Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 4. Akzessorische Haftung in gemischten Sozietäten

Rz. 13 Das Gleiche gilt sinngemäß für die Haftung in interprofessionellen Sozietäten. Die Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters tritt nach der dortigen Risikobeschreibung grds. nicht ein, wenn Fehler im Zusammenhang mit rechtlicher Beratung passieren. Das wäre auch nicht notwendig, denn auf diesem Feld ist der Steuerberater nicht tätig. Nachdem der BGH[20] nun ent...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Voraussetzungen wirksamer Unterbevollmächtigung

Rz. 288 Die Voraussetzungen einer wirksamen Unterbevollmächtigung müssen anhand der Umstände des jeweiligen Falls ermittelt werden.[699] Für eine wirksame Unterbevollmächtigung muss demjenigen Rechtsanwalt, dem eine Untervollmacht eingeräumt werden soll, ein Auftrag erteilt werden. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Erklärung des Auftraggebers selbst oder seines Prozessbe...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / I. Rechtsnatur

Rz. 5 Nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung[11] und Schrifttum[12] ist ein typischer Anwaltsvertrag regelmäßig als Dienstvertrag einzuordnen, der eine Geschäftsbesorgung zum Inhalt hat (§§ 611, 675 Abs. 1 BGB). Das gilt auch für den Vertrag eines anwaltlichen Mediators mit der einzelnen Konfliktpartei[13] (zur Mediation vgl. Rdn 182 ff.). Je nach Inhalt der übernommenen...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 6. Honorar des ausländischen Anwalts

Rz. 384 Nr. 5.7 CCBE-Regeln bestimmt, dass im beruflichen Verkehr zwischen Rechtsanwälten verschiedener Mitgliedstaaten – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – derjenige Rechtsanwalt, der sich nicht darauf beschränkt, seinem Mandanten einen ausländischen Kollegen zu benennen oder das Mandat zu vermitteln, sondern eine Angelegenheit einem ausländischen Kollegen über...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / Literaturtipps

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / c) "Sonstige Schäden"

Rz. 84 Unter dem Begriff "sonstige Schäden" werden nunmehr über § 15 III AVB v.a. Personenschäden gedeckt, die sich typischerweise bei Pflichtverletzungen in der Mandatsbearbeitung ergeben können.mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Fernabsatzvertrag

Rz. 45 Verträge mit rechtlichen Beratern (Dienst- oder Werkverträge) können unter den Voraussetzungen von § 312c BGB Fernabsatzverträge sein, mit der Folge besonderer Informationspflichten (§ 312d BGB) und einem Widerrufsrecht (312g BGB).[106] Der Anwendungsbereich der genannten Vorschrift ist auf Verträge zwischen einem Unternehmer (Rechtsberater) und einem Verbraucher besc...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / III. Pflicht-/Rechtswidrigkeit

Rz. 8 Da der Anwalt regelmäßig keinen Erfolg, sondern nur eine bestimmte Tätigkeit schuldet und deren Umfang sowie die Art der Ausführung vom Inhalt des Vertrages abhängen, indiziert die Feststellung der Pflichtwidrigkeit die Rechtswidrigkeit des vertraglichen Verhaltens. Beide Begriffe sind zwar nicht gleichzusetzen, weil der Anwalt trotz Verletzung einer dem Mandanten gesc...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Beweissicherung

Rz. 153 Ein Rechtsanwalt ist nach Übernahme des Mandats verpflichtet, den rechtlich relevanten Sachverhalt zu ermitteln (vgl. Rdn 37–51). Dazu gehört die Pflicht, Beweise zu sichern.[662] aa) Befragung des Auftraggebers Rz. 154 Ein Rechtsanwalt muss geeignete Beweismittel ermitteln, indem er den Auftraggeber hierzu gezielt befragt.[663] Allerdings ist der Rechtsanwalt nicht ve...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / A. Versicherungspflicht

