Fachbeiträge & Kommentare zu Öffnungsklausel

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 10 Tarifbindung

Das Tarifvertragsgesetz (TVG) gestaltet die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie aus. Es regelt unter anderem das Zustandekommen und die Wirkungen eines Tarifvertrages. Parteien eines Tarifvertrags sind nach § 2 Abs. 1 TVG Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände (Verbandstarifvertrag) oder einzelne Arbeitgeber (Haustarifvertrag). Tarifverträge gelten gemäß § 4 Abs. 1 TVG u...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.4.1 Übersicht

Nach § 24 Abs. 8 Satz 1 WEG ist der Verwalter verpflichtet, die Beschluss-Sammlung gem. § 24 Abs. 7 WEG zu führen. Mit der Beschluss-Sammlung soll gewährleistet werden, dass sich Sondernachfolger von Wohnungseigentümern über die bestehende Rechts- bzw. Beschlusslage informieren können, da Beschlüsse zur Geltung gegen Rechtsnachfolger der Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 3 ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.4.4.1 Versammlungsbeschlüsse

In die Beschluss-Sammlung ist der Wortlaut aller Beschlüsse der Wohnungseigentümer, die in einer Wohnungseigentümerversammlung verkündet wurden, aufzunehmen. Unerheblich ist dabei, ob es sich um Beschlüsse handelt, die in einer ordentlichen oder in einer außerordentlichen Eigentümerversammlung gefasst worden sind. Selbstverständlich sind auch die aufgrund einer Öffnungsklaus...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 3.2 Bestandsverzeichnis

§ 3 WGV regelt die erforderlichen Angaben im Bestandsverzeichnis. Nach § 3 Abs. 1 WGV sind im Bestandsverzeichnis in Spalte 3 einzutragen der in einem zahlenmäßigen Bruchteil ausgedrückte Miteigentumsanteil an dem Grundstück; die Bezeichnung des Grundstücks; das mit dem Miteigentumsanteil verbundene Sondereigentum und die Beschränkung des Miteigentums durch die Einräumung der z...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.2.3.2 Aufklärung/Hinweise

Darlehensaufnahme Im Rahmen der Beschlussfassung über die Aufnahme eines Darlehens hat der Verwalter die Wohnungseigentümer über das Risiko ihrer auf ihren Miteigentumsanteil beschränkten Teil-Außenhaftung nach § 9a Abs. 4 WEG aufzuklären. Die entsprechende Unterrichtung der Wohnungseigentümer ist im Protokoll der Eigentümerversammlung zu dokumentieren.[1] Fehlt es an der Dok...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 7.3.2.4 Zustimmung zu Vereinbarungen

Vereinbarungen der Wohnungseigentümer können den (Nutzungs-)Wert einzelner Wohnungen durchaus mindern. So ist zur Änderung einer Vereinbarung die Zustimmung der dinglich Berechtigten analog §§ 877, 876 Satz 1 BGB stets dann erforderlich, wenn diese von der Änderung der Vereinbarung betroffen sind. Ihre Zustimmung ist nur dann nicht erforderlich, wenn nicht bloß eine wirtscha...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 2.2.2 Vermietungsbeschränkungen

Die Wohnungseigentümer können das Recht zur Vermietung eines Wohnungs- oder Teileigentums im Wege einer Vereinbarung untersagen (absolutes Vermietungsverbot) oder einschränken (relatives Vermietungsverbot.[1] Vermietungsbeschränkungen Beschluss genügt nicht Ein absolutes oder relatives Vermietungsverbot kann nicht als Benutzungsregelung gem. § 19 Abs. 1 WEG beschlossen werden,...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Datenschutz im BGM / 1.2 Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen

Deutschland gehörte bis zur Einführung der DSGVO mit seinen zahlreichen Datenschutzgesetzen zu den Ländern mit den strengsten Datenschutzregeln weltweit. Um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines jeden Bürgers zu schützen und schließlich umzusetzen, wurde in Deutschland eine Vielzahl von Gesetzen erlassen, die für die verschiedensten Bereiche gelten und paralle...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.2 Lösungsansatz unter arbeitsrechtlichen Aspekten

