Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer

I. Rechtliche Grundlage Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der ArbG hat gemäß § 41a EStG nach Ablauf eines jeden LSt-Anmeldungszeitraums (> Rz 7 ff) dem > Betriebsstätten-Finanzamt eine LSt-Anmeldung über die im LSt-Anmeldungszeitraum einzubehaltende und zu übernehmende LSt einzureichen. Sie ist eine > Steuererklärung iSv § 149 AO (§ 41a Abs 1 EStG). Die Verpflichtung zur Abgab...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Änderung der Lohnsteuer-Anmeldung

I. § 164 AO Rz. 53 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist (> Rz 46) erwächst die Steuerfestsetzung in Bestandskraft. Da sie aber kraft Gesetzes unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 168 Satz 1 AO), kann sie – solange der Vorbehalt wirkt – aufgehoben und geändert werden (§ 164 Abs 2 Satz 1 AO). Meldet der ArbG die LSt an, so muss das FA die Steue...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Abrundung

Rz. 17 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Kleinbetrags-VO (> Abrundung) gilt für eine von der LSt-Anmeldung abweichende LSt-Festsetzung erst, wenn die LSt durch > Steuerbescheid festgesetzt oder eine durch LSt-Anmeldung bewirkte Festsetzung unanfechtbar geworden ist (§ 1 Abs 3 KBV).mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Rechtliche Grundlage

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der ArbG hat gemäß § 41a EStG nach Ablauf eines jeden LSt-Anmeldungszeitraums (> Rz 7 ff) dem > Betriebsstätten-Finanzamt eine LSt-Anmeldung über die im LSt-Anmeldungszeitraum einzubehaltende und zu übernehmende LSt einzureichen. Sie ist eine > Steuererklärung iSv § 149 AO (§ 41a Abs 1 EStG). Die Verpflichtung zur Abgabe der Anmeldung besteht...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

Zusammenfassung A. Allgemeines I. Einführung Rz. 1 Stand: EL 146 – ET:...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 67 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Schuldner der LSt ist der ArbN (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG; > Steuerschuldner). Da dessen LSt-Schuld iHd vom ArbG einbehaltenen LSt erlischt, besteht eine LSt-Schuld des ArbN nach dem Steuerabzug nur fort, soweit die LSt nicht oder nicht in zutreffender Höhe einbehalten worden ist (vgl BFH vom 28.08.1991 – I R 3/89, BStBl 1992 II, 107). Entsprec...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Wirkung der Lohnsteuer-Anmeldung

Rz. 38 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Anmeldung ist eine > Steuererklärung iSd § 150 Abs 1 AO, in der der > Arbeitgeber die Steuer selbst berechnen muss. Rz. 39 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Weicht das FA von der Anmeldung nicht ab, entfällt eine besondere Festsetzung der Steuer (§ 167 Abs 1 Satz 1 AO). Die Anmeldung steht kraft gesetzlicher Fiktion einer Festsetzung durch das F...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Anwendung des Faktors beim LSt-Abzug durch den ArbG

Rz. 121 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Von der Einreihung des ArbN in die Steuerklasse IV Faktor erhält der ArbG durch den Abruf der > Lohnsteuerabzugsmerkmale beim BZSt Kenntnis (vgl § 39e Abs 4 Satz 2 und Abs 6 Satz 1 EStG). Der ArbG ist verpflichtet, zur Ermittlung der einzubehaltenden LSt auf den Steuerbetrag, der sich bei Berücksichtigung der Steuerklasse IV ergibt, den Fak...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Rechtsbehelfsbefugnis

Rz. 44 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Zum Rechtsbehelf ist neben dem ArbG jeder ArbN befugt, soweit er von der LSt-Anmeldung betroffen ist (BFH vom 05.10.2005 – VI R 152/01 = BStBl 2006 II, 94; BFH vom 21.10.2009 – I R 70/08 = BStBl 2012 II, 493 mwN). Meldet der ArbG die von ihm einbehaltene LSt an, kann der ArbN diese auf der Anmeldung seines ArbG beruhende Festsetzung (> Rz 39...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Anmeldung und Abführung an ein unzuständiges Finanzamt

