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FG Baden-Württemberg Urteil vom 22.06.2017 - 12 K 1044/15

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Übertragung eines Zeitwertkonto-Guthabens bei Arbeitgeberwechsel ist nicht steuerbar. Zufluss von Arbeitslohn erst bei Auszahlung aus dem Zeitwertkonto. Verzinsung des Zeitwertkontos führt zu Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Übertragung eines Guthabens auf einem Zeitwertkonto bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Arbeitgeber ist nicht steuerbar. Der neue Arbeitgeber tritt an die Stelle des bisherigen Arbeitgebers und übernimmt dessen Verpflichtungen aus dem Wertguthaben im Wege der Schuldübernahme. Leistungen aus dem Wertguthaben durch den neuen Arbeitgeber gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

2. Als Arbeitslohn zu versteuern ist noch nicht die Gutschrift auf dem Zeitwertkonto, sondern erst die Auszahlung aus diesem.

3. Wird der Betrag auf dem Zeitwertkonto verzinst, so sind die nach Ablauf des Ausgleichszeitraums ausgezahlten Zinsen keine Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern durch das Dienstverhältnis veranlasste Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, die im Zeitpunkt der Auszahlung und nicht schon im Moment der Gutschrift auf dem Konto zu versteuern sind.

Normenkette

EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 11 Abs. 1; EStG § 20; SGB IV § 7b; SGB IV § 7f

Nachgehend

BFH (Urteil vom 04.09.2019; Aktenzeichen VI R 39/17)

BFH (Urteil vom 04.09.2019; Aktenzeichen VI R 39/17)

Tenor

1. Der Einkommensteuerbescheid für 2012 vom 29. April 2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17. März 2015, geändert am 14. Dezember 2015, wird dahin gehend geändert, dass die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit des Klägers um 45.030 EUR gemindert sowie die Einkünfte aus Kapitalvermögen des Klägers um 4.803,63 EUR gemindert werden. Dem Beklagten wird aufgegeben, die Einkommenste...

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