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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorruhestand

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Stand: EL 141 – ET: 03/2025

Nach dem Altersteilzeitgesetz können ArbN ab dem 55. Lebensjahr ihre Arbeitszeit auf die Hälfte der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit reduzieren. Bei Beginn vor 2010 konnte der ArbG eine staatliche Förderung der Altersteilzeit durch die > Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen, seitdem ist diese Regelung entfallen (vgl § 16 AltTZG). Zu weiteren Hinweisen > Altersteilzeit. Zu einem weiteren Instrument für einen vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand > Arbeitszeitkonto. Ergänzend > Versorgungsbezüge.

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