Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Positive steuerliche Folgen

Rn. 313 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Echte Betriebsaufspaltung (gegenüber Einheits-GmbH/-AG) Besitzunternehmen: Unmittelbare Verlustzurechnung an die Gesellschafter, bei KG in den Grenzen des § 15a EStG; Besitzunternehmen: Anwendung der §§ 16, 34 Abs 3 EStG (ggf nur 56 % stpfl) bei Veräußerung von (Anteilen an) Besitzunternehmen(-PersGes) gegenüber § 3 Nr 40 Buchst c EStG (60 %...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Inhalt und Zweck der Norm

Rn. 2820 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 65 EStG ergänzt die betriebliche Altversversorgung und stellt die Übertragung und den Erwerb von Ansprüchen im Sicherungs- und Übertragungsfall steuerfrei in den abschließend in § 3 Nr 65 S 1 Buchst a–d EStG aufgezählten Konstellationen. § 3 Nr 65 S 1 Buchst a EStG stellt Beiträge des Trägers der Insolvenzsicherung an ein Lebensversi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 43. Das Zweite Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. HStruktG) vom 22.12.1981, BStBl I 82, 235

Rn. 51 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 2. HStruktG ist eines von zahlreichen Gesetzen, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundeshaushalts 1982 verabschiedet worden sind ("Operation 82"). Im einzelnen wurde das EStG wie folgt geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 220. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Erstes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2020, BGBl I 2020, 1385

Rn. 240 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Das Gesetz basiert auf den Ergebnissen der Sitzung des Koalitionsausschusses vom 22.04.2020. Es wurde am 12.05.2020 von den Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht, am 28.05.2020 hat der Bundestag das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet, dem der Bundesrat am 05.06.2020 ohne Änderungen zugestimmt hat. Da sich der Koal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. Steueränderungsgesetz vom 16.11.1964, BStBl I 64, 553

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Zum Teil wesentliche Änderungen und Ergänzungen wurden zumeist mit Wirkung für den VZ 1965 eingeführt. Es handelt sich um Neufassungen innerhalb des § 3; um eine Erhöhung der sofort abschreibbaren Anschaffungs- oder Herstellungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter iSd § 6 Abs 2 von bisher 600 auf 800 DM; um Gültigkeitsverlängerungen der §§ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anwendungsbereich: betriebliche Kfz, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden

Rn. 1097 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Anwendungsbereich umfasst Kfz im steuerlichen BV einer natürlichen Person, wobei wirtschaftliches Eigentum ausreicht. Wegen der BV-Eigenschaft des Kfz s Rn 189. Gemietete oder geleaste Kfz (nach Auffassung der FinVerw und des BFH auch, wenn es am wirtschaftlichen Eigentum fehlt, vgl zB BFH v 13.02.2003, X R 23/01, BStBl II 2003, 472) s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gca) Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln

Rn. 383 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 R 3.11 Abs 1 LStR 2023 "Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln" zählt abschließend und nach Ansicht des FG D'dorf 12 K 210/02 H(L), DStRE 2005, 65 rkr zutreffend auf, welche Beihilfen aus öffentlichen Mitteln unter § 3 Nr 11 EStG fallen und damit steuerfrei sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 200. Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BürokratieentlastungsG) v 28.07.2015, BGBl I 2015, 1400

Rn. 220 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Mit dem von der Bundesregierung im Juni 2014 beschlossenen Arbeitsprogramm "Bessere Rechtsetzung 2014" soll Bürokratie gezielt abgebaut werden. Das BürokratieentlastungsG setzt dies nun zT um. Es enthält neben Änderungen des EStG (s nachfolgend)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 178. Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WachstumsbeschleunigungsG) v 22.12.2009, BGBl I 2009, 3950

Rn. 198 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Auf Basis des Koalitionsvertrags bringt das WachstumsbeschleunigungsG folgende Änderungen des EStG (daneben außerdem GrESt-Erleichterungen bei der Umstrukturierung von Unternehmen, eine Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Miet- und Pachtzinsen von 65 % auf 50 %, bei der ErbSt wurde die Unternehmensnachfolge planungssicherer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 199. Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes u des Kinderzuschlags, v 16.07.2015, BGBl I 2015, 1202

