Fachbeiträge & Kommentare zu Öffnungsklausel

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Internationalisierungstendenzen des Steuerbilanzrechts

Rn. 334 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Globalisierung der Wirtschaftstätigkeit und der Kap.-Märkte zieht auch im Bereich des nationalen Bilanzrechts erhebliche Konsequenzen nach sich. Neben den insoweit im Vordergrund stehenden Konsequenzen für den KA stellt sich u. a. die Frage, ob und bis zu welchem Grad die IFRS, die sich für Zwecke einer informationsorientierten RL weltwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.2 Zusätzliche Übertragung von Vermögensbeteiligungen

Rz. 22 In sachlicher Hinsicht erfasst § 19a EStG die Übertragung zusätzlicher Vermögenbeteiligungen (die neben dem ohne geschuldeten Arbeitslohn) geleistet werden. Die Vermögensbeteiligungen, deren Übertragung erfasst sind, sind mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b, f bis l und Abs. 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) abschließend aufgezählt. Rz. 23 Dadurch...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.6.4 Grenzen der Regelungsbefugnis

Die Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung steht in der Grafik (siehe Punkt 2) unter EU-Recht, Grundgesetz, formellen Gesetzen, Rechtsverordnungen und Tarifverträgen. Sie darf damit gegen solche Regelungen nicht verstoßen, sonst ist sie als Ganzes oder in einzelnen Teilen unwirksam. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie eine günstigere oder ungünstigere Regelung als die überg...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.5 Tarifverträge

Tarifverträge sind schriftliche (§ 1 Abs. 2 TVG) Verträge zwischen einem Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft zur Regelung von Rechten und Pflichten der Vertragsschließenden, also der Tarifvertragsparteien (schuldrechtlicher Teil: § 1 Abs. 1, 1. Fall TVG) und zur Regelung von Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen (normativer Teil: § ...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 6 Arbeitnehmerdatenschutz

Seit den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts hat die EU auch den Datenschutz harmonisiert, zunächst mit der Richtline 95/46/EG vom 24.10.1995[1], nunmehr mit der sog. Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 v. 27.4.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Datenverkehr[2] sowie der Richtlinie (EU) 2016/680 v. 27.4.20...mehr

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Europäisches Arbeitsrecht / 3.3.1 Gleichbehandlung der Geschlechter – Richtlinie 2006/54/EG

Mit der Richtlinie 76/207/EWG, geändert durch die Richtlinie 2002/73/EG, hatte die EG ein umfassendes Gleichbehandlungsprogramm zwischen den Geschlechtern aufgestellt, das weit über die von Art. 157 AEUV garantierte Entgeltgleichheit hinausreicht. Zum 15.8.2009 ist die Richtlinie 76/207/EWG außer Kraft getreten[1], an ihrer Stelle steht nun die Richtlinie 2006/54/EG. Die Ric...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.6.1 Allgemeines

Fortzuzahlen ist dem Arbeitnehmer das Entgelt, das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zusteht.[1] Grundlage der Entgeltberechnung ist also die Arbeitszeit, die der Arbeitnehmer individuell während des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls abzuleisten gehabt hätte. "Regelmäßige Arbeitszeit" bedeutet, dass die Arbeitszeit mit gewisser Stetigkeit und Dauer a...mehr

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§ 11 Einrichtung einer Betr... / 2. Vorsorgevollmacht

Rz. 6 Die Erforderlichkeit entfällt wie bisher bei einer ausreichenden Vorsorgebevollmächtigung (dazu § 15), § 1814 Abs. 2 Nr. 1 BGB n.F. (bisher § 1896 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BGB a.F.). Beim Vorrang der Bevollmächtigung werden die Worte "ebenso gut" klarstellend durch "gleichermaßen" ersetzt,[7] da ein Berufsbetreuer bei wörtlicher Auslegung der alten Formulierung aufgrund seine...mehr

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§ 17 Betreuer, §§ 1816–1819... / IV. Unzulässige Betreuer, § 1816 Abs. 6 BGB n.F.

