Fachbeiträge & Kommentare zu Öffnungsklausel

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaub / 7.3.10 Ruhende Arbeitsverhältnisse

Nach § 26 Abs. 2 Buchst. c TV-L vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um 1/12. Fraglich ist jedoch, ob diese tarifliche Kürzungsregelung nur den tariflichen (Zusatz-)Urlaub oder auch den gesetzlichen Mindesturlaub betrifft. Denn das Bundesurlaubsgesetz enthält keine derartige Kürzungsregelung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsprüfung, Steuerfahn... / dd) Rechtfertigung über eine Zweckänderung

Art. 6 Abs. 4 DS-GVO gestattet bei zunächst gerechtfertigter Erhebung personenbezogener Daten eine zweckändernde Verarbeitung, wenn die Verarbeitungszwecke (hier: Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen – Meldung einer Straftat/Ordnungswidrigkeit) kompatibel sind (Schulz in Gola/Heckmann, DS-GVO, 3. Aufl. 22, Art. 6 Rz. 133 ff.). Dies dürfte hier zu verneinen sein, zumal in di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer 2025: Erste Transparenzregister veröffentlicht

Die neue Grundsteuer wird ab 2025 erhoben – gerade Haus- und Wohnungseigentümer fürchten, dann mehr zahlen zu müssen. Die Bundesländer wollen den Effekt mit verschiedenen Maßnahmen dämpfen. Nun wurden die ersten Hebesatz-Transparenzregister veröffentlicht. Ein Überblick. Ab dem 1.1.2025 kommen mit der neuen Grundsteuer neue Berechnungsmodelle und Hebesätze zur Anwendung. Die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.9.2 Haftung und Recht auf Schadenersatz (Art. 82 DSGVO)

Rz. 73 Die Vorschriften zum Sozialdatenschutz enthalten seit dem 25.5.2018 keine Regelungen zum Schadenersatz mehr; es gilt unmittelbar Art. 82 DSGVO . Es gibt keine ergänzenden oder einschränkenden Regelungen im Sozialdatenschutz dazu, da Art. 82 DSGVO keine erforderliche Öffnungsklausel enthält. § 82 SGB X, der bis 24.5.2018 den Schadenersatz regelte, sofern ein Sozialleistu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.4 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)

Rz. 55 Bis 24.5.2018 ergab sich die Verpflichtung der Sozialleistungsträger zum Führen eines Verzeichnisses bzw. einer Übersicht über die Verfahren automatisierter Verfahren (Verfahrensverzeichnis) aus § 81 Abs. 4 SGB X mit seinem Verweis auf die §§ 4f und 4g BDSG. Seit 25.5.2018 verpflichtet Art. 30 DSGVO unmittelbar zum Führen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.1.1.1 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO)

Rz. 38 Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist unmittelbar in Art. 6 DSGVO definiert und in mehreren EG der DSGVO wie z. B. EG 39, 40, 44 bis 47, 51, 63, 69 und 112 erwähnt und näher erläutert. Auf nationaler Ebene wird Art. 6 DSGVO im BDSG ergänzt bzw. konkretisiert und der bislang im deutschen Datenschutzrecht unbekannte Begriff der "Rechtmäßigkeit" der Verarbeitung übernom...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag, Allgemeines / 4 Grenzen tariflicher Regelungsmacht

Den Tarifvertragsparteien sind beim Abschluss von Tarifverträgen in ihrer Rechtssetzungsbefugnis gegenüber den Tarifunterworfenen wie jedem anderen Normgeber Grenzen gesetzt. So dürfen sie nur Vereinbarungen treffen, die Regelungen der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen (Art. 9 Abs. 3 GG) zum Gegenstand haben. Dies sind alle Bedingungen, unter denen abhängige Arbeit geleist...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen

Kommentar Die Finanzverwaltung hat ihre bisherige Rechtsauffassung zur steuerlichen Anerkennung von sog. inkongruenten Gewinnausschüttungen geändert. Sie folgt damit teilweise der Rechtsprechung des BFH. Inkongruente Gewinnausschüttung Eine inkongruente Gewinnausschüttung liegt vor, wenn bei der Ausschüttung des Gewinns ein vom Beteiligungsverhältnis (Anteil am Grund- oder Sta...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag, Allgemeines / 6.4 Betriebsvereinbarungen

Im Verhältnis von Tarifverträgen zu Betriebsvereinbarungen wird der Tarifautonomie aus verfassungsrechtlichen Gründen grundsätzlich der Vorrang (sog. Tarifvorrang oder Tarifvorbehalt) eingeräumt. Nach § 77 Abs. 3 BetrVG könnten Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag, Allgemeines / 4.1 Negative Koalitionsfreiheit

Grenzen für ihre Rechtssetzungsmacht ergeben sich für die Tarifvertragsparteien aus der negativen Koalitionsfreiheit der nicht oder anders organisierten Arbeitnehmer. Art. 9 Abs. 3 GG schützt entgegen seinem Wortlaut nicht nur das Recht des einzelnen, einer Koalition und damit einer Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberkoalition beizutreten (positive Koalitionsfreiheit). Durch die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Qualifizierung / 6 Kosten einer Qualifizierungsmaßnahme

Eine Regelung betreffend die Kosten einer vom Arbeitgeber veranlassten Qualifizierungsmaßnahme enthält Abs. 5 des § 5 TVöD. Danach trägt grundsätzlich der Arbeitgeber die Kosten einschließlich der Reisekosten, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden. Wichtiges Detail der tarifvertraglichen Regelung ist, dass der Beschäftigte angemessen an den Kosten einer Qualifizierun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.3 Selbstständigkeitsfiktion und Öffnungsklausel (§ 1 Abs. 5 S. 2 AStG)

Rz. 313 § 1 Abs. 5 S. 2–4 AStG bildet das zentrale Element des AOA und von § 1 Abs. 5 AStG – d. h. die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes im Betriebsstättenfall. Nach § 1 Abs. 5 S. 2 AStG muss eine Betriebsstätte unter der Selbstständigkeitsfiktion wie ein eigenständiges und unabhängiges Unternehmen behandelt werden, es sei denn, die spezifische Zugehörigkeit der Betri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 11.4 Funktionsanalyse (§ 1 Abs. 5 S. 3 AStG)

Rz. 318 Allgemeines: Two Step Approach: Der Ausgangspunkt der Betriebsstättengewinnkorrektur ist der sog. "Two Step Approach", wie er sowohl von der OECD als auch in § 1 Abs. 5 Satz 3 und 4 AStG festgelegt wird. Der Grundgedanke besteht darin, das zivilrechtliche Einheitsunternehmen "aufzuteilen" in a) das Unternehmen im Ansässigkeitsstaat (Stammhaus) und b) in die Betriebsst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos der optierenden Gesellschaft (§ 1a Abs 2 S 4 KStG)

Tz. 94 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 1a Abs 2 S 4 KStG wird das im Einbringungszeitpunkt in der St-Bil auszuweisende EK (der Pers-Ges) auf dem stlichen Einlagekonto der optierenden Gesellschaft erfasst. Wegen der grds Verpflichtung zur Führung eines stlichen Einlagekontos s Tz 56ff. Wegen der erforderlichen Abgabe einer Feststellungserklärung zum Einbringungszeitpunkt s ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 4.3 Erfordernis der zwischenstaatlichen Amtshilfe (Abs. 4)