Um den Verkauf der Gesellschaftsanteile günstiger zu gestalten, bietet sich in o. g. Situation die Auslagerung der Versorgungszusage auf den Pensionsfonds an. In diesem Zusammenhang ist aber zunächst klärungsbedürftig, ob die Auslagerung für die hier in Rede stehende GmbH als Arbeitgeberin Schuld befreiend ist. Die Frage der Schuld befreienden Auslagerung ist im Wesentlichen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.1.3 Kollektivrechtliche Schranken

Schließlich gibt es kollektivrechtliche Schranken des Direktionsrechts, d. h. betriebliche und tarifliche Regelungen. Sie können zunächst einmal nur durch die jeweiligen Vertragspartner gemeinsam geändert werden. Sollte das für den Arbeitgeber auf den ersten Blick nicht möglich sein, bleibt nur der Weg der Kündigung der Regelungen mit Neuverhandlungen. Dabei gilt grundsätzli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Wann sind Rech... / 2 Erlass der Grundsteuerbescheide der Grundlage neuer Grundsteuerwerte

Aktuell erhalten viele Immobilieneigentümer die neuen Grundsteuerbescheide. Nicht selten kommt das böse Erwachen: Steigerungen bei der Grundsteuer um ein Vielfaches sind keine Seltenheit. Dies ist allerdings regelmäßig eine unvermeidliche Folge der Neubewertung des Grundbesitzes infolge des Urteils des BVerfG vom 10.4.2018 zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung. Für e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Führung auf Zeit / 2.2.1 Bei einer Neueinstellung

Die Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses mit einem externen Bewerber erstreckt sich grundsätzlich bis auf vier Jahre. Diese vier Jahre kann, muss der Arbeitgeber aber nicht ausschöpfen. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, mit dem Beschäftigen eine höchstens zweimalige Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses bis zu einer Gesamtdauer von acht Jahren zu vereinba...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Führung auf Zeit / 2.1 Abschluss des befristeten Vertrags

§ 32 TVöD enthält keine Regelungen hinsichtlich des Abschlusses – insbesondere der Zulässigkeit – eines befristeten Arbeitsvertrags zur Führung auf Zeit. Daher sind hier die Grundsätze anzuwenden, die die Rechtsprechung zu § 14 TzBfG entwickelt hat. Die Führung auf Zeit stellt nach dem Willen der Tarifvertragsparteien keine sachgrundlose Befristung dar, sondern eine Befristun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschriften über den organisatorischen Teil der Betriebsverfassung, d. h. die organisatorische Ausgestaltung der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer, sind grundsätzlich zwingend und einer Abänderung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nicht zugänglich, es sei denn das Gesetz eröffnet ausdrücklich eine solche Möglichkeit.[1] Bereits das Betriebsräteges...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln

Wird ein Arbeitnehmer an einem Sonn- oder Feiertag beschäftigt, so hat der Arbeitgeber einen sog. Ersatzruhetag zu gewähren.[1] Der Ersatzruhetag ist innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von 2 Wochen (Ersatzruhetag für Sonntag) oder 8 Wochen (Ersatzruhetag für Feiertag) zu gewähren. Der Ersatzruhetag kann auch an einem ohnehin arbeitsfreien Samstag...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 5.1 Ruhepausen

Nach § 4 ArbZG hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmern während einer zusammenhängenden Arbeitszeit Ruhepausen zu gewähren. Der Begriff der Ruhepause ist gesetzlich nicht definiert. Nach Auffassung des BAG ist eine Pause dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitnehmer frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen und frei darüber verfügen kann, wo und wie er seine Ruhepausen verb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.2 Zusätzliche Übertragung von Vermögensbeteiligungen

