Fachbeiträge & Kommentare zu Persönlichkeitsrecht

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Aneignungsrecht

Rz. 44 Neben dem Recht zur Totenfürsorge spielt das mit dem Leichnam in Verbindung stehende Aneignungsrecht eine besondere Rolle. Das Aneignungsrecht betrifft den Leichnam des Erblassers, der grundsätzlich als herrenlose Sache i.S.v. § 90 BGB angesehen wird. Der Leichnam geht nicht in das Eigentum der Erben über. Soweit der Erblasser auch hier keine anderweitigen Verfügungen...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft, § 1592 Nr. 3 BGB

Rz. 9 Eine Begründung der Vaterschaft durch gerichtliche Feststellung (§ 1592 Nr. 3 BGB) kann nur erfolgen, wenn keine Vaterschaft durch Anerkennung oder kraft Ehe besteht, § 1600d BGB.[17] Besteht eine rechtliche Vaterschaft, muss diese zuvor durch Anfechtung beseitigt werden (vgl. Rdn 16).[18] Rz. 10 Seit Einführung des FamFG am 1.9.2009 sind die Verfahren in Abstammungssac...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Sittenwidrigkeit

Rz. 19 Die Grenze zur Sittenwidrigkeit wird leicht überschritten. Daher ist im Wege der Auslegung zunächst zu prüfen, ob überhaupt eine Bedingung vorliegt oder ob es sich lediglich um einen Wunsch des Erblassers handelt. Die Grenze der Zulässigkeit ist in § 138 BGB zu sehen. Durch seine Anordnungen will der Erblasser auf das Verhalten des Zuwendungsempfängers nach dem Erbfal...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Einsichtsrecht (Abs. 2)

Rz. 5 Das Einsichtsrecht steht jedem zu, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Der Begriff des rechtlichen Interesses ist enger als der des berechtigten Interesses i.S.d. § 13 Abs. 2 FamFG. Er setzt stets ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen oder einer Sache voraus.[15] Das rec...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Schmerzensgeld/Anspruch auf Hinterbliebenengeld

Rz. 34 Aufgrund der Aufhebung des § 847 Abs. 1 S. 2 BGB aF[112] sind Schmerzensgeldansprüche in vollem Umfang vererblich, und zwar auch dann, wenn der verletzte Erblasser zu Lebzeiten nicht den Willen begründet haben sollte, Schmerzensgeld zu fordern.[113] Ist der Erblasser kurz nach dem Unfall verstorben, ohne das Bewusstsein wiederzuerlangen, dann besteht kein Anspruch auf...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Totenfürsorge

Rz. 2 Zur Totenfürsorge (vgl. § 1922 Rdn 43, 44) gehört die Bestimmung der Bestattungsart und des Ortes der letzten Ruhestätte sowie im Einzelfall die Entscheidung über eine Umbettung der Leiche oder der Urne. Maßgebend ist in erster Linie der Wille des Verstorbenen.[2] Ihm steht es zu, die Einzelheiten der Bestattung selbst zu bestimmen. Dieses Recht wird als Ausfluss des P...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / g) ABC der nicht anzusetzenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 53 Nicht anzusetzen sind z.B. folgende Vermögens- bzw. Schuldpositionen:mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 307 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[927] – anzusetzen,[928] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[929] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.3 Beweisführung

Rz. 460 Es besteht keine Bindungswirkung der Arbeitsgerichte an die Feststellungen der Strafgerichte. Die Arbeitsgerichte haben den Sachverhalt ohne Bindung an das Strafurteil selbst aufzuklären und zu bewerten.[1] Erst recht kommt es auf die Einschätzung des Vertreters der Staatsanwaltschaft nicht an.[2] Allerdings kann ggf. ein Freispruch im Strafverfahren als Entlastung i...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Rechtsprechungsbeispiele (Fallbeispiele A–Z)

Rz. 468 Abkehrwille, also das Treffen von Vorbereitungen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen oder sich selbstständig zu machen, an sich rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung.[1] Ausnahmen gelten bei Tätigkeiten für Konkurrenzunternehmen (s. unter "Konkurrenztätigkeit"). Rz. 469 Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebots durch den Arbeitgeber, bei einer Vermi...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2.2.5 Maßnahmen gegen eine Abmahnung

Rz. 419 Der Arbeitnehmer kann mündliche und schriftliche Abmahnungen gerichtlich überprüfen lassen, ohne dass er hierzu verpflichtet wäre. Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt nicht von der Beseitigung einer vorangegangenen Abmahnung ab, vielmehr ist im Kündigungsschutzprozess unabhängig davon zu prüfen, ob die in einer Abmahnung enthaltenen Vorwürfe tatsächlich gerechtfert...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.9 Glaubens- und Gewissensentscheidung

