Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 145. Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht u zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) v 09.12.2004, BGBl I 2004, 3310

Rn. 165 Stand: EL 66 – ET: 05/2005 Im Bereich des EStG erfolgt durch dieses Gesetz die Umsetzung der Änderungen der Mutter-/Tochterrichtlinie (Änderung v 22.12.2003, ABIEU Nr L 7, 41) in nationales Recht. Das Gesetz ist darüber hinaus ein "Omnibusgesetz" u dadurch zum "SteueränderungsG 2004" mutiert: s Stellungnahme des FinMin NRW in DB 2004, 2660 ff. Im Einzelnen: § 11 Abs 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 240. Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz – lnflAusG) vom 08.12.2022, BGBl I 2022, 2230

Rn. 260 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Deutsche Bundestag hat – zwecks Umsetzung der Ergebnisse des 14. Existenzminimumberichts und des 5. Steuerprogressionsberichts – das InflAusG am 10.11.2022 verabschiedet, der Bundesrat hat am 25.11.2022 zugestimmt. Wegen erhöhter Inflationsprognosen sind die zunächst vorgesehenen Änderungen des ESt-Tarifs und der Kinderfreibeträge/des K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 237. Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona–Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2022, BGBl I 2022, 911

Rn. 257 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen einen steuerfreien Corona-Pflegebonus, zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen (verbesserte Verlustverrechnung; Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche WG des AV sowie der steuerlichen Investitionsfristen; Wegfall der Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten) und eine nochma...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dam...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung ab 2000, DB 2000, 108; Seifert, Die LSt-Änderungsrichtlinien 2001, DStZ 2001, 105.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Nachweispflichten

Rn. 1196 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bei steuerfreier Sammelbeförderung ist auf der LSt-Bescheinigung der Großbuchstabe "F" anzugeben (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 9 EStG).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 107. Gesetz zur Anpassung der technischen und steuerlichen Bedingungen in der Seeschiffahrt an den internationalen Standard (Seeschiffahrtsanpassungsgesetz) vom 09.09.1998, BGBl I 1998, 2860

Rn. 127 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz soll technische und steuerliche Bedingungen in der Seeschiffahrt an den internationalen Standard anpassen und durch steuerrechtliche Neuregelungen die deutsche Seeschiffahrt jährlich um rd 100 Mio DM entlasten. Im einzelnen ergeben sich folgende Änderungen des EStG:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausnahmen bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (§ 50e Abs 6 EStG nF – zuvor Abs 2)

Rn. 14 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 50e Abs 6 EStG ersetzt inhaltsgleich den bisherigen § 50e Abs 2 EStG aF (Einfügung durch Art 1 Nr 17 Buchst c AbzStEntModG vom 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259 mWv 01.01.2022). Rn. 15 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Auch hier ist zu bemerken, dass eine Bußgeldregelung zur Nichtanmeldung von Pauschalsteuer wohl eher iRd § 40a EStG zu erwarten wäre. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 114. Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (StSenkG) v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433

Rn. 134 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach der Verabschiedung des StEntlG 1999/2000/2002 im April 1999 und dem Reparaturgesetz, dem StBereinG 1999 im Dezember 1999, ist es der Bundesregierung gelungen, das StSenkG rechtzeitig vor Inkrafttreten im Jahr 2001 zu verabschieden. Nachdem bereits im Frühjahr 1999 mit den Brühler Empfehlungen das Konzept der geplanten Unternehmenssteuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 57. Steuerbereinigungsgesetz 1986 vom 19.12.1985, BStBl I 85, 735

Rn. 65 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Bezeichnung "Steuerbereinigungsgesetz" ist mE irreführend, besser wäre die Bezeichnung "Steuerreparaturgesetz". Das Gesetz enthält im wesentlichen folgende bedeutsame Änderungen des EStG:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 47. Gesetz zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und zur Einschränkung von steuerlichen Vorteilen (StEntlG 1984) vom 22.12.1983, BStBl I 84, 14

Rn. 55 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch das StEntlG wird das EStG in zahlreichen Punkten geändert und ergänzt:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 77. Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertragsgesetz – und der Vereinbarung vom 18. September 1990, vom 23.09.1990, BGBl II 90, 885 (speziell 974)

