Fachbeiträge & Kommentare zu Notar

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
WEMoG: Nutzungen und Kosten... / 2.2.2.2 Verwaltungskosten

Eine Verteilung der Verwaltungskosten nach Sondereigentumseinheiten, also nach Objekten, entspricht nach derzeit noch geltender Rechtslage stets ordnungsmäßiger Verwaltung, denn der Aufwand für den Verwalter ist nicht abhängig von der Größe oder Wertigkeit des einzelnen Objekts. Vielmehr hat er für jede Einheit einen Wirtschaftsplan und eine Jahresabrechnung zu erstellen. Er...mehr

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WEMoG: Nutzungen und Kosten... / 2.2.2.1 Betriebskosten

§ 16 Abs. 3 WEG a. F. ermöglicht die Änderung des gesetzlichen oder abweichend hiervon vereinbarten Kostenverteilungsschlüssels für Betriebs- und Verwaltungskosten. Ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht hiernach eine Änderung, die sich an den Maßstäben des Verbrauchs oder der Verursachung orientiert. Bezüglich des Begriffs der "Betriebskosten" verweist § 16 Abs. 3 WEG a. F. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Das neue WEG: Gesetzestext ... / 1 Neue Fassung des WEG

§ 1 Begriffsbestimmungen (1) Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann an Wohnungen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes das Teileigentum begründet werden. (2) Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigent...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / 1. Sachverhalt

Der Entscheidung des FG Nürnberg lag folgender Sachverhalt (verkürzt und auf die wesentlichen Punkte beschränkt) zugrunde: Durch Unternehmenskaufvertrag verkaufte die bisherige Organträgerin, eine GmbH & Co KG (Veräußerin), die alleinige Gesellschafterin der B war, ihre Beteiligung an der B (überwiegend) an die Beteiligungsgesellschaft H (Erwerberin). Eine Option zur Umsatzst...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Abstammung / 2.1 Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor der Geburt des Kindes zulässig.[1] Sie bedarf der Zustimmung der Kindsmutter und kann nicht wirksam erklärt werden, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, z. B. weil die Kindsmutter verheiratet ist. Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter müssen öffentlich beurkundet werden.[2] Die Anerkennung der Vat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung / 1.2 Voller Vorsteuerausschluss

Von den Vorsteuerbeträgen sind solche vorab auszuscheiden, die in voller Höhe vom Abzug ausgeschlossen sind, weil sie ausschließlich Umsätzen zuzurechnen sind, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Praxis-Beispiel Voller Vorsteuerausschluss bei Grundstücksgeschäften Bei steuerfreien Grundstücksverkäufen gehören hierzu z. B. die Vorsteuerbeträge für die Leistungen des Makle...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 1.1.3 Auflassung

Die Auflassung muss gem. § 925 Abs. 1 BGB bei gleichzeitiger Anwesenheit von Veräußerer und Erwerber vor einer hierfür zuständigen Stelle, in aller Regel einem Notar, erklärt werden. Zwar erfordert § 925 Abs. 1 BGB nur, dass die Auflassung vor einer zuständigen Stelle erklärt wird, sodass an sich keine notarielle Beurkundung der Auflassung nötig ist. Die Bestimmung des § 311...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 1.1.2 Einigung

Die Einigung gem. § 873 BGB ist ein dinglicher Vertrag, der auf die jeweilige Rechtsänderung gerichtet ist. Auf ihn finden die Regeln des Allgemeinen Teils des BGB Anwendung (siehe Allgemeines Vertragsrecht (ZertVerwV)). Der Vertrag bedarf nach § 311b BGB der notariellen Beurkundung. Alle wesentlichen und für den Vertrag notwendigen Inhalte sind zu beurkunden. Wird die Form ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechtsverhältnis der Wohnun... / 1.1.5 Prüfungsverfahren

