Fachbeiträge & Kommentare zu Persönlichkeitsrecht

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§ 11 Auswahlverfahren/Testv... / I. Individualrechtliche Zulässigkeit psychologischer Tests

Rz. 4 Wegen der mit der Durchführung eines psychologischen Eignungstests verbundenen Gefährdung des verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechts bedarf es für deren Zulässigkeit ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers an der Durchführung im Hinblick auf die zu besetzende Stelle. Es ist grds. die vorherige ausdrückliche Einwil...mehr

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§ 19 AGG / V. Anweisung zur Benachteiligung

Rz. 42 Die Anweisung zu einer Benachteiligung stellt ebenfalls eine Benachteiligung dar. Eine Anweisung kommt nur in Betracht bei Ausnutzung eines Weisungsverhältnisses, aufgrund dessen der Anweisende von dem Angewiesenen aus rechtlichen Gründen ein bestimmtes Verhalten verlangen kann (Annuß, BB 2006, 1629, 1632). Die Anweisung kann sowohl abstrakt, indem eine bestimmte Pers...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 3. Verarbeitung nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung, § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 2 BDSG

Rz. 25 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 2 BDSG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dies nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist. Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Weisungsrechts gem. § 611 a Abs. 1 S. 2, 3 BGB, § 106 S. 2 GewO anordnen, dass Arbeitnehmer sich Torkontrollen zu unterziehen ha...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Inhalt

Rz. 530 Das allgemeine Direktionsrecht des Arbeitgebers, auch Weisungsrecht genannt, ist seit dem 1.1.2003 in § 106 GewO gesetzlich definiert. Demzufolge ist der Arbeitgeber gem. § 106 S. 1 GewO befugt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit diese Bedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsverein...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Anspruchs- und Zurechnungsgrundlagen, Haftung für Organisationsverschulden

Rz. 1245 Handelt es sich bei dem Arbeitgeber um eine natürliche Person, dann unterliegt er nach § 280 Abs. 1 BGB der Haftung wegen Verletzung der arbeitsvertraglichen Organisations- und Schutzpflicht bei eigenhändigen Mobbinghandlungen hinsichtlich des dadurch entstandenen Schadens. Nichts anderes gilt, wenn er zu solchen Handlungen angestiftet oder Hilfe geleistet oder dies...mehr

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§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / V. Gesundheitszustand

Rz. 15 Fragen nach Erkrankungen sind nach Art. 9 DSGVO grundsätzlich untersagt, denn sie bedeuten einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und Datenschutzrechte des Bewerbers. Sie sind daher nur ausnahmsweise zulässig, wenn der Betroffene einwilligt oder die Abfrage erforderlich ist für die Beurteilung, ob der Betroffene in der Lage ist, seinen Pflichten am vo...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 3. Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch und einstweilige Verfügung

Rz. 120 Bedenkt man, dass das BAG den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch davon abhängig macht, ob vor dem Hintergrund des letztlich ungewissen Ausgangs des Kündigungsschutzprozesses das Beschäftigungsinteresse des gekündigten Arbeitnehmers oder das Nichtbeschäftigungsinteresse des Arbeitgebers überwiegt, wird eine Durchsetzung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspru...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Wählbarkeit

Rz. 149 Für das passive Wahlrecht muss hinzukommen, dass die wahlberechtigten Arbeitnehmer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (also am letzten Wahltag 18. Geburtstag feiern) und dass sie am Wahltag (h.M.: letzten Wahltag) mindestens sechs Monate dem Betrieb angehört haben (§ 8 Abs. 1 BetrVG). Der letzte Wahltag selbst zählt hierbei nicht, der erste Tag des Beschäf...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Verbot der Kündigung

