Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats

Rz. 61 Unter Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ist aus deutscher Sicht das gesamte übrige Gemeinschaftsgebiet zu verstehen. Das Gemeinschaftsgebiet umfasst nach § 1 Abs. 2a S. 1 UStG das Inland i. S. d. § 1 Abs. 2 S. 1 UStG und das übrige Gemeinschaftsgebiet, d. h. die Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der EU, die nach dem Gemeinschaftsrecht als Inland dieser Mitgliedsta...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Leistung für den Gebrauch oder Verbrauch durch die EU-Streitkräfte, ihr ziviles Begleitpersonal oder für die Versorgung ihrer Kasinos oder Kantinen

Rz. 134 Die RL (EU) 2019/2235 (vgl. dazu Rz. 23) zielt darauf ab, die mehrwertsteuerliche Behandlung der im Rahmen der EU und der NATO unternommenen Anstrengungen im Verteidigungsbereich so weit wie möglich anzugleichen. Von daher dürfte der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Buchst. e UStG vergleichbar mit dem nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG sein. Zu de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Anwendungsfälle

Rz. 55 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a UStG soll insbesondere wehrtechnische Gemeinschaftsprojekte der NATO-Partner betreffen, bei denen der Generalunternehmer im Inland ansässig ist. Die Leistungen eines Generalunternehmers sollen steuerfrei sein, wenn die Verträge so gestaltet und durchgeführt werden, dass der Generalunternehmer seine Leistungen unmittelb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 Art. 49 bis 51 VO 282/2011

Rz. 39 Art. 49 (Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für elektronische Dienstleistungen an diplomatische Mission, internationale Einrichtungen, NATO-Streitkräfte und EU-Streitkräfte im Rahmen des GSVP) der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 [1], die ab dem 1.7.2011 gilt, regelt, dass die in Art. 151 MwStSystRL vorgesehene Steuerentlastung auch dann für elektronische Diens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Vereinfachung des Bescheinigungsverfahrens

Rz. 150 Die Aufnahmemitgliedstaaten können zur Vereinfachung des Bescheinigungsverfahrens bestimmte begünstigte Einrichtungen von der Verpflichtung befreien, einen Sichtvermerk der zuständigen nationalen Behörde einzuholen. An dessen Stelle tritt eine sog. Eigenbestätigung der begünstigten Einrichtung, in der auf die entsprechende Genehmigung des Aufnahmemitgliedstaats hinge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 52 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden. Damit setzt die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung prinzipiell sowohl einen vollständigen Belegnachweis als auch einen vollständigen Buchnachweis voraus. Im Hinblick auf die EuGH- und BFH-Rechtsprechung zur Funktion der Beleg- und Buchnachweise bei i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Leistung für den Gebrauch oder Verbrauch durch die Streitkräfte anderer NATO-Vertragsparteien, ihr ziviles Begleitpersonal oder für die Versorgung ihrer Kasinos oder Kantinen

Rz. 46 Zu den steuerbegünstigten Leistungen, die zum Gebrauch und Verbrauch durch die Streitkräfte oder ihr ziviles Begleitpersonal und zur Versorgung ihrer Kasinos und Kantinen bestimmt sind, gehören Ausrüstungsgegenstände, angemessene Mengen von Verpflegung, Versorgungsgüter und sonstige Waren und Dienstleistungen, die zur ausschließlichen Verwendung durch die Truppe und d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 NATO-Streitkraft

Rz. 65 Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die Leistungen an Streitkräfte einer Vertragspartei des Nordatlantikvertrags bewirkt werden. Wer zu den Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags gehört, ergibt sich aus dem Vertrag v. 4.4.1949.[1] Stand 1.1.2021 gehören der NATO an: Albanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Island, I...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Leistung an die in dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats stationierte Streitkraft eines EU-Mitgliedstaats

Rz. 140 Nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. f UStG sind Lieferungen und sonstige Leistungen an die im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats (z. B. Belgien) stationierten Streitkräfte eines EU-Mitgliedstaates befreit. Dabei darf es sich nicht um die Streitkräfte dieses Mitgliedstaats handeln (z. B. in Polen die polnischen Streitkräfte). Zu dem Begriff des Gebiets eines anderen EU-Mi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Leistung fällt nicht bereits unter § 26 Abs. 5 UStG

