Rz. 242

Aus der Rechtsprechung zu den nachvertraglichen Pflichten lässt sich die Empfehlung ableiten, dass ein Rechtsanwalt bei Beendigung des Mandats, insb. nach einer Kündigung des Anwaltsvertrages durch einen Beteiligten, sorgfältig prüfen muss, über welche Risiken der ehemalige Auftraggeber noch aufzuklären ist und welche Handlungen noch vorzunehmen sind, um drohende Rechtsnachteile abzuwenden. I.d.R. sollte dem ehemaligen Auftraggeber geraten werden, für die Sicherung seiner Rechte – notfalls unverzüglich – einen anderen Rechtsanwalt zu beauftragen. Im Einzelfall kann es sogar geboten sein, dass der frühere Rechtsanwalt selbst noch die erforderlichen Maßnahmen einleitet. Ebenso empfiehlt es sich, die erteilten Belehrungen beweiskräftig zu dokumentieren.

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