Fachbeiträge & Kommentare zu Minijob

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.2.1.2 Vergleichbare selbstständige Tätigkeiten (Nr. 2)

Rz. 41 Sofern eine der geringfügigen Beschäftigungen nach § 8 Abs. 3 SGB IV gleichgestellte selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird, ordnet Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ebenfalls die Versicherungsfreiheit an. Dabei verweist Abs. 2 Satz Nr. 2 generell auf § 8 Abs. 1 SGB IV – also auf alle Formen der vergleichbaren geringfügigen Beschäftigungen – bzw. auf § 8a SGB IV – die Tätigkeiten i... mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.6 Befreiung bei geringfügig Beschäftigten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV; sog. Opt-out-Regelung (Abs. 1b)

Rz. 31 Dauerhaft geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV sind ab dem 1.1.2013 in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen. Sie haben aber gemäß Abs. 1b Satz 1 die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien zu lassen; sog. Opt-out-Regelung (zur Begrifflichkeit vgl. stellv. Sächs. LSG, Urteil v. 20.... mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.4 Nicht berücksichtigungsfähige Zuschläge

Rz. 57 Nicht zu berücksichtigen sind hingegen die Zuschläge an Entgeltpunkten nach § 76 (Zuschläge beim Versorgungsausgleich), nach § 76a (Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse... mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 1.5 Drucksachen

Rz. 7b Folgende Drucksachen sind u. a. zu beachten: zum Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) – BT-Drs 17/10773 S. 13 f., zum Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) – BR-Drs. 2/20, S. 24, 106; BT-Drs. 19/17586, S. 26, 94; BT-Drs. 19/19037, S. 19,... mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.8.3 Wirkung der Aufhebung der Befreiung (Satz 3)

Rz. 88 Die Aufhebung der Befreiung wirkt ab dem nächsten Monat, der auf den Monat der Antragstellung des Beschäftigten bei seinem Arbeitgeber folgt; Satz 3. Rz. 89 Die Wirkung kann aber nur dann eintreten, wenn die nach § 28i Satz 5 SGB IV zuständige Einzugsstelle nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Arbeitgebermeldung nach § 28a SGB IV widersprochen hat. Rz. 90 Das W... mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.7.2.4 Widerspruchslösung (Satz 3)

Rz. 48 Bei einer Befreiung auf Antrag von der Versicherungspflicht bei Personen für ihre geringfügige Beschäftigung gilt die Befreiung als erteilt, wenn die Einzugsstelle nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Meldung des Arbeitgebers nach § 28a SGB IV dem Befreiungsantrag des Beschäftigten widerspricht. mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.9 Praxishinweise

Rz. 104 Die Bundesländer haben zum Teil Runderlasse zur Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung erlassen; so z. B. Niedersachsen. Auch finden sich teilweise Richtlinien der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger, so z. B. für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäfti... mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 1.6 Drucksachen

Rz. 15a Folgende Drucksachen sind u. a. zu beachten: zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-Änderungsgesetz – 6. SGB IV-ÄndG) v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) – BT-Drs. 18/8487, BT-Drs. 18/9088, zum Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung der Prävention und Rehabili... mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.1.1 Mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten

Rz. 63 Es müssen mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sein. Hierzu zählen (vgl. §§ 54 ff.; vgl. zu den berücksichtigungsfähigen Zeiten auch GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 8.1) sämtliche Beitragszeiten (vollwertige Beiträge ebenso wie beitragsgeminderte Zeiten) einschließlich Kindererziehungszeiten, mit Ausnahme der in § 55 Abs. 1 ... mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.6 Verfassungsrechtliche Implikationen

Rz. 25 An der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Grundrente sind insbesondere vor dem Hintergrund von Art. 3 GG Zweifel angemeldet worden (vgl.: Ruland, Die Verfassungswidrigkeit der Grundrente – Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit bzw. -widrigkeit des Entwurfs eines Grundrentengesetzes (BR-Drs. 85/20; BT-Drs. 19/18473), April 2020; das Gutachten ist online abrufbar). Di... mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.4.2 Verzicht auf die Versicherungsfreiheit (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 84 Mit Abs. 4 Satz 2 räumt der Gesetzgeber dem Beschäftigten das Recht ein, durch schriftliche oder elektronische Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten. Damit soll denjenigen Beschäftigten, für die der Arbeitgeber nach § 172 Abs. 1, 3 und 3a bisher einen – nicht zu einer Leistungserhöhung führenden – Arbeitgeberbeitrag zur gesetz... mehr

