Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Die Tatbestandsmerkmale im Einzelnen

Rz. 10 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Folgende Merkmale deuten auf ein steuerliches Dienstverhältnis hin: 1. Schulden der Arbeitskraft Rz. 11 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ein Dienstverhältnis wird dadurch gekennzeichnet, dass die tätige Person dem > Arbeitgeber (öffentliche Körperschaft, Unternehmer, Haushaltsvorstand) ihre Arbeitskraft schuldet (vgl § 1 Abs 2 Satz 1 LStDV; BFH 250,...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Weitere Besonderheiten

I. Auswirkungen eines Freibetrags als ELStAM Rz. 46 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Hat das FA für den > Arbeitnehmer im > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren einen Freibetrag als eines der > Lohnsteuerabzugsmerkmale festgestellt, muss der > Arbeitgeber diesen vom > Arbeitslohn abziehen und für den gekürzten Arbeitslohn die > Lohnsteuer nach dem maßgebenden Lohnsteuertarif ermitteln (...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Das Dienstverhältnis als Basis des Arbeitnehmerbegriffs

I. Entscheidend: Gesamtbild der Verhältnisse Rz. 8 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Begriff ‚Dienstverhältnis’ – der in § 19 EStG übrigens erst mit der Einfügung von Abs 1 Satz 1 Nr 3 Satz 1 durch das JStG 2007 erscheint – fasst das zivilrechtliche Arbeitsverhältnis mit dem dienstrechtlichen Verhältnis der Beamten, Richter und Soldaten sowie der politischen Amtsträger (> Minist...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Persönliche Weisungsgebundenheit

a) Grundsätzliche Einordnung Rz. 15 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 § 1 Abs 2 Satz 2 LStDV beschreibt einen ArbN für das Steuerrecht als eine Person, die "in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist". Diese Merkmale werden von der Praxis auf di...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliches

I. Einführung Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die folgende grundsätzliche Darstellung befasst sich mit der Bestimmung des Werbungskostenbegriffs (> Rz 9 ff), den Voraussetzungen für den Abzug von WK der > Arbeitnehmer (> Rz 18 ff), den in bestimmten Fällen bestehenden Abzugsverboten (> Rz 69 ff) sowie der Erstattung von WK durch den > Arbeitgeber und Dritte (> Rz 109 f). Ein...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Abgrenzung zu den Kosten der normalen Lebensführung

a) Aufwendungen für die Lebensführung Rz. 97 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Bei den einzelnen Einkunftsarten, zB bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, dürfen die für den Haushalt des Stpfl und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG). Dazu gehören auch die Aufwendungen für die > Lebensführung, di...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Werbungskostenbegriff

1. Gesetzliche Definition Rz. 9 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 "Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen." Eines der Ziele reicht aus; das "und" ist als "oder" zu lesen (hM). Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind (§ 9 Abs 1 Sätze 1, 2 EStG). Bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind es die Aufw...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

I. Versorgungsrenten als Sonderausgaben – eine steuersystematische Besonderheit – Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Begriff der Versorgungsrente wird im EStG nicht verwendet. Bis zum VZ 2007 verwendete der Gesetzgeber die Formulierung ‚Renten und dauernde Lasten’, die seit 2008 durch ‚lebenslang wiederkehrende Versorgungsleistungen’ ersetzt worden ist (> Rz 7, 8). Diese mü...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Voraussetzungen für den Abzug

1. Aufwendungen a) Aufwendungsbegriff Rz. 18 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen werden zu WK, wenn und soweit sie durch den Beruf veranlasst sind. Sie entstehen, wenn ein Wert aus dem Vermögen des Stpfl/ArbN abfließt (Vermögensminderung). Aufwendungen sind in engerem Sinn zunächst Ausgaben in Geld. Sie entstehen aber auch, wenn der ArbN vom ArbG > Sachbezüge erhalten hat,...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Steuerlicher Begriff des Arbeitgebers

I. Grundsätzliches Rz. 10 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Begriff ‚Arbeitgeber’ ist – wie die Begriffe > Arbeitnehmer und > Arbeitslohn ein – zentraler Begriff des Lohnsteuerrechts. Er wird im EStG und in der LStDV nicht definiert; seine Abgrenzung ist der Rechtsauslegung überlassen; das ermöglicht eine Anpassung an sich wandelnde Verhältnisse. Für das Steuerrecht genügt eine ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Unentgeltliche Vermögensübergabe gegen wiederkehrende Versorgungsleistungen ab 2008