Rz. 1 § 51 BRAO normiert die gesetzliche Versicherungspflicht des Anwalts. Die Versicherungspflicht betrifft jeden Rechtsanwalt außer Syndikusanwälte (näher siehe Rdn 4). Rz. 2 Nach § 51 Abs. 1 Satz 1 BRAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden ab...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Anforderungen der Rechtsprechung

Rz. 5 Der BGH[60] umschreibt die allgemeinen Vertrags-(General-)pflichten des Rechtsanwalts aus einem echten Anwaltsvertrag wie folgt: Zitat Soweit der Mandant nicht eindeutig zu erkennen gibt, dass er des Rates nur in einer bestimmten Richtung bedarf, ist der Rechtsanwalt innerhalb der Grenzen des ihm erteilten Mandats verpflichtet, seinen Aufraggeber allgemein, umfassend und...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Auftragsinhalt

Rz. 15 Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 BRAO). Er darf also auf allen Rechtsgebieten tätig werden. Ein Steuerberater darf für seinen Auftraggeber grds. nur auf dem Gebiet des Steuerrechts tätig werden (§ 33 StBerG) und in Angelegenheiten, die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehen und ohne die Rechtsbe...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Zusammenfassung

Rz. 242 Aus der Rechtsprechung zu den nachvertraglichen Pflichten lässt sich die Empfehlung ableiten, dass ein Rechtsanwalt bei Beendigung des Mandats, insb. nach einer Kündigung des Anwaltsvertrages durch einen Beteiligten, sorgfältig prüfen muss, über welche Risiken der ehemalige Auftraggeber noch aufzuklären ist und welche Handlungen noch vorzunehmen sind, um drohende Rec...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Feststellung des Sachverhalts

Rz. 37 Lässt der geschilderte Sachverhalt nach erster Einschätzung den vorläufigen Schluss zu, dass der Auftraggeber sein Ziel erreichen kann, so hat der Rechtsanwalt die maßgeblichen tatsächlichen Umstände (auch erhobene oder mögliche Einwände eines Gegners) und die notwendigen Beweismittel zu sammeln, zu ordnen und festzustellen (vgl. auch Rdn 153 ff.).[225] Das gilt selbs...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / cc) Beweissicherung durch den Rechtsanwalt

Rz. 156 Die Beweissicherungspflicht kann auch Angelegenheiten aus der Sphäre des Rechtsanwalts selbst betreffen. Wenn der beauftragte Rechtsanwalt etwa Zustellungen eines Gerichts, einer Behörde oder der Gegenseite entgegennimmt, die an ihn in seiner Eigenschaft als Parteivertreter erfolgen und eine Frist auslösen, kann er verpflichtet sein, Maßnahmen zu treffen, die es ihm ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 6. Übernahmeverbote und Rechtsfolgen

Rz. 48 Trotz grundsätzlicher Vertragsfreiheit gibt es eine Reihe von Tatbeständen, die dem Rechtsanwalt im Interesse der Sicherung seiner Unabhängigkeit und der Wahrung seiner Integrität die Übernahme eines Mandats verbieten.[119] a) Berufsrechtliche Verbote Rz. 49 Gem. § 43a Abs. 4 BRAO darf der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten. Diese eindeutige Regelu...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Weitere Haftungsvoraussetzungen

Rz. 14 Hat der Rechtsanwalt durch eine objektiv vertragswidrige, nicht ausnahmsweise durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckte und damit rechtswidrige Pflichtverletzung (vgl. § 4 Rdn 8 ff.) – oder durch einen entsprechenden objektiven Verstoß gegen eine vorvertragliche Pflicht – einen Schaden des Mandanten adäquat verursacht (haftungsbegründender Ursachenzusammenhang = haftu...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. § 44 Satz 2 BRAO

