Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 1. Privatnutzung

Rz. 113 Ob die Versendung privater SMS zulässig ist, richtet sich nach den Bestimmungen des Arbeitgebers, die sich meist an betrieblichen Belangen orientieren werden. In Bezug auf das Versenden privater SMS kann dabei durchaus eine differenzierte Betrachtung angebracht sein. Wegen der äußerst kurzen Übersendungsdauer ist anders als bei privaten Telefongesprächen die hierdurc...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / a) § 2 Abs. 1 S. 1 und S. 3 NachwG: Arbeitsvertragsbedingungen

Rz. 78 Der Nachweis der wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen hat schriftlich zu erfolgen. § 2 NachwG begründet aber nur ein zwingendes, nicht aber ein konstitutives Formerfordernis.[41] Nach § 2 Abs. 1 S. 1 NachwG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach Vertragsbeginn schriftlich niederzulegen, die Niederschrift z...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 3. Nutzungsumfang

Rz. 17 Geregelt werden sollte nicht nur, ob der Arbeitnehmer den Internet- und E-Mail-Zugang privat nutzen darf oder nicht, sondern ggfs. auch in welchem Umfang. Die Festlegung des Umfangs der erlaubten Privatnutzung obliegt dabei wiederum allein der Entscheidung des Arbeitgebers. Rz. 18 Bei dieser Entscheidung muss der Arbeitgeber die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsverhäl...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / VI. Bring Your Own Device (BYOD)

Rz. 161 "Bring Your Own Device" (BYOD)[240] bedeutet den Einsatz privater Geräte der Beschäftigten bei der Arbeitstätigkeit, z.B. im Home-Office. Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung und mobilen Vernetzung verschmelzen zunehmend die Grenzen zwischen beruflicher und privater Sphäre bei der Nutzung moderner Kommunikationsmittel und Medien. (BYOD) ermöglicht es Arbeitn...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / III. Beweisverwertung bei Internet- und E-Mail-Missbrauch

Rz. 68 Bei der Beurteilung, ob ein Beweisverwertungsverbot von Kenntnissen besteht, die der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Internet- und E-Mail-Nutzung des Arbeitnehmers erlangt hat, kommt es wieder wesentlich darauf an, ob die private Internet- und E-Mail-Nutzung erlaubt oder verboten wurde. Ist nur die dienstliche Nutzung erlaubt, so hat der Arbeitgeber ein Kontrollre...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / V. Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 104 Kollektivrechtlich kann im Wesentlichen auf die Ausführungen zu den Aufgaben, Rechten und Pflichten des Betriebsrats zum Arbeitsschutzgesetz zurückgegriffen werden. Bei der Einrichtung und Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen bestehen folgende Besonderheiten:mehr

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§ 13 Steuerrecht / I. Arbeitnehmerbegriff

Rz. 31 Die lohnsteuerrechtliche Arbeitnehmereigenschaft richtet sich grundsätzlich nach der Definition des § 1 Abs. 1 LStDV. Arbeitnehmer sind danach Personen, die in öffentlichem oder privatem Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren, und die aus diesem Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen oder bezogen haben. Ein Dienstverhältnis liegt nach § 1 Abs. 2 LStDV vor, ...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 2. Insbesondere: Unterrichtung über den Betriebsübergang nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 144 Im Gesetzgebungsverfahren war insbesondere beim Recht des Betriebsübergangs darüber diskutiert worden, ob die Unterrichtung der Arbeitnehmer über die Modalitäten des Betriebsübergangs[136] (Zeitpunkt, Grund, rechtliche,[137] wirtschaftliche und soziale Folgen des Übergangs, in Aussicht genommene Maßnahmen i.S.d. § 613a Abs. 5 BGB) in Textform nach § 126b BGB genügt. ...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / III. Personalcomputer mit Peripherie

Rz. 200 Zu den Sachmitteln, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat zur Verfügung stellen muss, gehören zunächst die für eine büromäßige Erledigung dieser Aufgaben erforderlichen Utensilien. Rz. 201 Der Betriebsrat kann im Rahmen seines Beurteilungsspielraums die Nutzung eines Personalcomputers nebst Zubehör und eines Internetzugangs für erforderlich halten.[287] Da Personalcompu...mehr

