Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Abschlussverfügung und Bußgeldbescheid

Rz. 69 [Autor/Stand] Ergeben die Ermittlungen genügend Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit und beabsichtigt die FinB, die Tat mit einem Bußgeldbescheid zu ahnden (s. Rz. 72 ff.), so muss sie den Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerken (Abschlussverfügung; § 61 OWiG; Nr. 113 Abs. 2 AStBV (St) 2020, s. AStBV Rz. 113). Verfolgt die StA die Ordnung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Verhältnis des Bußgeldverfahrens zum Besteuerungsverfahren (§ 410 Abs. 1 Nr. 4 AO)

Rz. 42 [Autor/Stand] Das Verhältnis des Bußgeldverfahrens zum Besteuerungsverfahren bestimmt sich nach § 393 AO (vgl. § 410 Abs. 1 Nr. 4 AO). Was die Voraussetzungen des § 393 AO im Einzelnen anbelangt, ist auf die Darstellung dieser Vorschrift zu verweisen. Hier genügen die folgenden allgemeinen Hinweise: Auszugehen ist davon, dass beide Verfahren nebeneinander weiterlaufen....mehr

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zfs 02/2022, Rechtzeitigkei... / Sachverhalt

Gegen den Betroffenen erging wegen Nichteinhaltens des erforderlichen Abstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Geldbuße in Höhe von 180,00 EUR. Den dagegen erhobenen Einspruch des Betroffenen hat das Amtsgericht durch Urt. v. 13.10.2020 gemäß § 74 Abs. 2 OWiG ohne Verhandlung zur Sache verworfen, da der von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen nicht entbundene Betroffe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufzeichnungspflichten

Rn. 430 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine gesetzlich geregelte oder aus einem Gesetz herleitbare Pflicht zu Aufzeichnungen der BE und BA besteht nicht (BFH BStBl II 1973, 480; 1984, 504; BFH/NV 1987, 674; 1988, 731; 1993, 346; Ähnlicher BerufHeinicke in Schmidt, § 4 EStG Rz 374; aA Walkhoff, StBp 1993, 196; Offerhaus, BB 1977, 1493, 1495). Aufzeichnungspflichten ergeben sich v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zusammentreffen von Steuerstraftat und Allgemeindelikt

a) Allgemeines Ergänzender Hinweis: Nr. 17, 21 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 17, 21) Rz. 89 [Autor/Stand] Oft ergibt sich erst im Verlauf der finanzbehördlichen Ermittlungen, dass die Steuerstraftat mit einer oder mehreren allgemeinen Straftaten materiell oder prozessual tateinheitlich zusammentrifft, die nicht zu den in § 386 Abs. 2 Nr. 2 AO aufgezählten gehören (z.B. Steuerh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Formale Abgrenzung

Rz. 16 [Autor/Stand] Nach der früheren Regelung (s. Rz. 1) stellte jede strafbewehrte Verletzung einer steuerlichen Pflicht ein Steuervergehen unabhängig davon dar, ob der Straftatbestand selbst Teil eines Steuergesetzes war. Demgegenüber liegt der heutigen Regelung eine formale Abgrenzung zugrunde. Nicht der materielle (steuerrechtliche) Unrechtsgehalt der jeweiligen Strafv...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Unterbrechung der Hauptverhandlung

Rz. 127 [Autor/Stand] Damit der Betroffene ggf. seine Verteidigung auf den neuen und schwereren Vorwurf einrichten kann, räumt ihm das OWiG in Erweiterung von § 265 Satz 3 und 4 StPO das uneingeschränkte Recht ein, nach dem Hinweis die Unterbrechung der Hauptverhandlung zu beantragen. Auf dieses absolute Recht ist der Angeklagte durch das Gericht hinzuweisen (§ 81 Abs. 2 Sat...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Untersuchungsgrundsatz

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Gleichstellung mit der StA bedeutet u.a., dass die FinB im Bußgeldverfahren nach dem Ermittlungsgrundsatz zu verfahren hat (s. § 385 Rz. 30, 674)[2]. Die FinB muss von Amts wegen die Wahrheit erforschen und dabei ihre Ermittlungen auf alle bedeutsamen Tatsachen und Beweismittel erstrecken. Auch die den Betroffenen entlastenden Umstände sind zu ermitt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Ähnlichkeiten mit dem (Steuer-)Strafverfahren