Rz. 14 Ausgeschlossen als Betreuer sind die bisher in § 1897 Abs. 3 BGB a.F. und nun mit anderer Formulierung in § 1816 Abs. 6 BGB n.F. genannten Personen, die den Betroffenen professionell versorgen, wobei der Kreis sinnvollerweise deutlich ausgeweitet wurde.[11] So geht es nicht mehr nur um Angestellte von Einrichtungen, bei denen der Betroffene wohnt, sondern auch um ande...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 6. Nachweismöglichkeit eines anderen Werts (Abs. 4)

Rz. 107 [Autor/Stand] Absatz 4 wurde durch ÄndGLGrStG v. 22.12.2021[2] in § 38 LGrStG BW eingefügt. Die Schaffung einer Nachweismöglichkeit für einen anderen Wert (Öffnungsklausel, Escape-Klausel) vergleichbar mit § 198 und § 138 Abs. 4 BewG, die es den Steuerpflichtigen ermöglichen würde, niedrigere Verkehrswerte nachzuweisen, wurde im Schrifttum für das reformierte Bundesr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 3. Bewertung des Grundvermögens

Rz. 25 [Autor/Stand] Nur für den übrigen Grundbesitz und damit die Mehrheit der wirtschaftlichen Einheiten wird als Bewertungsansatz ein neues Verfahren eingeführt, das nutzungs-, größen- und lageunabhängig durchgängig auf den Bodenwert abstellt. Dieser sei aufgrund der Differenzierung der Bodenrichtwerte und der unterschiedlichen Größe der Grundstücke ebenfalls geeignet, ei...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg (LGrStG BW) v. 4.11.2020 regelt eigenständig und vollumfänglich die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer ab dem 1.1.2025. Das Land Baden-Württemberg hat damit die in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG vorgesehene Öffnungsklausel für eine autonome Normierung der Grundsteuer genutzt, die nach Art. 125b Abs. 3 fr...mehr

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Führung auf Zeit / 2.1 Abschluss des befristeten Vertrags

§ 32 TVöD enthält keine Regelungen hinsichtlich des Abschlusses – insbesondere der Zulässigkeit – eines befristeten Arbeitsvertrags zur Führung auf Zeit. Daher sind hier die Grundsätze anzuwenden, die die Rechtsprechung zu § 14 TzBfG entwickelt hat. Die Führung auf Zeit stellt nach dem Willen der Tarifvertragsparteien keine sachgrundlose Befristung dar, sondern eine Befristun...mehr

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Führung auf Zeit / 2.2.1 Bei einer Neueinstellung

Die Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses mit einem externen Bewerber erstreckt sich grundsätzlich bis auf vier Jahre. Diese vier Jahre kann, muss der Arbeitgeber aber nicht ausschöpfen. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, mit dem Beschäftigen eine höchstens zweimalige Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses bis zu einer Gesamtdauer von acht Jahren zu vereinba...mehr

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Sommer, SGB V § 286 Datenüb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1989 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die Vorschrift enthält Regelungen über die Veröffentlichung von Datenübersichten durch die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie über den Erlass konkretisierender Dienstanweisunge...mehr

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Sommer, SGB V § 286 Datenüb... / 2.2 Pflicht zur Veröffentlichung (Abs. 2; in Kraft bis zum 25.11.2019)

Rz. 6 Die Vorschrift verpflichtete die Krankenkassen sowie die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die nach Abs. 1 erstellte Übersicht in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Die Verordnung (EU) 2016/679 enthält für die Normierung zusätzlicher Informationspflichten keine Öffnungsklausel, sondern regelt diese abschließend in Art. 30 Abs. 4. Art. 13 Abs. 1...mehr

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Sommer, SGB V § 287a Federf... / 2.1 Länderübergreifende Forschungsvorhaben (Satz 1)

Rz. 3 Auf länderübergreifende Vorhaben der Versorgungs- und Gesundheitsforschung (§ 287), an denen nichtöffentliche Stellen oder öffentliche Stellen des Bundes oder der Länder aus zwei oder mehr Ländern als Verantwortliche beteiligt sind, ist § 27 BDSG anzuwenden. Die anfallenden Sozialdaten können auch ohne Einwilligung des Versicherten verarbeitet werden. Damit wird vermieden,...mehr

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Sommer, SGB V § 286 Datenüb... / 2.1 Datenübersicht (Abs. 1; in Kraft bis zum 25.11.2019)

