Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

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Corona-Sonderzahlung / 1.4 Begünstigte Arbeitnehmer

Als Höchstbetrag für eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung i. S. d. § 3 Nr. 11a EStG galt pro Arbeitnehmer der Betrag von 1.500 EUR. Unerheblich war, ob bei Zahlung der Corona-Sonderzahlung der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt war oder ob es sich um einen geringfügig entlohnten Beschäftigten (sog. Minijobber) gehandelt hat. Im Fall eines Ehegatten-Arbei... mehr

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Homeoffice im Ausland / 2 Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns

Damit das anteilige Gehalt für deutsche Arbeitstage für lohnsteuerliche Zwecke ermittelt werden kann, hat der Arbeitnehmer einen Reisekalender zu führen. Auf Basis des Reisekalenders wird ein Aufteilungsmaßstab anhand der tatsächlichen Arbeitstage in Deutschland im Verhältnis zu den tatsächlichen Arbeitstagen insgesamt ermittelt. Tatsächliche Arbeitstage sind dabei alle Tage... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 2.1 Steuerfreier Corona-Pflegebonus bis 4.500 EUR

Arbeitnehmer in bestimmten Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Rettungsdiensten, Dialyseeinrichtungen, Arzt- bzw. Zahnarztpraxen, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, sollten zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise einen Pflegebonus gewährt bekommen. Damit sollte die Arbeit derer honoriert werden, die unter besonderen Arbeitsbedingungen während ... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 2.3 Begünstigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in der Corona-Krise erheblichen Belastungen ausgesetzt waren. Pro Arbeitnehmer galt der Betrag von 4.500 EUR als Höchstbetrag für einen steuerfreien Pflegebonus i. S. d. § 3 Nr. 11b EStG. Dabei war unerheblich, ob bei Zahlung des Pflegebonus der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt war oder ob es sich um eine geringfügig ... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 2.7 Auszahlung in Teilbeträgen oder Ratenzahlung

Der Arbeitgeber durfte hinsichtlich der Zahlungsart eine beliebige Verteilung des begünstigten Betrags (max. insgesamt 4.500 EUR) wählen. So konnte der Pflegebonus auch in Teilbeträgen an den Arbeitnehmer in bestimmten Einrichtungen geleistet werden. Verstärkt zu beachten war in diesen Fällen der begünstigte Zeitraum. Praxis-Beispiel Steuerfreier Pflegebonus in beliebigen Rat... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 1.7 Sonderzahlung und Gehaltsumwandlung/Gehaltsverzicht

Für die Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen kamen nur zusätzliche Zahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise in Betracht. Daher war es erforderlich, dass die Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet worden sind. Die Steuerbefreiung war damit insbesonder... mehr

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Corona-Sonderzahlung / 1 Rechtsgrundlage für Corona-Sonderzahlung

Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise konnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.[1] Voraussetzung war, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbei... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40b Pauschalierung der Lohnsteuer bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen

1 Allgemeines 1.1 Übersicht Rz. 1 § 40b EStG sieht eine Pauschalierung der LSt für bestimmte Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers vor; begünstigt werden Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen der nicht kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung[1] sowie Beiträge für eine Unfallversicherung des Arbeitnehmers.[2] Rz. 2 Die Pauschalierung nach § 40b Abs. 1, 4 EStG st... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 4.2.4 LSt-Außenprüfung (§ 42f EStG)

Rz. 20 Die LSt-Außenprüfung dient dazu, die Einbehaltung, Übernahme, Anmeldung und Abführung der LSt durch den Arbeitgeber zu überprüfen. Ihre Zulässigkeit ergibt sich bereits aus § 193 Abs. 1 AO bzw. – bei nicht unter diese Vorschrift fallenden Stpfl. – aus § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO. Für die Anordnung und Durchführung der LSt-Außenprüfung gelten grundsätzlich die allgemeinen Vo... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 5 Pauschalierungsverfahren

Rz. 53 Der Arbeitgeber übt in den Fällen des § 40b Abs. 1, 3 EStG das Pauschalierungswahlrecht aufgrund des durch G. v. 2.12.2024[1] in § 40a Abs. 5 S. 2 EStG aufgenommenen Verweises (Rz. 6) auf die Neuregelung in § 40 Abs. 4 S. 1 EStG regelmäßig in der LSt-Anmeldung aus; die LSt-Anmeldung beinhaltet zugleich die Erklärung des Arbeitgebers zur Übernahme der pauschalen LSt al... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4 Rechtsfolgen der Pauschalierung (Abs. 5 S. 1)

Rz. 50 Die Rechtsfolgen der Pauschalierung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind durch Verweis auf § 40 Abs. 3 EStG geregelt (§ 40b Abs. 5 S. 1 EStG). Die Pauschalierung hat danach folgende Rechtswirkungen (zu Einzelheiten § 40 EStG Rz. 55ff.): Der Arbeitgeber wird alleiniger Steuerschuldner der pauschalen LSt (§ 40 EStG Rz. 55). Die pauschale LSt kann im Innenverhältnis auf d... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.1 Übersicht

Rz. 1 § 40b EStG sieht eine Pauschalierung der LSt für bestimmte Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers vor; begünstigt werden Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen der nicht kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung[1] sowie Beiträge für eine Unfallversicherung des Arbeitnehmers.[2] Rz. 2 Die Pauschalierung nach § 40b Abs. 1, 4 EStG steht im Zusammenhang mit de... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.4 Sonderzahlungen an Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen (Abs. 4)

Rz. 44 § 40b Abs. 4 EStG begründet eine Pauschalierungspflicht des Arbeitgebers für Sonderzahlungen i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 2 EStG an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung. Die Pauschalierungspflicht stellt eine Ausnahme von dem für das Pauschalierungsverfahren geltenden Grundsatz dar, dass der Arbeitgeber zwischen der Pauschalierung... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.1 Pauschalierung von Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers

Rz. 7 § 40b EStG sieht eine Pauschalierung von Zukunftssicherungsleistungen vor, die der nach § 38 Abs. 1 EStG zum LSt-Abzug verpflichtete inländische (§ 38 EStG Rz. 25 ff.) Arbeitgeber erbringt. Als begünstigte Zukunftssicherungsleistungen kommen in Betracht: Beiträge für eine Direktversicherung (bei Versorgungszusagen bis 31.12.2004; Rz. 32); Zuwendungen an eine umlagefinanz... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 2 Notwendigkeit und Bedeutung der Außenprüfung

Rz. 8 Die Außenprüfung ist ein Mittel zur Verwirklichung der Besteuerungsgleichheit[1] Diese setzt nicht nur voraus, dass die gesetzlichen Steuertatbestände in einer dem allgemeinen Gleichheitssatz[2] entsprechenden Weise ausgestaltet sind, sondern erfordert auch eine möglichst gleichmäßige Durchsetzung der sich daraus ergebenden Steueransprüche. Das materielle Steuergesetz ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.1.2 Höchstbeträge (Abs. 2)

Rz. 22 Die Pauschalierung der Zuwendungen an eine Pensionskasse ist nach § 40b Abs. 2 S. 1 EStG für den einzelnen Arbeitnehmer nur bis zum Höchstbetrag von 1.752 EUR im Kalenderjahr möglich; darüber hinausgehende Zukunftssicherungsleistungen unterliegen dem individuellen LSt-Abzug.[1] Der Höchstbetrag kann für jeden Arbeitnehmer nur einmal ausgeschöpft werden. Die für den Ar... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.4 Begünstigter Personenkreis