Rz. 26 [Autor/Stand] Durch die oben (s. Rz. 5 f.) bereits erwähnten Verweisungen in § 410 Abs. 1 AO, § 46 Abs. 1 und 2 OWiG ist das Bußgeldverfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten in vielen Beziehungen dem Steuerstrafverfahren und dem allgemeinen Strafverfahren angeglichen. Im Folgenden ist daher nur auf einige Besonderheiten bei der Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Bedeutung und Systematik

Rz. 22 [Autor/Stand] Originär liegt die ausschließliche Zuständigkeit zur Verfolgung von Straftaten bei der StA[2]. § 386 AO enthält die Grundbestimmung über die Zuständigkeitsverteilung zwischen StA und FinB im Steuerstrafverfahren. Sie regelt die funktionelle Zuständigkeit der FinB im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren [3], während die Aufgaben und Befugnisse der S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sperrwirkung gerichtlicher Bußgeldentscheidungen

Rz. 135 [Autor/Stand] Ist über die Tat als Steuerordnungswidrigkeit nicht durch einen Bußgeldbescheid, sondern durch ein rechtskräftiges Urteil entschieden worden, so darf die Tat auch nicht mehr als Straftat verfolgt werden. Zur Aburteilung zählen auch der Strafbefehl oder die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 204 StPO) sowie die Verwarnung mit Strafvorbehalt (...mehr

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Sicherungsabtretung / 2.6 Vertragsinhalt

Zur Vermeidung von Unklarheiten und Streitigkeiten sollten in einem Sicherungsabtretungsvertrag die wichtigsten Punkte ausdrücklich geregelt werden. Dazu zählt zunächst, dass die zu sichernde Forderung möglichst exakt beschrieben wird (Grund und Höhe der Forderung, Schuldner). Dasselbe gilt, soweit im Einzelnen überhaupt schon möglich, für die zur Sicherheit abgetretene Forde...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Anwesenheit des Betroffenen

Rz. 104 [Autor/Stand] Der Betroffene ist grds. verpflichtet, in der Hauptverhandlung zu erscheinen (§ 73 Abs. 1 OWiG [2]). Das Gericht entbindet ihn auf Antrag vom Erscheinen, wenn er sich zur Sache geäußert oder erklärt hat, nicht auszusagen und seine Anwesenheit zur Aufklärung des Sachverhalts nicht erforderlich ist (vgl. § 73 Abs. 2 OWiG). Rz. 105 [Autor/Stand] Hat das Geri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Beweisaufnahme

Rz. 109 [Autor/Stand] Die Vorschriften der StPO über die Beweisaufnahme werden vor allem durch § 77 OWiG modifiziert. Im Bußgeldverfahren gilt nicht das förmliche Beweisrecht des Strafprozesses (s. § 385 Rz. 674, 683). Der Amtsrichter bestimmt vielmehr den Umfang der Beweisaufnahme selbst unter Berücksichtigung der Bedeutung der Sache[2]. Das Gericht kann über die Ablehnungs...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.5 Hilfskriterien

Rz. 38 Das Schrifttum hat bereits vor Inkrafttreten des § 611a BGB zahlreiche Hilfskriterien vorgeschlagen, um die dargelegten Maßstäbe zu konkretisieren und zu belegen. Sie alle haben die formale Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses zum Gegenstand, der – nach der st. Rspr. des BAG – aber gerade keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt. Dennoch werden genannt: die Modalitä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeine Hinweise

Rz. 44 [Autor/Stand] Der Betroffene [2] ist auch im Bußgeldverfahren nicht nur "Objekt staatlichen Zwangs"[3], sondern Beteiligter des Verfahrens, zu dessen Gunsten bestimmte rechtsstaatliche Garantien eingreifen. Er ist nicht zur Mitwirkung an der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet, er hat insb. ein Schweigerecht, über das er zu belehren ist (§ 410 Abs. 1 AO, § 46 Abs. 1 OW...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 369 Steuerstraftaten