Rn. 219 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Mit dem Gesetz wird die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags u des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts vom 30.01.2015 (BT-Drucks 18/3893) umgesetzt. Zur Förderung bedürftiger Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ef) Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuSchG (§ 3 Nr 1 Buchst d EStG Fall 5)

Rn. 50 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Frauen erhalten für die Zeit der Schutzfristen nach § 3 Abs 2 MuSchG (6 Wochen vor der Entbindung) und § 6 Abs 1 MuSchG (idR 8 Wochen nach der Entbindung, ggf 12 Wochen) sowie für den Entbindungstag von ihrem ArbG einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (Einzelheiten zur Berechnung in § 20 Abs 1 S 1 ff MuSchG). Rn. 50a Stand: EL 169 – ET: 12/202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 58. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums (Wohneigentumsförderungsgesetz) vom 15.05.1986, BStBl I 86, 278

Rn. 66 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ab 1987 wird grundsätzlich der Nutzungswert der vom Eigentümer selbst bewohnten bzw der unentgeltlich überlassenen Wohnung gem § 21 Abs 2 EStG nicht mehr besteuert mit einer Übergangsregelung für Altobjekte (§ 52 Abs 15 und 21 EStG); § 21a EStG entfällt ohne Übergangsregelung: sog "Konsumgutlösung" anstelle der bis dahin geltenden sog "Invest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 124. Zweites Gesetz zur Familienförderung v 16.08.2001, BGBl I 2001, 2074

Rn. 144 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Das zum 01.01.2002 in Kraft tretende Gesetz geht auf Beschlüsse des BVerfG v 10.10.1998 zurück, in dem dieser den Gesetzgeber dazu aufgefordert hatte, bei allen Eltern den Betreuungs- und Erziehungsbedarf von Kindern angemessen zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber hatte demzufolge bereits zum 01.01.2000 das Kindergeld für das erste und zweite...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Überblick

Rn. 90 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 EStG aF stellte folgende Leistungen von der ESt frei:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eda) Die ArbG-Anteile zur Gesamtsozialversicherung

Rn. 2125 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 (1) Allgemeines Beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) ist zu unterscheiden wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 205. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie u von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen u -verlagerungen v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 (kurz Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Umsetzungsgesetz)

Rn. 225 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Es handelt sich um ein Gesetz mit umfangreichem Anhang iS eines Jahressteuergesetzes. Neben Maßnahmen gegen Gewinnkürzung u Gewinnverlagerung enthält das Gesetz Vorschriften zur Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds u des Kinderzuschlags sowie zum Ausgleich der sog kalten Progression sowie in Rea...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Keine steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen nach § 3 Nr 62 S 1 EStG

Rn. 2143 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Keine steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen nach § 3 Nr 62 S 1 EStG sind (in ABC-Form): Barzuschüsse an Beamte: Barzuschüsse eines öffentlich-rechtlichen ArbG zu den Krankenversicherungsbeiträgen seiner Beamten sind weder nach § 3 Nr 62 EStG noch nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei (BFH BStBl II 1973, 588; BFHE 164, 226; BFH BStBl II 1996, 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Ungleichbehandlung von Aufwandsentschädigungen im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft

Rn. 417 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ab VZ 1990 hat der Gesetzgeber einen ArbN-Pauschbetrag in § 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG eingeführt. Dieser beträgt seit VZ 2011 (Art 1 Nr 5a, Art 33a StVereinfG 2011 vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131): EUR 1 000 seit VZ 2022 (Art 2 Nr 2, Art 4 Abs 1 StEntlG 2022 vom 23.05.2022, BGBl I 2022, 749): EUR 1 200 seit VZ 2023 (Art 4 Nr 3, Art 43 Abs 6 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Weitere Steuerbefreiungen im EStG (Handzik)

