Fachbeiträge & Kommentare zu Obliegenheit

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Aufbau eines AMS gemäß NLA:... / 2 Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit darf kein Zufallsprodukt sein und nicht primär von der Eigeninitiative der Beschäftigten abhängen. Wie andere betriebliche Aufgaben müssen auch die Sicherheit und Gesundheit organisiert werden. D. h., die Umsetzung muss abgeleitet aus den Zielen und den Aufgaben im Arbeitsschutz geplant, in die tägliche Arbeit eingebunden, entsprechen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Beispiele für das Vorliegen der Rechtsnachfolge beim Schuldner

Rz. 4 Rechtsnachfolger des Schuldners ist, wer an der Stelle des im Titel genannten Schuldners seinerseits Schuldner des titulierten Anspruchs oder Besitzers der streitbefangenen Sache (§ 325 Abs. 1 ZPO) geworden ist (BGH, NJW-RR 2021, 1145). Damit setzt die Rechtsnachfolge auf Schuldnerseite den unter Wahrung der Anspruchsidentität erfolgenden Austausch der Person des Schul...mehr

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Abwehrender Brandschutz: Ei... / 4.2 Arbeitsschutzrecht

Der Unternehmer hat gemäß ArbSchG folgende Aufgaben: Eine geeignete Sicherheitsorganisation schaffen, um Risiken und Gesundheitsgefahren für Beschäftigte und Dritte zu erkennen und zu minimieren (§ 3 Abs. 2 ArbSchG). Darunter fallen auch alle Fragen einer geeigneten betrieblichen Brandschutzorganisation mit der Auswahl und Schulung von geeigneten Mitarbeitern im abwehrenden B...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Beispiele der Anwendbarkeit des Abs.es 1 – Abhängigkeit

Rz. 5 Grundsätzlich kann gesagt werden, dass es sich überwiegend um Fälle handelt, in denen der Anspruch des Gläubigers aufschiebend bedingt (vgl. BGH, NJW-RR 2018, 817; vgl. auch: Zöller/Seibel ZPO § 726 Rn. 4 und BeckOK ZPO/Ulrici, § 726 Rn. 5 bis 5.2) ist, z. B.: Vorleistungspflicht des Gläubigers, wie z. B. Zahlung erst nach Beseitigung von Mängeln und Abnahme; Durchführun...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BGB § 618 Pflicht zu Schutzmaßnahmen

1 Allgemeines Rz. 1 Ähnlich wie § 617 BGB ist die Vorschrift eine Teilausprägung der gesetzlichen Fürsorgepflicht des Dienstberechtigten. [1] Geschützt werden ausschließlich das Leben und die Gesundheit des Dienstverpflichteten. Eine entsprechende Anwendung auf Eigentumsschädigungen ist hingegen abzulehnen.[2] In Abs. 2 wird die Fürsorgepflicht auf den Fall erstreckt, dass der...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.5 Verpflichtung zur Arbeitsleistung

Rz. 27 Konstitutiv für den Arbeitsvertrag ist nach § 611a Abs. 1 Satz 1, dass der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit verpflichtet ist. Ein Arbeitsvertrag liegt hingegen nicht vor, wenn ein Arbeitserfolg geschuldet ist; denn im letzteren Fall liegt ein Werkvertrag vor. Ein Werkunternehmer ist aber niemals Arbeitnehmer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Rechte und Pflichten der Finanzbehörde im Bußgeldverfahren

I. Ähnlichkeiten mit dem (Steuer-)Strafverfahren Rz. 26 [Autor/Stand] Durch die oben (s. Rz. 5 f.) bereits erwähnten Verweisungen in § 410 Abs. 1 AO, § 46 Abs. 1 und 2 OWiG ist das Bußgeldverfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten in vielen Beziehungen dem Steuerstrafverfahren und dem allgemeinen Strafverfahren angeglichen. Im Folgenden ist daher nur auf einige Besonderheiten b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Pflichten von Zeugen und Sachverständigen