Rz. 16 Pauschalierungsfähig sind nur Zukunftssicherungsleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer erbringt. § 40b EStG begünstigt auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer in Aushilfs- oder kurzfristigen Beschäftigungen. Die Pauschalierung nach § 40b Abs. 1 EStG setzt indessen voraus, dass es sich um das erste Dienstverhältnis des Arbeitnehmers hande... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 13 Bemessungsgrundlage für die Pauschalierung sind die vom Arbeitgeber für den einzelnen Arbeitnehmer im Kalenderjahr tatsächlich erbrachten Zukunftssicherungsleistungen.[1] Dabei kann es sich um Einmalbeiträge oder um laufende Beiträge handeln. Für die Zuordnung zu einem Kalenderjahr kommt es nach § 11 Abs. 2 S. 1 EStG darauf an, wann die zu diesem Zweck vorgenommenen Z... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.2 Umfang der Pauschalierung

Rz. 10 Bei den vom Arbeitgeber erbrachten Zukunftssicherungsleistungen muss es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers handeln.[1] Dies setzt voraus, dass der Arbeitnehmer durch die Leistungen des Arbeitgebers einen eigenen Rechtsanspruch gegen das Versicherungsunternehmen oder die Pensionskasse erlangt.[2] An stpfl. Arbeitslohn fehlt es bei einer Verwendung ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 10.1 Zuständige Behörden

Rz. 80 Außenprüfungen werden von den für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden durchgeführt.[1] Dies sind die FÄ für Besitz- und Verkehrsteuern[2] und die HZÄ für Zölle und Verbrauchsteuern[3], für die Versicherung- und Feuerschutzsteuer das BZSt.[4] Abweichend davon ist für LSt-Außenprüfungen das Betriebsstätten-FA zuständig.[5] Außenprüfungen bei Datenübermittlung dur... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 1.2.3 Nachschau

Rz. 5 Nicht um Außenprüfungen handelt es sich bei den in der AO und den Einzelsteuergesetzen geregelten Formen der Nachschau.[1] Die Nachschau stellt ein Mittel der Steueraufsicht dar, das nicht auf die systematische Überprüfung in der Vergangenheit verwirklichter Sachverhalte, sondern auf die sinnliche Wahrnehmung für die Besteuerung bedeutsamer gegenwärtiger Zustände und V... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.5 Pauschalierung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags

Rz. 19a Bei der Pauschalierung nach § 40b EStG werden auch die KiSt und der SolZ pauschaliert.[1] Der Arbeitgeber hat bei der Ermittlung der pauschalen KiSt ein Wahlrecht zwischen dem vereinfachten Verfahren und dem Nachweisverfahren.[2] Beim vereinfachten Verfahren wird die KiSt nach einem, von der jeweiligen Religionsgemeinschaft festgelegten ermäßigten Steuersatz für sämtl... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.3 Beiträge für Gruppenunfallversicherungen (Abs. 3)

Rz. 40 § 40b Abs. 3 EStG eröffnet die Pauschalierungsmöglichkeit für Beiträge des Arbeitgebers zu einer gemeinsamen Unfallversicherung mehrerer Arbeitnehmer; Beiträge zu Einzelunfallversicherungen sind nicht pauschalierungsfähig. Unfallversicherungen sind keine Direktversicherungen, sodass eine Pauschalierung nach § 40b Abs. 1 EStG a. F. nicht in Betracht kommt (Rz. 37). Ein ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2 Beiträge für Direktversicherungen (Abs. 1 a. F.)