Schrifttum: Bilsdorfer, Die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des steuerlichen Beraters, NWB 2004, 1055; Brenner, Zur Problematik der Begünstigung als Steuerstraftat, StW 1974, 122; Class, Die Kausalität der Beihilfe, in FS Ulrich Stock, 1966, S. 115; Grunst, Strafrechtlich relevante Pflicht von Amtsträgern außerhalb der Strafverfolgungsorgane zur Anzeige ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.4.3 Vereinsmitgliedschaft, Gesellschafter

Rz. 25 Als Rechtsgrundlage für die Leistung von Diensten in persönlicher Abhängigkeit kommt auch die Mitgliedschaft in einem Verein in Betracht. Der Mitgliedsbeitrag[1] kann in der Leistung von Diensten bestehen.[2] Gesellschafter, die aufgrund ihrer sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden Verpflichtung tätig werden, sind ebenfalls keine Arbeitnehmer. Jedoch ist es nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bedeutung der Entscheidungsfreiheit

Rn. 30 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Für die Beurteilung kommt es nicht entscheidend auf das Maß der der tätigen Person zustehenden Entscheidungsfreiheit an. Wichtig ist vielmehr, ob diese Entscheidungsfreiheit auf eigener Machtvollkommenheit beruht und in wessen Interesse sowie für wessen Rechnung sie auszuüben ist. Deshalb hat die Rspr den Vorstand/Geschäftsführer einer KapGes...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / a) Änderung

Im Rahmen des § 120a ZPO kann auch die Entscheidung der PKH abgeändert werden. Das Gericht soll danach die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die PKH maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Auf Verlangen des Gerichts muss die Partei dazu jederzeit erklären, ob eine Veränderung der Verhältnis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zeitpunkt der Veräußerung

Rn. 610 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Zeitpunkt der Veräußerung und damit der Zeitpunkt der Erzielung des Veräußerungsgewinns ist der, in dem der Veräußerer seine vertraglichen Verpflichtungen wirtschaftlich erfüllt hat, also zB die Nutzungsmöglichkeiten durch Übergabe der Praxisräume, des Inventars und der Kunden- bzw Klientenkartei eröffnet hat (vgl BFH BStBl II 1992, 525...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.1 Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB)

Rz. 2 Zu unterscheiden sind der Dienstvertrag und die mit ihm verwandten, auf die Erbringung von Dienstleistungen gerichteten Vertragstypen vom Werkvertrag gem. §§ 631 ff. BGB. Gegenstand eines Werkvertrages kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. Fehlt es an einem abgrenzba...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Grundsatz

Rn. 33 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Einkünfte aus Nebentätigkeit oder aus einer Aushilfstätigkeit sind grundsätzlich nach den allg Abgrenzungskriterien derjenigen Einkunftsart zuzurechnen, zu der sie gehörten, würde die Nebentätigkeit allein und ohne Zusammenhang mit einer Haupttätigkeit ausgeübt (BFH BStBl II 1976, 291; 1979, 414). Die Art der Haupttätigkeit ist nach st R...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Evokationsrecht der Staatsanwaltschaft (§ 386 Abs. 4 Satz 2 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 22 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 22) sowie Nr. 267 Abs. 1 RiStBV Schrifttum: Bach, Die LGT-Falle: Sitzt der gesetzliche Richter wirklich in Bochum?, PStR 2009, 70; Heerspink, Die Ermittlungen zur Liechtenstein-Affäre – Fehlende Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, Beweisverwertungsverbote und Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige?, AO-StB 200...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.4 Privatrechtlicher Vertrag

Rz. 19 Erste Voraussetzung der Arbeitnehmereigenschaft ist – ausweislich der Regelung des § 611a BGB – nach wie vor, dass die Verpflichtung zur Arbeitsleistung durch einen privatrechtlichen Vertrag begründet wird. Es ist für die Annahme der Arbeitnehmereigenschaft jedoch nicht entscheidend, ob der Arbeitsvertrag fehlerhaft zustande gekommen ist und daher nichtig ist oder ang...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anhörung des Betroffenen und dessen Verteidigung

