Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Weitere Einzelfälle

Rn. 338 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Treuhandtätigkeit ist je nach Inhalt oder Durchführung vermögensverwaltende (BFH BStBl II 1968, 410) oder gewerbliche Tätigkeit (BFH BStBl II 1995, 171; BFH BStBl II 1994, 936; BFH BStBl II 1994, 650; BFH BStBl II 1990, 534; BFH BStBl II 1989, 797; BFH BStBl II 1968, 410). Gewerblichkeit kommt bei einem Umfang wie bei einem Gewerbebetri... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einkommensteuer/Gewerbesteuer

Rn. 7 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Freiberufler genießen Buchführungserleichterungen (s Rn 410 ff); ihnen steht ein Wahlrecht der Gewinnermittlung zu (s Rn 412, 413). Der derivative Praxiswert des Freiberuflers wird grundsätzlich als abschreibungsfähiges WG behandelt (s Rn 510 ff). ArbN-bezogene Regelungen sind für selbstständig Tätige nicht von Bedeutung. Das betrifft zunächst... mehr

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Erholungsbeihilfen / 2.1 Lohnsteuer

Erholungsbeihilfen zur Abwehr oder zur Heilung typischer Berufskrankheiten sind Leistungen im überwiegenden betrieblichen Interesse und unterliegen daher nicht dem Lohnsteuerabzug. Typische Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Beruf stehen und für die betreffende Berufsgruppe typisch sind, z. B. Bleivergiftung, Silikose, Strahlenpilz... mehr

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Erholungsbeihilfen / 3.1 Lohnsteuer

Beihilfen können auch als Sachzuwendung gewährt werden. Die unentgeltliche oder verbilligte Unterbringung von Arbeitnehmern in Erholungsheimen des Arbeitgebers rechnet daher ebenfalls zu den pauschalierungsfähigen Erholungsbeihilfen. Bewertung der Sachzuwendung Der geldwerte Vorteil ist mit dem Pensionspreis eines vergleichbaren Beherbergungsbetriebs am selben Ort zu bewerten,... mehr

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Erholungsbeihilfen / Zusammenfassung

Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie zweckgebunden für einen Erholungsurlaub oder eine Erholungskur zugewendet werden. Neben Barzuschüssen zu einer Urlaubsreise gehört auch die Unterbringung in Ferienheimen des Arbeitgebers zu den typischen Erholungsbeihilfen. Regelmäßig gehören Erholungsbeihilfen zum steuerpfli... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4 Anerkenntnis als Steueranmeldung, Abs. 1 S. 3

Rz. 38 Durch Gesetz v. 21.12.1993[1] ist Abs. 1 um einen S. 3 ergänzt worden. Danach steht in bestimmten Fällen das schriftliche Anerkenntnis des Steuer- oder Haftungsschuldners einer Steueranmeldung gleich. Anlass dieser Regelung war die Bestimmung des § 42d Abs. 4 Nr. 2 EStG. Danach bedarf es keines Haftungsbescheids und keines Leistungsgebots, soweit der Arbeitgeber nach ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2 Anmeldung bei Einbehaltungs- und Abführungsverpflichtung und Haftungsbescheid

Rz. 13 Problematischer ist die Einordnung des Verfahrens der Anmeldung jedoch in den Fällen, in denen ein Steuerabzugsverpflichteter die Anmeldung abzugeben hat.[1] In diesen Fällen ist der Stpfl. nicht Steuerschuldner, sondern Einbehaltungs- und Abführungsverpflichteter und, bei Nichterfüllung der Einbehaltungs- und Abführungsverpflichtung, Haftungsschuldner. Der Einbehaltu... mehr

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Erholungsbeihilfen / 1 Steuer- und beitragspflichtig, aber Pauschalversteuerung möglich

Erholungsbeihilfen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen gehören grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und sind auch als Arbeitsentgelt beitragspflichtig zur Sozialversicherung.[1] Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % Der Arbeitgeber darf die steuerpflichtigen Erholungsbeihilfen aber pauschal mit 25 % versteuern.[2] Voraussetzung ist, dass d... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.2 Verfahrensfragen