Rz. 44 Bei den nach § 4 Nr. 7 Buchst. a UStG begünstigten Umsätzen muss es sich um andere Leistungen handeln als nach Art. III Nr. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung gel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Leistung an die in dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats stationierte Streitkraft einer Vertragspartei des Nordatlantikvertrags

Rz. 60 Nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG sind Lieferungen und sonstige Leistungen an die im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats (z. B. Belgien) stationierten NATO-Streitkräfte befreit. Dabei darf es sich nicht um die Streitkräfte dieses Mitgliedstaats handeln (z. B. in Griechenland die griechischen Streitkräfte). 3.4.1 Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats Rz. 61 Unter Ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Nichtsteuerbarkeit des innergemeinschaftlichen Erwerbs (§ 1c Abs. 1 UStG)

Rz. 13 Die Regelung des Art. 3 Abs. 1 Buchst. a i. V. m. Art. 2 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL ist durch § 1c Abs. 1 UStG 1993 nicht vollständig in innerstaatliches Recht umgesetzt. Nach den Richtlinienbestimmungen entfällt die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenständen, deren Lieferung im Inland nach Art. 148 und 151 MwStSystRL steuerfrei wäre. Unter die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Rechtsgrundlage für § 1c Abs. 2 UStG

Rz. 11 § 1c Abs. 2 UStG beruht ursprünglich auf Art. 22 MwStSystRL (i. d. F. vor Ergehen der RL (EU) 2019/2235; danach Art. 22 Unterabs. 2 MwStSystRL).[1] Als innergemeinschaftlicher Erwerb gilt danach auch die Verwendung von Gegenständen, die nicht gemäß den allgemeinen Besteuerungsbedingungen des Binnenmarkts eines Mitgliedstaats gekauft wurden, durch die Streitkräfte von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Rechtsgrundlage für § 1c Abs. 1 UStG

Rz. 8 § 1c Abs. 1 UStG beruht auf Art. 3 Abs. 1 Buchst. a i. V. m. Art. 2 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL. Danach unterliegt der innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen durch einen Steuerpflichtigen (Unternehmer) oder eine nicht steuerpflichtige juristische Person (juristische Person des öffentlichen oder des privaten Rechts als Nichtunternehmer) nicht der USt, wenn die L...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeiner Überblick

Rz. 23 Nach § 1c Abs. 1 UStG liegt unter folgenden Voraussetzungen ein innergemeinschaftlicher Erwerb i. S. d. § 1a UStG nicht vor: Der Erwerber gehört zu den in § 1c Abs. 1 S. 1 UStG bezeichneten begünstigten Einrichtungen. Der Erwerber ist kein Unternehmer oder erwirbt den Gegenstand nicht für sein Unternehmen. Der Ort der Lieferung an die begünstigten Einrichtungen liegt im ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Lieferungsort in einem anderen Mitgliedstaat

Rz. 31 Die Formulierung in § 1c Abs. 1 S. 1 UStG "…, wenn ein Gegenstand bei einer Lieferung aus dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats in das Inland gelangt …" setzt voraus, dass der Lieferort nicht im Inland, sondern in dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats liegt. Nur in diesem Fall kann es zu einer Erwerbsbesteuerung kommen, die in § 1c Abs. 1 UStG ausgeschlossen wi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Gelangen des Gegenstands in das Inland

Rz. 32 Zu den Gegenständen i. S. der Vorschrift gehören auch verbrauchsteuerpflichtige Waren, allerdings nicht neue Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG. Das Gelangen des Gegenstands (aus dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats) in das Inland setzt voraus, dass der Gegenstand von einem anderen Mitgliedstaat in das Inland transportiert wird. Bei diesem Transport kann es ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Unbesteuerter Erwerb/unbesteuerte Einfuhr im übrigen Gemeinschaftsgebiet