Rn. 91 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit der Herstellung der Deutschen Einheit – stl ab 01.01.1991 – sind die DDR-spezifischen Bestimmungen des EStG für 1990, aufgeführt unter Nr 75, gegenstandslos geworden. Es entfallen daher ab 1991 folgende Paragraphen: In die §§ 42 Abs 4, 42a Abs 2 u 46 Abs 2 Nr 8a w...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Selbständige Tätigkeit

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Bei der Tätigkeit einer Person für einen Verein ist von besonderer Bedeutung, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Nach § 7 Abs. 1 SGB IV ist eine Beschäftigung die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Die Unterscheidung ist für einen Verein entscheidend, da bei abhängig Beschä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 101. Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform, vom 29.10.1997, BGBl I 97, 2590

Rn. 121 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Der Bundestag hat dieses Gesetz in einer Sondersitzung am 05.08.97 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 05.09.97 zugestimmt. Es bedarf noch einer bereits auf den Weg gebrachten Grundgesetzänderung. Die Ergänzungen des Gesetzes durch den Vermittlungsausschuß gelten weitgehend bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden bzw – in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ma) Überblick

Rn. 1697 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der durch Gesetz zur Änderung des VersicherungsaufsichtsG vom 21.12.2000 (BGBl I 2000, 1857) ebenfalls – rückwirkend – ab VZ 2000 eingefügte § 40 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG ermöglicht es dem ArbG, einen pauschalen LSt-S von 25 % zu erheben, soweit er den ArbN zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt Datenverar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1921 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks 16/11108, 14) wurde die Vorschrift ab VZ 2009 in den Katalog des § 3 EStG eingefügt (Art 1 Nr 3f, Art 1 Nr 41a JStG 2009). Sie hat sozialpolitischen Hintergrund (s Rn 5), nämlich die Übertragbarkeit von Zeitwertguthaben flexibel zu ermöglichen. Rn. 1922 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach hier ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / mc) Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten (§ 40 Abs 2 S 1 Nr 5 S 1 EStG)

Rn. 1699 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Pauschaliert versteuert werden kann die Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten, sei sie unentgeltlich oder verbilligt, da § 3 Nr 45 S 1 EStG diesen Fall nicht steuerfrei stellt, sondern nur die Privatnutzung. Der frühere Begriff "Personalcomputer" (s Rn 1702) wurde durch Art 2 Nr 24, Nr 39a Amtshilferichtlinien-UmsetzungsG vom 26.06.201...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jd) Nachweispflichten

Rn. 739 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei ArbN der Steuerklassen III, IV oder V (s dazu § 38b EStG) unterstellte R 9.11 Abs 10 S 3 LStR 2011 ohne weiteres, dass sie einen eigenen Hausstand hatten. Bei anderen ArbN durfte der ArbG den eigenen Hausstand nur dann anerkennen, wenn sie schriftlich erklärten, dass sie neben der Zweitwohnung am Beschäftigungsort außerhalb des Beschäft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 120. Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes v 21.12.2000, BGBl I 2000, 1857

Rn. 140 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch Art 4a dieses G ist in § 40 Abs 2 S 1 EStG eine neue Nr 5 mit Wirkung ab 01.01.2000 – s § 52 Abs 52 EStG – eingefügt worden, wonach eine LSt-Pauschalierung mit dem Satz von 25 vH durchgeführt werden kann, wenn ArbN zusätzlich zum Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt Computer nebst Zubehör übereignet werden; das gleiche gilt für Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Wischmann, Vorteile bei Schenkung und privater Nutzung betrieblicher Computer, GStB 2001, 77; Fischer, Zweifelsfragen zur Steuerbefreiung der privaten Nutzung von betrieblichen PC und Telekommunikationsgeräten durch ArbN, DStR 2001, 201; Harder-Buschner, Steuerfreiheit, LSt-Pauschalierung und WK-Abzug bei der Nutzung von Personalcomputern, Internet und Telekommunikationsgeräte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Breinersdorfer, Praktische Aspekte des neuen MitarbeiterkapitalbeteiligungsG, DStR 2009, 453; Harder-Buschner, MitarbeiterkapitalbeteiligungsG, NWB 2009, 1252; Niermann, Steuerliche Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen durch das neue MitarbeiterkapitalbeteiligungsG, DB 2009, 473; Warnke, Förderung der Mitarbeiterbeteiligung durch das MitarbeiterkapitalbeteiligungsG, EStB 2009...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fcd) Nachweispflichten des ArbG