Rz. 25 Soweit der Anmeldungsverpflichtete selbst Steuerschuldner ist, wirft eine Steuerfestsetzung keine besonderen verfahrensrechtlichen Fragen auf, und zwar weder, wenn die Steueranmeldung eine zu niedrige oder zu hohe Steuer ausweist, noch, wenn überhaupt keine Steueranmeldung abgegeben wurde. In allen Fällen kann eine Steuerfestsetzung erfolgen. Weist die Steueranmeldung... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.1 Systematische Zusammenhänge

Rz. 19 § 167 AO wies von Anfang an eine systematische Schwäche auf, da verfahrensrechtlich nicht zwischen der Anmeldung einer Steuer durch den Steuerschuldner, wie bei der USt, und der Anmeldung einer Abführungsverpflichtung durch einen Dritten, wie bei LSt und KESt, unterschieden wurde. In beiden Fällen sah schon die AO i. d. F. von 1976 vor, dass ggf. eine Steuerfestsetzun... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.5 Vorbehalt der Nachprüfung

Rz. 33 Wird nach Abs. 1 S. 1 durch Steuerfestsetzung eine Vorauszahlung (z. B. USt-Vorauszahlung) festgesetzt, steht diese bereits nach § 164 Abs. 1 S. 2 AO kraft Gesetzes unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. In anderen Fällen (z. B. USt-Abschlusszahlung, LSt, KESt, Anmeldung nach §§ 48, 50a EStG) stellt die Anmeldung nach § 168 AO eine Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Verpflichtung zur Abgabe von Steueranmeldungen

Rz. 9 § 167 AO enthält lediglich Verfahrensvorschriften zu Steueranmeldungen, nicht aber die Rechtsgrundlage für die Verpflichtung, eine Steueranmeldung abzugeben. Die Vorschrift regelt nur, wann eine Steuerfestsetzung erforderlich ist bzw. in welchen Fällen hiervon abgesehen werden kann. In welchen Fällen Steueranmeldungen abzugeben sind, richtet sich nach den Einzelsteuer... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.1 Systematische Einordnung

Rz. 1 Die §§ 167, 168 AO regeln das Verfahren bei Abgabe von Steueranmeldungen und Verwendung von Steuerzeichen und Steuerstemplern. Die Regelungen über Steueranmeldungen sind über verschiedene Vorschriften verstreut; eine zusammenfassende Regelung fehlt. Die Definition der Steueranmeldung ist in § 150 Abs. 1 S. 3 AO enthalten. Die Rechtsgrundlagen für einzelne Steueranmeld... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2 Wirkung der Steueranmeldung

Rz. 2 Die Steueranmeldung entfaltet eine mehrfache Wirkung. Sie ist, wie sich aus § 150 Abs. 1 S. 3 AO ergibt, Steuererklärung und unterliegt daher den Regelungen der §§ 149ff. AO. Darüber hinaus steht die Steueranmeldung mit dem Tag des Eingangs bei der Finanzbehörde einer fiktiven Steuerfestsetzung gleich, soweit nicht die Zustimmung der Finanzbehörde erforderlich ist, ist... mehr

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Rentner / Lohnsteuer

1 Arbeitsverdienst unterliegt grundsätzlich dem Lohnsteuerabzug Altersrentner können trotz Rentenbezugs ein steuerliches Dienstverhältnis oder auch mehrere Dienstverhältnisse eingehen und daraus Arbeitslohn beziehen. Der aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Rentners ist grundsätzlich steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den für den A... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 4 Erhebung der LSt (Abs. 3)

Rz. 15 Die LSt wird typischerweise nicht als Jahres-LSt vom Jahresarbeitslohn erhoben, sondern für den regelmäßig kürzeren Zeitraum, für den der Arbeitslohn gezahlt wird. Bei der Erhebung der LSt ist nach § 38a Abs. 3 EStG zwischen dem laufenden Arbeitslohn und den sonstigen Bezügen zu differenzieren. Rz. 16 Für den laufenden Arbeitslohn wird die LSt nach § 38a Abs. 3 S. 1 ES... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 5 Ermittlung der LSt (Abs. 4)

