Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gegenwärtiges Dienstverhältnis

Rn. 27 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Um eine mehrfache LSt-Pauschalierung und damit eine mehrfache Begünstigung desselben ArbN in verschiedenen Dienstverhältnissen zu vermeiden, beschränkt § 40b Abs 2 S 1 EStG die Pauschalierung auf die Beiträge und Zuwendungen, die vom ArbN aus seinem ersten Dienstverhältnis bezogen werden; vgl auch entsprechende Voraussetzung bei § 3 Nr 63 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Abgeltungswirkung in den Fällen des Steuerabzugs und bei Pauschalierung (§ 51a Abs 3 EStG)

Rn. 240 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 3 EStG regelt zum einen die Fälle, in denen die ESt durch den Steuerabzug abgegolten ist, sowie zum anderen die Fälle, in denen Einkünfte bei der Veranlagung zur ESt oder beim LStJA nicht erfasst werden. Wird die Steuer durch den Steuerabzug abgegolten, wie das der Fall ist beim Steuerabzug vom Arbeitslohn in den Fällen der Antrags...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. § 118 EStG: Energiepreispauschale im Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren

Rn. 40 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 118 EStG enthält die Regelung über die Berücksichtigung der Energiepreispauschale im Vorauszahlungsverfahren. Ist gegen einen Anspruchberechtigten nach § 113 EStG für das dritte Quartal 2022 eine ESt-Vorauszahlung auch für Einkünfte aus § 13, § 15 oder § 18 EStG festgesetzt worden, wird diese um 300 EUR gekürzt (§ 118 Abs 1 S 1 EStG). Die ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Für den SA-Abzug von Aufwendungen für versicherungspflichtige hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse war mit dem StRefG 1990 § 10 Abs 1 Nr 8 EStG eingeführt worden. Es sollten zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen sowie Familien mit Kindern oder Pflegebedürftigen entlastet werden. Sodann hatte das JStG 1997 das "Dienstmädchenprivileg"...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliche Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen für den Umzug von einer Privatwohnung in eine andere gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die private > Lebensführung . Sie sind aber als allgemeine > Werbungskosten iSv § 9 Abs 1 Satz 1 EStG abziehbar, wenn der Stpfl nahezu ausschließlich aus beruflicher Veranlassung (> Rz 15 ff) umzieht. Das betrifft t...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zusammenhang mit im Inland besteuerbaren Einnahmen

Rz. 40 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Umzugskosten sind als WK in Deutschland nur abziehbar, wenn sie mit in Deutschland besteuerbaren > Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (> Werbungskosten Rz 69 ff); sie dürfen mithin nicht durch Einnahmen veranlasst sein, die nicht der deutschen > Einkommensteuer unterliegen (§ 2 Abs 1 EStG; BFH/NV 2006, 1068). Stehen sie mit Ei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Hinweise zum Beschäftigungsverhältnis

Rz. 35 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs 1, 2 Satz 1 Alt 1 EStG setzt ein Beschäftigungsverhältnis zum Stpfl voraus. Damit übernimmt das Steuerrecht ein Merkmal aus der SozVers: Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, besonders in einem Arbeitsverhältnis (§ 7 Abs 1 SGB IV; ergänzend > Sozialversicherung Rz 5 ff). Ob auch ein lohnsteuerrec...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Höchstbeträge

Rz. 47 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Je nach Art der haushaltsnahen Aufwendungen (> Rz 44) gelten für die Steuerermäßigung bei einem einheitlichen Prozentsatz von 20 % unterschiedliche Höchstbeträge:mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Vorbemerkung zur Abgrenzung von der privaten Sphäre

Rz. 45 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Nicht alle durch einen beruflich veranlassten Umzug entstehenden Aufwendungen sind als WK abziehbar. Weil die Wohnung und ihre Ausstattung grundsätzlich zur privaten Sphäre des Stpfl iSv § 12 Nr 1 EStG gehört (vgl BFH 166, 534 = BStBl 1992 II, 494), bedarf es einer objektiven Kriterien folgenden Trennung von den außerhalb der beruflichen Sph...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Allgemeines

Rz. 5 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Aufwendungen des ArbN, die durch den Besuch von Veranstaltungen entstehen, die seiner beruflichen Fortbildung (> Rz 1) dienen, sind dem Grunde nach als WK abziehbar (zu Einzelheiten > Bildungsaufwendungen Rz 34 ff), soweit sie nicht vom ArbG getragen werden (> Rz 4). Ausnahmen sind durch gesetzliche > Abzugsverbote bedingt. Dafür kommen s...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Besonderheiten bei Auslandsumzügen

Rz. 115 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 § 14 Abs 1 BUKG sieht vor, dass die besonderen Bedürfnisse bei Auslandsumzügen in einer besonderen VO geregelt werden. Ebenso wie das BUKG für Inlandsumzüge (> Rz 57 ff) gibt die AUV bei Auslandsumzügen den für den Abzug von WK von ArbN im öffentlichen und privaten Dienst maßgebenden Rahmen vor (> Rz 3, 45). Sie gilt für Umzüge vom > Inland...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Nachweis der Aufwendungen

Rz. 59 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Seit dem VZ 2008 müssen die Rechnung und der Zahlungsnachweis dem FA nicht mehr zusammen mit der > Steuererklärung eingereicht werden (vgl § 35a Abs 5 Satz 3 EStG; > Rz 12). Die in > Rz 60 ff genannten Nachweise muss der Stpfl aber weiterhin vorhalten; sie sind dem FA auf Anforderung vorzulegen. Bei einem Haushalt im EU/EWR-Ausland (> Rz 25/...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Teilnachweis der durch die Umzugskostenpauschale des § 10 BUKG abgegoltenen Aufwendungen

Rz. 80 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbN, der sich für die ab > Rz 57 dargestellte Methode zur Geltendmachung seiner Umzugskosten entschieden hat, kann anstelle der unter > Rz 72 dargestellten Kostenpauschale des § 10 BUKG höhere als die pauschal erfassten Aufwendungen nachweisen (> R 9.9 Abs 2 Satz 4 LStR). Diese Methode empfiehlt sich vor allem bei Umzügen iRe doppelten ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Hinweise zu den vom ArbG gestellten Mahlzeiten

Rz. 25 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Verpflegt der ArbG den ArbN bei einer betrieblichen Fortbildungsveranstaltung unentgeltlich oder teilentgeltlich, sind lohnsteuerlich folgende Sachverhalte zu unterscheiden: Rz. 26 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei der Fortbildungsveranstaltung im Betrieb handelt es sich ausnahmsweise um einen außergewöhnlichen Arbeitseinsatz. Dann bleiben Mahlz...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Aufwendungen außerhalb eines Dienstverhältnisses

Rz. 11 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme werden die Aufwendungen wie solche behandelt, die iRe Dienstverhältnisses anfallen. Dazu wird die Bildungseinrichtung als > Erste Tätigkeitsstätte fingiert (Wortlaut: "Als erste Tätigkeitsstätte gilt auch …"), wenn der Stpfl Vollzeit – also 40 Wochenstunden -- studiert (vgl § 9 Abs 4 Satz 8 EStG; > Ers...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Überblick über die steuerliche Begünstigung

Rz. 5 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ausgaben für eine Hilfe im Privathaushalt (Haushaltshilfe) gehören grundsätzlich zu den durch den > Grundfreibetrag abgegoltenen, nicht weiter abziehbaren Aufwendungen für die private Lebenshaltung (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG; > Lebensführung). Sie sind selbst dann keine > Werbungskosten, wenn wegen der Erwerbstätigkeit des Stpfl und/oder seines E...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Vorrang der Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen

Rz. 18 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit Aufwendungen als > Sonderausgaben – zB Erhaltungsmaßnahmen nach § 34f EStG – oder als > Außergewöhnliche Belastungen – zB Pflege- und Betreuungskosten (> Rz 23, 41/2) als > Krankheitskosten – berücksichtigt worden sind, erhält der Stpfl keine Steuerermäßigung (§ 35a Abs 5 Satz 1 EStG). Dies gilt für haushaltsnahe Beschäftigungsverhält...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Haushaltsnahe Tätigkeiten

Rz. 22 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Als "haushaltsnah" begünstigt sind alle Tätigkeiten, die bei einer geordneten Führung des Privathaushalts anfallen; sie müssen in einem Haushalt erbracht werden. Begünstigt sind besonders hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die typischerweise von Raumpflegekräften (Aufwartefrau bzw -mann/Putzhilfe/Zugehfrau bzw -mann), Haushälter(innen), Wirtsc...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Haushaltsnahe gewerbliche Dienstleistungen

Rz. 40 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Eine Ermäßigung seiner ESt kann der Stpfl auch bei der Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen erlangen, die von einem gewerblichen Unternehmen erbracht werden (§ 35a Abs 2 Satz 1 Alt 2 und Satz 2 EStG). Zum Umfang der Steuerermäßigung > Rz 47 ff. Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung setzt eine Nachweismöglichkeit voraus. Zu ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Berufliche Veranlassung des Umzugs

Rz. 15 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grundsätzliches: Durch Verlegung der Wohnung entstehende Umzugskosten können > Werbungskosten sein, wenn der Stpfl nahezu ausschließlich aus beruflicher Veranlassung umzieht und private Gründe eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen (ergänzend > Rz 1). Bei der die Gesamtumstände eines jeden Falles würdigenden Abwägung von beruflich...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Aufwendungen

Rz. 44 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei der Beschäftigung von ArbN (> Rz 21 ff) sind Aufwendungen die Ausgaben für den > Arbeitslohn (das > Arbeitsentgelt) in Form von Geld. Hinzu kommen die Lohnzusatzkosten, zB Pflichtbeiträge des ArbG zur > Sozialversicherung, pauschale Steuerabzüge nach § 40a EStG (> Rz 27 ff, 30 ff). In die Begünstigung einbezogen sind aber auch Sachleistu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Mehrfache Inanspruchnahme

Rz. 54 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Stpfl kann die Steuerermäßigung nach § 35a EStG für die unterschiedlichen begünstigten Tätigkeiten grundsätzlich nebeneinander in Anspruch nehmen. Sind ihm im VZ für eine haushaltsnahe geringfügige Beschäftigung (§ 35a Abs 1 EStG; > Rz 26 ff), für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis, das keine geringfügige Tätigkeit ist, (§ 35a A...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 20 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Leistungen des ArbG, die der beruflichen Fortbildung seiner ArbN dienen, führen regelmäßig nicht zu stpfl > Arbeitslohn. Zum Grundsätzlichen > Bildungsaufwendungen Rz 71 ff. Dazu gehören besonders die bei betrieblichen Fortbildungsmaßnahmen iSd > R 19.7 LStR an Dritte geleisteten Aufwendungen des ArbG für die eigentliche Unterrichtung (zB Le...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Vorrang der Betriebsausgaben oder Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG kann der Stpfl nur beanspruchen, soweit es sich bei den Aufwendungen nicht um > Betriebsausgaben oder > Werbungskosten handelt (§ 35a Abs 5 Satz 1 EStG). § 35a EStG kommt deshalb zB nicht in Betracht für die Reinigung der (Zweit-)Wohnung bei einer > Doppelte Haushaltsführung . Dies gilt sowohl bei haushal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines, Entstehungsgeschichte, Gesetzgebungsverfahren

Rn. 1 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 v 23.05.2022 (BGBl I 2022, 749), das rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft getreten ist (Art 4 Abs 2 Steuerentlastungsgesetz 2022), sind im neuen Abschn XV. "Energiepreispauschale" die §§ 112–122 EStG angefügt worden. In dem Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 2022 der Bundesregierung (BT-Drs 20/1412, gleic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 113 EStG: Anspruchsberechtigung

