Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belohnung / Lohnsteuer

1 Steuerpflichtiger Arbeitslohn Belohnungen an den Arbeitnehmer sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn sie mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis und nicht im ganz überwiegend eigenen betrieblichen Interesse des Arbeitgebers gezahlt werden. Dies gilt auch für Belohnungen an Arbeitnehmer, die durch persönlichen Einsatz oder besonders umsichtiges Verhalten eine ...mehr

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Vermögensbeteiligung / Lohnsteuer

1 Vermögensbeteiligung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören neben Gehältern und Löhnen auch andere Bezüge und Vorteile, die "für" eine Beschäftigung gewährt werden, unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht und ob es sich um laufende oder einmalige Bezüge handelt.[1] Diese Bezüge oder Vorteile gelten dann al...mehr

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Eignungsübung

Begriff Die viermonatige Eignungsübung ist eine besondere Form der Probezeit für Bewerber als Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Die Eignungsübung beginnt mit einer Einberufung und führt zum Ruhen eines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Einfluss von Eignungsübungen der Streitkr...mehr

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Vermögensbeteiligung / 5.2 Begünstigte Arbeitnehmer

Die vorläufige Nichtbesteuerung findet nur dann Anwendung, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um ein sog. Start-up-Unternehmen handelt, welches die Voraussetzungen des § 19a Abs. 3 EStG erfüllt. Hierunter fallen insbesondere Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU[1]), deren Gründung nicht mehr als 20 Jahre zurückliegt. Die Besteuerung des geldwerten Vort...mehr

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Vermögensbeteiligung / 2.2 Einzubeziehende Arbeitnehmer

Voraussetzung für die Steuerbefreiung bis 2.000 EUR (2023: 1.440 EUR) ist, dass die Beteiligung mindestens allen Arbeitnehmern offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Arbeitgeber stehen. Hierzu zählen auch Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis ruht, z. B. während der Mutterschutz...mehr

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Belohnung / Zusammenfassung

Begriff Unter einer Belohnung wird die Vergütung des Arbeitgebers an Arbeitnehmer für Leistungen besonderer Art verstanden. Die Belohnung kann in Geld oder Geldwert bestehen. Im Rahmen von Dienstverhältnissen wird eine Belohnung regelmäßig in der Absicht gewährt, ein bestimmtes Verhalten der Arbeitnehmer zu fördern. In diesem Zusammenhang hat sich der Begriff "Incentive" eta...mehr

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Vermögensbeteiligung / Zusammenfassung

Begriff Unter Mitarbeiterkapitalbeteiligung versteht man die vertragliche, i. d. R. dauerhafte Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital des Arbeit gebenden Unternehmens. Im Gegensatz zu einer Erfolgsbeteiligung trägt der Arbeitnehmer damit – sofern das Kapital keiner Insolvenzsicherung unterliegt – auch das Risiko des Kapitalverlustes. Die Wahl der jeweiligen Beteiligungsform ...mehr

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Verlosung / Zusammenfassung

Begriff Bei betrieblich veranlassten Verlosungen, stellt sich die Frage, ob etwaige Losgewinne eine Entlohnung oder eine steuerfreie Aufmerksamkeit für den Arbeitnehmer darstellen. Auch die Kostenübernahme für Lose einer außerbetrieblichen Lotterie kann zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil führen, wenn die Loskosten die 50-EUR-Freigrenze überschreiten. Erhalten Arbei...mehr

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Verlosung / 1 Verlosungen mit Teilnahmebedingungen

Verlosungsgewinne sind steuerpflichtig, wenn an einer betrieblichen Verlosung nur diejenigen Arbeitnehmer teilnehmen dürfen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies ist z. B. der Fall, wenn an einer Verlosung nur diejenigen Arbeitnehmer teilnahmeberechtigt sind, die im Rahmen eines Unternehmenswettbewerbs Verbesserungsvorschläge eingereicht haben oder in bestimmten Zeit...mehr

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Vermögensbeteiligung / 3 Bewertung des geldwerten Vorteils

3.1 Bewertung mit dem gemeinen Wert Als Wert der Vermögensbeteiligung ist ausschließlich der gemeine Wert zum Zeitpunkt der Überlassung anzusetzen. Ob der Arbeitnehmer das Wirtschaftsgut verbilligt erwirbt oder sich Leistung und Gegenleistung entsprechen, ist deshalb grundsätzlich anhand der Wertverhältnisse bei Abschluss des für beide Seiten verbindlichen Veräußerungsgeschäf...mehr

