Fachbeiträge & Kommentare zu Persönlichkeitsrecht

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Diversity und Selbstbestimm... / 1.3 Geschlecht als Diversitätsmerkmal

Wenn wir über Vielfaltsdimensionen im Diversity-Management sprechen, geht es sehr häufig um das Merkmal Geschlecht. Kaum eine andere Dimension erfährt im gesellschaftspolitischen Diskurs zum Abbau von Diskriminierungen und zur Herstellung von Gleichberechtigung und Gerechtigkeit so viel Aufmerksamkeit. Geschlecht definiert sich anhand verschiedener Faktoren: Biologisch und so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Rn 17 Wegen der zurückgegangenen Bedeutung der Art 40 ff wird hier nur noch auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen, für die Art 40 weiterhin gilt (sehr krit zur Tauglichkeit der Anknüpfungsregeln für diese Fallgruppe allerdings Wais RabelsZ 23, 76, 88 ff), eingegangen. Rn 18 [nicht besetzt] Rn 19 Ansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen werden idR als deliktsrechtlich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Rechtsfolgen.

Rn 21 Rechtsfolge der Haftung aus § 823 ist der Ersatz des durch die unerlaubte Handlung verursachten materiellen oder immateriellen Schadens iSd §§ 249 ff (ggf ergänzt durch §§ 842–846, 848–851). Zu ersetzen ist der konkret entstandene Schaden (idR ohne Auf- oder Abschläge), vorbehaltlich des Eingreifens von § 254. Im Unterschied zum Vertragsrecht ist der Schadensersatzansp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Pflichten des Betreuers bei der Ausübung seines Amtes. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass die Wahrung und die Verwirklichung der Selbstbestimmung der Betreuten im Mittelpunkt des Betreuungsrechts stehen und ihr Schutz gewährleistet wird. In diesem Zusammenhang ist der bisher verwendete Begriff des ›Wohls‹ des Betreuten durch den Begriff d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Insbesondere: Umwelthaftung.

Rn 167 Die Verkehrspflichten beim Umgang mit gefährlichen Stoffen sind Teil des größeren Gebiets der Umwelthaftung. Neben der Haftung aus § 823 II iVm umweltschützenden Normen, der Haftung nach dem UmwHG (Gefährdungshaftung des Inhabers bestimmter Anlagen mit Ursachenvermutung) und der Verantwortlichkeit nach dem USchadG ist die Haftung für Verkehrspflichtverletzung ein wich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelfälle.

Rn 20 Ist lediglich die Vermittlung der Leistungen Dritter geschuldet – etwa bei der Kommission, der Spedition oder bei der Tätigkeit als Handelsvertreter – sind diese Dritten keine Erfüllungsgehilfen des Schuldners (Huber Leistungsstörungen I 681f). Das kann anders sein, wenn ein Fall institutionalisierten Zusammenwirkens von Vermittler und Leistungserbringer vorliegt (s BG...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Malta

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Republik Malta (Hauptstadt: Valletta; Amtssprachen: Maltesisch und Englisch) ist ein Inselstaat im Mittelmeer, südlich von > Italien und östlich von > Tunesien. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung nebst Protokoll vom 08.03.2001 (BGBl 2001 II, 1297 = BStBl 2002 I, 76; Zustimmungsgesetz vom 13.12.2001 (BGBl 2001 II, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahren.

Rn 29 Sachlich zuständig für die Anordnung einer Betreuung ist das BtG und dort der Richter (§ 3 Nr 2a, § 14 Nr 4 RPflG). Der Betroffene ist unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig (§§ 275, 316) u kann auch ohne Einschränkungen eine Verfahrensvollmacht erteilen (BGH FamRZ 14, 110; BVerfG FamRZ 20, 1674). Soweit erforderlich ist ihm ein Verfahrenspfleger zu b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Eigenständige Kollisionsrechtsvereinheitlichung.