Rz. 3 Satz 1 verpflichtete einerseits die Krankenkassen, andererseits die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, einmal jährlich eine Übersicht über die Art der von ihnen gespeicherten Sozialdaten zu erstellen. Erreicht werden sollte hierdurch eine regelmäßige Kontrolle des Umfangs der Datenspeicherung. Die Pflicht folgt seit dem 26.11.2019 direkt aus Art. ...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.6 Vereinbarungen auf Ebene der Bundesmantelverträge (Abs. 3)

Rz. 24 Die Regelung verpflichtet die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und den GKV-Spitzenverband als Bestandteil der Bundesmantelverträge Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen für die vertragsärztlichen Leistungen, Form und Inhalt der im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erforderlichen Vordrucke, die Erfüllung der Pflichten der Vertragsärzte nach Abs. 1, 4, die Er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 299 Datenve... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 299 schafft als eine datenschutzrechtliche Ermächtigung die Voraussetzungen dafür, Sozialdaten der Versicherten im Rahmen der Qualitätssicherung nach §§ 135a Abs. 2, 135b Abs. 2 und 137a Abs. 3 auch ohne deren Einwilligung im erforderlichen Umfang zu verarbeiten. Ohne die in § 299 getroffenen Regelungen müsste auf eine Datenerhebung für Zwecke der Qualitätssicherung ...mehr

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Betriebsstätte (Versicherun... / 2.2 Besonderheiten bei der Einkünfteabgrenzung

Im Rahmen der handelsrechtlichen Rechnungslegung sind die §§ 341ff. HGB zu beachten. Das BMF geht davon aus, dass diese Grundsätze auch steuerlich zu übernehmen sind.[1] Außerdem werden in den Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätzen spezielle Regelungen zur Einkünfteabgrenzung getroffen. Danach sollen vom ausl. Stammhaus aufgewendete Rückversicherungsbeiträge nur dann der deu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsstätte (Banken) – A... / 2.3 Ergebnisabgrenzung

In den Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätzen werden für das traditionelle Kreditgeschäft und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten Grundsätze für die Ergebnisabgrenzung aufgestellt.[1] Danach müssen zunächst die Hauptfunktionen im Rahmen der Kreditausreichung identifiziert und dem Stammhaus oder der Betriebsstätte zugewiesen werden. Routinefunktionen sind dabei re...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notar im Wohnungseigentum (... / 4.1.4 Gemeinschaftsordnung

Bei der Formulierung sollte der Notar differenzieren, um welche Art von Wohnanlage es sich handelt. Geht es um eine Großanlage, kann es über die Lastenverteilung leicht zum Streit kommen. Praxis-Beispiel Streit um Aufzugskosten Kosten des Aufzugs in einem nicht von allen Miteigentümern genutzten Gebäudeteil. Praxis-Tipp Öffnungsklausel Deshalb sollte jedenfalls eine Öffnungsklau...mehr

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Notar im Wohnungseigentum (... / 7 Checkliste zum Notarentwurf

Wurden die Vertragsparteien richtig bezeichnet? Liegt die Zustimmung aller Berechtigten vor? Wurde der Vertragsgegenstand, insbesondere die Grundbuchbezeichnung, richtig und vollständig wiedergegeben? Wurden die Eintragungen im Grundbuch vollständig aufgeführt? Wurde auf vorangegangene Erklärungen formell und inhaltlich Bezug genommen? Stimmen Teilungserklärung und Aufteilungspla...mehr

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Notar im Wohnungseigentum (... / 4.1.5 Änderungen der Teilungserklärung

Ist die Teilung im Grundbuch vollzogen und demnach die Wohnungseigentümergemeinschaft entstanden, kann die Teilungserklärung nur noch mit – notariell beurkundeter – Zustimmung aller werdenden Wohnungseigentümer geändert werden.[1] Regelmäßig erteilt der Erwerber dem Verkäufer in dem notariellen Kaufvertrag eine Vollmacht zur Abänderung der Teilungserklärung nebst Gemeinschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die steuerbegünstigten Zwecke