Rz. 60 [Autor/Stand] Im Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten ist eine förmliche Vernehmung des Betroffenen nicht zwingend vorgeschrieben. Doch folgt aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs (s. § 385 Rz. 147), dass dem Betroffenen vor Erlass eines Bußgeldbescheids Gelegenheit gegeben werden muss, sich zu der Beschuldigung zu äußern (§ 55 Abs. 1 OWiG, § 163a Abs....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Opportunitätsprinzip

Ergänzender Hinweis: Nr. 104 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 104) Rz. 29 [Autor/Stand] Einer der besonders charakteristischen Unterschiede zum Strafverfahren besteht darin, dass die Verfolgungsbehörden im Bußgeldverfahren nicht dem Legalitätsprinzip (s. § 385 Rz. 62, 123), sondern dem Opportunitätsprinzip unterworfen sind ( § 47 OWiG ). Diese wichtige Prozessmaxime bedeutet zunä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Gesetzessystematik

Rz. 46 [Autor/Stand] § 386 AO normiert ein Regel-Ausnahme-Verhältnis mit Rückverweisungsklausel für die StA. Rz. 47 [Autor/Stand] Zu unterscheiden ist zwischen der Zuständigkeitsverteilung, die sich kraft Gesetzes (§ 386 Abs. 1–3 AO und bei Konkurrenz mit Allgemeindelikt) ergibt und dem einvernehmlichen, ermessensgetragenen Zuständigkeitswechsel i.S.d. § 386 Abs. 4 AO. Rz. 48...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Inhalt

Rz. 78 [Autor/Stand] Welche Angaben der Bußgeldbescheid enthalten muss, bestimmt § 66 Abs. 1 und 2 OWiG, die wie folgt lauten: § 66 OWiG Inhalt des Bußgeldbescheides (1) Der Bußgeldbescheid enthältmehr

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Verdachtskündigung: Vorauss... / 1.2 Erheblichkeit der Verdachtstat

An die Verdachtskündigung sind strenge Anforderungen zu stellen, um soweit wie möglich die Gefahr zu vermeiden, dass sie einen Unschuldigen trifft. Hieraus folgt weiter, dass nicht nur der Grad des Verdachts, sondern auch das Fehlverhalten, dessen der Arbeitnehmer verdächtigt wird, schwerwiegend sein muss.[1] Der Verdacht muss auf ein Verhalten des Arbeitnehmers gerichtet sei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Recht auf Verteidigung (§ 410 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 45 [Autor/Stand] Auch im Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten gehört es zu den praktisch wichtigsten Rechten des Betroffenen, sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers bedienen zu dürfen (§ 137 Abs. 1 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG). Zu dessen Rechten s. im Einzelnen Rz. 61.1. Eine Hinweispflicht auf dieses Recht besteht allerdings im Gegensatz zum Strafverfahre...mehr

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Verdachtskündigung: Vorauss... / 4 Tatkündigung oder Verdachtskündigung?

Auch wenn der Arbeitgeber der Ansicht ist, die Verdachtsmomente gegen den Arbeitnehmer seien erdrückend, kann er sich dennoch auf den Ausspruch einer Verdachtskündigung beschränken, z. B., wenn er den Arbeitnehmer schonen oder vor Abschluss eines Strafverfahrens nicht einer Straftat bezichtigen möchte.[1] Der Arbeitgeber kann aber auch, wenn er objektiv nur einen Verdacht ha...mehr

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FF 02/2022, Der Gesetzgeber... / Beschl. v. 16.12.2021 – 1 BvR 1541/20

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass der Gesetzgeber Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzt hat, weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehenden intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benac...mehr

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FF 02/2022, Was ist und bed... / 1. Die elterliche Verantwortung

Die wichtigste Rechtswirkung dieser Art ist die Verantwortung der Eltern für ihre noch nicht selbstständigen Kinder. Das ist das stärkste familienrechtliche Band. Wenn die Elternschaft rechtlich feststeht, ist automatisch auch die elterliche Verantwortung mit Pflichten und Rechten gegeben. Das gilt nach heutigem Recht auch bei nichtehelichen Kindern[32] unabhängig davon, wie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Einstellung und Abgabe durch die Staatsanwaltschaft an die Finanzbehörde

