Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 9 Dokumentationspflichten und Aufbewahrungsfristen (§ 19a Abs. 6 EStG)

Rz. 56 Der nicht besteuerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung der Vermögensbeteiligung und die übrigen Angaben der aufgeschobenen Besteuerung sind vom Arbeitgeber im Lohnkonto aufzuzeichnen (§ 41, § 19a Abs. 6 S. 1 EStG). Die im LSt-Abzugsverfahren maßgebliche sechsjährige Aufbewahrungsfrist verlängert sich; sie endet hier nicht vor Ablauf von 6 J...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.3 Überarbeitung § 19a EStG zum Vz 2024

Rz. 3a Mit Wirkung zum Vz 2024 erfuhr § 19a EStG durch das G. zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) v. 11.12.2023 eine gesetzgeberische Überarbeitung.[1] Die allgemeinen Tatbestandsvoraussetzungen des § 19a Abs. 1 S. 1 EStG werden auch auf die Fallgruppen ausgedehnt, in denen nicht die Gesellschaft, sondern deren Gesells...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Lohnsteuerliche Behandlung des Geldkartenmodells unter Berücksichtigung von § 8 Abs. 4 EStG für den VZ 2020

Eine Gehaltsumwandlung im Rahmen eines Geldkartenmodells erfüllt das "Zusätzlichkeitserfordernis" des § 8 Abs. 4 EStG nicht, wenn der Arbeitslohn zugunsten der monatlichen Aufladungen auf die Geldkarte reduziert wird. Lohnsteuer und Einkommensteuer sind im Hinblick auf die Anwendung des "Zusätzlichkeitserfordernisses" einheitlich zu betrachten, wobei der Arbeitgeber verpflic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Behandlung vari... / 3. Weiterer Aspekt: Gefahr Arbeitslohn

Es sollte darauf geachtet werden, dass die Zahlung des Earn-Outs nicht von einer fortgesetzten unselbständigen Tätigkeit (§ 19 EStG) des Veräußerers im veräußerten Unternehmen abhängig gemacht wird, da dann die Gefahr besteht, dass die "Earn-Out"-Zahlung vom Finanzamt zu steuerlichem Arbeitslohn (mit Plicht zum Einbehalt von Lohnsteuer) umqualifiziert wird.[25] Eine Frage des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.3 Erstattungsansprüche

Rz. 38 Werden Ehegatten zusammenveranlagt, stellt sich die Frage, wem bei Überzahlungen der Erstattungsanspruch zusteht. Erstattungsansprüche entstehen, wenn die Vorauszahlungen oder anzurechnenden Beträge die im Weg der Zusammenveranlagung festgesetzte Steuerschuld übersteigen (§ 36 Abs. 4 S. 2 EStG), ferner, wenn die Steuerbescheide zugunsten der Ehegatten aufgehoben oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 1 Entwicklung der Ehegattenbesteuerung

Rz. 1 bis 4 einstweilen frei Rz. 5 Das StNG v. 16.12.1954 [1] ging weiterhin von der Zusammenveranlagung aus, erweiterte allerdings die Ausnahmen über die Einkünfte der Ehefrau aus selbstständiger Arbeit in einem dem Ehemann fremden Betrieb hinaus auf Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sowie bestimmte gewerbliche Einkünfte und regelte die damit im Zusammenhang stehenden F...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.6 Besonderheiten bei der Umsatzsteuervoranmeldung

Hier kann das Finanzamt bei auch nur kurzfristiger Überschreitung der Abgabefrist einen Verspätungszuschlag festsetzen, ohne dass ein Ermessensfehler vorliegt. Dies gilt erst recht, wenn der Steuerpflichtige eine bereits verlängerte Abgabefrist versäumt. Diese Ermessensentscheidung kann das Finanzamt mit dem bloßen Hinweis auf § 152 Abs. 1 AO begründen. Grundsätzlich darf das...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.4 Die Säumnis entsteht nicht vor Festsetzung oder Anmeldung

