Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

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Verdienstausfallentschädigu... / 5.2.2 Unzutreffende Steuerfreistellung

Anders gestalten sich die Zahlungen einer steuerfreien Verdienstausfallentschädigung durch den Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer, bei der die Entschädigungsbehörde den behördlichen Erstattungsantrag nach § 56 IfSG eines Arbeitgebers ablehnt oder einen niedrigeren Betrag als beantragt erstattet. Insoweit beschränkt sich der Umfang der Steuerfreiheit der Verdienstausfallentsc...mehr

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Verdienstausfallentschädigu... / 4 Aufzeichnungspflichten

Die Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.[1] Zudem muss der Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 15 die gezahlten steuerfreien Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (Lohnersatzleistungen) bescheinigen. Kein Lohnsteuer-Jahresausgleich bei Bezug von Entschädigungen Sofern de...mehr

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Verdienstausfallentschädigu... / Zusammenfassung

Begriff Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen geregelt. Es sollen übertragbaren Krankheiten vorgebeugt, Infektionen rechtzeitig erkannt und die Weiterverbreitung verhindert werden. Um dies zu erreichen, kann für Personen, die Krankheitserreger in oder an sich tragen und damit die ...mehr

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Verdienstausfallentschädigu... / 5.1 Änderung des Lohnsteuerabzugs

Stellt der Arbeitgeber zu einem späteren Zeitpunkt fest, dass seine ursprüngliche Behandlung der Lohnzahlung bzw. Verdienstausfallentschädigung unzutreffend war, ist er verpflichtet, zu viel erhobene Lohnsteuer bei der nächsten Lohnzahlung zu erstatten bzw. noch nicht erhobene Lohnsteuer bei der nächsten Lohnzahlung einzubehalten.[1] Eine Änderung des Lohnsteuerabzugs ist noc...mehr

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Verdienstausfallentschädigu... / 5.3 Arbeitgeber von der Anzeigepflicht befreien

Sofern die Differenz zwischen der dem Arbeitnehmer gezahlten Verdienstausfallentschädigung und der dem Arbeitgeber bewilligten Erstattung 200 EUR pro Quarantänefall nicht übersteigt, beanstandet die Finanzverwaltung in Fällen unzutreffender Steuerfreistellung nicht, wenn der Arbeitgeber von einer Anzeigepflicht[1] absieht. Insoweit haftet der Arbeitgeber auch nicht für die ni...mehr

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Verdienstausfallentschädigu... / 5.2.1 Unzutreffende Lohnversteuerung

Eine unzutreffende Lohnversteuerung liegt in den Fällen vor, soweit die Entschädigungsbehörde dem Arbeitgeber auf Antrag mehr erstattet, als der Arbeitgeber bisher an seinen Arbeitnehmer steuerfrei ausgezahlt hat. Der Arbeitgeber unterliegt in diesem Fall i. d. R. keiner lohnsteuerlichen Mitteilungspflicht gegenüber seinem Betriebsstättenfinanzamt, da er bisher zu viel Lohnst...mehr

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Betriebsveranstaltung / Lohnsteuer

1 Begriff der Betriebsveranstaltung Eine Betriebsveranstaltung ist eine vom Betrieb organisierte Zusammenkunft der Betriebsleitung mit der Belegschaft aus besonderem Anlass, die den Charakter einer Gesellschaftsveranstaltung und Feier hat, z. B. Jubiläums- und Weihnachtsfeiern sowie Betriebsausflüge.[1] Eine Feier in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn die Betriebsveranstaltung...mehr

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Betriebsveranstaltung / Zusammenfassung

Begriff Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben. Als übliche Betriebsveranstaltungen gelten z.B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern und Jubiläumsfeiern. Zuwendungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsveranstaltung gehören regelmäßig nicht zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn...mehr

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Betriebsveranstaltung / 4.6.2 Veranstaltung ohne Übernachtung

Für die Besteuerung der Gesamtkosten einer Betriebsveranstaltung ohne Übernachtung sind bei Beteiligung von externen Personen 2 Schritte notwendig: Zunächst sind die Aufwendungen für die Mitarbeiter und die externen Teilnehmer getrennt zu ermitteln. Anschließend ist bei den externen Personen zwischen den Kosten für die geschäftliche Bewirtung und den übrigen Kosten für das (Un...mehr