Rz. 32 Die Pauschalierung von Beiträgen für Direktversicherungen nach § 40b Abs. 1 EStG ist ab 2005 aufgehoben worden. An die Stelle der Pauschalierung ist die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG getreten (Rz. 2).[1] Für Beiträge aufgrund einer Versorgungszusage des Arbeitgebers, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurde (Altzusage, Rz. 20b), besteht eine Übergangsregelung zur wei... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO Vorbemer... / 4.3 Verwaltungsvorschriften

Rz. 30 Auch unter der Geltung der AO haben die in Bezug auf die Außenprüfung erlassenen Verwaltungsvorschriften zentrale Bedeutung für die Prüfungspraxis behalten. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass das Verfahren der Außenprüfung weitgehend von Ermessensentscheidungen beherrscht wird. Diese betreffen die Frage, ob eine nach dem Gesetz zulässige Prüfung über... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / Lohnsteuer

1 Verleiher bleibt Arbeitgeber Werden Arbeitnehmer gewerbsmäßig oder gelegentlich nicht gewerbsmäßig einem anderen Unternehmen (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen, so bleibt der Verleiher grundsätzlich Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer. Daraus folgen die üblichen lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten des Verleihers. Für den Entleiher ergeben sich aufgrund der Arbeitnehm... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 1 Verleiher bleibt Arbeitgeber

Werden Arbeitnehmer gewerbsmäßig oder gelegentlich nicht gewerbsmäßig einem anderen Unternehmen (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen, so bleibt der Verleiher grundsätzlich Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer. Daraus folgen die üblichen lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten des Verleihers. Für den Entleiher ergeben sich aufgrund der Arbeitnehmerüberlassung Haftungsverpflic... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Für Leiharbeitnehmer gelten gegenüber dem Verleiher (Arbeitgeber) die allgemeinen Regelungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens, z. B. Mitteilung der Identifikationsnummer und des Geburtstags für den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale; Mitteilung, ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt; Mitteilung, ob und in welcher Höhe ein Freibetrag abg... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 3.3 Höhe der Haftungsschuld

Ist durch die Umstände der Arbeitnehmerüberlassung die nicht einbehaltene Lohnsteuer schwer zu ermitteln, kann die Haftungsschuld mit 15 % des zwischen Verleiher und Entleiher vereinbarten Entgelts (ohne Umsatzsteuer) angenommen werden, solange der Entleiher nicht glaubhaft macht, dass seine Haftungsschuld niedriger ist. Das Finanzamt kann auch anordnen, dass der Entleiher e... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 3.2 Ausschluss der Entleiherhaftung

Der Entleiher haftet für die dem Verleiher obliegende Verpflichtung zur Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge nur dann, wenn der Verleiher keine von den zuständigen inländischen Behörden erteilte Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Verleih von Arbeitnehmern besitzt.[1] Zu beachten ist die Einschränkung, dass der Entleiher auf Zahlung aber nur in Anspruch genommen werde... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 3 Inanspruchnahme des Entleihers

3.1 Haftung als Arbeitgeber oder als Dritter? Als Entleiher (Dritter) wird das Unternehmen bezeichnet, das den Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Verleiher (Arbeitgeber) vorübergehend in seinem Betrieb zur Arbeitsleistung einsetzt; der Entleiher ist Kunde des Verleihers. Wird der Entleiher als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, ist wegen der u... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 3 Employer of Record

Ein relativ neues Phänomen ist die Nutzung ausländischer Unternehmen als fiktiven Arbeitgeber vor Ort. Bei einer längeren Entsendung, aber auch bei Workation-Vereinbarungen besteht das Problem darin, dass oftmals die Regelungen des Beschäftigungsstaates – auch hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht – gelten. Dafür ist in der Regel ein Betriebssitz vor Ort erforderlich, ... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 3.1 Haftung als Arbeitgeber oder als Dritter?