Rz. 1087 Anknüpfungspunkt des Kündigungsschutzes ist die Arbeitgeberkündigung. Bei Vorliegen sämtlicher Tatbestandsmerkmale des § 17 Abs. 1 MuSchG ist jede Kündigung des Arbeitgebers unwirksam, weil sie gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, § 134 BGB. Dies muss in den zeitlichen Grenzen der §§ 4, 7 KSchG geltend gemacht werden. Für die Kündigung im Insolvenzfall bestimmt §...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Anzeigen gegen den Arbeitgeber

Rz. 431 Die Einschaltung der Staatsanwaltschaft durch einen Arbeitnehmer wegen eines vermeintlich strafbaren Verhaltens des Arbeitgebers oder seiner Repräsentanten stellt als Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte – soweit nicht wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben gemacht werden – im Regelfall keine eine Kündigung rechtfertigende Pflichtverletzung dar (BAG v...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 32. Sexuelle Belästigung

Rz. 539 Eine sexuelle Belästigung i.S.v. § 3 Abs. 4 AGG stellt – unabhängig von ihrer Strafbarkeit – nach § 7 Abs. 3 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten dar, die "an sich" als wichtiger Grund i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist (BAG v. 29.6.2017 – 2 AZR 302/16, Rn 15; BAG v. 2.3.2017 – 2 AZR 698/15, Rn 36; BAG v. 9.6.2011, NZA 2011, 1342). Nach der Definition des § ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ff) Haftung aus Deliktsrecht

Rz. 1249 Für eigenhändige Mobbinghandlungen des Arbeitgebers oder von Arbeitnehmern besteht des Weiteren eine Haftung aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2, 831 Abs. 1 S. 1 BGB und bei Vorliegen der Voraussetzungen auch nach §§ 824, 826 BGB. In Bezug auf die Durchführung der jeweiligen Mobbingverhaltensbestandteile selbst ist Vorsatz erforderlich. Von Mobbi...mehr

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§ 83 Digitale Überwachung u... / I. Beschäftigtendatenschutz und DSGVO

Rz. 3 Die DSGVO hat zum 25.5.2018 die bisherige Datenschutzrichtlinie RL 95/46/EG abgelöst. Zeitgleich traten die Neuregelungen des § 26 BDSG in Kraft (BGBl 2017 I, 2097). Rz. 4 Anders als die Datenschutzrichtlinie entfaltet die DSGVO in den Mitgliedstaaten eine unmittelbare vertikale Wirkung. Grundsätzlich besteht damit ein Anwendungsvorrang der DSGVO gegenüber nationalem Re...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Schmerzensgeld

Rz. 1244 Neben der eben genannten Geldentschädigung kommt unter den Voraussetzungen der §§ 241 Abs. 2, 253 Abs. 2, 278, 280 Abs. 1 BGB auch die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Betracht. Dies ist dann der Fall, wenn über die Verletzung des Persönlichkeitsrechtes hinaus durch die Mobbinghandlungen eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung schuldhaft verursacht wurde. ...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / IV. Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund von Einwilligungserklärungen gem. § 26 Abs. 2 BDSG

Rz. 75 Im Beschäftigtendatenschutz war unter dem BDSG a.F. die Frage nach der Wirksamkeit einer Einwilligung des Betroffenen in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung seit langem umstritten. Insbesondere wurde immer wieder angezweifelt, ob ein Beschäftigter aufgrund des in einem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinhin bestehenden Über-Unteror...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / t) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 1259 Die Erfüllung der Anforderungen der Darlegungs- und Beweislast ist i.d.R. streitentscheidend in Mobbingschutzprozessen. Der gemobbte Arbeitnehmer hat nachzuweisen, dassmehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / hh) Fristen

Rz. 25 Problematisch ist, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach dem von ihm beanstandeten Verhalten eine Abmahnung auszusprechen oder ob er zur Vorbereitung einer Kündigung auch längere Zeit warten kann, bis er eine schriftliche Abmahnung ausspricht und zu den Personalakten nimmt (vgl. Becker-Schaffner, BB 1995, 2526, 2529; Hunold, B...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 22 Allgemeine Rechtsgrund... / C. Staatliches Recht

