Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.5 Überlassung von Informationen (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 5 UStG)

Rz. 388 Bei der Überlassung von Informationen nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 5 UStG handelt es sich zum überwiegenden Teil um sonstige Leistungen, die den in der Nr. 1 des § 3a Abs. 4 S. 2 UStG genannten Leistungen ähnlich sind, die aber nicht durch eines der dort genannten Rechte (Patentrechte u. Ä.) geschützt sind; die unionsrechtliche Grundlage findet sich in Art. 59 Buchst. c...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.9 Verzicht auf die Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 9 UStG)

Rz. 435 § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 9 hat neben der Nr. 8 des § 3a Abs. 4 S. 2 UStG eine weitere Verzichtshandlung zum Inhalt; auch ihre unionsrechtliche Grundlage findet sich in Art. 59 Buchst. d MwStSystRL . Hier wird auf die Ausübung einer gewerblichen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit verzichtet; die sonstige Leistung besteht mithin in einem Unterlassen. Dabei kann unter der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.6 Die Regelung des § 3a Abs. 5 S. 3 bis 5 UStG (Schwellenwert)

Rz. 509 MWv 1.1.2019 sind in § 3a Abs. 5 UStG die Sätze 3 bis 5 eingefügt worden (Rz. 25a und Rz. 465a)[1], der S. 3 dieser Regelung ist dann mWv zum 1.7.2021[2] geändert (ergänzt) worden (Rz. 25c). Nach dem S. 3 ist der S. 1 des § 3a Abs. 5 UStG nicht anzuwenden, wenn der leistende Unternehmer seinen Sitz, seine Geschäftsleitung, eine Betriebsstätte oder in Ermangelung eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.4 Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und deren Begutachtung (§ 3a Abs. 3 Nr. 3c UStG)

Rz. 275 Auch bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und bei deren Begutachtung werden die Arbeiten gem. § 3a Abs. 3 Nr. 3c UStG grundsätzlich am Tätigkeitsort ausgeführt, mithin dort, wo der leistende Unternehmer die Leistung tatsächlich ausführt.[1] Die Regelung des § 3a Abs. 3 Nr. 3c UStG beruht auf Art. 54 Abs. 2 MwStSyStRL [2] und gilt nur für die in § 3 Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2.2 Kulturelle, künstlerische, unterhaltende, wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Rz. 226 In der Nr. 3a des § 3a Abs. 3 UStG hat der Gesetzgeber eine Reihe von – auf einen ersten Blick ähnlich erscheinenden – Leistungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Gegenstand dieser Leistungsortsbestimmung sind einerseits Veranstaltungen von Künstlern im weitesten Sinn und andererseits wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (Rz. 234ff.); allgemein kann ma...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen im Überblick und die Rechtsquellen

Rz. 45 § 3a UStG bestimmt den Ort der Leistung bei einem großen Teil der im Wirtschaftsleben anzutreffenden grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen; die Beförderungsleistungen als weitere wichtige spezielle sonstige Leistungen finden ihre Regelung in § 3b UStG. Allgemein spricht man unionsrechtlich bei den sonstigen Leistungen von "Dienstleistungen", gemeint ist damit abe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 100 Die wichtigste Regelung für die unternehmerische Praxis zur Bestimmung des Leistungsorts beim innergemeinschaftlichen Austausch von sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) und auch für die Erbringung solcher Leistungen in Drittstaaten findet sich in § 3a Abs. 2 UStG. Hierbei handelt es sich um die eigentliche Grundregel für den Austausch grenzüberschreitender sonstig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.3 Kurzfristige Vermietung bestimmter Fahrzeuge zur Nutzung im Drittlandsgebiet (§ 3a Abs. 7 UStG)

Rz. 525 Die Regelung des § 3a Abs. 7 UStG sieht eine Verlagerung des Leistungsorts vom Inland in das Drittland vor, wenn ein Unternehmer, der sein Unternehmen vom Inland aus betreibt, ein Schienenfahrzeug, einen Kraftomnibus oder ein ausschließlich zur Beförderung von Gegenständen bestimmtes Straßenfahrzeug vermietet und dieses Fahrzeug im Drittland genutzt wird; hierbei han...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 37 Die Regelung des § 3a UStG wirft einerseits eine ganze Reihe von Konkurrenzfragen zu anderen Vorschriften des UStG auf, andererseits können aber auch innerhalb des § 3a UStG Abgrenzungsfragen auftreten, vor allem bei sog. komplexen sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit den Sondertatbeständen des § 3a Abs. 3 UStG (Rz. 150ff.), welche sich aus verschiedenen Leistungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.6.1 Sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6a UStG

