Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Testamentsvollstreckung / I. Muster: Anordnung der Testamentsvollstreckung

Rz. 2 Muster 9.1: Anordnung der Testamentsvollstreckung Muster 9.1: Anordnung der Testamentsvollstreckung Testamentsvollstreckung wird angeordnet. Zum Testamentsvollstrecker/Zur Testamentsvollstreckerin bestimme ich Herrn Rechtsanwalt/Frau Rechtsanwältin _________________________. Rz. 3 Dabei ist es auch möglich, die Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers einem Drit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Verwahrung letztwillige... / b) Muster: Einreichung eines Testaments zur amtlichen Verwahrung

Rz. 5 Muster 2.1: Einreichung eines Testaments zur amtlichen Verwahrung Muster 2.1: Einreichung eines Testaments zur amtlichen Verwahrung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Einreichung zur amtlichen Verwahrung In der Anlage übersende ich die letztwillige Verfügung des _________________________, wohnhaft _________________________, vom _________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 1. Amtsgericht

Rz. 2 Eine Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Amts- und Landgericht nach Streitwert kennt das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht. Grundsätzlich sind die Amtsgerichte erstinstanzlich zur Entscheidung berufen. Die sachliche Zuständigkeit der Nachlassgerichte ergibt sich aus § 23a Abs. 2 Nr. 2 GVG.[1] Der Gesetzgeber hat sämtliche FamFG-Sachen im GVG "verankert"[2]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang / Anhang 5 Nachlassbenachrichtigungsverordnung

Rz. 5 Nachlassbenachrichtigungsverordnung (Baden-Württemberg) Verkündungsstand: 29.6.2011 in Kraft ab: 15.2.2011 § 1 Art und Umfang der Mitteilungen (1) Die Mitteilungen nach § 34a Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) sowie § 347 Abs. 1 Satz 1, 2 und 4, Abs. 2 und 3 FamFG enthalten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / bb) Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO

Rz. 23 Anders als nach bisherigem deutschem Recht wird dem Erblasser gestattet, das für die Rechtsnachfolge von Todes wegen maßgebende Recht in den Grenzen des Art. 22 EuErbVO zu wählen. Die wirksame Rechtswahl verdrängt Art. 21 EuErbVO. Hierbei handelt es sich um eine Sachnormverweisung, wie sich aus Art. 34 Abs. 2 EuErbVO ergibt. Rz. 24 Mit der Anknüpfung an den letzten gew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 5. Antrag

Rz. 37 Für den Antrag auf Ausstellung des ENZ verweist § 36 Abs. 1 IntErbRVG auf Art. 65 EuErbVO. Auch hat der Antragsteller vor Gericht oder vor einem Notar an Eides statt zu versichern, dass ihm nichts bekannt sei, was der Richtigkeit seiner Angaben zur Ausstellung des ENZ entgegensteht, § 36 Abs. 2 IntErbRVG. Das Nachlassgericht kann dem Antragsteller die Versicherung erl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 2. Vorbehaltsübertragung

Rz. 11 Bestimmte Geschäfte sind dem Rechtspfleger grundsätzlich zugewiesen, es sei denn, dass unter näher bezeichneten Voraussetzungen ein Richtervorbehalt gegeben ist. Dabei ist § 3 Nr. 2 RPflG in Zusammenhang mit §§ 14–19b RPflG zu lesen. Rz. 12 Für Nachlasssachen bestimmt § 16 RPflG, dass bestimmte Angelegenheiten dem Richter (bzw. in Baden-Württemberg bis zum 31.12.2017 d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Teilungsverfahren / I. Verfahren

Rz. 14 Die Aufstellung des Auseinandersetzungsplanes ist grundsätzlich Aufgabe des Notars. Allerdings kann er auch einen Plan der Beteiligten übernehmen.[13] Widerspricht ein erschienener Beteiligter, kommt die Auseinandersetzung nicht zustande. In den Plan sind die erbrechtlichen Verhältnisse, der Stand der Nachlassmasse, etwa bestehende Ausgleichspflichten (§§ 2050 ff. BGB...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Das FamFG, in dem auch die nachlassgerichtlichen Verfahren geregelt sind, feierte am 1.9.2022 seinen 13. Geburtstag. Nach elf Jahren war es nunmehr an der Zeit, zwischenzeitliche Änderungen und Ergänzungen in eine Neuauflage aufzunehmen. Gerade die Europäische Erbrechtsverordnung und die damit einhergehende Reform des nationalen Erbscheinsverfahrens aus dem Jahr 2015, z.B. d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbscheinsverfahren / V. Muster: Erbscheinsantrag bei einer Deutschen Botschaft

