Fachbeiträge & Kommentare zu Minijob

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 8.3 Minijob-Zentrale als Empfänger

Die Meldungen für geringfügig entlohnt Beschäftigte sind mittels gesicherter und verschlüsselter Datenübertragung (maschinelles Meldeverfahren) an die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 45115 Essen zu übermitteln.[1] Wichtig Daten zur Unfallversicherung an die zuständigen Berufsgenossenschaften übermitteln Die Meldung der Entgelte zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.2 Berufsausbildung und Minijob

Seit dem 1.10.2022 gilt: Wenn ein Auszubildender beim gleichen Arbeitgeber einen Minijob aufnimmt, liegt kein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor.[1] Dabei kommt es für die Beurteilung darauf an, ob ein Ausbildungsverhältnis mit Ausbildungsvertrag vorliegt. Die Eigenart des Berufsausbildungsverhältnisses lässt es nicht zu, dass eine geringfügige Beschäftigung neben de...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.1 Kurzfristige Beschäftigung nach geringfügig entlohnter Beschäftigung

Sofern im unmittelbaren Anschluss an eine geringfügig entlohnte (Dauer-)Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber eine auf längstens 3 Monate befristete Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 538 EUR[1] vereinbart wird, handelt es sich um die Fortsetzung der bisherigen (Dauer-)Beschäftigung. Dies hat zur Folge, dass vom Zeitpunkt der Vereinbarung der befristeten B...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 8 Nachträgliche Feststellung der Versicherungspflicht

Stellt ein Sozialversicherungsträger fest, dass mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen oder, abgesehen von einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, eine weitere geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung zusammenzurechnen sind, tritt Versicherungspflicht mit der Bekanntgabe dieser Feststellung durch...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 2.2 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Sobald ein Arbeitnehmer eine nicht geringfügige versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausübt, gilt Folgendes: Die (Haupt-)Beschäftigung und die zeitlich zuerst aufgenommene geringfügig entlohnte Beschäftigung werden – wie im ersten Absatz oben dargestellt – jeweils für sich versicherungs...mehr

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Minijob: Dauerbeschäftigung... / 1 Zwei Arten von Minijobs – unterschiedliche Abgaben

Die beiden Formen der geringfügigen Beschäftigung, die geringfügig entlohnte Beschäftigung [1]und die kurzfristige Beschäftigung, unterscheiden sich hinsichtlich ihrer arbeitsvertraglichen Ausgestaltung grundsätzlich voneinander. Bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung ist lediglich der Maximalverdienst bedeutsam, die Beschäftigungsdauer spielt hingegen keine Rolle. Bei d...mehr

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Minijob: Kurzfristige Besch... / 2.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung nach kurzfristiger Beschäftigung

Gleiches gilt umgekehrt, wenn sich an die befristete kurzfristige Beschäftigung unmittelbar eine – für sich betrachtet – geringfügig entlohnte Beschäftigung anschließt. Versicherungsfreiheit wegen Vorliegens einer kurzfristigen Beschäftigung kommt in solchen Fällen nur in Betracht, wenn es sich bei den einzelnen Beschäftigungen um völlig voneinander unabhängige Beschäftigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 7 Beiträge für Minijobs

7.1 Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung Arbeitgeber müssen für geringfügig entlohnt Beschäftigte, die gesetzlich krankenversichert sind (versicherungspflichtig, freiwillig- bzw. familienversichert), einen Pauschalbeitrag in Höhe von 13 % des Arbeitsentgelts an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.[1] Praxis-Tipp Dokumentation des Versicherungsschutzes Ein Nachweis üb...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 3 Beamte mit geringfügig entlohnten Beschäftigungen

Die Versicherungsfreiheit von Beamten gilt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nur für das eigentliche Beamtenverhältnis. In der Krankenversicherung besteht auch für alle neben dem Beamtenverhältnis ausgeübten Beschäftigungen Versicherungsfreiheit. Aus der Krankenversicherungsfreiheit folgt, dass in der Pflegeversicherung keine Versicherungspflicht besteht. 3.1 Eine g...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 7 Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen

Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen für die Beurteilung der Versicherungspflicht zusammenzurechnen. Abweichende Regelungen gelten bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäft...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 5 Fortsetzung als kurzfristige Beschäftigung

Von der Fortsetzung der bisherigen (Dauer-)Beschäftigung ist auszugehen, wenn im unmittelbaren Anschluss an eine geringfügig entlohnte (Dauer-)Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber eine auf längstens 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage befristete Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze vereinbart wird. In der Folge tritt vom Zeitpunkt der...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 9.1 Eine Entscheidung für alle Beschäftigungen

Arbeitnehmer, die mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen nebeneinander ausüben und bei Zusammenrechnung der monatlichen Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten, können nur einheitlich von der Versicherungspflicht zur Rentenversicherung befreit werden. Der einem Arbeitgeber gegenüber abgegebene Befreiungsantrag w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Mehrere geringfügi... / 1.3.2 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Sofern ein Arbeitnehmer eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausübt, werden die Hauptbeschäftigung und die zeitlich zuerst aufgenommene geringfügige entlohnte Beschäftigung nicht zusammengerechnet, jedoch alle weiteren geringfügigen Beschäftigungen. Nur für die erste geringfügige Beschäftigung ist die Lohnsteuerpau...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Pauschalbeiträge / 6.2 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Soweit geringfügig entlohnte Beschäftigungen durch Zusammenrechnung[1] versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung sind, besteht zu diesen Versicherungszweigen auch Beitragspflicht. Hierfür gelten die üblichen beitragsrechtlichen Regelungen.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 5.3.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Während des Bezugs von Elterngeld oder während der Elternzeit kann eine geringfügig entlohnte Beschäftigung beim bisherigen oder bei anderen Arbeitgebern ausgeübt werden. Diese geringfügig entlohnte Beschäftigung bleibt versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn das monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze[1] nicht übersteigt. Un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 2.1 Arbeitsentgeltgrenze

Das an geringfügig Beschäftigte gezahlte Arbeitsentgelt kann mit dem Steuersatz von 2 % pauschal besteuert werden, wenn eine abhängige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherungsrechts vorliegt[1], das Arbeitsentgelt regelmäßig 538 EUR monatlich [2] nicht übersteigt und der Arbeitgeber im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum den pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung oder ggf. an b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 10 Altersrentner

Seit dem 1.1.2017 sind für Minijobber, die eine Altersvollrente beziehen, 2 Sachverhalte zu unterscheiden: Die Regelaltersgrenze ist noch nicht erreicht: Geringfügig entlohnte Beschäftigte, die nach den allgemeinen Vorschriften rentenversicherungspflichtig sind und daneben eine Vollrente beziehen, sind trotz des Rentenbezugs stets versicherungspflichtig. Sie können sich nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (aus geringfügig entlohnter Beschäftigung)

Zusammenfassung Begriff Arbeitgeber zahlen für geringfügig entlohnte versicherungsfreie oder von der Rentenversicherungspflicht befreite Beschäftigungen (sog. Minijob) Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung. Hieraus erwachsen Beschäftigte, wenn auch in geringer Höhe, grundsätzlich eigenständige Rentenansprüche in Form von Zuschlägen an Entgeltpunkten und pauschalen Wartezeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Mehrere geringfügi... / 2.1 Eine geringfügige Beschäftigung

Übt ein Arbeitnehmer neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, werden diese Beschäftigungen in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nicht zusammengerechnet. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung bleibt versicherungsfrei in der Krankenversicherung. Aus de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 2.3 Anmeldung und Abführung der Pauschalsteuer

Für den Einzug und die Verwaltung der einheitlichen Pauschalsteuer von 2 % ist – wie für die Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung – die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale) zuständig.[1] Der Arbeitgeber hat die einheitliche Pauschalsteuer zu berechnen und den Betrag mit dem Beitragsnachweis der Minijob-Zentrale mitzuteilen. In der Lohnsteuer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Melde... / 3 Meldeverfahren bei geringfügig entlohnter Beschäftigung