Rz. 572 Ein Arbeitnehmer kann sich aufgrund einer persönlichen Glaubens- oder Gewissensentscheidung daran gehindert sehen, seine Arbeitsleistung zu erbringen oder einzelnen Arbeitsanweisungen Folge zu leisten. Eine solche Entscheidung kann darin bestehen, bestimmte Tätigkeiten aus religiösen Gründen überhaupt nicht zu verrichten, an bestimmten religiösen Festtagen nicht zu a...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3.5.3 Sachvortrags- und Beweisverwertungsverbote

Rz. 219 Problematisch ist die Frage, ob rechtswidrig erlangte Informationen im Prozess verwertet werden dürfen. Ein Verwertungsverbot kann in Betracht kommen, wenn die Verwendung dieser Informationen einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers darstellt. Rz. 220 Ist eine Sachvortrags- bzw. Beweisverwertung nach allgemeinen Grundsätzen zulässig, beste...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.2 Rechtfertigungsgründe

Rz. 376 Ein an sich vertragspflichtwidriges Verhalten ist nur vorwerfbar, wenn es rechtswidrig ist. Ein Verhalten ist dann gerechtfertigt, d. h. es stellt sich nicht als objektiv pflichtwidriges Verhalten dar, wenn ein rechtfertigender Grund vorliegt. Rz. 377 Rechtfertigungsgründe sind u. a. die Anlässe, die dem Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsre...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.2 Anfechtung des Arbeitsvertrags

Rz. 28 Der Arbeitsvertrag ist nach § 142 Abs. 1 BGB nichtig, wenn eine Vertragspartei ihre Willenserklärung wirksam angefochten hat. Allerdings führt die Anfechtung im Arbeitsrecht nicht zur Nichtigkeit ex tunc (d. h. die Nichtigkeit gilt nicht rückwirkend), wenn der Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt wurde, denn andernfalls würden Schwierigkeiten bei der Rückabwicklu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.5.4.4.2 Einzelfälle

Rz. 287 Nach Erhalt einer krankheitsbedingten Kündigung kann der Arbeitnehmer innerhalb der Kündigungsfrist die Wiedereinstellung verlangen, wenn es ihm gelingt, eine positive Gesundheitsprognose überzeugend darzulegen.[1] Dem Arbeitgeber ist die Wiedereinstellung aber nicht zuzumuten, wenn er den Arbeitsplatz berechtigterweise wieder neu besetzt hat.[2] Rz. 288 Nach einer wi...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Feststellung des Betroffenen anhand einer Videoaufzeichnung sowie Verwertbarkeit einer Videoaufzeichnung

Rz. 30 Ist von dem Betroffenen eine Videoaufzeichnung gefertigt worden, stellt sich die Frage, ob Videoaufnahmen, z.B. von einer Autobahnbrücke herab zur Überwachung des Straßenverkehrs im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung/Abstandsmessung einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen und somit das grundgesetzlich geschützte allgemeine Persönl...mehr

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§ 34 Presserecht / Literaturtipps

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§ 5 Arzthaftungsrecht / c) § 823 Abs. 1 BGB

Rz. 5 Im Bereich der Tatbestandsvoraussetzungen einer deliktischen Haftung haben sich durch die Reformgesetze außer der Vorverlagerung des Schmerzensgeldanspruchs in den vertraglichen Bereich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Die Tatbestandsvoraussetzungen entsprechen im Wesentlichen denen der vertraglichen Haftung.[31] Ein Schadensersatzanspruch des Patienten kann sich ...mehr

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§ 34 Presserecht / h) Waffengleichheit

Rz. 18 Die Gegendarstellung ist nach dem Wortlaut nahezu aller Presse- und Mediengesetze in der nächsten Ausgabe eines Printmediums abzudrucken bzw. unverzüglich innerhalb des Programms und der gleichen Programmsparte wie die beanstandete Tatsachenbehauptung zu senden. Dabei gilt das Prinzip der Waffengleichheit. Wenn die Erstmitteilung im Inhaltsverzeichnis angekündigt war,...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 299 Die nach § 169 GVG gewährleistete Öffentlichkeit der mündlichen Hauptverhandlung vor dem Strafgericht stellt eine grundlegende Einrichtung des Rechtsstaates dar, weil durch sie sichergestellt wird, dass Justizverfahren der Kontrolle der Allgemeinheit unterliegen und sich die Bevölkerung über das geltende Rechtswesen informieren kann. Dennoch gibt es eine Reihe von Gr...mehr