Rz. 58 Muster 8.20: Erbscheinsantrag bei einer Deutschen Botschaft Muster 8.20: Erbscheinsantrag bei einer Deutschen Botschaft Botschaft der Bundesrepublik Deutschland _________________________ Beurkundungsregister: _________________________/_________________________ Verhandelt in den Amtsräumen am _________________________ Antrag auf Erteilung eines Erbscheins Vor dem Unterzeichne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Teilungsverfahren / D. Pflegschaft für abwesende Beteiligte

Rz. 9 Mit Wirkung zum 1.9.2013 ist § 364 FamFG infolge der Kompetenzzuweisung für das Auseinandersetzungsverfahren auf die Notare entfallen. Es verbleibt in diesen Fällen bei der Zuständigkeit des Betreuungsgerichts für die Bestellung eines Abwesenheitspflegers über § 340 FamFG, das auch bisher schon eine parallele Zuständigkeit innehatte. Dies gilt konsequenterweise auch in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Anfechtung letztwillige... / III. Inhaltsirrtum; Muster

Rz. 5 Ein Inhaltsirrtum ist gegeben, wenn sich der Erblasser über die Bedeutung der verwendeten Wörter oder die Rechtsnatur seiner Erklärung irrt. Rz. 6 Muster 7.2: Anfechtung eines Testaments wegen Inhaltsirrtums Muster 7.2: Anfechtung eines Testaments wegen Inhaltsirrtums An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / a) Einsetzung des Urkundsnotars als Testamentsvollstrecker

Der Einsetzung des Urkundsnotars als Testamentsvollstrecker in einem eigenhändigen Testament im Anschluss an die Beurkundung einer notariellen Verfügung von Todes wegen steht das Mitwirkungsverbot der §§ 7 Nr. 1, 27 BeurkG nicht entgegen. BGH v. 23.2.2022 – IV ZB 24/21 BGB § 2197; BeurkG § 7, § 27 ErbStB 2022, 137 [Esskandari/Bick] Beraterhinweis Das Gesetz verbietet die Ernennu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / a) Kein "Corona-Nottestament"

Trotz pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen ist ein Nottestament nur dann wirksam, wenn während des gesamten Errichtungsakts gleichzeitig drei Zeugen anwesend sind, § 2250 Abs. 1 BGB. OLG Düsseldorf v. 6.1.2022 – 3 Wx 216/21 BGB § 2250 ErbStB 2022, 169 [Esskandari/Bick] Beraterhinweis Wer sich an einem Ort aufhält, der infolge außerordentlicher Umstände dergestalt abgesperrt i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2022, Zu den Voraus... / 1 Gründe

I. Die am … 1932 geborene Erblasserin verstarb am frühen Morgen des 5.11.2019 (…) kinderlos und verwitwet. Sie hatte gemeinsam mit ihrem am … 2015 vorverstorbenen Ehemann unter dem 17.1.2004 handschriftlich ein gemeinschaftliches Testament verfasst, in welchem die Eheleute sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt hatten. Die Erblasserin war alleinige Berechtigte an einem Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2022, Das Nachlassv... / Einführung

In jüngster Zeit war und ist das notarielle Nachlassverzeichnis i.S.v. § 2314 BGB Gegenstand zahlreicher Rechtsprechung und der Literatur.[2] Ganz neue Begrifflichkeiten zu dem Thema werden seitdem diskutiert und in den erbrechtlichen und notariellen Kreisen wird inzwischen von der Unmöglichkeit der Erstellung eines ordnungsgemäßen Nachlassverzeichnisses gesprochen.[3] Die W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2022, Konkludente R... / 1 Gründe

I) Der Erblasser Professor Dr. H. wurde am (…) in (…) (jetzt […]) geboren und ist am … in Südafrika verstorben. Der Erblasser besaß die deutsche und die südafrikanische Staatsbürgerschaft. Der Erblasser hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt in Südafrika. Er war dort an der (…) als Professor für Internationales Recht tätig. Er verfügte über Vermögen in Südafrika, Deutsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2022, Zu den Voraus... / Leitsatz

1. Die Voraussetzungen der Errichtung eines Nottestaments i.S.d. § 2250 Abs. 2 BGB sind eng auszulegen, denn § 2250 BGB ist bereits eine Ausnahmevorschrift und regelt die Zulässigkeit abweichend von den ihrerseits bereits strengen Formvorschriften der §§ 2231, 2247 BGB und der weiteren Ausnahmevorschrift des § 2249 BGB. 2. Die Mitwirkung eines vierten Zeugen, in dessen Person...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Burandt/Rojahn Erbrecht BGB, FamFG, ZPO, BeurkG, GBO, EGBGB, EStG, ErbStG, EuErbVO Kommentar 4. Auflage, 2022 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77039-5, 279 EU...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2022, Das Nachlassv... / 5. Der Pflichtenkatalog der Vermögenserfassung

