Rz. 58

Muster 8.20: Erbscheinsantrag bei einer Deutschen Botschaft

 

Muster 8.20: Erbscheinsantrag bei einer Deutschen Botschaft

Botschaft

der Bundesrepublik Deutschland

_________________________

Beurkundungsregister: _________________________/_________________________

Verhandelt in den Amtsräumen am _________________________

Antrag auf Erteilung eines Erbscheins

Vor dem Unterzeichnenden, gemäß § 19 Abs. 2 des Konsulargesetzes zur Abnahme und Beurkundung eidesstattlicher Versicherungen befugten Konsularbeamten (z.B. Legationsrat 1. Klasse _________________________), erscheint heute Herr _________________________, deutscher Staatsangehöriger, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, ausgewiesen durch _________________________,

und erklärt:

Am _________________________ verstarb Herr _________________________, im Folgenden "Erblasser", geboren am _________________________ in _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________. Er war deutscher Staatsangehöriger. Er hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in _________________________.

Der Erblasser war in erster Ehe verheiratet mit _________________________. Die Ehe wurde durch den Tod der Ehefrau beendet. Aus dieser Ehe ging ich, der Antragsteller, hervor.

Weitere Abkömmlinge, weder eheliche noch adoptierte noch legitimierte noch nichteheliche, sind nicht vorhanden.

Dem Nachlassgericht lagen zur Eröffnung folgende Verfügungen von Todes wegen vor:

1. Erbvertrag vom _________________________, URNr. _________________________ des Notars _________________________, _________________________

2. gemeinschaftliches Testament der Eheleute _________________________ vom _________________________

Weitere Verfügungen von Todes wegen sind nicht vorhanden.

Aufgrund gesetzlicher Erbfolge wird der Erblasser beerbt von seinem Sohn _________________________ allein.

Die Erbschaft wurde mit Schreiben vom _________________________ angenommen.

Beantragt wird ein Erbschein gemäß vorstehend festgestellter Erbfolge und dessen Übersendung an meine Bevollmächtigte in Deutschland _________________________.

Sodann erklärt der Erschienene nach Hinweis auf die Bedeutung einer Versicherung an Eides statt und nach Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer wissentlich oder fahrlässig falsch abgegebenen eidesstattlichen Versicherung:

Ich versichere an Eides statt, dass mir nichts bekannt ist, was der Richtigkeit meiner Angaben entgegensteht:

Eine weitere Verfügung von Todes wegen ist nicht vorhanden.

Weitere Personen, durch welche die festgestellte Erbfolge ausgeschlossen oder gemindert würde, sind und waren nicht vorhanden.

Der Wert des Nachlasses beträgt ca. _________________________ EUR.

Ein Rechtstreit über das Erbe ist nicht anhängig.

Der Erschienene wurde darauf hingewiesen, dass das Nachlassgericht eine positive Entscheidung über den Antrag von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig machen kann.

Die vorstehende Niederschrift wurde dem Erschienenen vorgelesen, von ihm genehmigt und von ihm und dem Konsularbeamten wie folgt eigenhändig unterschrieben.

(Unterschrift Antragsteller)

(Unterschrift Konsularbeamter)

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