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Betriebsveranstaltung / 5 Besteuerung steuerpflichtiger Zuwendungen

Überschreitet der Gesamtbetrag der üblichen Zuwendungen den Freibetrag von 110 EUR, ist nur der übersteigende Teilbetrag der Zuwendungen lohnsteuerpflichtig. Der Lohnsteuerabzug ist entweder nach den individuellen ELStAM des Arbeitnehmers vorzunehmen oder es ist eine Pauschalbesteuerung mit 25 % durchzuführen.[1] Die Zulässigkeit der Pauschalbesteuerung wird von der Finanzver...mehr

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Betriebsveranstaltung / 2.1.1 Begrenzter Teilnehmerkreis kann schädlich sein

Die Anwendung des Freibetrags setzt voraus, dass die Möglichkeit der Teilnahme seitens der Firma allen Betriebsangehörigen angeboten wird. Für die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung muss die Teilnahme allen Arbeitnehmern offenstehen; der Teilnehmerkreis darf sich nicht als Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmergruppen darstellen. Eine unzulässige Bevorzugung kann sich durch die ...mehr

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Betriebsveranstaltung / 4.6 Kosten für externe Personen

4.6.1 Besteuerung der Zuwendungen Nehmen an der Betriebsveranstaltung auch Geschäftspartner des Arbeitgebers teil (ggf. mit Begleitperson), sind die Gesamtaufwendungen nach Köpfen aufzuteilen. Dies gilt sowohl für die Erfassung auf der Einnahmenseite als auch für den Betriebsausgabenabzug. Der auf die Arbeitnehmer inkl. deren Begleitpersonen entfallende Kostenanteil kann im Ra...mehr

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Betriebsveranstaltung / 4.1 Unmittelbar zurechenbare Kosten

Es werden alle Aufwendungen des Arbeitgebers, die durch die begünstigte betriebliche Veranstaltung anfallen, auf den Höchstbetrag angerechnet – einschließlich Umsatzsteuer. Es ist unerheblich, ob die Kosten dem Arbeitnehmer individuell zugerechnet werden können. Auch ein rechnerischer Anteil an den Kosten, die der Arbeitgeber gegenüber Dritten für den äußeren Rahmen der Betr...mehr

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Betriebsveranstaltung / 3 Berechnung der steuerpflichtigen Zuwendung

Ermittlung der als Bemessungsgrundlage Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage wird typisierend nach dem Umfang der insgesamt für die Betriebsveranstaltung angefallenen Aufwendungen und dem sich ergebenden Pro-Kopf-Anteil für den teilnehmenden Arbeitnehmer bestimmt. In die Berechnung sind nur die Arbeitgeberleistungen einzubeziehen, nicht dagegen die von dem Arbeitnehmer selbs...mehr

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Betriebsveranstaltung / 2.2 Maximal 2 Betriebsveranstaltungen jährlich

Die Begrenzung auf 2 Betriebsveranstaltungen im Kalenderjahr ist nicht veranstaltungsbezogen, sondern arbeitnehmerbezogen. Nimmt der Arbeitnehmer an mehr als 2 Betriebsveranstaltungen im Kalenderjahr teil, scheidet die Berücksichtigung des Freibetrags von bis zu 110 EUR aus. Dies gilt auch für zusätzlich zu 2 betrieblichen Veranstaltungen durchgeführte Jubilars- oder Pension...mehr

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Betriebsveranstaltung / 2.1 Offene Teilnahme an der Betriebsveranstaltung

2.1.1 Begrenzter Teilnehmerkreis kann schädlich sein Die Anwendung des Freibetrags setzt voraus, dass die Möglichkeit der Teilnahme seitens der Firma allen Betriebsangehörigen angeboten wird. Für die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung muss die Teilnahme allen Arbeitnehmern offenstehen; der Teilnehmerkreis darf sich nicht als Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmergruppen darstelle...mehr

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Betriebsveranstaltung / 4.3 Sachgeschenke des Arbeitgebers

Anzusetzen sind auch Geschenke, unabhängig von ihrem Wert, die der Arbeitnehmer anlässlich der Betriebsveranstaltung erhält. In die Berechnung einzubeziehen sind also auch Geschenke, die über der für Aufmerksamkeiten geltenden Freigrenze liegen, deren Wert also mehr als 60 EUR beträgt. Unerheblich ist, ob es sich um Genussmittel oder Geschenke von bleibendem Wert handelt. Vor...mehr