Rz. 33 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Ist die LSt bei einem unzuständigen FA in einem anderen Bundesland angemeldet und abgeführt worden, wird das zuständige FA den ArbG hierüber im Einvernehmen mit dem unzuständigen FA unterrichten und auffordern, die LSt zukünftig beim zuständigen > Betriebsstätten-Finanzamt anzumelden und abzuführen. Die an das nicht zuständige FA bereits abg...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Antragsvordruck, Antragsfristen

Rz. 86 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der Antrag auf Feststellung eines Freibetrags als LSt-Abzugsmerkmal ist nur auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck zulässig (§ 39a Abs 2 Satz 1, Abs 4 Satz 2 EStG). Er sollte auch für das ELStAM-Verfahren bereits im vorangehenden > Kalenderjahr und so rechtzeitig gestellt werden, dass das FA die Bereitstellung der LSt-Abzugsmerkmale (zB Freib...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Struktur und Aufgaben der LSt-Hilfevereine

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 LSt-Hilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von ArbN zur Hilfeleistung in Steuersachen für ihre Mitglieder (§ 13 Abs 1 StBerG). Sie sollen ihre Mitglieder in einem Massenverfahren preiswert beraten (> Rz 3). Damit treten sie gelegentlich in Wettbewerb mit den Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die ihre Mandanten allerdings regelmäßig...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Bekanntgabe der gesonderten Feststellung an den ­Arbeitnehmer

Rz. 26 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Im ELStAM-Verfahren gilt ein Feststellungsbescheid über einen Freibetrag zusammen mit anderen > Lohnsteuerabzugsmerkmale gegenüber dem ArbN als bekannt gegeben, sobald der ArbG dem ArbN den Ausdruck der Lohnabrechnung mit den darin auszuweisenden LSt-Abzugsmerkmalen (§ 39e Abs 5 Satz 1, 2 EStG) ausgehändigt oder elektronisch bereitgestellt h...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Dritte

Rz. 3 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Pflichten des ArbG treffen auch jene "Dritte", die zum LSt-Abzug verpflichtet sind, weil sie Leistungen an ArbN eines anderen (ArbG) erbringen oder als Dienstleister den LSt-Abzug für einen ArbG vornehmen (vgl § 38 Abs 3a EStG; > Lohnzahlung durch Dritte Rz 15 ff). Zur LSt-Anmeldung für den ArbN eines ausländischen Unternehmens des "wirts...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. § 41c EStG

Rz. 57 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Eine Korrektur der Anmeldung kann der ArbG ferner über eine Änderung des Steuerabzugs nach § 41c Abs 1 EStG erreichen: Nach § 41c Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG ist der ArbG berechtigt, bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung bisher beim ArbN zu viel erhobene LSt zu erstatten oder nicht erhobene LSt nachträglich einzubehalten, wenn ihm > Lohnsteu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Anmeldungsverpflichteter

1. Arbeitgeber Rz. 2 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Nach § 41a Abs 1 Satz 1 EStG ist der ArbG, soweit er nicht nach § 41a Abs 1 Satz 4 EStG befreit ist, zur Anmeldung und Abführung der LSt verpflichtet. ArbG ist derjenige, dem die Arbeitskraft geschuldet wird, § 1 Abs 2 LStDV > Arbeitgeber Rz 20 f. Dies kann jede natürliche oder juristische Person sein, die > Arbeitnehmer beschäf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. § 172 AO ff

Rz. 56 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Eine Änderung nach §§ 172ff AO kommt zB mit Zustimmung des Stpfl (§ 172 Abs 1 Satz 1 Nr 2 Buchst a AO) oder wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel (§ 173 AO) in Betracht.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / H. Handelsschiffe

Rz. 78 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 ArbG, die eigene oder gecharterte Handelsschiffe betreiben, dürfen die anzumeldende und abzuführende LSt abziehen und einbehalten, die auf den > Arbeitslohn entfällt, der an die Besatzungsmitglieder für die Beschäftigungszeiten auf diesen Schiffen gezahlt wird (§ 41a Abs 4 EStG). Ziel der Regelung ist die Stärkung der internationalen Wettbew...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Beim LSt-Abzug ist der ArbG verpflichtet, die > Lohnsteuer sowie Annexsteuern (> Kirchensteuer, > Solidaritätszuschlag) unter Berücksichtigung der > Lohnsteuerabzugsmerkmale iSv § 39 EStG des ArbN zu ermitteln (§ 38a Abs 4, § 39e Abs 5 EStG); sie sind für ihn > Grundlagenbescheid Rz 4 ff und in das > Lohnkonto des ArbN zu übernehmen (§ 39e Ab...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Anzeigepflichten/Nachforderung

