Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Eltern als Arbeitnehmer der Kinder

Rz. 120 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Auch in diesen Fällen gilt ein Fremdvergleich (> Rz 80). Arbeiten Eltern im Betrieb eines Kindes mit, so kann dies aufgrund eines Arbeitsvertrags oder einer gesellschaftsrechtlichen Grundlage (als Mitunternehmer) geschehen. Bisweilen erreicht die Mitarbeit der Eltern jedoch nur einen geringen Umfang. Das FA wird aber auch darauf achten, ob ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Veranlagung zur Einkommensteuer

Rz. 8 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Bei der Veranlagung wird die Summe der Einkünfte zur Bestimmung des Gesamtbetrags der Einkünfte ua um den Altersentlastungsbetrag gemindert (vgl § 2 Abs 3 EStG). Bei zusammenveranlagten > Ehegatten sind die Voraussetzungen für jeden Ehegatten gesondert zu prüfen und der Altersentlastungsbetrag für den Ehegatten abzuziehen, der begünstigte > E... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Gründe für einen besonderen steuerlichen Arbeitnehmerbegriff

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff für das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht gibt es nicht. Er wäre zwar im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsordnung und der Rechtsanwendung an sich geboten und von der Praxis gefordert (vgl zB Bonjean, DStR 24/2017, Editorial), die Zielsetzungen dieser Rechtsgebiete sind aber zu unt... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Dienstverhältnis beim Arbeitnehmer-Ehegatten

Rz. 105 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Auch ein ArbN kann mit seinem Ehegatten ein steuerlich anzuerkennendes Dienstverhältnis begründen, wenn dieser ihm bei der Erfüllung seiner haupt- oder nebenberuflichen Pflichten behilflich ist. Entsprechendes gilt für > Lebenspartner oder eine > Nichteheliche Lebensgemeinschaft. Rz. 106 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Ehegatten-Unterarbeitsverhä... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Besonderheiten

Rz. 20 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Wird Altersteilzeit im sog Blockmodell rückwirkend in Anspruch genommen und deshalb in einem Kalenderjahr > Arbeitslohn überzahlt, der erst im Folgejahr zurückgezahlt wird, ist der zugeflossene Betrag iRd Veranlagung (> Rz 25) anzusetzen; eine abweichende Behandlung aus Gründen sachlicher > Billigkeit ist nicht vorgesehen. Der als Aufstockun... mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.5 Anwendung im Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 301 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Lohnsteuer entsteht nach § 38 Abs. 2 Satz 2 EStG in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt. Der nach § 38 EStG abzugspflichtige Arbeitgeber hat grundsätzlich auch den geldwerten Vorteil aus der Optionsausübung nach den im Zuflusszeitpunkt gegebenen Verhältnissen der Lohnsteuer zu unterwerfen. Die Verpflichtung z... mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.2 Grundsätze bei der Ermittlung des steuerpflichtigen/steuerfreien Arbeitslohns

Rz. 225 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Nach § 90 Abs. 2 AO hat der Steuerpflichtige den Nachweis über die Ausübung der Tätigkeit in dem anderen Staat und deren Zeitdauer durch Vorlage geeigneter Aufzeichnungen (z. B. Stundenprotokolle, Terminkalender, Reisekostenabrechnungen, Reisekalender) zu führen. Rz. 226 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Ist der Arbeitslohn in Deutschland nach eine... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Höherversicherung in der GRV (§ 4 Abs 2 AltTZG)

Rz. 15 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Beiträge zur Höherversicherung in der GRV sind steuerfrei (> Rz 10). § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst b AltTZG verlangt, dass für den ArbN zusätzlich Beiträge zur GRV mindestens in Höhe des Beitrags entrichtet werden, der auf 80 % des Regelarbeitsentgelts, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen BBemG und dem Regelarbeitse... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Beiträge iSd § 187a SGB VI

Rz. 17 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 ArbN, die vor dem 01.01.1952 geboren worden sind, konnten im Anschluss an eine mindestens 24-monatige Altersteilzeit mit Vollendung des 60. Lebensjahres eine Altersrente beanspruchen (§ 237 SGB VI). Zum Ausgleich der Rentenminderung konnten Ausgleichsbeiträge nach § 187a SGB VI gezahlt werden; der Versicherte musste lediglich erklären, eine ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Altersbedingte Unterbringung

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Aufwendungen für die eigene Unterbringung des Stpfl und seines > Ehegatten in einem Altenheim oder Altenwohnheim sind grundsätzlich durch den > Grundfreibetrag (§ 32a Abs 1 EStG; > Existenzminimum) abgegolten und keine AgB iSv § 33 EStG (BFH 229, 206 = BStBl 2010 II, 794). Sie verlieren ihren Charakter als übliche Aufwendungen für die > L... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Eingrenzung der Haftungstatbestände

Rz. 25 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Soweit einem Dritten (Entleiher) ArbN iRe wirtschaftlichen Tätigkeit (> Rz 26) zur Arbeitsleistung überlassen werden, haftet er grundsätzlich neben dem ArbG (vgl § 42d Abs 6 Satz 1 EStG). Zu Ausnahmen > Rz 30 ff. Dazu ist in der Praxis zunächst einmal zu klären, ob ein vorgefundener Sachverhalt die Voraussetzungen einer ArbN-Überlassung erfü... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Seit dem 01.01.2026 ist > Arbeitslohn nach § 3 Nr 21 EStG bis zu 2 000 EUR im Monat steuerfrei, wenn der > Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze überschritten hat (> Rz 2) und der > Arbeitgeber Beiträge zur > Sozialversicherung nach explizit aufgeführten Vorschriften des SGB VI (> Rz 3 ff) zu leisten hat. Diese Steuerbefreiung wurde durch das Ge... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Erhält ein > Arbeitnehmer Aktien des arbeitgebenden Unternehmens (sog Belegschaftsaktien) unentgeltlich oder verbilligt als Sachbezug, kann ein Preisvorteil bis zu 2 000 EUR im Kalenderjahr steuerfrei sein (im Einzelnen > Mitarbeiterkapitalbeteiligung, > Vermögensbeteiligungen Rz 6 ff). Darüber hinaus werden Aufwendungen des ArbN für den Erwe... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Überschusserzielungsabsicht

Rz. 55 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die ArbN-Eigenschaft ist überdies nicht gegeben, wenn > Einnahmen nicht zu besteuerbarem > Arbeitslohn führen, weil sie nicht in der Absicht erzielt werden, Überschüsse über die > Werbungskosten zu erwirtschaften (vgl § 2 Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG). Arbeitslohn hat die beschäftigte Person deshalb nur, wenn sie mit Überschusserzielungsabsicht tä... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Erlaubte Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 53 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Entleiher haftet nicht, wenn – nicht soweit – der Verleiher nachweislich (> Rz 11) eine Erlaubnis besitzt (> Rz 4). Das schließt Fälle ein, in denen der Verleiher zwar eine Erlaubnis hat, daneben aber auch weitere ArbN ‚schwarz’ einsetzt (vgl Goydke, DStZ 1986, 68 ff) oder bei einem aus dem > Ausland kommenden Leih-ArbN die 183-Tage-Fris... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Staatliche Vergünstigungen

Rz. 10 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Nach § 3 Nr 39 EStG bleibt der Vorteil des ArbN aus der unentgeltlich oder verbilligten Überlassung von bestimmten Vermögensbeteiligungen, zB Aktien, am Unternehmen des ArbG bis zu 2 000 EUR im Kalenderjahr steuerfrei. Die Beteiligung muss allen ArbN offenstehen, die mindestens 1 Jahr in einem ununterbrochenen Dienstverhältnis zum ArbG stehe... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Irrtum über die Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 57 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Wenn der Entleiher über das Vorliegen einer ArbN-Überlassung ohne > Verschulden irrt, haftet er nicht (§ 42d Abs 6 Satz 3 EStG). Diese Ausnahme trägt den Schwierigkeiten der Abgrenzung zwischen ArbN-Überlassung und Werk-/Dienstvertrag (> Rz 45 ff) Rechnung. Insoweit trägt der Entleiher die Feststellungslast (> R 42d.2 Abs 4 Satz 5 LStR; > Be... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Dienstverhältnisse zwischen Geschwistern

Rz. 125 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Dienstverhältnisse zwischen Geschwistern werden steuerlich anerkannt, wenn sie ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt werden (> Rz 80 ff). So kann zB die Schwester > Haushaltshilfe ihres Bruders sein (BFH 73, 777 = BStBl 1961 III, 549); > Geistliche Rz 4. Die Mitarbeit kann aber auch auf familiären B... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Besteuerung der Entgelte

Rz. 8 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Bezüge aus Altersteilzeit – vor allem bei Leistungen in der Freistellungsphase des sog Blockmodells – sind keine > Versorgungsbezüge . Sie sind eine lediglich in der Fälligkeit hinausgeschobene Vergütung für die Tätigkeit in der Arbeitsphase (BFH 232, 436 = BStBl 2011 II, 446; ergänzend vgl BMF vom 12.12.2023, Rz 370 ff, BStBl 2023 I, 2179, > ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Erlaubnispflicht der Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 3 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 ArbG bedürfen der Erlaubnis, wenn sie Dritten (Entleihern) eigene ArbN (Leih-ArbN) im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen (§ 1 Abs 1 Satz 1 AÜG; zu Einzelheiten > Rz 26 zu Ausnahmen > Rz 30 ff). Das AÜG gilt auch für ausländische Verleiher, die ArbN nach Deutschland entsenden, unabhängig davon, ob sie eine ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Zuschläge an Beamte, Richter und Personen mit beamtenähnlichem Status

Rz. 16 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Auch > Beamte und > Richter vereinbaren mit ihrem Dienstherrn Altersteilzeit. Die Aufstockungsbeträge werden als Zuschläge nach § 6 Abs 2 BBesG bzw vergleichbarer Regelungen in Ländergesetzen gezahlt. Diese Zuschläge sind ebenfalls nach § 3 Nr 28 EStG steuerfrei. Für (andere) versicherungsfreie Beschäftigte iSv § 27 Abs 1 Nr 1 bis 3 SGB III ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Überlassung im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit

Rz. 26 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Eine erlaubnispflichtige ArbN-Überlassung nach dem AÜG liegt vor, wenn sich der Verleiher verpflichtet, dem Entleiher iRe wirtschaftlichen Tätigkeit seine ArbN zur Arbeitsleistung zu überlassen (§ 1 Abs 1 Satz 1 AÜG). Zur wirtschaftlichen Tätigkeit gehört jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Mar... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Konkurrenzregelungen

Rz. 12 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Werden die Aufwendungen des Stpfl für seine behinderungsbedingte Unterbringung in einem Altenwohnheim als AgB (nach § 33 EStG) berücksichtigt, steht dem Stpfl daneben der > Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b EStG) zu. Wird der Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch genommen, so ist eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG (> Rz 1/1) ausgeschlossen, ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Fehlende Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 56 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Hat der Verleiher keine Erlaubnis zur ArbN-Überlassung (> Rz 3 f), kommt es für die Haftung des Entleihers nicht darauf an, ob er davon Kenntnis hatte oder ob er gutgläubig der schriftlichen Versicherung des Verleihers über das Vorhandensein einer Erlaubnis (§ 12 Abs 1 AÜG) vertraut hat. Die Haftung ist von einem > Verschulden des Entleihers... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Dienstverhältnisse mit einer Gesellschaft, an der der Ehegatte des Arbeitnehmers beteiligt ist

Rz. 100 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Ist ein Ehegatte Alleingesellschafter oder Mitgesellschafter einer Kapitalgesellschaft (zB einer > GmbH), so werden ernsthaft vereinbarte und durchgeführte Dienstverhältnisse anerkannt. Der Gesellschafter selbst (und/oder sein Ehegatte) kann ArbN der KapGes sein. Ergänzend > Einmanngesellschafter sowie > Gesellschafter-Geschäftsführer von K... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Altersteilzeit dient der Erleichterung eines gleitenden Übergangs vom Erwerbsleben in die Altersrente. Dies kann durch einfache Reduzierung der Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum oder in einem sog Blockmodell geschehen, in dem der ArbN zunächst voll arbeitet, jedoch einen geringeren Lohn erhält und er anschließend von der Arbeit freig... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Höhe des Altersentlastungsbetrags

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Hat der Stpfl vor Beginn des VZ das 64. Lebensjahr vollendet, werden seine > Einkünfte um einen Altersentlastungsbetrag gemindert (§ 24a EStG). Dies verstößt weder gegen den > Gleichheitssatz des GG noch gegen Europarecht (BFH/NV 2018, 1273 =DStRE 2019, 26). Der Altersentlastungsbetrag wird jedoch nicht bei Kapitalerträgen berücksichtigt, die... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Weisungsgebundenheit

Rz. 20 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Persönlich weisungsgebunden (> Rz 15) und damit ArbN kann nur eine natürliche Person sein. Auf die Geschäftsfähigkeit der ihre Arbeitskraft einsetzenden Person kommt es dabei nicht an; die (ggf schwebende) Unwirksamkeit der Vereinbarungen ist unerheblich. Deshalb können auch Schulkinder oder die in entsprechenden Werkstätten tätigen > Mensch... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Art und Umfang der Tätigkeit

Rz. 35 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Art der Tätigkeit kann Aufschluss darüber geben, ob eine Person weisungsgebunden in den betrieblichen Organismus des Auftraggebers eingegliedert (> Rz 25 ff) ist oder nicht. Eher einfach zu beurteilen ist das bei überwiegend manuellen (einfachen) Arbeiten, bei denen idR ein Dienstverhältnis besteht, da bereits organisatorische Dinge betr... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Keine Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs 3 AÜG

Rz. 30 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Eine Haftung des Entleihers schließt § 42d Abs 6 Satz 1 EStG generell aus, wenn ein Fall des § 1 Abs 3 AÜG gegeben ist (> R 42d.2 Abs 2 Satz 6 LStR), denn diese Fälle sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen. Das betrifft (gemäß § 1 Abs 3 Nr 1 bis 3 AÜG) die Überlassung von ArbN: Rz. 31 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / f) Die Eingliederung überlagernde Rechtsverhältnisse

Rz. 45 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Selbst wenn im Außenverhältnis der Eindruck der Eingliederung entsteht, kann ein anderes Rechtsverhältnis dies ausschließen. Nicht in den Betrieb eines anderen eingegliedert ist nämlich, wer iRe eigenen Betriebs selbständig tätig wird (> Rz 60 ff). Rz. 46 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Unter diesem Gesichtspunkt ist der ehrenamtliche Vorsitzende ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Aufwendungen für die Unterbringung Dritter

Rz. 7 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Kosten der Unterbringung eines bedürftigen Familienangehörigen in einem Altenheim sind typische Unterhaltsaufwendungen iSd § 33a Abs 1 EStG (BFH 108, 500 = BStBl 1973 II, 442). Die Kosten wegen ständiger Pflegebedürftigkeit begründen auch bei älteren Menschen eine AgB iSv § 33 EStG. Insoweit ist es ohne Bedeutung, ob die Mehraufwendungen wege... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Exkurs: Abgrenzung zu Werk- und Dienstleistungsverträgen

Rz. 45 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Das AÜG und in seiner Folge die steuerliche Haftung des § 42d Abs 6 bis 8 EStG sind nicht anwendbar, wenn der ArbN iRe Werkvertrags (§ 631 BGB) oder – seltener – eines selbständigen Dienst- (§ 611 BGB) oder Geschäftsbesorgungsvertrags (§ 675 BGB) für ein anderes Unternehmen tätig wird. In der Abgrenzung dieser Vertragsarten von der ArbN-Über... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Höhe der Steuerbefreiung

Rz. 20 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Höhe der Steuerbefreiung wird in § 3 Nr 21 Satz 1 EStG mit 24 000 EUR beziffert. Dies ist der Systematik des EStG geschuldet, das auf den > Veranlagungszeitraum abstellt. In § 3 Nr 21 Satz 3 EStG ist jedoch geregelt, dass sich für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht vorgelegen haben, der Steuerfreibetrag um... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Vertragsgestaltung und Parteiwille

Rz. 65 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Grundsätzlich folgt das Steuerrecht einer von den Beteiligten gewählten vertraglichen Gestaltung ihrer Rechtsverhältnisse. Voraussetzung ist allerdings, dass das Vereinbarte konsequent durchgeführt wird. Rz. 66 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Anders wird aber entschieden, wenn Missbrauch (§ 42 AO) anzunehmen ist, weil der wirtschaftliche Gehalt mi... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Zum Inhalt der Vereinbarungen

Rz. 90 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Erforderlich sind eindeutige Vereinbarungen, an die sich die Beteiligten bei der Durchführung auch tatsächlich halten (> Rz 91 ff). In der Vereinbarung muss die zivilrechtliche Trennung des Vermögens von Ehemann und Ehefrau (> Rz 88) nachvollziehbar beachtet werden. Die Vereinbarung muss alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Parteien en... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Angemessenheit der Vergütung, Sonderzuwendungen, Altersversorgung

Rz. 95 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Selbst wenn ein Dienstverhältnis zwischen den > Ehegatten steuerlich anerkannt wird (> Rz 90), sind die Vergütungen nur insoweit > Arbeitslohn und als > Betriebsausgaben abziehbar, als sie angemessen sind. Angemessen iSe Obergrenze ist idR der Betrag, den die Beteiligten selbst als angemessen ansehen, es sei denn, dass er willkürlich – dh oh... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführende Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die vom ArbN getragenen Anschaffungs-, Herstellungs- und Instandhaltungskosten für typische > Berufskleidung, > Fachliteratur, Werkzeuge (> Werkzeuggeld Rz 2) und andere > Arbeitsmittel sind > Werbungskosten . Sie werden grundsätzlich in dem Zeitpunkt berücksichtigt, in dem ein Wert aus dem Vermögen des ArbN abfließt (> Werbungskosten Rz 18 ff... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Aufstockungsbetrag und Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a und b AltTZG)

Rz. 10 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Aufstockungsbeträge iSd § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a AltTZG (> Rz 6) sowie die Beiträge zur Höherversicherung in der GRV iSd § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst b AltTZG (> Rz 15) sind steuerfrei (§ 3 Nr 28 EStG). Für die Steuerfreiheit kommt es nicht darauf an, dass die Altersteilzeit vor dem 01.01.2010 (Wegfall der Förderung durch die > Bundesagentur für... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Schulden der Arbeitskraft

Rz. 11 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Ein Dienstverhältnis wird dadurch gekennzeichnet, dass die tätige Person dem > Arbeitgeber (öffentliche Körperschaft, Unternehmer, Haushaltsvorstand) ihre Arbeitskraft schuldet (vgl § 1 Abs 2 Satz 1 LStDV; BFH 250, 132 = BStBl 2015 II, 903 – > Telefoninterviewer). Das Schulden der Arbeitskraft ist im Zivilrecht das für einen Dienstvertrag iS... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Grundsätzliche Einordnung

Rz. 15 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 § 1 Abs 2 Satz 2 LStDV beschreibt einen ArbN für das Steuerrecht als eine Person, die "in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist". Diese Merkmale werden von der Praxis auf die ‚persönliche Weisungsgebun... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Krankheitsbedingte Unterbringung

Rz. 2 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Ist der Stpfl wegen einer Erkrankung oder drohender Pflegebedürftigkeit in einem Alters- oder > Pflegeheim untergebracht worden, sind die Aufwendungen für die Heimunterbringung iRv § 33 EStG als AgB abziehbar (BFH 191, 280 = BStBl 2000 II, 294; BFH 199, 296 = BStBl 2002 II, 567). Entsprechendes gilt für die krankheits-, pflege- und behinderun... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung des AÜG von anderen Vertragsarten

Rz. 36 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Eine Haftung des Entleihers nach § 42d Abs 6 bis 8 EStG kommt ferner in folgenden Fällen nicht in Betracht, weil es sich nicht um eine erlaubnispflichtige Überlassung von Leih-ArbN iSd AÜG handelt: Rz. 37 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Anspruch auf Arbeitslohn

Rz. 50 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Art der Vergütung kommt für das Gesamtbild der Verhältnisse (> Rz 15) ein herausragendes Gewicht zu, denn steuerrechtlich sind ArbN natürliche Personen, wenn und solange sie Arbeitslohn beziehen (> Rz 5–6/1). Rz. 51 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG nennt beispielhaft "Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und a... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Kritische Würdigung

Rz. 45 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Steuerbefreiung der sog Aktivrente wird vielfach kritisiert. Diese Kritik betrifft ua die Frage nach dem Verhältnis von Aufwand und Erfolg. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung schätzt, dass etwa 25 000 bis 33 000 zusätzliche Vollzeitäquivalente für den Arbeitsmarkt erschlossen werden könnten. Dem stehen 410 000 Personen ge... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Auswirkungen der Arbeitnehmerüberlassung auf Reisekosten und erste Tätigkeitsstätte

Rz. 105 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Leiharbeitnehmer, die nach ihrem Arbeitsvertrag bei mehreren Kunden ihres ArbG (Verleihers) eingesetzt werden können, werden im Regelfall keine > Erste Tätigkeitsstätte im Betrieb des Kunden haben (vgl § 9 Abs 4 EStG). Ihre Aufwendungen sind > Reisekosten ; Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte können sie iHd tatsäch... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Aktien als Arbeitslohn

Rz. 3 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Überlässt ein ArbG einem ArbN unentgeltlich oder verbilligt Aktien des eigenen oder eines anderen Unternehmens, so fließt dem ArbN in Höhe des geldwerten Vorteils stpfl > Arbeitslohn zu (§§ 8, 19 EStG – BFH 233, 98 = BStBl 2009 II, 282 mwN), soweit er nicht steuerfrei ist (> Mitarbeiterkapitalbeteiligung). Entsprechendes gilt, wenn die Aktien... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches zu Verträgen zwischen nahen Angehörigen

Rz. 80 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Unter Eheleuten und anderen Angehörigen des engeren Familienkreises wie Eltern/Kinder oder Geschwistern bestehen typischerweise die zwischen Fremden natürlichen Interessengegensätze nicht: Die Mitarbeit im Beruf oder Gewerbe eines Familienangehörigen kann auf familiärer ebenso wie auf bewusst arbeitsrechtlich gestalteter Grundlage organisier... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtliche Grundlagen in § 19 EStG, § 1 LStDV

Rz. 5 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Das EStG enthält keine Bestimmung des ArbN-Begriffs; dieser wird nur im Auslegungswege bestimmt (> Rz 3). Grundlage ist § 19 Abs 1 EStG, der in Satz 1 Nr 1 bestimmte > Einnahmen für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst den "Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit" zuordnet. Beispielhaft werden "Gehälter, Löhne, Gratifikati... mehr