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Vermögensbeteiligung / 8 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers

Die steuerbegünstigte Überlassung von Vermögensbeteiligungen muss der Arbeitgeber im Lohnkonto des Arbeitnehmers oder in einem Sammellohnkonto aufzeichnen. Dies gilt auch für die erforderlichen Angaben zur Bewertung der Vermögensbeteiligung.mehr

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Belohnung / 4 Preise mit Entlohnungscharakter

4.1 Preise für Engagement Preise für besondere Leistungen oder besonderes Engagement, z. B. auf technischem, wissenschaftlichem oder künstlerischem Gebiet, sind nur dann zu versteuern, wenn ein untrennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Preis und einer Einkunftsart besteht. Ein solcher liegt vor, wenn der Preis wie ein leistungsbezogenes Entgelt für eine Tätigkei...mehr

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Vermögensbeteiligung / 5 Vorläufige Nichtbesteuerung bei Start-ups und KMU

5.1 Aufgeschobene Besteuerung Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung von bestimmten Vermögensbeteiligungen an sog. Start-up-Unternehmen, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden[1], werden auf Antrag des Arbeitnehmers nicht im Jahr der Übertragung, sondern erst ...mehr

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Betriebsversammlung / 1 Weitergezahlte Vergütung ist laufender Arbeitslohn

Die Teilnahme des Arbeitnehmers an einer Betriebsversammlung ist beruflich veranlasst und rechnet nicht zu seinem privaten Bereich. Der für die Zeit der Versammlungsteilnahme weiter gezahlte Arbeitslohn ist dem steuerpflichtigen laufenden Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums hinzuzurechnen.mehr

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Belohnung / 4.3 Gewinne aus privaten Preisausschreiben

Ebenfalls nicht einkommensteuerpflichtig sind Gewinne aus privaten Preisausschreiben, Preisrätseln oder Quizsendungen.mehr

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Vermögensbeteiligung / 2 Steuerfreier Höchstbetrag von 2.000 EUR

2.1 Freibetrag für unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer führt regelmäßig zu Arbeitslohn. Dies gilt auch für den Fall, dass der geldwerte Vorteil im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung als Geschäftsführer gewährt w...mehr

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Vermögensbeteiligung / 4 Zuflusszeitpunkt

4.1 Zufluss bei Erlangen der Verfügungsmacht Der Zuflusszeitpunkt bestimmt sich nach dem Tag der Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf die Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Vermögensbeteiligung.[1] Bei Aktien ist dies der Zeitpunkt der Einbuchung der Aktien in das Depot des Arbeitnehmers.[2] Unbeachtlich sind positive wie negative Wertveränderu...mehr

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Verlosung / 2 Sachpreise anlässlich Betriebsveranstaltungen

Kein Arbeitslohn und damit steuerfrei ist ein Verlosungsgewinn nur dann, wenn die Verlosung im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers stattfindet. Dies ist der Fall, wenn anlässlich einer Betriebsveranstaltung Gewinne von geringem Wert unter allen teilnehmenden Arbeitnehmern verlost werden. Voraussetzungen für die Steuerfreiheit ist also, dass alle A...mehr

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Betriebsversammlung / 3 Verbindung mit einem Betriebsfest

Lädt der Personal- oder Betriebsrat zu einem geselligen Beisammensein im Anschluss an die Betriebsversammlung ein, handelt es sich insoweit um eine Betriebsveranstaltung.[1]mehr

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Belohnung / 5 Belohnungen Dritter als Arbeitslohn

Auch Belohnungen die dem Arbeitnehmer von einem Dritten gewährt werden, können steuerpflichtiger Arbeitslohn sein. Hier ist besonders zu prüfen, ob eine Belohnung auch tatsächlich mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis geleistet wurde. Um Arbeitslohn kann es sich z. B. handeln, bei Belohnungen durch Kunden des Arbeitgebers, Preisgeldern, die für besondere Leistungen im Zusamme...mehr

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Vermögensbeteiligung / 2.1 Freibetrag für unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen

Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer führt regelmäßig zu Arbeitslohn. Dies gilt auch für den Fall, dass der geldwerte Vorteil im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung als Geschäftsführer gewährt wird.[1] Der Gesetzgeber fördert die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermög...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 7 Rückforderungsrecht des Arbeitgebers

Werden Vermögensbeteiligungen mit der Maßgabe überlassen, dass der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen die überlassenen Vermögensbeteiligungen vom Arbeitnehmer zurückfordern kann, z. B. bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen, und kommt es tatsächlich zu einer Rückforderung, liegt bei Rückgabe der überlassenen Vermögensbeteiligungen negativer Arbeitslohn in ...mehr