Rz. 130 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Ändern sich die beim Antrag auf ein LSt-Abzugsmerkmal dem FA mitgeteilten Verhältnisse im Laufe des Kalenderjahres zu seinen Ungunsten, so ist der ArbN verpflichtet, dies dem FA umgehend anzuzeigen (vgl § 39a Abs 1 Satz 5 EStG). Zu den Einzelheiten > Anzeigepflichten und > Mitteilung an das Finanzamt. Rz. 131 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der m...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Beratungsbefugnis

I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste Rz. 8 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dri...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Anmeldungszeitraum, Abgabetermin

I. Zeitpunkt der Abgabe der Lohnsteueranmeldung Rz. 25 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Anmeldung ist zu übermitteln spätestens am 10. Tag nach Ablauf des LSt-Anmeldungszeitraums, und zwar nach Ablauf eines jeden Kalendermonats, wenn die abzuführende LSt für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 5 000 EUR betragen hat, eines jeden Kalendervierteljahres, wenn die abzuführen...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Arbeitgeber

Rz. 2 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Nach § 41a Abs 1 Satz 1 EStG ist der ArbG, soweit er nicht nach § 41a Abs 1 Satz 4 EStG befreit ist, zur Anmeldung und Abführung der LSt verpflichtet. ArbG ist derjenige, dem die Arbeitskraft geschuldet wird, § 1 Abs 2 LStDV > Arbeitgeber Rz 20 f. Dies kann jede natürliche oder juristische Person sein, die > Arbeitnehmer beschäftigt, grundsät...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Faktorverfahren

I. Allgemeines zur Besteuerung nach der Steuerklasse IV mit Faktor Rz. 110 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Ausgangslage: Unbeschränkt stpfl Eheleute, die nicht dauernd getrennt leben und beide > Arbeitslohn beziehen, haben zunächst die Möglichkeit, zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV zu wählen (> Steuerklassenwahl). Die Steuerklasse IV führt allerdings zu gleic...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Zeitpunkt der Abgabe der Lohnsteueranmeldung

Rz. 25 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Anmeldung ist zu übermitteln spätestens am 10. Tag nach Ablauf des LSt-Anmeldungszeitraums, und zwar nach Ablauf eines jeden Kalendermonats, wenn die abzuführende LSt für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 5 000 EUR betragen hat, eines jeden Kalendervierteljahres, wenn die abzuführende LSt für das vorangegangene Kalenderjahr mehr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Lohnsteuer

Rn. 2171 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Auf der elektronischen LSt-Bescheinigung sind die nach § 3 Nr 62 EStG steuerfrei gezahlten Zuschüsse zur freiwilligen Krankenversicherung und Pflegeversicherung auszuweisen (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 12 EStG). Rn. 2172–2179 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 vorläufig freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Lohnsteuer

Rn. 567 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auf der elektronischen LSt-Bescheinigung sind die steuerfrei gezahlten Verpflegungszuschüsse und Vergütungen bei doppelter Haushaltsführung zu vermerken (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 10 EStG).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Lohnsteuer

Rn. 774 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auf der elektronischen LSt-Bescheinigung sind die steuerfrei gezahlten Verpflegungszuschüsse und Vergütungen bei doppelter Haushaltsführung zu vermerken (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 10 EStG).mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Das LSt-Ermäßigungsverfahren, das vordem in § 40 EStG, §§ 17ff LStDV geregelt war, hat seit 1975 seine gesetzliche Grundlage in § 39a EStG; diese Vorschrift wurde durch das EStRG vom 05.08.1974 (BGBl 1974 I, 1769 = BStBl 1974 I, 530) in das EStG eingefügt. Danach ist § 39a EStG mehrfach geändert worden. Rz. 11 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Änder...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines zur Besteuerung nach der Steuerklasse IV mit Faktor

