Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / Zusammenfassung

Überblick Vergütungsoptimierungsmodelle haben das Ziel, steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn in steuerfreie oder pauschal besteuerte Vergütungsbestandteile umzuwandeln, um eine höhere Nettoauszahlung zu erreichen. Durch die optimale Gestaltung können Arbeitgeber so ihre Mitarbeiter für ihre guten Leistungen belohnen, sie erhöhen die Mitarbeitermotivation und binden Fa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 2.2.2 Sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen

Steuerfreie Bezüge stellen grundsätzlich nur dann kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt dar, wenn sie zusätzlich zum Lohn bzw. Gehalt gezahlt werden.[1] Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich ist das Zusätzlichkeitserfordernis weitestgehend identisch definiert. Aber Achtung: Einige Gehaltsextras erfordern zwar lohnsteuerrechtlich keine Zusätzlichkeit, unabh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 4 Übernahme der Studiengebühren durch Arbeitgeber

Übernimmt der Arbeitgeber im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses arbeitsvertraglich die vom studierenden Arbeitnehmer geschuldeten Studiengebühren, ist aufgrund des ganz überwiegenden betrieblichen Interesses des Arbeitgebers kein Vorteil mit Arbeitslohncharakter anzunehmen. Ist der Arbeitnehmer Schuldner der Studiengebühren und werden diese vom Arbeitgeber übernomme...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 4.8 Pauschalbesteuerte "Wallbox"

Die Lohnsteuer kann auch mit 25 % pauschaliert werden, wenn der Arbeitgeber Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt eine Ladevorrichtung für Elektrofahrzeuge oder Hybridelektrofahrzeuge übereignet (sog. Wallbox). Das Gleiche gilt für Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 5.2 Werkzeuggeld

Pauschale Entschädigungen für die betriebliche Nutzung eigener Werkzeuge des Arbeitnehmers sind steuerfrei, soweit sie die offensichtlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers nicht übersteigen.[1] Erstattet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen pauschalen Betrag oder die tatsächlichen Beträge für beruflich eingesetztes Werkzeug, ist dieses auch dann steuerfrei, wenn die Beträge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 4.12 Betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener

Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es ein steuerliches Fördermodell spezifisch für Geringverdiener ("BAV-Förderbetrag"). Gefördert werden Beiträge von mindestens 240 EUR im Kalenderjahr. Der staatliche Zuschuss beträgt 30 % des gesamten zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags, also mindestens 72 EUR. Er wird dem Arbeitgeber im Wege der Verrechnung mit der von ihm abzuführend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 5.1.1 Handyankauf möglich

Die Erstattung von Telefonkosten für Mobilfunkverträge der Beschäftigten durch den Arbeitgeber ist auch dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von den Beschäftigten zu einem niedrigen, auch unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und er das Mobiltelefon den Beschäftigten unmittelbar danach wieder ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 3 Steuerfreie öffentliche Beihilfen

Zahlungen aus öffentlichen Kassen ohne bestimmte Gegenleistung oder Arbeitnehmertätigkeit sind regelmäßig steuerfrei.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 5.1 Privatnutzung von Computer, Tablet und Handy

Steuerfrei bleiben die Vorteile aus der privaten Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte sowie deren Zubehör. Ebenso die geldwerten Vorteile aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus den im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen.[...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 5.3 Berufskleidung und Reinigungskosten

Auch Aufwandsersatz für typische Berufskleidung (z. B. mit Logo des Arbeitgebers) durch den Arbeitgeber ist steuerfrei. Dies gilt selbst dann, wenn die Beträge im Wege der Entgeltumwandlung finanziert werden.[1] Die Übernahme von pauschalen Beträgen für Reinigungskosten ist nur dann steuerfrei möglich, wenn es sich um vom Arbeitgeber gestellte Berufskleidung handelt. Sozialve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / Zusammenfassung

Begriff Student ist, wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule) eingeschrieben (immatrikuliert) ist, um dort einem wissenschaftlichen Studium nachzugehen. Studenten stehen grundsätzlich unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht keine Versic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 8 Anrufungsauskunft

Vor dem endgültigen Abschluss geänderter Verträge sollten die Änderungsverträge, alle zugehörigen Begleitunterlagen und eine Stellungnahme zu den erwarteten steuerlichen Folgen dem Finanzamt im Wege einer Anrufungsauskunft vorgelegt werden.[1] Das Finanzamt erhält im Vorfeld die Möglichkeit, die steuerliche Behandlung durch den Arbeitgeber zu bestätigen oder aber auf evtl. u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 5.1.2 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen im Rahmen eines Mitarbeiter-PC-Programms