Rz. 18 Aus den in § 38a Abs. 4 EStG enthaltenen Verweisen ergeben sich folgende Stufen bei der Ermittlung der Höhe des LSt-Abzugs: Einordnung der Stpfl. in Steuerklassen nach § 38b Feststellung von Freibeträgen und Hinzurechnungsbeträgen nach § 39a EStG Bereitstellung von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen nach § 39e EStG Ausstellung von entsprechenden Bescheinigungen für ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2 Grundsätze der LSt-Berechnung (Abs. 1 S. 1, Abs. 2)

Rz. 3 § 38a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 EStG regelt die Grundsätze der LSt-Berechnung. Diese Grundsätze werden in § 38a Abs. 1 S. 2 und 3 EStG durch Regelungen zur zeitlichen Zuordnung des Arbeitslohns und in § 38a Abs. 3 EStG durch Regelungen zur Erhebung der hierauf entfallenden LSt ergänzt. Der Verweis des § 38 Abs. 4 EStG eröffnet schließlich die Berücksichtigung der in ander... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38a Höhe der Lohnsteuer

1 Systematische Stellung und Rechtsentwicklung Rz. 1 § 38a EStG enthält im Anschluss an die in § 38 EStG normierte LSt-Abzugspflicht allgemeine Regelungen zur Ermittlung der Höhe der LSt in zeitlicher und sachlicher Hinsicht. Ausgangspunkt bildet dabei der Jahresarbeitslohn (sachliche Komponente), den der Arbeitnehmer im Kj. (zeitliche Komponente) bezieht ( § 38a Abs. 1 S. 1 E... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 3 Zeitliche Zuordnung des Arbeitslohns (Abs. 1 S. 2, 3)

Rz. 6 § 38a Abs. 1 S. 2 und 3 EStG enthält Regelungen zur zeitlichen Zuordnung des Arbeitslohns; hierzu wird zwischen laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen unterschieden. Rz. 7 Laufender Arbeitslohn ist derjenige Arbeitslohn, der regelmäßig für aufeinander folgende Zeiträume gezahlt werden soll.[1] Da es auf die bestimmungsgemäße Zahlung ankommt, nicht aber darauf, für ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 1 Systematische Stellung und Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 38a EStG enthält im Anschluss an die in § 38 EStG normierte LSt-Abzugspflicht allgemeine Regelungen zur Ermittlung der Höhe der LSt in zeitlicher und sachlicher Hinsicht. Ausgangspunkt bildet dabei der Jahresarbeitslohn (sachliche Komponente), den der Arbeitnehmer im Kj. (zeitliche Komponente) bezieht ( § 38a Abs. 1 S. 1 EStG). Danach bemisst sich die Jahreslohnsteuer... mehr

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Rentner / 2 Altersentlastungsbetrag

Hat der Arbeitnehmer vor Beginn des jeweiligen Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet (für das Kalenderjahr 2026: vor dem 2.1.1962 geborene Steuerpflichtige), ist der steuerpflichtige Arbeitslohn zunächst um den Altersentlastungsbetrag zu kürzen. Begünstigt sind sowohl unbeschränkt als auch beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer. Auf die Steuerklasse kommt es... mehr

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Rentner / 2.2 Entlastungsbetrag bei sonstigen Bezügen

Von sonstigen Bezügen darf der Altersentlastungsbetrag nur abgezogen werden, soweit er bei der Feststellung des maßgebenden bzw. voraussichtlich laufenden Jahresarbeitslohns nicht bereits aufgebraucht ist. Dazu sind die beiden Jahresbeträge zu vergleichen. mehr

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Rentner / 1 Arbeitsverdienst unterliegt grundsätzlich dem Lohnsteuerabzug

Altersrentner können trotz Rentenbezugs ein steuerliches Dienstverhältnis oder auch mehrere Dienstverhältnisse eingehen und daraus Arbeitslohn beziehen. Der aus einem Dienstverhältnis bezogene Arbeitslohn eines Rentners ist grundsätzlich steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug nach den für den Arbeitnehmer gültigen ELStAM vorzunehmen. Wenn der weiterbeschäf... mehr