I. Besonderer Verpflichtungsgrund (Übergabevertrag, letztwillige Anordnung) Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die wiederkehrenden Leistungen müssen auf einem besonderen Verpflichtungsgrund beruhen, der sie von normalem Unterhalt unterscheidet (> Rz 91). Bei der unentgeltlichen Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen ergibt sich die besondere Verpflichtung des Stp...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Eingliederung in den betrieblichen Organismus

Rz. 25 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Eingliederung in den betrieblichen Organismus eines anderen ist die für einen ArbN typische Stellung. Zur Bedeutung von ‚Eingliederung’ > Rz 15 ff. Darauf lässt zB das Vorhandensein eines festen Arbeitsplatzes mit vom ArbG zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln, die regelmäßige Kontrolle der Arbeitszeit und/oder der Arbeitsergebnisse, d...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Aufwendungen des Arbeitgebers

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Bei den vom ArbG getragenen oder ersetzten Aufwendungen für Sicherheitsmaßnahmen bei ArbN, die aufgrund ihrer beruflichen Position den Angriffen gewaltbereiter politisch motivierter Personen ausgesetzt sind (sog Positionsgefährdung), wird zwischen dem Personenschutz und dem Einbau von Sicherheitseinrichtungen unterschieden (vgl insgesamt zur ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Einnahmen für die Pflege eines Verwandten, die aus familiären Gründen und nicht um des Entgelts willen übernommen wird, führen idR nicht zu besteuerbaren Einkünften iSv § 22 Nr 3 EStG (BFH 189, 424 = BStBl 1999 II, 776; ergänzend zur Abgrenzung > Arbeitnehmer Rz 80 ff, 105 ff). Das gilt auch dann, wenn die gepflegte Person (vgl § 14 SGB XI)...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Eltern als Arbeitnehmer der Kinder

Rz. 120 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Auch in diesen Fällen gilt ein Fremdvergleich (> Rz 80). Arbeiten Eltern im Betrieb eines Kindes mit, so kann dies aufgrund eines Arbeitsvertrags oder einer gesellschaftsrechtlichen Grundlage (als Mitunternehmer) geschehen. Bisweilen erreicht die Mitarbeit der Eltern jedoch nur einen geringen Umfang. Das FA wird aber auch darauf achten, ob ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die folgende grundsätzliche Darstellung befasst sich mit der Bestimmung des Werbungskostenbegriffs (> Rz 9 ff), den Voraussetzungen für den Abzug von WK der > Arbeitnehmer (> Rz 18 ff), den in bestimmten Fällen bestehenden Abzugsverboten (> Rz 69 ff) sowie der Erstattung von WK durch den > Arbeitgeber und Dritte (> Rz 109 f). Einzelfragen (zB...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Erweiterte steuerliche Arbeitgeberfunktion bei drittbezogenem Arbeitnehmereinsatz

Rz. 25 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ist ein gewerblicher Verleiher von Arbeitskräften im > Inland nicht ansässig, ist er also kein > Inländischer Arbeitgeber (> Rz 20), verpflichtet ihn § 38 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG gleichwohl als "ausländischen Verleiher" zum LSt-Abzug. Zu Einzelheiten > R 42d.2 LStR sowie > Arbeitnehmerüberlassung Rz 6 ff. Rz. 26 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zu d...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Vorab und nachträglich entstandene Aufwendungen

Rz. 50 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Der Abzug von Aufwendungen als WK ist nicht davon abhängig, dass im Zeitpunkt ihres Abflusses ein gegenwärtiges Dienstverhältnis besteht (> Abfluss von Ausgaben). Deshalb können vorab entstandene ebenso wie nachträgliche Aufwendungen WK sein. Hat der Stpfl im VZ des Abflusses seiner Aufwendungen keine oder nicht entsprechend hohe Einnahmen, ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Zusammenhang mit nicht besteuerbaren Einnahmen

Rz. 69 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen im Zusammenhang mit Einnahmen, die nicht der deutschen Besteuerung unterliegen, erfüllen von vornherein nicht den WK-Begriff. Denn WK sind schon begrifflich nur solche Aufwendungen, die durch die Erzielung von besteuerbaren Einnahmen veranlasst sind. Beispiel 1: Ein in einem Dienstverhältnis tätiger Gärtnergeselle hat sich auf di...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Dienstverhältnis beim Arbeitnehmer-Ehegatten