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§ 34 Presserecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht eines jeden, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Art. 2 Abs. 1 GG verbürgt demgegenüber das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. In diesem Spannungsfeld zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Rundfunk- und Pressefreiheit ist der Gegendarstellungsanspruch angesiedelt. Nac...mehr

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§ 47 Urheberrecht / 3. Schadensersatzanspruch

Rz. 20 Der Schadensersatzanspruch ergibt sich aus § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG. Der Umfang des zu leistenden Schadensersatzes kann zum einen nach allgemeinen Vorschriften (insbesondere § 252 BGB) ermittelt werden. Daneben kommt gemäß § 97 Abs. 2 S. 2 UrhG die Herausgabe des Verletzergewinns in Betracht. Ähnlich wie bei wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen ist auch im Urheberrecht Scha...mehr

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§ 24 IT-Recht / 4. Muster: SaaS-Vertrag

Rz. 52 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 24.7: SaaS-Vertrag Vertrag über die Bereitstellung von Software zwischen _________________________ (Firma, Anschrift) – Anbieter – und _________________________ (Name, Anschrift) – Kunde – § 1 Vertragsgegenstand (1) Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Software gemäß der aktuellen Produktbeschreibung dur...mehr

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§ 38 Sponsoring / 2. Berechnung des Quellensteuerabzugs

Rz. 15 Muss der Quellensteuerabzug vom Sponsor mangels Vorlage einer Freistellungsbescheinigung vorgenommen werden, ist die Wahl der beiden in dem Muster vorgestellten Alternativen einer Vergütungsregelung entscheidend für die Höhe des Abzuges. Bei der als erste Variante vorgestellten so genannten "Bruttovergütungsabrede" zahlt der Sponsor tatsächlich insgesamt nur den vertr...mehr

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§ 34 Presserecht / cc) Schadensersatzanspruch

Rz. 49 Ein Schadensersatzanspruch kann entweder als Leistungsklage oder aber in der Form eines Feststellungsantrags geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch nicht genau beziffert werden kann. Neben dem Ersatz materieller Schäden spielt die Zuerkennung einer Geldentschädigung für die Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Presserecht eine erhebliche Ro...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / IV. Europäisches Mahnverfahren und Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Rz. 75 Durch das Gesetz zur Verbesserung grenzüberschreitender Forderungsdurchsetzung und Zustellung vom 30.10.2008 sind mit den neu eingefügten §§ 1087 ff. und 1097 ff. ZPO die deutschen Ausführungsbestimmungen für die Durchführung der EG-Verordnungen zur Einführung eines europäischen Mahnverfahrens (VO (EG) Nr. 1896/2006, EuMVVO) und zur Einführung eines europäischen Verfa...mehr

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§ 34 Presserecht / IV. Muster: Unterlassungsklage wegen unberechtigter Bildberichterstattung

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 34.5: Unterlassungsklage wegen unberechtigter Bildberichterstattung An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________ (Anschrift) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den Verlag V GmbH, _________________________ (Anschrift) – Beklagte – wegen: Unterlassung ...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / 1. Muster: Richtlinie zum Datenschutz

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.1: Richtlinie zum Datenschutz Organisationsanweisung Datenschutz der _________________________ [Firma, Rechtsform] Adressat: _________________________ Datum: _________________________ Datenschutzrichtlinie der _________________________ – Organisationsanweisung Datenschutz Änderungshistoriemehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Ärztliches Zeugnis bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit nach Entbindung(§ 16 Abs. 2)

Rz. 24 Auch nach der Geburt kann ein individuelles und auch teilweises Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, wenn die Mutter aus ihrer besonderen Situation heraus eine Verlängerung der Schutzwirkung benötigt. Durch § 16 Abs. 2 wird der Frau eine gewisse, in der individuellen Leistungsfähigkeit begründete weitere Schonzeit eingeräumt. Entscheidend ist, dass auf die indivi...mehr

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Mutterschutz / 7.2.7 Ärztliches Beschäftigungsverbot (§ 16 MuSchG)

§ 16 MuSchG regelt ärztliche Beschäftigungsverbote während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Nach § 16 Abs. 1 MuSchG darf der Arbeitgeber eine Frau während der Schwangerschaft nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes durch die Beschäftigung gefährdet ist. Nach § 16 Abs. 2 MuSchG darf der Arbeitgeber eine Frau, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auskunftspflichten / 1 Auskunftspflichten des Arbeitgebers