Als Entleiher (Dritter) wird das Unternehmen bezeichnet, das den Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Verleiher (Arbeitgeber) vorübergehend in seinem Betrieb zur Arbeitsleistung einsetzt; der Entleiher ist Kunde des Verleihers. Wird der Entleiher als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, ist wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Folgen s... mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 3 Illiquidität als drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 3 Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist nach § 18 Abs. 1 InsO auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund, es besteht in diesem Zusammenhang keine Antragspflicht. Der Tatbestand einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ergibt sich aus § 18 Abs. 2 InsO. Ein Schuldner droht danach zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht... mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / Zusammenfassung

Begriff Als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet man die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) durch einen Unternehmer (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Dabei ist der Leiharbeitnehmer verpflichtet – unter Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zum Verleiher –, für den Betrieb des Entleihers nach dessen Weisungen zu arbei... mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2.2.1 Liquiditätsbilanz/Liquiditätsstatus

Rz. 18 Im Rahmen der BGH-Entscheidung vom 24.5.2005[1] wird im Anwendungsbereich der betriebswirtschaftlichen Methodik eine Herangehensweise herausgestellt, die zunächst auf einem Liquiditätsstatus aufbaut. So führt der IX. Senat in seiner Entscheidung aus: "Demgemäß wird verbreitet davon ausgegangen, zahlungsunfähig sei ein Schuldner, wenn ihm die Erfüllung der fälligen Zah... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / Lohnsteuer

1 Schriftliche oder elektronische Prüfungsanordnung Die Lohnsteuer-Außenprüfung folgt denselben Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln, die auch für die allgemeine Betriebsprüfung verbindlich sind. Es gelten deshalb die Vorschriften der Abgabenordnung [1] sowie der Außenprüfungsordnung [2] Das zuständige Betriebsstättenfinanzamt muss deshalb die Durchführung einer Lohnsteuer-Auß... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / Lohnsteuer

1 Schriftliche oder elektronische Prüfungsanordnung Die Lohnsteuer-Außenprüfung muss schriftlich oder elektronisch angeordnet werden.[1] Hierzu übersendet das Betriebsstättenfinanzamt dem Arbeitgeber eine Prüfungsanordnung. Inhalt der Prüfungsanordnung In der Prüfungsanordnung sind der Prüfungszeitraum (i. d. R. die letzten 3 Jahre) und der Umfang der Prüfung (die zu prüfenden ... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung

Zusammenfassung Begriff Das Finanzamt überwacht die ordnungsmäßige Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch regelmäßige Lohnsteuer-Außenprüfungen, sowohl bei privaten als auch bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern. Die Außenprüfung ist gesetzlich festgelegt und folgt den besonderen Verfahrensregeln der Lohnsteuer-Außenprüfung. Dabei ist nicht nur zuungunsten, sondern... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 4 Lohnsteuer-Nachschau

Analog zur Umsatzsteuer-Nachschau steht zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer die Lohnsteuer-Nachschau zur Verfügung.[1] Sie bedarf keiner vorherigen Ankündigung und dient als eigenständiges Prüfungsverfahren in Ergänzung zur Lohnsteuer-Außenprüfung.[2] Im Unterschied zur Lohnsteuer-Außenprüfung handelt es sich um die zeitnahe Überwachu... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3 Folgen der Lohnsteuer-Außenprüfung

3.1 Schriftlicher oder elektronischer Prüfungsbericht Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ergeht ein schriftlicher Bericht, sofern die Prüfung zu Änderungen geführt hat. Für den Prüfungsbericht ist seit 2023 auch die Bekanntgabe in elektronischer Form möglich.[1] Der Prüfungsbericht muss Aufschluss über sämtliche getroffene Feststellungen geben. Das Finanzamt räumt de... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 2.7 Koordinierte Lohnsteuer-Außenprüfung

Lohnsteuerliche Betriebsstätten sind im Zusammenhang, unter einheitlicher Leitung und nach einheitlichen Gesichtspunkten zu prüfen (koordinierte Lohnsteuer-Außenprüfung), wenn sie zu 1. einem Konzern im Sinne des § 18 AktG oder 2. einem einzelnen Unternehmen gehören und die Konzernunternehmen oder das einzelne Unternehmen mindestens die Umsatzgrenze von 50 Mio. EUR im Jahr (Auß... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 8 Lohnsteuer-Nachschau