Der Veräußerer ist im Rahmen des Zustimmungsverfahrens verpflichtet, dem Zustimmenden jede ihm mögliche Information über den Erwerber zu geben oder diesen zu einer Selbstauskunft (Inhalt: Vermögen und Einkommen) zu veranlassen.[1] Die Erfüllung der Informationspflicht kann zur Vorbedingung für die Zustimmung gemacht werden. Der Zustimmungsberechtigte muss nicht prüfen, ob ei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Teilungserklärung, Aufteilu... / 6.4.2 Grundbuchamt

Vorlage eines neuen Aufteilungsplans Für das Verfahren beim Grundbuchamt gilt das in Begründung von Wohnungs- und Teileigentum, Kap. 3.4 Ausgeführte entsprechend. Für die Eintragung muss grundsätzlich ein neuer Aufteilungsplan vorgelegt werden. Eine Ausnahme soll gelten, wenn durch die textliche Beschreibung der Änderung in der Eintragungsbewilligung unter Berücksichtigung de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 1.1.1 Abstraktionsprinzip

Zentrale Norm, die den Erwerb des Eigentums an einem Grundstück regelt, ist § 873 BGB: § 873 BGB – Erwerb durch Einigung und Eintragung (1) Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, zur Belastung eines Grundstücks mit einem Recht sowie zur Übertragung oder Belastung eines solchen Rechts ist die Einigung des Berechtigten und des anderen Teils über den Eintritt der Rec...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.7.2 "Großer" Schadensersatz

Der "große" Schadensersatz hat insbesondere beim Bauträgervertrag praktische Relevanz. Im Gegensatz zum "kleinen" Schadensersatz, bei dem der Besteller das mangelhafte Werk behält, führt die Geltendmachung des "großen" Schadensersatzes zur Rückabwicklung des gesamten Vertrags. Der Wohnungseigentümer will also seine Eigentumswohnung nicht behalten und ist nun vom Unternehmer ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.6.3 Widerrufsrecht

Nach § 650l BGB steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Verbraucherbauvertrag notariell beurkundet wurde. Ist dies nicht der Fall, hat der Unternehmer den Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu belehren. Hintergrund ist, dass der Verbraucher vor Übereilung und Übervorteilung geschützt werden soll.[1] Im Fall der nota...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.6.2 Baubeschreibung

Kommen die wesentlichen Planvorgaben nicht vom Besteller als Verbraucher oder von einem von ihm Beauftragten, hat der Unternehmer nach § 650j BGB dem Besteller vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung ist nach § 650o Abs. 1 BGB nicht abdingbar, also zwingend. Nach Art. 249 § 1 EGBGB ist die Baubeschreibung in Textform zur Verfügung ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Teilungserklärung, Aufteilu... / 1 Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Abgrenzung

Teilungserklärung Wie in dem Beitrag Begründung von Wohnungs- und Teileigentum, Kap. 3 näher ausgeführt, ist die Teilungserklärung eine einseitige Erklärung des aufteilenden Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, ein Grundstück in Wohnungseigentum aufzuteilen. Dazu muss der aufteilende Eigentümer die Anzahl der Miteigentumsrechte und ihr Verhältnis zueinander bestimmen sowie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Erbschaftsteuer-Berater... / 2. Letztwillige Verfügungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Erbschaftsteuer-Berater... / 11. Grunderwerbsteuer

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 4.3.1 Größere Erhaltungsmaßnahmen

Je nach Art und Umfang der durchzuführenden Maßnahme sind ggf. mindestens 2 Wohnungseigentümerversammlungen erforderlich. So kann zunächst eine Entscheidung über das "Ob" einer Maßnahme erforderlich sein und eine 2. Versammlung, in der über das "Wie" der Maßnahme zu entscheiden ist. Fassadensanierung Beschlussmuster: Fassadensanierung (2 Eigentümerversammlungen über "Ob" und ...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / 3. Ordre public Verstoß in anderen Fällen