Einen Säumniszuschlag braucht man nicht zu befürchten, wenn entweder keine Steuerschuld festgesetzt wurde oder noch keine Steuer angemeldet wurde. Wenn z. B. die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung nicht bis zum 10. des Folgemonats abgegeben wurde, entsteht kein Säumniszuschlag. Denn es ist dann weder eine Steuer festgesetzt, noch wurde eine Steuer angemeldet. Erst wenn die Um...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 2.2.1 Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit

Rz. 29 § 46 EStG ist eine Spezialvorschrift zu § 25 Abs. 1 EStG für die Fälle, in denen ein unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit bezieht und hinsichtlich dieser Einkünfte ganz oder z. T. LSt abgezogen wurde (§§ 38ff. EStG). Eine Veranlagung unterbleibt danach in den Fällen, in denen nach § 46 Abs. 4 EStG die ESt durch den LSt-Abzug a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 2.2.3 Weitere Ausnahmen von § 25 Abs. 1 EStG

Rz. 34 Weitere Vorschriften enthalten Ausnahmen vom Grundsatz des Veranlagungszwangs: § 34c Abs. 5 EStG, § 50 Abs. 4 EStG: Steuerfestsetzung mit einem Pauschbetrag. § 40 Abs. 3 S. 3 EStG, § 40a Abs. 5 EStG, § 40b Abs. 5 EStG: Der pauschal besteuerte Arbeitslohn und die pauschale LSt bleiben bei der Veranlagung außer Ansatz; die ESt ist durch die pauschale LSt abgegolten. § 50 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 5 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht (Abs. 2)

Rz. 32 Nach § 1 Abs. 2 EStG unterliegen der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht deutsche Staatsangehörige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, also Personen, die nicht schon nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind. Dies sind deutsche öffentliche Auslandsbedienstete sowie die zu ihrem Haushalt zählenden Personen. Hinzukommen für die erweiterte bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 6.3 Rechtsfolge: Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 47 Rechtsfolge des § 1 Abs. 3 EStG ist, dass der Stpfl. beantragen kann, zur unbeschränkten Steuerpflicht (anstelle der beschr. Steuerpflicht) herangezogen zu werden. Es erfolgt eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 7b EStG (§ 46 EStG Rz. 54). Die unbeschränkte Steuerpflicht nach Abs. 3 ist, anders als die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 EStG, sachl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 5.1 Erklärung nach amtlichem Vordruck

Rz. 61 Die nach § 25 Abs. 3 EStG notwendige Steuererklärung ist aus Gründen der Vereinheitlichung und Verfahrensvereinfachung nach § 150 Abs. 1 S. 1 AO "nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck" abzugeben, wenn keine elektronische Steuererklärung vorgeschrieben ist, nicht freiwillig eine gesetzlich oder amtlich zugelassene elektronische Steuererklärung abgegeben wird, keine mü...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 3.5 Erklärungspflicht der gesetzlichen Vertreter und Vermögensverwalter

Rz. 50 Anstelle der Stpfl. haben die gesetzlichen Vertreter natürlicher Personen die ESt-Erklärung abzugeben (§ 34 Abs. 1 AO). Natürliche Personen, die geschäftsunfähig (§ 105 BGB) oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt (§ 106 BGB) sind, werden durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten. Bei minderjährigen Kindern sind das insbesondere die Eltern (§ 1629 BGB), im Übrigen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitssicherstellungsgesetz

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bürger, die im Verteidigungsfall oder in Spannungszeiten nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) in ein Arbeitsverhältnis verpflichtet werden, erhalten die Minderung ihres Nettoeinkommens erstattet. Das Gesetz erhält Regelungen zur Bestimmung des entsprechenden Unterschiedsbetrags; dieser Betrag "unterliegt nicht den Steuern vom Einkommen und E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.3 Kurzfristige Beschäftigung: Unterschiede bei der Lohnsteuer und Sozialversicherung

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Pauschale Abrechnung der Lohnsteuer für eine kurzfristige Beschäftigung

Ein Unternehmer zahlt seiner kurzfristig beschäftigen Teilzeitkraft in 2025 einen Betrag von 12,82 EUR pro Stunde. Das ist der seit dem 1.1.2025 geltende Mindestlohn. Bei einer Beschäftigung von 43 Stunden im Monat zahlt er 551,26 EUR.mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kurzfristige Beschäftigung:... / 5 Voraussetzungen, unter denen die Lohnsteuer pauschal ermittelt werden kann