Rz. 8 Der Arbeitgeber ist gesetzlich zum Schutz seiner Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit verpflichtet (§§ 618, 619 BGB). Die Fürsorgepflicht wird durch die Spezialnormen des Arbeitsschutzrechtes konkretisiert und i.d.R. überlagert. "§ 618 BGB transformiert m.a.W. die Schutzpflichten des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes in das Arbeitsvertragsrecht" (M...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / XII. Auskunfts- und Kopieansprüche gem. Art. 15 DSGVO

Rz. 134 Gem. Art. 15 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat die betroffene Person gem. Art. 15 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 DSGVO ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informati...mehr

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Kündigung / 25.2 Kündigung wegen unwahrer Angaben zur Zusammenarbeit mit dem MfS/AfNS

Von der Kündigung wegen (erwiesener) Zusammenarbeit mit dem MfS/AfNS ist die Kündigung zu unterscheiden, die der Arbeitgeber infolge unwahrer Angaben des Arbeitnehmers zur Zusammenarbeit mit dem MfS/AfNS bei seiner Einstellung (bzw. nach dem Beitritt der DDR zur BRD) ausgesprochen hat. Ein fehlerhaft ausgefüllter Personalfragebogen kann im Geltungsbereich des Kündigungsschut...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 8.5 Einzelfälle

Abwerbung Eine Abwerbung von anderen Arbeitnehmern stellt nur dann einen Kündigungsgrund dar, wenn sie unter Verletzung sonstiger Vertragspflichten erfolgt ist, z. B. im Rahmen von unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers.[1] Abkehrwille Eine anderweitige Bewerbung rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung. Allerdings kommt eine betriebsbedingte Kündigung ausnahm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.2 Verwandte Schutzrechte (§ 70 bis § 87g UrhG)

Rz. 36 Rechte, die nicht – wie das Urheberrecht – die schöpferische Leistung schützen, sondern Leistungen anderer Art, die der schöpferischen Leistung des Urhebers ähnlich ("verwandt") sind oder in Zusammenhang mit den Werken erbracht werden, werden auch Leistungsschutzrechte genannt. Rz. 37 Im Einzelnen sind in den § 70 bis § 87k UrhG die folgenden verwandten Schutzrechte ge...mehr

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Videoaufzeichnung: Unterlas... / 4 Die Entscheidung

Die sofortige Beschwerde hat teilweise Erfolg. Nach LG-Ansicht erscheint eine Kostenaufhebung sachgerecht. Der Ausgang des Prozesses sei unsicher gewesen. Zwar könnten die Wohnungseigentümer Abwehransprüche aus § 1004 BGB in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum nicht geltend machen. Auch der Abwehranspruch aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG liege bei der Gemeinschaft der Wohnungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.4 Kein Anspruch auf einen Freibetrag gem. § 32 Abs. 6 oder Kindergeld, Abs. 1 S. 4

Rz. 42 Der Abzug von Aufwand für Unterhalt oder Berufsausbildung als außergewöhnliche Belastung setzt ferner voraus, dass weder der Stpfl. noch eine andere Person einen Anspruch auf einen Kinderfreibetrag gem. § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld i. S. der §§ 62ff. EStG hat.[1] Der Gesetzgeber möchte hiermit eine Doppelbegünstigung von Kindern vermeiden, indem einerseits Anspruch...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Abwehr unberechtigter Ansprüche

Rz. 254 Was die Frage eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs bei Abwehr unberechtigter Ansprüche betrifft, so geht der BGH nicht davon aus, dass grundsätzlich ein solcher Anspruch besteht, wenn jemand mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert wird und diese durch einen Anwalt zurückweist. Zitat "Die Inanspruchnahme wegen einer Geldforderung begründet nich...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 4.2 Schweigepflichtentbindungserklärung und Patientenverfügung