Rz. 210 Einen gesetzlich normierten Sonderfall des Verschuldens bei Vertragsschluss sowie des Anspruchs aus §§ 675 Abs. 1, 663 BGB enthält § 44 Satz 2 BRAO . Nach § 44 Satz 1 BRAO muss ein Rechtsanwalt, der in seinem Beruf in Anspruch genommen wird und den Auftrag nicht annehmen will, die Ablehnung unverzüglich erklären. Wenn der Rechtsanwalt diese Erklärung schuldhaft verzög...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / e) Versicherungsschutz

Rz. 509 § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO setzt ferner voraus, dass "insoweit Versicherungsschutz besteht" (vgl. § 18 Rdn 1 ff.).[1147] Hierzu ist nicht nur die Höhe der Haftpflichtversicherung zu überprüfen. Der Versicherungsschutz kann auch in den in § 51 Abs. 3 BRAO aufgezählten Ausnahmetatbeständen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung problematisch sein.[1148] Betroffen sind v....mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Wirtschaftliche Erwägungen

Rz. 321 Grds. ist ein Rechtsanwalt nicht verpflichtet, die wirtschaftlichen Belange seines Auftraggebers wahrzunehmen, soweit diese nicht auf der Hand liegen (vgl. Rdn 107–112). Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht keine Pflicht, sich in die Rolle des Unternehmers zu versetzen, wirtschaftliche Analysen und Prognosen zu erstellen und dem Mandanten auf unternehmerisch...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / II. Schutzwirkung für andere Personen

Rz. 25 Rechtsberaterverträge können Schutzwirkung auch zugunsten anderer Personen haben, die in enger Beziehung zum Mandanten stehen. Ein zwischen Mandant und Anwalt geschlossener Beratungsvertrag hat – wie der BGH[92] mit Grundsatzurteil vom 21.7.2016 ausgesprochen hat – im allgemeinen keine Schutzwirkungen zugunsten des Vertreters des Mandanten für Vermögenseinbußen des Ver...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / IV. Amtliche und amtsähnliche Tätigkeit

Rz. 185 Wenn ein Rechtsanwalt zur Wahrnehmung einer amtlichen oder amtsähnlichen Tätigkeit bestellt worden ist, scheidet eine Haftung aus Anwaltsvertrag aus.[476] So übt ein als Staatsbeauftragter bestellter Rechtsanwalt, der in dieser Funktion tätig wird, eine öffentlich-rechtliche, nicht aber eine anwaltliche, d.h. eine durch den Grundsatz der Staatsunabhängigkeit gekennze...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / bb) Verjährungserleichterung durch Einzelvereinbarung

Rz. 141 Eine verjährungserleichternde Vereinbarung im Einzelfall für Regressansprüche wegen fahrlässiger Pflichtverletzung eignet sich zum Schutz der Rechtsanwälte und anderer Rechtsberater bei erkennbar schadensgeneigten Mandaten, die z.B.mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / D. Vergütungspflicht des Mandanten

Rz. 416 Regressansprüche gegen Rechtsberater werden häufig in der Weise geltend gemacht, dass sie von den Mandanten gegen anwaltliche Honorarforderungen zur Aufrechnung gestellt werden.[1517] Hierbei ist der Mandant auch berechtigt, mit einer Schadensersatzforderung gegen damit nicht in Zusammenhang stehende Gebührenansprüche des Rechtsberaters aufzurechnen.[1518] Umgekehrt ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Zusammenarbeit mit ausländischen Anwälten

Rz. 339 Weist ein Vertrag einen Bezug zu einer ausländischen Rechtsordnung auf, ist zunächst zu prüfen, ob nach den Regeln des Internationalen Privatrechts die Anwendung des ausländischen Rechts in Betracht kommt. Ist dies anzunehmen, handelt ein deutscher Rechtsanwalt grds. gewissenhaft, wenn er einen Vertragsentwurf einem Anwalt aus dem fremden Rechtskreis vorlegt, damit d...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / A. Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001[1] wurde das allgemeine Leistungsstörungsrecht mit Wirkung vom 1.1.2002 grundlegend geändert. Dies ist auch für Rechtsberaterverträge von Bedeutung. Rz. 2 Auf Rechtsberaterverträge, die vor diesem Tage geschlossen wurden, ist das bisher geltende Recht anzuwenden (Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB), das – mit Au...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 7. Mandatsübernahme von anderem Anwalt oder Steuerberater