Rn. 70 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Ab dem VZ 2007 ergeben sich die steuerbegünstigten Zwecke ausschließlich aus den §§ 52–54 AO . Die gemeinnützigen Zwecke sind in § 52 Abs 2 S 1 AO in einem grds abschließenden Katalog aufgeführt, Nach der sogenannten Öffnungsklausel des § 52 Abs 2 S 2 EStG kann jedoch ein Zweck, der nicht unter § 52 Abs 2 S 1 AO fällt, dann für gemeinnützig er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gemeinnützige Zwecke

Rn. 71 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach § 52 Abs 1 S 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Körperschaft ist dann nicht selbstlos tätig, wenn sie die durch Spenden ihrer Gesellschafter erlangten (nicht gebundenen) Vermögensmitt...mehr

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Sterbegeld / 6 Öffnungsklausel

Abweichende Regelungen, z. B. aufgrund eines Arbeitsvertrags oder einer Betriebsvereinbarung, sind gemäß § 23 Abs. 3 Satz 4 TVöD im Bereich der VKA, also im kommunalen Bereich, möglich. Die Öffnungsklausel des § 23 Abs. 3 Satz 4 TVöD gilt nicht für kommunale Verwaltungen.[1] Damit könnte vereinbart werden, dass neben dem Tabellenentgelt auch andere Entgeltbestandteile, die r...mehr

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Sterbegeld / 15 Mitbestimmung

Die Auszahlung des Sterbegeldes ist eine bloße Anwendung des Tarifrechts und unterliegt somit nicht der Mitbestimmung des Personal- und Betriebrats. Anderes kann gelten, wenn abweichende Regelungen – aufgrund der Öffnungsklausel des § 23 Abs. 3 Satz 4 TVöD – vereinbart werden. Kein Verstoß gegen das Umlageverbot des § 41 BetrVG liegt vor, wenn der Betriebsrat nach dem Tod ein...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.4 Betrag der zu erwartenden Miet- und Betriebskostenerhöhung

Rz. 42 Der Vermieter hat gem. § 555c Abs. 1 Nr. 3 ferner – ausgenommen bei Verzicht des Vermieters auf den Modernisierungszuschlag (so schon früher: BayObLG, NJW-RR 2001, 300 = NZM 2001, 89 f. = GE 2001, 55) – den Betrag der zu erwartende Mieterhöhung nach § 559 oder § 559c mitzuteilen. Nicht ausreichend ist die Angabe einer Mietspanne (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 555c R...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / III. Die Änderung der Gemeinschaftsordnung durch Beschluss auf der Grundlage einer Öffnungsklausel

Rz. 99 Gem. § 23 Abs. 1 WEG können auch solche Angelegenheiten durch Beschluss "geordnet" werden, über die "nach einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können". Eine derartige kompetenzbegründende Vereinbarung wird Öffnungsklausel genannt.[131] Sie ermöglicht die Änderung der Gemeinschaftsordnung (oder anderer Vereinbarun...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / 2. Rechtsnatur und Wirkungen

Rz. 9 Seiner Rechtsnatur nach ist der Beschluss ein mehrseitiges Rechtsgeschäft eigener Art in Gestalt eines sog. Gesamtaktes, der eine oder mehrere Willenserklärungen bündelt und die kollektive und rechtsverbindliche Entscheidung der Gemeinschaft über einen Antrag zum Ausdruck bringt.[7] Das Verfahren der Beschlussfassung wird im Abschnitt über die Eigentümerversammlung dar...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / 1. Beschlusskompetenz

Rz. 1 Für die Willensbildung der Gemeinschaft stehen nur zwei Regelungsinstrumente zur Verfügung: Beschluss und Vereinbarung. Der Beschluss entspricht grundsätzlich dem Mehrheitsprinzip und ist, vereinfacht gesagt, das Mittel der Entscheidungsfindung im "laufenden Geschäft". Die Vereinbarung entspricht dem Einstimmigkeitsprinzip und dient, wiederum vereinfacht gesagt, der Fe...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / 4. Schwebende Unwirksamkeit

Rz. 58 Sie liegt nach bislang h.M. vor, wenn dem Beschluss eine nachholbare besondere Wirksamkeitsvoraussetzung fehlt. Rz. 59 Beispiele a) Die Zustimmung eines Miteigentümers, in dessen unentziehbaren und "mehrheitsfesten" individuellen Rechtskreis eingegriffen wird, bspw. indem ihm eine Leistungspflicht (z.B. die Durchführung von Erhaltungsarbeiten) auferlegt wird. b) Die Zus...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / IV. Der Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung

Rz. 106 Eine Vereinbarung, die für eine Änderung der Gemeinschaftsordnung (vorbehaltlich einer Öffnungsklausel) erforderlich ist, kann grundsätzlich nur freiwillig zustande kommen. Als Vertrag beruht sie auf Privatautonomie, was mit einem Abschlusszwang nicht zu vereinbaren ist. Deshalb ist ein Miteigentümer nur ausnahmsweise verpflichtet, einer Änderung der Gemeinschaftsord...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / I. Die Begründung von Wohnungseigentum

Rz. 1 Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit einem Anteil am Gemeinschaftseigentum (§ 1 Abs. 2 WEG). Sondereigentum kann nicht nur an Wohnräumen bestehen, sondern auch an Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen, bspw. Büro- oder Gewerbeflächen. In diesen Fällen spricht das Gesetz von Teileigentum (§ 1 Abs. 3 WEG). Für das Teileigentum gelten ...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / H. Übergangsrecht nach der WEG-Reform 2020

Rz. 115 Gerichtliche Verfahren, die zum 1.12.2020 schon anhängig waren, sind gem. § 48 Abs. 5 WEG nach dem alten Verfahrensrecht weiter zu führen. Wurde eine Beschlussklage nach altem Recht gegen die übrigen Miteigentümer erhoben, bleiben diese mithin Beklagte. Die Klage muss nicht geändert und gegen die Gemeinschaft gerichtet werden. Das gilt auch für eine Beschlussersetzun...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / II. Begründung, Beendigung und Übertragung von Sondernutzungsrechten

Rz. 111 Im Normalfall werden Sondernutzungsrechte in der Teilungserklärung begründet. Die Regelung bzw. die Begründung des Sondernutzungsrechtes gehört sachlich in die Gemeinschaftsordnung. In der Praxis findet sie sich aber trotzdem oft im sachenrechtlichen Teil der Teilungserklärung. Ein entsprechender Text ist zwingend. Zur Begründung eines Sondernutzungsrechtes genügt es...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / b) Beschlüsse

Rz. 177 Nur Beschlüsse sind einzutragen, nicht Vereinbarungen. Die Abgrenzung zwischen Beschluss und Vereinbarung kann schwierig sein. Will der Verwalter hier nicht in die Schwierigkeit kommen, erst nach der Versammlung entscheiden zu müssen, ob ein Beschluss gefasst oder eine Vereinbarung getroffen wurde, muss er den Gegenstand der Abstimmung schon vorher festlegen. Diese K...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / I. Die Änderung der Gemeinschaftsordnung durch Vereinbarung

Rz. 85 Die Änderung der Gemeinschaftsordnung erfordert im Ausgangspunkt eine Vereinbarung aller Miteigentümer. Beschlüsse zur Änderung der Gemeinschaftsordnung sind nur möglich, soweit das Gesetz dafür eine Beschlusskompetenz vorsieht oder eine Öffnungsklausel besteht. Schweigen bedeutet keine Zustimmung zu einer Vereinbarung, sondern ist grundsätzlich rechtlich unerheblich....mehr

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DRK-TV / 2.12.3.2 Sonn- und Feiertage

§ 12 Abs. 3 Sätze 3 und 4 DRK-TV regelt die Freistellung von Mitarbeitern, die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen. Werden Mitarbeiter an einem Sonntag oder Wochenfeiertag beschäftigt, so muss ihnen innerhalb von 2 Wochen 2 arbeitsfreie Tage gewährt werden, § 12 Abs. 5 Satz 3. Dabei kommt nach dem Wortlaut der Tarifnorm jeder Werktag, auch wenn er ohnehin arbei...mehr

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§ 2 Die Willensbildung der ... / I. Grundlagen