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§ 7 Homeoffice / I. Allgemeine Grundlagen

Rz. 14 Betrachtet man die Umstände, unter denen Telearbeit geleistet wird, liegt es auf der Hand, die Frage nach der rechtlichen Einordnung dieser Tätigkeit zu stellen. Umgangssprachlich wird üblicherweise jeder, der im Homeoffice arbeitet, also Telearbeit verrichtet, auch als Telearbeitnehmer bezeichnet. Ob es sich jedoch bei den betreffenden Personen tatsächlich um Arbeitn...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 2. Smartphone, iPhone, Navigationsgerät

Rz. 84 Die rasante Entwicklung in der modernen Kommunikationstechnik hat noch nicht in allen Facetten die Rechtsprechung beschäftigt. Moderne Arbeitsmittel, wie z.B. das iPhone, können auch die Betriebsratsarbeit erleichtern. Die genannten Arbeitsmittel beinhalten mittlerweile regelmäßig E-Mail-Funktionen in Echtzeit. Sicherlich fallen auch diese modernen Arbeitsmittel unter...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / I. Allgemeines

Rz. 196 Nach § 40 Abs. 2 BetrVG steht dem Betriebsrat Informations- und Kommunikationstechnik gleichrangig neben Räumen, sachlichen Mitteln und Büropersonal zur Verfügung. Die Beschränkung des Sachmittelanspruch des Betriebsrats auf den erforderlichen Umfang dient dazu, eine übermäßige finanzielle Belastung des Arbeitgebers zu verhindern. Nach ständiger Rechtsprechung des Bu...mehr

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§ 7 Homeoffice / I. Allgemeines

Rz. 73 Vom Grundsatz her haben die Homeoffice-Beschäftigten betriebsverfassungsrechtlich die gleichen Rechte wie die sonstigen Arbeitnehmer im Betrieb.[183] Hierbei folgt die persönliche Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes unmittelbar aus der Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft (§ 5 Abs. 1 BetrVG). Aber auch in Heimarbeit Beschäftigte, damit also Selbstständig...mehr

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§ 11 Datenschutz / 1. Verhältnis von DSGVO und BDSG

Rz. 21 § 26 BDSG füllt die Abwägung der Interessen der Rechte der Beschäftigten und Verantwortlichen aus und stellt die maßgebliche Norm zum Beschäftigtendatenschutz im deutschen Recht dar. Die Norm gibt die Grundsätze wieder, die die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung in den letzten Jahren entwickelt hatte, zuvor kodifiziert in § 32 BDSG a.F. Das Erforderlichkeitsmerkmal de...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 6. Eigene Homepage des Betriebsrats als Schwarzes Brett im Intranet

Rz. 100 Zur Erledigung seiner Aufgaben bei der Information der Belegschaft hat der Betriebsrat Anspruch auf Bereitstellung einer Anschlagsfläche, auf das so genannte Schwarze Brett. Bei größeren Betrieben kommen auch mehrere Schwarze Bretter in Betracht. Vom Schwarzen Brett im vorgenannten Sinne ist im Übrigen die Anschlagsfläche für die Gewerkschaft zu unterscheiden, die hi...mehr

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§ 11 Datenschutz / a) Auskunftsrecht, Art. 15 DSGVO

Rz. 38 Beschäftigte haben ein Recht auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten in dem gleichen Umfang wie jede andere betroffene Person: sie können jederzeit Auskunft über ihn beim Arbeitgeber gespeicherte personenbezogene Daten verlangen. Der sorgfältigen Umsetzung des Auskunftsrechts und entsprechender Organisation der Personalabteilung kommt für Arbeitgeber eine beson...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / I. GPS als technische Überwachungseinrichtung im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 35 Technische Einrichtungen im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG liegen vor, wenn eine Einrichtung dazu bestimmt ist, das Verhalten oder die Leistung des Arbeitnehmers zu überwachen. Die Überwachung vollzieht sich durch die Ermittlung der Daten, die Verarbeitung und schließlich die Beurteilung der Daten. Das Mitbestimmungsrecht wird bereits dann ausgelöst, wenn lediglic...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / b) Keine klare Regelung vorhanden