Rz. 110 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Ausgangslage: Unbeschränkt stpfl Eheleute, die nicht dauernd getrennt leben und beide > Arbeitslohn beziehen, haben zunächst die Möglichkeit, zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV zu wählen (> Steuerklassenwahl). Die Steuerklasse IV führt allerdings zu gleichen Steuerabzügen wie die für Ledige geltende Steuerklasse I. Mit ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Zu den wesentlichen ArbG-Pflichten beim LSt-Abzug gehört das Erstellen der LSt-Bescheinigung (§ 41b EStG). Diese LSt-Bescheinigung hat der ArbG der FinVerw für jeden ArbN und jedes Kalenderjahr elektronisch zu übermitteln; (§ 41b Abs 1 Satz 2 EStG). Das gilt grundsätzlich für sämtliche unbeschränkt oder beschränkt stpfl ArbN, für die der ArbG...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Ermittlung des Faktors

Rz. 115 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der Faktor ist durch die Division von Y (> Rz 115/1) : X (> Rz 115/2) mit drei Nachkommastellen ohne Rundung zu berechnen und muss kleiner als 1 sein (§ 39f Abs 1 Sätze 1 und 2 EStG). Rz. 115/1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 "Y" ist die voraussichtliche ESt für beide Ehegatten nach dem Splittingtarif. Bei der Ermittlung der ESt ist von den Jahre...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Form der Anmeldung

Rz. 18 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Anmeldung ist nach § 41a Abs 1 Satz 2 EStG dem FA nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (> Elektronische Kommunikation). Die anzumeldenden Beträge ergeben sich im Einzelnen aus dem Vordruck, der auch bei Übermittlung über das > Internet am > Computer auszufüllen ist (> Rz 9). Rz. 19 Stand: E...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. § 164 AO

Rz. 53 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist (> Rz 46) erwächst die Steuerfestsetzung in Bestandskraft. Da sie aber kraft Gesetzes unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 168 Satz 1 AO), kann sie – solange der Vorbehalt wirkt – aufgehoben und geändert werden (§ 164 Abs 2 Satz 1 AO). Meldet der ArbG die LSt an, so muss das FA die Steuer nach § 16...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Lohnsteuerhaftung

Stand: EL 146 – ET: 04/2026 > Haftung für Lohnsteuer.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Beschränkung der Werbung

Rz. 21 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Es besteht ein modifiziertes Werbeverbot. LSt-Hilfevereine dürfen auf eigene Dienste oder Dienste Dritter zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen nur hinweisen, soweit sie über die Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichten (§ 8 Abs 1 StBerG). Werbung, die auf die Erteilung eines Auftrags zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Verspätete Abgabe

Rz. 31 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Das FA überwacht den fristgemäßen Eingang von jährlich abzugebenden LSt-Anmeldungen. Bei nicht rechtzeitigem Eingang der LSt-Anmeldung kann idR durch das FA durch besonderen > Verwaltungsakt ein > Verspätungszuschlag festgesetzt werden (§ 152 Abs 3 Nr 4 AO). Monatlich und vierteljährlich abzugebende LSt-Anmeldungen werden weder vom Wortlaut ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / G. Verlagerung von Anmeldung und Abführung

Rz. 77 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Nach § 41a Abs 3 EStG kann die oberste Finanzbehörde des Landes bestimmen, dass die LSt nicht dem > Betriebsstätten-Finanzamt , sondern an eine andere > Öffentliche Kasse anzumelden und abzuführen ist. Die andere öffentliche Kasse erhält insoweit die Stellung einer Landesfinanzbehörde. Das Betriebsstätten-FA oder die andere öffentliche Kasse k...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hinweise zur 146. Aktualisierung der 4. Auflage

Die Bearbeitung der 146. Ergänzungslieferung des ABC-Führer Lohnsteuer entspricht dem Rechtsstand vom 06.03.2026. Folgende vier umfassende Stichworte lassen sich besonders hervorheben: Lohnsteuer-Anmeldung (völlig neu gestaltete Praxiskommentierung der Regelungen des § 41a EStG), Lohnsteuerbescheinigung (Darstellung der entsprechenden Vorschriften des § 41b EStG), Lohnsteuer-...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Eigenständiges Verfahren