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Betriebsveranstaltung / 4 Einzubeziehende Kosten

4.1 Unmittelbar zurechenbare Kosten Es werden alle Aufwendungen des Arbeitgebers, die durch die begünstigte betriebliche Veranstaltung anfallen, auf den Höchstbetrag angerechnet – einschließlich Umsatzsteuer. Es ist unerheblich, ob die Kosten dem Arbeitnehmer individuell zugerechnet werden können. Auch ein rechnerischer Anteil an den Kosten, die der Arbeitgeber gegenüber Drit...mehr

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Betriebsveranstaltung / 4.5 Kosten für Begleitpersonen

Neben den Ausgaben für den Arbeitnehmer können auch Aufwendungen lohnsteuerfrei bleiben, die z. B. für Ehepartner, Kinder oder andere Begleitpersonen des Arbeitnehmers entstehen. Allerdings sind die auf Begleitpersonen entfallenden anteiligen Kosten ausdrücklich auf den dem Arbeitnehmer zustehenden 110-EUR-Freibetrag anzurechnen.[1] Eine Vervielfältigung um die Anzahl der te...mehr

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Betriebsveranstaltung / 4.6.1 Besteuerung der Zuwendungen

Nehmen an der Betriebsveranstaltung auch Geschäftspartner des Arbeitgebers teil (ggf. mit Begleitperson), sind die Gesamtaufwendungen nach Köpfen aufzuteilen. Dies gilt sowohl für die Erfassung auf der Einnahmenseite als auch für den Betriebsausgabenabzug. Der auf die Arbeitnehmer inkl. deren Begleitpersonen entfallende Kostenanteil kann im Rahmen des 110-EUR-Freibetrags steu...mehr

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Betriebsveranstaltung / 4.4 Reisekosten

Reisekosten (Geld- und Sachleistungen), die bei der Durchführung der Betriebsveranstaltung anfallen, zählen zum äußeren Rahmen der Veranstaltung und sind somit bei der Berechnung des Gesamtaufwands zu berücksichtigen, z. B. Fahrtkosten, Verpflegungskosten und Unterbringungskosten bei einem Betriebsausflug. Die für Reisekosten geltende Lohnsteuerfreiheit ist für die Berechnun...mehr

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Betriebsveranstaltung / 4.2 Aufwendungen für den äußeren Rahmen

Kosten für den äußeren Rahmen der Veranstaltung, die der Arbeitgeber gegenüber Dritten aufwendet, wie z. B. Saalmiete, Ausgaben für Musik, Kegelbahn, Sanitäter und für künstlerische oder artistische Darbietungen, sind in die Berechnung einzubeziehen. Hierunter fallen auch die Aufwendungen zur Vorbereitung der Veranstaltung. Eine konkrete Bereicherung des Arbeitnehmers ist ni...mehr

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Betriebsveranstaltung / 2.1.3 Jubiläums- und Abteilungsfeiern

Als Betriebsveranstaltungen werden auch Veranstaltungen anerkannt, die nur für eine Organisationseinheit des Betriebs (z. B. Abteilung) durchgeführt werden. Danach sind auch Feiern begünstigt, zu denen nur alle früheren Arbeitnehmer des Unternehmens (Pensionärstreffen) oder nur solche Arbeitnehmer eingeladen werden, die bereits im Unternehmen ein rundes (10-, 20-, 25-, 30-, ...mehr

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Betriebsveranstaltung / 4.6.3 Veranstaltung mit Übernachtung: Incentive-Veranstaltung

Die Steuerfreiheit der Geschäftsfreundebewirtung kommt nur bei eintägigen Betriebsveranstaltungen zur Anwendung. Ist die betriebliche Feier mit einer Übernachtung verbunden, liegt nach Auffassung der Finanzverwaltung in Bezug auf die teilnehmenden Geschäftsfreunde insgesamt eine Incentive-Veranstaltung vor, aus der ein geschäftlicher Bewirtungsanteil nicht herausgerechnet we...mehr

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Betriebsveranstaltung / 4.6.4 Betriebsausgabenabzug