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Jansen, SGB IV § 28g Beitra... / 2.1 Anspruch des Arbeitgebers auf Einbehalt des Arbeitnehmeranteils (Satz 1 und Satz 2)

Rz. 5 Der Arbeitgeber hat den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen (vgl. § 28e). Schuldner der Beiträge zur Sozialversicherung ist insofern ausschließlich der Arbeitgeber (BSG, Beschluss v. 30.3.2004,B 4 RA 24/02 R; BSG, Urteil v. 29.6.2000, B 4 RA 57/98 R; BGH, Urteil v. 16.5.2000, VI ZR 90/99; BFH, Urteil v. 15.6.2023, VI R 27/20; BAG, Urteil v. ... mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 13 § 70 wird für Beitragszeiten vor 1992 sowie im Beitrittsgebiet durch die §§ 256 bis 262 (vgl. zu den ergänzenden/korrespondierenden Regelungen weitergehend auch GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 1.1) wie folgt ergänzt: durch § 256 für Zeiten einer beruflichen Ausbildung ohne Pflichtbeiträge (i. V. m. § 247 Abs. 2a), Beiträge für Anrechnungszeiten, Weh... mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.3 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit – generelles Ermittlungsverbot (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 12 Abs. 2 Satz 1 regelt in Ausnahme von Abs. 1 bei den Altersrenten ein generelles Ermittlungsverbot von Entgeltpunkten bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (vgl. stellv.: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 1.9.2023, L 28 KR 432/21, Rz. 53). Bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bestimmt der Eintritt der Erwerbsminderung i. S. v. §§ 43, 45, 240 – a... mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.5 Weitere nicht berücksichtigungsfähige Zeiten

Rz. 45 Nicht berücksichtigungsfähig (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 10.10.2024, Abschn. 3.) und damit keine Grundrentenzeiten sind auch: Kalendermonate mit freiwilligen Beiträgen, Zeiten der Schulausbildung, Monate mit Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben nach § 70 Abs. 3, Zurechnungszeiten (fiktiv verlängerter Lebenslauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderung... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3 Mehrere Arbeitgeber

Rz. 32 Steht die Arbeitnehmerin in mehreren Arbeitsverhältnissen, ist ihr Gesamteinkommen aus den verschiedenen Arbeitsverhältnissen Maßstab für die Lohnersatzleistungen während der Schutzfristen. Alle beteiligten Arbeitgeber haben den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld anteilig zu tragen, § 20 Abs. 2 Satz 2. Da das Mutterschaftsgeld nur einmal gezahlt wird, ist in dem einzelnen... mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.3 Beitragsberechnung aus dem Kurzarbeitergeld bei Aufnahme einer Nebenbeschäftigung

Nehmen Beschäftigte während der Kurzarbeit eine weitere Beschäftigung auf, so erhöht sich das Istentgelt aus der Beschäftigung, in der Kurzarbeit geleistet wird, um das Arbeitsentgelt aus der Nebentätigkeit. Das zusätzlich erzielte Arbeitsentgelt vermindert somit das Fiktiventgelt.[1] Handelt es sich bei der Nebenbeschäftigung um einen Minijob, bleibt das daraus erzielte Arbe... mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 2.1 Aufzeichnungspflicht für Arbeitgeber

Das Mindestlohngesetz enthält Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in den genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen des § 2a SchwarzArbG oder nach § 8 Abs. 1 SGB IV (Minijobber und kurzfristig Beschäftigte) beschäftigen. Diese treffen grundsätzlich folgende Aufzeichnungspflichten für Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbei... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.1 Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten

Rz. 14 Arbeitnehmer mit geringfügigen Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 SGB IV sind urlaubsberechtigte Arbeitnehmer; sie haben aufgrund des Verbots der Diskriminierung gegenüber teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern im Übrigen den gleichen Urlaubsanspruch wie die vollbeschäftigten Mitarbeiter. Bei kurzfristig geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 2 ... mehr

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Mindestlohn: Fälligkeit und... / 4 Wertguthabenmodell i. S. d. SGB IV

§ 2 Abs. 3 SGB IV sieht vor, dass die Fälligkeitsregelungen der Abs. 1 und 2 nicht gelten, wenn Wertguthabenvereinbarungen i. S. d. SGB IV vorliegen. Damit nimmt das Gesetz Bezug auf die Regelungen der §§ 7b, 7c SGB IV. Durch Wertguthabenvereinbarungen kann mit dem Arbeitnehmer eine Freistellung vereinbart werden. Der Arbeitnehmer hat in der Folge einen Anspruch auf Arbeitse... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 2.3 Zeitrahmen für die Wartezeit

