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Datenschutz im BGM / 1.2 Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen

Kristin Bost, Sarah Staut
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Deutschland gehörte bis zur Einführung der DSGVO mit seinen zahlreichen Datenschutzgesetzen zu den Ländern mit den strengsten Datenschutzregeln weltweit. Um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines jeden Bürgers zu schützen und schließlich umzusetzen, wurde in Deutschland eine Vielzahl von Gesetzen erlassen, die für die verschiedensten Bereiche gelten und parallel nebeneinander existieren. Über all diesen Gesetzen und Regelungen stehen die seit Mai 2018 verbindlich einzuhaltende DSGVO sowie das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

So gilt seit dem 25.5.2018 in der gesamten EU die DSGVO, welche die Verarbeitung und den Umgang personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen regelt.[1] Als unmittelbar geltendes europäisches Gesetz ersetzt die DSGVO die nationalen Datenschutzgesetze und schafft für über 500 Millionen Menschen in der EU einen einheitlich hohen Datenschutzstandard. Die DSGVO sowie das ebenfalls ab 25.5.2018 neu konzipierte BDSG geben folglich die Norm vor, welcher alle weiteren deutschen Rechtsnormen im Bereich des Datenschutzes folgen.

Das BDSG enthält dabei Spezifizierungen der DSGVO und füllt die Öffnungsklauseln der DSGVO mit Leben. Es gilt für sämtliche öffentliche als auch nicht-öffentliche Stellen. Die DSGVO sowie das Bundesdatenschutzgesetz geben folglich die Norm vor, der alle weiteren Gesetze im Bereich des Datenschutzes folgen. Die Inhalte und Vorgaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch das BDSG sowie durch die DSGVO werden im Folgenden zusammengefasst und in vereinfachter Form dargestellt.

Das seit Mai 2018 geltende BDSG legt im Vergleich zum alten BDSG vor allem ein besonderes Augenmerk auf das Thema Einwilligung, da diese eine zentrale Grundlage für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener...

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