Zuwendungen für die Bewirtung von Geschäftspartner dürfen nur mit 70 % als Betriebsausgaben angesetzt werden.[1] Anders als bei Arbeitnehmern, deren Bewirtungskosten ohne Kürzung in vollem Umfang als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, muss die pauschale Kürzung um 30 % auch für Bewirtungsaufwendungen für Geschäftsfreuende beachtet werden, die im Rahmen einer lohnsteuerlichen...mehr

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Betriebsveranstaltung / 2 Kriterien für Steuerfreiheit

Ist der Begriff der Betriebsveranstaltung erfüllt, ist die Lohnsteuerfreiheit der vom Arbeitgeber gewährten Zuwendung anlässlich einer solchen Veranstaltung an 3 Kriterien geknüpft. Die Kosten einer Betriebsveranstaltung führen danach beim Arbeitnehmer nicht zum Lohnzufluss, soweit die Teilnahme allen Arbeitnehmern offensteht, nicht mehr als 2 begünstigte Veranstaltungen pro J...mehr

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Betriebsveranstaltung / 1 Begriff der Betriebsveranstaltung

Eine Betriebsveranstaltung ist eine vom Betrieb organisierte Zusammenkunft der Betriebsleitung mit der Belegschaft aus besonderem Anlass, die den Charakter einer Gesellschaftsveranstaltung und Feier hat, z. B. Jubiläums- und Weihnachtsfeiern sowie Betriebsausflüge.[1] Eine Feier in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn die Betriebsveranstaltung ein gewisses Eigengewicht hat. Sie...mehr

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Betriebsveranstaltung / 2.3 110-EUR-Freibetrag

Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung bleiben für die Teilnahme an max. 2 Betriebsveranstaltungen bis zur Obergrenze von 110 EUR steuerfrei, nur der 110 EUR übersteigende Betrag ist steuerpflichtig. Dieser einheitliche Höchstbetrag gilt für alle Arbeitnehmer.[1] Er kann nicht verdoppelt werden, wenn der Arbeitgeber lediglich eine einzige Betriebsveranstaltung du...mehr

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Betriebsveranstaltung / 2.1.2 Begünstigte Veranstaltungen trotz begrenztem Teilnehmerkreis

Auch bei einer Begrenzung des Teilnehmerkreises kann eine in Höhe des Freibetrags begünstigte Betriebsveranstaltung vorliegen, wenn diese sich aus einer horizontalen Auswahl der Mitarbeiter ergibt. Keine Bevorzugung einer bestimmten Arbeitnehmergruppe stellt die aus einer der "horizontalen Beteiligung" resultierende Begrenzung auf bestimmte Unternehmenseinheiten dar. Eine Be...mehr

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Lohnsteuererstattung / Lohnsteuer

1 Erstattung durch Arbeitgeber an Arbeitnehmer Der Arbeitgeber ist berechtigt – aber nicht verpflichtet – für bereits abgelaufene Lohnzahlungszeiträume dem Arbeitnehmer die zu viel erhobene Lohnsteuer zu erstatten. Dies gilt, wenn ihm elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum Abruf zur Verfügung gestellt werden oder der Mitarbeiter ihm eine Bescheinigung für den Lohnst...mehr

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Lohnsteuertabelle / Lohnsteuer

1 Unterschied zwischen Lohnsteuerberechnung und Einkommensteuertarif Wesentlicher Unterschied zwischen der Lohnsteuerberechnung und dem Einkommensteuertarif ist der Ausgangswert: Bei der Lohnsteuer wird ausgehend vom Bruttolohn unter Berücksichtigung bestimmter gesetzlicher Abzugsbeträge ein voraussichtliches zu versteuerndes Einkommen ermittelt, auf welches dann der Einkomme...mehr

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Haushaltshilfe / Lohnsteuer

1 Haushaltshilfe ist Arbeitnehmer Haushaltshilfen sind Arbeitnehmer im lohnsteuerlichen Sinne. Die Vergütung an eine Haushaltshilfe ist regelmäßig als Arbeitslohn steuerpflichtig, weshalb der Arbeitgeber zum Lohnsteuereinbehalt verpflichtet ist. Hierfür gelten die allgemeinen Vorschriften, d. h. individuelle Besteuerung des Arbeitslohns nach den vom Arbeitgeber abgerufenen ELS...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / Lohnsteuer

1 Aufzeichnungspflicht Der Arbeitgeber muss für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto führen.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer beschränkt oder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Der Begriff "Lohnkonto" ist irreführend: Darunter ist nicht das buchhalterische Konto "Löhne" zu verstehen, sondern mit diesem Begriff werden vielmehr insge...mehr

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Lohnsteuertabelle / 3 Manuelle Berechnung der Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird heutzutage regelmäßig mittels maschineller Lohnabrechnungsprogramme stufenlos für jeden Arbeitslohn berechnet. Lohnsteuertabellen werden nur noch bei manueller Lohnsteuerberechnung angewendet, wobei folgende Besonderheiten zu beachten sind: In den Tabellen wird die Lohnsteuer jeweils nur für bestimmte Beträge ausgewiesen ("von … bis …"), sog. Tabellenstufe...mehr

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Lohnsteuererstattung / 1.2 Korrektur der Besteuerung nach Lohnsteuer-Außenprüfung

Wird die Besteuerung im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung nachträglich korrigiert, führt dies nicht zu einer geänderten Beurteilung der Beitragspflicht. Etwas anderes gilt lediglich in den seltenen Fällen, in denen der Arbeitgeber bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres aufgrund der Beanstandung durch den Lohnsteuer-Außenprüfer für das vorherige Kalenderjahr...mehr

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Lohnsteuererstattung / 2 Erstattung durch Finanzamt an Arbeitnehmer

Wird zu viel erhobene Lohnsteuer vom Arbeitgeber nicht erstattet, weil der Arbeitgeber von seiner Berechtigung zur Änderung des Lohnsteuerabzugs keinen Gebrauch macht und/oder der Arbeitgeber keinen Lohnsteuer-Jahresausgleich durchgeführt hat oder eine Lohnsteuererstattung durch ihn nicht mehr möglich ist, kann die Erstattung nur noch vom Arbeitnehmer im Rahmen einer Einkommenst...mehr

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Lohnsteuererstattung / 3 Erstattung durch Finanzamt an Arbeitgeber

Eine Lohnsteuererstattung an den Arbeitgeber ist bei pauschaler Lohnsteuer denkbar, z. B. wenn der Arbeitgeber eine Lohnsteuerpauschalierung rückgängig macht.[1] Der Erstattungsanspruch steht dem Arbeitgeber zu, weil dieser Steuerschuldner der pauschalen Lohnsteuer ist. Ein Lohnsteuer-Erstattungsanspruch des Arbeitgebers kann auch entstehen, wenn er einbehaltene Lohnsteuer ir...mehr

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Lohnsteuererstattung / 1 Erstattung durch Arbeitgeber an Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber ist berechtigt – aber nicht verpflichtet – für bereits abgelaufene Lohnzahlungszeiträume dem Arbeitnehmer die zu viel erhobene Lohnsteuer zu erstatten. Dies gilt, wenn ihm elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum Abruf zur Verfügung gestellt werden oder der Mitarbeiter ihm eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug mit Eintragungen vorlegt, die auf ei...mehr

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Lohnsteuererstattung / Zusammenfassung

Begriff Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, die als Quellensteuer von den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit einbehalten wird. Gründe für zu viel einbehaltene Lohnsteuer können z. B. fehlerhafte ELStAM oder eine falsche Lohnabrechnung sein. Eine Lohnsteuererstattung durch den Arbeitgeber kann durch eine Änderung des Lohnsteuerabzugs erfolgen ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuererstattung / 1.1 Auswirkungen auf die Beitragsberechnung

Die Nichtzurechnung zum Arbeitsentgelt setzt grundsätzlich voraus, dass die lohnsteuerfreie Behandlung oder die Pauschalbesteuerung mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum erfolgt.[1] Wird erst im Nachhinein Steuerfreiheit bzw. Pauschalbesteuerung geltend gemacht, werden die Sozialversicherungsbeiträge für diese Entgeltbestandteile wegen Wegfalls der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuertabelle / 4 Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Die Lohnsteuertabellen enthalten auch den Solidaritätszuschlag und die Kirchenlohnsteuer. Inzwischen ist der Solidaritätszuschlag für einen Großteil der Lohnsteuerzahler weggefallen. Bis zu folgenden Grenzbeträgen an zu zahlender Lohnsteuer wird im Jahr 2024 kein Zuschlag erhoben: für Ehegatten bzw. in der Steuerklasse III bis zu 36.260 EUR Lohnsteuer im Jahr (bis 2023: 35.08...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 3 Übersicht der Angaben im Lohnkonto

Folgende Angaben müssen im Lohnkonto enthalten sein:mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1.4 Sammellohnkonto für pauschal besteuerte Leistungen

Eine Sonderform des Lohnkontos stellt das Sammellohnkonto dar, das für bestimmte pauschal besteuerte Leistungen geführt werden kann.[1] Dabei werden für alle oder mehrere Arbeitnehmer die Gesamtbeträge von pauschal besteuerten Bezügen und der pauschalen Lohnsteuer aufgezeichnet. Zulässig ist ein Sammellohnkonto in folgenden Fällen: wenn die Lohnsteuer pauschal für eine größere...mehr

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Lohnsteuertabelle / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber kann die für den Arbeitslohn zu erhebende Lohnsteuer maschinell oder manuell berechnen. Für die manuelle Berechnung werden Lohnsteuertabellen veröffentlicht. Um diese einheitlich erstellen zu können, gibt das Bundesministerium der Finanzen jährlich amtliche Programmablaufpläne zur Erstellung von Lohnsteuertabellen heraus. Diese enthalten bundeseinheit...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.11 Pauschal besteuerter Arbeitslohn

Als weitere im Lohnkonto aufzuzeichnenden Bezüge, die mit einem festen Pauschsteuersatz versteuert werden, kommen in Betracht: Mahlzeiten, steuerpflichtige, pauschal versteuerte Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen (nicht aber Geldleistungen, die kein Zehrgeld sind[1], sie sind bereits im Bruttoarbeitslohn zu erfassen), Erholungsbeihilfen, pauschal versteuertes Entg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuertabelle / 1 Unterschied zwischen Lohnsteuerberechnung und Einkommensteuertarif

Wesentlicher Unterschied zwischen der Lohnsteuerberechnung und dem Einkommensteuertarif ist der Ausgangswert: Bei der Lohnsteuer wird ausgehend vom Bruttolohn unter Berücksichtigung bestimmter gesetzlicher Abzugsbeträge ein voraussichtliches zu versteuerndes Einkommen ermittelt, auf welches dann der Einkommensteuertarif anzuwenden ist. Für die ausschließliche Anwendung des E...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1.2 Vereinfachtes Lohnkonto für Aushilfen

Für Aushilfs- und Teilzeitkräfte sowie für geringfügig Beschäftigte, deren Arbeitslohn mit festen Pauschalsteuersätzen nach § 40a EStG pauschal besteuert wird, genügt eine vereinfachte Form des Lohnkontos. Hier reicht es aus, wenn der Arbeitgeber für die jeweilige Aushilfskraft folgende Daten aufzeichnet: Name und Anschrift, Dauer der Beschäftigung, Zahl der tatsächlich geleist...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.13 Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn

Soweit Arbeitslohn ermäßigt besteuert wird (Fünftelregelung), z. B. weil es sich um Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre oder um eine ermäßigt besteuerte Entschädigung handelt, müssen diese ebenfalls im Lohnkonto gesondert aufgezeichnet werden. Auch hier ist die Angabe des jeweiligen Betrags sowie die darauf erhobene Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag no...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltshilfe / 2.5 Berücksichtigungsfähige Aufwendungen

Zu den begünstigten Aufwendungen für die haushaltsnahe Beschäftigung gehören: der Bruttoarbeitslohn oder das Arbeitsentgelt (bei Anwendung des Haushaltsscheckverfahrens und geringfügiger Beschäftigung i. S. d. § 8a SGB IV), vom Steuerpflichtigen getragene Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, die Umlagen nach dem Aufw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuererstattung / 1 Erstattung durch den Arbeitgeber

Für die Sozialversicherung ist von Bedeutung, aus welchem Grund die Lohnsteuererstattung durch den Arbeitgeber erfolgt. Bleibt die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer unverändert (z. B. bei Änderung der Lohnsteuerklasse) ergeben sich keine Auswirkungen auf die Sozialversicherung. Reduziert sich die Bemessungsgrundlage für die Entrichtung der Lohnsteuer (z. B. steuerfreier Arbe...mehr