Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit darf kein Zufallsprodukt sein und nicht primär von der Eigeninitiative der Beschäftigten abhängen. Wie andere betriebliche Aufgaben müssen auch die Sicherheit und Gesundheit organisiert werden. D. h., die Umsetzung muss abgeleitet aus den Zielen und den Aufgaben im Arbeitsschutz geplant, in die tägliche Arbeit eingebunden, entsprechend den Vorgaben umgesetzt und hinsichtlich der Wirksamkeit (Zielerreichung) gelenkt werden.

 
Wichtig

Aufgaben im Arbeitsschutz

  • Grundsätze (Leitlinien) für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit formulieren (i. S. einer Arbeitsschutzpolitik)
  • regelmäßig (i. d. R. jährlich) Ziele für den betrieblichen Arbeitsschutz formulieren
  • Voraussetzungen schaffen/für die Umsetzung erforderliche finanzielle, personelle, sachliche und zeitliche Ressourcen bereitstellen, z. B.:

    • Personen mit besonderen Aufgaben im Arbeitsschutz auswählen, qualifizieren, bestellen und unterstützen
    • Gremien einrichten (z. B. Arbeitsschutzausschuss)
    • Abläufe regeln (z. B. Vorgehensweise beim Ableiten der Unterweisungsthemen)
    • Werkzeuge bereitstellen (z. B. Vorlagen für Unterweisungen)
    • einschlägige öffentlich-rechtliche Verpflichtungen bereitstellen
  • Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für den Arbeitsschutz regeln und die Übernahme vereinbaren (z. B. Bestellungen und Beauftragungen)
  • Arbeitsbedingungen beurteilen (Gefährdungsbeurteilung)
  • Präventionsmaßnahmen ableiten und die Umsetzung einleiten
  • Arbeitsschutzbelange in die betrieblichen Prozesse einbinden (z. B. Berücksichtigung von Arbeitsschutzaspekten bei Beschaffungen)
  • sicherheitstechnische Prüfungen regeln
  • sicheren Umgang mit Gefahrstoffen regeln
  • arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren
  • für Betriebsstörungen und Notfälle geeignete Regelungen (z. B. Erste Hilfe, Brandschutz, Alarmpläne) treffen
  • Gesundheitsförderung regeln
  • Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen sicherstellen
  • Prüfung und Verbesserung der Wirksamkeit regeln
  • Dokumentation regeln
  • Kommunikation nach außen regeln (z. B. Unfallmeldung)

Ein wirksamer Arbeitsschutz bedarf einer guten Organisation der betrieblichen Umsetzung. Deshalb ist die Arbeitsschutzorganisation auch ein Hauptelement jedes Arbeitsschutz-Managementsystems. Allgemeine Hinweise hierzu enthält der Beitrag Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Im Folgenden werden die Empfehlungen des Nationalen Leitfadens für AMS zum Aufbau einer geeigneten Organisation für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beschrieben. Abb. 1 zeigt die Bereiche, die zu organisieren sind.

Abb. 1: Was die betriebliche Organisation der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gemäß dem Nationalen Leitfaden für AMS umfassen sollte

 
Wichtig

Arbeitsschutzorganisation in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation integrieren

Jedes Unternehmen hat eigene Strukturen und eigene Prozesse (man spricht von der Aufbau- und Ablauforganisation). Sie bilden die Voraussetzungen für die Leistungserstellung eines Unternehmens. Die Ausgestaltung der Strukturen und Prozesse ist i. d. R. sehr betriebsindividuell. Deshalb gibt es auch keine "Musterlösung" für die betriebliche Organisation der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (den Arbeitsschutz inkl. Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung) – aber Orientierungshilfen. Der NLA ist eine solche Hilfe. Im Sinne eines Leitfaden werden die Anforderungen an den Aufbau einer rechtskonformen Arbeitsschutzorganisation beschrieben. Die Gestaltung muss betriebsspezifisch (individuell an die Gegebenheiten des jeweiligen Unternehmens sowie die Wechselwirkungen mit anderen Unternehmensbereichen angepasst) erfolgen. Zu achten ist darauf, dass die Regelungen widerspruchsfrei zur bestehenden Organisation und integriert in diese sind. Beispiel: Integration der Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in die Stellenbeschreibungen oder die Zuständigkeitsmatrix.

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