Die vorherigen Ausführungen gelten nach Maßgabe der besonderen Meldevorschriften für Wertguthaben aus einer geringfügig versicherungsfreien Beschäftigung entsprechend. Praxisfrage zur Abgabe möglicher Doppelmeldungen Bei einem Störfall in einer Beschäftigung, in der aufgrund vorheriger Übertragung von Wertguthaben sowohl Wertguthaben aus einer versicherungsfreien geringfügig en...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.2 Ausschließlich Minijobs

Werden ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte zu addieren. Ergibt die Zusammenrechnung einen höheren Betrag als 538 EUR[1] monatlich, unterliegen alle für sich betrachtet geringfügig entlohnten Beschäftigungen der Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[2] Praxis-Beispiel Mehrere gering...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Mehrere geringfügi... / 1.3.1 Nur eine geringfügige Beschäftigung

Wird neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung (Hauptbeschäftigung) bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, werden diese in der Sozialversicherung nicht zusammengerechnet. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung bleibt versicherungsfrei. Die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % ist möglich.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 1 Entgeltgrenze bei Teilmonaten

Eine Beschäftigung ist geringfügig entlohnt, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig monatlich die Geringfügigkeitsgrenze von 538 EUR[1] nicht übersteigt. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Beschäftigung während des ganzen Kalendermonats oder nur für einen Teilmonat besteht. Praxis-Beispiel Entgeltgrenze bei Teilmonat Ein Kfz-Mechatroniker beginnt zum 20.10. eine Aushilfstätigkeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Mehrere geringfügi... / 6 Geringfügige Beschäftigung während des freiwilligen Wehrdienstes

Eine neben dem freiwilligen Wehrdienst ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung ist in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sowie in der Pflegeversicherung nicht versicherungspflichtig. In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht, sofern kein Befreiungsantrag gestellt wurde. Der Wehrdienst gilt nicht als versicherungspflichtige (Haupt-)...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 11 Versorgungsbezieher

Bezieher einer Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze nach beamtenrechtlichen Vorschriften sind kraft Gesetzes rentenversicherungsfrei. Bei einem bestehenden Minijob verliert mit dem Tag vor Beginn solcher Leistungen der Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht seine Wirkung. Dennoch bleibt der Minijobber durchgehend rentenversicherungsfrei, da wegen d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 4 Umwandlung von geringfügig entlohnten Beschäftigungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen

Ob durch die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns von 12,41 EUR[1] oder weil der zeitliche Umfang einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nicht ausreicht, um die anfallende Arbeit im Betrieb abzudecken: Wenn die Verdienstgrenze nur knapp eingehalten werden kann, ist es durchaus überlegenswert, Aushilfen auch sozialversicherungspflichtig gegen ein Entgelt von mehr al...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sozialversicherungsrechtlic... / 2.1 Mehrere Minijobs neben der Hauptbeschäftigung

Hat in einer zweiten oder weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigung bislang (wegen einer Hauptbeschäftigung) Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bestanden, wird diese geringfügige Beschäftigung bei Beginn der Elternzeit versicherungsfrei zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Beschäftigung bleibt versicherungspflichtig zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 2.2.1 Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter

Steuerfreie Einnahmen aus einer Beschäftigung zählen grundsätzlich nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen existieren diesbezüglich keine abweichenden Bestimmungen.[1] Der Übungsleiterfreibetrag beträgt seit 2021 jährlich 3.000 EUR bzw. 250 EUR monatlich. Bei einer anteiligen Inanspruchnahme ist bei geringfügig entlohnten Beschä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 3 Änderungen der Entgelthöhe

Ändert sich während der Beschäftigung das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt, muss die Beschäftigung versicherungsrechtlich neu bewertet werden. Dies kann z. B. erforderlich sein, wenn ein neuer Tarifvertrag mit einem höherem tariflichen Mindestlohn in Kraft tritt. In der Regel wirkt sich auch eine Beförderung positiv auf das Arbeitsentgelt aus. Steigert der Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Der Arbeitgeber hat bei einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Der vom Arbeitgeber zu tragende Beitrag beträgt 15 % des Entgelts. Für Beschäftigte im Privathaushalt trägt der Arbeitgeber 5 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung. Hinweis Rentenvorteile durch Zahlung der Pauschalbeiträge Durc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 1 Unvorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze für Minijobs von 538 EUR

Seit dem 1.10.2022 knüpft die Minijob-Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn an, sodass bei jeder Anhebung des Mindestlohns auch die Minijob-Grenze ansteigt. Durch die Mindestlohnfestsetzung auf 12,41 EUR zum 1.1.2024 erhöhte sich die monatliche Minijob-Grenze zum 1.1.2024 von 520 EUR auf 538 EUR. Im Rahmen geringfügig entlohnter Beschäftigungen ist ein gelegentliches und nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Zusammenfassung Begriff Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt von nicht mehr als 538 EUR im Monat gelten als geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Häufig werden geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch als Minijob oder Aushilfsjob bezeichnet. Diese Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung bes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 3 Minijob, einmalig über 538 EUR

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin übt neben ihrer Hauptbeschäftigung im Büro eine Nebentätigkeit an einer Tankstelle aus. Sie ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. An der Tankstelle arbeitet sie regelmäßig 8 Stunden pro Woche für 12,50 EUR in der Stunde (8 x 4,35 x 12,50 EUR = 435 EUR monatliches Entgelt). Im Juni übernimmt sie noch zusätzlich 10 Stunde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentner / 4.4 Rentner in Minijobs

Geringfügige Beschäftigungen von Rentnern sind grundsätzlich versicherungsrechtlich nach den allgemein gültigen Grundsätzen zu beurteilen. Wie bei allen geringfügig entlohnt Beschäftigten sind ggf. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Eine Anrechnung des Arbeitsentgelts auf die Rente erfolgt nicht. Achtung Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung Der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5 Steuerrechtliche Aspekte bei der Umwandlung von Minijobs in Midijobs

Das maßgebliche Kriterium, ob eine Beschäftigung im Übergangsbereich eine Alternative zur geringfügig entlohnten Beschäftigung darstellt, ist das Vorhandensein weiterer einkommensteuerpflichtiger oder unter Progressionsvorbehalt stehender Einkünfte. Ob sich ein Wechsel vom Minijob zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Übergangsbereich für den Beschäftigten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / 5 Versicherungspflichtige und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei Arbeitnehmern, die bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben, erfolgt keine Zusammenrechnung mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Das Arbeitsentgelt aus dem zweiten und jedem weiteren Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsständische Versorgung / 1.1.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke, die von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind und eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnehmen, gilt bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Folgendes: Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht greift nicht "automatisch". Auch wenn die geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Kammerberu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 2 Pauschalsteuer 2 % als Normalfall

2.1 Arbeitsentgeltgrenze Das an geringfügig Beschäftigte gezahlte Arbeitsentgelt kann mit dem Steuersatz von 2 % pauschal besteuert werden, wenn eine abhängige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherungsrechts vorliegt[1], das Arbeitsentgelt regelmäßig 538 EUR monatlich [2] nicht übersteigt und der Arbeitgeber im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum den pauschalen Beitrag zur Rentenver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 3 Pauschalbesteuerung 20 % als Ausnahme

3.1 Keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung Sind für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung keine Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, entsteht für den Teilzeitbeschäftigten nicht unmittelbar eine individuelle Steuerpflicht. Zwar scheidet die 2 %-ige Lohnsteuerpauschalierung aus, der Arbeitgeber kann jedoch die Lohnsteuer mit 20 % pauschal erheben, wenn ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / Lohnsteuer

1 Pauschal- oder Individualbesteuerung Der an einen geringfügig entlohnten Beschäftigten gezahlte Arbeitslohn ist entweder pauschal oder nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu versteuern. Pauschalierungsvoraussetzung ist das Bestehen einer geringfügigen Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung.[1] Bei der Pauschalbesteuerung kommen die einheitliche Pauschsteuer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 4 Verfahrensfragen