Wie bei der Umsatzsteuer wurde auch für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer die Lohnsteuer-Nachschau eingeführt.[1] Die Lohnsteuer-Nachschau ist ein eigenständiges Prüfungsverfahren, das die Lohnsteuer-Außenprüfung ergänzt. Sie dient zur unangekündigten Überwachung und zeitnahen Aufklärung bestimmter lohnsteuerlich relevanter Sachverh... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.5.1 Rechtswirkungen auf Lohnsteuer-Abzugsverfahren beschränkt

Die Anrufungsauskunft für Lohnsteuerzwecke[1] ist im Gegensatz zu einer allgemein verbindlichen Auskunft[2] kostenfrei. Wird dem Arbeitgeber vom Finanzamt eine falsche Auskunft erteilt, kann das Finanzamt später den Lohnsteuerabzug nicht beanstanden. Eine Haftung des Arbeitgebers scheidet insoweit aus. Die Rechtsprechung beschränkt die Rechtswirkungen der Anrufungsauskunft d... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 1.3 Umfang des Prüfungszeitraums

Wird eine Lohnsteuer-Außenprüfung als Anschlussprüfung durchgeführt, so schließt sie sich ohne zeitliche Lücke an den letzten Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum der Vorprüfung an. Eine Begrenzung auf eine Maximalzahl von Kalenderjahren ist nicht erforderlich. Eine zeitliche Begrenzung des Prüfungszeitraums ergibt sich aus den Vorschriften über die Verjährung von Steueransprüchen.... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung / 6 Koordinierte Lohnsteuer-Außenprüfung

Lohnsteuerliche Betriebsstätten sind im Zusammenhang, unter einheitlicher Leitung und nach einheitlichen Gesichtspunkten zu prüfen (koordinierte Lohnsteuer-Außenprüfung), wenn sie zu 1. einem Konzern im Sinne des § 18 des Aktiengesetzes oder 2. einem einzelnen Unternehmen gehören und die Konzernunternehmen oder das einzelne Unternehmen mindestens die Umsatzgrenze von 50 Mio. EU... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.4.1 Änderungssperre nach Außenprüfung

Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ist der Vorbehalt der Nachprüfung der geprüften Lohnsteuer-Anmeldungen aufzuheben. Dies gilt unabhängig davon, ob für die betreffenden Zeiträume Lohnsteuer-Nachforderungsbescheide oder Haftungsbescheide erlassen werden. Führt die Lohnsteuer-Außenprüfung zu keinem Mehrergebnis, erhält der Arbeitgeber eine entsprechende schriftliche ... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber muss vom Arbeitslohn die Lohnsteuer und die übrigen Abzugsbeträge einbehalten und an das Finanzamt bzw. den Beitrag zur Sozialversicherung an die Krankenkasse abführen. Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge wird vom Finanzamt überprüft. Im Fall einer Lohnsteuer-Außenprüfung besteht insbesondere für den Arbeitgeber eine... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.1 Schriftlicher oder elektronischer Prüfungsbericht

Im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenprüfung ergeht ein schriftlicher Bericht, sofern die Prüfung zu Änderungen geführt hat. Für den Prüfungsbericht ist seit 2023 auch die Bekanntgabe in elektronischer Form möglich.[1] Der Prüfungsbericht muss Aufschluss über sämtliche getroffene Feststellungen geben. Das Finanzamt räumt dem Arbeitgeber durch die Übersendung des Prüfungsberic... mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.3 Sozialversicherungsrechtliche Auswertung

Unternehmen müssen lohnsteuerliche Feststellungen in Folge einer Lohnsteuer-Außenprüfung auch sozialversicherungsrechtlich auswerten. Denn fast immer führen lohnsteuerliche Korrekturen und Nachforderungen auch zu beitragsrechtlichen Konsequenzen (Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen). Zur Vermeidung von Säumniszuschlägen muss im Anschluss an die Lohnsteuer-Außenp... mehr