Dr. Martin Lohr, Notar[*]

Neubestellte Geschäftsführer müssen in notariell beglaubigter Form gegenüber dem Handelsregister versichern, dass keine Bestellungsverbote i.S.d. § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GmbHG in ihrer Person erfüllt sind (§ 8 Abs. 3 S. 1 GmbHG). Was bei erster Lektüre wie eine einfache Formsache aussieht, wirft in der Praxis häufiger Probleme auf. Dies wird durch die Vielzahl der registerrechtlichen Entscheidungen zu der vorstehenden Regelung bestätigt. Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick unter besonderer Berücksichtigung aktueller Entscheidungen und schließt mit einem Formulierungsbeispiel ab.

[*] Der Autor ist Notar in Neuss.

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