Rz. 7 Die Wartezeit muss nicht in einem Kalender- oder Urlaubsjahr zurückgelegt werden, sondern kann sich auch über den Jahreswechsel hinziehen. Für das erste von der Wartezeit betroffene Kalenderjahr sind für die Entstehung und Übertragung des Teilurlaubsanspruchs nach § 5 BUrlG dessen Voraussetzungen zu beachten. Rz. 8 Die Wartezeit muss in einem zusammenhängenden Dienst- o... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.32 Einzug der einheitlichen Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG (Nr. 20)

Rz. 41 Bei der Pauschalierung der LSt für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte (Minijobs) nach § 40a EStG hat der Arbeitgeber für das Arbeitsentgelt einen einheitlichen Pauschbetrag zu entrichten.[1] Das BZSt ist für dessen Einzug und Verteilung[2] zuständig. Es bedient sich dabei im Weg der Organleihe der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Flexible Arbeitszeit (Wertg... / 7 Führung und Verwaltung

Der Arbeitgeber hat das Wertguthaben im Sinne des Sozialversicherungsrechts einschließlich dessen Änderungen durch Zu- und Abgänge in den Entgeltunterlagen darzustellen.[1] Dabei sind der Abrechnungsmonat, in dem die erste Gutschrift erfolgt, sowie alle weiteren Abrechnungsmonate, in denen Änderungen des Wertguthabens erfolgen, anzugeben. Hierbei ist sicherzustellen, dass di... mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 3 Ausnahmen von der Datenübermittlungspflicht

Arbeitgeber, für die das Betriebsstättenfinanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten zugelassen hat, dass sie am elektronischen Abrufverfahren der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nicht teilnehmen[1], brauchen auch die Lohnsteuerbescheinigung nicht elektronisch zu übermitteln (sog. Härtefälle).[2] Stattdessen ist dann eine Besondere Lohnsteuerbescheinigung nach amtlich vorges... mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18.1 Beiträge und Zuschüsse zur Alterssicherung

Gesetzliche Rentenversicherung Der Arbeitgeberanteil der Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen ist in Nummer 22a der entsprechende Arbeitnehmeranteil in Nummer 23a aufzunehmen. Berufsständische Versorgungseinrichtung Die Nummern 22b und 23b der Lohnsteuerbescheinigung sind für die Bescheinigung des Arbeitgeberzuschusses sowie des entsprechenden Arbeitnehmeranteils a... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Lohnsteuerbescheinigung / 4 Besondere Lohnsteuerbescheinigung

Die Ausschreibung einer "Besonderen Lohnsteuerbescheinigung" auf Papier ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig. Dieses Muster ist nur zu verwenden, wenn ein sog. Härtefall vorliegt, also bei Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht. Betroffen sind insbesondere Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, die ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer gering... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Familienversicherung / 3.1 Erwerbslosigkeit/Schul-/Berufsausbildung

Ein Anspruch über das 18. Lebensjahr hinaus ist gegeben, wenn sie nicht bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erwerbstätig sind, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales oder ein freiwilliges ökologisches Jahr i. S. d. JFDG leisten, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Eine ausgeübte versicherungsfreie geringfügige Beschäftigun... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Familienversicherung / 4.5 Gesamteinkommen des Familienversicherten

Die Familienversicherung ist an die Voraussetzung geknüpft, dass der Familienangehörige kein Gesamteinkommen hat, das regelmäßig 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2026: 565 EUR) überschreitet.[1] Im Einkommensteuerrecht sind die relevanten Einkunftsarten in § 2 Abs. 1 EStG definiert. Das GR v. 29.9.2022 enthält in der Anlage eine alphabetische Auflistung und Zuordnung der Eink... mehr

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Familienversicherung / 4.3 Versicherungsfreiheit/Befreiung von der Versicherungspflicht

Familienangehörige sind nach § 10 SGB V versichert, wenn sie nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind. Die Versicherungsfreiheit aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung nach § 7 SGB V bleibt außer Betracht.[1] mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.1 Zeitliche Begrenzung