Rn. 2167a Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Soweit der ArbG die steuerfreien Zuschüsse direkt an den ArbN ausbezahlt, muss der ArbN die zweckentsprechende Verwendung durch eine entsprechende Bescheinigung des Versicherers bis zum 30.04. des folgenden Kj nachweisen (sonst haftet der ArbG uU für die nicht einbehaltene und abgeführte anfallende LSt, § 42d EStG). Der ArbG muss die Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Übertragung des Zeitwertguthabens auf die DRV (§ 7f Abs 1 S 1 Nr 2 SGB IV)

Rn. 1928 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Um diesen Fall mit dem der Übertragung auf den neuen ArbG gleich zu behandeln, führt auch hier die bloße Übertragung nicht zum Zufluss (s BR-Drucks 16/11108, 15), dies ergibt sich aus S 1. Wie dort führt erst der Zufluss (dh bei Auszahlungen aus dem Zeitwertguthaben durch die DRV) zu stpfl Arbeitslohn mit der Folge LSt-Einbehalt durch die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Nutzung meint nicht Übereignung

Rn. 1676 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 45 S 1 EStG befreit nur die Nutzung der Geräte von der ESt, mithin nicht (glA OFD Bln vom 12.06.2001, DB 2001, 1908; Trinks/Heine, NWB 33/2015, 2433) die unentgeltliche oder verbilligte Übertragung des Eigentums am Gerät auf den ArbN. S dazu aber die Pauschalierungsmöglichkeit der LSt nach § 40 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG (Nacke, NWB 21/201...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Übersicht: Beiträge zu einer Direktversicherung (§ 1b Abs 2 S 1 BetrAVG)

Rn. 2170 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Hier ist zu unterscheiden (auch s Rn 2156c):mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Die Grundlage für die Leistung (§ 3 Nr 36 EStG aF und nF)

Rn. 1275 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Gesetzesbegründung (vgl Roland, JStG 1996 S 448) führt aus, § 3 Nr 36 EStG gelte auch für Pflegepersonen, die auf ein formelles Arbeitsverhältnis Wert legten, zB weil sie den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung anstrebten. Bei Leistungen auf familiärer Grundlage oder aus sittlicher Pflicht liege idR kein Arbeitsverhältnis vor. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (Teil 1), NWB 37/2020, 2730; Hechtner, Steuerliche Sofortmaßnahmen durch das Erste und Zweite Corona-Steuerhilfegesetz, NWB 25/2020, 1826; Eismann, LSt-Update 2021: Die wesentlichen gesetzlichen Neuregelungen, DStR 2021, 834; Bergan, Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz im Überblick, DStR 2022, 1233; Hörster, Viertes Corona-Steuerh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Keine private Hardware des ArbN

Rn. 1681 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Privatnutzung der Privat-Hardware des ArbN erfasst die Vorschrift nicht (§ 3 Nr 45 S 1 EStG ist insoweit auch nicht analog anzuwenden, BFH BStBl II 2004, 958), ggf kommt aber eine Pauschalierung der LSt nach § 40 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG in Frage (s Rn 169 ff). Erstattet der ArbG dem ArbN daher die Kosten seines privaten Internetanschlusses...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hcc) Nachweise

Rn. 673 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der ArbN musste seinem ArbG Unterlagen (zB Benzinquittungen, H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.5 Abs 2 S 1 LStR 2011) vorlegen, aus denen die Steuerfreiheit des Kostenersatzes und, soweit er die Fahrtkosten für das eigene Fahrzeug nicht nach den Pauschsätzen, sondern nach den tatsächlichen Gesamtkosten erstattete, auch diese tatsächlichen Gesamtkost...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Sonstiges

Rn. 551 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Unterhaltsfreibetrag nach § 33a Abs 1 EStG reduziert sich (ggf auf null), wenn die unterhaltene Person ua andere Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, erhielt (§ 33a Abs 1 S 4 EStG aF = § 33 Abs 1 S 5 EStG). Nicht anzurechnen waren nach § 3 Nr 13 EStG aF steuerfreie Leistungen (H 33a.1 ES...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Sicht des Zuwenders der steuerfreien Leistung

