Fachbeiträge & Kommentare zu Lohnsteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.2.2 Lohnsteuerabzug

Rz. 8 Voraussetzung für die Anwendung des § 46 Abs. 2 EStG ist ferner, dass von den im Einkommen enthaltenen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ein LSt-Abzug vorgenommen worden ist. Dabei muss es sich nach dem Sicherungszweck der Vorschrift (Rz. 1) um den Abzug inländischer LSt i. S. d. § 38 EStG handeln.[1] Der Einbehalt einer ausl. Abzugssteuer fällt folglich nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.4 Abzug überhöhter Vorsorgeaufwendungen (Nr. 3)

Rz. 40 Die Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG knüpfte bis zum Vz 2023 daran an, dass beim Stpfl. die Vorsorgepauschale nach § 39b EStG im LSt-Abzugsverfahren berücksichtigt wurde (Rz. 40a) und der Arbeitslohn des Stpfl. bestimmte Mindestgrenzen überstieg (Rz. 40d). Ab dem Vz 2024 ist die Mindestvorsorgepauschale entfallen, sodass im LSt-Abzugsverfahren nur noch die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.2 Art und Ermittlung der Summe der nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünfte

Rz. 30 Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, sind vor allem die Einkünfte gem. § 2 Nr. 1 bis 3 und 5 bis 7 EStG . Hierzu zählen nicht nur die laufenden Einkünfte, sondern ebenso die Teile der Einkünfte, die einem begünstigten Steuersatz unterliegen oder für die der Stpfl. eine Steuerermäßigung erhält. Einkünfte aus Kapitalvermögen werden nur insoweit als nicht lo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 1 Bedeutung

Rz. 1 § 46 EStG bestimmt, in welchen Fällen eine ESt-Veranlagung durchzuführen ist, wenn im Einkommen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit enthalten sind, von denen LSt einbehalten worden ist. Die Vorschrift bezweckt zum einen die Sicherung des Steueraufkommens, damit trotz der Vereinfachung der Steuererhebung und der Abgeltung der ESt durch das LSt-Abzugsverfahren Steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 4.3 Ermittlung des Abzugsbetrags

Rz. 78 Der Betrag, der als Härteausgleich vom Einkommen abzuziehen ist, bemisst sich gem. § 46 Abs. 3 und 5 EStG nach den einkommensteuerpflichtigen Einkünften, von denen ein LSt-Abzug nicht vorgenommen worden ist und die nicht nach § 32d Abs. 6 EStG der tariflichen ESt unterworfen wurden. Zu diesen Einkünften gehören weder die steuerfreien Einkünfte noch die Einkünfte, die ...mehr

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Liquidationspool / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff des Liquidationspools wird überwiegend für Arbeitnehmer in Kranken- und Pflegeheimen, Krankenhäusern sowie Universitätskliniken angewendet. Streng genommen handelt es sich um eine Lohnzahlung durch Dritte, wenn Arbeitnehmer an den Liquidationseinnahmen der behandelnden Chefärzte beteiligt werden. Da die Arbeitnehmer diese Einnahmen im Rahmen ihrer Beschäf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.1 Einschränkung des allgemeinen Veranlagungsgebots durch § 46 EStG

Rz. 3 Der Begriff der Veranlagung ist in § 25 Abs. 1 EStG geregelt. Er bezeichnet die Festsetzung der Steuer durch förmlichen Steuerbescheid (§ 155 AO) aufgrund eines vorangegangenen Ermittlungs- und Prüfungsverfahrens (§ 25 EStG Rz. 17). Wesensmerkmal der Veranlagung ist, dass bei ihr die aufgrund der gesetzlichen Vorschriften tatsächlich entstandene Steuer festgesetzt und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.5 Veranlagung von Ehegatten wegen eines Lohnsteuerabzugs nach der Steuerklasse V/VI oder dem Faktorverfahren (Nr. 3a)

Rz. 41 Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b EStG die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllen, sind gem. § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG zu veranlagen, wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer der Ehegatten nach Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist oder beide Ehegatten nach Steuerklasse IV besteuert worden sind und der Faktor nach § 39f EStG eingetrage...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.4 Abgeltung der ESt durch den Lohnsteuerabzug (Abs. 4)

Rz. 21 Wenn für einen Stpfl. mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, von denen LSt einbehalten worden ist, eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 EStG nicht in Betracht kommt, dann gilt die ESt, die auf diese Einkünfte entfällt, gem. § 46 Abs. 4 S. 1 EStG für den Stpfl. durch den LSt-Abzug als abgegolten, soweit er nicht durch Nachforderungsbescheid gem. § 42d Abs. 3 S. 4...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.6 Veranlagung nach Berücksichtigung von Freibeträgen für Lohnsteuerabzugsmerkmale (Nr. 4)