Rn 18 Seitdem die EU in Art 65 Buchst b EGV (Art 81 Buchst c AEUV) eine (beschränkte) kollisionsrechtliche Rechtssetzungskompetenz erhalten hat, sind sukzessive ganze Anknüpfungsgegenstände erfassende, unmittelbar anwendbare europäische Kollisionsnormen erlassen worden. Ausgenommen von dieser Kompetenz ist Dänemark, das auch nicht wie das Vereinigte Königreich und Irland vom...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Eingriff (›in sonstiger Weise‹).

Rn 58 Der Bereicherungsanspruch aus § 812 I 1 Alt 2 setzt einen Eingriff in die Rechtssphäre des Bereicherungsgläubigers voraus. Was genau darunter zu verstehen ist, ergibt sich aus § 812 I 1 Alt 2 nicht. Für eine tatbestandskonforme Definition des Begriffs ist zu unterscheiden zwischen dem eigentlichen Eingriffsakt, seiner Qualifizierung als unbefugt und seinem Objekt. Rn 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eingriffsvoraussetzungen.

Rn 4 § 1 gilt für jede natürliche Person als Opfer von Gewalt oder deren Androhung. Eine besondere Beziehung zwischen Opfer und Täter ist nicht erforderlich. Für die Entscheidung maßgeblicher Zeitpunkt ist der der Entscheidungsreife (Köln FamRZ 12, 645). Rn 5 Hinsichtlich der Rechtsgutsverletzungen hat der Gesetzgeber auf § 823 I zurückgegriffen, weshalb wegen der Bedeutung d...mehr

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Agile Arbeitsmethoden / 2.1.3 Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters

Das Persönlichkeitsrecht ist das Recht des Einzelnen auf Achtung seiner Menschenwürde und auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.[1] Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber hat er dafür zu sorgen, dass das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters im Rahmen des Arbeitsverhältnisses nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht nur für den Arbeitgeber, sondern genau...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.2.3 Persönlichkeitsrecht und Datenschutz des Mitarbeiters

Aus dem Persönlichkeitsrecht folgt, das jeder befugt ist, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst bestimmen zu können.[1] Dabei ist nicht relevant, ob die Daten automatisiert erhoben oder verwendet werden. Geschützt wird die Entscheidung des Einzelnen darüber, selbst zu bestimmen, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Inhalte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.1.2 Billiges Ermessen

In diesem Zusammenhang könnte das Merkmal "Transparenz" bei den agilen Arbeitsmethoden und Formaten einen besonderen rechtlichen Aspekt berühren. Durch die Anweisung von transparenten, agilen Arbeitsmethoden könnte das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters aus Art. 2 GG tangiert sein. Die Ausübung des Weisungsrechts muss nach "billigem Ermessen" erfolgen.[1] Billi...mehr

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Agile Arbeitsmethoden / 2 Legal Check: Agile Arbeitsmethoden

Agiles Arbeiten macht Vorgänge, Prozesse, Ergebnisse und Wissen transparent. Zudem gibt es typische prozessuale Abläufe und Teamverantwortlichkeiten bei agilen Arbeitsmethoden, wie z. B. bei Scrum oder Design Thinking. Rechtliche Berührungspunkte können sich hierdurch zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zum Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, zur Mitbestimmung des Betrieb...mehr

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Agile Arbeitsmethoden / 2.2.2 Billiges Ermessen

Eine entsprechende Vorgabe des Arbeitgebers dürfte durch sein Direktionsrecht gedeckt sein, sofern auch hier bei einer Interessenabwägung beide Seiten berücksichtigt werden und keine überwiegenden Belange der Mitarbeiter entgegenstehen. Ein großer Nutzen solcher sozialen und kollaborativen Plattformen ist es, Kontakt und Beziehungen innerhalb der Belegschaft zu fördern, zu e...mehr