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung im Sinne des § 40 a Abs. 1 EStG hat der Unternehmer die Wahl. Er darf die Lohnsteuer nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen seines Arbeitnehmers abrechnen oder pauschal mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (die pauschale Besteuerung mit 2 % oder 20 % gilt nur für Minijobs im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder §...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kurzfristige Beschäftigung:... / 3 Vor- und Nachteile einer kurzfristigen Beschäftigung und die Unterschiede bei Lohnsteuer und Sozialversicherung

3.1 Wann eine kurzfristige Beschäftigung besonders vorteilhaft ist Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind in der Regel vorteilhafter als alle anderen Arten einer Teilzeitbeschäftigung. Kurzfristige Beschäftigungen gibt es als abgabenfreie Teilzeitbeschäftigung im Sozialversicherungsrecht[1] und als Teilzeitbeschäftigung gemäß § 40 a Abs. 1 EStG, bei der die Lohnsteuer p...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.1 Wann eine kurzfristige Beschäftigung besonders vorteilhaft ist

Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind in der Regel vorteilhafter als alle anderen Arten einer Teilzeitbeschäftigung. Kurzfristige Beschäftigungen gibt es als abgabenfreie Teilzeitbeschäftigung im Sozialversicherungsrecht[1] und als Teilzeitbeschäftigung gemäß § 40 a Abs. 1 EStG, bei der die Lohnsteuer pauschal mit 25 % ermittelt werden kann. Die Voraussetzungen bei de...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kurzfristige Beschäftigung:... / 6.1 Lohnsteuerberechnung nach individuellen Besteuerungsmerkmalen

Der Unternehmer muss die Lohnsteuer nicht pauschal berechnen. Er kann die Lohnsteuer auch freiwillig nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen ermitteln, die der Arbeitgeber beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) elektronisch abrufen kann. Liegen die steuerlichen Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung nicht vor, muss der Unternehmer die Lohnsteuer nach den ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kurzfristige Beschäftigung:... / 6.3 Lohnsteuerpauschalierung: So wird richtig gerechnet

Liegen die steuerlichen Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung vor, kann der Arbeitslohn pauschal mit 25 % versteuert werden. Zusätzlich fallen Solidaritätszuschlag und pauschale Kirchensteuer an. Praxis-Beispiel Abrechnung mit pauschaler Lohnsteuer In der Zeit vom 1.2. bis 24.2.2024 hat der Unternehmer eine Aushilfe beschäftigt, die für diesen Zeitraum einen Arbe...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kurzfristige Beschäftigung:... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Kurzfristige Beschäftigungen gibt es zum einen als abgabenfreie Teilzeitbeschäftigung im Sozialversicherungsrecht[1] und zum anderen als pauschal versteu...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kurzfristige Beschäftigung:... / 5.3.2 Verdienstgrenze maximal 19 EUR

Der Stundenlohn muss 2025 mind. 12,82 EUR betragen (Mindestlohn) und darf nicht höher als 19 EUR sein und zwar auch dann, wenn die Beschäftigung zu einem unvorhergesehenen Zeitpunkt erforderlich wird. Maßgebend sind die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Steuerfreie Vergütungen werden auch bei der 19-EUR-Grenze nicht einbezogen. Beim Stundenlohn ist auf eine Zeitstunde m...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kurzfristige Beschäftigung:... / 5.3 Verdienstgrenze: Welche Werte nicht überschritten werden dürfen

5.3.1 Verdienstgrenze pro Arbeitstag 150 EUR Die Vergütung pro Arbeitstag darf im Durchschnitt nicht höher als 150 EUR sein. Der Betrag wurde mit Wirkung vom 1.1.2023 von 120 EUR auf 150 EUR angehoben. Es handelt sich also um einen Durchschnittsbetrag, der aus dem Gesamtlohn und der Zahl der tatsächlichen Arbeitstage zu ermitteln ist. Vorsicht! Die pauschale Besteuerung ist g...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kurzfristige Beschäftigung:... / 5.2 Maximale Dauer: 18 zusammenhängende Arbeitstage