Rn. 2601 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Steuerbefreiungskatalog in § 3 EStG ist nicht abschließend. Das EStG idF der Bekanntmachung vom 08.10.2009, BGBl I 2009, 3366 enthält weitere Vorschriften, die zB Steuerbefreiungen (zB durch Freibeträge, Freigrenzen oder Steuerermäßigungen) enthalten: § 3a EStG: Sanierungserträge; § 3b EStG: steuerfreie Zuschläge zum Arbeitslohn; § 8 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 221. Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512

Rn. 241 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Koalitionsausschuss hatte sich am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket unter Einbezug steuerlicher Erleichterungen verständigt. Nachfolgend hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Gegenstand des Vorteils

Rn. 1296 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Gegenstand des Vorteils ist die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kfz iSd § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG ist. Die "Überlassung" meint wohl nur die Überlassung auf Zeit, entweder unentgeltlich (dann Leihe, § 598 BGB) oder verbilligt (dann Miete, § 535 BGB). Bei endgültiger Überlassung (Übereignung, § 929 BGB) oder im Falle des wir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 51. Steuerbereinigungsgesetz 1985 vom 14.12.1984, BStBl I 84, 659

Rn. 59 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die wichtigsten einer Vielzahl von Änderungen des EStG gem Art 3 des Gesetzes sind die folgenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 175. Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen – (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) v 16.07.2009, BGBl I 2009, 1959

Rn. 195 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Art 1, Änderungen des EStG: Im Weiteren werden geändert die §§ 4h, 10 Abs 1 Nr 3 u Abs 2 S 2 u 3 (S 4 – 8 aufgehoben), 10a, 10c, 33a Abs 1, 39b, 39e, 52 Abs 12d EStG: § 4h EStG: Befristete Korrektur der Unternehmensteuerreform, damit Betriebe besser durch die Krise kommen, durch die sich der Finanzbedarf der Unternehmen erhöht: Die Freigrenze ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begünstigte Leistungen (§ 3 Nr 56 S 1 EStG)

Rn. 2713 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr 56 EStG erfordert das Vorliegen von Zuwendungen des ArbG nach § 19 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 EStG, beschränkt auf das erste Dienstverhältnis und auf Zuwendungen an eine Pensionskasse zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten betrieblichen Altversversorgung. Rn. 2714 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Seit dem VZ 2007 ist in § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Das Kurzarbeitergeld (§ 3 Nr 2 Buchst a Fall 3 EStG nF, §§ 95ff SGB III)

Rn. 117f Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben ArbN, wenn (§ 95 S 1 SGB III, kumulativ) ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt (§ 96 SGB III) die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 97 SGB III, dh, mindestens 1 ArbN muss im Betrieb beschäftigt sein) die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 98 SGB III) der Arbeitsausf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Seifert, Die LSt-Änderungsrichtlinien 2001, DStZ 2001, 105; Strohner/Weber, Grundlegend neue BFH-Rspr zur Einsatzwechseltätigkeit und zur Entfernungspauschale, BB 2005, 2267; Tausch/Plenker, Steuerliche Änderungen durch das HaushaltsbegleitG 2006, das Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse und das SteueränderungsG 2007, DB 2006, 1512; Radschun, Pauschaler Kilometersatz bei D...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bruns, Keine Einzelbekanntgabe an PersGes in der Insolvenz bei Widerruf der Empfangsvollmacht (§ 183 AO), DStR 2015, 1953; Uhländer, 100 Jahre Besteuerung von Mitunternehmern, DB 2019, 2373 Abschnitt III. Verwaltungsanweisungen: OFD Ha vom 25.07.1985, NWB DokSt, §§ 170–184 AO, F 2, 1/1986 (Feststellung bei geheimgehaltener Unterbeteiligung); OFD Nbg vom 14.07.1986, NWB DokSt, §§...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / Lohnsteuer

1 Steuerfreie Gesundheitsförderung Betriebsinterne Maßnahmen, die der Arbeitgeber zum Zweck der Gesundheitsförderung und zur Erhaltung der Arbeitskraft seiner Mitarbeiter durchführt, gehören grundsätzlich zum Arbeitslohn. Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands des Arbeitnehmers oder der betrieblichen Gesundheitsförderung bleiben jedoch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrarbeit / Lohnsteuer

