Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Estland

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Republik Estland (Hauptstadt: Tallinn; Amtssprache: Estnisch) ist der nördlichste baltische Staat an der Ostsee im Westen sowie dem Finnischen Meerbusen im Norden mit Landgrenzen zu > Russland im Osten und > Lettland im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 29.11.1996 nebst Protokoll mit Zustimmungsgesetz v...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Russland

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Russische Föderation (Hauptstadt: Moskau; Amtssprache: Russisch) ist ein Staat in Osteuropa und Nordasien. Russland liegt am Arktischen Meer im Norden sowie am Pazifik im Osten und hat Landgrenzen zu > Finnland, > Estland, > Lettland, > Weißrussland und zur > Ukraine im Westen sowie > Georgien, > Aserbaidschan, > Kasachstan, > China, der ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Steuerliche Behandlung der bei der EU oder für die EU beschäftigten Personen

Rz. 14 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Beschäftigten der EU sind zu unterscheiden in Die Beamten (englisch: ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Die Vorsorgepauschale übersteigt die tatsächlichen Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung (§ 46 Abs 2 Nr 3 EStG)

Rz. 71 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Beim LSt-Abzug wird seit dem VZ 1975 eine Vorsorgepauschale berücksichtigt, die sich derzeit aus Teilbeträgen zur > Rentenversicherung, > Krankenversicherung, > Pflegeversicherung und > Arbeitslosenversicherung zusammensetzt (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr 3 EStG). Die Berechnung der Vorsorgepauschale wurde mehrfach geändert und durch den Datenaustau...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen

Rz. 55 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Um die Wirkung des Progressionssteuersatzes im Interesse einer gleichmäßigen Belastung aller wirtschaftlich vergleichbaren Stpfl zu verbessern, fasst § 46 Abs 2 Nr 1 EStG die dem > Progressionsvorbehalt unterliegenden > Einkünfte und Leistungen zusammen, grenzt sie aber wegen des systematischen Unterschieds gegenüber den stpfl Nebeneinkünfte...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / hh) Anrechnung ausländischer Steuern und andere Steuerermäßigungen

Rz. 135 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 War ein unbeschränkt stpfl ArbN zeitweise im > Ausland beschäftigt und hat er im selben VZ neben inländischen auch > Ausländische Einkünfte erzielt, die dort nach der Anrechnungsmethode der DBA (> Doppelbesteuerung Rz 11) besteuert worden sind, oder ist es zu einer Besteuerung im Ausland gekommen, weil kein DBA gegeben oder dieses nicht ein...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Fälle der Veranlagung von Arbeitnehmern

I. Grundsätzliches Rz. 28 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Zu einer Veranlagung des ArbN kommt es, wenn § 46 EStG keine gegenteilige Regelung enthält (vgl § 25 Abs 1 HS 2 EStG). Grundvoraussetzung für die Anwendung des § 46 EStG ist, dass das > Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, von denen ein Steuerabzug tatsächlich vorgenommen worde...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Einzelne Veranlagungstatbestände bei unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern

1. Anwendungsbereich des § 46 Abs 2 EStG Rz. 35 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 § 46 EStG regelt, in welchen Fällen eine Veranlagung bei ArbN unterbleibt oder – ausnahmsweise – doch durchzuführen ist (vgl § 25 Abs 1 HS 2 EStG). Wurde von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit tatsächlich kein Steuerabzug vorgenommen, ist stets zu veranlagen (vgl BFH/NV 2023, 546 = HFR 2023, ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Kosten der Unterkunft (Zweitwohnung)

1. Notwendige Mehraufwendungen Rz. 135 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Grundsätzliches: Sind die Voraussetzungen einer dHf gegeben, ist der WK-Abzug der Aufwendungen für die (Zweit-)Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte auf die nach objektiven Maßstäben zur Zweckverfolgung notwendigen Mehraufwendungen beschränkt (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 1 EStG; > Rz 3). ArbN können wäh...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Die Abzugsbeschränkung des § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG

I. Grundsätzliche Hinweise 1. Tatbestand der doppelten Haushaltsführung a) Die Voraussetzungen im Überblick Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Aufwendungen für seinen Haushalt kann der Stpfl grundsätzlich steuerlich nicht abziehen (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG); sie sind mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Lebensführung Rz 1). Anders ist es aber, wenn ein > Arbeitnehmer (beachte > R...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Tatbestand der doppelten Haushaltsführung

a) Die Voraussetzungen im Überblick Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Aufwendungen für seinen Haushalt kann der Stpfl grundsätzlich steuerlich nicht abziehen (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG); sie sind mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Lebensführung Rz 1). Anders ist es aber, wenn ein > Arbeitnehmer (beachte > Rz 4 f) am dauerhaften Beschäftigungsort – an diesem Ort hat er seine >...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Persönlicher Anwendungsbereich

aa) Arbeitnehmer und andere Erwerbstätige Rz. 4 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Obwohl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG unmittelbar nur die dHf für "Arbeitnehmer" regelt (s Sätze 1 und 2), gelten die Regelungen entsprechend für alle Einkunftsarten. Für > Überschusseinkünfte vgl § 9 Abs 3 EStG; für Gewinneinkünfte vgl § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6a EStG. Rz. 4/1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Von der...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Eigener Hausstand

1. Allgemeiner Überblick Rz. 20 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Voraussetzung für eine dHf ist zunächst, dass aus beruflicher Veranlassung (> Rz 50 ff) eine Zweitwohnung am auswärtigen Ort der ersten Tätigkeitsstätte (> Rz 43 ff) zu einem bestehenden Hausstand des ArbN hinzutritt (> Rz 1). Einen eigenen Hausstand unterhält, wer an dem Ort eine Wohnung innehat, an dem sich der Mitt...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

I. Grundsätzliches Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die > Einkommensteuer (ESt) wird nach Ablauf des > Veranlagungszeitraum (VZ) – das ist idR das > Kalenderjahr (> Rz 163, 164) – veranlagt (§ 25 EStG). Die Veranlagung ist ein Verfahren, in dem das FA regelmäßig aufgrund einer > Steuererklärung (vgl § 25 Abs 3 EStG, §§ 56, 60 EStDV) die Besteuerungsgrundlagen ermittelt und di...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Mehraufwendungen für Verpflegung

1. Doppelte Haushaltsführung im Inland Rz. 125 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Überblick:mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Durchführung der Veranlagung im Finanzamt

Rz. 160 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 In den vorstehenden Erläuterungen ist aufgezeigt worden, in welchen Fällen der ArbN vom FA veranlagt werden muss oder auf Antrag veranlagt werden kann und welche Besonderheiten iRd Härteausgleichs zu beachten sind. Im Folgenden soll der Ablauf einer Veranlagung im FA in einem Überblick dargestellt werden. I. Örtlich zuständiges Finanzamt Rz....mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Besonderheiten bei der Veranlagung beschränkt steuerpflichtiger Personen

1. Veranlagung in den Fällen des § 1 Abs 3 EStG, § 1a EStG Rz. 180 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Zu den Voraussetzungen, die beschränkt Stpfl unter Anwendung der §§ 1 Abs 3, 1a EStG eine Veranlagung eröffnen, > Rz 139 ff. Zur Veranlagung von Stpfl, die nur für einen Teil des Kalenderjahres beschränkt stpfl sind, > Rz 164. Rz. 181 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die beim > Betriebsstät...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. EU-Recht auf dem Gebiet der Besteuerung und Sozialversicherung

1. Die für Arbeitnehmer bedeutenden EU-Verordnungen und Richtlinien Rz. 5 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Das sich aus den Art 110 ff des AEUV (> Rz 2) ergebende Recht der EU zum Erlass von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Besteuerung betrifft hauptsächlich die > Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), die Verbrauchsabgaben und sonstige indirekte Steuern. Für > Arbeitnehmer sind insbe...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliche Hinweise

1. Tatbestand der doppelten Haushaltsführung a) Die Voraussetzungen im Überblick Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Aufwendungen für seinen Haushalt kann der Stpfl grundsätzlich steuerlich nicht abziehen (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG); sie sind mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Lebensführung Rz 1). Anders ist es aber, wenn ein > Arbeitnehmer (beachte > Rz 4 f) am dauerhaften Besc...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung

I. Eigener Hausstand 1. Allgemeiner Überblick Rz. 20 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Voraussetzung für eine dHf ist zunächst, dass aus beruflicher Veranlassung (> Rz 50 ff) eine Zweitwohnung am auswärtigen Ort der ersten Tätigkeitsstätte (> Rz 43 ff) zu einem bestehenden Hausstand des ArbN hinzutritt (> Rz 1). Einen eigenen Hausstand unterhält, wer an dem Ort eine Wohnung innehat, ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 11. Veranlagung auf Antrag (§ 46 Abs 2 Nr 8 und 9 EStG)

a) Grundsätzliches Rz. 105 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Wird der ArbN nicht schon von Amts wegen veranlagt, weil ein Veranlagungsgrund nach § 46 Abs 2 Nr 1–7 EStG gegeben ist (> Rz 35–102), eröffnet ihm § 46 Abs 2 Nr 8 EStG "insbesondere zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer" eine Veranlagung (> R 46.2 EStR). § 46 Abs 2 Nr 8 EStG gilt also nur subsidiär. Zur For...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Unterhalten eines Hausstands

a) Die Voraussetzungen im Überblick Rz. 26 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der ArbN muss einen eigenen Hausstand ‚unterhalten’ (> R 9.11 Abs 3 Satz 2 LStR; vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 2 EStG). Dazu muss er die Führung des Hausstands zumindest in wesentlichen Teilen mitbestimmen (BFH 175, 430 = BStBl 1995 II, 180; BFH/NV 2010, 879 mwN). Eine maßgebliche finanzielle Beteiligung a...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Veranlagungstatbestände bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern

1. Veranlagung in den Fällen des § 1 Abs 3 EStG, § 1a EStG Rz. 139 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Eine Veranlagung können bestimmte natürliche Personen beantragen (vorbehaltlich > Rz 142), die im > Inland weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben (vgl § 1 Abs 1 EStG), ihr > Einkommen aber ganz überwiegend in Deutschland erzielen und auf Antrag als unbeschr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 162 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Grundlage für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen ist eine > Steuererklärung . Wird diese nicht selbständig vom ArbN abgegeben, muss das FA diese anfordern. Es kann nicht erwartet werden, dass ein steuerlicher Laie seine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung kennt, ohne darauf hingewiesen worden zu sein. Der steuerlic...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Veranlagung in den Fällen des § 1 Abs 3 EStG, § 1a EStG

Rz. 139 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Eine Veranlagung können bestimmte natürliche Personen beantragen (vorbehaltlich > Rz 142), die im > Inland weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben (vgl § 1 Abs 1 EStG), ihr > Einkommen aber ganz überwiegend in Deutschland erzielen und auf Antrag als unbeschränkt stpfl behandelt werden. Dazu müssen die Voraussetzung...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 10. Arbeitnehmer mit Auslandsbezug (§ 46 Abs 2 Nr 7 EStG)

Rz. 100 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 § 46 Abs 2 Nr 7 Buchst a EStG. Vorgesehen ist eine Veranlagung von Amts wegen für verheiratete EU-/EWR-ArbN, deren Ehegatte in einem EU-/EWR-Staat wohnt, wenn die LSt nach Steuerklasse III erhoben worden ist. EU-/EWR-ArbN idS sind nach § 1 Abs 1 EStG im > Inland unbeschränkt stpfl ArbN, für die die Steuerklasse III festgestellt worden ist, u...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / gg) Negativer Progressionsvorbehalt

Rz. 133 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Ergeben sich bei einem ArbN, der aufgrund eines Abkommens zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung, sonstiger zwischenstaatlicher Vereinbarungen oder des > Auslandstätigkeitserlass (> Anh 2 Auslandstätigkeitserlass ) unter Progressionsvorbehalt stehende steuerfreie Einkünfte erzielt hat, später im Zusammenhang damit negative Einkünfte, so komm...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Anzahl der Heimfahrten