Im Einzelnen: Unstreitig dürfte sein, dass für die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses dabei regelmäßig ein Zeitraum von drei bis vier Monaten zugebilligt wird.[40] Damit ist der Zeitraum, bis wann nach Verpflichtung das Verzeichnis erstellt werden muss, definiert. Das deckt sich mit den anderen benannten Vorschriften.[41] Unstreitig dürfte auch sein, dass die Erstellung vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Beschlagnahmeverbote (§ 97 StPO)

Rz. 84 [Autor/Stand] Siehe § 385 Rz. 336. Der Beschlagnahme unterliegen in Anknüpfung an die Zeugnisverweigerungsrechte der §§ 52 StPO ff. nicht: schriftliche Mitteilungen zwischen dem Beschuldigten und den Personen, die nach § 52 oder § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3b StPO das Zeugnis verweigern dürfen; Aufzeichnungen, welche die in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3b StPO Genannten über d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8 Gemischt-freigebige Zuwendung

Rz. 330 Eine gemischt-freigebige Zuwendung liegt vor, wenn mit einem gegenseitigen Vertrag (z. B. Kauf) eine unentgeltliche Zuwendung in der Weise verbunden ist, dass der Differenzbetrag zwischen dem Wert der Leistung (z. B. Kaufsache) und der Höhe der Gegenleistung (z. B. Kaufpreis) als unentgeltliche Zuwendung gelten soll. Zivilrechtlich wird dies als gemischte Schenkung b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Mittelbare Zuwendung

Rz. 55 Nicht erforderlich ist es, dass sich der Zuwendungsgegenstand im Vermögen des Schenkers befunden hat und wesensgleich auf den Beschenkten übergeht. Wenn der Entreicherungsgegenstand beim Schenker einerseits und der Bereicherungsgegenstand beim Beschenkten andererseits nicht übereinstimmen, wird dies als sog. mittelbare Zuwendung bzw. mittelbare Schenkung bezeichnet.[1...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.3 Leistungen im Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundstücken (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. b UStG)

Rz. 180 Die Leistungsortsbestimmung des § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG gilt des Weiteren nach dem in S. 2 Buchst. b genannten Regelbeispiel bei Leistungen im Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundstücken. Dazu gehören insbesondere die sonstigen Leistungen der Grundstücksmakler und Grundstückssachverständigen sowie der Notare bei der Beurkundung von Grundstückskau...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.3.3 Die ähnlichen Leistungen anderer Unternehmer

Rz. 370 Ähnliche Leistungen, wie die in § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG aufgeführten Berufsgruppen, erbringen Unternehmer, welche rechtliche, technische oder wirtschaftliche Beratung leisten. Anders als bei § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG kommt es dabei nicht auf eine Vergleichbarkeit der Qualifikationen der anderen Unternehmer mit denen der genannten Berufsgruppen an; maßgeblich is...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.1 Allgemeines und Begriffsbestimmung

Rz. 155 Die wohl praxisrelevanteste Bestimmung des § 3a Abs. 3 UStG stellt die Leistungsortsregelung für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken dar, denn hierunter fallen sämtliche Dienstleistungen, die an Grundstücken erbracht werden, wie z. B. Handwerksleistungen an Gebäuden; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 47 MwStSystRL , der folgenden Wortlaut h...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.5 Einzelfälle zu § 3a Abs. 1 UStG

Rz. 90 Die auf einen ersten Blick als Generalklausel erscheinende Ortsregelung des § 3a Abs. 1 UStG war bereits in der bis zum 31.12.2009 geltenden Fassung tatsächlich ein Auffangtatbestand für eine Vielzahl von – überwiegend von der Gerichtsbarkeit entschiedenen – Einzelfällen, die nicht unter die damaligen speziellen Regelungen des Leistungsorts in § 3a Abs. 2 bis 4 UStG b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 362b Nutzun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Um einen gesicherten Zugang zum Zentralen Vorsorgeregister für Ärzte zu gewährleisten und dabei den hohen Anforderungen an den Schutz vertraulicher Daten gerecht zu werden und sicherzustellen, dass neben den bereits zugriffsberechtigten Betreuungsgerichten und Notaren, die aus vergleichbar gesicherten Netzwerken zugreifen, nur approbierte Ärzte eine elektronische Zugriff...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 7 Nachversteuerung (§ 19a Abs. 4 EStG)

Rz. 47 Der gem. § 19a Abs. 1 EStG zunächst nicht versteuerte Vorteil, ist gem. § 19a Abs. 4 EStG im Rahmen der Einkunftsart nach § 19 EStG nachzubesteuern. Der Betrag der Nachversteuerung unterliegt dann auch dem LSt-Abzugsverfahren als sonstiger Bezug (§ 38a Abs. 1 S. 3 EStG). Ist ein LSt-Abzug durch den Arbeitgeber unterblieben, etwa weil er keine Kenntnis von in der Sphär...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / III. Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)

Ein Betriebswirt, der Mitgeschäftsführer einer GmbH ist und einen Notar mit der Beurkundung einer Schenkung von Anteilen einer grundbesitzenden GmbH beauftragt, handelt leichtfertig, wenn der Notar ihn darüber belehrt hat, dass wenn die beurkundete Anteilsübertragung zu einer Vereinigung aller Anteile an der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers oder mit ihm verbundener Unt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude im Abschluss nach H... / 4.18 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 284 Ein zinslos gestundeter Kaufpreis ist nicht mit dem Nennwert, sondern mit dem abgezinsten Barwert anzusetzen. Dabei kann von der Regelung des § 12 Abs. 3 BewG ausgegangen werden, d. h. Zugrundelegung eines Zinssatzes von 5,5 % unter Berücksichtigung von Zinseszinsen und Zwischenzinsen. Der Barwert der Kaufpreisverpflichtung stellt gleichzeitig den Ausgangspunkt für d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.2 Bürgerrechtlicher Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 243 Gebäude auf fremdem Grund und Boden können bürgerlich-rechtlich Eigentum des Herstellers (Mieter oder Pächter) sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn sie nicht wesentliche Bestandteile des Grund und Bodens sind und damit nicht automatisch in das Eigentum des Grundstückseigentümers übergehen.[1] Nach § 95 Abs. 1 BGB werden Gebäude oder sonstige Bauten nicht wesentli...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.3 Veräußerungskosten

Rz. 178 Nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 1 EStG sind vom Veräußerungspreis zum Zwecke der Ermittlung des Veräußerungsgewinns die Veräußerungskosten abzuziehen. Zu den Veräußerungskosten gehören alle durch die Veräußerung veranlassten Aufwendungen. Sie müssen in einer unmittelbaren sachlichen Beziehung zur Veräußerung stehen und vom Veräußerer getragen worde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
BGH: Maklerlohn trotz Mange... / 2 Das Problem

Ein vom klagenden Makler auf Provisionszahlung in Anspruch genommener Bauträger verweigert die Zahlung der Maklerprovision in Höhe von 95.200 EUR, da er sich auf einen Mangel des Objektes beruft. Im Exposé des Maklers wurde angegeben, dass das bisher als Bürogebäude genutzte Objekt eine vermietbare Fläche von etwa 1.704 Quadratmetern hat. Der Kauf wurde im April 2019 notariel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
BGH: Maklerlohn trotz Mange... / 3 Die Entscheidung

Der Käufer konnte sich nicht mehr auf diesen Mangel des Objektes berufen, da allein Zeitpunkt der Genehmigungserklärung des Käufers (hier: 29.5.2019) entscheidend ist. Der Makler hat einen Anspruch auf Provision und die Bauträgerfirma keinen Anspruch auf Schadensersatz, da sie vor der Übersendung der notariell beglaubigten Genehmigungserklärung an den beurkundenden Notar (29...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geschäftsführerversicherung... / 6. Formulierungsvorschlag

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geschäftsführerversicherung... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Neubestellte Geschäftsführer müssen in notariell beglaubigter Form gegenüber dem Handelsregister versichern, dass keine Bestellungsverbote i.S.d. § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GmbHG in ihrer Person erfüllt sind (§ 8 Abs. 3 S. 1 GmbHG). Was bei erster Lektüre wie eine einfache Formsache aussieht, wirft in der Praxis häufiger Probleme auf. Dies wird ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Geschäftsführerversicherung... / 2. Versicherung des GF

Der neu bestellte GF muss in der Registeranmeldung versichern, dass keine Bestellungshindernisse im vorstehenden Sinne bestehen und dass er über seine unbeschränkte Auskunftspflicht belehrt worden ist (§ 8 Abs. 3 S. 1 GmbHG). Falschangaben sind strafbar gem. § 82 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG (hierzu Wicke, GmbHG, 4. Aufl. 2020, § 82 Rz. 9). Die Versicherung bezweckt die Beschleunigung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Führung der Betreuung ... / VI. Aufnahme durch Betreuungsbehörde oder Notar, § 1835 Abs. 5 BGB n.F.