Rn. 16 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit Leistungen dem Steuerabzug von der Quelle unterliegen (insbesondere LSt, KapSt), ist dies aber auch für den Zuwendenden relevant. Er muss dann insoweit keine Steuer einbehalten und abführen. An ihn denkt § 3 EStG, wenn in § 3 Nr 62 EStG "Ausgaben" (Vermögenszuflüsse aus Sicht des Zuwendenden) des ArbG für Zukunftssicherungsleistungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Bechthold/Hilbert, LSt bei ArbG-Leistungen zur Gesundheitsförderung, NWB 2009, 2946; Nacke, Die einkommensteuerlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792; Brockmann/Hörster, Bundeskabinett verabschiedet Entwurf zum JStG 2009, NWB 28/2008, 2591; Nacke, Gestaltungsmodell: Zuschüsse zum Arbeitslohn, NWB 21/2013, 1645; Kuhn, Einkommensteuerliche Aspekte des ArbG-geförderte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Übertragung des Zeitwertguthabens auf den neuen ArbG (§ 7f Abs 1 S 1 Nr 1 SGB IV)

Rn. 1926 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Der neue ArbG übernimmt (privative Schuldübernahme, § 414 BGB) anstelle des alten ArbG das Zeitwertguthaben. Der Gesetzgeber meint dazu (BT-Drucks 16/11108, 15), es bedürfe hier keiner ausdrücklichen Steuerfreistellung, da Leistungen aus dem Zeitwertguthaben nach allgemeinen Regeln zu den Einkünften nach § 19 EStG gehörten mit der Folge LS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / afd) Begünstigung sonstiger Maßnahmen?

Rn. 1240a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Gesetzgeber sprach davon, dass "insbesondere" (BT-Drucks 16/10189, 47) die im Präventions-Leitfaden (s Rn 1238) genannten Maßnahmen begünstigt seien, somit also auch solche, die dort nicht genannt waren, sofern die Voraussetzungen der §§ 20, 20a SGB V erfüllt sind (FG Bre vom 11.02.2016, 1 K 80/15 (5), DStRE 2016, 1153 (s Rn 1238a); B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Sonstige Hinweise in Zusammenhang mit dem ATG

Rn. 1108 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Progressionsvorbehalt: Die steuerfreien Leistungen nach § 3 Nr 28 EStG unterliegen dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs 1 Buchst g EStG, s § 32b Rn 81 (Handzik); Kopp, NWB F 27, 5861; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 28 EStG Rz 6). Lohnkonto: Der ArbG hat auf dem Lohnkonto (§ 4 LStDV) des ArbN die Aufstockungsbeträge nach dem ATG einzutrage...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Übermittlungspflicht (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 5 EStG)

Rn. 1119d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der ArbG muss in der elektronischen LSt-Bescheinigung unter anderem die nach § 3 Nr 28a EStG steuerfreien Zuschüsse übermitteln (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 5 EStG idF Art 2 Nr 4 Corona-SteuerhilfeG vom 19.06.2020, BGBl I 2020, 1385).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1890 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 51 EStG befreit Trinkgelder, die dem ArbN von Dritten freiwillig und ohne Rechtsanspruch darauf gezahlt werden, von der ESt. Dabei ist die Befreiung ab VZ 2002 betragsmäßig unbegrenzt (Gesetz zur Steuerfreistellung von ArbN-Trinkgeldern vom 08.08.2002, BGBl I 2002, 3111). Damit soll die steuerliche Belastung im Niedriglohnsektor ges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Hinweis auf § 40 Abs 2 S 1 Nr 6 EStG (25 %-Pauschalierung)

Rn. 1770v Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Als Ergänzung zu § 3 Nr 46 EStG fügte Art 2 Nr 2b des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (vom 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498) – zeitlich anzuwenden wie s Rn 1770a – eine LSt-Pauschalierungsmöglichkeit (25 % Steuersatz) ein für folgende geldwerte Vorteile des ArbN (s BMF vom 29.09.2020, BStBl I 2020, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Regelmäßige Lohnversteuerung