Rz. 89 In vielen Fällen hat der Arbeitgeber entweder überhaupt keine Regelungen über die Art und Weise der Internet-/E-Mail-Nutzung festgelegt oder aber die vorhandenen Regelungen sind nicht abschließend. Sehr verbreitet ist es auch, dass Regelungen zwar vorhanden sind aber nicht konsequent umgesetzt und kontrolliert werden. Möglich ist auch, dass sich eine abweichende betri...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 7. Eigene Homepage des Betriebsrats im Internet

Rz. 104 Von der Einrichtung einer Homepage im Intranet, die wie zuvor dargestellt (siehe Rdn 101) im Wesentlichen die Funktion eines Schwarzen Brettes übernimmt, ist das Betreiben einer eigenen Homepage des Betriebsrats oder eines seiner Betriebsratsmitglieder im Internet streng zu unterscheiden. Eine Homepage im Internet ist – anders als das betriebsinterne Intranet – für e...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / IV. Muster Betriebsvereinbarung Mobiles Arbeiten

Rz. 132 Muster 9.4: BV Mobiles Arbeiten Muster 9.4: BV Mobiles Arbeiten Zwischen dem Arbeitgeber, vertreten durch _________________________, und dem Betriebsrat des Betriebs, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: Präambel Ziel dieser Betriebsvereinbarung ist es, das "mobile Arbeiten" in einem für beid...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / 1. Sicherheitsbeauftragte

Rz. 53 In Unternehmen mit i.d.R. mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte unter Mitwirkung des Betriebsrats zu bestellen, § 22 SGB VII. Dabei zählen bei der Feststellung der Beschäftigtenanzahl auch leitende Arbeitnehmer i.S.d. Betriebsverfassungsgesetzes, Schüler und Studenten, betreute Kinder in Tageseinrichtungen oder ehrenam...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / III. Arbeitsvertraglich vereinbarte Form; Schriftformklausel

Rz. 65 Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien gem. § 127 Abs. 1 BGB einen Formzwang, so ist durch Auslegung zu ermitteln, ob dessen Einhaltung tatsächlich Wirksamkeitsvoraussetzung sein soll. Ist dies der Fall, so hat der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form im Zweifel Nichtigkeit zur Folge, § 125 S. 2 BGB.[31] Häufig dürfte sich aber aus den Umständen ergeben, d...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / 1. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 27 Elektronische oder biometrische Zugangskontrollen können die Einführung und die Anwendung technischer Einrichtungen im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG darstellen. Dies setzt voraus, dass die Zugangskontrollen dazu bestimmt sind, das Verhalten und die Leistungen der Arbeitnehmer zu überwachen. Die Überwachung mittels elektronischer oder biometrischer Zugangskontroll...mehr

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§ 7 Homeoffice / A. Grundlagen der Arbeit im Homeoffice

Rz. 1 Die Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen und Internet ist heutzutage eine Selbstverständlichkeit. Die Vorstellung allerdings, allein auf diese Medien angewiesen zu sein, um hiermit seinen Lebensunterhalt zu verdienen, löst dagegen zum Teil noch Vorbehalte aus. Die Corona-Krise der Jahre 2020 und 2021 hat aber deutlich gemacht, dass Arbeiten im Homeoffice für vie...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 2.2 Grund(buch)aufzeichnungen und Belegfunktion

Geschäftsvorfälle im Unternehmen werden i. d. R. sofort über die Grundaufzeichnungen sowohl klassisch als auch elektronisch erfasst. Damit erfolgt die Belegsicherung im Rahmen der Belegfunktion. Durch diese Maßnahme wird grundsätzlich auch die Unveränderlichkeit der entsprechenden Daten sichergestellt. Die Geschäftsvorfälle werden durch diese Grundaufzeichnungen in der zeitl...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.4.10 Erfüllt der Steuerpflichtige seine Pflichten – keine Beitreibung