Rz. 41 § 1c Abs. 2 UStG verfolgt den Zweck, einen unversteuerten Letztverbrauch zu verhindern und setzt deshalb voraus, dass der Gegenstand im Zeitpunkt des Erwerbs in einem anderen Mitgliedstaat nicht der Besteuerung unterlegen hat. Voraussetzung ist also, dass die Lieferung der Gegenstände im übrigen Gemeinschaftsgebiet in Anwendung von Art. 151 Abs. 1 Buchst. c und d MwSt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeiner Überblick

Rz. 34 Das Verbringen eines Gegenstands durch die deutschen Streitkräfte aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland für den Gebrauch oder Verbrauch dieser Streitkräfte oder ihres zivilen Begleitpersonals gilt als innergemeinschaftlicher Erwerb i. S. d. § 1a UStG, wenn die Lieferung des Gegenstands an die deutschen Streitkräfte im übrigen Gemeinschaftsgebiet oder die E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Allgemeiner Überblick über den Regelungsinhalt

Rz. 4 Die Vorschrift des § 1c UStG zeichnet sich durch mehrere Besonderheiten aus und erlangt damit eine gewisse Ausnahmestellung innerhalb des Gesetzes. Sie steht im Kontext zu den §§ 1a und 1b UStG und besteht aus zwei unterschiedlichen Regelungen, nämlich in Abs. 1 aus einer Einschränkung der Definition des innergemeinschaftlichen Erwerbs i. S. d. § 1a UStG und in Abs. 2 ...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Ans... / 2.5 Anschaffungspreisminderungen

Anschaffungspreisminderungen sind – ebenso wie Minderungen der übrigen Anschaffungs-kostenbestandteile – nach dem Prinzip der Maßgeblichkeit der Gegenleistung abzusetzen. Das gilt insbesondere für Rabatte und Skonti sowie für mengen- oder umsatzabhängige Boni. Diese können auch von einem außerhalb des Anschaffungsgeschäfts stehenden Dritten gewährt werden.[1] Ausreichend ist...mehr

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Vorräte: Grundlagen und Abg... / 1.3.2 Inhalt der einzelnen Unterkategorien der Vorräte

§ 266 Abs. 2 B. I. HGB sieht i. V. m. § 266 Abs. 1 HGB für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 HGB folgende Untergliederung der Vorräte vor: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen, fertige Erzeugnisse und Waren, geleistete Anzahlungen. Von kleinen Kapitalgesellschaften wird eine Untergliederung nicht verlangt.[1] Darübe...mehr

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Vorräte: Grundlagen und Abg... / 1.3.1 Abgrenzung der Vorräte von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen

Die Frage der Abgrenzung von Vorräten und Forderungen stellt sich in unterschiedlichen Phasen des betrieblichen Leistungserstellungsprozesses, nämlich im Fall der Leistung von Anzahlungen oder Vorauszahlungen auf bestellte Vorräte, der Erbringung unfertiger Leistungen unter Einsatz von Vorräten und bei (abgeschlossenen) Umsatzgeschäften über Vorratsgüter. Ausgehend von der Glied...mehr

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Drittlandsgebiet / 2 Lieferungen in das Drittlandsgebiet

Versendet oder befördert der liefernde Unternehmer oder sein ausländischer Abnehmer[1] im Zusammenhang mit einer Lieferung die Gegenstände in das Drittlandsgebiet, so liegt eine steuerfreie Ausfuhrlieferung vor. Im Gegensatz zur innergemeinschaftlichen Lieferung[2] ist die Steuerbefreiung nicht abhängig vom Status des Abnehmers als Steuerpflichtiger. Steuerbefreiungen werden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 § 14a Abs. 3 UStG

Rz. 30 § 14a Abs. 3 UStG verpflichtet die Unternehmer, über innergemeinschaftliche Lieferungen Rechnungen auszustellen. Seit der Neufassung der S. 1 und 2 mWv 30.6.2013[1] durch das AmtshilfeRLUmsG muss die Rechnung bis zum 15. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Umsatz ausgeführt worden ist, ausgestellt werden. Wie bei § 14a Abs. 1 UStG (Rz. 19) ist auch hier di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 § 14a Abs. 2 UStG

