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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / 4. Europäisierung als Kehrtwende

Prof. Dr. Sebastian Mock
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Rz. 18

[Autor/Zitation]

Eine nahezu vollständige Kehrtwende im Hinblick auf die Publizität von Unternehmensabschlüssen setzte erst durch die Europäisierung dieser Regelungsmaterie ein (Rz. 26 ff.). Mit dem BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) wurde der heutige § 325 in seiner Grundstruktur geschaffen und die Publizitätspflicht in Umsetzung der zwischenzeitlich geschaffenen europäischen Regelungen (Rz. 26) neu geregelt. Dass diese Abkehr letztlich nur halbherzig war, zeigte sich kurz darauf an der Debatte über die (fehlende) Erfassung der kapitalistischen Personengesellschaften von der Publizitätspflicht und im Erfordernis einer Verurteilung Deutschlands durch den EuGH (EuGH v. 22.4.1999 – C-272/97 – Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1999, I-195) wegen der fehlenden Umsetzung der GmbH & Co-RL (RL 90/605/EWG; Rz. 26), da es erst danach im Rahmen des KapCoRiLiG v. 24.2.2000 (BGBl. I 2000, 154) zur Erfassung der kapitalistischen Personengesellschaften von der Publizitätspflicht durch Schaffung des § 264a HGB kam. In diesem Kontext ist zudem auch die Verurteilung Deutschlands wegen der unzureichenden Sanktionierung bei Verstößen gegen die Publizitätspflicht durch den EuGH (EuGH v. 29.9.1998 – C-191/95 – Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1998, I-441) zu sehen, die ebenfalls im Rahmen des KapCoRiLiG von 2000 und spätere Maßnahmen korrigiert wurde. In diese Zeit der rechtspolitischen Rückzugsgefechte gehört auch die höchstrichterliche Rspr., wonach eine Analyse und Weitergabe von veröffentlichten JA an Teilnehmer eines wissenschaftlichen Seminars eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des den JA erstellenden Unternehmens darstellen soll (BGH v. 8.2.1994 – VI ZR 286/93 – Heberg...

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