Rz. 105 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Auch ein ArbN kann mit seinem Ehegatten ein steuerlich anzuerkennendes Dienstverhältnis begründen, wenn dieser ihm bei der Erfüllung seiner haupt- oder nebenberuflichen Pflichten behilflich ist. Entsprechendes gilt für > Lebenspartner oder eine > Nichteheliche Lebensgemeinschaft. Rz. 106 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ehegatten-Unterarbeitsverhä...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Gründe für einen besonderen steuerlichen Arbeitnehmerbegriff

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff für das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht gibt es nicht. Er wäre zwar im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsordnung und der Rechtsanwendung an sich geboten und von der Praxis gefordert (vgl zB Bonjean, DStR 24/2017, Editorial). Die Zielsetzungen dieser Rechtsgebiete sind aber zu unt...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 10.1 Variante 1: Aufteilung nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen des jeweiligen Kalendermonats

Rz. 23 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ermittlung des Aufteilungsmaßstabs und Abrechnung nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen des jeweiligen Kalendermonats: Der Arbeitgeber ermittelt den Aufteilungsmaßstab für die einzelnen Kalendermonate nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen des einzelnen Kalendermonats.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Empfänger der Versorgungsleistungen

Rz. 25 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Als Empfänger der Versorgungsleistungen kommen grundsätzlich nur Personen in Betracht, die zum Generationennachfolge-Verbund zählen. In erster Linie sind dies der Übergeber und sein Ehegatte (zB die Eltern; vgl BFH 167, 381 = BStBl 1992 II, 612; BFH 204, 192 = BStBl 2004 II, 820). Es kommen aber auch ein Stiefkind (EFG 2005, 1760 = DStRE 200...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Aufwendungen durch schuldhaftes Handeln

Rz. 48 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Verstößt der ArbN im Rahmen seines beruflichen Handelns gegen Rechtsvorschriften, so steht das dem Abzug der damit verbundenen Aufwendungen im Allgemeinen nicht entgegen. So wird zB die berufliche Veranlassung einer Berufsfahrt mit dem eigenen Kfz nicht dadurch aufgehoben, dass der ArbN infolge eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vers...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Erstattung von Werbungskosten durch den Arbeitgeber

Rz. 109 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Aufwendungen des ArbN, die ihrer Natur nach WK sind, darf der ArbG grundsätzlich nicht steuerfrei erstatten. Erhält der ArbN einen Ausgleich für seine Aufwendungen, so handelt es sich vielmehr um zusätzlichen steuerpflichtigen > Arbeitslohn , der um WK zu mindern ist (vgl zB BFH 198, 545 = BStBl 2002 II, 823). Es könnte sonst, weil alle ArbN...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Einzelfälle

Rz. 13 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen einer Ärztin, die sich zu ihrem persönlichen Schutz einen Hund hält, sind keine WK/BA (BFH 127, 530 = BStBl 1979 II, 512). Auch die Aufwendungen einer anonym terrorisierten Ärztin für einen Detektiv sind keine WK/BA, in dem entschiedenen Fall jedoch > Außergewöhnliche Belastungen (EFG 1989, 576). Ebenso sind Aufwendungen eines R...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Vermögensumschichtungen

Rz. 84 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Während bei Versorgungsrenten, die nach dem 01.01.2008 vereinbart worden sind, Umschichtungen grundsätzlich dazu führen, dass keine Versorgungsrenten, sondern ab dem Zeitpunkt der Umschichtung Unterhaltszahlungen vorliegen (> Rz 60 f), sind bei Altverträgen Umschichtungen des Vermögens in einer Reihe von Fällen zulässig. Rz. 85 Stand: EL 130 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Steuerliche Behandlung von Altverträgen

Rz. 80 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Durch das JStG 2008 hat der Gesetzgeber den Abzug von Versorgungsrenten als > Sonderausgaben im Wesentlichen insoweit eingeschränkt, als nur noch bestimmte Vermögensarten übertragen werden können (> Rz 35 ff). Darüber hinaus wurde gesetzlich festgesetzt, dass es sich um lebenslange Versorgungsleistungen handeln muss (> Rz 65). Außerdem wurde...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Abzugsverbote des § 9 EStG