Für die Beitragsfreiheit wird verlangt, dass die Arbeitgeberleistung "zusätzlich zu Löhnen und Gehältern" gewährt wird. Diese Voraussetzung ist bei einer Entgeltumwandlung jedoch nicht erfüllt. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung sind der Auffassung, dass als Wert für die Nutzungsüberlassung das Nutzungsentgelt anzusetzen ist, das i. d. R. dem Betrag der Gehaltsu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verprobungen in der Finanzb... / 2.2 Verprobung der Personalkosten

In vielen Unternehmen stellen die Personalaufwendungen einen betragsmäßig intensiven Kostenblock dar, der ebenfalls für Verprobungen geeignet ist. Da sich die Personalaufwendungen i. d. R. aus einer Vielzahl von Einzelbuchungen zusammensetzen, zielt eine effektive Verprobung auf die oberen Konsolidierungsebenen ab. Zur Ermittlung der Referenzgröße eignet sich beispielsweise ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 3.5 Überlassung eines Fahrrads/E-Bikes

Überlässt der Arbeitgeber Mitarbeitern ein betriebliches (E-)Fahrrad zur privaten Nutzung im Rahmen einer Entgeltumwandlung, wird als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung 1 % eines auf volle 100 EUR abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 1 Vorteile einer Vergütungsoptimierung

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellt sich regelmäßig die Frage, wie die Entgeltzahlungen hinsichtlich der lohn- und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung optimiert werden können. Was "kostet" den Arbeitgeber eine Gehaltserhöhung tatsächlich? Bzw. aus Arbeitnehmersicht: Was bleibt von einer Lohnerhöhung übrig? Praxis-Beispiel Gehaltserhöhung von 100 EUR – Was sie den Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.15 Fünftelungsregelung bei der Lohnsteuer, § 39b Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG (Änderung durch VA)

Derzeit kann die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG für bestimmte Arbeitslöhne (Entschädigungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten) bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt werden. Da dieses Verfahren für Arbeitgeber kompliziert ist, wird es gestrichen. Die Tarifermäßigung können Arbeitnehmer weiterhin im Veranlagungsverfahren geltend machen. Gilt erst...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.3.2 Anlehnung an die LSt in anderen Fällen

Rz. 518 Aus Vereinfachungsgründen, z. B. zur Anpassung an die lohnsteuerliche Behandlung, hat die Finanzverwaltung außer zur Kfz-Überlassung auch zu einer Reihe von anderen Fallgruppen in Abschn. 1.8 Abs. 9 – Abs. 19 UStAE Sonderregelungen getroffen, die regelmäßig eine günstigere Bemessungsgrundlage als der eigentlich zutreffende Ansatz der Ausgaben bietet.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wechsel der Gewinnermittlun... / 5 Einzelpositionen

In der nachfolgenden, nicht abschließenden Übersicht ist die Behandlung von Einzelpositionen bei der Ermittlung eines Übergangsgewinns bzw. -verlusts dargestellt: Behandlung beim Übergang zu einer anderen Gewinnermittlungmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge / Lohnsteuer

1 Lohnsteuerabzug Zahlt der Arbeitgeber steuerpflichtige Versorgungsbezüge[1] aus, muss er vor der Lohnsteuerermittlung den Versorgungsfreibetrag sowie einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag als steuerfreie Teile berücksichtigen.[2] Begünstigte Versorgungsbezüge sind z. B. Werksrenten an Arbeitnehmer ab dem 63. Lebensjahr, Werksrenten bei Schwerbehinderung ab dem 60. Lebensjah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge / Zusammenfassung

Begriff Versorgungsbezüge sind der Rente vergleichbare Einnahmen, die vom Arbeitgeber bzw. einer betrieblichen Pensions- oder Versorgungseinrichtung gezahlt werden. Betriebs- oder Werksrenten werden zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung bzw. wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit gezahlt. Hierzu gehören auch alle Renten- bzw. Kapitalzahlungen im Rahmen der betri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge / 3 Besonderheiten

3.1 Mehrere Versorgungsbezüge Erhält der Arbeitnehmer mehrere Versorgungsbezüge, sind sie gesondert zu behandeln. Pro Versorgungsbezug wird jeweils ein eigenständiger Prozentsatz, Höchstbetrag und Zuschlag ermittelt. In der Einkommensteuerveranlagung wird die Summe aus den jeweiligen Freibeträgen für sämtliche Versorgungsbezüge auf den Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge / 3.2 Hinterbliebenenversorgung