Der nicht erkrankte Partner hat grundsätzlich kein Auskunfts- und Besuchsrecht bezüglich des anderen Partners. Die Partner sollten sich daher gegenseitig bevollmächtigen, Einwilligungen zu ärztlichen Heilbehandlungen des jeweils anderen zu erteilen und sich über den Gesundheitszustand des Erkrankten umfassend zu informieren sowie in gravierenden Fällen auch dessen Angehörige...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VI. Familienrechtliche Auskunftsansprüche mit erbrechtlicher Auswirkung

Rz. 142 Familienrechtliche Auskunftsansprüche können indirekte Auswirkungen auf das Erbrecht haben: Rz. 143 1. Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes über die eigene Abstammung Rz. 144 a) Auskunftsanspruch aus der gegenseitigen allgemeinen Beistands- und Rücksichtnahmepflicht Im Hinblick auf das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes an seinem Vater und an dessen V...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 2. Vermögen als Ist-Vermögen

Rz. 14 Unter dem Ist-Vermögen sind das derzeitige Vermögen und das zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhandene Vermögen gemeint. Es ist ratsam, ein Vermögensverzeichnis zu erstellen, in dem alle Vermögensgegenstände des Mandanten oder Erblassers aufgelistet sind. Sodann sind die verschiedenen Vermögensarten zu erfassen (Immobilie, Mobilie, Forderungen usw.) und deren Vererblichkei...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 83 Die Thematik der virtuellen Todesanzeigen wird derzeit wohl vorrangig unter Gesichtspunkten des Datenschutzes und des Telekommunikationsrechts betrachtet.[230] Das Totenfürsorgerecht wird als nicht beeinträchtigt angesehen, da sich die Berechtigung aus dem Totenfürsorgerecht nicht auf die Art und Weise erstreckt, in der Dritte des Verstorbenen gedenken und ihre Trauer...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Verlangen nach aktiver Sterbehilfe

Rz. 241 Aktive Sterbehilfe, also die Verkürzung des verlöschenden Lebens durch eine aktive Einflussnahme auf den Krankheits- und Sterbeprozess, ist auch durch eine dahin lautende Patientenverfügung vor Eintritt des Hirntodes nicht gerechtfertigt. Auch das Verlangen nach aktiver Tötung als Mittel zur Schmerzbeseitigung ist unabhängig vom Vorliegen einer dahin gehenden Patient...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 8. Muster: Anschreiben an Bestattungsberechtigte mit der Aufforderung zur Auskunft über den Verbleib der umgebetteten Urne

Rz. 38 Muster 26.14: Anschreiben an Bestattungsberechtigte mit der Aufforderung zur Auskunft über den Verbleib der umgebetteten Urne Muster 26.14: Anschreiben an Bestattungsberechtigte mit der Aufforderung zur Auskunft über den Verbleib der umgebetteten Urne An Frau _________________________ Sehr geehrte Frau _________________________, Ausweislich beiliegender Vollmacht vertret...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 1. Der Erblasser hat seine Bestattung ausdrücklich geregelt

Rz. 7 Über die Art einer Bestattung und den Ort der letzten Ruhestätte entscheidet in erster Linie der Wille des Verstorbenen.[31] Dieser kann seine Bestattungsanordnungen auch gegen den Willen oder Wunsch von Familienangehörigen durchsetzen.[32] Er kann seine Bestattung zu Lebzeiten regeln, indem er in einer letztwilligen Verfügung oder auf andere Weise festlegt, wer seine ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / i) Grundbucheinsicht durch Pflichtteilsberechtigten

Rz. 72 Dazu das Kammergericht:[78] Zitat 1. Ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht steht in der Regel dem Pflichtteilsberechtigten zu, der nach dem Tode des im Grundbuch eingetragenen Erblassers seine erbrechtlichen Ansprüche prüfen will; das gilt auch, wenn inzwischen der Erbe als Rechtsnachfolger eingetragen ist. 2. Zur Darlegung des berechtigten Interesses genüg...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / A. Einleitung

