Rz. 10

Anhaltspunkte für konkret absehbare Veränderungsnotwendigkeit, z.B. geplanter Einbau eines Aufzugs,
Falls ja, spezielle Öffnungsklausel mit individuellen Mehrheitserfordernissen,
Zusätzlich allgemeine Klausel,
Mehrheitserfordernisse; ⅔, ¾ der Stimmen/aller Wohnungseigentümer.

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