Rz. 405 § 8 Abs. 4 AStG beschränkt die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Substanztests – über § 8 Abs. 3 AStG hinaus – in Fällen, in denen der Staat, in dem die Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat, im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches keine Auskünfte erteilt, die zur Durchführung der Besteuerung erforderlich sind. Damit soll eine im ko...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.5 Anwendung der Öffnungsklausel nach § 22 EStG (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 19 Nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG gehören zu den sonstigen Arten von Einkünften auch Leistungen, die auf Beiträgen beruhen, die oberhalb des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden. Es muss sich um Beiträge bis zum 31.12.2004 handeln und diese müssen mindestens 10 Jahre oberhalb des Höchstbeitrages gezahlt worden ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 77 Übermitt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 7 Seit dem 25.5.2018 regelt Kapitel V der DSGVO (Art. 44 bis 50 DSGVO) europaweit und unmittelbar geltend die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen. Ausgangspunkt jeder Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation ist Art. 44 DSDGV und danach nur zulässig, "wenn der Verantwo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 74 Abs. 1 unterscheidet, ob bereits ein gerichtliches Verfahren wegen eines Unterhaltsanspruchs oder über den Versorgungsausgleich anhängig ist (Satz 1 Nr. 1) oder die Daten zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen oder Ausgleichsansprüchen im Rahmen des Versorgungsausgleichs außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens benötigt werden (Satz 1 Nr. 2) oder ob es um die...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 70 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.1981 mit dem SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in Kraft gesetzt. Überarbeitet wurde sie durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229), in dessen Fassung sie bis heute mit geringfügigen Änderungen gilt. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) wurde die Vorschrift neu bekannt gemacht. Vom Gesetz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vereinbarung: Anspruch auf ... / 3 Das Problem

K erwirbt im Jahr 2003 Wohnungseigentum an 2 Wohnungen. Auf Grundlage einer einmaligen Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung wandelt K das Wohnungs- im Jahr 2004 zu Teileigentum um und vermietet die Räume an ein Steuerbüro. Nach Beendigung des Mietvertrags beabsichtigt K das Teileigentum zu veräußern, hilfsweise es zu vermieten. Auf Vermittlungsbemühungen des eingescha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Kindergartenzuschüsse

Arbeitgeberleistungen (Sach- oder Barleistungen) zur ­Unterbringung und Betreuung (einschl. Unterkunft und Verpflegung) von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei.[1] Die kostenlose Ferienbetreuung von Kindern der Mitarbeiter ist regelmäßig nicht begünstigt, da die Betreuungseinrichtung im Normalfall ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.2 Satzung der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 5 Die Satzung der Bundesagentur für Arbeit nimmt insbesondere Bezug auf den Organisationsrahmen (Körperschaft mit Selbstverwaltung) und den Verwaltungsaufbau (Vorstand und Verwaltung) in der Bundesagentur für Arbeit, die Zweigliedrigkeit der Selbstverwaltung und sonstige strukturelle Gegebenheiten. Entsprechend der Überschrift des Ersten Unterabschnitts im Elften Kapitel...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Elfte Kapitel

Rz. 2f Das Elfte Kapitel enthält die Vorschriften zur Organisation der Bundesagentur für Arbeit und über den Datenschutz. Durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) und das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist die Organisation der Bundesagen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.5 Absetzbeträge bei Erwerbstätigkeit (Abs. 3)

Rz. 76 Abs. 3 sieht weitere Absetzungen von dem Einkommen vor, das nach Abs. 2 bereinigt worden ist. Nach Abs. 3 Satz 1 ist bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ferner ein Betrag in Höhe von 30 % des (Brutto-)Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens je...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Voraussetzungen

Rz. 35 Eine tarifliche Regelung "besteht" im Sinne der Schrankenregelung des § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG, wenn sie im Betrieb mit unmittelbarer und zwingender Wirkung gem. § 4 Abs. 1 TVG gilt. Es reicht die Tarifbindung des Arbeitgebers. Die Arbeitnehmer des Betriebs müssen aber unter den fachlichen und persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen. Ihre Tarifbin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Gesetzliche Regelungen statt Rechtsverordnung

Rz. 27 [Autor/Stand] Zunächst verfolgte der Gesetzgeber die Absicht, die Einzelheiten zur Ermittlung des gemeinen Werts von Grundstücken nicht unmittelbar innerhalb des Bewertungsgesetzes, sondern im Rahmen einer Rechtsverordnung zu regeln. Diese Absicht stieß jedoch auf erhebliche Kritik. Deshalb wurden die Vorschriften, die zunächst als Rechtsverordnung konzipiert waren, i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Hinzurechnung des "verbleibenden Werts" nach Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b

