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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitszeitkonto

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Zusammenfassung

 

Auf einen Blick:

Ein Arbeitszeit- oder Zeitwertkonto ist ein arbeitsrechtliches Instrument der Flexibilisierung von Beschäftigungszeiten. Es weist ein Arbeitszeitguthaben aus, das bei Freistellung von der Arbeit verwertet werden kann. Hier geht es um die damit verbundenen lohnsteuerlichen Fragen.

A. Grundlagen

I. Einführung

 

Rz. 1

Stand: EL 140 – ET: 12/2024

Ein erheblicher Teil der ArbN in Deutschland verfügt über ein Arbeitszeitkonto (vgl BT-Drs 16/10289). Es ermöglicht eine Flexibilisierung der Beschäftigungszeiten und wird aus unterschiedlichen Motiven sowie in verschiedenen Ausprägungen vereinbart. Wird ein Zeitkonto durch Gutschrift von Arbeitszeiten aufgebaut, drückt das Zeitguthaben arbeitsrechtlich den Vergütungsanspruch des ArbN lediglich in anderer Form aus (BAG vom 13.03.2002 – 5 AZR 43/01, DB 2002, 2383); ein negatives Guthaben wird als Vorschuss auf den > Arbeitslohn behandelt (BAG vom 13.12.2000 – 5 AZR 334/99, DB 2001, 1565). Ein Arbeitszeitguthaben entspricht wirtschaftlich einem Darlehen des ArbN, das einer besonderen Sicherung für den Fall der Insolvenz des ArbG bedarf (> Rz 3). Zu einem Wertguthaben, das ein Kreditinstitut für den ArbG verwaltet, > Rz 15, 23.

Zu unterscheiden sind besonders folgende Fallgruppen (vgl auch Hilbert/Paul, NWB 2012, 3391):

 

Rz. 1/1

Stand: EL 140 – ET: 12/2024

Fallgruppe 1: Kurzfristige Arbeitszeitkonten (zB bei Gleitzeit) zur Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall, besonders zur Vermeidung von Überstunden (Interesse des ArbG) und zur Anpassung an private Lebensumstände (Interesse des ArbN). Sie erlauben oft nur geringe Zeitguthaben oder Fehlbeträge und sind kurzfristig auszugleichen. Sie ermöglichen es, Mehrarbeit nicht zusätzlich zu vergüten, sondern in einem festgelegten Umfang gegen Freizeit zu tauschen.

 

Rz. 1/2

Stand: EL 140 – ET: 12/2024

Fallgr...

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