Rz. 22 In sachlicher Hinsicht erfasst § 19a EStG die Übertragung zusätzlicher Vermögenbeteiligungen (die neben dem ohne geschuldeten Arbeitslohn) geleistet werden. Die Vermögensbeteiligungen, deren Übertragung erfasst sind, sind mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a), b), f) bis l) und Abs. 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) abschließend aufgezählt. Rz. 23 Dad...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertragsstrafe im Wohnungse... / 2.1 Spezifizierte Öffnungsklausel

Wesen der spezifizierten Öffnungsklausel ist, dass sie bereits inhaltlich den Rahmen für eine mögliche Beschlussfassung steckt. Praxis-Beispiel Spezifizierte Öffnungsklausel "Die Wohnungseigentümer können mit einer Mehrheit von 2/3 Vertragsstrafen für den Fall von Verstößen gegen die Hausordnung oder vereinbarte Vermietungsbeschränkungen durch Beschluss regeln." Gibt die Öffnun...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertragsstrafe im Wohnungse... / 2.2 Allgemeine Öffnungsklausel

Im Fall einer allgemeinen Öffnungsklausel wird den Wohnungseigentümern zunächst nur in formeller Hinsicht eine Beschlusskompetenz eingeräumt.[1] In materieller Hinsicht sind Beschlüsse, die auf der Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel gefasst werden, grundsätzlich nur insoweit überprüfbar, als das "Ob" und das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen. Anders is...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vertragsstrafe im Wohnungse... / 2 Regelung aufgrund Öffnungsklauselbeschluss

Bei der Frage, ob Vertragsstrafenregelungen durch Beschluss aufgrund einer vereinbarten Öffnungsklausel erfolgen können, ist zunächst zu unterscheiden, ob insoweit eine spezifizierte Öffnungsklausel existiert oder eine allgemeine Öffnungsklausel. 2.1 Spezifizierte Öffnungsklausel Wesen der spezifizierten Öffnungsklausel ist, dass sie bereits inhaltlich den Rahmen für eine mögl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zitterbeschluss / 1 Abweichungen vom Gesetz oder der Gemeinschaftsordnung

Grundsätzlich können die Wohnungseigentümer nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG von den Bestimmungen des WEG abweichende Vereinbarungen treffen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen bedürfen demnach der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Ergänzend sieht § 10 Abs. 3 Satz 1 WEG vor, dass derartige abweichende Vereinbaru...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
WEG-Vorschriften, abdingbare / 3 Wohnungseigentümerversammlung (§ 23 Abs. 1, 2 WEG)

Eine Vereinbarung, welche die Durchführung von Eigentümerversammlungen ausschließt, wäre nichtig, denn sie würde den Wohnungseigentümern die Möglichkeit, Entscheidungen zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Mehrheitsbeschluss zu treffen, nehmen (§ 23 WEG). Die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung kann also nicht unbegrenzt eingeschränkt werden...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.4 Betrag der zu erwartenden Miet- und Betriebskostenerhöhung

Rz. 42 Der Vermieter hat gemäß § 555c Abs. 1 Nr. 3 ferner – ausgenommen bei Verzicht des Vermieters auf den Modernisierungszuschlag (so schon früher: BayObLG, NJW-RR 2001, 300) – den Betrag der zu erwartende Mieterhöhung nach § 559 oder § 559c mitzuteilen. Nicht ausreichend ist die Angabe einer Mietspanne (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 555c Rn. 45a), ebenso wenig Erhöhungs...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Leer stehende Eigentumswohnung / 2.2 Der gesetzliche Kostenverteilungsschlüssel

Ist in der Gemeinschaftsordnung kein Kostenverteilungsschlüssel vereinbart, so sind die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG verbrauchsunabhängig nach Miteigentumsanteilen umzulegen. Hinweis Ausnahme Heiz- und Warmwasserkosten Eine Ausnahme gilt auch hier für die Heiz- und Warmwasserkosten, die gemäß der Heizkostenverordnung jedenfalls zum Teil ...mehr