Rz. 44 Nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG ist eine Amtsveranlagung durchzuführen, wenn bei der Bildung der LSt-Abzugsmerkmale nach § 39 EStG ein Freibetrag gem. § 39a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, d. h. ein Freibetrag für erhöhte Werbungskosten, für erhöhte Sonderausgaben, für außergewöhnliche Belastungen gem. den §§ 33, 33a, 33b Abs. 6 EStG (nicht auch gem. § 33b Abs. 1 bis 5; s. § 39a Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 4.1 Bedeutung

Rz. 71 Nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG kommt eine Veranlagung nur in Betracht, wenn die positive Summe der um Freibeträge gekürzten einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, oder die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen jeweils mehr als 410 EUR betragen haben. Liegen sie nicht über 410 EUR und is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.3 Veranlagung bei Bezug von Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern nebeneinander (Nr. 2)

Rz. 36 Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG durchzuführen, wenn ein Stpfl. nebeneinander Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezogen hat. Erfasst werden alle Fälle, in denen bei der Veranlagung Einnahmen als Arbeitslohn zu qualifizieren sind, also z. B. auch solche aus einem früheren Dienstverhältnis oder Versorgungsbezüge. Das Veranlagungsgebot dient der Siche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.9 Veranlagung bei Versteuerung eines sonstigen Bezugs ohne Berücksichtigung früherer Dienstverhältnisse (Nr. 5a)

Rz. 50 Gewährt der Arbeitgeber einen sonstigen Bezug und hat der Arbeitnehmer Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen bezogen, so kann die Besteuerung des sonstigen Bezugs schwierig sein, da dabei der (voraussichtliche) Jahresarbeitslohn zugrunde zu legen ist. Legt der Arbeitnehmer die LSt-Bescheinigungen der früheren Dienstverhältnisse nicht vor, so kennt der Arbeitgeb...mehr

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Liquidationspool / 3.2 Keine Verpflichtung zur Mitarbeit im Liquidationsbereich

Nur wenn ausnahmsweise gegenüber dem Krankenhausträger keine Verpflichtung des Krankenhauspersonals zur Mitarbeit im Liquidationsbereich des Chefarztes besteht, entfällt für den Krankenhausträger die Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug. Hier ist dann der Chefarzt selbst Arbeitgeber und hat demzufolge die lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten zu erfüllen.mehr

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Liquidationspool / 2.1 Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

Wird der Behandlungsvertrag über die wahlärztlichen Leistungen unmittelbar zwischen dem Chefarzt und dem Patienten geschlossen und der Chefarzt liquidiert selbst aus diesem Vertrag, liegen selbstständige (nicht lohnsteuerpflichtige) Einkünfte vor.mehr

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Liquidationspool / 3.3 Lohnsteuerabzug von den Nettoeinnahmen

Sofern die wahlärztlichen Leistungen nach den vorstehenden Grundsätzen zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn führen, ist der Lohnsteuerabzug nur von den Einnahmen vorzunehmen, die um die an das Krankenhaus abzuführenden Anteile (z. B. Nutzungsentgelte, Einzugsgebühren) und um die an die nachgeordneten Ärzte zu zahlenden Beträge vermindert sind (Lohnsteuerabzug von den Nettoei...mehr

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Liquidationspool / 1 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Vergütungen, die Assistenz-, Stations- und Oberärzte für die Mitarbeit im Bereich der Privatstation liquidationsberechtigter Krankenhausärzte (Chefärzte) erhalten, gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.[1]mehr

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Liquidationspool / 3 Lohnsteuerabzug

3.1 Arbeitnehmer zur Mitarbeit im Liquidationsbereich verpflichtet Die Finanzverwaltung geht i. d. R. von einem Dienstverhältnis zum Krankenhausträger aus und bejaht nur in Ausnahmefällen eine Arbeitgebereigenschaft des Chefarztes.[1] Sie misst der Einrichtung eines Liquidationspools, in den die Chefärzte Beträge zur Weiterleitung an ihre Mitarbeiter einzahlen, steuerlich kei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.2.1 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Rz. 6 Voraussetzung für die Anwendung des § 46 EStG ist, dass im Einkommen ganz oder teilweise Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit enthalten sind, von denen LSt einbehalten worden ist. § 46 EStG greift daher auch ein, wenn neben Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte anderer Einkunftsarten vorliegen. Besondere Voraussetzungen hinsichtlich des Verhältnisse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.1 Veranlagungsgründe und Notwendigkeit des Antrags