Rz. 26 Wenn ein Unternehmer im Inland eine Lieferung i. S. v. § 3c UStG – früher sog. Versandhandelsregelung, seit 1.7.2021 spricht die Überschrift des § 3c UStG entsprechend der unionsrechtlichen Diktion von Fernverkäufen – ausführt, ist er gem. § 14a Abs. 2 S. 1 UStG i. d. F. ab 1.7.2021 zur Ausstellung einer Rechnung – mit offenem Steuerausweis (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG, Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 § 14a Abs. 7 UStG

Rz. 48 § 14a Abs. 7 UStG geht auf § 14a Abs. 1a UStG 1999 zurück. Nach § 14a Abs. 7 S. 1 UStG muss bei einer Rechnung über eine Lieferung i. S. v. § 25b Abs. 2 UStG – innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft – auf das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäftes und die Steuerschuldnerschaft des letzten Abnehmers in der Reihe hingewiesen werden. Nach den zwinge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 § 14a Abs. 4 UStG

Rz. 35 Die Rechnungen über innergemeinschaftliche Lieferungen von neuen Fahrzeugen müssen gem. § 14a Abs. 4 UStG die in § 1b Abs. 2 und 3 UStG angegebenen Merkmale enthalten, s. auch Abschn. 14a.1 Abs. 7 UStAE. Dies bedeutet, dass die Art des Fahrzeugs mit den Merkmalen des § 1b Abs. 2 UStG in der Rechnung beschrieben werden muss. Ebenso ist die Neuheit i. S. v. § 1b Abs. 3 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 3 Wie schon der zum 1.1.1993 im Zusammenhang mit den Binnenmarkt-Regelungen in das UStG eingefügte § 14a UStG 1993/1999 ergänzt auch der aktuelle § 14a UStG die in § 14 UStG als der Grundnorm enthaltenen Vorschriften zur umsatzsteuerlichen Rechnungserteilung in, wie es in der Überschrift der Vorschrift heißt, besonderen Fällen. Die ab dem 1.1.2004 geltende Überschrift sp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Aufbewahrungsfrist für Rechnungen in besonderen Fällen bei Fahrzeuglieferern gem. § 2a UStG und Unternehmern

Rz. 23 Die Aufbewahrungsfrist greift nicht nur für Unternehmer, die Leistungen im Rahmen ihres Unternehmens erbringen oder Leistungen für ihr Unternehmen erhalten. Nach der ausdrücklichen Regelung des § 14b Abs. 1 S. 4 UStG sind die Aufbewahrungsvorschriften auch anzuwenden für: nichtunternehmerische Fahrzeuglieferer nach § 2a UStG, die durch die Lieferung eines neuen Fahrzeu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Anwendungsbereich des § 14b

Rz. 9 § 14b UStG knüpft mit seinen Regelungen an die allgemeinen Vorschriften über die Rechnung nach § 14 UStG an. § 14b UStG enthält keine eigene Definition der Rechnung, sondern knüpft an deren Definition in § 14 Abs. 1 Satz 1 UStG an, wonach Rechnung jedes Dokument ist, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Ob ein Dokument als Rechnung anzus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 § 14a Abs. 6 UStG

Rz. 44 § 14a Abs. 6 UStG bringt[1] zusätzliche Verpflichtungen für die Rechnungserteilung bei der Erbringung von Reiseleistungen gem. § 25 UStG sowie bei der Anwendung der Differenzbesteuerung gem. § 25b UStG – Umsätze mit Gebrauchtgegenständen. S. 1 der Vorschrift ist durch Art. 10 Nr. 8 Buchst. d AmtshilfeRLUmsG mWv. 30.6.2013 neu gefasst worden und verlangt nun die Angabe...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Auszuweisende Posten

Tz. 110 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 In IAS 1.54 werden die in der Bilanz aufzunehmenden Posten dargestellt (bezüglich weiterer Aufgliederungsmöglichkeiten bzw. -pflichten nach IAS 1.55f. vgl. Tz. 88). Diese Posten sind, soweit einschlägig, unabhängig davon, nach welcher Gliederungsart die Bilanz aufgestellt wird (vgl. Tz. 89ff.), in der Bilanz zu zeigen, soweit sie nicht unwes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeinschaftsgebiet / 1 Begriffsbestimmung

