Die Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor der Geburt des Kindes zulässig.[1]

Sie bedarf der Zustimmung der Kindsmutter und kann nicht wirksam erklärt werden, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, z. B. weil die Kindsmutter verheiratet ist. Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung der Mutter müssen öffentlich beurkundet werden.[2]

Die Anerkennung der Vaterschaft kann beim

  • Jugendamt (gebührenfrei),
  • Standesamt (gebührenfrei) und
  • Notar (gebührenpflichtig)

erfolgen. Darüber hinaus kann sie vor einem Richter oder Urkundenbeamten des Amtsgerichts im Vaterschaftsverfahren erklärt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge