Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 6.3.3 Geldwerter Vorteil bei Benutzung des Dienstwagens

Benutzt der Arbeitnehmer für die wöchentliche Heimfahrt einen Dienstwagen, entsteht kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil[1], solange die doppelte Haushaltsführung besteht. Ein zusätzlicher Werbungskostenabzug ist ausgeschlossen, auch wenn die Dienstwagenüberlassung teilentgeltlich erfolgt, weil der Arbeitnehmer Zuzahlungen an den Arbeitgeber leisten muss.[2] Zusätzlicher...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 6.4 Telefonkosten anstelle von Familienheimfahrten

Anstelle der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt wöchentlich sind auch die Gebühren für ein Telefonat bis zu einer Dauer von 15 Minuten mit Angehörigen, die zum Familienhausstand des Arbeitnehmers gehören, steuerfrei ersetzbar oder als Werbungskosten abziehbar.[1] Dabei werden nur die Gebühren nach dem günstigsten Tarif anerkannt.mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 3.4 Doppelter Haushalt im Ausland

Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland findet die 1.000-EUR-Grenze keine Anwendung. Als angemessene notwendige Unterbringungskosten gelten Aufwendungen, die sich für eine ausländische Zweitwohnung von 60 qm bei einem ortsüblichen Mietzins je qm für eine nach Lage und Ausstattung durchschnittliche Wohnung (Durchschnittsmietzins) ergeben würden.[1] Nach der Rechtsprech...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 8 Kosten der Zweitwohnung

Unterkunftskosten am Beschäftigungsort können vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden, solange die beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung besteht. 8.1 Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen 8.1.1 Notwendige Unterkunftskosten Die nachgewiesenen Unterkunftskosten werden nur anerkannt, soweit sie nach den Umst...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 7.4 Verpflegungspauschalen bei Inlandstätigkeit

Liegt die auswärtige Tätigkeitsstätte im Inland, wird innerhalb der 3-Monatsfrist eine Verpflegungspauschale von 28 EUR für jeden vollen Kalendertag anerkannt. An Tagen der wöchentlichen Heimfahrten gilt für den Tag der Heimfahrt und den Tag der Rückfahrt zum Beschäftigungsort jeweils eine Verpflegungspauschale von 14 EUR (An- und Abreisetage). Einer zeitlichen Mindestabwesen...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 8.2 Erstattung nach Übernachtungspauschalen

Ohne Einzelnachweis kann der Arbeitgeber die Unterkunftskosten pauschal für die ersten 3 Monate mit 20 EUR je Übernachtung und für die Folgezeit ohne zeitliche Begrenzung mit 5 EUR je Übernachtung steuerfrei ersetzen.[1] Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer nicht in einer vom Arbeitgeber gestellten Unterkunft kostenlos übernachtet. Wichtig Übernachtungspauschalen nur für ...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 5.1 Bloße Unterkunft genügt

An die auswärtige (Zweit-)Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte sind nur geringe Anforderungen zu stellen. In Anlehnung an die Rechtsprechung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommt als Zweitwohnung jede entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stehende Unterkunft in Betracht. Bei der Zweitwohnung am Beschäftigungsort braucht es sich nicht um e...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 9 Umzugskosten

Tatsächliche Umzugskosten, die durch das Beziehen oder die Aufgabe der Zweitwohnung am Beschäftigungsort entstehen, gehören ebenfalls zu den notwendigen Mehraufwendungen einer doppelten Haushaltsführung. Sie können deshalb vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden.[1] Pauschbeträge nicht erstattungsfähig Die Pauschbeträg...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 2.3 Berufliche Veranlassung bei ledigen Arbeitnehmern

Bei nicht verheirateten Arbeitnehmern kann die Verlegung des Lebensmittelpunkts in die Wohnung des Lebensgefährten eine berufliche doppelte Haushaltsführung begründen, indem die bisherige Wohnung am Beschäftigungsort als Zweitwohnung beibehalten wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob beiderseitige Berufstätigkeit der Lebensgefährten vorliegt oder die Gründung des gemeinsam...mehr

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Auslandstätigkeit / 3 Auslandstätigkeitserlass

Ist der Arbeitnehmer in einem Staat tätig, mit dem kein DBA besteht, kann der von einem Arbeitgeber mit Sitz, Geschäftsleitung, Betriebsstätte oder einem ständigen Vertreter im Inland oder einem EU-/EWR-Staat gezahlte Arbeitslohn unter den Voraussetzungen des Auslandstätigkeitserlasses (ATE) steuerfrei sein.[1] Begünstigt sind nur bestimmte Tätigkeiten, zudem: muss die Auslan...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 5.4 Doppelter Haushalt bei mehreren Arbeitsstätten

Eine doppelte Haushaltsführung – und damit die Kosten für die Zweitwohnung – ist auch dann anzuerkennen, wenn ein Arbeitnehmer zugleich am Ort seines Hausstands beschäftigt ist. Für die beruflich bedingte Aufspaltung der Haushaltsführung auf 2 verschiedene Wohnungen wird keine ausschließliche auswärtige Beschäftigung verlangt.[1]mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 10.3 Verpflegungskosten für die ersten 3 Monate

Die zeitlich gestaffelten Verpflegungspauschalen sind auch bei Arbeitnehmern anzuwenden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit an wechselnden Einsatzorten übernachten. Die Höhe der Verpflegungspauschalen berechnet sich dabei ausschließlich nach der Abwesenheit des Arbeitnehmers von seiner Wohnung am Ort des Lebensmittelpunkts. Nicht entscheidend ist die Abwesenheitsdauer von der aus...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 3.2.3 Gemeinsamer Hausstand mit Lebenspartner

Ein eigener Hausstand wird auch anerkannt, wenn der Arbeitnehmer die von seinem Lebenspartner allein angemietete Wohnung zusammen dauerhaft nutzt und aufgrund der finanziellen Beteiligung des Arbeitnehmers eine gemeinsame Haushaltsführung vorliegt.[1]mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 10.6 Übernachtungskosten in tatsächlicher Höhe oder pauschal

Erfolgt die berufliche Einsatztätigkeit im Inland, darf der Arbeitgeber die Übernachtungskosten mit einem Pauschbetrag von 20 EUR pro Übernachtung steuerfrei ersetzen. Für Auslandsübernachtungen sind stattdessen die für das jeweilige Land maßgebenden Auslandsübernachtungsgelder anzusetzen.[1] Die steuerfreie Erstattung höherer Beträge ist nur bei Einzelnachweis der tatsächli...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 3.2.2 Mitbestimmung im Haushalt

Der Arbeitnehmer muss einen eigenen Haushalt unterhalten, d. h. er muss die Haushaltsführung bestimmen oder wesentlich mitbestimmen. Der eigene Hausstand muss nicht die Voraussetzungen des bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs erfüllen. Entscheidend für die Annahme eines eigenen Hausstands ist die Möglichkeit einer eigenständigen Haushaltsführung. Deshalb hat ein Arbeitnehm...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 10.1 Kein doppelter Haushalt ohne erste Tätigkeitsstätte

Eine doppelte Haushaltsführung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer an seiner dauerhaft bzw. zumindest längerfristig angelegten auswärtigen ersten Tätigkeitsstätte eine Zweitwohnung bezieht. Der Bezug einer auswärtigen Unterkunft bei Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte, die bei ihrer individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise an ständig wechselnden Tätigkeitsstä...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 4.2 Lebensmittelpunkt bei verheirateten Arbeitnehmern

Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich bei einem verheirateten Arbeitnehmer regelmäßig am Familienwohnsitz und sonst an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen.[1] Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen (Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis) finden, aber auch in Vereinszugehörigkei...mehr

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Auslandstätigkeit / 6 Lohnsteuerabzug bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung

In Fällen der internationalen Arbeitnehmerüberlassung ist das in Deutschland ansässige aufnehmende Unternehmen inländischer Arbeitgeber, wenn es den Arbeitslohn für die ihm geleistete Arbeit "wirtschaftlich trägt" oder nach dem Fremdvergleichsgrundsatz hätte tragen müssen. Davon ist zwar insbesondere dann auszugehen, wenn die von dem anderen Unternehmen gezahlte Arbeitsvergü...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 1 Anerkennungsvoraussetzungen

Die steuerliche Anerkennung eines doppelten Haushalts ist von folgenden 4 Voraussetzungen abhängig: berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung[1], Unterhalten eines eigenen Hausstands[2], Lebensmittelpunkt am Ort des eigenen Hausstands[3] und zusätzliche Wohnung am auswärtigen Beschäftigungsort.[4]mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 5.3.1 Zweitwohnung am Beschäftigungsort oder in dessen Nähe

Von einer auswärtigen Beschäftigung ist auszugehen, wenn der Ort der ersten Tätigkeitsstätte und der Ort des Familienhaushalts auseinanderfallen.[1] Dies kann auch innerhalb derselben politischen Gemeinde der Fall sein.[2] Eine Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort liegt ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgrenzen vor, wenn sie es dem Arbeitnehmer ermöglicht, seine e...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 5.3.5 Unabhängige Prüfung beider Vereinfachungsregeln

Die entfernungsabhängige und die fahrzeitbezogene Vereinfachungsregel sind getrennt zu prüfen. Für die berufliche Veranlassung der auswärtigen Zweitwohnung ist es nicht erforderlich, dass beide Fahrweg-Erleichterungen für den Arbeitnehmer zutreffen. Die Halbierung der Fahrzeit pro Weg ist vom BMF als Alternative im Rahmen der aktualisierten Vereinfachungsregelung festgelegt ...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 5.3.3 Vereinfachungsregelung "Halbe Entfernung"

Das Beziehen einer Zweitwohnung oder -unterkunft im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes steht einer beruflich veranlassten Zweitwohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte gleich, wenn der Weg von der Zweitunterkunft oder -wohnung und zur ersten Tätigkeitsstätte weniger als 50 % der Entfernung zwischen Hauptwohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt.[1] Maßgebend für die ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.2 Eingehende Prüfung der beruflichen Veranlassung

Keine Erleichterungen im Lohnsteuerverfahren gibt es für die Frage, ob die doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasst ist. Der Arbeitgeber muss die berufliche Veranlassung bei Begründung der doppelten Haushaltsführung für jeden Einzelfall nach denselben Kriterien prüfen, wie sie beim Werbungskostenabzug zu beachten sind. Zweitwohnung aus beruflicher Veranlassung Die steuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / 3.1 Fahrtkosten

Als Fahrtkosten, die auch für den Umfang des steuerfreien Arbeitgeberersatzes maßgebend sind, kommen in Betracht: Erste und letzte Fahrt: Fahrtkosten aus Anlass des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung werden wie bei Auswärtstätigkeiten (Reisekosten) berücksichtigt.[1] Fahrten zwischen erster Tätigkeitsstätte und Zweitwohnung: Arbeitstägliche F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / 1.1 Kriterien zur Anerkennung

Für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung müssen die folgenden 3 Kriterien erfüllt sein: Unterhalten eines eigenen Hausstands, zusätzliche Wohnung am auswärtigen Beschäftigungsort, berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung. Die steuerliche Anerkennung einer beruflichen doppelten Haushaltsführung ist davon abhängig, dass der Ort des eigenen Hau...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 4 Umfang der steuerfreien Arbeitgebererstattung

Der Arbeitgeber kann die notwendigen Mehraufwendungen aus Anlass einer zeitlich unbeschränkten oder beschränkten doppelten Haushaltsführung steuerfrei vergüten, soweit keine höheren Beträge erstattet werden, als vom Arbeitnehmer als Werbungskosten hätten abgezogen werden dürfen.[1] Dabei ist auf folgende Sonderregelungen zu achten, die ausschließlich für den steuerfreien Ersa...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 6.3.5 Wahlrecht bei mehreren wöchentlichen Heimfahrten

Unternimmt ein Arbeitnehmer während der Woche mehrere Familienheimfahrten, hat er ein Wahlrecht, das er für jede doppelte Haushaltsführung und für jedes Kalenderjahr neu ausüben kann.[1] Dem Arbeitnehmer steht es frei, sämtliche Fahrten als Fahrten zwischen Wohnung und erste Tätigkeitsstätte (i. R. d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) oder die notwendigen Mehraufwendungen aus Anlass de...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 2.2.1 Beibehalten der Wohnung aus beruflichen Gründen

Die doppelte Haushaltsführung gilt auch dann als beruflich veranlasst, wenn der Arbeitnehmer seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort weg verlegt und infolgedessen am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort aus seiner Beschäftigung weiter nachgehen zu können. Für die steuerliche Anerkennung ist nicht zu prüfen, ob der Arbeitnehmer...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 8.3 Erstattung bei Auslandstätigkeit

Die bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland entstehenden Unterkunftskosten sind ebenfalls in tatsächlich entstandener Höhe steuerfrei ersetzbar oder als Werbungskosten abziehbar. Hierfür gelten die gleichen Regelungen wie bei einer doppelten Haushaltsführung im Inland. Wichtig Abweichende Angemessenheitsprüfung bei doppelter Haushaltsführung im Ausland Bei einer doppel...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 2.4 Berufliche Veranlassung durch Heirat

Entsteht die doppelte Haushaltsführung allein durch die Heirat des Arbeitnehmers, ist sie zunächst privat und nicht beruflich veranlasst. Allerdings hat die Rechtsprechung die Heirat eines Arbeitnehmers mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Ehe und Familie einem beruflichen Anlass gleichgestellt, wenn beide Ehepartner an verschiedenen Orten berufstätig sind, jeder...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 6.3.2 Sonderfall: Abzug der tatsächlichen Fahrtkosten

Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Übersteigen bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die tatsächlichen Kosten die anzusetzende Entfernungspauschale, können die höheren Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden.[1] Unfallkosten Ferner sind Unfallkosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als außergewöhnliche Werbungskosten abzugsfähig, die mit dem Ansatz der...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 3.2.4 Eigener Hausstand in der elterlichen Wohnung

Die Nachweisvoraussetzungen für das Innehaben einer Wohnung bei Kindern, die Räumlichkeiten der Eltern nutzen, sind eindeutig festgelegt. Unproblematisch sind Sachverhalte, in denen dem Kind separate Räume außerhalb der elterlichen Wohnung überlassen werden, die eine tatsächliche eigene Haushaltsführung des Kindes ermöglichen, insbesondere eine eigene Kochgelegenheit sowie e...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 5.3.2 Welche Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte ist zumutbar?

Zumutbar ist danach eine Fahrzeit von bis zu einer Stunde je Wegstrecke, die sich aufgrund der individuellen Verkehrsverbindungen ergibt. Aus Vereinfachungsgründen kann bei einer Entfernung der kürzesten Straßenverbindung von mehr als 50 km davon ausgegangen werden, dass sich die Hauptwohnung außerhalb des Ortes der ersten Tätigkeitsstätte befindet und damit der steuerlichen...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 6.3.1 Fahrtkosten in Höhe der Entfernungspauschale

Seit 2022 beträgt die für eine wöchentliche tatsächlich durchgeführte Familienheimfahrt anzusetzende Entfernungspauschale 0,30 EUR bzw. ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 EUR. Die Erhöhung der sog. Fernpendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer, die sich wegen der größeren entfernungsmäßigen Strecke der Familienheimfahrten bei fast jeder doppelten Haushaltsführung vo...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 5.3.4 Vereinfachungsregelung "Halbe Fahrzeit"