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Google-Rezension: Ein-Stern... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob sich eine Verwaltung gegen eine Ein-Sterne-Bewertung bei Google wehren kann. Verletzungen von Unternehmen durch Äußerungen Wird ein Unternehmen durch negative Äußerungen in der "Wirklichkeit" oder im Internet erkennbar betroffen, kann es eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts oder einen Eingriff in seinen eingerichteten un...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bundesverfassungsgericht – ... / 4 Die Entscheidung

In dem zugrunde liegenden Urteil, gegen das die Mieter Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht eingelegt hatten, ging es um die Frage, ob der Vermieter bereits dann zur Kündigung berechtigt ist, wenn die Wohnung zwar vermüllt, ein konkreter Schaden aber noch nicht eingetreten ist. Nach einem Brandalarm in der streitgegenständlichen Wohnung stellten die Einsatzkräft...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Veröffentlichung ungenehmig... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Stuttgart entschiedenen Fall beabsichtigte die Vermieterin, ihre Wohnung zu verkaufen und vereinbarte mit ihren Mietern einen Besichtigungstermin, bei dem sie Fotos der Wohnung anfertigte, die auch private Einrichtungsgegenstände der Mieter zeigten, und veröffentlichte die Fotos im Rahmen einer Verkaufsanzeige im Internet. Die Mieter verlangten Entfernung der F...mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 2.3.5 Datenverarbeitung im Rahmen des Whistleblower-Schutzes

Am 31.5.2023 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) verabschiedet. Das Gesetz ist am 2.7.2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist eine Erweiterung des Schutzes vo...mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 2.6 Beschäftigtendatenschutzgesetz

Bereits im Jahr 2010 entwarf die damalige Regierung ein Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes, welches jedoch nach Ankündigung eines Datenschutzgesetzes auf europäischer Ebene nicht verabschiedet wurde. Im Koalitionsvertrag 2021 wurde vereinbart, "Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz" zu schaffen, "um Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu errei...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Antragserfordernis und Belehrungspflicht bei Ersatzansprüchen (Abs. 2)

Will die Dienststelle Ersatzansprüche gegen einen Beschäftigten geltend machen (vgl. Abs. 1 Nr. 15), treffen sie nach Abs. 2 folgende Verfahrenspflichten: Kommt die Dienststelle nach einer tatsächlichen und rechtlichen Prüfung zum Ergebnis, dass der Ersatzanspruch gegeben ist und entschließt sie sich, diesen gegen den Beschäftigten geltend zu machen, so wird sie dem Beschäfti...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.15 Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten (Abs. 1 Nr. 15)

Die Norm betrifft sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer. Begriffe Nach Abs. 1 Nr. 15 hat der Personalrat mitzubestimmen, wenn gegen einen Beschäftigten "Ersatzansprüche" geltend gemacht werden sollen. Mit dem Begriff "Ersatzansprüche" sind v.a. Schadensersatzansprüche gemeint[1] und zwar sowohl solche gegen Beamte Anspruchsgrundlage: § 75 BBG gegen Bundesbeamte; § 48 BeamtStG gegen...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4 Antragserfordernis bei bestimmten Beschäftigten (Abs. 3)

Anwendungsbereich Abs. 3 betrifft nur folgende Beschäftigtengruppen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Foto-, Film- und Videoaufnahmen.

Rn 32 Soweit Foto-, Film-, Video- oder ähnliche Bildaufzeichnungen unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entstanden sind, können sie grds ebenfalls nicht als Beweismittel verwertet werden (BVerfGE 101, 361, 393 ff = NJW 00, 1021, 1022 f; BGHZ 35, 363, 365 = NJW 61, 2059 – Ginsengwurzel; Ddorf NJW 07, 780 f; ausf Horst NJW 09, 1787 ff; Elzer NJW 13, 3537 ff; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Persönlichkeitsschutz.

Rn 12 Die Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Richter und Schöffen aus einer Anfertigung und Verbreitung von Filmaufnahmen sind von diesen hinzunehmen, da sie kraft des ihnen übertragenen Amtes anlässlich einer öffentlichen Verhandlung ohnedies im Blickfeld der Öffentlichkeit unter Einschluss der Medienöffentlichkeit stehen (BVerfG NJW-RR 07, 986), w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Mithören von Telefon- und anderen Gesprächen.