Rz. 1 Bezüglich der Bestattung sind diverse Begriffe voneinander abzugrenzen. Zu unterscheiden ist zwischen dem privatrechtlich ausgestalteten Recht der Totenfürsorge,[1] das Ausfluss familienrechtlicher Rechte und Pflichten ist, und den öffentlich-rechtlichen Bestattungspflichten, die sich aus den landesrechtlichen Bestattungsgesetzen ergeben.[2] Diese Differenzierung setzt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stellplatz (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Ob es um die Zuordnung von Stellplätzen zu Sonder- oder Gemeinschaftseigentum, die Einräumung eines Sondernutzungsrechts, die Kostenverteilung, eigenmächtige bauliche Veränderungen oder lediglich um Gebrauchsregelungen geht, beim Thema "Stellplatz" kommt es häufig zu Streitigkeiten unter den Wohnungseigentümern. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 3 Abs. 1 Satz...mehr

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Stellplatz (WEMoG) / 3.1 Stellplatznutzung

Eine Änderung der dinglichen Zuordnung der Pkw-Abstellplätze betrifft den Kernbereich des Sondereigentums und ist daher der Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung entzogen.[1] So also etwa in der Teilungserklärung die Kfz-Stellplätze bestimmten einzelnen Sondereigentumseinheiten zugeordnet sind, können diese nicht durch Beschluss anderen Sondereigentumseinheiten zugeor...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 2.1.1 Grundsätze

Wohnungseigentümerversammlungen sind nicht öffentlich.[1] Alles in allem sollen die Wohnungseigentümer unbefangen und ohne Einflussnahme gemeinschaftsfremder Dritter Gemeinschaftsangelegenheiten erörtern können. Insoweit können nicht Wohnungseigentümerversammlungen zweier selbstständiger, voneinander unabhängiger Wohnungseigentümergemeinschaften, die vom selben Verwalter ver...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 5.1.4.2 Videoüberwachung

Bereits nach alter Rechtslage bejahte die Rechtsprechung die Möglichkeit, den Eingangsbereich einer Wohnungseigentumsanlage mit einer Videokamera zu überwachen, wenn ein berechtigtes Überwachungsinteresse der Gemeinschaft besteht. Dies ist dann der Fall, wenn es in der Vergangenheit zu Straftaten gekommen ist und die Gemeinschaft nunmehr Straftaten gegen das Gemeinschaftseig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsformen: Möglichke... / 2.2 Neue agile Rollen – neue Karrieremöglichkeiten (und deren Eingruppierung)

Agile Rollen (z. B. Product Owner, Scrum-Master, Agile Coach…) bieten die Chance, stets neue Aufgaben wahrzunehmen und damit die Möglichkeit zu einem "side-move". Zwar handelt es sich hier nicht um klassische disziplinarische Führungsaufgaben. Dennoch tragen diese Rollen entscheidend zur Gestaltung einer erfolgreichen agilen Organisation bei. So ist im agilen Kontext "Führun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen / 7 Nicht erfasste Ansprüche

Bezieht sich die Ausschlussfrist auf "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" oder "gegenseitige Ansprüche aller Art aus dem Arbeitsverhältnis", so erfasste sie gleichwohl und trotz fehlender ausdrücklicher Regelung nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG eine Reihe besonders wichtiger Ansprüche nicht. Dies galt z. B. für Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Das allg Persönlichkeitsrecht (APR).

I. Entwicklung. Rn 31 Die Verfasser des BGB haben die Frage der Anerkennung eines umfassenden Apr diskutiert, letztlich seine Aufnahme in das BGB aber abgelehnt. Diese Grundentscheidung des Gesetzgebers hat das RG stets beachtet. Hintergrund war va die Befürchtung allzu großer Schwierigkeiten bei der Anwendung und der Bestimmung der Grenzen eines solchen Apr. Seit langem ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Der Tatbestand des allg Persönlichkeitsrechts.