Rz. 32 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Ist der Beschäftigungsort weit entfernt, kann die Anzahl der Heimfahrten ein gewichtiges Indiz für das Maß der Bindung an den Lebensmittelpunkt sein (BFH/NV 2000, 949). Im Regelfall sollte der ArbN mindestens einmal im VZ an den Ort zurückkommen, an dem er seinen Lebensmittelpunkt zu haben behauptet. Bei ArbN mit einer Wohnung in weit entfer...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Europäische Union (EU) ist ein Zusammenschluss von europäischen Staaten. Zur EU gehören Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Fahrtkosten

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 7. Übertragung kindbedingter Vergünstigungen auf Elternteile, die nicht die Voraussetzungen für die Ehegattenbesteuerung erfüllen (§ 46 Abs 2 Nr 4a EStG)

Rz. 85 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Eltern, die nicht die Voraussetzungen für eine > Ehegattenbesteuerung Rz 1 erfüllen, also dauernd getrennt lebende, geschiedene, nicht miteinander verheiratete oder Eltern nichtehelicher Kinder, werden als Folge eines gemeinsamen Antrags, kindbedingte Steuerermäßigungen anders als bei jedem zur Hälfte zu berücksichtigen, von Amts wegen veran...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Abgrenzung zu gelegentlichen Übernachtungen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 8 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Eine gelegentliche Übernachtung am auswärtigen Beschäftigungsort behandelt die Rechtsprechung nicht nach den Regeln der dHf (anders indes > R 9.11 Abs 1 Satz 1 HS 2 LStR, wonach es auf die Zahl der Übernachtungen nicht ankommt; zum Hintergrund dafür > Rz 137/1). Beispiel: C wohnt in Bingen und hat seinen Arbeitsplatz in Koblenz. Normalerweise ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Innehaben einer Wohnung

Rz. 22 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Voraussetzung für einen eigenen Hausstand ist, dass der ArbN dort eine Wohnung innehat (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 3 EStG). Einen eigenen Hausstand nutzt der ArbN regelmäßig aus eigenem Recht, besonders als Eigentümer oder Mieter einer Wohnung. Er kann die Wohnung aber auch gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Personen gemietet habe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Die Voraussetzungen im Überblick

Rz. 26 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der ArbN muss einen eigenen Hausstand ‚unterhalten’ (> R 9.11 Abs 3 Satz 2 LStR; vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 2 EStG). Dazu muss er die Führung des Hausstands zumindest in wesentlichen Teilen mitbestimmen (BFH 175, 430 = BStBl 1995 II, 180; BFH/NV 2010, 879 mwN). Eine maßgebliche finanzielle Beteiligung an den Aufwendungen gehört dazu (> R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / ff) Antrag auf Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen (§ 32d Abs 6 EStG)

Rz. 132 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 ArbN, die neben ihren Arbeitseinkünften auch Kapitalerträge haben, die der 25 %igen KapESt unterlegen haben (vgl §§ 43, 43a EStG), für die der Sparer-Pauschbetrag (vgl § 20 Abs 9 EStG) noch nicht ausgeschöpft worden ist oder andere Möglichkeiten der Steuerminderung in Betracht kommen, können dafür oder um eine Günstigerprüfung zu bewirken, ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Beschaffenheit der Wohnung

Rz. 29 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Grundsätzlich wird eine Wohnung, die Lebensmittelpunkt des ArbN ist, in Größe und Ausstattung seinen Lebensbedürfnissen – gemessen an seinen finanziellen Möglichkeiten – entsprechen. Die Wohnung muss nicht im Alleinbesitz des ArbN stehen; sie muss aber bei natürlicher Betrachtung (zumindest auch) "seine" Wohnung sein (> Rz 22 ff); sonst ist ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 110 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Art und Umfang der notwendigen und nur insoweit als > Werbungskosten abziehbaren typischen Mehraufwendungen regeln § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5, Abs 2 und 4a EStG. Es sind dies die Fahrtkosten (> Rz 112–124), die Verpflegungsmehraufwendungen (> Rz 125–134) und die Kosten der Unterkunft (Zweitwohnung) am Beschäftigungsort (> Rz 135–146) einschließl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Besonderheiten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland

Rz. 133 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Für eine dHf an einem im > Ausland gelegenen Ort der ersten Tätigkeitsstätte gelten die Erläuterungen zur kalendertäglich berechneten Abwesenheitsdauer von der Wohnung am Lebensmittelpunkt ((Haupt-)Hausstand) und zur Dreimonatsfrist gleichermaßen. Es sind jedoch folgende Besonderheiten zu beachten: Rz. 134 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Abweiche...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Ungleiche Aufteilung des Ausbildungsfreibetrags

Rz. 87 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der > Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs für die Berufsausbildung wird auf Eltern, die nicht die Voraussetzungen für eine > Ehegattenbesteuerung Rz 1 erfüllen (> Rz 85), grundsätzlich zur Hälfte aufgeteilt (§ 33a Abs 2 Satz 4 EStG). Auf gemeinsamen Antrag der Eltern ist bei einer Veranlagung eine andere Aufteilung möglich (§ 33a Abs ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Verhältnis unter Ehegatten

Rz. 23 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei zusammenlebenden Erwachsenen wird man regelmäßig von einem eigenen (Mit-)Nutzungsrecht ausgehen können. So reicht es aus, wenn die Wohnung zwar allein vom Partner angemietet wird, der Stpfl sich dort aber mit dessen Duldung dauerhaft aufhält und sich finanziell in einem Umfang an der Haushaltsführung beteiligt, der auf eine gemeinsame Ha...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Allgemeiner Überblick

Rz. 20 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Voraussetzung für eine dHf ist zunächst, dass aus beruflicher Veranlassung (> Rz 50 ff) eine Zweitwohnung am auswärtigen Ort der ersten Tätigkeitsstätte (> Rz 43 ff) zu einem bestehenden Hausstand des ArbN hinzutritt (> Rz 1). Einen eigenen Hausstand unterhält, wer an dem Ort eine Wohnung innehat, an dem sich der Mittelpunkt seiner Lebensint...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / cc) Förderung von selbstgenutzten Baudenkmalen, Gebäuden in Sondergebieten und Kulturgütern

Rz. 127 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Eine Antragsveranlagung kommt außerdem in Betracht für die Berücksichtigung von Steuervergünstigungen für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale oder für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen (§ 10f EStG) sowie von Steuerbegünstigungen für schutzwürdige Kulturgüter (§ 10g EStG).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr gleichgestellte Zwecke (§ 5a Abs 2 S 5 EStG)

Rn. 97 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 In § 5a Abs 2 S 5 EStG ist ausdrücklich geregelt, welche spezielle Einsätze (nämlich zum Schleppen, Bergen oder zur Aufsuchung von Bodenschätzen) von Seeschiffen dem Betrieb von Handelsschiffen gleichgestellt sind. Es handelt sich um eine abschließende Aufzählung, die nicht per Verwaltungsanweisung ausgedehnt werden kann. So müsste die Einbez...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Mittelpunkt der Lebensinteressen

Rz. 27 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Einen eigenen Hausstand unterhält, wer dort den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen (kurz: Lebensmittelpunkt) hat. Zur ("Zweit"-)Wohnung am Beschäftigungsort als Lebensmittelpunkt > Rz 86 ff. Es muss sich um eine Wohnung handeln, in der sich der ArbN im Allgemeinen – im Wesentlichen nur unterbrochen durch die arbeits- und urlaubsbedingte Abw...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 43 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der ArbN muss außerhalb des Ortes, in dem er seinen Haupthausstand (Familienhausstand) unterhält (> Rz 20 ff), eine weitere Bleibe (> Rz 44) am – verkürzt -- Beschäftigungsort (> Rz 47 ff) haben; das ist der Ort, an dem seine > Erste Tätigkeitsstätte liegt (> Rz 1). Die Begriffe "Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte" iSd § 9 Abs 1 Satz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Beendigung einer doppelten Haushaltsführung

Rz. 86 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Abziehbare WK entstehen aus einer dHf nur solange, als aus der Unterhaltung einer Bleibe am Ort der ersten Tätigkeitsstätte beruflich veranlasste Mehraufwendungen entstehen. Ist ein aus Familienhausstand (> Rz 20 ff) und Wohnung am Beschäftigungsort (> Rz 43 ff) bestehender doppelter Haushalt beruflich begründet worden (> Rz 50 ff), so kommt...mehr