Keine Zustimmung verdient die Entscheidung des BGH dagegen, insoweit der Eindruck erweckt wird, dass jedes Zurückbleiben der einschlägigen Auslandsbestimmungen hinter dem Vorbild des deutschen Pflichtteilsrechts einen ordre public Verstoß begründe, dem durch volle Anwendung des deutschen Pflichtteilsrechts abzuhelfen ist. Das BVerfG begründet die gebotene Mindestbeteiligung v...mehr

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AGS 12/2022, Keine ordnungs... / V. Bedeutung für die Praxis

Nach § 10 Abs. 1 RVG wird die Vergütungsforderung des Anwalts erst dann durchsetzbar, wenn dem Mandanten zuvor eine ordnungsgemäße Berechnung der Vergütung erteilt worden ist. Dazu gehört die Schriftform, die auch durch eine qualifizierte elektronische Form gewahrt wird (§§ 126 Abs. 4, 126a Abs. 1 BGB). Gleiches gilt für Notare. Auch sie dürfen Kosten nur aufgrund einer dem ...mehr

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ZErb 12/2022, Zum Verhältni... / 2 Anmerkung

I) Mehrere Vollmachten können miteinander in Konkurrenz stehen. Das ist offensichtlich. Gleiches gilt auch für mehrere Testamentsvollstreckungen über denselben Nachlass. Aufgrund zeitlich (zumindest teilweise) überschneidender Anwendungsbereiche können aber auch das Institut der Testamentsvollstreckung und der trans- bzw. postmortalen Vollmacht miteinander in Konkurrenz tret...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / 4. Falscher Klagegegner

Bislang außer von Bühler [45] unbemerkt geblieben ist, dass es sich bei der Beklagten zu 1, d.h. der Erbin nach deutschem Verständnis, um den falschen Klagegegner handeln dürfte. Nach dem zulässig gewählten und – abgesehen von zwingenden ordre public Durchbrechungen – vorrangig anzuwendendem englischen Erbrecht geht der gesamte Nachlass zunächst auf die Beklagte zu 2 als exec...mehr

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ZErb 12/2022, Zur Ableitung... / 1 Gründe

Der im Juni 2016 verstorbene Erblasser war in erster Ehe mit Frau … verheiratet; die Ehe wurde 1984 rechtskräftig geschieden. Am xx.xx.2011 heiratete der Erblasser seine langjährige Lebensgefährtin, die Beteiligte zu 1. Der Beteiligte zu 3 ist der Sohn des Erblassers und seiner ersten Ehefrau; die Beteiligte zu 2 ist die Tochter des Erblassers und der Beteiligten 1. Letztwill...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / 2. Ordre public Verstoß im vom BGH zu entscheidenden Fall

Vor diesem Hintergrund verwundert es, mit welcher Selbstverständlichkeit der BGH die durch das BVerfG postulierte Mindestbeteiligung der Kinder am Nachlass zum Inhalt des deutschen ordre public und die Anwendung des deutschen Pflichtteilsrechts (anscheinend) für vollumfänglich anwendbar erklärt. Jedenfalls für den entschiedenen Fall, in dem die konkrete Anwendung englischen R...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / 5. Vorlage an EuGH

Zu kurz greift die Annahme des BGH, einer Vorlage an den EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens gem. Art. 267 Abs. 3 AEUV habe es daher nicht bedurft, da die Entscheidung über die Unvereinbarkeit mit dem ordre public des angerufenen Gerichts nur durch dieses entschieden werden könne.[46] Auch wenn die Prüfung des deutschen ordre public grundsätzlich deutschen Geri...mehr

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FF 12/2022, Haftungsfalle b... / Reformbedarf beim Kindesunterhalt