Rz. 405 Übernimmt ein Anwalt oder Steuerberater wirksam Mandate von einem anderen Anwalt oder Steuerberater, ist er verpflichtet, den übernommenen Bestand einschließlich der Akten innerhalb angemessener Frist daraufhin zu überprüfen, ob Handlungsbedarf besteht und ob die Mandanten vollständig und richtig vom Stand laufender (Einspruchs-, Rechtsmittel-)Verfahren unterrichtet ...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / D. Checkliste zur Verjährungsprüfung

Rz. 163 Hinweis: Der Vollständigkeit halber enthält diese Checkliste auch noch die Prüfung nach der älteren Rechtslage. Wegen der Einzelheiten dazu darf auf die Vorauflage verwiesen werden (vgl. Rdn 1). I. Vorfragen II. Anwendbarkeit alten oder neuen Rechts?...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Allgemeine Grundsätze

Rz. 474 Die Frage der Unangemessenheit beurteilt sich unter dem allgemeinen Gesichtspunkt des § 242 BGB danach, ob sich das Festhalten an der getroffenen Vereinbarung unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als unzumutbar und als ein unerträgliches Ergebnis darstellt. Das vereinbarte Honorar ist unangemessen hoch, wenn es unter Berücksichtigung aller Ums...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 2. Voraussetzungen

Rz. 16 Ist der Anwendungsbereich des § 281 BGB eröffnet und fällt dem Berater eine schuldhafte Pflichtverletzung zur Last, die zu einem Schaden im Rechtssinne geführt hat, so setzt der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach § 280 Abs. 3, § 281 BGB grds. voraus, dass der Mandant dem Rechtsberater erfolglos eine angemessene Frist zu der noch ausstehenden Leistung ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 6. Pflicht zur Aufklärung über eigene Fehler?

Rz. 404 Unter der Geltung des alten Verjährungsrechts nach § 51b BRAO und § 68 StBerG waren der Anwalt und der Steuerberater (nicht aber der Wirtschaftsprüfer) nach ständiger Rechtsprechung während des fortbestehenden Mandats dazu verpflichtet, den Mandanten auf eigene Pflichtverletzungen und daraus möglicherweise zugunsten des Mandanten folgende Schadensersatzansprüche sowi...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / d) Erleichterte Verjährung von Regressansprüchen gegen Rechtsberater

Rz. 124 Schadensersatzansprüche gegen einen Rechtsanwalt oder einen anderen Rechtsberater aus einem (echten) Vertrag mit Rechtsbeistandspflicht (vgl. § 2 Rdn 1 f.) können sich ergeben ausmehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / dd) Sonstige Auslandsbezüge

Rz. 344 Auslandsbezüge können auch bei einseitigen Rechtsgeschäften von großer Bedeutung sein, etwa bei der Beratung über die Erbfolge und dem Entwurf eines Testamentes (oder auch eines Erbvertrages), wenn der Mandant zwar in Deutschlang wohnt, aber eine andere Staatsangehörigkeit hat, oder, obzwar Deutscher, im Ausland lebt. Auf Art. 25, 26 EGBGB wird insoweit Bezug genomme...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Außergerichtliche Beratung

Rz. 308 Der außergerichtlichen Beratung sind alle Mandate zuzuordnen, bei denen ein Rechtsanwalt beauftragt wird, dem Auftraggeber zu empfehlen, was aus rechtlicher Sicht zu tun bzw. zu unterlassen ist. In der Praxis lässt sich die beratende Tätigkeit regelmäßig nicht genau von Aufträgen abgrenzen, die im Zusammenhang mit der Führung eines Prozesses oder der Gestaltung eines...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Berechtigtes Anliegen

