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Muster 26.14: Anschreiben an Bestattungsberechtigte mit der Aufforderung zur Auskunft über den Verbleib der umgebetteten Urne

 

Muster 26.14: Anschreiben an Bestattungsberechtigte mit der Aufforderung zur Auskunft über den Verbleib der umgebetteten Urne

An Frau _________________________

Sehr geehrte Frau _________________________,

Ausweislich beiliegender Vollmacht vertrete ich Frau _________________________.

Meine Mandantin teilt mir mit, dass ihr Vater, Herr _________________________, am _________________________ im Familiengrab auf dem Friedhof _________________________ bestattet wurde. Zwischenzeitlich haben Sie die Umbettung der Urne veranlasst, ohne dies meiner Mandantin mitzuteilen. Bis jetzt weiß meine Mandantin nichts über den Verbleib der Urne.

Wie Ihnen bekannt ist, kommt eine Umbettung nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht. Selbst wenn ein solcher Ausnahmefall vorgelegen haben mag, ist meine Mandantin jedenfalls in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, da ihr die Möglichkeit zu einem angemessenen Gedenken durch Umbettung der Urne genommen wurde.

Des Weiteren ist meine Mandantin auch in ihrem Totenfürsorgerecht verletzt, da auch dieses dazu dient, den Hinterbliebenen einen Ort der Andacht und der Erinnerung an den Verstorbenen zu geben. Der Verstorbene hat – und dies ist durch Zeugenaussagen aus dem familiären Umfeld belegbar – bis zu seinem Tod einen guten Kontakt zu meiner Mandantin gehabt; insofern liegen auch keinerlei Anzeichen dafür vor, dass es sein Wille gewesen sein könnte, dass meiner Mandantin die Kenntnis vom Ort seiner letzten Ruhestätte vorenthalten wird.

Es ist Ihrer Mandantin unschwer möglich, meiner Mandantin die gewünschte Auskunft zu erteilen. Insbesondere ist auch kein berechtigtes Interesse an der Zurückhaltung dieser Auskunft ersichtlich.

Ich habe Sie daher aufzufordern, meiner Mandantin Auskunft über den Verbleib der Urne ihres Vaters zu erteilen. Dazu habe ich für die Erteilung der Auskunft eine Frist bis zum _________________________ bei mir eingehend notiert.

Mit freundlichen Grüßen

(Rechtsanwältin)

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