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Rentner / 4 Rentenversicherungsbeiträge dürfen nicht bescheinigt werden

Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für weiterbeschäftigte Rentner[1] dürfen nicht in der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt werden.[2] Dies gilt auch, wenn dieser Arbeitnehmerkreis geringfügig beschäftigt ist. Hat der Beschäftigte jedoch auf die Versicherungsfreiheit[3] verzichtet, sind die Arbeitgeberanteile/-zuschüsse und Arbeitnehmeranteile nach den ... mehr

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Rentner / 3 Bedeutung der Vorsorgeaufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren

Die Höhe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen richtet sich danach, ob der Arbeitnehmer Beiträge zur Rentenversicherung, zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung, für eine private Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung oder zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten hat. Für weiterbeschäftigte Regelaltersrentner handelt es sich i. d. R nur um Beiträge zur Kran... mehr

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Rentner / 2.1 Entlastungsbetrag anteilig zu berücksichtigen

Der Altersentlastungsbetrag ist grundsätzlich vorrangig vom laufenden Arbeitslohn des aktiven Dienstverhältnisses abzuziehen.[1] Weil der maßgebende Entlastungsbetrag zunächst als Jahresbetrag (als Höchstbetrag) berechnet wird, darf der Höchstbetrag im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum nur anteilig berücksichtigt werden. Dieser Anteil ist wie folgt zu ermitteln: 1/12 des Jahres... mehr

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Rentner / 2.3 Entlastungsbetrag bei mehreren Dienstverhältnissen

Erhält ein Altersrentner nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn, hat jeder Arbeitgeber den ermittelten Altersentlastungsbetrag in voller Höhe anzusetzen. Der Arbeitslohn eines weiteren Dienstverhältnisses wird nicht berücksichtigt. Hierdurch kann sich im Vergleich zum tatsächlich zu berücksichtigenden Altersentlastungsbetrag insgesamt ein höherer Jahresbetrag erg... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.5 Verfahren und praktische Bedeutung

Rz. 11 Der Abzug wird im Veranlagungsverfahren geltend gemacht. Das Wort kann in Abs. 1 S. 1 begründet ein Abzugswahlrecht, kein Ermessen der Finanzbehörde. Ein förmlicher Antrag ist nicht vorgeschrieben; die Begünstigung muss jedoch hinreichend bestimmt beansprucht und die Bescheinigung nach Abs. 3 vorgelegt oder nachgereicht werden. Voraussichtliche Beträge können bei Eink... mehr

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Rentner / Zusammenfassung

Begriff Rentner sind Personen, die eine Rente beziehen. Dies können Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung, aus einem Versorgungswerk oder einer privaten Versicherung sein. Nachfolgend werden nur Rentner mit einer gesetzlichen Rente behandelt. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner muss eine Vorversicherungszeit nachgewiesen werden. Bei der ... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / Lohnsteuer

1 Leistungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind sonstige Einkünfte 1.1 "Spezialgesetzliche" Regelung Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG ("lex specialis") versteuert und führen daher stets zu sonstigen Einkünften.[1] Dies gilt sowohl für Versorgungsleistungen (Altersbezüge,... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 156 Ab... / 3.2.3 Kleinbetragsregelung für die LSt (Abs. 3)

Rz. 19 Für die LSt enthält § 1 Abs. 3 KBV eine Sonderregelung. Die Kleinbetragsregelungen nach Abs. 2 sind danach nur anzuwenden auf die durch Steuerbescheid (d. h. insbesondere nach § 167 Abs. 1 AO von der LSt-Anmeldung abweichend) festgesetzte LSt sowie auf die durch LSt-Anmeldung bewirkte unanfechtbar gewordene Festsetzung. Hierdurch wird dem Umstand Rechnung getragen, da... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 9 Nichtteilnahme am Abrufverfahren, Abs. 7