1. Rechtsträger. Rn 33 Der Schutz iRd Apr steht allen natürlichen Personen zu, auch allen nicht oder beschränkt Geschäftsfähigen (s.u. Rn 56). Auch Prominenten steht der Schutz durch das Apr in vollem Umfang zu (EGMR NJW 04, 2647; Teichmann NJW 07, 1917). Darüber hinaus kann auch der Nasciturus unter den Schutz fallen, soweit ihm iRv § 823 I bereits Ansprüche zukommen. Über d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Rn 105 Zu Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts s § 12 Rn 31 ff.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Weitere besondere Persönlichkeitsrechte.

Rn 26 Das G kennt in unterschiedlichen Zusammenhängen eine Reihe besonders abgrenzbarer Bereiche der Persönlichkeit, die iRv § 12 nur kurz aufzuzählen sind (im Einzelnen insb Helle Besondere Persönlichkeitsrechte im Privatrecht 1990). I. Das Recht am eigenen Bild. Rn 27 Neben dem Namensrecht gibt es eine eigene normative Regelung zum Schutz des Rechts am eigenen Bild (§§ 22f K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ist seit 1.1.1900 unverändert. Sie regelt mit dem Namensrecht ein wichtiges einzelnes Persönlichkeitsrecht aus dem Kreis der sog besonderen Persönlichkeitsrechte (s.u. Rn 26). Das BGB kennt aber weder eine vollständige Regelung der besonderen Persönlichkeitsrechte noch das allg Persönlichkeitsrecht (s.u. Rn 31). Daher ist § 12 zu einer wichtigen normativen Basi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsträger.

Rn 33 Der Schutz iRd Apr steht allen natürlichen Personen zu, auch allen nicht oder beschränkt Geschäftsfähigen (s.u. Rn 56). Auch Prominenten steht der Schutz durch das Apr in vollem Umfang zu (EGMR NJW 04, 2647; Teichmann NJW 07, 1917). Darüber hinaus kann auch der Nasciturus unter den Schutz fallen, soweit ihm iRv § 823 I bereits Ansprüche zukommen. Über den Tod hinaus ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entwicklung.

Rn 31 Die Verfasser des BGB haben die Frage der Anerkennung eines umfassenden Apr diskutiert, letztlich seine Aufnahme in das BGB aber abgelehnt. Diese Grundentscheidung des Gesetzgebers hat das RG stets beachtet. Hintergrund war va die Befürchtung allzu großer Schwierigkeiten bei der Anwendung und der Bestimmung der Grenzen eines solchen Apr. Seit langem ist freilich offenk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Recht am eigenen Datenbestand.

Rn 77 Zu Recht wird zunehmend ein Recht am eigenen Datenbestand als sonstiges Recht angeführt (zB Meier/Wehlau NJW 98, 1585, 1588 f; Hörl ITRB 14, 111, 112; BeckOGK/Spindler § 823 Rz 185 ff; ders FS Coester-Waltjen 1183, 1186 ff; ders JZ 16, 805, 813 f; jetzt auch Riehm VersR 19, 714, 720 ff; iE wohl auch Berberich/Golla PinG 16, 165, 172 ff; Haller Digitale Inhalte als Hera...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Foto-, Film- und Videoaufnahmen.

Rn 32 Soweit Foto-, Film-, Video- oder ähnliche Bildaufzeichnungen unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entstanden sind, können sie grds ebenfalls nicht als Beweismittel verwertet werden (BVerfGE 101, 361, 393 ff = NJW 00, 1021, 1022 f; BGHZ 35, 363, 365 = NJW 61, 2059 – Ginsengwurzel; Köln NJW 05, 2997, 2998; Ddorf NJW 07, 780 f [OLG Düsseldorf 05.01.2007 ...mehr