Die kurzfristige Beschäftigung darf sich nicht über mehr als 18 zusammenhängende Arbeitstage erstrecken. Arbeitsfreie Sonn- und Feiertage, Samstage und unbezahlte Krankheits- und Urlaubstage werden bei der Berechnung nicht einbezogen. Praxis-Beispiel Mehrfache kurzfristige Beschäftigung desselben Arbeitnehmers Die Aushilfstätigkeit beginnt am Dienstag, dem 1.4. Sie kann bis zu...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kurzfristige Beschäftigung:... / 5.3.1 Verdienstgrenze pro Arbeitstag 150 EUR

Die Vergütung pro Arbeitstag darf im Durchschnitt nicht höher als 150 EUR sein. Der Betrag wurde mit Wirkung vom 1.1.2023 von 120 EUR auf 150 EUR angehoben. Es handelt sich also um einen Durchschnittsbetrag, der aus dem Gesamtlohn und der Zahl der tatsächlichen Arbeitstage zu ermitteln ist. Vorsicht! Die pauschale Besteuerung ist gefährdet, wenn der Durchschnittswert durch S...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.4 Mehrere Beschäftigungen werden zusammengerechnet

Zum einen darf die jeweilige Beschäftigung nicht mehr als 3 Monate und zum anderen dürfen alle Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres zusammengerechnet nicht mehr als 70 Arbeitstage betragen. Eine kurzfristige Aushilfsbeschäftigung ist auch neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber möglich. Die befristete Beschäftigung ist s...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kurzfristige Beschäftigung:... / 7 Planung des Arbeitseinsatzes von Teilzeitkräften

Unternehmer müssen so planen, dass sie alle anfallenden Arbeiten zeitgerecht erledigen können. Sinnvoll ist es, wenn der Unternehmer seine eigene Arbeitszeit möglichst optimal (gewinnbringend) einsetzt. Bei steigendem Arbeitsvolumen muss er Arbeiten auf andere Personen übertragen. In dieser Situation geht es darum, eine möglichst kostengünstige Lösung zu finden. Sobald der Un...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.2 Nachteil einer kurzfristigen Beschäftigung

Der Nachteil bei der kurzfristigen Beschäftigung ist, dass der Unternehmer diese Rahmenvereinbarung in der Regel nur zeitlich befristet treffen kann (i. d. R. maximal nur für die Dauer von 12 Monaten). Danach muss die Beschäftigung für einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten unterbrochen werden. Anschließend kann der Unternehmer wieder eine neue Rahmenvereinbarung treffen.mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kurzfristige Beschäftigung:... / 5.1 Gelegentliche Beschäftigung des Arbeitnehmers

Steuerlich ist nur eine Tätigkeit, die ein Arbeitnehmer gelegentlich ausübt, eine kurzfristige Tätigkeit. D. h., die Tätigkeit darf sich wiederholen, aber nicht regelmäßig wiederkehren bzw. nicht bereits von vornherein vereinbart sein. Steuerlich kommt es somit nicht darauf an, wie oft der Unternehmer eine Aushilfskraft im Laufe eines Jahres tatsächlich beschäftigt. Praxis-B...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Forstwirtschaftlicher Betrieb (§ 24 Abs. 2 S. 1 UStG)

Rz. 76 Unter Forstwirtschaft versteht man die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des (Wald-)Bodens zur Erzeugung von Walderzeugnissen (Urproduktion), in erster Linie von Nutzhölzern, und die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse.[1] Anhang VII Nr. 3 MwStSystRL nennt die Forstwirtschaft ausdrücklich als landwirtschaftliche Erzeugertätigkeit i. S. d. Art...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bereitschaftsdienstzulage

Begriff Angehörige vieler Branchen erhalten für den Bereitschaftsdienst an Wochenenden oder nachts eine Zulage vom Arbeitgeber. Diese Zulage bezeichnet man als Bereitschaftsdienstzulage. Sie wird im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gewährt, die dieser zur Verfügung stellt. Sie ist damit steuerpflichtiger Arbeitslohn bzw. beitragspflichtiges Arbeitsentge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung nach Bestimmungen d... / 1.6 Umfang der Haftung