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Vermögensbeteiligung / 3.1 Bewertung mit dem gemeinen Wert

Als Wert der Vermögensbeteiligung ist ausschließlich der gemeine Wert zum Zeitpunkt der Überlassung anzusetzen. Ob der Arbeitnehmer das Wirtschaftsgut verbilligt erwirbt oder sich Leistung und Gegenleistung entsprechen, ist deshalb grundsätzlich anhand der Wertverhältnisse bei Abschluss des für beide Seiten verbindlichen Veräußerungsgeschäfts zu bestimmen.[1] Bei einer verbil...mehr

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Vermögensbeteiligung / 3.3 Bewertung nicht börsennotierter Aktien

Der gemeine Wert nicht börsennotierter Aktien lässt sich grundsätzlich aus nicht weniger als ein Jahr zurückliegenden und im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten Verkäufen ableiten.[1] Dies gilt insbesondere dann nicht, wenn nach den Veräußerungen, aber vor dem Bewertungsstichtag weitere Umstände eintreten, die dafür sprechen, dass die Verkäufe nicht mehr den gemeinen Wert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 4.1 Zufluss bei Erlangen der Verfügungsmacht

Der Zuflusszeitpunkt bestimmt sich nach dem Tag der Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf die Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Vermögensbeteiligung.[1] Bei Aktien ist dies der Zeitpunkt der Einbuchung der Aktien in das Depot des Arbeitnehmers.[2] Unbeachtlich sind positive wie negative Wertveränderungen zwischen schuldrechtlichem Veräußerungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 3.5 Bewertung bei fehlgeschlagenen Mitarbeiteraktienprogrammen

Bei einem fehlgeschlagenen Mitarbeiteraktienprogramm, bei dem zuvor vom Arbeitnehmer vergünstigt erworbene Aktien an den Arbeitgeber zurückgegeben werden, liegen negative Einnahmen bzw. Werbungskosten nur i. H. d. bei Ausgabe versteuerten geldwerten Vorteils vor. Zwischenzeitlich eingetretene Wertveränderungen der Aktien sind unbeachtlich und können damit nicht steuermindern...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 6 Nebenkosten sind kein Arbeitslohn

Die Übernahme der mit der Überlassung von Vermögensbeteiligungen verbundenen Nebenkosten durch den Arbeitgeber, z. B. Notariatsgebühren, Eintrittsgelder im Zusammenhang mit Geschäftsguthaben bei einer Genossenschaft und Kosten für Registereintragungen, ist kein Arbeitslohn. Ebenfalls kein Arbeitslohn sind vom Arbeitgeber übernommene Depotgebühren, die durch die Festlegung der...mehr

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Betriebsversammlung / Zusammenfassung

Begriff Die Betriebsversammlung ist Organ der Betriebsverfassung, allerdings ohne Vertretungsmacht oder sonstige Außenfunktionen. Ihre Zuständigkeit ist im BetrVG abschließend festgelegt. Sie dient im Wesentlichen der Aussprache und gegenseitigen Information innerhalb der Belegschaft und zwischen Belegschaft und dem Betriebsrat. Gegenüber dem Betriebsrat kann die Betriebsver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belohnung / 4.2 Preise im Rahmen eines Dienstverhältnisses

Werden Preise im Rahmen eines Dienstverhältnisses zugewendet, liegt grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Voraussetzung ist insoweit, dass der Preis leistungsabhängig erworben wurde und daher Entlohnungscharakter hat. Hiervon ist auszugehen bei Preisvergaben anlässlich eines Sicherheitswettbewerbs oder eines Wettbewerbs mit Verbesserungsvorschlägen. Sachpreise aus ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belohnung / 3 Incentivereise mit touristischem Charakter

Veranstaltet der Arbeitgeber eine Incentivereise, um bestimmte Arbeitnehmer für besondere Leistungen zu belohnen und zu weiteren Leistungssteigerungen zu motivieren, stellt dieses sog. Incentive für die Arbeitnehmer einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar. Hiervon ist auszugehen, wenn auf den Reisen ein Besichtigungsprogramm angeboten wird, das einschlägigen Touristikr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verlosung / 3 Teilnahme an Lotterien fremder Dritter