Rn 35 Beim Mithören von Telefongesprächen mit Hilfe einer zusätzlichen Sprech- und Mithöreinrichtung oder einer Raummithöranlage ist zunächst danach zu unterscheiden, ob der jeweilige Gesprächspartner Kenntnis vom Mithören einer dritten Person hat. Ist er auf die Anwesenheit eines Dritten und das Einschalten eines Lautsprechers hingewiesen worden, so kann von seiner Zustimmu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Arzthaftung. In Fällen der Arzthaftung ist für die Bestimmung des Erfolgsorts maßgeblich, wo der Gesundheitsschaden eingetreten ist. Das gilt bei Behandlungs- wie auch bei Aufklärungsfehlern (vgl BGHZ 176, 342, 346 f; Hamm GesR 15, 632). Tritt der Gesundheitsschaden aufgrund einer in mehreren Schritten und an verschiedenen Orten erfolgten Heilbehandlung erst nach der K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 171b GVG – [Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre].

Gesetzestext (1) 1Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten, eines Zeugen oder eines durch eine rechtswidrige Tat (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 des Strafgesetzbuches) Verletzten zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde. 2Das gilt nicht, soweit das Interesse...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Mitwirkung (Abs 1).

Rn 2 Die Pflicht zur Mitwirkung ergänzt den Grundsatz der Amtsermittlung (§ 26). Der Umfang der Mitwirkungspflicht der Beteiligten richtet sich nach der jeweiligen Verfahrensart und erhöht sich dort, wo das Gericht auf eine solche Mitwirkung angewiesen ist. Die Mitwirkungspflicht geht nicht über den Bereich der Amtsermittlung (§ 26) hinaus und endet jedenfalls, wenn ein Eing...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Heimlicher Vaterschaftstest.

Rn 37 Einem Beweisverwertungsverbot unterliegt nach der Rspr auch ein heimlich, dh ohne Kenntnis und Einverständnis der allein sorgeberechtigten Mutter eingeholtes DNA-Vaterschaftsgutachten, weil es sich um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das daraus folgende Recht auf informationelle Selbstbestimmung handelt (BGHZ 160, 1, 5 ff = FamRZ 05, 340, 342 f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Recht zur Stellungnahme.

Rn 22 Mündliche Verhandlung ist fakultativ, § 128 IV, s § 128 Rn 27. Anhörungen sind dann geboten, wenn Rechte eines Beteiligten betroffen sind, iÜ möglich und oft sinnvoll. Der SV hat kein Recht auf Gehör, aber ausnw dann ein Recht zur Stellungnahme, wenn dies zur Prüfung des Antrags erforderlich ist oder sein Persönlichkeitsrecht oder seine berufliche Tätigkeit betroffen i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beteiligung nichtrichterlicher Personen.

Rn 8 Eine Übertragung der Beweiserhebung auf Privatpersonen ist grds unzulässig. Möglich ist aber der Einsatz eines Augenscheinsgehilfen, wenn das Gericht aus tatsächlichen – zB die Ermittlung des Zustands eines auf dem Meeresgrund liegenden Wracks oder die Auswertung von für Laien nicht lesbarer technischer Aufzeichnungen – oder aus rechtlichen Gründen – etwa in das Persönl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte.

Rn 1 Die §§ 12–22 wurden durch das Justizmitteilungsgesetz (JuMiG) v 18.6.97 (BGBl I, 1430) eingefügt. Sie regeln die Übermittlung personenbezogener Daten von Amts wegen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften an öffentliche Stellen des Bundes oder eines Landes für verfahrensfremde Zwecke (vgl zur Einführung des Gesetzes den Aufsatz v. Bär in CR 98, 767). Rn 2 Die §§ 12–22 tr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die einzelnen Sachgebiete des Abs 1.

Rn 3 Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften, wie sie Abs 1 Nr 1 regelt, verlangen zunächst in persönlicher Hinsicht (Rn 2e aE) die Beteiligung einer Bank, einer Sparkasse, eines Kredit- oder Finanzinstituts (Hambg MDR 18, 1327; Bambg WM 18, 2243). Ein entspr Institutsregister im Internet führt die BaFin (§ 32 V KWG). Sachlich muss es um einen Anspruch gehen, der einem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Heimliche Tonbandaufnahmen.

Rn 30 Es besteht heute Einigkeit darüber, dass heimliche Tonbandaufnahmen oder andere Tonaufzeichnungen, die ohne Zustimmung des Betroffenen hergestellt werden, eine Verletzung des durch Art 1 und 2 GG geschützten Persönlichkeitsrechts darstellen und deshalb grds einem Beweisverwertungsverbot unterliegen (BVerfGE 34, 238, 245 = NJW 73, 891, 892; BGH NJW 98, 155 [BGH 03.06.19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulassung der Öffentlichkeit.

Rn 93 Der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit kann durch eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung des Präsidiums – der Mehrheit der Präsidiumsmitglieder – auf Vorschlag aus der Mitte des Präsidiums oder auch auf Antrag eines dem Gericht, nicht aber dem Präsidium angehörenden Richters durch Zulassung der Richteröffentlichkeit – aber nur der Richter des Gerichts, ungeachtet ihre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Private Aufzeichnungen (Nr 5).

Rn 21h Umfasst sind gegenständliche und digitale Aufzeichnungen, die etwas über die persönlichen Verhältnisse des Schuldners oder Dritter aussagen, ggf auch wenn diese schon verstorben sind, es sei denn, die Persönlichkeitsrechte sind bereits durch Zeitablauf erloschen. Hierzu gehören zB private Briefe und Familienfotos. Auch wertvolle Sachen genießen Pfändungsschutz (Schusc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit.

Rn 5 Die außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit ist in der Rspr des Bundesgerichtshofs für ›Ausnahmefälle krassen Unrecht‹ entwickelt worden. Ein an sich unanfechtbarer Beschl konnte mit der außerordentlichen Beschwerde angegriffen werden, wenn er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrte und inhaltlich dem Gesetz fremd, mit der Rechtsordnung schlechthin ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 26 Es ist seit jeher höchst streitig, ob und inwieweit das Gericht ein rechtswidrig erlangtes Beweismittel seiner Entscheidung zugrunde legen und im Rahmen seiner Beweiswürdigung verwerten darf (zum Streitstand vgl nur Baumgärtel/Laumen/Prütting Grundlagen Kap 6 Rz 3; Kiethe MDR 05, 965 ff; Gehrlein VersR 11, 1350; Bergwitz NZA 12, 353 ff). Abzulehnen sind von vornherein ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die sog tatsächlichen Vermutungen.

Rn 6 Bei schwierigen Beweislagen greift die Rspr in vielfältiger Weise und mit völlig uneinheitlichen Rechtsfolgen auf sog tatsächliche Vermutungen zurück. Die bekannteste ist wohl die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Privaturkunde, die nach Auffassung des BGH als Beweislastregel anzusehen ist und zu einer Umkehr der objektiven Beweislast führen soll (BGH ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anordnung der Teilnahme an einer Beratung, S 4.