Das Gemeinschaftsgebiet umfasst das umsatzsteuerrechtliche Inland[1] der Bundesrepublik Deutschland sowie die Gebiete der übrigen 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Der Begriff wurde mit dem Inkrafttreten des gemeinsamen Binnenmarktes der EU und der umsatzsteuerlichen Übergangsregelung der 6. EG-Richtlinie (seit dem 1.1.2007 MwStSystRL) mit Wirkung vom 1.1.1993 ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Kurz- und langfristige Vermögenswerte

Tz. 95 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 IAS 1 enthält lediglich die Definition eines kurzfristigen Vermögenswerts. Ein Vermögenswert ist gemäß IAS 1.66 als kurzfristiger Vermögenswert zu klassifizieren, wenn seine Realisation innerhalb des normalen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet wird oder er zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraumes gehalten wird...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Gesetzesbegründung

Rz. 12 Zum Verständnis der Norm ist die Begründung zum ursprünglichen Text des § 14a UStG i. d. F. ab dem 1.1.2004 auch heute noch von Interesse. Die Bundesregierung hat in der BR-Drs. 630/03 – Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2003 – die Änderungen bei § 14a UStG wie folgt begründet: Zitat Zu Nr. 15 (§ 14a – neu –) Soweit nichts anderes bestimmt ist, bleiben die Regelungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 4–8 BewG / 3. Geschäfts- oder Vertragsbedingung

Rz. 12 [Autor/Stand] Keine echten Bedingungen sind Umstände, die im Vertrag zwar als Bedingungen bezeichnet sind, aber nur zum Inhalt des Geschäfts gehören und nicht die Rechtswirkung der abgegebenen Erklärungen einschränken (Vertrags-, Lieferungs-, Zahlungsbedingungen).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeinschaftsgebiet / 2 Sondergebiete

Ebenso wie das Territorium der Bundesrepublik Deutschland Sondergebiete umfasst, die umsatzsteuerrechtlich nicht zum Inland[1] gehören, bestehen auch für viele der übrigen Mitgliedstaaten gem. Art. 355 AEUV und Art. 6 MwStSystRL Ausschlussgebiete, die nicht der Anwendung der Binnenmarktregelung unterliegen. So ist z. B. vorerst die Binnenmarktregelung für den nicht unter Kon...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gemeinschaftsgebiet / Zusammenfassung

Begriff Der seit Einführung der umsatzsteuerlichen Übergangsregelung für den EU-Binnenmarkt notwendige Begriff grenzt deren Anwendungsbereich zum Drittlandsgebiet ab. Im Gemeinschaftsgebiet gibt es keine Grenzkontrollen mehr, wodurch die administrativen Pflichten und steuerlichen Risiken weitgehend auf die Ex- und Importeure verlagert sind. Warenbezüge aus dem übrigen Gemein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drittlandsgebiet / 1 Begriffsbestimmung

Das Drittlandsgebiet umfasst alle Gebiete, die nicht zum Inland und zum übrigen Gemeinschaftsgebiet gehören. Zum Drittlandsgebiet gehören demnach auch die Teile des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, die umsatzsteuerrechtlich vom Inlandsbegriff nicht erfasst sind, also die Gemeinde Büsingen am Hochrhein (vom Schweizer Hoheitsgebiet eingeschlossene Enklave), die Ins...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Untergliederungen in der Bilanz oder im Anhang

Tz. 119 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Weitere der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entsprechende und angemessene Untergliederungen von Posten sind in der Bilanz oder im Anhang vorzunehmen (IAS 1.77). Der durch die Untergliederungen gegebene Detaillierungsgrad richtet sich nach den Anforderungen anderer Standards und nach der Größe, Art und Beschaffenheit der einbezogenen Betr...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Trennung von unterschiedlichen Komponenten eines Vertrags