Rz. 55 Liegen die Voraussetzungen für eine Amtsveranlagung nicht vor, so gewährt § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG dem Stpfl. auf Antrag das Recht auf eine Veranlagung. Ein Interesse des Stpfl. an einer solchen Antragsveranlagung besteht insbesondere dann, wenn die einbehaltene LSt höher ist als die Jahressteuerschuld, z. B. bei Arbeitslohn in schwankender Höhe, erhöhte Werbungskosten, S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.1 Bemessung der Grenze

Rz. 25 Eine Veranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durchzuführen, wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen, um Freibeträge gekürzten Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren (Rz. 30ff.), oder die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen (Rz. 34) mehr als 410 EUR beträgt. Damit sind zwei Grenzen gesetzt. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.11 Veranlagung im Zusammenhang mit beschränkter Steuerpflicht (Nr. 7)

Rz. 54 Gem. § 46 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a bzw. b EStG sind von Amts wegen zu veranlagen unbeschränkt stpfl. Arbeitnehmer, bei denen wegen des im EU- bzw. EWR-Ausland lebenden Ehegatten aufgrund des § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG bei der Bildung der LSt-Abzugsmerkmale nach § 39 Abs. 4 Nr. 1 EStG die Steuerklasse III berücksichtigt worden ist, beschr. stpfl. Arbeitnehmer, die nach § 1 Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 4.2.2 Härteausgleich gem. § 46 Abs. 5 EStG (§ 70 EStDV)

Rz. 75 Der Härteausgleich gem. § 46 Abs. 5 EStG gilt lediglich für die Fälle, in denen eine Amtsveranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durchzuführen ist. Demgegenüber kommt in den Fällen, in denen der Stpfl. nur nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 bis 8 EStG zu veranlagen ist, nur ein Härteausgleich gem. § 46 Abs. 3 EStG in Betracht. Denn in diesen Fällen belaufen sich die einkommensteu...mehr

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Liquidationspool / 2.2 Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit

In allen anderen Fällen ist regelmäßig von lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn auszugehen: Abschluss und Liquidation durch das Krankenhaus, Abschluss durch das Krankenhaus und Liquidation durch den Chefarzt, Abschluss durch den Chefarzt und Liquidation durch das Krankenhaus. Eine andere Entscheidung zugunsten von Einnahmen aus selbstständiger Arbeit ist aber denkbar, wenn der Chef...mehr

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Liquidationspool / 2 Abgrenzung zur selbstständigen Tätigkeit

Ob der Chefarzt eines Krankenhauses wahlärztliche Leistungen selbstständig oder nichtselbstständig erbringt, beurteilt sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse. Bei einem angestellten Chefarzt geht der BFH bezüglich der Einnahmen aus dem ihm eingeräumten Liquidationsrecht für die gesondert berechenbaren wahlärztlichen Leistungen regelmäßig von lohnsteuerpflichtigem Arbeitsl...mehr

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Liquidationspool / 3.1 Arbeitnehmer zur Mitarbeit im Liquidationsbereich verpflichtet

Die Finanzverwaltung geht i. d. R. von einem Dienstverhältnis zum Krankenhausträger aus und bejaht nur in Ausnahmefällen eine Arbeitgebereigenschaft des Chefarztes.[1] Sie misst der Einrichtung eines Liquidationspools, in den die Chefärzte Beträge zur Weiterleitung an ihre Mitarbeiter einzahlen, steuerlich keine Bedeutung zu und nimmt insoweit Lohnzahlungen Dritter an, die d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.10 Veranlagung nach Auflösung einer Ehe durch Tod, Scheidung oder Aufhebung (Nr. 6)

Rz. 51 Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 S. 1 EStG erfüllen, können zwischen der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG und der Einzelveranlagung nach § 26a EStG wählen. Für sie ist die LSt gem. § 38b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 oder 4 EStG nach der Steuerklasse III oder IV zu bemessen. Wenn eine Ehe im Lauf des Vz jedoch durch Tod, Scheidung oder Aufhebung aufgelöst wo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.1 Grundvoraussetzung

Rz. 24 Für alle Veranlagungen gem. § 46 Abs. 2 EStG ist Voraussetzung, dass im Einkommen ganz oder teilweise Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit enthalten sind, von denen LSt einbehalten worden ist (Rz. 6ff.).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.2.4 Umfang der Veranlagung