Erfüllt der Steuerpflichtige seine Verpflichtung zur Vornahme der zu erzwingenden Handlung – er gibt seine Steuererklärung ab –, ist der Vollzug einzustellen. Das Finanzamt darf ein festgesetztes Zwangsgeld nicht mehr beitreiben.mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.7 Der Verspätungszuschlag wird gegen den Betroffenen festgesetzt

Der Verspätungszuschlag wird nicht gegen den Steuerpflichtigen festgesetzt, sondern gegenüber demjenigen, der zur Abgabe der betreffenden Steuererklärung verpflichtet war, seiner Erklärungspflicht aber nicht nachgekommen ist. Steuerpflichtiger und Erklärungspflichtiger sind nicht immer identisch. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung den...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.1 Voraussetzung der Festsetzung von Verspätungszuschlägen: Keine oder verspätete Abgabe einer Steuererklärung

Wird der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung(en) nicht oder nicht fristgerecht nachgekommen, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Steuererklärungen in diesem Sinne sind die "normalen" Steuererklärungen, die Steueran- und Steuervoranmeldungen sowie die Feststellungserklärungen. Im Bereich der Umsatzsteuer muss beachtet werden, dass die Finanzverwaltung...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.4.6 Die Androhung richtet sich an denjenigen, der die geforderte Handlung vorzunehmen hat

Soweit mehrere Steuerpflichtige die betreffende Handlung zu befolgen haben, muss gegenüber jedem Einzelnen eine gesonderte Zwangsgeldandrohung erfolgen. Bei Ehegatten ist eine an "Herrn und Frau ..." gerichtete Zwangsgeldandrohung unwirksam. Bei Kapitalgesellschaften kann bei Nichterfüllung der steuerlichen Pflichten Zwangsgeld gegen diese angedroht und festgesetzt werden. Ab...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.3 Verspätungszuschlag: Wenn Steuererklärungen zu spät abgegeben werden

Gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgerecht nachkommt, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.[1] Das Finanzamt kann von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags absehen, wenn die Säumnis entschuldbar erscheint. Der Verspätungszuschlag gehört zu den steuerlichen Nebenleistungen.[2] Das bedeutet, dass er ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.4.3 Die Durchsetzung des Zwangsgelds ist mehrstufig aufgebaut

Bis es zur Vollstreckung des Zwangsgelds kommt, müssen eine ganze Reihe aufeinander aufbauender Verwaltungsakte ergehen: Am Anfang steht die Aufforderung zur Vornahme der betreffenden Handlung. Wird diese nicht befolgt, erfolgt eine Mahnung. Diese ist jedoch nicht zwingende Voraussetzung. Bleibt der Steuerpflichtige weiterhin tatenlos, erfolgt die Androhung des Zwangsgelds.[1] ...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5 Wie der Betriebsausgabenabzug für steuerliche Nebenleistungen beurteilt wird

Gesetzlich ist eine Vielzahl von so genannten steuerlichen Nebenleistungen vorgesehen. Solche Sonderzahlungen verlangt das Finanzamt insbesondere dann, wenn der Unternehmer seinen steuerlichen Pflichten nicht fristgerecht nachkommt – sog. Verspätungs- oder Säumniszuschläge oder Steuern nachzahlen muss – sog. Sollzinsen. Als steuerliche Nebenleistung gilt ebenfalls kraft Gesetze...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.8 Die Höhe des Verspätungszuschlags: So wird gerechnet

Nach § 152 Abs. 5 Satz 1 AO beträgt der Verspätungszuschlag für jeden angefangenen Verspätungsmonat 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 10 EUR für jeden angefangenen Monat. Für Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen, beträgt der Verspätungszuschlag gem. § 152 Abs. 5 Satz 2 AO für jeden angefangenen Verspätungsmonat 0,25 % der festgesetzten u...mehr

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Rationalisierungsschutz / 5.3 Weitere Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung

Kann auch durch eine Fortbildung- bzw. Umschulungsmaßnahme nicht erreicht werden, dem Arbeitnehmer einen gleichwertigen Arbeitsplatz bei demselben Arbeitgeber zu sichern, hat der Arbeitgeber nach einem anderen, nicht gleichwertigen Arbeitsplatz zu suchen. Da es auf die Gleichwertigkeit des Arbeitsplatzes nicht mehr ankommt, ist die tarifliche Eingruppierung unerheblich. Die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Erklärungspflichtige