Bei Bezug von Witwen-/Witwerrente oder Waisenrente als Hinterbliebenenversorgung ist für die Berechnung des Prozentsatzes, des Höchstbetrags des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag für den Hinterbliebenenbezug das Jahr des Versorgungsbeginns des Verstorbenen maßgebend, der diesen Versorgungsanspruch zuvor begründete.[1] Praxis-Beispiel Versorgun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge / 4 Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten

Der Arbeitgeber muss bei der Zahlung von Versorgungsbezügen im Lohnkonto des Arbeitnehmers die für die zutreffende Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag erforderlichen Angaben aufzeichnen.[1] Diese sind: die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag (Jahreswert), das Jahr des Versorgungsbeginns und bei unterjähriger Zahlung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge / 3.1 Mehrere Versorgungsbezüge

Erhält der Arbeitnehmer mehrere Versorgungsbezüge, sind sie gesondert zu behandeln. Pro Versorgungsbezug wird jeweils ein eigenständiger Prozentsatz, Höchstbetrag und Zuschlag ermittelt. In der Einkommensteuerveranlagung wird die Summe aus den jeweiligen Freibeträgen für sämtliche Versorgungsbezüge auf den Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags nach dem Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge / 3.4 Kapitalauszahlung bzw. Abfindung

Wird anstelle eines monatlichen Versorgungsbezugs eine Kapitalauszahlung oder Abfindung an den Versorgungsempfänger gezahlt, handelt es sich um einen sonstigen Bezug.[1] Für die Ermittlung der Freibeträge für Versorgungsbezüge ist das Jahr des Versorgungsbeginns zugrunde zu legen, die Zwölftelungsregelung ist für diesen sonstigen Bezug nicht anzuwenden. Bemessungsgrundlage i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge / 5 Weitergabe des Versorgungsbezugs an Miterben

Erhält ein Miterbe nach dem Tod des Arbeitnehmers die für mehrere Erben bestimmten Versorgungsbezüge, sind die weitergegebenen Beträge im Kalenderjahr negative Einnahmen. Für die Berechnung der negativen Einnahmen ist zunächst vom Bruttobetrag der an die anderen Anspruchsberechtigten weitergegebenen Beträge auszugehen; anschließend ist dieser Bruttobetrag zu kürzen um den Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge / 2 Versorgungsfreibetrag mit Zuschlag

Maßgebend für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags ist das Jahr des Versorgungsbeginns. Der Freibetrag ist mit dem dafür maßgebenden Prozentsatz von einer gesondert zu ermittelnden Bemessungsgrundlage zu berechnen und ggf. auf einen Höchstbetrag zu begrenzen. Durch Ansatz des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag darf sich kein negativer Versorgungsbezug (Betrag) ergeben....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge / 3.3 Hinterbliebenenversorgung und Sterbegeld

Erhält ein Hinterbliebener des Arbeitnehmers Sterbegeld, ist dies ebenfalls ein Versorgungsbezug.[1] Für das Sterbegeld gelten zur Berechnung der Freibeträge für Versorgungsbezüge ebenfalls der Prozentsatz, der Höchstbetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag des Verstorbenen. Das Sterbegeld darf als Leistung aus Anlass des Todes die Berechnung des Versorgungsfreibetr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge / 1 Lohnsteuerabzug

Zahlt der Arbeitgeber steuerpflichtige Versorgungsbezüge[1] aus, muss er vor der Lohnsteuerermittlung den Versorgungsfreibetrag sowie einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag als steuerfreie Teile berücksichtigen.[2] Begünstigte Versorgungsbezüge sind z. B. Werksrenten an Arbeitnehmer ab dem 63. Lebensjahr, Werksrenten bei Schwerbehinderung ab dem 60. Lebensjahr, Ruhegehälter im...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 4.7 Fünftelregelung bei der Lohnsteuer

Abfindungen und Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit, wie z. B. Jubiläumszuwendungen, können oftmals nach der sog. Fünftelregelung besteuert werden.[1] Dadurch ergeben sich regelmäßig steuerliche (Progressions-)Vorteile. Außerordentliche Einkünfte[2] liegen aber nur dann vor, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind (= Zusammen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH-Geschäftsführer: Pensi... / 2 Steuervorteile durch die Bildung von Rückstellungen