4.1 Lohnsteuerpauschalierung ohne Antrag zulässig Die Lohnsteuerpauschalierung ist nicht von einem Antrag des Arbeitgebers an das Finanzamt oder von einer ausdrücklichen Zulassung durch das Finanzamt abhängig. Der Arbeitgeber selbst hat das Recht zur Pauschalierung. Dabei muss die Lohnsteuerpauschalierung nicht einheitlich für alle Betroffenen durchgeführt werden. Die Pauscha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 12 Beiträge zur Rentenversicherung

12.1 Rentenversicherungsfreie Minijobber Ist der Arbeitnehmer auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreit, erfolgt keine hälftige Beitragslastverteilung. Der Arbeitgeber hat vielmehr einen Betrag i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts als Beitrag zu tragen (Pauschalbeitrag). Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung ist mit den weiteren Abgaben geringfügig entlohnter Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 3.3 Wechsel zwischen Pauschal- und Individualbesteuerung

3.3.1 Unterjähriger Wechsel zulässig Während des Kalenderjahres ist der Wechsel von der Lohnsteuerpauschalierung mit 20 % zum Lohnsteuerabzug nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen oder umgekehrt zulässig. Voraussetzung dafür ist, dass dieser Wechsel durch das Arbeitsverhältnis veranlasst ist. So kann z. B. ein Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer vereinbaren, dass d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 13 Pflichten

13.1 Arbeitgeber Der Arbeitgeber hat nach den gesetzlichen Bestimmungen jeden versicherungspflichtigen und jeden geringfügig Beschäftigten der zuständigen Einzugsstelle zu melden, alle von den Arbeitnehmern vorgelegten Befreiungsanträge von der Rentenversicherungspflicht anzuzeigen und den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Hieraus erwächst für den Arbeitgeber die Verpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiter / 3 Übungsleitertätigkeit neben Minijob

Der Freibetrag von 3.000 EUR hat auch Auswirkungen in der Sozialversicherung. Er führt zu einer erweiterten Freistellung von der Sozialversicherungspflicht. Für Minijobs, die unter den Übungsleiterfreibetrag fallen, ergibt sich hieraus, dass eine monatliche Entlohnung bis zu 770 EUR [1] einer geringfügigen Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und damit der 2 %igen P...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 2.1 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Einmalzahlungen bzw. Sonderzuwendungen, die der Arbeitnehmer bei vorausschauender Betrachtung, mit hinreichender Sicherheit, mindestens einmal jährlich erwarten und als einen Teil seines Einkommens einplanen kann, sind bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze anteilmäßig zu berücksichtigen. Das gilt auch für Sonderzuwendungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht und über deren G...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 2.2.2 Ehrenamtspauschale

Die steuerfreie Ehrenamtspauschale i. H. v. 840 EUR jährlich bzw. 70 EUR monatlich[1] gehört ebenfalls nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt.[2] Bei der Prüfung der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze ist wie folgt vorzugehen: Vom Betrag des für die versicherungs- und/oder beitragsrechtliche Beurteilung maßgeblichen Arbeitsentgelts wird der Betrag der Ehrenamtspauschale ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 6 Flexible Arbeitszeit

Sonstige flexible Arbeitszeitregelungen[1] zum Auf- und Abbau von Zeitguthaben sind auch bei einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung möglich. Zudem können auch Wertguthabenvereinbarungen getroffen werden, ohne dass sich der versicherungsrechtliche Status dadurch zwingend ändert. Es bleibt sowohl in der Arbeitsphase als auch in der Freistellungsphase be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Geringfügig entloh... / 2.2 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen

Bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze bleibt steuerfreier Arbeitslohn außer Betracht, wenn die Steuerfreiheit auch Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung auslöst. Dies gilt z. B. für Kindergartenzuschüsse, den Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 EUR jährlich, Sachbezüge bis zu 50 EUR monatlich, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Hinweis SFN-Zuschläge währen...mehr