Rz. 10
▪ | Anhaltspunkte für konkret absehbare Veränderungsnotwendigkeit, z.B. geplanter Einbau eines Aufzugs, |
▪ | Falls ja, spezielle Öffnungsklausel mit individuellen Mehrheitserfordernissen, |
▪ | Zusätzlich allgemeine Klausel, |
▪ | Mehrheitserfordernisse; ⅔, ¾ der Stimmen/aller Wohnungseigentümer. |
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