Rz. 21 Zur Bestimmung des erklärungspflichtigen Unternehmers ist auf die Vorschrift des § 2 UStG abzustellen, wie aus der Verweisung in § 18b S. 1 UStG zu ersehen ist. Meldepflichtig sind grundsätzlich alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, also auch Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze erbringen.[1] Allgemein gelten hier dieselben Regeln wie bei § 18a UStG [2], sodass z. B....mehr

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Rationalisierungsschutz / 8 Anrechnung anderer Leistungen, Belehrung des Angestellten

Gemäß § 10 RatSchTV Ang ist zu prüfen, ob Leistungen, die dem Angestellten nach anderen Bestimmungen zu den gleichen Zwecken gewährt werden, vorliegen. Diese sind auf die Ansprüche nach dem RatSchTV Ang anzurechnen. Zu solchen anrechenbaren Leistungen gehören z. B. gesetzliche oder durch Vertrag vereinbarte Abfindungsansprüche gegen den Arbeitgeber (§§ 9, 10 KSchG; § 113 Bet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 15 § 18b UStG ist die inländische Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 250, 251 MwStSystRL [1]. Gem. Art. 252 MwStSystRL hat ein Steuerpflichtiger eine Steuererklärung für den Zeitraum abzugeben, der von dem jeweiligen Mitgliedstaat festzulegen ist. Dieser Besteuerungszeitraum darf insgesamt ein Jahr nicht übersteigen, er soll aber zwischen einem und drei Mona...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 19 § 18b UStG steht zunächst in einem gewissen Zusammenhang mit der Pflicht zur Abgabe der ZM nach § 18a UStG, denn die Erklärungspflichten nach dieser Vorschrift ermöglichen auch einen Datenabgleich mit den in dieser Meldung gemachten Angaben. Die Möglichkeit eines Abgleichs ist vor allem deshalb wichtig, weil die ZM direkt beim BZSt abzugeben ist, die USt-Voranmeldunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die Berichtigungspflicht

Rz. 40 Gem. § 18b S. 5 und 6 UStG ist der Unternehmer dazu verpflichtet, die ursprünglichen USt-Voranmeldungen und/oder USt-Jahreserklärungen zu berichtigen, wenn er nachträglich feststellt, dass seine Angaben zu seinen Umsätzen i. S. d. § 18b S. 1 UStG unzutreffend sind. Als "unverzüglich" kann hier wohl entsprechend § 18a Abs. 10 UStG ein Zeitraum von einem Monat nach Kenn...mehr

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Rationalisierungsschutz / 11.9 Keine Förderung von Transfermaßnahmen nach § 110 SGB III

Die Förderung von Transfermaßnahmen ist für Angestellte des öffentlichen Dienstes ausgeschlossen. Dieser Ausschluss erfasst allerdings nicht Beschäftigte von Unternehmen, die in selbstständiger Rechtsform erwerbswirtschaftlich betrieben werden. Gemäß § 110 Abs. 3 Satz 2 SGB III darf jedoch der Arbeitgeber nicht von Verpflichtungen entlastet werden. Hierunter fallen auch Verp...mehr

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Rationalisierungsschutz / 5 Arbeitsplatzsicherung

Die Verpflichtung zur Arbeitsplatzsicherung ist oberstes Gebot. Hierzu ist folgende Rangfolge festgelegt: gleichwertiger Arbeitsplatz wenn dies nicht möglich ist: Umschulung bzw. Fortbildung sollte dies nicht möglich sein: anderer Arbeitsplatz Dem Arbeitgeber werden in einer bestimmten Reihenfolge Prüfungen zur Arbeitsplatzsicherung vorgeschrieben, von denen nur im Einverständni...mehr

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Rationalisierungsschutz / 3 Überblick über die Schutzmaßnahmen nach dem RatSchTV Ang