Rn. 8 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 113 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten. Anspruchsberechtigt sind nur nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt StPfl (dazu s Rn 13), die im VZ 2022 (ggf auch nur für einen Teil des Jahres) Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erzielt haben. Dies gilt auch für Personen, die negative Einkünfte der begünstigten Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Wahlrecht des Arbeitgebers (§ 40b Abs 5 EStG)

Rn. 5 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Unter den Voraussetzungen des § 40b Abs 1 EStG kann der ArbG die Steuer pauschal erheben. Er ist gegenüber der FinVerw – nicht gegenüber dem ArbN, mit dem er die Pauschalierung ggf verbindlich vereinbart hat – in seiner Entscheidung frei. Er braucht weder eine Begründung für seine Entscheidung anzugeben noch ist gegenüber der FinVerw die Zust...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verhältnis § 40b Abs 1 EStG und § 3 Nr 56 EStG

Rn. 18 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Laufende Umlagen, die der ArbG für die betriebliche Altersversorgung zahlt, stellen nach § 19 Abs 1 S. 1 Nr 3 S 1 EStG Arbeitslohn dar (Urt BFH v 07.05.2009, BStBl II 2010, 194). Die Zuwendungen des ArbG sind seit dem Jahr 2008 vorrangig nach § 3 Nr 56 EStG begrenzt steuerfrei (s § 3 Rn 2639 (Stickan). Übersteigen die Zuwendungen des ArbG den...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Tz. 96 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beträgt seit Januar 2026 603 EUR. Entrichtet der Arbeitgeber für derartige geringfügig Beschäftigte pauschale Sozialabgaben (Rentenversicherung 15 %; Krankenversicherung 13 %), kann er für das Arbeitsentgelt unter Verzicht auf die Vorlage der Lohnsteuerkarte die Lohnsteuer einschließlich des S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 58 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 40b Abs 1 EStG idF bis 31.12.2004 war um folgenden S 2 erweitert: Zitat Die pauschale Erhebung der Lohnsteuer von Beiträgen für eine Direktversicherung ist nur zulässig, wenn die Versicherung nicht auf den Erlebensfall eines früheren als des 60. Lebensjahres abgeschlossen und eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrags durch den Arbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Steuersatz

Rn. 19 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der pauschale Steuersatz für stpfl Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen beträgt 20 %. Der Steuersatz für die pauschale LSt betrug bis 1989 10 %, im Zuge der Steuerreform 1990 erfolgte eine Anhebung auf 15 %. Durch das JahressteuerG 1996 wurde der Pauschsteuersatz auf 20 % erhöht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Lohnsteuerpauschalierung von Beiträgen für die Unfallversicherung (§ 40b Abs 3 EStG)

Rn. 75 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Durch das WohnungsbauförderG v 22.12.1989 (BStBl I 1989, 505) ist in § 40b EStG der Abs 3 eingefügt worden, wonach die Möglichkeit der LSt-Pauschalierung auf ArbG-Beiträge für eine gemeinsame Unfallversicherung der ArbN erweitert worden ist. Ein gemeinsamer Unfallversicherungsvertrag liegt außer bei einer Gruppenversicherung auch dann vor, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 1 EStG: § 51a Abs 1 S 1 EStG enthält die Legaldefinition der Zuschlagsteuern und ordnet mit Ausnahme des § 36a EStG die entsprechende Anwendung des EStG an. § 51a Abs 1 S 2 EStG bestimmt im Hinblick auf die DSGVO 2016/679/EU, dass die zum Zweck der Erhebung der ESt im Wege des Steuerabzugs verarbeiteten personenbezogenen Daten auch fü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rechte und Pflichten der einzelnen Beteiligten

Rn. 20 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Gläubiger der KapErtr als der Steuerschuldner muss bei dieser besonderen Erhebungsform idR nicht selbst an das FA leisten, sondern nur den Einbehalt dulden und dadurch an der Entrichtung seiner KapSt durch den dazu Verpflichteten mitwirken. Zu einer normalen Schuld im Sinne eines persönlichen Leistenmüssens verdichtet sich seine Duldungsp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Spätere Anrechnung oder Erstattung