Rn. 1038 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wie unter s Rn 1030 ausgeführt, ist § 3 Nr 26 EStG nicht zeitanteilig zu kürzen, sondern ein Jahresbetrag. Das gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis nicht während des ganzen Jahres besteht (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 10 S 1 LStR 2023). Der ArbN muss in diesem Fall aber (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 10 S 2, 3 LStR 2023) dem Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzung gegenüber nichtselbstständiger Arbeit iSv § 19 EStG

Rn. 127c Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Konstitutives Merkmal des Begriffs Gewerbebetrieb ist nach § 15 Abs 2 S 1 EStG Selbstständigkeit, dh Ausübung der Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr unter Inkaufnahme eines Unternehmerrisikos. Gegensatz ist die nichtselbstständige Arbeit, weisungsgebunden (hinsichtlich Ort, Zeit und Inhalt) und organisatorisch eingegliedert in den Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Rn. 608e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die nach § 3 Nr 15 EStG steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichen (§ 4 Abs 2 Nr 4 LStDV) und in der LSt-Bescheinigung zu bescheinigen (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 6 EStG) (BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 Tz 39–41 mit weiteren Einzelheiten).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Rittweger, Die Novelle des AltersteilzeitG, DStR 2000, 161; Moderegger, Zweites Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit, DB 2000, 1225; Rittweger, Altersteilzeit – Neuregelungen zum 01.07.2000, DStR 2000, 1097; Grützner, Änderungen bei der Einkommensbesteuerung durch das SteueränderungsG 2001 und das UnternehmensteuerfortentwicklungsG, NWB F 3b, 5469; Seifert, Die LSt-Ände...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begünstigungstatbestand (§ 3 Nr 63 S 1 EStG)

Rn. 2783 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach § 3 Nr 63 S 1 EStG sind die Beiträge des ArbG aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altversversorgung, bei der eine Auszahlung der zugesagten Versorgungsleistungen entsprechend § 82 Abs 2 S 2 EStG vorgesehen ist, steue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 146. Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3682

Rn. 166 Stand: EL 70 – ET: 05/2006 Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.12.2005 drei Gesetzen zugestimmt, mit denen erste Vereinbarungen zum steuerlichen Subventionsabbau aus den Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU u SPD zum 01.01.2006 umgesetzt werden. Die Maßnahmen sollen die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag formulierten Konsolidierungsziele erreichen hel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Leistungen des ArbG zur kurzfristigen Betreuung von Kindern iSd § 32 Abs 1 EStG, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, wenn die Betreuung aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen notwendig ist, auch wenn sie im privaten Haushalt des ArbN stattfindet, soweit die Leistungen EUR 600 im Kj nicht übersteigen (§ 3 Nr 34a Buchst b EStG Fall 1)

Rn. 1258 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Gesetzgeber will neben den Beratungs-/Vermittlungsleistungen (§ 3 Nr 34a Buchst a EStG Fall 1 und 2) auch bestimmte kurzfristige Betreuungskosten betreffend bestimmte Kinder begünstigen. Dazu sind folgende Voraussetzungen erforderlich: Es muss sich um eine "kurzfristige" Betreuung der Kinder handeln. Nur die Betreuung bestimmter Kinder i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Allgemeines, Gesetzesentstehung

Rn. 1229 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Durch das JStG 2009 (vom 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794) wurde ein neuer § 3 Nr 34 EStG eingefügt, und zwar mit (Rück-)Wirkung ab VZ 2008 (Art 1 Nr 3e, Nr 41d JStG 2009). Hintergrund der Regelung ist, dass die Bundesregierung die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und die betriebliche Gesundheitsförderung als wichtige Ziele an...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Tätigkeitsvergütungen an Geschäftsführer der Komplementär-GmbH

Rn. 48 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Leistungen des Gesellschafters einer PersGes, die sich wirtschaftlich als Beitrag zur Förderung des gemeinsamen Gesellschaftszwecks qualifizieren lassen, fallen unter die Bestimmung des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG (s Rn 12c zu (4) und s Rn 84 ). Vergütungen (Gehalt, Tantieme uÄ) der geschäftsführenden GmbH an den in ihren Diensten stehenden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

mehr