Anders als die Finanzverwaltung knüpft der BFH die Zumutbarkeit der Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte an die arbeitstägliche Fahrzeit und nicht an die kilometermäßige Entfernung des eigenen Hausstands von der auswärtigen ersten Tätigkeitsstätte. Unter Hinweis auf seine früheren Entscheidungen hält er eine tägliche Fahrzeit für die einfache Wegstrecke für zumutbar, solange ...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 7.7 Geldwerter Vorteil nach Ablauf der 3-Monatsfrist

Nach Ablauf der 3-Monatsfrist ist der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen für die Tätigkeit an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeschlossen. Die doppelte Haushaltsführung stellt keine berufliche Auswärtstätigkeit dar, sondern ist gerade dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitnehmer am auswärtigen Beschäftigungsort (= außerhalb des Ortes seiner Hauptwohnung) seine erste Täti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandstätigkeit / Zusammenfassung

Begriff Der Einsatz von Mitarbeitern im Ausland reicht von kurzen, mehrtägigen Einsätzen und Besuchen bis zur Entsendung über mehrere Jahre samt Familie. Dabei bedarf es insbesondere bei längeren Aufenthalten entsprechender Vertragsgestaltung, zumindest der Modifikation bzw. Ergänzung des ursprünglichen Arbeitsvertrags, eventuell auch eines Neuabschlusses, z. B. mit dem Toch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslandstätigkeit / 2 Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaates

Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit liegt das Besteuerungsrecht regelmäßig beim Tätigkeitsstaat. Dies wird durch das jeweils abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geregelt. Entscheidend sind immer die konkreten Regelungen in dem jeweiligen DBA.[1] Ausnahme beachten Nach den DBA behält i. d. R. Deutschland das Besteuerungsrecht, wenn sich der Arbeitnehmer ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / 3.2 Verpflegungsmehraufwendungen

Der Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei der doppelten Haushaltsführung ist an die gesetzlich geregelten Reisekostensätze geknüpft.[1] Zulässig ist ausschließlich der Ansatz der Verpflegungspauschalen. Als notwendige Mehraufwendungen können für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer von seiner Hauptwohnung abwesend ist, folgende Pauschbeträge angesetzt werden, die...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 8.1.2 Höchstgrenze von 1.000 EUR pro Monat

Um die aufwendige Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu vermeiden, gilt eine feste Obergrenze von 1.000 EUR monatlich bis zu der die tatsächlichen Aufwendungen für die auswärtige Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung im Inland als Werbungskosten abgezogen werden können.[1] Eine weitergehende Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit ist bei der in...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 3.3 Finanzielle Beteiligung an der Haushaltsführung

Ausdrücklich geregelt ist die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung in der Haupt- bzw. Familienwohnung.[1] Eine Beteiligung des Arbeitnehmers an den Miet- oder Unterhaltskosten der Wohnung ist notwendig. Ausreichend ist aber auch, wenn er die entsprechenden Ausgaben der gemeinsamen Lebensführung trägt.[2] Die Finanzverwaltung verlangt eine haushaltsbezogene ...mehr

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Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 7.2 Berechnung der 3-Monatsfrist

Die 3-Monatsfrist beginnt mit der Begründung der doppelten Haushaltsführung, also wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit am auswärtigen Beschäftigungsort aufgenommen und eine Zweitwohnung bezogen hat. Praxis-Beispiel 3-Monatsfrist beginnt mit Bezug der Zweitwohnung Der Arbeitnehmer hat zum 1.11. des Vorjahres eine auswärtige Arbeitsstelle angetreten, ab 1.1 des aktuellen Jahres...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / 3.5 Mehraufwendungen bei Auslandstätigkeit

Bei einer Auslandstätigkeit gelten in den ersten 3 Monaten für Verpflegungsmehraufwendungen und Unterkunftskosten die Auslandspauschalen. Nach Ablauf des 3-Monatszeitraums können Unterkunftskosten ohne Einzelnachweis mit 40 % des Auslandsübernachtungsgelds steuerfrei erstattet werden (aber: der Werbungskostenabzug kann nur mit Einzelnachweis erfolgen). Kein Werbungskostenabzu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 7.1 Verpflegungspauschalen für die ersten 3 Monate

Der Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei der doppelten Haushaltsführung ist an die steuerlichen Reisekostenpauschalen geknüpft.[1] Bei Ansatz der Pauschalen ist eine unzutreffende Besteuerung nicht zu prüfen.[2] Es gelten damit für die doppelte Haushaltsführung insbesondere zeitlich gestaffelte Verpflegungspauschalen von 28 EUR bei einer Abwesenheitsdauer von mindestens...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 7.6 Kostenlose Mahlzeiten sind steuerpflichtig

Erhält der Arbeitnehmer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung von seinem Arbeitgeber unentgeltliche Mahlzeiten, ist zu unterscheiden zwischen der Übergangszeit von 3 Monaten seit Begründung der doppelten Haushaltsführung und der Folgezeit, für die am Ort der ersten Tätigkeitsstätte keine Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich angesetzt werden dürfen. Für die ersten 3 Mo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / 3.3.2 1.000-EUR-Grenze für inländische doppelte Haushaltsführung

Die angemessenen Unterkunftskosten für die Zweitwohnung am inländischen Beschäftigungsort werden in nachgewiesener Höhe bis max. 1.000 EUR pro Monat als Werbungskosten anerkannt (sog. vereinfachte Angemessenheitsobergrenze).[1] Der Höchstbetrag umfasst sämtliche Aufwendungen, wie: Bruttokaltmiete, an deren Stelle beim Wohneigentum die Abschreibungsbeträge und die Finanzierung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / 2.2 Beibehaltung des bisherigen Haupthausstands als Zweitwohnung

Ein unmittelbarer zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen Wegverlegung des eigenen Hausstands vom Arbeitsort und der dortigen Begründung eines zweiten Hausstands ist unerheblich. Eine längere Frist zwischen der Aufgabe des Wohnsitzes und der Neugründung am auswärtigen Beschäftigungsort wird nicht verlangt. Ebenso ist die steuerliche Anerkennung der doppelten Haushalts...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerrechtliche Bewert... / 10.7 Keine doppelte Haushaltsführung durch Zeitablauf

Durch Zeitablauf kann keine erste Tätigkeitsstätte begründet werden. Sachverhalte, in denen längerfristige vorübergehende Auswärtstätigkeiten nach Ablauf von 3 Monaten zur doppelten Haushaltsführung werden, sind dadurch ausgeschlossen. Unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber eine erste Tätigkeitsstätte hat, bestimmt sich für die gesamte Dauer der beruflichen A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelte Haushaltsführung / 2.3 Auswärtige Zweitwohnung im Einzugsgebiet des Arbeitsorts

Die Zweitwohnung oder -unterkunft am auswärtigen Ort der ersten Tätigkeitsstätte muss aus beruflichen Gründen erforderlich sein. Der berufliche Anlass der auswärts begründeten Zweitwohnung ist gegeben, wenn der Steuerpflichtige den doppelten Haushalt nutzt, um von dort aus seinen Arbeitsplatz besser erreichen zu können. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer seine ...mehr

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Ausländischer Student / Lohnsteuer

1 Keine Besonderheiten im nationalen Steuerrecht Für ausländische Studenten gelten im Hinblick auf die nationale Besteuerung nach dem EStG keine Besonderheiten. Haben die ausländischen Studenten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, sind sie unbeschränkt steuerpflichtig.[1] Folglich unterliegen sämtliche in- und ausländischen Einkünfte, insbesondere die Arbei...mehr