Rz. 75 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Von der Regel, dass der ArbN selbst den Umfang der steuerlich zu berücksichtigenden Aufwendungen bestimmt (> Rz 29) und die beruflich veranlassten Aufwendungen von den zu besteuernden Einnahmen abgezogen werden müssen, gibt es eine Reihe von Ausnahmen (vgl § 9 Abs 5 EStG). Diese Abzugsverbote sind systematisch vor dem Abzugsverbot des § 12 E...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / cc) Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden

Rz. 78 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Unbeschränkt sind auch Aufnahmegelder, Beiträge und Umlagen als WK abziehbar, die der Stpfl für seine Zugehörigkeit zu > Berufsstände und Berufsverbände aufwendet, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 3 EStG). Zu diesen Organisationen gehören zB > Berufskammern und die > Gewerkschaf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Vollzeitpflege von Kindern

Rz. 13 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII soll einem Kind zeitlich befristet oder dauerhaft im Haushalt der Pflegeeltern ein neues Zuhause bieten. Zwischen Pflegeeltern und Kind soll ein dem Eltern-Kind-Verhältnis ähnliches Band entstehen. Formen der Vollzeitpflege sind die Dauerpflege, die Kurzzeitpflege, die Bereitschaftspflege, die Wochenpfle...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / ee) Amtliche Kilometersätze für die Nutzung des eigenen Kfz bei Auswärtstätigkeit

Rz. 80 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a EStG enthält seit 2014 die Rechtsgrundlage für amtliche Km-Sätze bei Benutzung des eigenen Kfz für solche beruflichen Fahrten, für die die > Entfernungspauschale nicht gilt. Zu den Sätzen > Kilometer-Pauschalen Rz 5 ff. Zu Einzelheiten > Reisekosten Rz 63 ff. Höhere Aufwendungen werden nur bei entsprechendem Einzelnach...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / gg) Kosten der Unterkunft bei Auswärtstätigkeit

Rz. 81/1 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Seit 2014 begrenzt § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG den Abzug von Aufwendungen anlässlich von mehrtägigen Dienstreisen und anderen Formen der Auswärtstätigkeit – ohne die Fälle der doppelten Haushaltsführung (> Rz 81) – auf den notwendigen Aufwand. Nach Ablauf von 48 Monaten gilt für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft am auswärtig...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / kk) Absetzungen für Abnutzung

Rz. 83 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Können die Aufwendungen für ein angeschafftes oder hergestelltes Wirtschaftsgut nicht sofort als WK abgezogen werden, weil seine Nutzungsdauer länger als nur für den laufenden VZ angelegt ist und es sich auch nicht um ein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt, dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten sofort in vollem Umfang abziehbar sin...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Geschenke

Rz. 85/1 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Grundsätzlich nicht als WK abziehbar sind Aufwendungen des ArbN für Geschenke an Personen, die Kunden des ArbG sind. Auf einen konkreten Zusammenhang mit der > Lebensführung kommt es hier nicht an; vielmehr wird ein Zusammenhang der Aufwendungen mit der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellung der "Geschäftsfreunde" typisierend unt...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / hh) Verpflegung bei Auswärtstätigkeit und doppelter Haushaltsführung

Rz. 81/2 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Die eigene Ernährung gehört grundsätzlich zur privaten Sphäre des Stpfl; der normale Bedarf wird mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Existenzminimum). Deshalb gilt eine gesetzliche Beschränkung für den WK-Abzug von Mehraufwendungen für Verpflegung für eine Auswärtstätigkeit und während einer doppelten Haushaltsführung. Abziehbar sind n...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Aufwendungen für die Lebensführung

Rz. 97 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Bei den einzelnen Einkunftsarten, zB bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, dürfen die für den Haushalt des Stpfl und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG). Dazu gehören auch die Aufwendungen für die > Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellscha...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / cc) Gästehäuser, Boote und die Jagd

Rz. 87 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Das Abzugsverbot von Aufwendungen für Gästehäuser gilt grundsätzlich auch für ArbN (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 3 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG); ebenso sind Aufwendungen für > Jagd oder Fischerei, Segel- oder Motoryachten sowie für ähnliche Zwecke und für die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen vom Abzug ausgeschlossen (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 4 iVm § 9 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Gesetzliche Definition

Rz. 9 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 "Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen." Eines der Ziele reicht aus; das "und" ist als "oder" zu lesen (hM). Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind (§ 9 Abs 1 Sätze 1, 2 EStG). Bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind es die Aufwendungen, die zielgericht...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Versorgungsrenten als Sonderausgaben – eine steuersystematische Besonderheit –