Rz. 35 Wenn entweder die Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, oder die Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, die Grenze von 410 EUR übersteigen oder die Grenze in beiden Fällen überschritten wird, sind bei der Veranlagung die nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünfte in vollem Umfang als stpfl. Einkünfte zu erfassen und die dem Progre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 4.2.1 Härteausgleich gem. § 46 Abs. 3 EStG

Rz. 74 Nach § 46 Abs. 3 EStG ist in allen Fällen der Veranlagungen nach § 46 Abs. 2 EStG ein Betrag in Höhe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, von denen ein LSt-Abzug nicht vorgenommen worden ist und die nicht nach § 32d Abs. 6 EStG der tariflichen ESt unterworfen wurden, vom Einkommen abzuziehen, wenn diese Einkünfte insgesamt nicht mehr als 410 EUR betragen. § 46 Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.3.2 Umfang der Veranlagung

Rz. 17 Ist nach § 46 Abs. 2 EStG eine Veranlagung durchzuführen, so unterscheidet sich diese Veranlagung – vom Härteausgleich gem. § 46 Abs. 3 oder 5 EStG (Rz. 71ff.) abgesehen – in keiner Weise von einer Veranlagung, wie sie ansonsten gem. § 25 Abs. 1 EStG durchzuführen ist. Bei der Veranlagung nach § 46 Abs. 2 EStG sind daher alle Einkünfte und Tatbestände einzubeziehen, d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.3.4 Veranlagung von beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern

Rz. 20 Dem Wortlaut nach gilt § 46 EStG für beschr. und unbeschränkt stpfl. Arbeitnehmer. Allerdings geht § 50 Abs. 2 EStG als Sondervorschrift für beschr. Stpfl. dem § 46 EStG vor. Für beschr. stpfl. Arbeitnehmer ist nach § 50 Abs. 2 S. 1 EStG die ESt für die Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen, durch den Steuerabzug abgegolten. Als Ausnahme hierzu si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.4 Antragsfrist

Rz. 63 Der Antrag des Stpfl. auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG ist nach Streichung der Zweijahresfrist (Rz. 64) nicht mehr fristgebunden. Der Stpfl. kann die Veranlagung aber nicht mehr wirksam beantragen, wenn bereits Festsetzungsverjährung gem. § 169 Abs. 1 S. 1 AO eingetreten ist (Rz. 65). Rz. 64 Durch das JStG 2008 v. 20.12.2007[1] sind die für den Regelfall gel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.5 Form des Antrags

Rz. 66 Der Antrag ist nur wirksam, wenn er durch die Abgabe einer ESt-Erklärung gestellt wird (§ 46 Nr. 8 S. 2 EStG).[1] Die Erklärung kann unter den Voraussetzungen des § 151 AO auch bei dem zuständigen FA zur Niederschrift erklärt werden. Die ESt-Erklärung muss für den Vz abgegeben werden, für den die Veranlagung begehrt wird. Das gilt auch dann, wenn Veranlagungen schon f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.3.3 Veranlagung von Ehegatten

Rz. 18 Die in § 46 EStG angegebenen Grenzen für die Einkünfte, von denen kein LSt-Abzug vorgenommen wurde (Abs. 3 und 5), sowie für die positive Summe von Einkünften oder Leistungen (Abs. 2 Nr. 1) gelten grds. für den einzelnen Stpfl. Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden nach § 26b EStG die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.13 Veranlagung auf Antrag bei unbeschränkt Steuerpflichtigen nach § 1 Abs. 3 EStG (Nr. 9)

Rz. 70a Nach § 46 Abs. 2 Nr. 9 Halbs. 1 EStG ist eine Veranlagung durchzuführen, wenn ein Antrag i. S. d. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG gestellt wird (Rz. 70b) und daneben beantragt wird, als unbeschränkt Stpfl. i. S. d. § 1 Abs. 3 EStG behandelt zu werden. § 46 Abs. 2 Nr. 9 EStG knüpft damit an die Voraussetzungen der Antragsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG an; die Antragsv...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / Lohnsteuer

1 Abruf der ELStAM 1.1 Einmalige Registrierung als Arbeitgeber im ELSTER-Portal Seit 2014 ist das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) verpflichtend anzuwenden. Voraussetzung für den Abruf der ELStAM ist, dass sich der Arbeitgeber mit der aktuellen Wirtschafts-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer der Betriebsstätte oder des Teils des Betriebs des A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Lohnsteuer-Richtlinien 2023