Rz. 400 Der Ort der sog. Finanzumsätze als sonstige Leistungen in § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6 UStG ist durch die Verweisung auf verschiedene andere Vorschriften des UStG gekennzeichnet, die betreffenden Leistungen lassen sich daher nur im Zusammenhang mit diesen Vorschriften bestimmen. Anzumerken ist, dass sich in der unionsrechtlichen Grundlage der Regelung in Art. 59 Buchst. e ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.1 Einführung

Rz. 455 Die Regelung des § 3a Abs. 5 UStG ist mWv 1.1.2015 vollständig neu gefasst worden[1], sie hat seit diesem Zeitpunkt einen ganz anderen Regelungsinhalt als die bis zum 31.12.2014 geltende Vorgängerbestimmung; im Ergebnis wurde hier für die Besteuerung der grenzüberschreitenden digitalen Dienstleistungen [2] an Nichtunternehmer (Verbraucher) ein eigenes Besteuerungsverf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 3a UStG regelt die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen – unionsrechtlich spricht man hier von Dienstleistungen – für die Zwecke der Umsatzbesteuerung seit dem 1.1.1980. Der Ort der Steuerbarkeit sonstiger Leistungen war immer schon anders geregelt als die – einfacher bestimmbare – Ortsbestimmung bei Lieferungen. Die Änderung der bis zu diesem Datum geltenden...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Konkrete Maßgeblichkeit für Bewertungseinheiten

Rn. 61 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 5 Abs. 1a Satz 2 EStG sind die Ergebnisse in der handelsrechtlichen RL zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gebildeter Bewertungseinheiten auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich. Die Vorschrift statuiert insoweit keine Maßgeblichkeit handelsrechtlicher GoB, sondern konkreter Ergebnisse der handelsrechtlichen RL...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 103 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Werden mehrere UN unter einheitlicher Leitung zusammengefasst, bilden sie einen Konzern. In § 18 AktG werden zwei Arten des Konzerns definiert, für die sich die Bezeichnungen "Unterordnungskonzern" und "Gleichordnungskonzern" eingebürgert haben. Der typische und in praxi vorwiegend anzutreffende Fall ist der Unterordnungskonzern, bei dem ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Dienstfahrräder und Umsatzs... / 2.4 Leasing des Dienstfahrrads gegen Gehaltsverzicht

Die Konstellation, die sich in der Praxis derzeit zunehmender Beliebtheit erfreut, ist das Leasing eines Dienstfahrrads. Der Arbeitgeber least das Fahrrad und schließt seinerseits mit dem Mitarbeiter einen Leasingvertrag über das Fahrrad, das der Mitarbeiter in einem gewissen Rahmen selbst aussuchen kann. Die Leasingrate, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zivilrechtlich s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Dienstfahrräder und Umsatzs... / 2.3 Private Nutzung durch Unternehmer und Überlassung zu privaten Zwecken der Mitarbeiter

Etwas anderes gilt, wenn ein Unternehmer die Dienstfahrräder selbst privat nutzt oder seinen Mitarbeitern auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stellt. In der Nutzungsüberlassung ist eine dauerhafte sonstige Leistung[1] des Unternehmers an seinen Mitarbeiter zu sehen. Die Überlassung des Dienstfahrrads stellt regelmäßig keine Lieferung dar, weil dem Mitarbeiter nicht Verfü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.2 Unternehmerisch tätige Steuerpflichtige (Abs. 1, 1. Alt.)

Rz. 29 In seiner ersten Alternative erfasst § 193 Abs. 1 AO Stpfl., die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder die freiberuflich tätig sind. Damit knüpft die Vorschrift an die entsprechenden Einkunftstatbestände des Einkommensteuerrechts an. Der Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO unterliegen daher Stpfl., die Einkünfte aus Land- und F...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.1 Definition und Ansatzvoraussetzungen

Rz. 390 IAS 16.6 definiert Sachanlagen als materielle Vermögenswerte, die ein Unternehmen für Zwecke der Herstellung oder der Lieferung von Gütern und Dienstleistungen zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke besitzt und die erwartungsgemäß länger als ein Geschäftsjahr genutzt werden. Dies entspricht der Regelung in § 247 Abs. 2 HGB. Rz. 391 Für den Ansatz als Verm...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.8.1 Keine irreführende Werbung

In § 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)[1] ist erläutert, welche "irreführenden geschäftlichen Handlungen" als unlauter anzusehen sind. Insbesondere § 5 Abs. 2 Satz 1 UWG lässt sich gut auf die "Handlung" Werbung beziehen. Irreführend ist sie laut Gesetz dann,mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.3.3 Ehrliche, vollständige Information

Auf den ersten Blick klingt diese Forderung vielleicht selbstverständlich. Wenn man aber genauer hinschaut, sieht man, dass in vielen Bereichen gerne Dinge verschwiegen werden, die die Verbraucher möglicherweise von einem Kauf des Produktes abhalten würden, sofern sie von ihnen wüssten. Ein Unternehmen, das seine Produkte mit Kinderarbeit im Ausland herstellen lässt, schreib...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Solaranlagen: Kabinett beschließt Abbau von Steuerhürden

Die Bundesregierung will mehr Solardächer, auch auf vermieteten Wohnhäusern. Bislang waren Installation und Betrieb zu kompliziert. Nun hat das Kabinett am 14. September einen Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner beschlossen: Steuerliche und bürokratische Hürden sollen abgebaut werden. Befreiung von der Ertragssteuer Einnahmen bis zu einer bestimmten Leistung sollen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Ermächtigungen für andere Mitgliedstaaten

Polen hinsichtlich der Anwendung eines Verfahrens zur Aufspaltung von Zahlungen (Split-Payment-Verfahren): Der Rat hatte bereits am 18.2.2019 Polen auf der Grundlage von Art. 395 MwStSystRL durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/310 ermächtigt (EU-UStB 2019, 68), abweichend von Art. 226 MwStSystRL eine besondere Erklärung einzuführen, wonach Mehrwertsteuer auf Rechnungen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 2. Richtlinie zum Reverse-Charge-Verfahren

Die Kommission hatte am 10.2.2022 einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der MwSt-Systemrichtlinie im Hinblick auf die Verlängerung des Anwendungszeitraums der fakultativen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen und des Schnellreaktionsmechanismus gegen MwSt-Betrug vorgelegt (UStB 2022, 166). Hierin ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / bb) Verfahren XI R 6/21

Entscheidung des FG: Insofern wird es auch interessant zu sehen, wie der BFH im Verfahren XI R 6/21 entscheiden wird.[68] In diesem Fall hatte das FA – obwohl das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Leistenden bereits eröffnet worden war – die Steuerkorrekturen durch den Insolvenzverwalter anerkannt und die Steuerbeträge an die Masse erstattet. Das FG Düsseldorf, das mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / 1. Fragestellung

Reemtsma-Erstattung und § 14c-Erstattung: Im Weiteren will das FG Münster wissen, ob der Reemtsma-Anspruch des Leistungsempfängers auch dann besteht, wenn noch die Möglichkeit besteht, dass die Leistenden später ihre Steuerschuld i.S.d. § 14c UStG – d.h. die 12 % MwSt, die die Lieferanten an den Fiskus gezahlt haben, ohne sie aufgrund der Lieferungen zu schulden – berichtige...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung bei Lieferung an Streitkräfte u. a. Einrichtungen (zu § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. b – d und f UStG)

Kommentar Im Zusammenhang mit der Steuerbegünstigung von Lieferungen an bestimmte begünstigte Leistungsempfänger sind in den vergangenen Monaten verschiedene Änderungen eingetreten, auf die die Finanzverwaltung reagiert: In § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. e und Buchst. f UStG sind mit Wirkung ab dem 1.7.2022 Vorschriften zur Steuerbefreiung von Leistungen im Zusammenhang mit der Gem...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Kurzfristige Vermietung von Campingflächen

Rz. 19 Erst durch den Bundestags-Finanzausschuss wurde in die Vorschrift auch die kurzfristige Vermietung von Campingflächen aufgenommen. Das ist gem. Art. 98 Abs. 2 i. V. m. Anhang III Nr. 12 MwStSystRL unionsrechtlich erlaubt. Der Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes hatte dies noch nicht vorgesehen. Damit sollen diese – regelmäßig preiswerteren – Tourismusangebote...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 40 Gleichwohl muss die USt die Plausibilität dieser Gestaltung prüfen: Die Vereinbarung, dass z. B. bei einem Angebot "Übernachtung mit Frühstück" das Frühstück gratis i. S. v. unentgeltlich erbracht werde, ist wirtschaftlich nicht stimmig. Auch dann, wenn es keine Preisnachlässe dafür gibt, dass der Gast das Frühstück ausdrücklich nicht wünscht, entfällt ein Entgeltante...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Nebenleistungen zur Vermietung