Rz. 331 Nach der früheren Rechtsprechung des BAG steht jede vorherige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber der Befristung ohne Sachgrund entgegen. Das Anschlussverbot in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG enthält keine ausdrückliche zeitliche Begrenzung. Das BAG hatte deshalb angenommen, dass es auf den zeitlichen Abstand zwischen einem früheren... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Lohnkonto einschl. Lohnabre... / 3.1 Lohn- und Gehaltsbuchung nach der Nettomethode

Nach der Nettomethode werden die einzelnen Lohn-/Gehaltsbestandteile jeweils bei Zahlung eingebucht. Diese Methode ist nur für Firmen mit sehr wenigen Mitarbeitern mit überschaubaren Lohnbuchungen ohne Besonderheiten zu empfehlen. Außerdem ist auf Abgrenzungsbuchungen zum Jahreswechsel zu achten: Lohnsteuer, die bis zum 10.1. des Folgejahres fällig war und gezahlt wurde, ist... mehr

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Lohnkonto einschl. Lohnabre... / 2.2 Aufzeichnungen im Lohnkonto

Bei jeder Lohnabrechnung ist im Lohnkonto Folgendes aufzuzeichnen: der Tag der Lohnzahlung und der Lohnzahlungszeitraum; der Großbuchstaben U bei Wegfall des Arbeitslohns für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage; der Arbeitslohn, getrennt nach Barlohn und Sachbezügen, und die davon einbehaltene Lohnsteuer. Dabei sind die Sachbezüge einzeln zu bezeichnen – unter Angabe d... mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 1.3 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Nach § 8 Abs. 2 SGB IV sind grundsätzlich mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zusammenzuzählen, nämlich nach dem Gesetzeswortlaut geringfügig entlohnte Beschäftigung mit geringfügig entlohnter Beschäftigung, kurzfristige Beschäftigung mit kurzfristiger Beschäftigung, mehrere geringfügige Beschäftigungen mit einer sozialversicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung,... mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Geringfügig entlohnt ist eine Beschäftigung, wenn das zu zahlende Arbeitsentgelt nicht mehr als 603 Euro pro Monat beträgt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Es wird hierbei auf das sogenannte regelmäßige Arbeitsentgelt abgestellt. Es kommt dabei darauf an, welcher Betrag dem geringfügig Beschäftigten tatsächlich zusteht und nicht darauf, ob dieser Betrag auch tatsächlich bezahlt wi... mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 2.1 Pauschalabgaben für geringfügige Beschäftigung

Die geringfügig vergütete Beschäftigung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ist zwar grundsätzlich sozialversicherungsfrei, der Arbeitnehmer zahlt keine Beiträge an die Sozialversicherung. Für den Verein als Arbeitgeber gilt aber Folgendes: Ist der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert (unerheblich, ob es sich um eine Pflicht-, Familien- oder freiwil... mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 2 Sozialversicherungsrechtliche Folgen einer geringfügigen Beschäftigung

Folge der geringfügigen Beschäftigung ist eine Sonderstellung im Sozialversicherungsrecht, wobei auch hier wieder unterschieden wird zwischen den geringfügig entlohnten und der kurzfristigen Beschäftigung. 2.1 Pauschalabgaben für geringfügige Beschäftigung Die geringfügig vergütete Beschäftigung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV ist zwar grundsätzlich sozialversicherungsfre... mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 1.2 Kurzfristige Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer innerhalb des Kalenderjahres nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage gearbeitet hat (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) und diese Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Hinweis Arbeitet der Beschäftigte mindestens an fünf Tagen pro Woche, ist der Drei-Monats-Zeitraum maßgebend, ansonsten die 70-Tage-Grenze (... mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / Zusammenfassung

In jedem Betrieb, auch in Vereinen, gibt es Tätigkeiten, die nicht ständig zu erbringen sind, sondern die nur sporadisch, aber immer wiederkehrend vorkommen, beispielsweise Reinigungsarbeiten, Tätigkeiten in der Buchhaltung oder im Sekretariat. Es gibt weitere Tätigkeiten, die nur kurzfristig und nicht regelmäßig wiederkehrend vorkommen, etwa die Vorbereitung und Durchführun... mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 2.2 Keine Sozialversicherung für kurzfristige Beschäftigung

Sind die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung gegeben, dann brauchen Verein und Arbeitnehmer keine Beiträge zur Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung) zu zahlen. mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 1 Was ist ein geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer?