Soweit der Anwendungsbereich des RatSchTV Ang eröffnet ist, treffen den Arbeitgeber unterschiedliche Pflichten, die zum Teil einige Vorbereitungs- oder Umsetzungszeit in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich daher, möglichst frühzeitig die konkrete Planung vorzunehmen. Die einzelnen Punkte werden nachstehend in der Reihenfolge aufgelistet, in der sie der Arbeitgeber bei Planung ...mehr

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Rationalisierungsschutz / 5.2 Umschulung/Fortbildung

Die Verpflichtung zur Umschulung bzw. Fortbildung besteht, wenn nach Abschluss der Maßnahme dem Arbeitnehmer ein gleichwertiger Arbeitsplatz bei demselben Arbeitgeber angeboten werden kann. Zu beachten ist auch in diesem Bereich wieder die oben dargestellte Reihenfolge bei der Prüfung. Wichtig Die Prüfung erstreckt sich nur auf die Frage des gleichwertigen Arbeitsplatzes bei ...mehr

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Rationalisierungsschutz / 5.1 Gleichwertiger Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer einen mindestens gleichwertigen Arbeitsplatz anzubieten. Es muss aber für diesen Zweck kein neuer Arbeitsplatz geschaffen werden. Die Prüfungsreihenfolge, ob ein gleichwertiger Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist folgende: Arbeitsplatz in derselben Verwaltung/demselben Betrieb am selben Ort Arbeitsplatz in derselben Verwaltung/demselben B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Sanktionen

Rz. 44 Verstöße gegen die sich aus § 18b UStG ergebenden Pflichten stellen keine (isolierte) Ordnungswidrigkeit nach § 26a UStG oder den weiteren Bußgeldvorschriften der AO (§§ 377ff. AO) dar[1]. Insbesondere in den einzeln aufgezählten Tatbeständen des "umsatzsteuerlichen Ordnungswidrigkeitstatbestands" des § 26a Abs. 2 UStG fehlt eine entsprechende Sanktionsregelung, wie s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 18b UStG wurde mit der Gesamtregelung des neuen europäisch ausgerichteten Umsatzsteuerrechts durch das Umsatzsteuerbinnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 3.4.1992[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Rz. 2 Nachfolgend ist die Vorschrift mehr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.5 Lieferungen nach § 25b Abs. 2 UStG

Rz. 33 Bereits seit dem 1.1.1997 sind bestimmte Lieferungen im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts zu melden; es handelt sich um die Zwischenlieferung des mittleren Unternehmers in einem solchen Dreiecksgeschäft.[1] Voraussetzung eines innergemeinschaftlichen Reihengeschäfts sind: Drei Unternehmer müssen über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Hintergrund der Regelung

Rz. 9 Die Regelung des § 18b UStG hat eine besondere Erklärungspflicht für Angaben in USt-Voranmeldungen und -erklärungen zum Inhalt; sie begründet eine (zusätzliche) Erklärungspflicht für alle Unternehmer, welche die Tatbestandsmerkmale der Regelung verwirklichen; diese sind Teil der regelmäßig abzugebenden USt-Voranmeldungen und -Jahreserklärungen. I.E. sollen mit den hier...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Innergemeinschaftliche Lieferungen

Rz. 26 Gem. § 18b UStG hat der Unternehmer in den amtlichen Vordrucken zur Abgabe der USt-Voranmeldung und USt-Jahreserklärung – zusätzlich zu den sonstigen nach § 18a UStG erforderlichen Angaben – die Bemessungsgrundlagen seiner innergemeinschaftlichen Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG gesondert anzugeben. Gemeint sind mit diesem durch § 18b UStG gebotenen Erklärung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Der Erklärungszeitpunkt

Rz. 35 Das Gesetz unterscheidet bei dem Erklärungszeitpunkt zunächst zwischen den innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 18b S. 2 UStG) und den in § 18b S. 1 Nr. 2 und 3 UStG genannten Leistungen (§ 18b S. 3 UStG). Die Angaben über innergemeinschaftliche Lieferungen – Leistungen nach § 18b S. 1 Nr. 1 UStG – sind gem. § 18b S. 2 UStG in dem USt-Voranmeldungszeitraum oder Erkl...mehr