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Jansen, SGB X § 85 Strafvor... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Art. 84 Abs. 1 DSGVO berechtigt und verpflichtet die Mitgliedstaaten, "andere Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung" festzulegen. Diese Norm ist damit insbesondere eine Öffnungsklausel, um neben Geldbußen i. S. d. Art. 83 DSGVO (vgl. die Komm. zu § 85a) mitgliedstaatlich strafrechtliche Sanktionen vorzusehen. Der deutsche Gesetzgeber hat dies mit § 42 BDSG und sp...mehr

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Jansen, SGB X § 85a Bußgeld... / 2.4 Keine Geldbußen gegen Behörden (§ 85a Abs. 3)

Rz. 16 Die Mitgliedstaaten sollten laut EG 150 DSGVO selbst bestimmen können, ob und inwieweit gegen Behörden Geldbußen verhängt werden. Art. 83 Abs. 7 DSGVO enthält die entsprechende Öffnungsklausel, von der der deutsche Gesetzgeber mit Abs. 3 Gebrauch gemacht hat, um "national zu regeln, ob und in welchem Umfang gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen Geldbußen ver...mehr

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Jansen, SGB X § 80 Verarbei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seit dem 25.5.2018 gelten unmittelbar und europaweit einheitlich die Regelungen der DSGVO. Der Inhalt und die Ausgestaltung der Auftragsverarbeitung wird seit dem 25.5.2018 unmittelbar durch Art. 28 DSGVO geregelt. Laut Erwägungsgrund (EG) 81 DSGVO sollte die Durchführung einer Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter "auf Grundlage eines Vertrags oder eines anderen...mehr

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Jansen, SGB X § 85a Bußgeld... / 2.2.1 Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren

Rz. 10 Nach § 41 Abs. 1 BDSG gelten für Verstöße nach Art. 83 Abs. 4 bis 6 DSGVO (Rz. 6 bis 8) die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sinngemäß. § 41 BDSG geht davon aus, dass von den in Art. 83 Abs. 4 und 5 DSGVO genannten "Verstößen gegen die folgenden Bestimmungen" auch dann gesprochen werden kann, wenn die Mitgliedstaaten nationale Regelungen aufgr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 93 Anzuwen... / 2.2 Europarechtliche Vorgaben

Rz. 9 Auf europäischer Ebene wurden aufgrund der Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten für den Binnenmarkt ebenfalls datenschutzrechtliche Vorschriften geschaffen. Neben den primärrechtlichen Regelungen (vgl. Art. 286 EGV – nunmehr Art. 16 AEUV) ist insbesondere die Richtlinie 1995/46/EG zum Schutze natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten u...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schlichtungsverfahren bei N... / Zusammenfassung

Überblick Das obligatorische Schlichtungsverfahren betrifft zum einen bestimmte Nachbarstreitigkeiten. Zum anderen kann es auch für Ehrverletzungsstreitigkeiten angeordnet werden, was insoweit von Bedeutung ist, dass Nachbarstreitigkeiten häufig mit wechselseitigen Beleidigungen verbunden sind. Schließlich bezieht sich die Öffnungsklausel des § 15a EGZPO auch auf vermögensre...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schlichtungsverfahren bei N... / 1 Landesrechtliche Schlichtungsgesetze

Von der Öffnungsklausel des § 15a EGZPO haben mit Ausnahme von Berlin, Bremen und Thüringen alle Bundesländer in unterschiedlichem Umfang Gebrauch gemacht. Hinweis Baden-Württemberg hat Schlichtungsgesetz wieder aufgehoben Baden-Württemberg ist mit Wirkung zum 1.5.2013 aus dem obligatorischen Schlichtungsverfahren ausgestiegen und hat sein Schlichtungsgesetz mit der Begründung...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.13 Öffnungsklausel

"Was zu vereinbaren ist, kann nicht beschlossen werden, solange nicht vereinbart ist, dass dies auch beschlossen werden darf." Das vom BGH am 20.9.2000 proklamierte Ende der Zitterbeschlüsse hatte die Bedeutung vereinbarter Öffnungsklauseln in ein ganz besonderes Licht gerückt. Vereinbarte Öffnungsklauseln verleihen den Wohnungseigentümern allerdings lediglich eine entspreche...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gesetze, Fristen, Dauerbren... / 19 WEG: Frist für Eintragung von Altbeschlüssen ins Grundbuch