Rz. 23 Es ergibt sich insofern die eigenartige Situation, dass der Gesetzgeber gerade viele der oben beschriebenen Dienstleistungen, die im Alltag des Fremdenverkehrsgewerbes hinzutreten müssen, um aus einer bloßen Vermietung eine Beherbergung zu machen, aus der Begünstigung gleichwohl bewusst wieder ausgeschieden hat. Allerdings kann dies nicht bedeuten, dass nunmehr jede u...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Beherbergung

Rz. 16 Die vom Gesetz nicht näher beschriebenen Aktivitäten der Beherbergung kennzeichnen die unternehmerische Tätigkeit des Vermieters. Begünstigt ist nicht die von der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 12 UStG ausgenommene bloße kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen – das betrifft z. B. die in Rz. 13 erwähnten Unterkünfte für Übersiedler und Asylanten –, vielmehr m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht / 5.4 Bericht über Risikomanagement und -methoden sowie einzelne Risikoarten in Bezug auf Finanzinstrumente

Bei der Risikobeurteilung in Bezug auf die Finanzinstrumente sind neben Finanzanlagen, Derivaten, Wertpapieren und Darlehensverbindlichkeiten auch Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie schwebende Geschäfte einzubeziehen, sofern diese gemäß dem Grundsatz der Wesentlichkeit für die Beurteilung der Lage oder der voraussichtlichen Entwicklung von...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von "Marktgebühren" einer Erzeuger­genossenschaft

Leitsatz Kauft eine Erzeugergenossenschaft Lebensmittel von ihren Mitgliedern in ihrer Eigenschaft als Erzeuger an und liefert diese Lebensmittel in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an Abnehmer weiter, sind "Marktgebühren", die die Erzeugergenossenschaft von dem an die Erzeuger zu zahlenden Kaufpreis abzieht, kein Entgelt für eine Vermarktungsleistung. Normenkette § 1 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze, die unter das VersStG fallen

Rz. 28 Gegenstand der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG sind alle steuerbaren Leistungen, denen ein Versicherungsverhältnis i. S. d. VersStG zugrunde liegt. Das Steuersubjekt der VersSt ist in § 1 VersStG geregelt. Seit dem 1.7.2010 ist das Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Verwaltung der VersSt (und der Feuerschutzst...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Anschaffung / 3.2.3 Umweltbonus und Innovationsprämie

Zur Förderung alternativer Antriebstechnologien wurde 2016 der Umweltbonus geschaffen, der jeweils zur Hälfte von der Bundesrepublik Deutschland und von den Herstellern finanziert wird. Auf Basis der seither mehrfach geänderten "Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen" (im folgenden Förderrichtlinie genannt) wird Käufern von elektrisch bet...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es um den Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding bezüglich bestimmter Leistungsbezüge, die die Holding für Sacheinlagen in ihre Tochtergesellschaften als Gesellschafterbeitrag verwendete. Dem Verfahren lag der Fall einer GmbH (Klägerin) zugrunde, die im Streitjahr 2013 als Kommanditistin an zwei Projekten...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Anschaffung / 4 Finanzierungskosten gehören nicht zu den Anschaffungskosten

Wenn das Firmenfahrzeug ganz oder teilweise durch eine Kreditaufnahme finanziert wird, muss auch das Darlehen als bilanzielle Verbindlichkeit erfasst werden. Die Darlehenszinsen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Kauf eines Firmen-Pkw auf Kredit Der Einzelunternehmer Herr Kraus ist uneingeschränkt zum Vorsteuerabzug berechtigt. Am 24.5.01 kauft er einen neuen Firme...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Steuerfrei nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG 1980 sind im Gegensatz zu § 4 Nr. 9 UStG 1973[1] Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses i. S. d. VersStG. Diese klarstellende Neuformulierung bedeutet, dass alle auf der Basis eines Versicherungsverhältnisses erbrachten Leistungen umsatzsteuerfrei sind, also nicht nur die Gewährung von Versicherungsschutz durch de...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Anschaffung / 3.2.1 Rabatte und Skonto

Anschaffungspreisminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, sind nach § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB vom Anschaffungspreis abzusetzen. Preisnachlässe sind dann zu buchen, wenn sie tatsächlich gewährt werden. Während Rabatte oftmals von Anfang an feststehen und bereits auf der Rechnung als Anschaffungspreisminderung ausgewiesen werden, mindern Skonti d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Einzelfälle

Rz. 58 Durch den Abschluss eines (sog. unechten) Gruppenversicherungsvertrags zwischen einem Verein bzw. Berufsverband und einem Versicherungsunternehmen erlangen weder die Vereinsmitglieder noch die Arbeitnehmer einen Versicherungsschutz. Diesen erhalten die Vereinsmitglieder und Arbeitnehmer erst durch den Abschluss des individuellen Versicherungsvertrags. Durch den Abschl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Abgrenzung zur Werkleistung/sonstigen Leistung