Rz. 1645 [Autor/Stand] Der verbleibende (positive) Unterschiedsbetrag zwischen dem (gemeinen) Wert des Gesellschaftsvermögens (Gesamthandsvermögens) und der Summe der Kapitalkonten wird gem. § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b BewG nach dem für die Gesellschaft maßgebenden "Gewinnverteilungsschlüssel" auf die Gesellschafter aufgeteilt. Eine positive Differenz drückt die Höhe der in...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.4 Ausnahmen von der Regelungssperre

Rz. 25 Von der Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG gibt es jedoch Ausnahmen. Wenn eine umfassende Mitbestimmungspflicht der Maßnahme besteht, kann der Abschluss einer Betriebsvereinbarung jedenfalls bei Tarifüblichkeit in Betracht kommen.[1] So etwa in den Fällen des § 87 Abs. 1 BetrVG bspw. bei der Festlegung der den einzelnen Arbeitnehmern zu gewährenden Zeitlohnzulagen[...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.7.2 Verzicht, Verwirkung, Ausschlussfristen

Rz. 28 Eine weitere Folge der zwingenden Wirkung von Betriebsvereinbarungen besteht darin, dass der Arbeitnehmer auf daraus abgeleitete Rechte nicht ohne Weiteres verzichten kann (§ 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG). Vielmehr bedarf ein solcher Verzicht der Zustimmung des Betriebsrats. Dies gilt auch für die Ausgleichsquittung und den Prozessvergleich, sofern der Verzicht darin enthalte...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.10 Die Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen (Abs. 6)

Rz. 43 Ebenso wie bei Tarifverträgen bedeutet der Ablauf der Kündigungsfrist noch nicht, dass die Betriebsvereinbarung ohne jede Wirkung wäre. Vielmehr ordnet § 77 Abs. 6 BetrVG an, dass Betriebsvereinbarungen eine Nachwirkung entfalten. Dies gilt jedoch nur für diejenigen, die im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung abgeschlossen wurden bzw. durch den Spruch der Einigungs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.7.1 Unmittelbare und zwingende Wirkung

Rz. 26 Betriebsvereinbarungen wirken unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis ein. Es bedarf keinerlei Umsetzung in den Arbeitsvertrag. Dies gilt auch für Betriebsvereinbarungen, die den Arbeitnehmern Pflichten auferlegen. Praxis-Beispiel Eine Betriebsvereinbarung sieht ein Rauchverbot in bestimmten Bereichen des Betriebs vor. Die Arbeitnehmer müssen sich daran halten, auch wenn...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.10.3 Ausnahmen von der Begrenzung

Rz. 169 Die Begrenzung der KVdS ist mit einer Ausnahmeklausel (Öffnungsklausel) versehen. Die KVdS besteht dann über die Grenzen hinaus, wenn "die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.10.2 Begrenzung der KVdS

Rz. 163 Die KVdS ist durch die Vollendung des 30. Lebensjahres (und war in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung zudem auch auf die Dauer von 14 Fachsemestern) mit einer Öffnungsklausel begrenzt. , Diese gilt auch dann, wenn während des Studiums die KVdS wegen der Vorrangigkeit der Familienversicherung nicht bestand oder durch eine vorrangige Versicherungspflicht (Abs. 7 ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Allgemeine Öffnungsklausel für die organisatorischen Anforderungen

Rz. 6 Mit "einseitiger" Blickrichtung auf die Institute wird das Proportionalitätsprinzip ausdrücklich hervorgehoben, indem explizit auf eine vereinfachte Umsetzung der Anforderungen in Abhängigkeit von der Größe der Institute, den Geschäftsschwerpunkten und der Risikosituation hingewiesen wird. Diese allgemeine Öffnungsklausel bezieht sich sowohl auf die aufbauorganisatoris...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Flexibilität durch Öffnungsklauseln