Rn 15 Die in Abs 1 S 4 enthaltene Regelung ermächtigt das Gericht, die Eltern zur Teilnahme an einer Beratung durch die Beratungsstellen und -dienste der Träger der Jugendhilfe zu verpflichten, wenn es sich hiervon für die Konfliktbearbeitung oder für die Hilfestellung bei der Erziehung und der Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung eine positive Einwirkung verspricht. Di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verbot des Selbstbelastungszwangs

Schrifttum: Siehe zunächst das Schrifttum vor § 393 Rz. 106 und vor § 370 Rz. 304; ferner: Bilsdorfer/Kaufmann, Die oft verkannten Vorteile der Aussetzung des Steuerstrafverfahrens nach § 396 AO, AO-StB 2022, 131; Beyer, Ist der Angeklagte im Besteuerungsverfahren an eine Verständigung im Steuerstrafverfahren gebunden?, AO-StB 2018, 353; Bosch, Aspekte des nemo-tenetur-Prinzi...mehr

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zfs 08/2025, Antrag auf Erl... / 2 Aus den Gründen: "…"

II. Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Aus den im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH gemäß § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO beschränkt ist, ergibt sich nicht, dass die Entscheidung des VG zu ändern und die begehrte einstweilige Anordnung zu erlassen wäre. Ein Antrag gemäß § 123 VwGO zur Verhinderung einer fahrerlaubnisrechtlichen Beibringungsanordnung is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Geschäftsunfähige Ehegatten – Verfahrensführung durch den gesetzlichen Vertreter (Abs 2 S 1).

Rn 6 Auch in Ehesachen besteht bei Geschäftsunfähigkeit keine Verfahrensfähigkeit. Ob eine Person geschäftsunfähig ist, ist § 104 BGB zu entnehmen. Das Gericht hat gem § 113 I 2 iVm § 56 ZPO die Sachurteilsvoraussetzungen in jeder Phase des Verfahrens vAw zu prüfen, wenn hinreichende Anhaltspunkte Zweifel an dem Vorliegen der Verfahrensfähigkeit (nach § 104 Nr 2 BGB) naheleg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Einsichtsrecht Dritter (Abs 2).

Rn 8 Dritter ist, wer nicht Berechtigter iSv Abs 1 (Rn 3) oder Behörde (Rn 1) ist. Während Anhängigkeit der zuständige Vorsitzende, danach der Vorstand des Gerichts (Behördenleiter) oder der von diesem beauftragte Richter wird dem Berechtigten nach pflichtgemäßem Ermessen auf Antrag idR Einsicht gewähren, wenn die Parteien damit einverstanden sind. Sind sie – das Widerspruch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Steuerliche BVV

Rz. 1173 [Autor/Stand] Von den strafprozessualen Beweisverboten sind die Beweisverbote im Verwaltungsverfahren der Steuerermittlung zu unterscheiden (s. dazu auch § 393 Rz. 166 ff.)[2]. Der BFH anerkennt ein steuerliches Verwertungsverbot bei Verfahrensverstößen im Rahmen einer Außen- oder Steuerfahndungsprüfung nur dann, wenn sie schwerwiegend waren oder bewusst oder willkür...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vermögensrechte.

Rn 3 Dem Regelungsbereich der Vorschrift unterfallen nach Abs 1 andere Vermögensrechte, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen sind. Gemeint sind damit Vermögensrechte, in die sonst nach den Vorschriften des Abschnitts 2 des 8. Buchs der ZPO, also gem den §§ 808 bis 871, nicht vollstreckt werden darf. Auf andere Vermögensrechte eröffnet § 8...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle.

Rn 63 Schmerzensgeldzahlungen an ein Opfer sollen grds nicht einzusetzen sein (BVerwG NJW 95, 3001; Stuttg FamRZ 07, 1661). Wenn es einzusetzen wäre, dann stünde es nicht mehr für den Ausgleich der immateriellen Schäden oder zum Ausgleich des erlittenen Unrechts zur Verfügung. Anders wird dies gesehen für Zahlungen wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Das liegt da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ablehnung von Beweisanträgen.

Rn 8 Aus dem Charakter des Augenscheins als echtes Beweismittel folgt des Weiteren, dass seine Einholung nur unter den für alle Beweisanträge geltenden Voraussetzungen abgelehnt werden kann (s § 284 Rn 43), oder wenn er nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich ist (§ 244 V StPO in analoger Anwendung). Dies ist etwa dann de...mehr