Rz. 15 [Autor/Stand] Die StA hat – im Unterschied zu der FinB – im Bußgeldverfahren keine eigene Ahndungsbefugnis, d.h. sie darf keinen Bußgeldbescheid erlassen. Wie bereits angedeutet, ist die StA aber zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens bzgl. der Steuerordnungswidrigkeit berechtigt. Bei Verfolgung der Tat auch unter dem Gesichtspunkt von Steuerordnungswidrigkeiten (§§...mehr

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AGS 02/2022, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Ich habe so meine Bedenken, ob die Entscheidung des OLG Naumburg richtig ist. Bei der Erstattungsfähigkeit von Kosten, die durch Einschaltung eines Terminsvertreters entstanden sind, muss zwischen zwei verschiedenen Fallgestaltungen unterschieden werden. 1. Der Mandant beauftragt den Terminsvertreter selbst Beauftragt der Mandant entweder durch eigene Erklärungen oder vertrete...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ermittlungstätigkeit von Finanzbehörde und Steuer- und Zollfahndung

Rz. 57 [Autor/Stand] Wie bereits ausgeführt, sind funktionell zuständige Ermittlungsorgane im steuerlichen Bußgeldverfahren die FinB und die Steuer- und Zollfahndung (s. Rz. 4 ff., 27, 41). Die FinB (BuStra) nimmt dabei grds. die Stellung der StA ein (§ 46 Abs. 2 OWiG, zu den Rechten und Befugnissen s. Rz. 27; § 385 Rz. 85 ff., 232 ff.). Aufgrund ihrer Sachkunde und Sachnähe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Besonderheiten im Bußgeldverfahren

Rz. 46 [Autor/Stand] Die bereits an anderer Stelle (s. § 385 Rz. 42 ff., 1315 ff.) dargestellten Grundsätze der Sachentscheidungsvoraussetzungen (Prozessvoraussetzungen und Prozesshindernisse) gelten entsprechend auch im Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten. Besonderheiten im Bußgeldverfahren bestehen aber z.B. hinsichtlich der Immunität von Abgeordneten (Art. 46...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck, Anwendungsbereich und Bedeutung

Rz. 2 [Autor/Stand] Festzuhalten ist, dass der Gesetzgeber darauf verzichtet hat, in die AO ein eigenständiges Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten einzufügen. Die einschlägigen §§ 409–412 AO enthalten nur wenige Sonderregelungen für das Bußgeldverfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten, im Übrigen die Generalverweisungsnorm des § 410 AO. Nach di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Eingriffsrechte

Rz. 37 [Autor/Stand] Als Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (ausführlich s. § 385 Rz. 29, Nr. 3 AStBV (St) 2020, s. AStBV Rz. 3) schließt § 46 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 410 Abs. 1 AO einige gravierende Zwangsmaßnahmen im Bußgeldverfahren aus. Das erklärt sich aus dem geringeren Unrechtsgehalt der Ordnungswidrigkeiten. Unzulässig sind danach Anstaltsunterbr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gesamtbildwürdigung

Rn. 29 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Maßgebend ist eine abwägende Beurteilung des Gesamtbilds der Verhältnisse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (BFH BStBl II 1991, 409; 1993, 303; BFH/NV 2011, 585). Namentlich die Unterscheidung allein danach, ob der StPfl dem Dritten lediglich seine Arbeitskraft oder einen Arbeitserfolg schuldet, führt nicht immer zu eine...mehr

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zfs 02/2022, Zur Verantwort... / 2 Aus den Gründen:

Die beklagte Verbandsgemeinde haftet nicht für den Fahrzeugschaden, der dem Versicherungsnehmer der Klägerin, dem Zeugen S., infolge des klägerseits behaupteten Schadensereignisses vom 24.8.2019 beim Befahren der B.straße in C. entstanden sein soll. Eine Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht seitens der Beklagten ist nicht gegeben, sodass der Klägerin ein Anspruch ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Aussetzung des Verfahrens (§ 410 Abs. 1 Nr. 5 AO)

