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Lohnsteuertabelle / Lohnsteuer

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1 Unterschied zwischen Lohnsteuerberechnung und Einkommensteuertarif

Wesentlicher Unterschied zwischen der Lohnsteuerberechnung und dem Einkommensteuertarif ist der Ausgangswert: Bei der Lohnsteuer wird ausgehend vom Bruttolohn unter Berücksichtigung bestimmter gesetzlicher Abzugsbeträge ein voraussichtliches zu versteuerndes Einkommen ermittelt, auf welches dann der Einkommensteuertarif anzuwenden ist. Für die ausschließliche Anwendung des Einkommensteuertarifs ist es somit erforderlich, den Zwischenwert "zu versteuerndes Einkommen" vorab zu berechnen.

Damit der Lohnsteuerabzug der endgültigen Einkommensteuer möglichst nahekommt, wird die Lohnsteuer nach 6 unterschiedlichen Steuerklassen berechnet, in die verschiedene Frei- und Pauschbeträge eingearbeitet sind, z. B. in

  • Steuerklasse I–V der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR[1];
  • Steuerklasse I-V der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR;
  • Steuerklasse I–VI die Vorsorgepauschale;
  • Steuerklasse II der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 EUR.[2]
[1] § 9a Nr. 1a EStG.
[2] § 24b EStG.

2 Manuelle Berechnung der Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird heutzutage regelmäßig mittels maschineller Lohnabrechnungsprogramme stufenlos für jeden Arbeitslohn berechnet. Lohnsteuertabellen werden nur noch bei manueller Lohnsteuerberechnung angewendet, wobei folgende Besonderheiten zu beachten sind:

  • In den Tabellen wird die Lohnsteuer jeweils nur für bestimmte Beträge ausgewiesen ("von … bis …"), sog. Tabellenstufen; diese Tabellenstufen betragen in der Jahrestabelle jeweils 36 EUR, in der Steuerklasse III 72 EUR.
  • Die Lohnsteuer wird jeweils an der Obergrenze der Tabellenstufe berechnet.
  • Aus Vereinfachungsgründen wird bei der Erstellung der Lohnsteuertabellen für die Ermittlung der Vorsorgepauschale kein Beitragszuschlag für Kinderlose und kein Beitragsabschlag für Kinder[1] berücksichtigt.

Die manuell berechnete Lohnsteuer ist damit in ...

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