Rz. 121 Das Anliegen der Rechtsberater, ihre Berufshaftung durch eine Verjährungsvereinbarung mittelbar zu beschränken, ist in angemessenem Rahmen berechtigt. Das Haftungsrisiko des – allerdings durch eine Berufshaftpflichtversicherung geschützten – Rechtsberaters aus seiner beruflichen Tätigkeit in einer verrechtlichten, international verflochtenen Gesellschaft ist hoch.[350...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / III. Sozietät (GbR)

Rz. 391 Eine Zusammenarbeit von Rechtsanwälten in einer Sozietät stellt die klassische Form der gemeinschaftlichen Berufsausübung dar.[865] Entsprechend häufig stellen sich Fragen der Haftung bzw. der Voraussetzungen, unter denen die Mitglieder persönlich für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers haften, und zwar auch dann, wenn sie sich selbst nicht schuldhaft pflichtwi...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Rechtswahlklauseln

Rz. 340 Speziell für die Wahl zwischen zwei oder mehreren Rechtsordnungen ist noch ein weiteres zu bedenken. Beruft sich der Mandant ggü. dem Rechtsanwalt darauf, dass dieser ihm geraten habe, sich auf eine Rechtsordnung einzulassen, die sich später als für ihn nachteilig erweist, ist davon auszugehen, dass die staatlichen Rechtsordnungen einander in dem Bemühen, einen gerec...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts

Rz. 75 Die dem Rechtsanwalt aufgetragenen Handlungen können erledigt sein, wenn eine übernommene Beratung erteilt ist.[221] Ist der Rechtsanwalt beauftragt, den Mandanten außerhalb eines Rechtsstreits bei Vergleichsverhandlungen oder anderen Vertragsverhandlungen zu vertreten, tritt die Beendigung des Auftrags grds. mit der Unterzeichnung des Vergleichs oder des Vertrages ei...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / J. Hinweise zur Formulierung von Haftungsbeschränkungen

Rz. 544 Konkrete Formulierungsbeispiele bergen stets die Gefahr einer unkritischen Übernahme, ohne Berücksichtigung der falltypischen Besonderheiten. Dass eine (erst noch) auszuhandelnde Vereinbarung im Einzelfall kaum vorformuliert werden kann, bedarf keiner Erläuterung. Aber auch vorformulierte Vertragsbedingungen sollten der jeweiligen Situation des Rechtsanwalts oder der...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Anwendbares Recht

Rz. 359 Bei jedem Sachverhalt mit Auslandsberührung ist zunächst die Frage des anwendbaren Rechts zu prüfen (vgl. Art. 3 EGBGB), wenn ein deutscher Rechtsanwalt einen ausländischen Kollegen im Einzelfall zur Bearbeitung eines Mandats hinzuzieht. Unabhängig davon, ob der deutsche Rechtsanwalt den ausländischen Anwalt im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers beauftragt...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Haftung des Abwicklers

Rz. 333 Die aufgezeigten Übereinstimmungen rechtfertigen einen Gleichlauf der Haftung des Abwicklers mit derjenigen des amtlich bestellten Vertreters. Aufgrund seiner Stellung als gesetzlicher Vertreter des früheren Rechtanwalts ist der Abwickler nicht Vertragspartei, weshalb eine Eigenhaftung des Vertreters ggü. dem auftraggebenden Mandanten regelmäßig ausscheidet.[767] Nur...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / i) Vergleich

Rz. 284 Gem. § 278 Abs. 1 ZPO [1104] soll das Gericht in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein. In § 54 ArbGG ist ein gerichtliches Güteverfahren sogar zwingend vorgeschrieben; gem. § 15a EGZPO kann es von den Ländern vor dem ordentlichen Verfahren vor den Zivilgerichten in bestimmten Fällen obligatori...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Nachfrage des Mandanten

