Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Preisnachlass

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zu den nur für die eigenen > Arbeitnehmer vorgesehenen Preisnachlässen sowie zum Rabattfreibetrag des § 8 Abs 3 EStG > Rabatte Rz 5–70. Zu Rabatten an ArbN durch Dritte > Rabatte Rz 71–94.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Notlage

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Arbeitszeitkonto Rz 29, > Asylbewerber, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 60 ff, > Beihilfen, > Erholung, > Flüchtlinge und Vertriebene, > Krankheitskosten, > Kurkosten, > Naturkatastrophen, > Spenden, > Steuerbefreiungen Rz 157, > Unterhaltsleistungen, > Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wechselschichtzulage

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Wechselschichtzulagen können als Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit im Rahmen von § 3b EStG (nur) steuerfrei sein, soweit sie für die Arbeit in den nach dieser Vorschrift begünstigten Zeiten gezahlt werden. Auf die Bezeichnung der Lohnzuschläge kommt es nicht an (> R 3b Abs 1 LStR). Ergänzend > Lohnzulagen, > Lohnzuschläge 34, 70 m...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflegebedürftigkeit

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Durch eine Pflegebedürftigkeit entstandene Aufwendungen können uU als > Außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein; vgl R 33.3 EStR; > Krankheitskosten Rz 10 Pflegebedürftigkeit; > Pflegeheim; > Pflegekosten. Bei einem Stpfl, dem durch die Pflege einer Person Aufwendungen entstehen, kann ggf ein > Pflege-Pauschbetrag berücksichtigt werden.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wegzug

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht für Auswanderer (Wegzugsbesteuerung) > Außensteuergesetz Rz 2 ff. Zum Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 47 ff und > Wechsel zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht sowie > Nettolohn Rz 9/1. Außerdem > Umzugskosten, > Werbu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, VolkswagenStiftung

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die VolkswagenStiftung (früher: Stiftung Volkswagenwerk) ist eine gemeinnützige > Stiftung des privaten Rechts zur Förderung von Forschung und Lehre. Die > Stipendien der Stiftung für Promotionsvorhaben oder ein Zweitstudium sind steuerfrei (§ 3 Nr 11 EStG oder § 3 Nr 44 EStG; allgemein auch > Beihilfen Rz 34 ff).mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pegelbeobachter

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die ehrenamtlichen Helfer im gewässerkundlichen Messdienst sind > Arbeitnehmer. Ihre Aufwandsentschädigung ist nicht nach § 3 Nr 12 Satz 1 EStG steuerfrei, wohl aber im Rahmen von § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 Satz 2 Nr 2 LStR (FinMin TH vom 23.09.1997, FR 1998, 33). Zum steuerfrei bleibenden Betrag > Aufwandsentschädigungen Rz 45 ff.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wach- und Schließgesellschaft

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Vor allem > Bewachungsgewerbe. Ferner: Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Entschädigungen an Wachmänner für die Benutzung eigener Fahrräder bei Dienstgängen > Auslagenersatz Rz 20 Bewachungsgewerbe . Zum Ersatz der Aufwendungen für die Fütterung und Pflege eines Wachhunds > Wachhund Rz 2. Aufwendungen für ein > Fahrrad und für typische > Berufsklei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Negative Werbungskosten

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Tatbestand und die möglichen Rechtsfolgen sog negativer > Werbungskosten sind weder gesetzlich geregelt noch in der Rechtsprechung anerkannt (vgl BFH 190, 442 = BStBl 2000 II, 197 unter 1d). Werden dem Stpfl Aufwendungen mit WK-Charakter von einem Dritten erstattet, gehört der erstattete Betrag zu den > Einnahmen der betreffenden Einkunftsart. ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Komponisten

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Komponisten bei Hörfunk und Fernsehen (sowie heutzutage Online-Produktionen) sind als freie Mitarbeiter selbständig tätig, soweit sie für einzelne Produktionen tätig werden (vgl BMF vom 05.10.1990, BStBl 1990 I, 638).mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kostüm- und Maskenbildner