Tz. 36 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Leasingverhältnisse werden im Kontext der zunehmenden Dienstleistungsgesellschaft verstärkt nicht mehr isoliert, sondern mit zusätzlichen Serviceleistungen, die nicht die Leasingdefinition nach IFRS 16.9 erfüllen (vgl. Tz. 16ff.), in einem Gesamtvertragswerk als Paket vereinbart (vgl. Wätjen, 2020, S. 1f. mwN). So wird bspw. im Rahmen des sog...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gewerberaummietverhältnis: ... / 6 Muster-Gewerberaummietvertrag des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

folgenden Mietvertrag: (1) Der Vermieter vermietet dem Mieter vom _______________ ab die in gelegenen Räume, und zwar: Die zul...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 § 14a Abs. 1 UStG

Rz. 15 Die S. 1 und 2 von § 14a Abs. 1 UStG sind erst mWv 30.6.2013[1] in diese Norm eingefügt worden. Der umfassend neu formulierte und zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretene § 14a Abs. 1 S. 1 UStG ist mit 82 Worten ungenießbar lang und schwer verständlich. Er beruht auf Art. 226 MwStSystRL. Dabei geht es nur um die eigentlich einfache Frage, wie die Rechnung auszusehen hat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Rechtslage bis zum 31.12.2001

Rz. 1359 [Autor/Stand] Bis zum Inkrafttreten des § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG i.d.F. des StÄndG 2001 (vgl. Rz. 136) enthielt § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG einen Satz 3 mit folgendem Inhalt: "Forderungen und Schulden zwischen Gesellschaft und einem Gesellschafter sind nicht anzusetzen, soweit es sich nicht um Forderungen und Schulden aus dem regelmäßigen Geschäftsverkehr zwischen de...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Gliederungsarten

Tz. 88 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Hinsichtlich der Frage der Formate, dh. ob Flexibilität nur in Form von Gliederungshinweisen gegeben werden soll oder ob feste Formate wie im HGB vorgeschrieben werden sollen, sieht IAS 1 einen Kompromiss zwischen den divergierenden Sichtweisen vor. Der Standard normiert lediglich bestimmte Gliederungsvorschriften. Eine Struktur im Sinne fest...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Kurz- und langfristige Schulden

Tz. 102 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Eine Schuld ist nach IAS 1.69 dann als kurzfristig zu klassifizieren, wenn die Erfüllung innerhalb des gewöhnlichen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet wird (zum Begriff Geschäftszyklus vgl. Tz. 90f.); die Schuld primär zu Handelszwecken gehalten wird; die Erfüllung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzsticht...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einer Einfuhr vorangehende Lieferung

Rz. 13 Nach § 4 Nr. 4b S. 1 UStG ist die einer Einfuhr vorangehende Lieferung (Einfuhrlieferung) von der Umsatzsteuer befreit. D.h., es muss sich um die Lieferung eines Gegenstands handeln, der zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht den Tatbestand der Einfuhr [1] erfüllt hat bzw. diesen erst später erfüllt. Steuerbar ist nach dem mWv 1.1.2004 neu gefassten § 1 Abs. 1 Nr. 4 US...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 4b [Einer Einfuhr vorangehende Lieferung]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Nach § 4 Nr. 4b UStG ist steuerfrei (mit Vorsteuerabzug) die einer Einfuhr vorangehende Lieferung von Gegenständen, wenn der Abnehmer oder dessen Beauftragter den Gegenstand der Lieferung einführt. Dies gilt entsprechend für Lieferungen, die den vorbezeichneten Lieferungen vorausgegangen sind. Die Vorauss...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen

Rz. 17 § 4 Nr. 4b UStG gilt nur für Lieferungen (von Gegenständen) bzw. Werklieferungen. Leistungen (Lieferungen und sonstige Leistungen) im Zusammenhang mit Gegenständen, die sich in einem Zollverfahren (Nichterhebungsverfahren) befinden, fallen – im Gegensatz zu den sonstigen Leistungen, die im Zusammenhang mit in der Anlage 1 zu § 4 Nr. 4a UStG genannten Gegenständen steh...mehr