Rz. 197 Fragt der Mandant nach den Kosten einer beabsichtigten Rechtsverfolgung, etwa um das wirtschaftliche Risiko der Prozessführung abschätzen zu können, muss der Rechtsanwalt die voraussichtliche Höhe seiner gesetzlichen Vergütung wahrheitsgemäß mitteilen.[812] Ist für den Rechtsanwalt erkennbar, dass der potenzielle Auftraggeber Wert darauf legt, vor Abschluss eines rec...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Vergütungsprozess

Rz. 430 Wird in einem anwaltlichen Honorarrechtsstreit die Erteilung des Mandats bestritten, so muss der Rechtsanwalt das rechtsgeschäftliche Handeln der Beteiligten in tatsächlicher Hinsicht so darlegen, dass sich der Vertragsschluss – im Regelfall gem. §§ 145 ff. BGB – rechtlich prüfen lässt. Bei konkludentem Verhalten des Vertragspartners darf nicht lediglich die angeblic...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Eigenständige Pflichtenkreise

Rz. 339 Die Rechtstellung nacheinander oder nebeneinander tätiger Rechtsanwälte wird dadurch charakterisiert, dass jeder der Anwälte mit dem Auftraggeber einen eigenständigen Anwaltsvertrag geschlossen hat. Alle Rechtsanwälte haben dann einen eigenen Pflichten- und Verantwortungsbereich. Keiner ist in seinem Pflichtenkreis als Erfüllungsgehilfe des anderen i.S.d. § 278 BGB t...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Zugang

Rz. 212 Ein Antrag auf Übernahme eines Mandats geht einem Rechtsanwalt zu, wenn der Antrag in dessen Kanzlei in einer Weise eingeht, dass der Rechtsanwalt selbst oder sein Vertreter hiervon bei normalen Verhältnissen Kenntnis nehmen kann und diese Kenntnisnahme nach der Verkehrsauffassung zu erwarten ist. Nimmt der Rechtsanwalt von dem Antrag früher Kenntnis, geht ihm der An...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Sternsozietät

Rz. 429 Umstritten war die Frage des Verbots der Sternsozietät.[994] Unter dem Begriff der Sternsozietät versteht man die Zugehörigkeit eines Berufsangehörigen zu mehreren, voneinander verschiedenen Sozietäten.[995] Dieses Verbot war in § 31 BORA normiert, der im engen Zusammenhang mit § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO stand. Danach war es Anwälten gestattet, sich mit Berufskollegen ...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Beseitigung und Widerruf

Rz. 67 Der Inhaber eines nach §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsguts kann analog §§ 12 Satz 1, 862 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 1004 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB die Beseitigung einer gegenwärtigen, rechtswidrigen Beeinträchtigung des Rechtsguts für die Zukunft von dem Störer verlangen; auf dessen Verschulden kommt es dafür nicht an. Ein wichtiger Anwendungsfall ist der Anspruch auf W...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Einzelheiten

Rz. 122 Der Versicherungsfall ist in § 5 I AVB definiert. Demnach entsteht die Anzeigeobliegenheit des Versicherungsnehmers schon dann, wenn er von Umständen erfährt, die Haftpflichtansprüche gegen ihn auslösen "könnten". Der Anwalt, der sich der Möglichkeit seiner Inanspruchnahme durch den Mandanten ausgesetzt sieht, sollte dies ernst nehmen und die Meldung ggü. dem Versich...mehr

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§ 6 Mitverschulden / II. Einzelfälle eines Mitverschuldens

Rz. 18 Der Berater kann dem Mandanten grds. kein Mitverschulden insoweit entgegenhalten, als er auftragsgemäß als Fachmann tätig geworden ist. Dem Rechtsanwalt steht also regelmäßig kein Einwand des Mitverschuldens zu, soweit sich der Regressanspruch aus seiner rechtlichen Tätigkeit – also insb. aus Rechtsberatung und -vertretung – ergibt, weil es in diesem Bereich nach dem ...mehr