1 Steuerpflichtige Überstundenzuschläge Zuschläge für Mehrarbeit (Überstunden) gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Mehrarbeitszuschläge zählen zu den laufenden Bezügen, die zusammen mit den übrigen Monatsbezügen nach der Monatstabelle abzurechnen sind. Nur Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind innerhalb der Grenzen des § 3b EStG steuerbefreit. Werden...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarzarbeit / Lohnsteuer

1 Steuerpflichtige Schwarzarbeit Die Begriffsdefinition der Schwarzarbeit nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz [1] ist auch für das Steuerrecht maßgebend. Schwarzarbeit schließt steuerliche Folgerungen nicht aus. Liegt ein Dienstverhältnis vor, gelten für den Schwarzarbeiter und seinen Auftraggeber (Arbeitgeber) die allgemeinen lohnsteuerlichen Regelungen. Keine Schwarzarbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarzarbeit / 3 Prüfung von Schwarzarbeit

Die Überprüfung von Firmen und wirtschaftlich Tätigen obliegt grundsätzlich der Zollverwaltung. Dazu ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) eingerichtet worden. Zur Erfüllung ihrer Mitteilungspflicht prüft sie gegenüber den Länderfinanzbehörden, ob Steuerpflichtige den sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht nachgekommen sind. Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarzarbeit / Zusammenfassung

Begriff Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) leistet Schwarzarbeit, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bildschirmarbeit / Zusammenfassung

Begriff Als Bildschirmarbeit werden Tätigkeiten bezeichnet, bei denen Arbeitsaufgaben überwiegend oder regelmäßig unter Nutzung eines Bildschirms (z. B. Computer, Laptop, Tablet) verrichtet werden. Arbeitsrechtlich ist dabei zwischen Bildschirmarbeitsplätzen und Bildschirmgeräten zu unterscheiden. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für eine Bildschirmbrille f...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrarbeit / Zusammenfassung

Begriff Mehrarbeit ist die Arbeit, die über die allgemeine vereinbarte Arbeitszeitgrenze (regelmäßig 8 Stunden werktäglich) hinausgeht. Die maßgebliche Regelarbeitszeit kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Gesetz ergeben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Maßgebliche Vorschriften enthält das Arbeitsze...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarzarbeit / 4.1 Haftungsrechtliche Folgen

Bezieht der Schwarzarbeiter aus einem Dienstverhältnis Arbeitslohn, und hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig einbehalten, haftet er für die nicht einbehaltenen und nicht abgeführten Beträge. Hat der Arbeiter/Auftragnehmer bei einer gewerblichen Tätigkeit seinen Gewinn nicht versteuert, muss er die dafür fällige Einkommensteuer nachentrichten.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachtarbeit / Zusammenfassung

Begriff Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist jede Arbeit, die mehr als 2 Stunden der Nachtzeit umfasst; Nachtzeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. Nachtarbeitnehmer i. S. d. Arbeitszeitgesetzes sind Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / Zusammenfassung

Begriff Mit der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) sollen die mit der Beschäftigung verbundenen gesundheitlichen Beanspruchungen und Belastungen der Beschäftigten abgemildert und die Arbeitskraft erhalten werden. Sie umfasst dabei Maßnahmen, die sowohl auf das Verhalten der Beschäftigten abzielen als auch auf die Gestaltung der Arbeitstätigkeit sowie der Arbeitsbedingu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 3 Betriebliche Gesundheitsförderung

3.1 Begünstigte Maßnahmen Von den individuellen Präventionskursen sind die verhaltensbezogenen Interventionen zu unterscheiden, die Arbeitgeber im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses erbringen können. Dabei geht es um eine gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeitstätigkeit und der Arbeitsbedingungen sowie den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 2 Leistungen der individuellen verhaltensbezogenen Prävention

2.1 Zertifizierte externe Maßnahmen Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention werden grundsätzlich in Form von Präventionskursen erbracht. Ziel ist insbesondere die Motivation zu einer gesunden Lebensführung. Die Prüfung und ggf. Zertifizierung von Kursen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention erfolgt durch eine Krankenkasse oder regelmäßig durch d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarzarbeit / 4 Folgen bei Aufdeckung