Rn. 40 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Entsprechend dem Sicherungszweck des KapSt-Abzugs hinsichtlich der veranlagten ESt oder KSt muss die erhobene KapSt dem Gläubiger der KapErtr und Steuerschuldner der KapSt "gutgebracht" werden. Dies gilt uneingeschränkt für die Gewinneinkünfte, bei den Einkünften aus KapVerm allerdings nur in den Fällen, in denen es nach § 32d EStG zu einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Bedeutung der Steueranmeldung

Rn. 30 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Anders als bei der LSt ist nicht die (objektiv) einzubehaltende, sondern die tatsächlich einbehaltene KapSt anzumelden und abzuführen; s § 44 Abs 1 S 5 EStG und § 45a Abs 1 S 1 EStG; der Fall des Abzugs nach § 50a EStG ist nicht mehr voll vergleichbar, seitdem das JStG 2009 mit § 50a Abs 3 EStG den Ausnahmefall der Netto-Bemessungsgrundlage ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Bemessung in Anlehnung an das BUKG und die AUV

Rz. 57 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Im Regelfall erkennt das FA ohne Darlegung der beruflichen Veranlassung die dem ArbN erwachsenen Umzugskosten als WK bis zur Höhe der Vergütungen an, die das BUKG und die AUV – mit Ausnahme der §§ 19 und 21 AUV – vorsehen (> Anh 12.1 und 12.2). Rz. 58 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit das BUKG/die AUV keinen Kostennachweis fordert, genügt es,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auszahlung des Deckungskapitals an den Arbeitgeber

Rn. 62 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Hat der ArbG die Beiträge für die Direktversicherung pauschal versteuert und lässt er sich später das Deckungskapital auszahlen, liegt keine Lohnrückzahlung vor. Durch die Auszahlung der Versicherungsansprüche soll nicht der ursprüngliche Zufluss von Arbeitslohn, der in den Beitragszahlungen liegt, rückgängig gemacht werden. Aus diesem Grund...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Nur besondere Erhebungsform

Rn. 5 Stand: Die KapSt des geltenden Rechts ist keine besondere Steuer, sondern nur eine besondere Erhebungsform der ESt oder KSt; BFH BFH/NV 1996, 89; BFH BStBl II 2001, 742. Dies zeigt bereits deutlich der Standort der Vorschriften im EStG, nämlich als 3. Unterabschn des Abschn "VI Steuererhebung". Konsequenterweise wird daher die KapSt im Abrechnungsteil des Steuerbescheid...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Direkte Zahlungen

Rn. 53 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die LSt-Pauschalierung setzt Beitragsleistungen des ArbG voraus. Unter Beiträgen werden die Prämienzahlungen verstanden, zu denen der ArbG nach den Vertragsbedingungen gegenüber dem Versicherungsunternehmen verpflichtet ist. Die Beitragsleistung muss unmittelbar vom ArbG an die Versicherung erfolgen. Leistungen, die über den ArbN fließen, erf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Leistungen von mehr als EUR 2 148 (§ 40b Abs 2 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Gehören in die Gruppenversicherung ArbN, für die Beiträge oder Zuwendungen iSv § 40b Abs 1 S 1 EStG im Umfang von insgesamt mehr als EUR 2 148 jährlich erbracht werden, so bleiben die Leistungen an diese ArbN bei der Durchschnittsberechnung unberücksichtigt. Das gilt nach Ansicht der FinVerw zB auch dann, wenn für einen ArbN mehrere Verträge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kündigungsausschluss

Rn. 61 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Beiträge für eine Direktversicherung werden nach § 40b Abs 1 S 2 EStG aF iRd LSt-Pauschalierung nur anerkannt, wenn eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages durch den ArbN ausgeschlossen ist. Damit soll dem ArbN die vorzeitige Verfügung über die Mittel aus der Versicherung versperrt werden. Der ArbN könnte die Mittel sonst ihrem ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zwei Dienstverhältnisse

Rn. 31 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Steht ein ArbN im Laufe eines Kj nacheinander in zwei (ersten) Dienstverhältnissen, gilt die Pauschalierungsgrenze für beide ArbG gesondert. Somit können beide ArbG Beiträge und Zuwendungen bis zu EUR 1 752 im selben Kj pauschalieren (R 40b.1 Abs 8 LStR 2023). Rn. 31a Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Steht der ArbN im Laufe von zwei Kj nacheinander...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Jahresbetrag

Rn. 29 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Um den aus der Anwendung des Pauschsteuersatzes fließenden Steuervorteil für den einzelnen ArbN zu begrenzen, wird das Pauschalierungsverfahren gem § 40b Abs 2 S 1 EStG nur für stpfl Beiträge und Zuwendungen im Gesamtumfang bis zu EUR 1 752 pro Kj eingeräumt. Leistet der ArbG höhere Beiträge oder Zuwendungen, muss er den Gesamtbetrag aufteile...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der Grenzbetrag bei laufenden Leistungen

Rn. 33 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Werden die pauschalierungsfähigen Leistungen nicht in einem Jahresbetrag, sondern laufend erbracht, können entweder die ersten stpfl Leistungen vollen Umfangs in die Pauschalierung einbezogen werden, während für die späteren stpfl Leistungen dann ausschließlich die individuelle LSt gilt. Oder es werden die ersten Leistungen nur teilweise in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs

Rn. 6 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Zweck des KapSt-Abzugs ist es, durch eine Erhebung bereits an der Quelle oder auf einer nachfolgenden Stufe vor Auszahlung der KapErtr an ihren Gläubiger die – meist später iR einer Veranlagung festzusetzende – ESt oder KSt zu sichern. Ähnlich wie bei der LSt wird gegenüber den Fällen eines reinen Veranlagungsverfahrens das Risiko vermieden, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zahlungen für Rechnung des Arbeitnehmers

Rn. 54 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Zahlungen des ArbG an das Versicherungsunternehmen können vom ArbG zusätzlich iSd § 8 Abs 4 EStG neben dem unverändert geschuldeten Barlohn geleistet werden. Sie können aber auch bei entsprechender Vereinbarung zwischen ArbG und ArbN an Stelle eines an sich geschuldeten Barlohnbetrages gewährt werden (sog Barlohnumwandlung, vgl R 40b.1 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Aufzeichnung der Leistungen

Rn. 8 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der ArbG hat die pauschal versteuerten Zukunftssicherungsleistungen im Lohnkonto (§ 41 EStG iVm § 4 LStDV) aufzuzeichnen. Keines Ausweises bedarf es in der LSt-Bescheinigung, weil die pauschal besteuerten Zukunftssicherungsleistungen beim ArbN im Rahmen der ESt-Veranlagung außer Betracht bleiben. Zu den Anforderungen bei Aufzeichnung der Daten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Anmeldung der Kapitalertragsteuer (§ 45a Abs 1 EStG)

Rn. 8 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Innerhalb der Fristen des § 44 Abs 1 EStG (10. des Folgemonats (§ 44 Abs 1 S 5 EStG) und Folgetag bei ausgeschütteten Dividenden) und des § 44 Abs 7 EStG (erster Werktag nach dem Entstehungstag) hat der Entrichtungspflichtige (Schuldner der KapErtr, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle oder auszahlende Stelle) die einbehaltene KapSt nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entsprechende Geltung des EStG für die Zuschlagsteuern (§ 51a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 1 EStG enthält die Definition der Zuschlagsteuern. Zuschlagsteuer ist danach eine Steuer, die nach der ESt bemessen wird; die Zuschlagsteuer ist somit dadurch gekennzeichnet, dass ihre Bemessungsgrundlage die ESt ist. Für die Zuschlagsteuern ist die ESt Maßstabsteuer. Rn. 81 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Auf die Festsetzung und die Erh...mehr