Rz. 53 Die Möglichkeit, das Verzeichnis durch die Betreuungsbehörde oder einen Notar aufnehmen zu lassen, gibt es auch schon nach § 1802 Abs. 3 BGB a.F. Eine praktische Relevanz ist dem Autor nicht bekannt. Ob sich das in Zukunft ändern wird, erscheint fraglich. Das ist bedauerlich, denn nur die Aufnahme des Vermögensverzeichnisses durch einen Dritten ist wirklich unabhängig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 2: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BNotO

Bundesnotarordnung (BNotO) neu gefasst durch Bek. v. 24.2.1961, BGBl. I, 97 BGBl. III 303–1 zuletzt geändert durch G. v. 21.12.2021, BGBl. I, 1282mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Führung der Betreuung ... / 2. Hinzuziehung

Rz. 41 Der Betreuer kann auf eigenes Betreiben gem. § 1835 Abs. 3 BGB n.F. eine dritte Person zur Erstellung hinzuziehen, namentlich die zuständige Betreuungsbehörde, einen zuständigen Beamten, einen Notar oder einen Sachverständigen. Das kann die Qualität des Berichtes verbessern und den Betreuer gerade bei vermögenden Betreuten absichern. Rz. 42 Die zuständige Betreuungsbeh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / H. Informationsrechte durch Vermögensverzeichnis, § 1835 BGB n.F., und Auskunftsrecht Angehöriger, § 1822 BGB n.F.

Rz. 50 Streitige Erbfälle beginnen regelmäßig schon vor dem Erbfall. Letztwillige Verfügungen werden errichtet und lebzeitige Übertragungen finden statt, die gegen bindende, letztwillige Verfügungen verstoßen und spätere Ansprüche gem. § 2287 BGB (ggf. analog) begründen können.[65] Lebzeitige Verfügungen können auch indirekt die Nachfolge von Todes wegen ändern. Das kann ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Führung der Betreuung ... / 1. Überblick: abgestuftes Verfahren

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Führung der Betreuung ... / I. Überblick zum Vermögensverzeichnis nach § 1835 BGB n.F

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Ehegattenvertretungsre... / VII. Widerspruch, Registrierung im ZVR, §§ 78a, 78b BNotO n.F.

Rz. 33 Gemäß § 78a Abs. 1 BNotO n.F., § 1 VRegVO n.F. können Widersprüche gegen die Ehegattenvertretung in das ZVR eingetragen werden. Der Widerspruch hat nur deklaratorische Wirkung.[55] Es wird der entgegenstehende Wille gem. § 1358 Abs. 3 Nr. 2a BGB n.F. kundgetan. Denkbar wäre es, zukünftig in Eheverträgen einer Regelung hierzu aufzunehmen. Der Widerspruch und der Eintrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / III. Kontrollverbot

Rz. 12 Fraglich ist schon heute, wie ein "Kontrollverbot" durch den Vollmachtgeber in der Vorsorgevollmacht zu werten ist.[24] Nach hier vertretener Ansicht ist es unzulässig bzw. für das Betreuungsgericht nicht verbindlich.[25] Es würde zu einer (unzulässigen)[26] Unwiderruflichkeit der Vorsorgevollmacht im Falle der Geschäftsunfähigkeit führen. Der Vollmachtgeber befände s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Führung der Betreuung ... / II. Einleitung

Rz. 32 Die Vorschrift zum Vermögensverzeichnis zu Betreuungsbeginn wurde in § 1835 BGB n.F. im Vergleich zu § 1802 BGB a.F. deutlich detaillierter ausgestaltet; dies sollte also verlässlicher und informativer werden. Zu beachten sind insbesondere die Regelungen zur Hinzuziehung einer weiteren Person zum Schutz des Vermögens des Betreuten sowie die Möglichkeit der Aufnahme du...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / III. Nur Berufsbetreuer, § 30 Abs. 1 S. 1 BtOG

Rz. 33 Betroffen sind nur Zuwendungen an Berufsbetreuer, womit auch Vereins- und Behördenbetreuer gefasst werden.[34] Zimmermann meint, dass frühere Berufsbetreuer nicht unter die Regelung fallen, wenn also die Testierung nach Ende des Amtes erfolgte.[35] Systematisch wird das zutreffend sein, eröffnet aber Missbrauchsmöglichkeiten, indem die Betreuung niedergelegt oder in e...mehr