Rz. 75 Durch eine Vereinbarung regeln die Wohnungseigentümer "ihr Verhältnis untereinander in Ergänzung oder Abweichung von Vorschriften des Gesetzes" (§ 10 Abs. 3 S. 1 WEG). Ihrer Rechtsnatur nach ist die Vereinbarung ein Vertrag aller Miteigentümer, ihrem Zweck nach ist sie darauf gerichtet, die Innenbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander zu regeln und ähnlich ei...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Bestehen einer tariflichen Öffnungsklausel

Rz. 133 Die Tarifvertragsparteien brauchen abweichende Regelungen nicht selbst zu treffen. Nach § 1 Abs. 1b S. 5 AÜG können sie auch vereinbaren, dass Abweichungen von der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer von den Betriebsparteien in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung[316] – nicht jedoch einer Regelungsabsprache (hierzu oben Rdn 125) – geregelt werden. Die Tarifvertr...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / b) Zeitliche Beschränkung bei tarifungebundenen Entleihern

Rz. 135 Nach § 1 Abs. 1b S. 6 AÜG können auch nicht tarifgebundene Entleiher von einer tariflichen Öffnungsklausel Gebrauch machen. Sie sind also nicht auf die inhaltsgleiche Übernahme der tariflichen Regelungen nach § 1 Abs. 1b S. 4 AÜG beschränkt, sondern können ebenfalls im Rahmen der tariflichen Öffnungsklausel abweichende Regelungen durch Betriebsvereinbarung treffen. I...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / dd) Besonderheiten bei Umstrukturierungsmaßnahmen

Rz. 127 Im Falle eines Betriebs(teil)übergangs nach § 613a BGB kommt ein Fortbestand der betrieblichen Regelung von vorherein nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen einer kollektivrechtlichen Fortgeltung der Betriebsvereinbarung vorliegen, weil die Fortgeltungsanordnung nach § 613a Abs. 1 S. 2 BGB nicht greift (hierzu oben Rdn 119). Dies hängt davon ab, ob die betriebsver...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / aa) Fehlende Tarifbindung des Entleihers

Rz. 121 § 1 Abs. 1b S. 4 AÜG räumt nicht tarifgebundenen Entleihern im Geltungsbereich eines Tarifvertrags der Einsatzbranche die Möglichkeit ein, abweichende tarifvertragliche Regelungen zur Überlassungshöchstdauer in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zu übernehmen.[293] An der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers fehlt es, wenn der Entleiher weder kraft Mitgliedschaft ...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Überblick über die aktuelle Regelung

Rz. 71 Mit der zum 1.4.2017 eingeführten Regelung in § 1 Abs. 1 S. 4, Abs. 1b AÜG kehrte der Gesetzgeber wieder zu einer ausdrücklichen Regelung einer Überlassungshöchstdauer zurück. Mit der Regelung sollte ausweislich der Gesetzesmaterialien das Kriterium der vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung konkretisiert und so Rechtssicherheit geschaffen werden.[163] Rz. 72 Nach § 1...mehr

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ZErb 07/2022, Bewertung ein... / Einführung

Nach § 12 Abs. 3 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) i.V.m. den §§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 157 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 Bewertungsgesetz (BewG) sind, wie sicher bekannt, für die Erbschaftsteuer ab 1.1.2009 die Grundbesitzwerte gesondert festzustellen und für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens unter Anwendung der §§ 159 und 176-198 BewG zu ermit...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / bb) Nachzeichnung nur im Geltungsbereich des Tarifvertrags

Rz. 122 Die Übernahme einer tariflichen Regelung durch Betriebsvereinbarung setzt voraus, dass der Betrieb des Entleihers vom räumlichen, betrieblichen und fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags erfasst wird, aus dem die von der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer abweichenden Regelungen übernommen werden sollen.[295] Damit scheidet die Übernahme einer tarifvertraglic...mehr

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Grundsteuerreform: Glossar ... / Öffnungsklausel

Geplant war ursprünglich eigentlich ein bundeseinheitliches Modell für eine neue Grundsteuer. Die Öffnungsklausel ermöglicht jedoch den Bundesländern, eigene Grundsteuergesetze zu erlassen. Davon haben Gebrauch gemacht: Baden-Württemberg: modifiziertes Bodenwertmodell Bayern: wertunabhängiges Flächenmodell Hamburg: Wohnlagemodell Hessen: Flächen-Faktor-Verfahren Niedersachsen: Fl...mehr