Bestimmte Altbeschlüsse von Wohnungseigentümergemeinschaften, die aufgrund einer vereinbarten Öffnungsklausel vor dem 1.12.2020 gefasst wurden, müssen bis zum 31.12.2025 ins Grundbuch eingetragen oder nachgetragen werden, damit sie weiterhin auch gegenüber Rechtsnachfolgern wirken. Das ergibt sich aus § 48 Abs. 1 WEG.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.12.1 Inhalt der Beschluss-Sammlung

Was den empfehlenswerten Inhalt der Beschluss-Sammlung betrifft, ist stets zu berücksichtigen, dass sie nicht nur wertvolles Informationsmedium für potenzielle Erwerber von Wohnungseigentum ist, sondern insbesondere auch für den Nachfolgeverwalter. Weiter ist zu beachten, dass die Beschluss-Sammlung das einzige Medium ist, das in übersichtlicher und komprimierter Art und Wei...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.3.1 Mitteilungspflichten

Für eine möglichst reibungslose Verwaltung dürfte es nicht nur im Interesse des Verwalters, sondern eines jeden Wohnungseigentümers liegen, dass der Verwalter stets über Adressänderungen, Vermietung und Eigentümerwechsel in Kenntnis gesetzt wird. Das Wohnungseigentumsgesetz sieht derartige Pflichten nicht vor. Durch bloßen Beschluss können den Wohnungseigentümern daher derar...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.4 Kostenverteilung

Die Bestimmung des § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG sieht eine Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen vor. Dieser gesetzliche Kostenverteilungsschlüssel kann selbstverständlich durch Vereinbarung abbedungen werden, er kann auch auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG bezüglich einzelner Kosten oder Kostenarten durch Beschluss geändert werden. Die Regelung in § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.8.2 Fehlen eines Verwalters

Die Gemeinschaftsordnung sollte eine Regelung für den Fall enthalten, dass ein Verwalter fehlt oder zur Vertretung der Eigentümergemeinschaft nicht berechtigt ist. Dann nämlich vertreten nach der Bestimmung des § 9b Abs. 1 Satz 2 WEG sämtliche Wohnungseigentümer als Gesamtvertreter die Gemeinschaft, was insbesondere in größeren Wohnungseigentümergemeinschaften zu erheblichen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.5 Regelungen bei Mehrhausanlagen

Besteht die Wohnanlage aus mehreren Gebäuden, kann es sich im Hinblick auf etwa unterschiedliche Ausstattungen der Häuser anbieten, dies in der Gemeinschaftsordnung im Hinblick auf die Kostenverteilung zu berücksichtigen. Zwar eröffnet die gesetzliche Öffnungsklausel des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG den Wohnungseigentümern bereits eine umfangreiche Beschlusskompetenz zur Änderung ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss-Sammlung / 3.1 Beschlüsse

In die Beschluss-Sammlung ist der Wortlaut aller Beschlüsse der Wohnungseigentümer, die in einer Wohnungseigentümerversammlung verkündet wurden, aufzunehmen. Unerheblich ist dabei, ob es sich um Beschlüsse handelt, die in einer ordentlichen oder in einer außerordentlichen Eigentümerversammlung gefasst worden sind. Unerheblich ist auch, ob die Versammlung in Präsenzform, hybr...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss-Sammlung / 1.1 Zweck

Die Beschluss-Sammlung gewährleistet, dass sich Sonderrechtsnachfolger von Wohnungseigentümern über die bestehende Rechts- bzw. Beschlusslage informieren können, da Beschlüsse zur Geltung gegen Rechtsnachfolger der Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 WEG nicht der Eintragung ins Grundbuch bedürfen. Dies gilt allerdings nach § 10 Abs. 3 Satz 1 WEG nicht für vom Gesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Protokoll der Eigentümerver... / 4.4.2 Bedenkenhinweise