Rz. 28 § 39e Abs. 7 EStG beinhaltet eine Härtefallregelung. Die Teilnahme am elektronischen Abrufverfahren ist grundsätzlich verpflichtend. Bei Nichtteilnahme gelten die allgemeinen Regelungen des Zwangsgeldverfahrens (§§ 328 ff. AO). Zudem haftet der Arbeitgeber in Höhe des Differenzbetrages der von ihm einbehaltenen und abgeführten Lohnsteuer zuzüglich ggf. Kirchensteuer u... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 7 Bekanntgabe der Lohnsteuerabzugsmerkmale, Abs. 6 S. 1 bis 5

Rz. 24 Die Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale stellt nach § 39 Abs. 1 S. 4 EStG eine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, dar. Indem der Arbeitgeber die ELStAM abruft, gelten diese ihm gegenüber als bekannt gegeben (§ 39e Abs. 6 S. 1 EStG). Es handelt sich um einen elektronischen Verwaltungsakt (§ 39 Rz. 9 ff., ... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3 Rentenbezugsmitteilungsverfahren, Bescheinigungs- und Mitteilungspflichten

3.1 Rentenbezugsmitteilungsverfahren Die betrieblichen Versorgungseinrichtungen sind in das sog. Rentenbezugsmitteilungsverfahren[1] eingebunden. Ihre Aufgabe ist es, als mitteilungspflichtige Stelle Angaben zu den ausgezahlten Renten und anderen Leistungen sowie zum Empfänger bis Ende Februar des Folgejahres der zentralen Stelle (Deutsche Rentenversicherung Bund) elektronisc... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.2 Ausnahmen

1.2.1 Freiwillige Zahlung bei verfallbarer Anwartschaft ist Arbeitslohn Ein Arbeitnehmer mit verfallbarer Anwartschaft, der aus dem Dienstverhältnis ausscheidet und von seinem Arbeitgeber eine freiwillige Ersatzleistung für den Verlust seiner Anwartschaft erhält, erzielt insoweit steuerpflichtigen Arbeitslohn. Es liegen keine sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG vor. 1.2.2... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 6 Anwendung der ELStAM bei verschiedenartigen Bezügen, Abs. 5a

Rz. 23 § 39e Abs. 5a EStG regelt die Anwendung der ELStAM bei verschiedenartigen Bezügen von einem Arbeitgeber. Die Vorschrift wurde mWv 1.1.2017 eingeführt und schließt an die bisherigen Nichtbeanstandungsregelungen der Verwaltung an.[1] Auch wenn ein Arbeitgeber verschiedenartige Bezüge zahlt, wäre die Lohnsteuer aufgrund des Grundsatzes eines einheitlichen Dienstverhältni... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.5 Übersicht

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Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 3 Datenbereitstellung durch das BZSt, Abs. 3

Rz. 12 Das BZSt hält die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers zum automatisierten Abruf durch den Arbeitgeber bereit, § 39e Abs. 4 S. 1 EStG. Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale umfassen die Identifikationsnummer und den Tag der Geburt, die gebildeten Lohnsteuerabzugsmerkmale nach § 39 Abs. 4 EStG (i. E. vgl. Rz. 6) sowie zusätzlich die Merkmale ... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2 Nachgelagerte Besteuerung

2.1 Förderung der Beiträge in der Ansparphase Beruhen die Leistungen aus einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung auf steuerfreien Beiträgen nach § 3 Nrn. 63, 63a bzw. Nr. 56 EStG oder § 100 EStG oder auf Kapital, das durch Altersvorsorgezulage bzw. den zusätzlichen Sonderausgabenabzug ("Riester-Förderung")[1] gefördert wurde, unterliegen sämtli... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 8 Sperrung oder Freischaltung der Lohnsteuerabzugsmerkmale, Abs. 6 S. 6 bis 8

Rz. 26 Zum Schutz seiner persönlichen Daten und seiner Privatssphäre[1] kann der Arbeitnehmer bestimmen, ob und ggf. welcher Arbeitgeber berechtigt sein soll, seine Lohnsteuerabzugsmerkmale abzurufen. Er kann bei dem für ihn zuständigen FA, d. h. i. d. R. bei seinem Wohnsitz-FA, den oder die Arbeitgeber benennen, die zum Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale berechtigt sein sol... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 2.4 Umfang der vom BZSt gespeicherten Daten