Die Definition von geringfügigen Beschäftigungen ist nicht arbeitsrechtlich normiert, sondern im Sozialversicherungsrecht in § 8 des 4. Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IV) beschrieben. Es wird dabei unterschieden zwischen der geringfügig entlohnten und kurzfristigen Beschäftigung. 1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung Geringfügig entlohnt ist eine Beschäftigung, wenn das ... mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 3 Steuerrechtliche Besonderheiten

Achtung Das Arbeitsentgelt ist stets steuerpflichtig. Der Verein hat die Wahl zwischen einer individuellen Besteuerung nach der Lohnsteuerkarte oder einer Pauschalbesteuerung: Eine Pauschsteuer in Höhe von 2 % kommt in Betracht, wenn für den geringfügig Beschäftigten Pauschal- oder Aufstockungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen sind, § 40a Abs. 2 EStG. Eine ... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Betriebsveranstaltungen: Fr... / 3.3 Minijobber müssen eingeladen werden

Auch Minijobber müssen eingeladen werden. Diese können gefahrlos teilnehmen, weil die Kosten bis zu einem Betrag von 110 EUR je Betriebsveranstaltung lohnsteuersteuerfrei sind und Beträge, die über 110 EUR hinausgehen, gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 SvEV nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn gehören, wenn sie gem. § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG pauschal mit 25 % versteuert werde... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.1 Begriff

Rz. 15 Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 gilt das Gesetz nicht nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, sondern für alle Frauen, die sich in einer Beschäftigung i. S. v. § 7 Abs. 1 SGB IV befinden. Maßgeblich ist also nicht das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, sondern eines sozialversicherungsrechtlichen (nicht-pflichtigen!) Beschäftigungsverhältnisses. Ein sozialvers... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.4 Ehrenamtliche Tätigkeiten

Rz. 36 Ehrenamtliche Tätigkeiten begründen kein Beschäftigungsverhältnis, selbst wenn eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.[1] Letztes gilt jedenfalls, solange die Aufwandsentschädigung die steuerlichen Freibeträge nicht übersteigt. Wenn gleichzeitig noch ein Arbeitsverhältnis mit dem Verein besteht, z. B. als geringfügige Beschäftigung, unterliegt das aber dann dem MuSch... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.2 Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 7 Es besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, den Urlaub von sich aus festzusetzen. Nach langjähriger Rechtsprechung des BAG musste der Arbeitnehmer auch nicht auf die Möglichkeit der Geltendmachung hingewiesen werden.[1] Der EuGH hatte in der Vergangenheit nationale Regelungen, die den Verlust des Urlaubsanspruchs am Ende eines Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitr... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs)

2.1 Entgeltgrenze Tz. 19 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat eine Entgeltgrenze monatlich ab 2026 von 603 EUR nicht überschreitet. Bei der Ermittlung des monatlichen Arbeitsentgelts sind auch einmalige Einnahmen aus der Beschäftigung (z. B. Weihnachtsgeld,... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung

Tz. 33 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Wurde eine geringfügige Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt, blieb das Entgelt aus der geringfügig entlohnten Beschäftigung anrechnungsfrei, d. h., die geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) blieb vor 2013 sozialversicherungsfrei. Es sind nunmehr ggf. pauschale Beiträge zur Renten-, Krankenversicherung, pauschale Loh... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.4 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben dem Bezug von Vorruhestandsgeld

Tz. 35 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Übt ein nach § 5 Abs. 3 SGB V, § 20 Abs. 2 SGB XI und § 3 Satz 1 Nr. 4 SGB VI in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflichtiger Bezieher von Vorruhestandsgeld eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, findet keine Zusammenrechnung mit dem Vorruhestandsgeld statt, so dass die geringfügig entlohnte Beschäftigung in d... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben gesetzlicher Dienstpflicht, Elternzeit sowie von Studenten

Tz. 34 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Eine neben gesetzlicher Dienstpflicht ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung ist versicherungsfrei. Ggf. sind aber auch in diesen Fällen Pauschalbeiträge zur Renten-, Krankenversicherung, pauschale Lohnsteuerabzugsbeträge i. H. v. 2 % bzw. Umlagen von Seiten des Arbeitgebers zu entrichten. Es spielt keine Rolle, ob die geringfügig ent... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.5 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben dem Bezug von Ausgleichsgeld nach dem FELEG

Tz. 36 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die oben (s. Tz. 31) genannten Ausführungen gelten entsprechend. Sind aber Bezieher von Ausgleichsgeld in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung als Rentner versichert, werden sie aufgrund einer daneben ausgeübten Beschäftigung in der Krankenversicherung wie beschäftigte Rentner behandelt. mehr