Verschafft der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer mit einem Geschenklos die Möglichkeit der Teilnahme an einer von einem Dritten durchgeführten Lotterie, stellt die Schenkung des Loses einen geldwerten Vorteil dar. Bereits die unentgeltliche Zuwendung des Geschenkloses (und nicht erst der Lotteriegewinn), das zur Teilnahme an einer von einem fremden Dritten durchgeführten Lotte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 4.2 Vereinfachungsregelung

Als Tag der Überlassung kann beim einzelnen Arbeitnehmer vom Tag der Ausbuchung beim Überlassenden oder dessen Erfüllungsgehilfen ausgegangen werden. Alternativ kann auch auf den Vortag der Ausbuchung abgestellt werden. Bei sämtlichen begünstigten Arbeitnehmern kann auch der durchschnittliche Wert der Vermögensbeteiligungen angesetzt werden, wenn das Zeitfenster der Überlass...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belohnung / 1 Steuerpflichtiger Arbeitslohn

Belohnungen an den Arbeitnehmer sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn sie mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis und nicht im ganz überwiegend eigenen betrieblichen Interesse des Arbeitgebers gezahlt werden. Dies gilt auch für Belohnungen an Arbeitnehmer, die durch persönlichen Einsatz oder besonders umsichtiges Verhalten eine Gefahr für Leib und Leben ander...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 9 Keine Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG

Sämtliche Vermögensbeteiligungen sind von der Anwendung der Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG ausgeschlossen.[1] Steuerpflichtige geldwerte Vorteile aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen sind danach individuell zu besteuern. Hierbei kann es sich z. B. handeln um den geldwerten Vorteil, der den steuerfreien Höchstbetrag von 2.000 EUR jährlich übersteigt, oder Fälle, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 2.4 Abgrenzung Sachbezug und Geldleistung

Die Steuerbegünstigung erstreckt sich nur auf den geldwerten Vorteil, den der Arbeitnehmer durch die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung der Vermögensbeteiligung selbst erhält. Nicht steuerbegünstigt sind deshalb Geldleistungen des Arbeitgebers an den Mitarbeiter zur Begründung oder zum Erwerb einer Vermögensbeteiligung oder für den Arbeitnehmer vereinbarte vermögenswi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 3.2 Bewertung börsennotierter Wertpapiere

Bei Wertpapieren (Aktien, Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen, Genussscheinen mit Wertpapiercharakter), die am Tag der Beschlussfassung über die Überlassung an einer deutschen Börse zum regulierten Markt zugelassen sind, werden mit dem niedrigsten an diesem Tag für sie im regulierten Markt notierten Kurswert angesetzt, wenn seither nicht mehr als 9 Monate vergangen sind....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 3.4 Kaufpreis ist höher als Kurswert

Muss der Arbeitnehmer aufgrund der getroffenen Vereinbarung einen höheren Kaufpreis zahlen als z. B. den Kurswert der Vermögensbeteiligung, betrifft dies die private Vermögenssphäre des Arbeitnehmers und führt nicht zu negativem Arbeitslohn; ebenso wenig liegen Werbungskosten vor. Entsprechendes gilt für Kursrückgänge nach dem Zeitpunkt des Zuflusses. Steuerliche Auswirkunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 5.1 Aufgeschobene Besteuerung

Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung von bestimmten Vermögensbeteiligungen an sog. Start-up-Unternehmen, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden[1], werden auf Antrag des Arbeitnehmers nicht im Jahr der Übertragung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsversammlung / 2 Wegezeitentschädigungen und Fahrtkostenersatz

Vergütungen für die Fahrt- und Wegezeit (Wegezeitentschädigungen) zur Betriebsversammlung sind als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln, steuerpflichtige Sonderzahlungen sind als sonstige Bezüge zu behandeln. Die steuerliche Behandlung der Fahrtkostenerstattung richtet sich danach, ob die Versammlung stattfindet an der ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers oder einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 5.3 Bemessungsgrundlage im Zeitpunkt der Nachversteuerung

Der steuerpflichtige Arbeitslohn bemisst sich grundsätzlich aus dem Unterschied zwischen dem gemeinen Wert im Zeitpunkt der Übertragung abzüglich der tatsächlich geleisteten Zuzahlungen des Arbeitnehmers und eines etwaig im Jahr der Übertragung noch nicht in Anspruch genommenen Freibetrags nach § 3 Nr. 39 EStG.[1] Sollte der gemeine Wert der Vermögensbeteiligung bis zum Zeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belohnung / 2 Ausnahmen von der Steuerpflicht