Den Abschluss der Herbsttagung bildete wie gewohnt die Aktuelle Stunde, diesmal mit einer Diskussion über die "Zukunft des Kindesunterhalts im Lichte gewandelter Betreuungsformen". Ob die Eltern sich auf das Wechselmodell, das Stufen- oder das tradierte Residenzmodell einigen, immer kann Streit um die Unterhaltszahlungen entstehen. Außerdem verdreifache sich das Armutsrisiko...mehr

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ZErb 12/2022, Zustimmung al... / 2 Anmerkung

Das OLG Hamm hat sich in seiner Entscheidung vom 27.7.2022 mit erfreulicher Klarheit zu den Voraussetzungen des quotenlosen Erbscheins nach § 352a Abs. 2 FamFG positioniert. Ausgehend vom Wortlaut der Norm, der Gesetzesbegründung und dem Sinn und Zweck der Regelung (Beschleunigung des Erbscheinsverfahrens) ist der Senat zu dem überzeugenden Ergebnis, dass zur Erteilung eines...mehr

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ZErb 12/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Blau Die Haftung des Erbschaftserwerbers im Außenverhältnis Eine Überprüfung der Regelungen unter Berücksichtigung des Kaufrechts 2022 Duncker & Humb...mehr

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ZErb 12/2022, Deutsches Erbrecht-Symposium

Praxisrelevante Themen, erläutert von namhaften Experten. Das 25. Deutsche Erbrecht-Symposium am 7. und 8. Oktober diesen Jahres in Heidelberg war ein großer Informationsgewinn sowie sehr netter Austausch unter Kollegen. FAErbR Michael Rudolf, Vorstand der DVEV, stimmte das Publikum schon bei seiner Eröffnung auf spannende zwei Tage ein. Anschließend führte FAErbR Jan Bittle...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / 1. Reichweite des Art. 35 EuErbVO im Allgemeinen

Nach Art. 35 EuErbVO ist eine Rechtsnorm dann nicht anzuwenden, wenn diese Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts unvereinbar ist. Entscheidend ist das konkrete Ergebnis der Rechtsanwendung, nicht der abstrakte Regelungsgehalt der ausländischen Regel an sich. Schon durch den Wortlaut des Art. 35 EuErbVO, nach dem die Unverein...mehr

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ZErb 12/2022, Verstoß engli... / 2 Gründe

Die Revision hat keinen Erfolg. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung u.a. in ZEV 2021, 698 veröffentlicht ist, steht dem Kläger gegen die Beklagte ein Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch gem. § 2314 Abs. 1 BGB zu, da dieser als Adoptivsohn des Erblassers pflichtteilsberechtigt gem. §§ 2303 Abs. 1, 1754 Abs. 1, 1755 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 12 § 2 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 10 Anzeigepflichten des Erwerbers (§ 13a Abs. 7 ErbStG)

Rz. 521 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bruschke, Die besondere Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG, ErbStB 2017, 16; Gohlisch, Erbschafsteuerliche und schenkungsteuerliche Anzeige- und Erklärungspflichten und die sich darauf ergebenden Folgen für den Eintritt der Festsetzungsverjährungsfrist, ZErb 2011, 102 und 133; Mannek/Höne, Anzeigepflichten und Anzeigefr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Überblick

Rz. 1 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: (1) Gesamtdarstellungen: Benz/Blumenberg/Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016, München 2017; Crezelius, Erbschaftsteuerreform 2016: Ein rechtssystematischer Überblick, ZEV 2016, 541; Dorn/Könekamp, Reduktion der Schenkungsteuer bei der Unternehmensnachfolge, NWB 2021, 12; Erkis, Die Erbschaftsteuerreform 2016 – ein Rü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 21 Die steuerliche Förderung der Unternehmensnachfolge hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Verschonung erfolgte viele Jahrzehnte vor allem (mittelbar) durch eine niedrige Bewertung. Das BVerfG hat die niedrige Bewertung im Jahr 2006 allerdings für verfassungswidrig erklärt.[1] Die Bewertung muss sich für alle Vermögenswerte einheitlich am gemeinen Wert orientier...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abgrenzung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zur Abgrenzung des Arbeitslohns von anderen Einkünften > Arbeitslohn Rz 130 ff sowie > Arbeitnehmer Rz 9 ff; außerdem zB > Abgeordnete, > Artisten, > Aufsichtsrat, > Aushilfstätigkeit, > Berufssportler, > Erhebungsbeauftragter, > Freiberufler, > Fußballspieler, > Gastschauspieler, > Gesellschafter von Personengesellschaften, > Gesellschafter-Geschä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Rechtsgrundlagen: Die Änderungen des ErbStRG im Überblick

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat mit dem ErbStRG [1] das ErbStG sowie das BewG in Teilen neu geregelt. Er hat damit dem Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[2] entsprochen, der die Anwendung des einheitlichen Steuertarifs (§ 19 Abs. 1 ErbStG a. F.) auf die sich nach § 12 ErbStG a. F. ergebenden unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen als verfassungswidrig beanstandet und dem Gesetzgeber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 5 Beratungspflicht von Notaren

Rz. 16 Aus der Anzeigepflicht von Notaren kann nicht auch auf eine spezielle Beratungspflicht in allen grunderwerbsteuerlich relevanten Fällen geschlossen werden. Nach ständiger Rechtsprechung des RG und des BGH (vgl. z. B. BGH v. 5.2.1985, IX ZR 83/84 [Bremen], NJW 1985, 1225) hat der Notar bei Geschäften, die im Grundbuch eingetragene Rechte zum Gegenstand haben, sicherzus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 18 Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare

1 Systematischer Bezug Rz. 1 Da die Grunderwerbsteuer als Verkehrssteuer nicht veranlagt, sondern nur erhoben wird, wenn der steuerpflichtige Vorgang stattfindet, muss die Kenntnis der Finanzbehörde gewährleistet sein, insbesondere auch, weil kein Steuerabzug vorgesehen ist. Um die Kenntnisnahme zu ermöglichen, statuiert das Gesetz Anzeigepflichten berufener Personen, vor all...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen Finanzamt Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige Finanzamt, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige Finanzamt, das Lagefi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 4 Anzeigepflicht der Gerichte bei Eintragung im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister

Rz. 15a § 18 GrEStG enthält eine weit gespannte Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare, soweit inländische Grundstücke, Erbbaurechte und Gebäude auf fremdem Grund und Boden betroffen sind (§ 18 Abs. 2 S. 1 GrEStG). Sie betrifft außerdem Vorgänge, die nach § 1 Abs. 2a oder 3 GrEStG Bedeutung gewinnen können (§ 18 Abs. 2 S. 2 GrEStG). Die Anzeigepflicht für all diese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 1 Systematischer Bezug

Rz. 1 Da die Grunderwerbsteuer als Verkehrssteuer nicht veranlagt, sondern nur erhoben wird, wenn der steuerpflichtige Vorgang stattfindet, muss die Kenntnis der Finanzbehörde gewährleistet sein, insbesondere auch, weil kein Steuerabzug vorgesehen ist. Um die Kenntnisnahme zu ermöglichen, statuiert das Gesetz Anzeigepflichten berufener Personen, vor allem der Notare, die in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 5 Überga... / 5.5 Formwechselnde Umwandlung und personenbezogene Steuerbefreiung

Rz. 16d Interessant gestaltet sich die Anwendung des § 5 Abs. 3 GrEStG, wenn die formwechselnde Umwandlung und personenenbezogene Steuerbefreiungen zusammentreffen. Praxis-Beispiel An der A-KG waren B mit 50 % sowie deren Kinder C und D mit jeweils 25 % als Kommanditisten beteiligt. Die Komplementärin A-Verwaltungs-GmbH war an dem Vermögen der A-KG nicht beteiligt. Die Komma...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.1 Allgemeines