Rz. 8 § 39e Abs. 2 EStG verpflichtet das BZSt zum Zweck der Bereitstellung automatisiert abrufbarer Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Arbeitgeber Daten zu speichern und vorzuhalten. Das BZSt verknüpft die Daten zur eindeutigen Identifizierung mit der Identifikationsnummer (§ 139b EStG) sowie dem Tag der Geburt in der ELStAM-Datenbank. Zudem kann das BZSt mithilfe der jeweilig... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.4 Keine Fünftelregelung bei Teil- oder Einmalkapitalzahlungen

Kapitalleistungen aus Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des Steuerpflichtigen beruhen, sind keine außerordentlichen Einkünfte. Daher kommt eine Anwendung der sog. Fünftelregelung[1] im Falle von Teil- oder Einmalkapitalauszahlungen i. d. R. nicht in Betracht.[2] Wichtig Fünftelregelung nur in Ausnahmef... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.4.2 Zusammengeballter Zufluss der Einnahmen

Grundvoraussetzung für die Annahme außerordentlicher Einkünfte ist ein zusammengeballter Zufluss von Einnahmen in einem Kalenderjahr, der sich normalerweise auf mehrere Jahre verteilt hätte. Unerheblich ist, wenn die Einnahmen innerhalb eines Kalenderjahres in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Die Anwendung der Fünftelregelung gleicht den steuerlichen Progressionsnach... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1 Leistungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen sind sonstige Einkünfte

1.1 "Spezialgesetzliche" Regelung Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG ("lex specialis") versteuert und führen daher stets zu sonstigen Einkünften.[1] Dies gilt sowohl für Versorgungsleistungen (Altersbezüge, Hinterbliebenenbezüge, Invaliditätsleistungen) als auch für Abfindungszahlungen im Rahmen arbe... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.2.2 Leistungen des Arbeitgebers zur Anpassung von laufenden Rentenzahlungen

Der Arbeitgeber muss alle 3 Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung prüfen.[1] Ergänzt der Arbeitgeber die Leistungen einer externen Versorgungseinrichtung (Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung), handelt es sich insoweit um eine Direktzusage.[2] Die ergänzenden Leistungen des Arbeitgebers sind daher Arbeitslohn (Versorgung... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.2.3 Leistungen des Arbeitgebers aufgrund Einstandspflicht

Der Arbeitgeber ist nach den betriebsrentenrechtlichen Vorschriften verpflichtet, für die Erfüllung einer von ihm erteilten Versorgungszusage auch dann einzustehen, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt, sondern ein externer Durchführungsweg gewählt wird.[1] Die Einstandspflicht greift etwa dann, wenn aufgrund niedriger Zinsen und gestiegener Lebenserwartun... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.3 Teilweise Förderung der Beiträge in der Ansparphase

Beruhen die Altersbezüge sowohl auf geförderten als auch auf nicht geförderten Beiträgen, erfolgt in der Auszahlungsphase eine genaue Aufteilung entsprechend der steuerlichen Behandlung der Beiträge in der Ansparphase. Dabei ist grundsätzlich von einer einheitlichen Versorgungszusage und somit für den Aufteilungsmaßstab von einer einheitlichen Behandlung der Beitragskomponen... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.4.1 Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit

Die Kapitalabfindung eines Anspruchs auf laufende Altersbezüge oder die Auszahlung des Rückkaufswerts bei vorzeitiger Auflösung der Versicherung sind regelmäßig als "Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit" zu werten.[1] Die "Tätigkeit" besteht bei Alterseinkünften in der früheren Leistung von Beiträgen. Entscheidend ist, dass sich die früheren Beitragsleistungen über minde... mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / Zusammenfassung

Überblick Leistungen der betrieblichen Altersversorgung aus einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds (sog. externe Durchführungswege) kommen in unterschiedlicher Art und Weise zur Auszahlung: als Altersrenten, Erwerbsminderungs-/Berufsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenrenten, als Teil- bzw. Einmalzahlungen, als Abfindungen oder bei vorzeitiger ... mehr