Die Gesellschaft hat die Möglichkeit für diese zukünftigen Zahlungen Rückstellungen zu bilden, die sich Jahr für Jahr gewinnmindernd auswirken. Die Höhe der jährlichen Rückstellung wird nach dem Teilwertverfahren ermittelt und in der Steuerbilanz auf der Passivseite ausgewiesen. Damit sinkt der steuerpflichtige Gewinn der GmbH, was entsprechend die Steuerlast mindert. Die Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 3.2 Berücksichtigung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Bei der Berechnung der Lohnsteuer werden über die sog. Vorsorgepauschale auch Beiträge zur privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung als Ausgaben berücksichtigt.[1] Hierfür müssen die Beschäftigten dem Arbeitgeber die abziehbaren privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge mittels einer Beitragsbescheinigung des Versicherungsunternehmens mittei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 1.1 Entlastung beim Lohnsteuertarif

Beim Lohnsteuertarif[1] werden 2024 erneut der Grundfreibetrag angehoben und die Tarifeckwerte verschoben. U.a. ist eine weitere Anhebung des Grundfreibetrags von 10.908 EUR auf 11.604 EUR vorgesehen. Der Spitzensteuersatz beginnt 2024 erst ab 66.761 EUR statt bisher bei 62.810 EUR.[2] Zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen durch den Solidaritätszuschlag wird die dortige Fre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / Zusammenfassung

Überblick Im Laufe des Jahres gab es mehrere Änderungen im Lohnsteuertarif. Weitere Gesetzesänderungen erfolgen zum Jahreswechsel 2023/2024. Dazu gehören insbesondere Steuerbegünstigungen aus dem Zukunftsfinanzierungsgesetz, welche Mitarbeiterkapitalbeteiligungen betreffen. Lange hat sich der Vermittlungsausschuss mit dem Wachstumschancengesetzes befasst. Der Bundesrat hat e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 2.2 Aufgeschobene Besteuerung für Beteiligungen

Der Steueraufschub in § 19a EStG [1] enthält Regelungen, nach denen unter bestimmten Voraussetzungen die geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen zunächst nicht besteuert werden (Steuerfreistellung im Zeitpunkt der Überlassung). Der Steueraufschub kommt vor allem in Fällen zur Anwendung, in denen die Vorteile über die vorherige Steuerbefreiung hinausgehen und/oder deren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersentlastungsbetrag / Lohnsteuer

1 Voraussetzungen für die Gewährung Der Altersentlastungsbetrag wird nach dem Kohortenprinzip jährlich angesetzt und beträgt für vor dem 2.1.1941 geborene Personen im Kalenderjahr 40 % des Arbeitslohns aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis, höchstens 1.900 EUR. Übergang zur nachgelagerten Besteuerung Für nach dem 1.1.1941 geborene Personen verringern sich der jeweilige Proze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersentlastungsbetrag / 3.1 Maßgebender Arbeitslohn

Der Arbeitgeber hat den Altersentlastungsbetrag bei der Ermittlung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn einer aktiven Berufstätigkeit zu berücksichtigen. Die Berechnung des Entlastungsbetrags sowie der Abzug vom Arbeitslohn erfolgen regelmäßig durch das Entgeltabrechnungsprogramm. Bemessungsgrundlage ist der steuerpflichtige Bruttolohn ohne Kürzung um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersentlastungsbetrag / 3.2 Anzusetzender Entlastungsbetrag

Für die Ermittlung der Lohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn ist der Altersentlastungsbetrag höchstens mit dem auf den jeweiligen Entgeltzahlungszeitraum entfallenden Anteil anzusetzen (abzuziehen). Dieser Anteil ist wie folgt zu ermitteln: bei monatlicher Lohnzahlung ist der Jahresbetrag mit 1/12, bei wöchentlicher Lohnzahlung der Monatsbetrag mit 7/30 und bei täglicher Lohnzahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersentlastungsbetrag / 3.3 Nachträgliche Berücksichtigung

Hat der Arbeitgeber in den Entgeltzahlungszeiträumen des Kalenderjahres insgesamt einen geringeren Altersentlastungsbetrag berücksichtigt, als dem Arbeitnehmer als Jahresbetrag zustehen würde, so kann der Differenzbetrag nachträglich angesetzt werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Jahres endet. Die nachträgliche Berücksichtigung kann entw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersentlastungsbetrag / 3 Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren

3.1 Maßgebender Arbeitslohn Der Arbeitgeber hat den Altersentlastungsbetrag bei der Ermittlung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn einer aktiven Berufstätigkeit zu berücksichtigen. Die Berechnung des Entlastungsbetrags sowie der Abzug vom Arbeitslohn erfolgen regelmäßig durch das Entgeltabrechnungsprogramm. Bemessungsgrundlage ist der steuerpflichtige Bruttolohn ohne Kürzung um den...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersentlastungsbetrag / 3.4 Entlastungsbetrag bei sonstigen Bezügen

Wird Arbeitslohn als sonstiger Bezug gezahlt, darf der Altersentlastungsbetrag davon nur abgezogen werden, soweit er bei der Feststellung des maßgebenden Jahresarbeitslohns nicht verbraucht ist. Wird laufender Arbeitslohn erstmals gezahlt, nachdem im selben Kalenderjahr ein Altersentlastungsbetrag bereits bei sonstigen Bezügen berücksichtigt worden ist, darf der Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersentlastungsbetrag / 1 Voraussetzungen für die Gewährung

Der Altersentlastungsbetrag wird nach dem Kohortenprinzip jährlich angesetzt und beträgt für vor dem 2.1.1941 geborene Personen im Kalenderjahr 40 % des Arbeitslohns aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis, höchstens 1.900 EUR. Übergang zur nachgelagerten Besteuerung Für nach dem 1.1.1941 geborene Personen verringern sich der jeweilige Prozentsatz und Höchstbetrag entsprechen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersentlastungsbetrag / Zusammenfassung

Begriff Steuerpflichtige, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben, erhalten den Altersentlastungsbetrag. Beim Arbeitnehmer berechnet er sich nach einem bestimmten Prozentsatz vom Arbeitslohn (im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zuzüglich der Summe der anderen begünstigten positiven Einkünfte). Der Prozentsatz ist abhängig vom Kalenderjahr, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersentlastungsbetrag / 4 Lohnsteuerbescheinigung

Dem Arbeitnehmer ist ein nach amtlich vorgeschriebenem Muster gefertigter Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit Angabe der Identifikationsnummer (IdNr) auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.[1] In der Lohnsteuerbescheinigung ist unter Nr. 3 des Ausdrucks der ungekürzte (Brutto-)Arbeitslohn einzutragen. Eine Kürzung um den berücksichtigten Altersen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersentlastungsbetrag / 2 Höhe des Altersentlastungsbetrags

Die Höhe des Altersentlastungsbetrags berechnet sich nach einem Prozentsatz, der abhängig ist vom Kalenderjahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. Praxis-Beispiel Altersentlastungsbetrag für Steuerpflichtige mit dem 64. Geburtstag im Jahr 2023 Beispielhaft für 2024 beträgt der Altersentlastungsbetrag bei Steuerpflichtigen, die das 64. Lebensjahr vor dem 1.1.202...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer und Beiträge von... / Lohnsteuer

1 Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen Abfindungen sind steuerpflichtig und unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Steuerpflichtige Abfindungszahlungen in der Privatwirtschaft können unter bestimmten Voraussetzungen nach der sog. Fünftelregelung tarifermäßigt besteuert werden.[1] Abfindungen sind Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen, für die eine ermäßigte Best...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschränkt steuerpflichtige... / Lohnsteuer

1 Beschränkte Steuerpflicht Die persönliche Steuerpflicht beschreibt den von der Einkommensteuer betroffenen Personenkreis, wogegen die sachliche Steuerpflicht die Bemessungsgrundlage (das zu versteuernde Einkommen) definiert. Bei der persönlichen Steuerpflicht ist zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht zu differenzieren. Beschränkt einkommensteuerpflichtig kön...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Unterstützungskasse un... / Lohnsteuer

1 Unterstützungskasse Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung [1], die von einem Betrieb, einem Konzern oder von mehreren Unternehmen getragen wird. Sie wird in der Regel in der Rechtsform einer GmbH oder eines eingetragenen Vereins geführt. Der Arbeitgeber entrichtet Beiträge an die Unterstützungskasse, die für ihn die Versorgungsleistungen an de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerrechtliche Folgen... / Lohnsteuer

1 Arbeitgeber als Versicherungsnehmer 1.1 Verträge mit Direktanspruch des Arbeitnehmers 1.1.1 Arbeitslohn zum Zeitpunkt der Beitragszahlung Beiträge des Arbeitgebers zu einer von ihm zugunsten seiner Arbeitnehmer abgeschlossenen freiwilligen Einzel- oder Gruppenunfallversicherung führen im Zeitpunkt der Beitragszahlung zu Arbeitslohnzufluss, wenn dem Arbeitnehmer ein unmittelba...mehr