Rz. 134 Die Anforderungen zum Risikomanagement müssen der Heterogenität des deutschen Banken­sektors sowie der Schnelllebigkeit der internen Strukturen, die aufgrund der Entwicklungen auf den Finanzmärkten einem ständigen Anpassungsdruck ausgesetzt sind, gerecht werden. Sie sollten praxisgerecht ausgestaltet und darüber hinaus so konstruiert sein, dass zwischen betriebswirts...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Öffnungsklauseln

Rz. 18 Die MaRisk enthalten eine Vielzahl von Öffnungsklauseln, die abhängig von der Größe des Institutes, den Geschäftsschwerpunkten und der Risikosituation individuelle Umsetzungslösungen möglich machen (→ AT 1 Tz. 5). Diese Öffnungsklauseln sind eng mit dem Proportionalitäts­prinzip verknüpft, das ein immanenter Bestandteil des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsp...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Vom Risikogehalt unabhängige Erleichterungen

Rz. 8 Im risikorelevanten Geschäft können selbst größere Institute von den Öffnungsklauseln profitieren, wenn dies z. B. aus prozessualer Sicht gerechtfertigt erscheint. Beispielhaft sei an dieser Stelle das Fördergeschäft genannt, bei dem unter bestimmten Voraussetzungen auf das vertriebsabhängige Votum (→ BTO 1.1 Tz. 4, Erläuterung), die Durchführung von Sensitivitätsanaly...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Erfahrungswerte aus der Praxis

Rz. 63 Von den Instituten werden – wie von der deutschen Aufsicht gestattet – im Wesentlichen die bisher schon genutzten CSRBB-Zinskurven weiterverwendet, wobei auch eine Differenzierung nach idiosynkratrischen Komponenten (wie z. B. Branche und Produkt) erfolgt. Insofern wird die Öffnungsklausel der EBA für die Verwendung von "Fair Market Curves", die von der deutschen Aufs...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Verzicht auf ein weiteres Votum im Kreditentscheidungsprozess

Rz. 38 Eine Kreditentscheidung erfordert grundsätzlich zwei zustimmende Voten der Bereiche Markt und Marktfolge (→ BTO 1.1 Tz. 2). Bei Vorliegen eines negativen Votums, das im Normalfall aus der Marktfolge stammt, ist die Kreditvergabe außerhalb des Eskalationsverfahrens (→ BTO 1.1 Tz. 6) nur in jenen Fällen möglich, in denen sich ein oder mehrere Geschäftsleiter im Rahmen i...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Vom Risikogehalt abhängige Erleichterungen

Rz. 7 Im standardisierten Mengengeschäft kann z. B. – unabhängig von der Institutsgröße – zumindest auf Einzelgeschäftsebene grundsätzlich von relativ geringen Adressenausfallrisiken ausgegangen werden (→ BTO 1.1 Tz. 4, Erläuterung). Daher ist es bei solchen Geschäften nicht erforderlich, zwei Voten aus den Bereichen Markt und Marktfolge einzuholen. In der Konsequenz kann in...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.7 Freie Zuordnung von Prozessen

Rz. 133 Hinsichtlich der Zuordnung einzelner Kreditprozesse zum Bereich Markt und zum marktunabhängigen Bereich sind die MaRisk pragmatisch formuliert: Alle Prozesse, Funktionen und Aufgaben im Kreditgeschäft, die nicht ausdrücklich in einem marktunabhängigen Bereich anzusiedeln sind (→ BTO Tz. 2 lit. c, f und g, BTO 1.1 Tz. 7, BTO 1.2 Tz. 1, BTO 1.2.4 Tz. 1, BTO 1.2.5 Tz. 1...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.4 Verzicht auf eine Bewertung

Rz. 177 Die Bestimmung der Werthaltigkeit setzt voraus, dass die Sicherheiten überhaupt bewertet und somit bei der Ermittlung des Blankoanteils angesetzt werden können. Dies ist bei bestimmten Sicherheiten entweder gar nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich. So lässt sich z. B. die Werthaltigkeit einer weichen Patronatserklärung i. d. R. nicht exakt...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.8 Dokumentation der Risikoanalyse