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Lohnsteuer-Richtlinien 2021

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Lohnsteuer-Abzugsverfahren

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 4 Haftungsbefreiende Wirkung der Anzeige

Durch die Anzeige wird der Arbeitgeber von einer haftungsweisen Inanspruchnahme für die zu wenig einbehaltene Lohnsteuer befreit. Aufgrund der Mitteilung des Arbeitgebers wird das Finanzamt die zu wenig einbehaltene Lohnsteuer unmittelbar vom Arbeitnehmer einfordern, regelmäßig wenn der nachzufordernde Betrag 10 EUR übersteigt.[1] Die Nachforderung der Lohnsteuer erfolgt dur...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anzeigepflichten des Arbeit... / 2 Anzeige unzutreffenden Lohnsteuereinbehalts

Der Arbeitgeber muss gegenüber dem Betriebsstättenfinanzamt anzeigen, wenn er die Lohnsteuer nicht zutreffend einbehalten hat und er keine Korrektur durchführen möchte oder nicht durchführen kann.[1] Regelmäßig ist dies der Fall, wenn der Arbeitgeber zu wenig oder zu viel Lohnsteuer vom Bruttoarbeitslohn einbehalten hat. Darüber hinaus sind fehlerhafte Lohnabrechnungen anzeig...mehr

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Lohnsteuerfreie freiwillige... / 6 Besonderheiten bei Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer und deren Angehörige anlässlich von Betriebsveranstaltungen [1] gehören bis zu einem Betrag von 110 EUR brutto je Veranstaltung und Arbeitnehmer nicht zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer jährlich an nicht mehr als 2 Veranstaltungen teilnimmt und die Zuwendungen bei solchen Veranstaltungen üblich sind. Es können also mehr a...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 1.2 An- und Abmeldung des Arbeitnehmers

Für die Lohnsteuerberechnung muss der Arbeitgeber neu eingestellte Arbeitnehmer bei der ELStAM-Datenbank anmelden und hiermit dessen ELStAM anfordern. Es sei denn, die Lohnsteuer wird ausschließlich pauschal[1] erhoben. Änderungen der ELStAM stellt die Finanzverwaltung dem Arbeitgeber monatlich in elektronischer Form bereit. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungslist...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 1 Abruf der ELStAM

1.1 Einmalige Registrierung als Arbeitgeber im ELSTER-Portal Seit 2014 ist das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) verpflichtend anzuwenden. Voraussetzung für den Abruf der ELStAM ist, dass sich der Arbeitgeber mit der aktuellen Wirtschafts-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer der Betriebsstätte oder des Teils des Betriebs des Arbeitgebers, in de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kassen-Nachschau

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 3 Elektronische Anzeigepflicht

Die Anzeige über den unzutreffenden Lohnsteuereinbehalt muss seit 1.1.2026 elektronisch gegenüber dem Betriebsstättenfinanzamt erfolgen und folgende Angaben enthalten[1]: den Namen und die Anschrift des Arbeitnehmers, die abgerufenen ELStAM oder die auf der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug eingetragenen Besteuerungs- bzw. Lohnsteuerabzugsmerkmale (Geburtsdatum, Steuerklass...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anzeigepflichten des Arbeit... / 1.1 Einmalige Registrierung als Arbeitgeber im ELSTER-Portal

Seit 2014 ist das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) verpflichtend anzuwenden. Voraussetzung für den Abruf der ELStAM ist, dass sich der Arbeitgeber mit der aktuellen Wirtschafts-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer der Betriebsstätte oder des Teils des Betriebs des Arbeitgebers, in dem der für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs maßgebende A...mehr

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Sozialleistungen / 2.1 Betriebsveranstaltungen

Die Regelungen für Betriebsveranstaltungen sind seit 2015 im § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Die bis dahin geltende Freigrenze in Höhe von 110 EUR wurde damals in einen Freibetrag von 110 EUR umgewandelt. Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung (z. B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier) sind kein Arbeitslohn, wenn der Rahmen der Üblichkeit...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / Zusammenfassung

Begriff Anzeigepflichten des Arbeitgebers bestehen in verschiedenen, zumeist gesetzlich geregelten Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis auch öffentliche Interessen und Gemeinwohlinteressen betrifft bzw. ein besonderes, durch behördliche Aufsicht gesichertes Schutzbedürfnis seitens des Arbeitnehmers besteht. Die Anzeigepflichten dienen zum einen dazu, damit die Arbeitnehmer...mehr