Auskünfte gegenüber dem neuen Arbeitgeber über jetzige oder frühere Arbeitnehmer braucht der Arbeitgeber, abgesehen vom Zeugnis, grundsätzlich nicht zu geben, auch nicht gegenüber sonstigen Dritten (gegenüber Behörden s. u.). Wichtig Datenschutz Bezüglich der Weitergabe von Daten aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere der Erteilung von Auskünften des Arbeitgebers gegenüber po...mehr

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Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.3 Social Media-Guidelines

Im Folgenden sollen Hinweise und Anregungen gegeben werden, um für das Unternehmen passende Social Media-Guidelines zu erstellen, die für eine ausgewogene Nutzung von sozialen Netzwerken und kommunikativen Online-Medien sorgen. Die folgenden Punkte und Überlegungen sollten berücksichtigt werden: Bedeutung von Social Media: Folgende Fragen sollten Sie klären: Wie wichtig ist "S...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz / 4.3.3 Rechtsfolgen

Die früher primär im BDSG gewährten Auskunfts-, Kontroll- und Korrekturrechte des Arbeitnehmers sind durch die Regelungen der DSGVO teils abgelöst worden. Das BDSG enthält dazu jedoch in den §§ 55 ff. BDSG ergänzende Regelungen, sodass hier beide Gesetze beachtet werden müssen. Informations- und Auskunftsrechte des Arbeitnehmers Die DSGVO gewährt umfassende Informationsrechte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz / 1 Allgemeines

Zweck des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass sein Persönlichkeitsrecht durch den Umgang Dritter mit seinen personenbezogenen Daten verletzt wird (Schutz des "Recht auf informationelle Selbstbestimmung", verfassungsrechtlich gewährleistet durch Art. 2 Abs. 1 GG [1]; auf Unionsebene verankert in Art. 8 Grundrechtscharta EU, Art. 16 AEUV sowie in der DSG...mehr

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Datenschutz / 4.3.1 Erforderlichkeitsprüfung

Die Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis ist gemäß Art. 88 DSGVO, § 26 BDSG nur dann zulässig, wenn sie mit Bezug auf das Arbeitsverhältnis erforderlich ist. Der unbestimmte Rechtsbegriff der Erforderlichkeit ist auch bei der datenschutzrechtlichen Neuregelung in § 26 BDSG vom Gesetzgeber übernommen worden. Damit bleiben die damit verbundenen Konkretisierungsprobleme beste...mehr

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Datenschutz / 4.3 Datenverarbeitung im besonderen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis: § 26 BDSG

§ 26 BDSG ist seit dem 25.5.2018 die einschlägige Spezialregelung für das Arbeitsverhältnis – die Norm basiert auf der entsprechenden Öffnungsklausel des Art. 88 DSGVO. Der vom Gesetz verwendete, weite Begriff des Beschäftigten nach § 26 Abs. 8 BDSG erfasst: Arbeitnehmer Leiharbeitnehmer Auszubildende Arbeitnehmerähnliche Personen einschließlich der Heimarbeiter Beamte, Richter u...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Datenschutz umschreibt den Schutz des Persönlichkeitsrechts vor Verletzungen durch die missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung. Dabei tritt das Grundrecht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung nur ausnahmsweise gegenüber einem begründeten und verhältnismäßigen Informationsinteresse des Arb...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 2.2.3 Schaffung einer belästigungsfreien Atmosphäre: Verhaltensrichtlinien

Ziel des Arbeitgebers muss sein, die sexuelle Selbstbestimmung und Würde aller Arbeitnehmer zu schützen und sicherzustellen, dass niemand durch übergriffiges, entwürdigendes oder einschüchterndes Verhalten in seiner Arbeitsumgebung beeinträchtigt wird. Ein belästigungsfreies Umfeld bedeutet dabei nicht nur die Abwesenheit offensichtlicher Übergriffe, sondern auch die aktive ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberbewertungsportale / 2.1.2 Anspruch auf Informationen über die Person des Bewerters

Anspruchsgrundlage Der Auskunftsanspruch ergibt sich aus § 21 Abs. 2 TDDDG . Dieser beinhaltet eine spezialgesetzliche Anspruchsgrundlage für eine Auskunftspflicht des Betreibers einer (Arbeitgeber-)Bewertungsplattform gegenüber den Betroffenen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Vor dem 14.5.2024 war der Anspruch in § 21 Abs. 2 TTDSG geregelt. Inhaltlich entspricht § 21 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberbewertungsportale / 2.1.1 Anspruch auf Entfernung von negativen Bewertungen

