Wird der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung(en) nicht oder nicht fristgerecht nachgekommen, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Steuererklärungen in diesem Sinne sind die "normalen" Steuererklärungen, die Steueran- und Steuervoranmeldungen sowie die Feststellungserklärungen.

Im Bereich der Umsatzsteuer muss beachtet werden, dass die Finanzverwaltung zu mehrfachen Festsetzungen berechtigt ist. Das kann bspw. der Fall sein, wenn die Umsatzsteuervoranmeldungen sowie die Umsatzsteuerjahreserklärungen abgegeben werden muss. Hier kann das Finanzamt 2-mal einen Verspätungszuschlag festsetzen.

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