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur Abgrenzung der nichtselbständigen Tätigkeit von der selbständigen Tätigkeit bei Film- und Fernsehen (sowie uE heutzutage ebenso bei Online-Produktionen) vgl den Negativkatalog BMF vom 05.10.1990, BStBl 1990 I, 638.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Welteinkommen

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 3, > Beschränkte Steuerpflicht Rz 1. Zum Begriff zB Hilbert/Wittenstein, IWB 2019, 916. Ergänzend > Steuererklärung Rz 12, ferner > Ausland Rz 17, > Ausländischer Arbeitslohn Rz 1, > Ehegattenbesteuerung Rz 4/1, > Wohnsitz Rz 2.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitgeber

Zusammenfassung A. Rechtlicher Status des Arbeitgebers...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Juristische Person; außerdem > Aufwandsentschädigungen, > Beamte, > Behörden als Arbeitgeber, > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten, > Öffentliche Kasse, > Religionsgemeinschaften, > Reisekostenvergütungen, > Spenden, > Umzugskosten.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Personalkonten

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Für > Arbeitnehmer gehört der Überzins, den sie für ihre Einlagen im Unternehmen erhalten, zum > Arbeitslohn. Zu Einzelheiten > Arbeitslohn Rz 133 ff, > Bankgewerbe Rz 2, > Darlehen Rz 76, 79. Diese Grundsätze sind auch auf Mitarbeitereinlagen (sog Sekretariatskonten) bei bankfremden ArbG anzuwenden (FinMin TH vom 18.05.1993, DB 1993, 1493).mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Preisermittler

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die von den Statistischen Ämtern oder Gemeinden nebenamtlich zur Marktbeobachtung eingesetzten Preisermittler sind je nach Vertragsgestaltung im Einzelfall nichtselbständig oder selbständig tätig (> Arbeitnehmer Rz 9 ff). In einigen Bundesländern erhalten sie eine steuerfreie Aufwandsentschädigung iSv § 3 Nr 12 EStG; > Aufwandsentschädigungen Rz 63...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nahrungsmittel

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Betriebsveranstaltungen Rz 10/1, 21, > Bewirtung, > Freitrunk im Brauereigewerbe, > Genussmittel, > Getränke, > Kaffee, > Lebensführung, > Mahlzeiten, > Pflegepersonal Rz 12, > Sachbezüge, > Warengutscheine.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mietbeihilfen

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur Mietentschädigung iSv § 8 BUKG > Umzugskosten Rz 42, 44. Zur Besteuerung von Mietbeihilfen an > Arbeitnehmer > Beamte Rz 3 Mietbeiträge, > Bundeswehr, > Dienstwohnung, > Kaufkraftausgleich Rz 1, > Trennungsentschädigungen Rz 2 ff, > Wohnung Rz 2, > Wohngeld.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Methodistengemeinde

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Evangelisch-methodistische Kirche ist eine der > Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, die jedoch keine > Kirchensteuer erhebt. Sie finanziert sich durch > Spenden. Vgl auch > Geistliche, > Prediger und > Missionare.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vielflieger

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Einzelne oder bestimmte Fluggesellschaften gemeinsam, aber auch andere Dienstleister, vergeben Bonuspunkte für die Inanspruchnahme ihrer Dienste. Die Punkte werden auf einem persönlichen Konto des Fluggastes gesammelt, und zwar unabhängig davon, ob er selbst oder ein Dritter (ArbG) die Flugkosten getragen hat. Die Punkte können grundsätzlich ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vertrauensleute

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Entsendet ein Unternehmen Vertrauensleute in ein anderes Unternehmen, ohne dass mit diesem ein Anstellungsvertrag geschlossen wird, so bleibt das entsendende Unternehmen ArbG. Als > Inländischer Arbeitgeber hat es grundsätzlich (beachte indes zB > Rz 2) den LSt-Abzug selbst vorzunehmen (> Arbeitgeber, > Betriebsstätte). Das gilt idR selbst da...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verwaltungsakademien