Der Umfang der Haftung ergibt sich aus der Verursachung und dem Verschulden des Haftenden. Der § 69 AO hat nach der Rechtsprechung des BFH Schadensersatzcharakter. Der Haftungsbetrag muss sich deshalb nicht mit der geschuldeten Steuer decken. Ein Mitverschulden des Finanzamts wirkt sich auf die Höhe der Haftung aus. Hierbei findet der Rechtsgedanke des § 254 BGB Anwendung.[1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung nach Bestimmungen d... / 1.3 Pflichtverletzung

Der Umfang der Pflichten ergibt sich aus §§ 34, 35 AO.[1] Für die Pflichtverletzung ist keine Steuerhinterziehung[2] oder leichtfertige Steuerverkürzung[3] erforderlich.[4] Es genügen andere Pflichtverletzungen, die durch die Einzelsteuergesetze oder die AO begründet werden, um eine Haftung nach § 69 AO zu begründen.[5] Beispiele für eine Pflichtverletzung i. S. d. § 69 AO si...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung nach Bestimmungen d... / 3.2 In Betracht kommender Personenkreis

Die Haftung erstreckt sich nach dem Wortlaut des § 71 AO nicht nur auf den unmittelbaren Täter, sondern auch auf den Teilnehmer der Tat. Dies können Anstifter[1] oder Gehilfen[2] sein, selbst dann, wenn der Haupttäter unbekannt bleibt.[3] Keine Haftung kommt hingegen in Betracht für den Täter einer Begünstigung.[4] Beispiele für mögliche Haftende sind etwa: Buchhalter und Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung nach Bestimmungen d... / 7.2 Umfang der Haftung

Die Haftung nach § 74 AO erstreckt sich nur auf Steuern, bei denen die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Es muss sich also um Steuern handeln, die nur ein Unternehmer schulden kann.[2] Gehaftet wird deshalb für: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, in Herstellungsbetrieben anfallende Verbrauchssteuer wie Tabaksteuer oder Kaffeesteuer, Rückzahlung der Investition...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung nach Bestimmungen d... / 8.2 Umfang der Haftung

Der Umfang der Haftung nach § 75 AO ist sachlich und zeitlich begrenzt. Sachliche Schranken sind hierbei: Nach § 75 AO wird nur gehaftet für: Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Das sind: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern bei Herstellungsbetrieben, Rückforderung von Investitionszulage, Versicherungssteuer bei Versic...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Haftungsfragen im Verein / 1.3 Woraus können Ansprüche gegen den Verein entstehen?

Wie bereits dargestellt, ergibt sich für den e. V. aus seiner Rechtsnatur als juristische Person, dass er für etwaige Ansprüche seiner Mitglieder oder Dritter haftbar gemacht werden kann. Diese Ansprüche können sehr unterschiedlicher Natur sein. Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Geschäftsführer des Vereins (nicht im Vorstand nach § 26 BGB) schließt einen Mietvertrag über neue Räu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Faktorverfahren Lohnsteuer / Lohnsteuer

1 Steuerklasse für Doppelverdiener Ehe- oder Lebenspartner, die beide Lohneinkünfte beziehen und zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, können zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V wählen: Die Steuerklassenkombination IV/IV wird vorzugsweise angewendet, wenn beide Ehe-/Lebenspartner Arbeitslohn in etwa gleicher Höhe beziehen. Die Steuerklassenkombinati...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Faktorverfahren Lohnsteuer

Zusammenfassung Begriff Ehe- oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und in einem Dienstverhältnis stehen, können die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen. Das sog. Faktorverfahren ist als zusätzliche Alternative zu den bestehenden Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V vorgesehen. Gesetzliche Zielsetzung dieser Steuerklassenkombination ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindergeld / Lohnsteuer