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Begriff der Versorgungsrente wird im EStG nicht verwendet. Bis zum VZ 2007 verwendete der Gesetzgeber die Formulierung ‚Renten und dauernde Lasten’, die seit 2008 durch ‚lebenslang wiederkehrende Versorgungsleistungen’ ersetzt worden ist (> Rz 7, 8). Diese müssen, damit sie als > Sonderausgaben abzugsfähig sind, auf besonderen Verpflichtu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / VI. Nebenberufliche Prüfungstätigkeit

Rz. 13 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Anders als bei der nebenberuflichen Lehrtätigkeit wird die nebenberufliche (nebenamtliche) Prüfungstätigkeit regelmäßig außerhalb der eigentlichen Dienstobliegenheiten ausgeübt und ist dann eine selbständige Tätigkeit (H 19.2 – Nebenberufliche Prüfungstätigkeit – LStH mwN). Das gilt zB für die Mitglieder eines Prüfungsamts für die zweite jur...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / ii) Zuschläge bei fehlenden Aufzeichnungen zu Auslandssachverhalten

Rz. 95 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Vom Abzug als WK ausgeschlossen ist schließlich der Zuschlag, den das FA nach § 162 Abs 4 AO festsetzt, wenn der ArbN – besonders bei einer > Außenprüfung – Aufzeichnungen zu Auslandssachverhalten entgegen seiner Verpflichtung nach § 90 Abs 3 AO nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt und damit schuldhaft seine > Mitwirkungspflichten verletzt. ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / ll) Übertragung von Rechten

Rz. 83/2 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Ab dem VZ 2018 beschränkt § 4j EStG den Abzug von Aufwendungen für die Nutzung von Rechten (zB Lizenzen, Urheberrechten, Gebrauchsmustern) als BA nach Maßgabe seines Abs 3. Weil das auch ArbN betreffen kann, gilt dieses Abzugsverbot entsprechend für die WK (vgl § 9 Abs 5 Satz 2 EStG).mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Zusätzliche Werbungskosten-Pauschbeträge für bestimmte Berufsgruppen

Rz. 104 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Pauschbeträge, mit denen früher der besondere Aufwand bestimmter Berufsgruppen zusätzlich zum > Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgegolten werden sollte, sind letztmals für 1999 gewährt worden. Eine Überprüfung der tatsächlich durchschnittlich entstehenden abziehbaren Aufwendungen durch das BMF hat ergeben, dass auch innerhalb derselben Berufsgru...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Empfänger des Vermögens

Rz. 24 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Da die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Regelfall im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge stattfindet, sind Empfänger des Vermögens idR die Abkömmlinge oder auch gesetzlich erbberechtigte entfernte Verwandte des Übergebers, zB Neffen und Nichten (vgl BFH 173, 152 = BStBl 1996 II, 669). Hat der Übernehmer aufgrund besonderer p...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / f) Höhe der Aufwendungen

Rz. 57 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Ebenso wie bei den BA sind die Höhe der Aufwendungen, ihre Notwendigkeit, ihre Üblichkeit und ihre Zweckmäßigkeit grundsätzlich ohne Bedeutung für den Abzug (vgl BFH 146, 151 = BStBl 1986 II, 373 mwN). Stehen Aufwendungen in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf (> Rz 33 ff), und hält der Stpfl sie nach seinen beruflichen Zielvorstellu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Negative Werbungskosten

Rz. 108 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Der Tatbestand und die möglichen Rechtsfolgen sog negativer WK sind gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Ihre Behandlung ergibt sich aus dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit: Der Rückfluss früherer Aufwendungen des ArbN, die zuvor bei der Ermittlung seiner Einkünfte als WK abgezogen worden sind, führt zu Einnahmen (BFH...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Erstattung von Werbungskosten durch Dritte

Rz. 110 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Leistungen einer Versicherung, die Aufwendungen mit WK-Charakter ersetzen, sind im VZ des Zuflusses steuerpflichtige Einnahmen bei der Einkunftsart, bei der die Versicherungsprämien vorher als WK abgezogen worden sind (BFH 171, 183 = BStBl 1993 II, 748). Fließt die Erstattung dem ArbN im selben Kalenderjahr (VZ) zu, in dem die WK aufgewende...mehr