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ausgaben für den Besuch von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien sind > Werbungskosten, wenn sie für die Berufsfortbildung aufgewandt werden; beim Erststudium an einer Berufsakademie können sie ausnahmsweise nicht abziehbar sein; im Einzelnen > Bildungsaufwendungen Rz 70 Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie. Zur Berücksichtigung von Mehraufwa...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorauszahlung von Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Arbeitslohn unterliegt grundsätzlich bei jeder Lohnzahlung dem LSt-Abzug (§ 38 Abs 3 EStG; > Zufluss von Arbeitslohn). Ohne Bedeutung ist, ob der Arbeitslohn bereits verdient ist. Deshalb sind auch "Vorschüsse" auf den Arbeitslohn für Arbeitsleistungen, die erst später erbracht werden, im Zeitpunkt der Auszahlung zu versteuern. Bei dem als ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Aufgabe und Wirkungsweise

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 ArbN erhalten beim LSt-Abzug eine Vorsorgepauschale. Diese wird nach bestimmten Prozentsätzen des maßgeblichen Arbeitslohns oder der Sozialversicherungsbeiträge für diesen > Arbeitslohn bemessen und durch Höchstbeträge begrenzt. Zur Entstehung > Rz 9 ff. Sie soll die jedem ArbN erwachsenden Vorsorgeaufwendungen abgelten (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Konzern

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der Begriff Konzern ist ein Synonym für > Verbundene Unternehmen. > Aktien, > Arbeitgeber, zur Tarifbegünstigung von Entlassungsabfindungen und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten > Außerordentliche Einkünfte Rz 30 ff [39 ff], 85 ff, > Betriebsveranstaltungen Rz 18 ff, > Entsendung von Arbeitnehmern, zur Verpflichtung zum LSt-Abzug > Lohnzahlun...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verwertung von Arbeit im Inland

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Bei einem im > Inland nicht ansässigen ArbN besteuert Deutschland die im Inland erzielten > Einkünfte (§ 1 Abs 4 EStG). Dazu gehören auch solche Einkünfte, die der Stpfl durch die Verwertung seiner Arbeit im Inland erzielt (§ 49 Abs 1 Nr 4 Buchst a EStG; > Inländische Einkünfte Rz 5 ff), sofern Deutschland nach dem etwaig einschlägigen DBA das Best...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nationalität

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Nationalität eines Stpfl ist für die deutsche ESt/LSt grundsätzlich ohne Bedeutung, weil für die Besteuerung bei > Unbeschränkte Steuerpflicht auf den > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt und bei > Beschränkte Steuerpflicht auf das Vorliegen > Inländische Einkünfte abgestellt wird. Nur wenige Staaten knüpfen die Besteuerung (auch) an...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, VIP-Sponsoring

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Dienst- und Sachleistungen, die Prominente von Auftrag- und Arbeitgebern erhalten, damit sie durch den Gebrauch in der Öffentlichkeit für bestimmte Markenartikel werben, führen zu besteuerbaren > Einnahmen (§ 8 Abs 1 EStG; EFG 2005, 1865). Soweit diese Dienst- und Sachleistungen von den Empfängern zu Werbezwecken eingesetzt werden, entstehen ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nießbrauch

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Räumt der > Arbeitgeber dem > Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses unentgeltlich den Nießbrauch an einer Wohnung ein, fließt dem ArbN ein geldwerter Vorteil zu, der als > Arbeitslohn in Form eines Sachbezugs dem LSt-Abzug unterliegt (BFH 171, 290 = BStBl 1993 II, 686). Entsprechendes gilt, wenn zugunsten des ArbN als beschränkt persönliche...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Personalrat

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwandsentschädigungen an freigestellte Mitglieder des Personalrats (§ 46 Abs 5 Bundespersonalvertretungsgesetz iVm § 1 der VO vom 18.07.1974, BGBl 1974 I, 1499, und entsprechende landesrechtliche Vorschriften), die aus einer Bundes- oder Landeskasse gezahlt und als > Aufwandsentschädigungen im Haushaltsplan ausgewiesen werden, sind idR nach...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Notarkasse

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Notarkasse für BY in München und die Ländernotarkasse für die neuen Bundesländer in Leipzig sind Anstalten des öffentlichen Rechts (§ 113 Abs 1, 2 BNotO). Sie sind > Juristische Person des öffentlichen Rechts und können im Rahmen von § 3 Nr 12 Satz 2 EStG steuerfreie Aufwandsentschädigungen zahlen (> Aufwandsentschädigungen Rz 20 ff). Eine Eink...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mietwagen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Mietet der > Arbeitnehmer am Zielort einer Dienstreise einen Mietwagen zur beruflichen Nutzung, führt das im Allgemeinen zu Reisenebenkosten (> Reisekosten Rz 125), die der > Arbeitgeber steuerfrei ersetzen kann (vgl § 3 Nr 16 EStG; > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 20, 21). Benutzt der ArbN einen Mietwagen für den Weg zur Arbeit, ka...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Rechtlicher Status des Arbeitgebers beim Lohnsteuerabzug

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur Mitwirkung bei der Erhebung der LSt ist der ‚Arbeitgeber’ im Verhältnis zum FA (Außenverhältnis) kraft öffentlichen Rechts verpflichtet. Ihm obliegt die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage (> Arbeitslohn) sowie die Einbehaltung und Abführung der Steuerabzüge (vgl §§ 38ff EStG; zu einem Gesamtüberblick > Lohnsteuer, > Steuerabzugsverfahre...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Norwegen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Das Königreich Norwegen (Hauptstadt: Oslo; Amtssprache: Norwegisch) ist ein als parlamentarische Monarchie geführter Staat in Nordeuropa auf der Skandinavischen Halbinsel. Norwegen hat Landgrenzen zu > Schweden im Osten sowie > Finnland und > Russland im Nordosten und liegt am Skagerrak im Süden, an der Nordsee im Süden und Westen, am Europäi...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wählervereinigungen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Beteiligung der Bürger an der politischen Willensbildung gehört zu den staatsbürgerlichen Rechten. Damit verbundene Aufwendungen gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung. Für Zuwendungen an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen enthält § 34g EStG jedoch eine besondere Ermäßigung...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pensionsfonds

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) vom 26.06.2001 (BGBl 2001 I, 1310 = BStBl 2001 I, 420) wurde als 5. Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung der Pensionsfonds zugelassen; > Betriebliche Altersversorgung Rz 30 ff. Eine Definition ergibt sich aktuell aus § 236 VAG. Zur Vorgeschichte vgl Horlemann, FR 1999, 20 ua zum Gerke-Guta...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Physiotherapie

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Physiotherapeuten können selbständig tätig oder als ArbN, zB im Krankenhaus, angestellt sein; zu den maßgebenden Kriterien für die Abgrenzung der Einkunftsarten > Arbeitnehmer Rz 9 ff. Rz. 2 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen für eine ärztlich verordnete Physiotherapie können zu > Außergewöhnliche Belastungen iSv § 33 EStG führen (> Krank...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Warengutscheine

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Sachzuwendungen, die der ArbG selbst oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter den Mitarbeitern gewährt, bl...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Zusammenhang mit pauschal besteuertem Arbeitslohn (§ 40 Abs 3 EStG)

Rz. 73 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Nicht abgezogen werden außerdem Aufwendungen, die mit pauschal besteuertem Arbeitslohn zusammenhängen (vgl § 40 Abs 3 Satz 3 EStG; > R 40a.1 Abs 1 Satz 5 LStR; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 137 f). Hierbei geht es im Ergebnis um die Folge des Ausschlusses pauschal besteuerten Arbeitslohns von der Einkunftsermittlung. Beispiel 1: Herr A h...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nordmazedonien

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Nordmazedonien (von 1991 bis 2019 offiziell Republik Mazedonien; Hauptstadt: Skopje; Amtssprachen: Mazedonisch und Albanisch) ist ein Binnenstaat in Südosteuropa mit Grenzen zu > Serbien im Norden, > Bulgarien im Osten, > Griechenland im Süden, > Albanien im Westen und > Kosovo im Nordwesten. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung de...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Ermittlung des Arbeitgebers in Sonderfällen

Rz. 15 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Für den LSt-Abzug kann als ArbG eine natürliche oder eine > Juristische Person (wie die AG und die GmbH) einschließlich der rechtsfähigen KöR in Betracht kommen. ArbG können aber auch die Gebietskörperschaften (> Behörden als Arbeitgeber) sein oder die verfasste Studierendenschaft (> AStA), auch rechtliche Personenvereinigungen wie OHG und K...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 83 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zivilrechtlich besteht während der Ehe zwischen den Ehegatten typischerweise eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs (> Splitting Rz 1). Gleichwohl bleiben ihre Vermögen beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft während der Ehe getrennt, werden also nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (§ 1363 BGB; > Eheliches Güt...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorruhestand

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Nach dem Altersteilzeitgesetz können ArbN ab dem 55. Lebensjahr ihre Arbeitszeit auf die Hälfte der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit reduzieren. Bei Beginn vor 2010 konnte der ArbG eine staatliche Förderung der Altersteilzeit durch die > Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen, seitdem ist diese Regelung entfallen (vgl § 16 AltTZG). Zu wei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflege

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zur häuslichen Pflege von Menschen > Haushaltshilfe Rz 6 und > Pflegekosten. Zur persönlichen Pflege eines nahen Angehörigen > Krankheitskosten Rz 10 Pflegebedürftigkeit, > Pflegekosten, > Pflege-Pauschbetrag. Zur Pflege in einem > Altenheim; zur Pflege in einem > Pflegeheim. Zur Pflege während einer Zugfahrt > Bahnhofsmission. Die Pflege ist...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Navigationsgerät

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ein Navigationsgerät kann ein Telekommunikationsgerät iSv § 3 Nr 45 EStG sein (vgl Hechtner, NWB 2012, 1216 [1218 f]). Dies gilt besonders auch für Smartphones mit entsprechender Funktion. Vorteile eines ArbN aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Telekommunikationsgerätes sind steuerfrei (§ 3 Nr 45 EStG; > Telekommunikationskosten). Rz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorsorgeaufwendungen

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Als Vorsorgeaufwendungen bezeichnet § 10 Abs 2 Satz 1 EStG Beiträge zu einer Basisversorgung, also > Rentenbeiträge zur GRV (> Sozialversicherung), zur > Landwirtschaftliche Alterskasse sowie zu > Berufsständische Versorgungseinrichtungen (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG) und zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Prämien

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Über Prämien für Verbesserungsvorschläge > Diensterfindung, > Belohnungen, > Incentives, > Preisgelder. Über Versicherungsprämien > Krankenversicherung Rz 37 ff, > Lebensversicherungsprämien, > Pflegeversicherung, > Private Altersvorsorge, > Sonderausgaben Rz 25 ff, > Unfallversicherung, > Versicherungsbeiträge, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pflichtteilsverzicht

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche, so sind die im Gegenzug zufließenden wiederkehrenden Zahlungen nicht besteuerbar (BFH 229, 104 = BStBl 2010 II, 818); beim Leistenden sind sie steuerlich nicht abziehbar (vgl BFH/NV 2021, 304 = HFR 2021, 266). Die > Zinsen auf fällige Leistungen wegen eines Pflichtteils...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Phenylketonurie

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 (auch Völlingsche Krankheit oder Brenztraubensäureschwachsinn). Es handelt sich um eine Störung des Eiweißstoffwechsels, bei der die Aminosäure Phenylalonin nicht vom Körper abgebaut werden kann. Die Krankheit erfordert eine Diät, deren Grundlage phenylalinfreie Eiweißersatzpräparate bilden. Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen, können...mehr