Rz. 63 [Autor/Stand] Führt die FinB die Ermittlungen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit selbst, so sind Zeugen und Sachverständige verpflichtet, auf Ladung der BuStra zu erscheinen und, soweit ihnen kein Zeugnisverweigerungsrecht nach der StPO zusteht, zur Sache wahrheitsgemäß auszusagen oder ihr Gutachten zu erstatten (§ 161a Abs. 1 StPO i.V.m. § 410 Abs. 1 OWiG; s. näher...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Gegenstand der Schutzpflicht

Rz. 6 Der Dienstberechtigte ist nach Abs. 1 Fall 1 verpflichtet, die Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten, dass von ihnen keine gesundheitlichen Gefahren für den Dienstverpflichteten ausgehen. Um dem Normzweck gerecht zu werden, ist der Begriff des Raums extensiv auszulegen. Deshalb umfasst er nicht nur die reine Arbeitsstätte, sondern da...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Rechtsfolgen

Rz. 13 Missachtet der Dienstberechtigte die Verpflichtungen aus § 618 BGB, steht dem Dienstverpflichteten ein einklagbarer Anspruch auf Erfüllung zu.[1] Der einklagbare Erfüllungsanspruch erstreckt sich dabei auch auf die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG.[2] Hiernach hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihr...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Ähnlich wie § 617 BGB ist die Vorschrift eine Teilausprägung der gesetzlichen Fürsorgepflicht des Dienstberechtigten. [1] Geschützt werden ausschließlich das Leben und die Gesundheit des Dienstverpflichteten. Eine entsprechende Anwendung auf Eigentumsschädigungen ist hingegen abzulehnen.[2] In Abs. 2 wird die Fürsorgepflicht auf den Fall erstreckt, dass der Dienstverpfl...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Inhalt der Schutzpflicht

3.1 Ausrichtung der Schutzpflicht Rz. 4 § 618 Abs. 1 BGB bezweckt den Schutz vor den mit der Dienstleistung verbundenen Gefahren für Leben und Gesundheit, die von den technischen Einrichtungen des Betriebs ausgehen.[1] Unter den Begriff der Gesundheit fällt allein die körperliche und psychische Integrität des Dienstverpflichteten. Nicht heranzuziehen ist deshalb der weitergeh...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Satz 1 und 2 finden auf alle Dienstverhältnisse Anwendung. Dies gilt auch für kurzzeitige und vorübergehende Dienstverhältnisse, selbst wenn sie noch nicht angetreten wurden. Erfasst werden zudem Ausbildungsverhältnisse und Handelsvertreterverträge. Eine Anwendung bei versäumten Terminen im Verhältnis Kassenpatient und Arzt ist wohl abzulehnen, da es an einer Vergütung...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Erweiterung der Schutzpflicht nach § 618 Abs. 2 BGB

Rz. 12 In § 618 BGB Abs. 2 wird die Schutzpflicht des Abs. 1 für den Fall erweitert, dass der Dienstverpflichtete in die häusliche Gemeinschaft des Dienstberechtigten aufgenommen ist. Für den Begriff der häuslichen Gemeinschaft ist kein enges Zusammenleben des Dienstverpflichteten mit dem Dienstberechtigten erforderlich. Ausreichend ist, wenn der Dienstberechtigte eine Wohn-...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Ausrichtung der Schutzpflicht

Rz. 4 § 618 Abs. 1 BGB bezweckt den Schutz vor den mit der Dienstleistung verbundenen Gefahren für Leben und Gesundheit, die von den technischen Einrichtungen des Betriebs ausgehen.[1] Unter den Begriff der Gesundheit fällt allein die körperliche und psychische Integrität des Dienstverpflichteten. Nicht heranzuziehen ist deshalb der weitergehende Gesundheitsbegriff der WHO, ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Grundsätzlich gilt die Vorschrift für alle Arten von Dienstverhältnissen. Nicht erforderlich ist ein dauerndes Dienstverhältnis, wie ein Umkehrschluss aus § 617 BGB zeigt.[1] Auf Arbeitsverhältnisse ist sie nur dann anwendbar, soweit keine Sonderregelungen bestehen. Solche finden sich etwa in § 62 HGB für Handlungsgehilfen und in § 114 SeeArbG für Seeleute. Entsprechen...mehr