4.1 Haftungsrechtliche Folgen Bezieht der Schwarzarbeiter aus einem Dienstverhältnis Arbeitslohn, und hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig einbehalten, haftet er für die nicht einbehaltenen und nicht abgeführten Beträge. Hat der Arbeiter/Auftragnehmer bei einer gewerblichen Tätigkeit seinen Gewinn nicht versteuert, muss er die dafür fällige Einkommensteuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 5 Nur zusätzliche Leistungen begünstigt

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass es sich um zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers handelt (sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung).[1] Leistungen zur Gesundheitsförderung sind insbesondere dann nicht steuerfrei, wenn sie unter Anrechnung auf den vereinbarten Arbeitslohn oder durch Umwandlung (Umwidmung) des vereinbarten Arbeitslohns erbracht werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 2.1 Zertifizierte externe Maßnahmen

Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention werden grundsätzlich in Form von Präventionskursen erbracht. Ziel ist insbesondere die Motivation zu einer gesunden Lebensführung. Die Prüfung und ggf. Zertifizierung von Kursen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention erfolgt durch eine Krankenkasse oder regelmäßig durch die "Zentrale Prüfstelle Prävention"...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarzarbeit / 2 Einkunftsarten aus Schwarzarbeit

Die Einnahmen und Einkünfte aus Schwarzarbeit werden nach dem Bekanntwerden zunächst einer Einkunftsart zugeordnet. Hierfür gelten die allgemeinen steuerlichen Grundsätze. Ob ein Schwarzarbeiter im steuerrechtlichen Sinne selbstständig oder nicht selbstständig tätig wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, z. B. ob mit dem Auftraggeber ein Arbeitsvertrag abgeschloss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 3.2 Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

Die Leistungen müssen im Rahmen eines strukturierten innerbetrieblichen Prozesses erfolgen. Dazu gehört eine Bedarfsanalyse unter Einbeziehung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und ggf. der Betriebsärzte. Die Leistungen können auf dem Betriebsgelände oder in einer geeigneten Einrichtung außerhalb des Betriebsgeländes erbracht werden. Der Arbeitgeber hat die Teilnahmebesche...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrarbeit / 3 Steuerpflichtige Entschädigung bei (rechtswidriger) Mehrarbeit

Eine Entschädigung, die ein Arbeitnehmer für geleistete Mehrarbeitsstunden erhält, ist lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies gilt auch dann, wenn die Ausgleichszahlung für über die zulässige Arbeitszeit hinaus, also für rechtwidrige Mehrarbeit, geleistet wird. Entscheidend ist, dass die Zahlung durch das individuelle Dienstverhältnis, insbesondere durch die Erbringung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrarbeit / 2 Zusammentreffen mit Spätarbeitszuschlägen

Erhält der Arbeitnehmer bei einem Zusammentreffen von Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit mit Mehrarbeit nur Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ausgezahlt, z. B. weil sie ebenso hoch oder höher sind als die Mehrarbeitszuschläge, so gilt der Betrag als Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschlag, der dem arbeitsrechtlich jeweils in Betracht kommenden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 2.3 Gleichgestellte Kurse ohne Zertifikat

Im Regelfall besteht für im Auftrag des Arbeitgebers allein für dessen Beschäftigte erbrachte Präventionskurse keine Zertifizierungsmöglichkeit, insbesondere, weil die Krankenkassen gar nicht beteiligt sind. Obwohl diese Kurse streng genommen die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, gewährt die Verwaltung unter weiteren Voraussetzungen die Anwendung der Steuerbefreiu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Betriebliche Gesundheitsför... / 1 Steuerfreie Gesundheitsförderung

Betriebsinterne Maßnahmen, die der Arbeitgeber zum Zweck der Gesundheitsförderung und zur Erhaltung der Arbeitskraft seiner Mitarbeiter durchführt, gehören grundsätzlich zum Arbeitslohn. Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands des Arbeitnehmers oder der betrieblichen Gesundheitsförderung bleiben jedoch bis zu 600 EUR im Kalenderjahr je...mehr