Rz. 202 Die Durchführung, der Inhalt und das Ergebnis der Risikoanalyse sind in einem angemessenen Umfang und für Dritte nachvollziehbar zu dokumentieren (→ AT 6 Tz. 1). Auch dafür gilt der Grundsatz der Proportionalität. Liegt bei Leistungen ohne einen speziellen Bezug zur Geschäftstätigkeit eines Institutes überhaupt keine Auslagerung vor (z. B. Kantinenbetrieb, Fuhrpark, ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Risikoorientierte Prüfungspraxis

Rz. 9 Im Modul BTO finden sich noch weitere Öffnungsklauseln, die den Instituten einen angemessenen Spielraum für die Umsetzung der MaRisk einräumen. Zusätzliche Freiräume ergeben sich zudem aus der Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen, wie "angemessen", "sachgerecht" oder "wesentlich". Aus Teilen der Kreditwirtschaft wurde aufgrund der Erfahrungen mit den qualitativ au...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Stärkere Risikoorientierung

Rz. 9 Die strikten Regelungen zur Funktionstrennung aus den MaH[1] waren vor allem für kleinere Institute mit beschränkten Ressourcen nicht immer leicht umzusetzen. Bei Instituten mit unter Risikogesichtspunkten überschaubaren Handelsaktivitäten stellte sich in diesem Zusammenhang die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Regelungen. Zwar gab es für sehr kleine Institute mi...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4.1 Institute

Rz. 217 Die Institute sind verpflichtet, die Gestaltungsspielräume, die ihnen die MaRisk mit dem prinzipienorientierten Regelungsansatz und zahlreichen Öffnungsklauseln einräumen, sachgerecht und unter Berücksichtigung der institutsspezifischen Notwendigkeiten mit Leben zu füllen. Die MaRisk geben lediglich eine "Benchmark" vor, an der sich die Aufsicht bei der Beurteilung d...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.1.1 Einlagen von Finanzkunden

Rz. 87 Bei der Berücksichtigung von Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung sind Einlagen von "Finanzkunden" i. S. v. Art. 411 CRR (→ BTR 2.3 Tz. 7, Erläuterung) nicht zu modellieren und als täglich fällig anzunehmen. Nach Art. 411 Nr. 1 CRR bezeichnet ein "Finanzkunde" einen Kunden[1], der eine oder mehrere der in Anhang I CRD IV genannten Tätigkeiten als Haup...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Einbeziehung aller Handelsaktivitäten

Rz. 11 Eine Trennung des Bereiches Handel von den Funktionen der Abwicklung und des Risikocontrollings bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung ist nicht erforderlich, wenn sich die Handelsaktivitäten eines Institutes in ihrer Gesamtheit auf Handelsgeschäfte konzentrieren, die nach Einschätzung der Institute unter Risikogesichtspunkten als nicht wesentlich einzustuf...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Ermittlung durch sachverständige Personen

Rz. 31 Im Immobiliengeschäft steht der Marktwert im Fokus. Der Marktwert der Immobilie ist durch "sachverständige Personen" bzw. "Sachverständige" zu ermitteln. Da die Bezeichnung "Sachverständiger" in Deutschland rechtlich nicht geschützt ist, konkretisiert die Aufsicht diese Anforderung. Mit der Wertermittlung dürfen nur solche Sachverständigen betraut werden, die nach ihr...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Votum und Kreditentscheidung

Rz. 6 Unter einem Votum im Sinne der MaRisk ist eine zustimmende oder ablehnende Meinungsäußerung im Rahmen einer Kreditentscheidung zu verstehen. In der Praxis ist es in diesem Zusammenhang nicht unüblich, dass zwischen den Beteiligten im Vorfeld der Votierung Gespräche über die Engagements geführt werden und die Kreditvorlage auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Gespräc...mehr