In besonderen Einzelfällen sieht die Finanzverwaltung von der Besteuerung ab.[1] Voraussetzung ist, dass es sich um eine Belohnung für die Verhütung einer Katastrophe handelt und die Gefahrenbekämpfung nicht zum unmittelbaren Aufgabenbereich des Arbeitnehmers gehört. Nicht durch das Dienstverhältnis veranlasst und damit auch kein steuerpflichtiger Arbeitslohn sind dagegen z. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belohnung / 4.1 Preise für Engagement

Preise für besondere Leistungen oder besonderes Engagement, z. B. auf technischem, wissenschaftlichem oder künstlerischem Gebiet, sind nur dann zu versteuern, wenn ein untrennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Preis und einer Einkunftsart besteht. Ein solcher liegt vor, wenn der Preis wie ein leistungsbezogenes Entgelt für eine Tätigkeit wirkt und eine unmittel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 2.3 Begünstigte Beteiligungsformen

Die Steuerbefreiung gilt für Vermögensbeteiligungen am eigenen Unternehmen des Arbeitgebers. Folgende Vermögensbeteiligungen am eigenen Unternehmen des Arbeitgebers sind begünstigt: Aktien, Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Namensschuldverschreibungen, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, GmbH-Anteile, stille Beteiligungen, privatrechtlich gesicherte Darlehen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 5.4 Besteuerung nach der Fünftelregelung

Der vorläufig nicht besteuerte Arbeitslohn unterliegt im Zeitpunkt der Nachversteuerung der sog. Fünftelregelung, wenn seit der Übertragung der Vermögensbeteiligung mindestens 3 Jahre vergangen sind.[1] Grundsätzlich stellt der gemeine Wert der Vermögensbeteiligung im Zeitpunkt der Übertragung die maßgeblichen Anschaffungskosten der Anteile für Zwecke der Besteuerung nach §§ ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbeteiligung / 1 Vermögensbeteiligung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören neben Gehältern und Löhnen auch andere Bezüge und Vorteile, die "für" eine Beschäftigung gewährt werden, unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht und ob es sich um laufende oder einmalige Bezüge handelt.[1] Diese Bezüge oder Vorteile gelten dann als für eine Beschäftigung gewährt, wenn sie durch das ind...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fahrräder im Betriebsvermög... / b) Fahrrad im PV

Sofern ein Fahrrad dem PV und nicht dem BV zuzuordnen ist, können Selbständige gleichwohl Aufwendungen als BA geltend machen. Für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind aber nur Aufwendungen in Höhe der Entfernungspauschale i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG zum Abzug zugelassen. Die Regelung des § 9 Abs. 2 EStG ist entsprechend anzuwenden. Bei einer doppelten Haushalts...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beurteilung von Familienang... / Lohnsteuer

1 Steuerrechtliche Einordnung Familiär begründete Mitarbeit führt regelmäßig nicht zu einer Besteuerung. Falls jedoch zwischen den Angehörigen ein steuerlich anzuerkennendes Dienstverhältnis vorliegt, handelt es sich bei dem gezahlten Arbeitslohn um steuerpflichtige Einkünfte nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Sie unterliegen dem Lohnsteuerabzug, für den bei steuerlich anerkannten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Feststellung der Arbeitnehm... / Lohnsteuer

1 Definition des Arbeitnehmers 1.1 Steuerrechtlicher Arbeitnehmerbegriff Das Steuerrecht verwendet einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff, der sich von der arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung unterscheidet. Im Gegensatz zum Arbeitsrecht gehören zu den Arbeitnehmern z. B. auch Beamte, Richter und Soldaten. Entgegen dem Sozialversicherungsrecht gel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitausbildung / Lohnsteuer

1 Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtig Die Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Regelmäßig liegt die Ausbildungsvergütung unterhalb des Grundfreibetrags (Existenzminimum). Dieser beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2024 11.604 EUR[1]. [2] Auch Auszubildende in Teilzeit haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung.[3] Der ausbildende Betrieb darf bei Red...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Feststellung der Arbeitnehm... / 7.3 Lohnsteuerabzug und Mitteilung an Arbeitnehmer

Alternativ zum eigenen Handeln kann der Arbeitgeber/Auftraggeber die Arbeitnehmereigenschaft vom vermeintlichen Arbeitnehmer prüfen lassen. Dazu behält der Arbeitgeber/Auftraggeber die Lohnsteuer ein und informiert seinen Mitarbeiter. Dieser leitet selbst notwendige Schritte ein, um eine Entscheidung der Steuergerichte herbeizuführen. Dazu legt der vermeintliche Arbeitnehmer ...mehr