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ZErb 02/2022, Zur Versicher... / 2 Gründe

Die Revision des Klägers hat Erfolg, diejenige des Beklagten ist weitgehend unbegründet. Soweit die Revisionen Erfolg haben, ist das Berufungsurteil aufzuheben und die Sache an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts kann der Pflichtteilsberechtigte nach – hier vorliegender – Erfüllung des Auskunftsanspruchs unter den Voraussetzungen de...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / b) Aufhebung

Auch im Rahmen der PKH kann eine Aufhebung erfolgen. Das Gericht soll (nicht muss!) die Bewilligung der PKH aufheben, wenn:mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Grenzen der Schutzpflicht

Rz. 9 Der von § 618 BGB ausgehende Gefahrenschutz wird nicht schrankenlos gewährt. Der Dienstverpflichtete soll nur vor den mit der Dienstleistung spezifisch im Zusammenhang stehenden Gefahren geschützt werden. Nicht erfasst werden daher insbesondere allgemeine Lebensrisiken.[1] Ob ein Risiko für den Dienstverpflichteten noch hinnehmbar ist, muss durch Abwägung ermittelt wer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Leistungsvermögen und Leistungsbereitschaft

Rz. 14 Unbeschadet der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen kommt der Arbeitgeber nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer außerstande ist, die Leistung zu bewirken, § 297 BGB. Die objektive Leistungsfähigkeit ist eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen muss.[1] Unerheblich ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Besonderheiten bei Altpapiersammlungen

Tz. 12 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Den Städten und Gemeinden obliegt die öffentlich-rechtliche Pflicht, die in ihrem Gebiet angefallenen Abfälle aus privaten Haushalten zu verwerten oder zu beseitigen. Städte und Gemeinden schließen häufig entgeltliche öffentlich-rechtliche Entsorgungsverträge mit privaten Betreibern der Abfallbeseitigung ab. Zu diesen entsorgungspflichtigen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sicherungsabtretung / 2.3 Rechte im Außen- und Innenverhältnis

Der Sicherungsnehmer erwirbt aufgrund der Sicherungsabtretung die volle Gläubigerstellung. Dem Sicherungsnehmer stehen nach der getroffenen Zweckabrede aber nicht alle Befugnisse eines Eigentümers zu. Die Innenbindung ist damit enger als die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Zessionars nach außen. Konkret heißt das: Im Außenverhältnis zum Drittschuldner erlangt der Siche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Zuordnung und Ermittlung der Einkünfte

Rn. 351 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Steuerrechtlich ohne Bedeutung für die Qualifikation der Einkünfte ist der Umstand, dass die Berufung in den Aufsichtsrat der Gesellschaft im Zusammenhang mit der hauptamtlichen Tätigkeit des Mitgliedes steht; hiernach gehören auch Aufsichtsratsvergütungen der ArbN-Vertreter nicht zu den Einkünften aus dem Arbeitsverhältnis (vgl BFH BStBl I...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gesetzliche gegenseitige Mitteilungspflichten

Schrifttum: Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Bülte, Die Strafbarkeit des Amtsträgers wegen Strafvereitelung und Steuerhinterziehung bei Verletzung der Mitteilungspflicht aus § 116 I 1 AO, NStZ 2009, 57; Herzog, Die Spuren des "schmutzigen Geldes" – Finanzermittlungen vor der Verdachtsschwelle, in FS Kohlmann 2003, S. 427 ff.; Hurek, Ste...mehr

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ZErb 02/2022, EuErbVO: Eino... / 1 Gründe

Urteil Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchst. b sowie Art. 83 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtsstellung im selbständigen Ermittlungsverfahren (§ 401 Abs. 1 Nr. 7 AO)

Rz. 27 [Autor/Stand] Die zuständigen FinB haben, soweit sich aus der AO und dem OWiG nichts anderes ergibt, im Bußgeldverfahren dieselben Rechte und Pflichten wie die StA bei der Verfolgung von Straftaten (vgl. § 410 Abs. 1 AO i.V.m. § 46 Abs. 2 OWiG; zur Stellung der StA allgemein s. § 385 Rz. 61 ff.). Damit ist klargestellt, dass die FinB bei der Ahndung von Steuerordnungs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Rechtsstellung der Steuer- und Zollfahndung (§ 410 Abs. 1 Nr. 9 AO)