1 Höhe des Kindergeldes Das Kindergeld betrug seit dem 1.1.2023 einheitlich für alle Kinder 250 EUR monatlich. Mit dem Ende des Jahres 2024 verabschiedeten Steuerfortentwicklungsgesetz[1] wurde das Kindergeld ab 1.1.2025 auf 255 EUR monatlich angehoben. Außerdem wird mit dem Gesetz geregelt, dass das Kindergeld ab 2026 regelmäßig entsprechend der prozentualen Entwicklung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anrechnung der LSt

Rn. 25 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der LSt-Abzug und die ESt-Veranlagung sind voneinander unabhängige Verfahren. Das LSt-Verfahren hat die Aufgabe, den LSt-Anspruch durch Abzug vom Arbeitslohn durchzusetzen. Die Veranlagung dient dazu, die gem § 36 Abs 1 EStG mit Ablauf des VZ entstehende ESt zu ermitteln und festzusetzen. § 36 Abs 2 Nr 2 EStG verknüpft beide Verfahren mitein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Faktorverfahren Lohnsteuer / 2 Berechnung des Faktors

Auf Basis der voraussichtlichen Jahresarbeitslöhne ermittelt das Finanzamt die voraussichtliche Jahreslohnsteuer in der Steuerklasse IV getrennt für jeden Ehe-/Lebenspartner. Bei jedem Ehe-/Lebenspartner werden die ihm persönlich zustehenden Freibeträge berücksichtigt (Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale, Arbeitnehmer-Pauschbetrag). Auf Antrag sind zudem Lohnsteuerfreibeträge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Faktorverfahren Lohnsteuer / 3 Beantragung des Faktors

Für das Faktorverfahren ist ein gemeinsamer Antrag beider Ehe-/Lebenspartner erforderlich. Für den Antrag gelten dieselben formellen Anforderungen wie für einen Steuerklassenwechsel. Der Antrag kann längstens bis zum 30.11. des laufenden Kalenderjahres gestellt werden. Zuständig ist das jeweilige Wohnsitzfinanzamt. Die Steuerklassenkombination IV-Faktor/IV-Faktor gilt vom Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Faktorverfahren Lohnsteuer / 6 Kein Faktorverfahren für weitere Dienstverhältnisse

Die Steuerklasse VI kann nicht in das Faktorverfahren einbezogen werden. Arbeitslöhne aus weiteren Dienstverhältnissen, die nach Steuerklasse VI besteuert werden, bleiben bei der Ermittlung des Faktors unberücksichtigt.[1] Auch bei Anwendung des Faktorverfahrens kann für Arbeitnehmer-Ehegatten/Lebenspartner für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis beim ersten Dienstverh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Faktorverfahren Lohnsteuer / 5 Notwendige Angaben und Nachweise

Zur Ermittlung des Faktors werden folgende Angaben der Ehe-/Lebenspartner benötigt: Höhe der jeweiligen voraussichtlichen Bruttoarbeitslöhne im Kalenderjahr. Bei Arbeitnehmern, für die der Altersentlastungsbetrag zur Anwendung kommt, ist im Antrag auch das Geburtsdatum anzugeben. In den Fällen, in denen Versorgungsbezüge vorliegen, sind zur Berechnung des Versorgungsfreibetrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Faktorverfahren Lohnsteuer / 1 Steuerklasse für Doppelverdiener

Ehe- oder Lebenspartner, die beide Lohneinkünfte beziehen und zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, können zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V wählen: Die Steuerklassenkombination IV/IV wird vorzugsweise angewendet, wenn beide Ehe-/Lebenspartner Arbeitslohn in etwa gleicher Höhe beziehen. Die Steuerklassenkombination III/V wird häufig von Ehe-/Lebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Faktorverfahren Lohnsteuer / 7 Faktorverfahren führt zu Veranlagungspflicht

Das Faktorverfahren ist nach Ablauf des Jahres an eine Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer geknüpft.[1] Zwar bewirkt das Faktorverfahren, dass die im Lohnsteuerverfahren für beide Ehe-/Lebenspartner einbehaltenen Steuerabzugsbeträge in etwa der Jahreseinkommensteuer bei einer Zusammenveranlagung entsprechen. Veränderungen hinsichtlich der angenommenen Höhe der Lohnbezüge ...mehr