Rz. 30 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Das LSt-Ermäßigungsverfahren steht als Verfahren neben der Veranlagung zur ESt. Deshalb kann das FA denselben Sachverhalt bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern anders beurteilen als bei der Feststellung der > Lohnsteuerabzugsmerkmale; eine Bindung an die im LSt-Ermäßigungsverfahren getroffene Entscheidung besteht für eine Veranlagung im Al...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Steuerklassenwechsel

Rz. 82 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 IRd Verfahrens zur nachträglichen Feststellung von LSt-Abzugsmerkmalen (LSt-Ermäßigungsverfahren) wird auch der Steuerklassenwechsel abgewickelt. In bestimmten Fällen kann der ArbN beim FA einen Wechsel der für ihn als LSt-Abzugsmerkmal von Amts wegen festgestellten Steuerklasse – ebenso der Zahl der Kinderfreibeträge – erreichen. Der Antrag...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Verfahrensgrundlagen

Rz. 112 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der Faktor in Verbindung mit der Steuerklasse IV ist eines der persönlichen > Lohnsteuerabzugsmerkmale des ArbN (ELStAM), für die keine Bindung an eine Antragsgrenze besteht (> Rz 60 ff). Für seine gesonderte Feststellung gilt kein besonderes Verfahren; die Einfügung als letzten der §§ 39 ff kennzeichnet § 39f EStG als integralen Bestandtei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Kürzungs- und Hinzurechnungsbeträge

Rz. 57 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Ist der > Arbeitslohn im ersten Dienstverhältnis so gering, dass er den Betrag, von dem ab LSt einzubehalten ist, nicht erreicht (> Lohnsteuertarif Rz 45 ff), bleibt ein Teil der in der maßgebenden Steuerklasse enthaltenen Freibeträge unberücksichtigt. Die maßgebende Arbeitslohngrenze wurde durch das Inflationsausgleichsgesetz vom 08.12.2022...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Behinderten- und Hinterbliebenen-Pauschbeträge

Rz. 45 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Ohne Beschränkung werden beim LSt-Abzug ferner Freibeträge iHd Pauschbeträge für > Menschen mit Behinderungen und Hinterbliebene berücksichtigt (§ 39a Abs 1 Satz 1 Nr 4 iVm § 33b Abs 1 – 5 EStG). Bei > Ehegatten (ebenso eingetragene > Lebenspartner), die beide unbeschränkt stpfl sind (> Unbeschränkte Steuerpflicht) und nicht dauernd getrennt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Örtliche Zuständigkeit des FA

Rz. 85 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Zuständigkeit des FA für die Feststellung besonderer Besteuerungsgrundlagen (> Rz 25) iRd LSt-Ermäßigungsverfahrens ergibt sich aus §§ 19ff AO. Örtlich zuständig für die Feststellung eines Freibetrags oder anderer LSt-Abzugsmerkmale wie > Steuerklassen und Zahl der > Kinderfreibeträge sowie deren Änderung ist grundsätzlich das FA, in des...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Lohnsteuerberechnung

Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Grundlage der Berechnung der LSt sind die §§ 38 – 40b EStG. Zu Einzelheiten > Berechnung der Lohnsteuer, > Freibeträge für Versorgungsbezüge, > Laufende Bezüge, > Lohnsteuertabelle, > Lohnsteuertarif Rz 3, 12 ff, > Maschinelle Lohnabrechnung, > Nettolohn, > Sonstige Bezüge. Zur LSt-Berechnung mit Faktor > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 121 ff. ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Gemeinsamer Antrag beider Ehegatten

Rz. 113 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Vom Faktorverfahren ist der LSt-Abzug bei beiden ArbN-Ehegatten betroffen. Deshalb setzt die Einreihung in die Steuerklasse IV mit Faktor einen gemeinsamen Antrag beider > Ehegatten beim FA voraus. Der Antrag muss bis zum 30.11. des Kalenderjahres beim FA eingegangen sein, für das die Steuerklasse angewandt werden soll. Unmaßgeblich ist, ob ...mehr