Werden Beschlüsse gefasst, bei denen der Verwalter bereits im Rahmen der Beschlussfassung bestimmte Bedenkenhinweise geäußert hat, sind diese auch unbedingt in die Niederschrift aufzunehmen. So wird z. B. ein Beschluss über eine längerfristige Kreditaufnahme u. a. deshalb für ungültig erklärt, weil die Wohnungseigentümer vor der Beschlussfassung nicht über die im Innenverhält...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Protokoll der Eigentümerver... / 1.1 Wesen und Zweck

Die Versammlungsniederschrift dient dem Informationsinteresse der Wohnungseigentümer – insbesondere der in der Versammlung nicht anwesenden – und ihrer Rechtsnachfolger. Möglichst lückenlos soll insoweit die Rechtslage der Gemeinschaft neben den Bestimmungen der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung und etwa weiter existierenden Vereinbarungen der Wohnungseigentümer tr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russische Föderation / II. Möglichkeiten der Rechtswahl

Rz. 4 Art. 1224 ZGB legt fest, dass grundsätzlich das Recht des Wohnsitzes des Erblassers gilt, sofern in diesem Artikel nicht etwas anderes bestimmt ist. Da eine Öffnungsklausel hin zu einer privatautonomen Rechtswahl in diesem Artikel fehlt, ist eine Rechtswahl durch den Erblasser ausgeschlossen. Rz. 5 Wenn es um die Nachfolgeplanung größerer Vermögen in Russland geht, wurd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
N / 2 Nebenklage [Rdn 3270]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 220 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Durch das Jahressteuergesetz 2024[4] wurde die Vorschrift um einen Absatz 2 erweitert. Damit w...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.4 Sonderregelungen der Bürgergeld–V

Rz. 46 Die aufgrund des § 13 erlassene Bürgergeld–V enthält in § 1 weitere nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen sowie Sonderregelungen für Absetzungen (vgl. dazu ergänzend die Komm. zu § 11a). Seit dem 1.1.2024 gilt die Bürgergeld-V i. d. F. der 12. BürgergeldÄndV v. 20.8.2024 (BGBl. I Nr. 267). § 6 Abs. 3 Bürgergeld–V überschreitet nach Auffassung des BSG die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.7 Kindergeld und Kinderzuschlag

Rz. 153 Abs. 1 Satz 4 und 5 bestimmt, dass Kindergeld (vgl. dazu BVerfG, Beschluss v. 8.4.2010, 1 BvR 3163/09 und den Beschluss v. 14.7.2011, 1 BvR 932/10) und Kinderzuschlag (zur aktuellen Diskussion vgl. BT-Drs. 17/374, 17/942, 17/968 und 17/1117) dem Einkommen des jeweiligen Kindes zuzurechnen ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 24.10.2017, L 11 AS 335/14). Beim Kind...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 13 Verordnu... / 2.3 Verordnungsermächtigung in Abs. 2

Rz. 45 § 13 Abs. 2 enthält eine weitere Ermächtigung für eine Rechtsverordnung. Die Vorschrift nimmt auch nach der Bürgergeld-Gesetzgebung Bezug auf § 12a Satz 1. Damit stehen die §§ 2, 3, 5, 7 und 9 weiterhin in engem Zusammenhang, § 12a wiederum ist als Nachfolgeregelung zu § 65 Abs. 4 (i. V. m. § 428 SGB III) anzusehen. Seit dem 1.1.2008 hatten erwerbsfähige Leistungsbere...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1.1 Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit

Rz. 61 Eine versehentliche Überzahlung von Arbeitsentgelt ist jedenfalls dann als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Leistungsberechtigte das überhöhte Arbeitsentgelt nicht unverzüglich an den Arbeitgeber zurückgewährt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 17.4.2013, L 15 AS 115/11). Rz. 62 Zum Einkommen gehören auch Eigenleistungen zu vermögenswirksamen Leistungen (BSG, U...mehr