Rz. 405

Übernimmt ein Anwalt oder Steuerberater wirksam Mandate von einem anderen Anwalt oder Steuerberater, ist er verpflichtet, den übernommenen Bestand einschließlich der Akten innerhalb angemessener Frist daraufhin zu überprüfen, ob Handlungsbedarf besteht und ob die Mandanten vollständig und richtig vom Stand laufender (Einspruchs-, Rechtsmittel-)Verfahren unterrichtet sind.[1484] Ggf. ist das Erforderliche unverzüglich zu veranlassen oder nachzuholen. Zu weitergehenden Hinweisen ist er jedoch nicht verpflichtet, insb. nicht zu einer Belehrung über einen Schadensersatzanspruch gegen den früheren Berater und die insoweit laufenden Verjährungsfristen.[1485]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge