Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Adoptivkinder

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Eine Adoption ist die rechtliche Annahme eines anderen Menschen als Kind, dh die Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses ohne biologische Abstammung. Allerdings ist auch die Adoption eines leiblichen Enkelkindes möglich. Während Adoptionen ursprünglich hauptsächlich dazu dienten, die rein materielle Versorgung der oder des Adoptierenden si... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Amateursportler

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Sport kann als ideelle Freizeitbetätigung aber auch als Beruf betrieben werden. Die Grenzen zwischen diesen Sachverhalten sind bisweilen fließend. Auf die Bezeichnung "Amateur-" oder "Berufs- bzw Profi-, Spitzen- oder Leistungssportler" kommt es steuerlich nicht an; hier ist allein entscheidend, ob aus einer solchen sportlichen Betätigung stp... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Gemischte Tätigkeit, Hilfstätigkeit, Nebentätigkeit

Rz. 75 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Eine natürliche Person kann nebeneinander verschiedenartige Tätigkeiten ausüben. Sie kann teils selbständig und teils nichtselbständig tätig werden. So kann ein Land- und Forstwirt, Gewerbetreibender oder Selbständiger/Freiberufler nebenher als ArbN nichtselbständig tätig sein. Andererseits kann ein hauptberuflicher ArbN nebenher als Land- u... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Inanspruchnahme des Entleihers

Rz. 90 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Entleiher wird durch Haftungsbescheid (§ 191 AO) in Anspruch genommen. Dieser Haftungsbescheid stellt für sich allein allerdings nur fest, dass ein bestimmter Entleiher für einen bestimmten Steuerbetrag haftet. Er darf die Aufforderung, den Haftungsbetrag zu zahlen (Leistungsgebot), nur enthalten, wenn und soweit die Vollstreckung in das... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Haftung des Entleihers

Rz. 10 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die ArbG-Pflichten des ausländischen Verleihers sind iZm der grundsätzlich auch bei erlaubter ArbN-Überlassung normierten Haftung des Entleihers zu sehen (> Rz 11), denn ohne die Verpflichtung des ausländischen Verleihers zum LSt-Abzug entsteht die dazu akzessorische Haftung des Entleihers (> Rz 60 ff) nicht. Der Gesetzgeber hat dem ausländi... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Entscheidend: Gesamtbild der Verhältnisse

Rz. 8 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Begriff ‚Dienstverhältnis’ – der in § 19 EStG übrigens erst mit der Einfügung von Abs 1 Satz 1 Nr 3 Satz 1 durch das JStG 2007 erscheint – fasst das zivilrechtliche Arbeitsverhältnis mit dem dienstrechtlichen Verhältnis der Beamten, Richter und Soldaten sowie der politischen Amtsträger (> Minister) für die > Lohnsteuer zusammen. Er gilt a... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Alterseinkünfte

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Mit dem Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) vom 05.07.2004 (BGBl 2004 I, 1427 = BStBl 2004 I, 554) wurde die Besteuerung der Alterseinkünfte grundlegend reformiert; zu Übergangsregelungen > Rz 4. Zu Einzelheiten > Renteneinkünfte Rz... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Angehörige

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Soweit Einzelsteuergesetze dem Begriff "Angehöriger" keinen anderen Inhalt geben, ist § 15 AO maßgebend; die Aufzählung ist abschließend und beruht auf familienrechtlichen Vorschriften (> Familienstand). Rz. 2 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Angehörige sind: mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Akteneinsicht

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die AO enthält (anders als andere Verfahrensordnungen) keine Regelung, die dem Stpfl Anspruch auf Einsicht in die Akten des FA gibt. Ein solches Einsichtsrecht ist aus §§ 91, 364 AO nicht abzuleiten (BFH 228, 139 = BStBl 2010 II, 729). Hierbei handelt es sich nicht um eine unbewusste Regelungslücke; der Gesetzgeber hat vielmehr ausdrücklich u... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abgeltungsteuer

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Seit 2009 gibt es eine sog Abgeltungsteuer iHv 25 % auf Kapitalerträge (§ 32d EStG; zur Beurteilung > Rz 3). Die > Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit sie mit KapESt (§§ 43–45e EStG) belastet sind, brauchen deshalb grundsätzlich nicht mehr in der > Steuererklärung angegeben werden (vgl § 43 Abs 5 Satz 1 EStG). Auch die > Werbungskosten sind... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Alleinstehende

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Als Alleinstehende werden Personen bezeichnet, die nicht die Voraussetzungen für eine > Ehegattenbesteuerung Rz 1 iSv § 26 Abs 1 EStG erfüllen. Das sind Ledige, also nicht oder nicht mehr verheiratete Personen (> Familienstand). Dazu zählen auch verwitwete und geschiedene Personen, > Dauernd getrennt lebende Ehegatten sowie Personen, die eine... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Anscheinsbeweis

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Anscheins- oder sog Prima-facie-Beweis ist eine Beweisregel. Sie besagt, dass aus bestimmten typischen Geschehensabläufen regelmäßig auf eine bestimmte Ursache geschlossen werden kann. Der Anscheinsbeweis kann idR (Ausnahmen zB > Rz 2) entkräftet oder erschüttert werden, indem der Anspruchsgegner beweisbare Tatsachen darlegt, aus denen si... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitsförderung

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Leistungen nach dem SGB III an ArbN sind nach § 3 Nr 2 Buchst a/b EStG steuerfrei (> R 3.2 LStR), können aber dem > Progressionsvorbehalt Rz 9/1 unterliegen (vgl § 32... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Gas/Wasser/Wärme/Kälte/Energie für einen Netzbetreiber, ei... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abgeordnete

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Zuständiges Finanzamt

Rz. 80 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Zuständig für die Inanspruchnahme des Entleihers ist das für den Verleiher örtlich zuständige > Betriebsstätten-Finanzamt (§ 42d Abs 6 Satz 9 EStG). Das ist das FA, in dessen Bezirk der Verleiher seine lohnsteuerliche > Betriebsstätte hat (vgl § 41 Abs 2 EStG; > Betriebsstätte Rz 15 ff ). Bei einem im > Inland ansässigen Verleiher wird dieses... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abfluss von Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der in § 11 Abs 2 EStG geregelte Abfluss von Ausgaben korrespondiert sachlich mit der Behandlung des Zuflusses von > Einnahmen nach § 11 Abs 1 EStG. Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit verweist § 11 Abs 1 Satz 4 EStG allerdings auf die besonderen Zuordnungsvorschriften in § 38a Abs 1 Sätze 2 und 3 EStG sowie § 40 Abs 3 Satz 2 EStG (> ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ägypten

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Arabische Republik Ägypten (Hauptstadt: Kairo; Amtssprache: Arabisch) ist ein Staat im Nordosten Afrikas. Ägypten liegt am Mittelmeer im Norden sowie am Roten Meer im Osten und hat Landgrenzen zu > Libyen im Westen, dem > Sudan im Süden sowie > Israel und dem Gaza-Streifen im Nordosten. Das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung v... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Der Freibetrag im Veranlagungsverfahren

Rz. 40 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Auch bei der Veranlagung ist der > Freibetrag zeitanteilig (> Rz 34) zu berücksichtigen (vgl § 3 Nr 21 Satz 6 EStG). Wörtlich wird damit nur die Kürzung des Freibetrags angeordnet. Nach der Gesetzesbegründung soll damit aber zudem gewährleistet werden, dass die zuvor im > Steuerabzugsverfahren zeitanteilig berücksichtigte Steuerbefreiung auc... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Rechtsentwicklung zu § 42d Abs 6 bis 8 EStG

Rz. 16 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Gesetzgeber hat erstmals mit Wirkung ab 1986 mit Art 7 des StBerG 1986 vom 19.12.1985 (BGBl 1985 I, 2436 = BStBl 1985 I, 735) eine Haftung des Entleihers in § 42d Abs 6 EStG und steuerliche ArbG-Pflichten des ausländischen Verleihers in § 38 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG normiert. Mit den Abs 6 bis 8 des § 42d EStG wurden Lücken geschlossen, di... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Beschränkung auf die Dauer der Überlassung

Rz. 65 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Haftung des Entleihers beschränkt sich ferner auf die Steuerabzüge für die Zeit, für die ihm der ArbN überlassen worden ist (§ 42d Abs 6 Satz 4 EStG). Rz. 66 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Haftung erstreckt sich mithin nur auf Steuerabzüge auf den > Arbeitslohn, den der ArbN von Beginn der Überlassung an den Entleiher bis zu ihrer Beendig... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines

Rz. 60 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die in den > Rz 10–59 dargestellten Merkmale eines Dienstverhältnisses reichen in Grenzfällen für ein Gesamtbild der Verhältnisse (> Rz 9) nicht aus, um den ArbN vom Unternehmer zu unterscheiden. Zu den für eine selbständige Tätigkeit typischen Merkmalen > Rz 70 ff. Rz. 61 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die praktische Bedeutung der Abgrenzung erg... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / e) Freiwillig eingegangene Verpflichtung

Rz. 40 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Voraussetzung für ein Dienstverhältnis ist ferner die Freiwilligkeit der Arbeitsleistung. Mit dem BAG, der FinVerw und einem Teil des Schrifttums ist uE von einem ‚Dienstverhältnis’ nur bei einer freiwillig eingegangenen Verpflichtung, die Arbeitskraft zu schulden, auszugehen (zum Meinungsstreit > Rz 42). Soziale Leistungen können zwar zu > ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Zur tatsächlichen Durchführung des Dienstverhältnisses

Rz. 91 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Auch die Vertragsdurchführung muss dem entsprechen, was zwischen Fremden üblich ist (zum Fremdvergleich vgl zB BFH 155, 307 = BStBl 1989 II, 354). Deshalb müssen aus dem Dienstverhältnis alle Folgerungen gezogen werden (> R 4.8 Abs 1 EStR). Vor allem muss die vereinbarte Arbeitsleistung tatsächlich erbracht werden (zum Nachweis vgl BFH 242, ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Abschreibungsgrundsätze

Rz. 5 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Inanspruchnahme von AfA setzt voraus, dass der Stpfl oder sein Rechtsvorgänger Anschaffungs- oder Herstellungskosten getragen hat. Deshalb kann der Gewinner eines von einem Unternehmen im eigenen betrieblichen Werbeinteresse verlosten WG mangels eigener Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung keine AfA in Anspruch nehmen (BFH 21... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Kinder als Arbeitnehmer der Eltern

Rz. 110 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Auch im Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern hat die FinVerw darauf zu achten, dass nicht durch vertragliche Gestaltungen – die wegen des zwischen nahen Angehörigen womöglich fehlenden Interessengegensatzes ohne realen arbeitsrechtlichen Hintergrund sind – und besonders durch Zuwendungen an die Kinder das > Einkommen der Eltern steuerwirk... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Unternehmerrisiko/Unternehmerinitiative

Rz. 70 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Auf Selbständigkeit – also eine gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit – und damit gegen ein Dienstverhältnis – deuten typischerweise hin: Selbstbestimmtheit von Organisation und Durchführung der Tätigkeit, Unternehmerrisiko, Unternehmerinitiative, Einsatz eigener Betriebsmittel und selbstgestellten Materials, Bindung nur für bestimmte Tage an... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Begünstigte Einnahmen

Rz. 2 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Steuerfrei sind, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, > Einnahmen für Leistungen des Stpfl ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze gemäß § 35 Satz 2 oder § 235 SGB VI. Die Regelaltersgrenze wird nach § 35 Satz 2 SGB VI mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Das gilt jedoch nach § 235 SGB VI nicht für Persone... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Dienstverhältnisse zwischen Eltern und Kindern

1. Kinder als Arbeitnehmer der Eltern Rz. 110 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Auch im Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern hat die FinVerw darauf zu achten, dass nicht durch vertragliche Gestaltungen – die wegen des zwischen nahen Angehörigen womöglich fehlenden Interessengegensatzes ohne realen arbeitsrechtlichen Hintergrund sind – und besonders durch Zuwendungen an die Kinder ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Steuerfreiheit nach § 3 Nr 28 EStG

I. Aufstockungsbetrag und Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a und b AltTZG) Rz. 10 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Aufstockungsbeträge iSd § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a AltTZG (> Rz 6) sowie die Beiträge zur Höherversicherung in der GRV iSd § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst b AltTZG (> Rz 15) sind steuerfrei (§ 3 Nr 28 EStG). Für die Steuerfreiheit ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Die Tatbestandsmerkmale im Einzelnen

Rz. 10 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Folgende Merkmale deuten auf ein steuerliches Dienstverhältnis hin: 1. Schulden der Arbeitskraft Rz. 11 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Ein Dienstverhältnis wird dadurch gekennzeichnet, dass die tätige Person dem > Arbeitgeber (öffentliche Körperschaft, Unternehmer, Haushaltsvorstand) ihre Arbeitskraft schuldet (vgl § 1 Abs 2 Satz 1 LStDV; BFH 250,... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Pflichten und Haftung des Verleihers

1. Inländischer Verleiher Rz. 5 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Ein Verleiher, der im > Inland seinen Sitz, eine > Betriebsstätte usw hat und der deshalb > Inländischer Arbeitgeber ist, hat kraft gesetzlicher Verpflichtung den LSt-Abzug vorzunehmen (§ 38 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG). Soweit er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, haftet er für die LSt auf den an seine ArbN gezahlten >... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Das Dienstverhältnis als Basis des Arbeitnehmerbegriffs

I. Entscheidend: Gesamtbild der Verhältnisse Rz. 8 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Begriff ‚Dienstverhältnis’ – der in § 19 EStG übrigens erst mit der Einfügung von Abs 1 Satz 1 Nr 3 Satz 1 durch das JStG 2007 erscheint – fasst das zivilrechtliche Arbeitsverhältnis mit dem dienstrechtlichen Verhältnis der Beamten, Richter und Soldaten sowie der politischen Amtsträger (> Minist... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Persönliche Weisungsgebundenheit

a) Grundsätzliche Einordnung Rz. 15 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 § 1 Abs 2 Satz 2 LStDV beschreibt einen ArbN für das Steuerrecht als eine Person, die "in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist". Diese Merkmale werden von der Praxis auf di... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Steuerliche Behandlung der erlaubten Arbeitnehmerüberlassung

I. Erlaubnispflicht der Arbeitnehmerüberlassung Rz. 3 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 ArbG bedürfen der Erlaubnis, wenn sie Dritten (Entleihern) eigene ArbN (Leih-ArbN) im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen (§ 1 Abs 1 Satz 1 AÜG; zu Einzelheiten > Rz 26 zu Ausnahmen > Rz 30 ff). Das AÜG gilt auch für ausländische Verleiher, die ArbN nach Deutsc... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Steuerliche Behandlung der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung

I. Rechtsentwicklung zu § 42d Abs 6 bis 8 EStG Rz. 16 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Gesetzgeber hat erstmals mit Wirkung ab 1986 mit Art 7 des StBerG 1986 vom 19.12.1985 (BGBl 1985 I, 2436 = BStBl 1985 I, 735) eine Haftung des Entleihers in § 42d Abs 6 EStG und steuerliche ArbG-Pflichten des ausländischen Verleihers in § 38 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG normiert. Mit den Abs 6 bis ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Pflichten und Haftung des Entleihers

1. Allgemeines Rz. 20 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Beschäftigt der Entleiher (> Rz 1/2) Zeit- oder Leih-ArbN und hat der Verleiher (> Rz 1/1) keine Erlaubnis zur ArbN-Überlassung nach § 1 AÜG, ist der Arbeitsvertrag zwischen ArbN und Verleiher, aber auch der Überlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher unwirksam (§ 9 Abs 1 Nr 1 AÜG). Dann gilt kraft Gesetzes ein Arbeits... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Besonderheiten bei Dienstverhältnissen zwischen nahen Angehörigen

I. Grundsätzliches zu Verträgen zwischen nahen Angehörigen Rz. 80 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Unter Eheleuten und anderen Angehörigen des engeren Familienkreises wie Eltern/Kinder oder Geschwistern bestehen typischerweise die zwischen Fremden natürlichen Interessengegensätze nicht: Die Mitarbeit im Beruf oder Gewerbe eines Familienangehörigen kann auf familiärer ebenso wie auf... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Dienstverhältnisse zwischen Ehegatten/Lebenspartnern

1. Grundsätzliches Rz. 83 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Zivilrechtlich besteht während der Ehe zwischen den > Ehegatten typischerweise eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs (> Splitting Rz 1). Gleichwohl bleiben ihre Vermögen beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft während der Ehe getrennt, werden also nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (§ 1363 ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Hinweise zum Verfahren

1. Zuständiges Finanzamt Rz. 80 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Zuständig für die Inanspruchnahme des Entleihers ist das für den Verleiher örtlich zuständige > Betriebsstätten-Finanzamt (§ 42d Abs 6 Satz 9 EStG). Das ist das FA, in dessen Bezirk der Verleiher seine lohnsteuerliche > Betriebsstätte hat (vgl § 41 Abs 2 EStG; > Betriebsstätte Rz 15 ff ). Bei einem im > Inland ansässig... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Art der Vergütung

a) Anspruch auf Arbeitslohn Rz. 50 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Art der Vergütung kommt für das Gesamtbild der Verhältnisse (> Rz 15) ein herausragendes Gewicht zu, denn steuerrechtlich sind ArbN natürliche Personen, wenn und solange sie Arbeitslohn beziehen (> Rz 5–6/1). Rz. 51 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG nennt beispielhaft "Gehälter, Löhne, Grati... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Weitere Abgrenzung zu selbständigen Tätigkeiten

I. Allgemeines Rz. 60 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die in den > Rz 10–59 dargestellten Merkmale eines Dienstverhältnisses reichen in Grenzfällen für ein Gesamtbild der Verhältnisse (> Rz 9) nicht aus, um den ArbN vom Unternehmer zu unterscheiden. Zu den für eine selbständige Tätigkeit typischen Merkmalen > Rz 70 ff. Rz. 61 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die praktische Bedeutung der ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Aufwendungen für die eigene Unterbringung

I. Altersbedingte Unterbringung Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Aufwendungen für die eigene Unterbringung des Stpfl und seines > Ehegatten in einem Altenheim oder Altenwohnheim sind grundsätzlich durch den > Grundfreibetrag (§ 32a Abs 1 EStG; > Existenzminimum) abgegolten und keine AgB iSv § 33 EStG (BFH 229, 206 = BStBl 2010 II, 794). Sie verlieren ihren Charakter als ü... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Haftungsausschlüsse (Einwendungen des Entleihers)

a) Erlaubte Arbeitnehmerüberlassung Rz. 53 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Entleiher haftet nicht, wenn – nicht soweit – der Verleiher nachweislich (> Rz 11) eine Erlaubnis besitzt (> Rz 4). Das schließt Fälle ein, in denen der Verleiher zwar eine Erlaubnis hat, daneben aber auch weitere ArbN ‚schwarz’ einsetzt (vgl Goydke, DStZ 1986, 68 ff) oder bei einem aus dem > Ausland ko... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Umfang der Haftung

a) Haftung "neben dem Arbeitgeber" Rz. 60 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Entleiher haftet "neben dem Arbeitgeber" (§ 42d Abs 6 Satz 1 EStG). Seine Haftung ist akzessorisch und geht nicht weiter als die Haftung des Verleihers als ArbG. Deshalb sind sowohl die Haftungstatbestände des § 42d Abs 1 EStG (im Einzelnen > Haftung für Lohnsteuer Rz 33 ff) als auch die gesetzlichen Haf... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung zum Begriff des Arbeitnehmers

I. Gründe für einen besonderen steuerlichen Arbeitnehmerbegriff Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff für das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht gibt es nicht. Er wäre zwar im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsordnung und der Rechtsanwendung an sich geboten und von der Praxis gefordert (vgl zB Bonjean, DStR 24/2017, Edit... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Eingliederung in den betrieblichen Organismus

Rz. 25 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Eingliederung in den betrieblichen Organismus eines anderen ist die für einen ArbN typische Stellung. Zur Bedeutung von ‚Eingliederung’ > Rz 15 ff. Darauf lässt zB das Vorhandensein eines festen Arbeitsplatzes mit vom ArbG zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln, die regelmäßige Kontrolle der Arbeitszeit und/oder der Arbeitsergebnisse, d... mehr