Rz. 41 [Autor/Stand] Die Befugnisse der Steuer- und Zollfahndung, die gem. § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO auch für die Erforschung von Steuerordnungswidrigkeiten zuständig ist, ergeben sich für das steuerliche Bußgeldverfahren aus § 410 Abs. 1 Nr. 9 AO, nach dem außer den verfahrensrechtlichen Vorschriften des OWiG (§§ 35 ff. OWiG) „§ 404 Satz 1 und Satz 2 erster Halbsatz über die St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 410 Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren

Schrifttum 1. Kommentare: Göhler, Kommentar, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 18. Aufl. 2021; Gassner/Seith, HK-OWiG, 2. Aufl. 2020; Krenberger/Krumm, Ordnungswidrigkeitengesetz, 6. Aufl. 2020; Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, 5. Aufl. 2018 (zit.: Bearbeiter in KK); Rebmann/Roth/Herrmann, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Loseblatt. 2. Zum Bußgeldver...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 30 Nach § 611a Abs. 1 Satz 1 bleibt die persönliche Abhängigkeit des zur Dienstleistung Verpflichteten vom Dienstberechtigten maßgebliches Kriterium des Arbeitsvertrags, wie es bereits zuvor das BAG angenommen hatte.[1] In leichter Akzentverschiebung definiert sie den Arbeitnehmer auch als denjenigen Mitarbeiter, der seine Dienstleistung "im Rahmen einer von Dritten best...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Insb Dienste nicht einfacher Art/Vergütungsgegenstand

Rn. 31 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bei Diensten nicht einfacher Art (vgl BFH BStBl II 1985, 661; BFH/NV 1990, 667 zum Managementvertrag), wie vor allem bei den Diensten der Wissenschaftler (BFH BStBl II 1991, 409), Schriftsteller, Künstler und aller wissenschaftlich vorgebildeten Berufsträger kann es nach der Rspr unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung auf die Zeitdaue...mehr

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FF 02/2022, Ausbildungsunte... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner, den Vater des Studierenden […], im Wege der Stufenklage auf Ausbildungsunterhalt aus übergegangenem Recht für die Zeit von Oktober 2016 bis September 2019 in Anspruch. [2] Der im Jahre 1991 geborene Sohn des Antragsgegners besuchte nach Erlangen seines Realschulabschlusses im Jahre 2008 die Fachoberschule mit dem Sch...mehr

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zfs 02/2022, Neuere Rechtsp... / II. Gespannregress: Unfall in Berlin mit deutscher Zugmaschine und tschechischem Anhänger

LS: Zur Anwendung deutschen Rechts auf den Innenausgleich zwischen dem deutschen Haftpflichtversicherer eines in Deutschland zugelassenen Zugfahrzeuges und dem tschechischen Haftpflichtversicherer eines in der Tschechischen Republik zugelassenen Anhängers nach einem Unfall des Gespanns im Oktober 2013 in Deutschland. Die Parteien, zwei Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer, str...mehr

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ZErb 02/2022, Wertermittlun... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um einen Wertermittlungsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB. Der am XX.XX.2021 verstorbene vormalige Kläger ist der Bruder des Beklagten; beide sind aus der Ehe ihres am XX.XX.1986 verstorbenen Vaters und ihrer am XX.XX.2019 verstorbenen Mutter hervorgegangen. Der vormalige Kläger ist von seiner Ehefrau, A, als Alleinerbin beerbt worden. Die Elte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Rechtsstellung des Betroffenen

1. Allgemeine Hinweise Rz. 44 [Autor/Stand] Der Betroffene [2] ist auch im Bußgeldverfahren nicht nur "Objekt staatlichen Zwangs"[3], sondern Beteiligter des Verfahrens, zu dessen Gunsten bestimmte rechtsstaatliche Garantien eingreifen. Er ist nicht zur Mitwirkung an der Sachverhaltsaufklärung verpflichtet, er hat insb. ein Schweigerecht, über das er zu belehren ist (§ 410 Abs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Abgabe durch die Finanzbehörde an die Staatsanwaltschaft

Rz. 13 [Autor/Stand] Im allgemeinen Bußgeldverfahren besteht die Pflicht der Verwaltungsbehörde, das Verfahren an die StA abzugeben, wenn sich bei ihren Ermittlungen wegen einer Ordnungswidrigkeit Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben ( § 41 Abs. 1 OWiG ). Diese Regelung beruht auf dem vom OWiG postulierten Vorrang der Straftat vor der Ordnungswidrigkeit (vgl. § 21 Abs. 1 O...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Rechtsstellung im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren (§ 410 Abs. 1 Nr. 8 AO)

Rz. 39 [Autor/Stand] Führt die StA das Ermittlungsverfahren wegen einer Steuerordnungswidrigkeit durch (z.B. nach Übernahme gem. § 42 OWiG), so hat die sonst in der Bußgeldsache zuständige FinB dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden des Polizeidienstes nach der StPO sowie die Befugnisse nach § 399 Abs. 2 Satz 2 AO (vgl. § 410 Abs. 1 Nr. 8 AO i.V.m. § 402 AO ). Die S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Begriff (§ 386 Abs. 1 Satz 2 AO)

Rz. 31 [Autor/Stand] In § 386 Abs. 1 Satz 2 AO wird der Kreis der für die Verfolgung einer Steuerstraftat zuständigen FinB abschließend bestimmt. Es sind dies das HZA (§ 1 Nr. 3 FVG), das FA (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 FVG), das Bundeszentralamt für Steuern (§ 1 Nr. 2 FVG) und die Familienkasse (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 FVG). Der für das Steuerstrafverfahren gem. § 386 Abs. 1 Satz 2 AO gelte...mehr

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FF 02/2022, Was ist und bed... / V. Die Karriere der sozial-familiären Beziehung

Einmal vom BVerfG erfunden, machte die sozial-familiäre Beziehung eine bemerkenswerte Karriere. Sie dient einerseits der Stärkung rechtlicher Familienbeziehungen, andererseits der Begründung von Familienbeziehungen jenseits des familiären Status. Unser Gesetzgeber schloss messerscharf: Wenn das Bestehen einer sozial-familiären Beziehung zu einem Kind dem leiblichen Vater ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IX. Prozessvoraussetzungen und Prozesshindernisse

1. Besonderheiten im Bußgeldverfahren Rz. 46 [Autor/Stand] Die bereits an anderer Stelle (s. § 385 Rz. 42 ff., 1315 ff.) dargestellten Grundsätze der Sachentscheidungsvoraussetzungen (Prozessvoraussetzungen und Prozesshindernisse) gelten entsprechend auch im Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten. Besonderheiten im Bußgeldverfahren bestehen aber z.B. hinsichtlich de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Allgemeine Verfahrensgrundsätze

1. Untersuchungsgrundsatz Rz. 28 [Autor/Stand] Die Gleichstellung mit der StA bedeutet u.a., dass die FinB im Bußgeldverfahren nach dem Ermittlungsgrundsatz zu verfahren hat (s. § 385 Rz. 30, 674)[2]. Die FinB muss von Amts wegen die Wahrheit erforschen und dabei ihre Ermittlungen auf alle bedeutsamen Tatsachen und Beweismittel erstrecken. Auch die den Betroffenen entlastende...mehr

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zfs 02/2022, Neuere Rechtsp... / I. Zur Anwendung litauischen Rechts in Deutschland

LS 1: Zur Anwendung litauischen Rechts auf den Regressanspruch des litauischen Kfz-Haftpflichtversicherers eines in Litauen zugelassenen Kraftfahrzeugs gegen eine Fahrzeugführerin, die mit dem Fahrzeug in Deutschland unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht hat. LS 2: Zur ermessensfehlerhaften Ermittlung ausländischen Rechts durch den deutschen Tatrichter. Die Klägerin, e...mehr

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FF 02/2022, Rechtsprechung ... / Zugewinnausgleich

BGH, Beschl. v. 10.11.2021 – XII ZB 350/20 Ist ein Beteiligter zur Belegvorlage verpflichtet worden und umfasst diese Verpflichtung die Beschaffung von Unterlagen aus dem Besitz eines Dritten, ist im Rahmen der Beschwer der Kostenaufwand für eine entsprechende Rechtsverfolgung nur dann zu berücksichtigen, wenn substantiiert dargelegt und glaubhaft gemacht worden ist, dass der...mehr

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ZErb 02/2022, Wertermittlun... / Leitsatz

Ein Erbe kann grundsätzlich durch Schätzung eines hessischen Ortsgerichts seiner gesetzlichen Verpflichtung aus § 2314 BGB nachkommen. OLG Frankfurt, Urt. v. 8.12.2021 – 12 U 110/21mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sicherungsabtretung / 3.1 Mehrfachabtretung derselben Forderung, insbesondere Kollision von verlängertem Eigentumsvorbehalt und Globalzession

Insbesondere für den Sicherungsnehmer besteht die Gefahr, dass die Abtretung einer Forderung unwirksam ist, also den Sicherungszweck für ihn nicht erfüllen kann. Wird eine Forderung mehrfach abgetreten, so ist grundsätzlich die zeitlich zuerst erfolgte Sicherungsabtretung wirksam, die spätere hingegen unwirksam. Eine spezielle Problematik ergibt sich aber für den Fall, dass e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Bundesligavereine

Tz. 24 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Ablösezahlungen, die (Fußball-)Bundesligavereine für die Freigabe von Sportlern vereinnahmen, sind im Rahmen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs "Profifußball" i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b) zu erfassen. Tz. 25 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Verausgabte Beträge stellen Betriebsausgaben des steuerpflichtigen wirtschaftlichen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Belegaufbewahrung

Rn. 432 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Belegen besteht richtiger Ansicht nach weder für den Bereich des PV (insoweit wohl unstreitig) noch für den beruflichen Bereich; derartige Aufbewahrungspflichten können nicht weiter reichen als die – beschränkten – Aufzeichnungspflichten (Lammerding, DB 1979, 2452, 2454; Trappmann, DB 1990, 2437). Freilich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Verfahren nach Hinweis

Rz. 128 [Autor/Stand] Nach dem durch den Hinweis bewirkten Übergang zum Strafverfahren sind die besonderen Verfahrensvorschriften des OWiG nicht mehr anzuwenden (vgl. § 81 Abs. 3 Satz 1 OWiG). Gemeint sind damit die Vorschriften, die auf eine Vereinfachung des Verfahrens zielen. Dazu zählen z.B. die Normen über die Entscheidung im schriftlichen Verfahren (§ 72 OWiG), die Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Beschleunigungsgrundsatz

Ergänzender Hinweis: Nr. 6, 8, 38 Abs. 1, Nr. 130–133 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 6, 8, 38, 130 ff.) Rz. 38.1 [Autor/Stand] Auch im Bußgeldverfahren gilt der Beschleunigungsgrundsatz (s. grundlegend § 385 Rz. 29, 1373 ff.; § 370 Rz. 1064 ff.). Im Bußgeldrecht haben Verfahrensverzögerungen zwar grds. nicht die gleiche Wirkung wie im Strafrecht, da die Sanktion bloße Pflichte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Schon § 356 RAO 1919[2] als Vorläufer des heutigen § 369 AO definierte Steuervergehen in ähnlicher Weise wie die heutige Regelung als "strafbare Verletzungen von Pflichten, die die Steuergesetze im Interesse der Besteuerung auferlegen"; ebenfalls eingeschlossen war die Begünstigung. Nach § 355 RAO 1919 fand das allgemeine Strafrecht Anwendung, soweit nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Tätigkeit dieses Personenkreises im Einzelnen

Rn. 350 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Aufgaben des Aufsichtsrates/Beirates sind in erster Linie die Beratung und Überwachung der Geschäftsführung (vgl auch § 111 Abs 1 und 4 AktG; BFH BStBl II 1995, 150). Hiervon ist nicht mehr auszugehen, wenn im Wesentlichen Aufgaben der Geschäftsführung selbst übernommen werden. Zwar verliert das Organ nicht seine Überwachungsfunktion, wenn ...mehr