Rz. 77 § 20 Abs. 6 S. 2 ErbStG ordnet eine entsprechende Haftung für Vermögensverwahrer (Gewahrsamsinhaber) an. Dies sind insbesondere Geldinstitute und ebenso Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare, aber auch Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger.[1] Im Gegensatz zur Haftung nach § 20 Abs. 6 S. 1 ErbStG verlangt § 20 Abs. 6 S. 2 ErbStG ausdrücklich...mehr

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Warum die Gesellschafterliste im Handelsregister immer richtig sein sollte

Zusammenfassung Wer in der im Handelsregister hinterlegten Gesellschafterliste eingetragen ist, gilt als Gesellschafter. Wer nicht eingetragen ist, kann gegenüber der Gesellschaft keine Gesellschafterrechte ausüben. Wer eingetragen ist, haftet für Gesellschafterpflichten und kann – unter Umständen – über die Geschäftsanteile auch dann verfügen, wenn er gar nicht Gesellschaft...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / X. Fremde Signaturkarten und Notarsignaturkarten

Rz. 97 Im beA kann nicht nur die beA-Karte Signatur (nur beA-Karte der 1. Generation) oder eine Fernsignatur zum Anbringen einer qualifizierten elektronischen Signatur eingesetzt werden. Es ist auch möglich, mit einer fremden Signaturkarte zu signieren, z.B. von D-Trust[72] (Bundesdruckerei), solange es sich um einen zertifizierten Diensteanbieter handelt, der die Signaturka...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Elektronische Signatur... / I. Grundlegendes zur eIDAS-VO

Rz. 3 Es gibt drei Arten von elektronischen Signaturen, die gesetzlich definiert sind. Erste Anfänge einer gesetzlichen europaweiten Definition gab es durch die Signaturrichtlinie 1999/93/EG,[2] mit der die qualifizierte elektronische Signatur der handschriftlichen Unterschrift gleichgesetzt und mit Rechtswirkung versehen wurde. Am 28.8.2014 hat die Europäische Kommission[3]...mehr

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§ 5 Zugang zum beA / C. beA-Signaturpaket mit beA-Karte Basis und Fernsignatur

Rz. 13 Das beA-Signaturpaket beinhaltet die beA-Karte Basis und zusätzlich eine Fernsignatur (beA), die die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur ermöglicht. Rz. 14 Auch wenn unmittelbar das beA- Signaturpaket bestellt wird, erhält man die beA-Karte Basis. Besteller des beA-Signaturpakets können nach Erhalt des PIN-Briefs sofort auf ihre Fernsignatur (beA) z...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / IV. beN

Rz. 44 Das besondere elektronische Notarpostfach (beN) wurde durch das Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze gem. § 78n Bundesnotarordnung zum 1.1.2018 eingeführt.[32] Es wurde seit Februar 2018 zunächst im Pilotprojekt von Notaren genutzt...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / VI. eBO

Rz. 49 Aus § 19 Abs. 2 RAVPV ergibt sich die Möglichkeit, das beA auch zur elektronischen Kommunikation mit anderen Personen oder Stellen zu nutzen. Rz. 50 Am 11.10.2021 hat der Gesetzgeber das ERVV-Ausbaugesetz[38] verkündet. Mit diesem Gesetz sollte aber nicht nur der elektronische Rechtsverkehr ausgebaut werden, sondern darüber hinaus wollte der Gesetzgeber auch die Anford...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 4. Sonderfall Grundbuchamt

Rz. 93 Der elektronische Rechtsverkehr sowie die elektronische Grundakte sind in den §§ 135–141 GBO geregelt. Eine elektronische Einreichpflicht wird bei einigen Bundesländern für Grundbuchverfahren nicht gesehen, da dort der elektronische Rechtsverkehr noch nicht eröffnet ist, siehe dazu nur beispielhaft für Bremen https://www.justiz.bremen.de/publikationen/allgemeine-inform...mehr