Zunächst werden Arbeitgeber und Unternehmen dafür sorgen wollen, dass die negativen Bewertungen von der Plattform entfernt werden. Dies kann ggf. in Form eines Unterlassungsanspruchs gegen den Plattformbetreiber geltend gemacht werden. Allerdings ist die Rechtsprechung hierzu noch recht unklar und stellt die erfolgreiche Geltendmachung des Anspruchs vor vergleichsweise hohe ...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 5.3.2 Entschädigung

Im Unterschied zum Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG geht es bei der Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG um den Ersatz immaterieller Schäden, also den seelischen/psychischen Schaden, z. B. die persönliche Kränkung, das Ehrgefühl, das durch die sexuelle Belästigung verletzt wurde. Praxis-Beispiel Immaterieller Schaden bei sexueller Belästigung Eine Arbeitnehmerin wird von eine...mehr

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Sexuelle Belästigung im Arb... / 1.3.2 "Sexuell bestimmtes Verhalten" i. S. v. § 3 Abs. 4 AGG

Ob eine Handlung sexuell bestimmt i. S. d. § 3 Abs. 4 AGG ist, hängt nicht allein vom subjektiv erstrebten Ziel des Handelnden ab, womit in der Folge auch eine sexuelle Motivation des Handelnden nicht zwingend notwendig ist.[1] Ob eine Sexualbezogenheit der Handlung vorliegt, ist vielmehr anhand eines objektiven Betrachters, welcher sämtliche Umstände kennt, zu bewerten. Pra...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.4 Grenzbereich

Rz. 26 In einem Grenzbereich befinden sich allerdings die nichtvermögensrechtlichen Rechtspositionen wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder das spezielle Urheberpersönlichkeitsrecht. Für diese Rechtspositionen (besser: Forderungsrechte) hat der BGH eine eigene Rspr. entwickelt, den sog. "postmortalen Persönlichkeitsschutz". Danach übernehmen die Angehörigen (nicht die ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 2.1 Schwerbehinderte Menschen

Rz. 3 Die Personengruppe schwerbehinderter Menschen ist im Teil 1 des SGB IX in § 2 Abs. 2 definiert, weil der zusätzliche Schwerbehindertenbegriff auf dem für das Neunte Buch insgesamt maßgebenden Behindertenbegriff aufbaut. Zusätzlich wird in § 2 Abs. 2 auf eine erhebliche — in Graden der Behinderung — bemessene Schwere der Behinderung abgestellt. Rz. 4 Der Schwerbehinderte...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 18 Private Telefongespräche

Aus der sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebenden allgemeinen Pflicht des Arbeitnehmers, während der gesamten Arbeitszeit die ihm obliegende Arbeit gemäß den vom Arbeitgeber erteilten Weisungen zu verrichten, ergibt sich auch die Verpflichtung, jedes auch privat geführte Telefongespräch auf Weisung des Arbeitgebers zu unterbrechen. Nach der Rechtsprechung des Bu...mehr

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Die digitale Personalakte / 2 Grundsätze der Personalaktenführung

Eine Personalakte beinhaltet regelmäßig den gesamten dienstlich relevanten Lebensablauf eines Mitarbeiters, belegt und ergänzt durch weitere Dokumente. So sammeln sich in der Akte häufig höchst sensible Daten über den jeweiligen Beschäftigten, die einen entsprechenden Schutz verdienen. Das Führen einer Personalakte und die Aufzeichnung dieser Daten ist für den Arbeitgeber ab...mehr

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Die digitale Personalakte / 2.2 Richtigkeit und Vollständigkeit der Personalakte

Da der Arbeitgeber über seine Angestellten Leistungsdaten wie z. B. Leistungsbeurteilungen oder Urteile zur sachlichen Befähigung verfassen und speichern darf, ist der Grundsatz der Richtigkeit der Akte nicht ganz einfach umzusetzen. Der Grundsatz der Richtigkeit bezieht sich sowohl auf Tatsachenbehauptungen, sowie auf wertende Aussagen. Es muss bei der Speicherung von Leist...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.1 Grundrechte

Eine direkte Geltung der Grundrechte auf das Arbeitsverhältnis scheidet eigentlich aus, da diese nur Abwehrrechte des Grundrechtsträgers gegenüber dem Staat begründen. Zwischen Privaten gelten die Grundrechte aber jedenfalls mittelbar als objektive Werteordnung, die auf alle Bereiche des Rechts ausstrahlen.[1] Das BAG hat jedoch frühzeitig auch eine unmittelbare Wirkung auf ...mehr