Rz. 43 [Autor/Stand] In § 410 Abs. 1 Nr. 5 AO wird § 396 AO, der unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung des Steuerstrafverfahrens ermöglicht, für den Bereich des Bußgeldverfahrens für entsprechend anwendbar erklärt. Zu den Einzelheiten dieser Vorschrift s. zunächst die Ausführungen zu § 396 AO. Für das Bußgeldverfahren ist Folgendes festzuhalten: Gemäß § 396 AO ist d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verdacht einer Steuerstraftat

Ergänzender Hinweis: Nr. 26 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 26) Rz. 52 [Autor/Stand] Gemäß § 386 Abs. 1 Satz 1 AO ermittelt "bei dem Verdacht einer Steuerstraftat ... die Finanzbehörde den Sachverhalt". Die Vorschrift verleiht der FinB eine unselbständige Ermittlungskompetenz [2], d.h. sie wird als Hilfsorgan der StA tätig und hat insoweit die Rechte und Pflichten entsprechend e...mehr

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zfs 02/2022, Verjährung von... / 2 Aus den Gründen: …

[12] I. Nach Ansicht des BG sind die Prämienerhöhungen wegen unzureichender Begründungen in den Mitteilungsschreiben bis zur Heilung durch die Angaben in der Klageerwiderung ab November 2018 nicht wirksam geworden. … [13] Der Kl. habe einen Rückzahlungsanspruch in Höhe von 7.899,84 EUR für den Zeitraum Januar 2015 bis Dezember 2017. Die Rückzahlung weiterer Beitragszahlungen,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verjährung

Rz. 48 [Autor/Stand] Den wichtigsten Fall eines Prozesshindernisses stellt die Verjährung (Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung) dar. Die Frist hängt bei Ordnungswidrigkeiten grds. von der Höhe der Bußgelddrohung ab (§ 31 Abs. 2 OWiG). Gemäß der Sonderregelung des § 384 AO ist die Ahndung einer Tat als Steuerordnungswidrigkeit in den Fällen der leichtfertigen S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ausschließliches Vorliegen einer Steuerstraftat (§ 386 Abs. 2 Nr. 1 AO)

Rz. 66 [Autor/Stand] § 386 Abs. 2 AO erweitert diese Grundkompetenz und ermächtigt die FinB mit den Rechten und Pflichten der StA nach § 399 Abs. 1 AO zur selbständigen Führung der Ermittlungen, sofern die Tat ausschließlich eine Steuerstraftat darstellt (Nr. 1) oder mit einer steuerabhängigen Straftat i.S.d. § 386 Abs. 2 Nr. 2 AO zusammenhängt. Rz. 67 [Autor/Stand] Bezieht s...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 619a BGB ist im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes in das BGB eingefügt worden. Die Umgestaltung des Leistungsstörungsrechts machte eine vom allgemeinen Leistungsstörungsrecht abweichende Sondervorschrift zum Schutz der Arbeitnehmer notwendig. Ausgangspunkt für die Haftung bei Leistungsstörungen ist die Schadensersatznorm des § 280 Abs. 1 BGB. Gemäß § 280...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7 Betriebsrisiko, § 615 Satz 3 BGB

Rz. 24 Die von der Rechtsprechung entwickelte Betriebsrisikolehre ist mittlerweile in Satz 3 verankert. Durch § 615 Satz 3 BGB werden nun alle Fälle der Nichterbringung der Arbeitsleistung, die von keiner der Parteien zu vertreten sind, umfassend geregelt.[1] Da die Vorschrift nicht regelt, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber das Lohnrisiko zu tragen hat, gelten di...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.3 Arbeitnehmerähnliche Personen

Rz. 49 Arbeitnehmerähnliche Personen sind keine Arbeitnehmer, werden aber von einigen arbeitsrechtlichen Gesetzen als dem Arbeitnehmer vergleichbar eingestuft und daher vom arbeitsrechtlichen Schutz erfasst. Für die Klage arbeitnehmerähnlicher Personen sind die ArbG zuständig[1], sie haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch[2], die Unfallverhütung des Arbeitgebers kommt nach...mehr