Rz. 9 Zwei Grundprinzipien des Umsatzsteuerrechts sind bei der Entscheidung, ob eine Werklieferung oder eine Werkleistung vorliegt, zu beachten: das Prinzip der Einheitlichkeit der Leistung und die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenleistung. Rz. 10 Eine Werkleistung ist insbesondere gegeben, wenn der Unternehmer bei der Werkherstellung eines Gegenstands keinerlei eigene...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Abgrenzung Hauptstoff/Zutaten (Nebensache)

Rz. 25 Die Unterscheidung von Hauptstoffen und Zutaten ist im Umsatzsteuerrecht bedeutsam für die Frage, wem eine Leistung zuzurechnen ist, wo diese Leistung ausgeführt wird und ob eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung in Betracht kommt. Rz. 26 Bei der Unterscheidung zwischen Hauptstoff und Zutaten kommt es im Allgemeinen nicht auf einen Vergleich des Werts der aufgewendeten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 3. Als Festgeschäft ausgestaltete Termingeschäfte (Futures und Forwards) (Rz. 36)

Futures und Forwards stellen im Gegensatz zu Optionen für Käufer und Verkäufer die feste Verpflichtung dar, nach Ablauf einer Frist einen bestimmten Basiswert (z.B. Anleihen) zum vereinbarten Preis abzunehmen oder zu liefern. Mit dem Begriff Futures werden die an einer amtlichen Terminbörse (z.B. EUREX) gehandelten, standardisierten Festgeschäfte, mit dem Begriff Forwards di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Echte Materialbeistellung

Rz. 52 Wenn sowohl der Werkunternehmer als auch der Auftraggeber bei der Herstellung einer Sache Hauptstoffe dazutun, führt der Werkunternehmer eine Werklieferung aus; fraglich ist in diesem Fall, was Gegenstand des umsatzsteuerlichen Leistungsaustauschs ist und wie das Entgelt zu bemessen ist. Stoffe, die der Besteller dem Unternehmer zur Herstellung des Werks beigestellt h...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Abgrenzung zur Warenlieferung

Rz. 16 Werklieferungen i. S. d. § 3 Abs. 4 UStG sind wegen der Bestimmung des Lieferorts und -zeitpunkts sowie der Anwendung des § 13b UStG von einfachen Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG abzugrenzen (Rz. 6). Grundsätzlich gilt, dass ein Unternehmer, der Gegenstände bezogen hat und diese be- oder verarbeitet, ohne dass ein Auftrag eines Abnehmers vorliegt, beim späteren V...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Ort und Zeitpunkt der Werklieferung

Rz. 47 Auf Werklieferungen finden alle Vorschriften des UStG über Lieferungen Anwendung, soweit deren Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. So wird der Ort der Werklieferung nach den allgemeinen Grundsätzen des § 3 Abs. 5a UStG bestimmt. Der Ort der Werklieferung liegt dort, wo sich der Liefergegenstand im Zeitpunkt seiner Lieferung befindet.[1] Der Lieferzeitpunkt richtet sich d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 6 Eine Werklieferung ist eine einheitliche, aus Liefer- und Dienstleistungselementen bestehende Leistung, bei der der Unternehmer die Be- oder Verarbeitung eines nicht ihm (dem Leistenden) gehörenden Gegenstands übernommen hat.[1] Voraussetzung ist, dass er hierbei selbst beschaffte Stoffe verwendet, die nicht nur Zutaten oder sonstige Nebensachen darstellen. Nachdem der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Reparaturen und Ausbesserungen – Vereinfachungsregelung

Rz. 33 Bei Reparaturen hängt die Beurteilung des vom Unternehmer selbst beschafften Stoffs als Haupt- oder Nebenstoff davon ab, ob diesem im Vergleich zum zur Bearbeitung beigestellten Gegenstand nur eine nebensächliche Bedeutung zukommt. Kleinere technische Hilfsmittel, wie Schrauben, Nägel, Splinte, werden danach als Nebenstoff anzusehen sein. Bei Reparaturen wird der Unte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Verwendung selbst beschaffter Hauptstoffe

Rz. 19 Für die Abgrenzung der Werklieferung von der Werkleistung ist entscheidend, ob der Unternehmer oder der Besteller den Hauptstoff beschafft hat. Eine Werklieferung liegt immer dann vor, wenn der Werkunternehmer den gesamten oder einen nach der Gesamtbetrachtung wesentlichen Teil des Hauptstoffs selbst beschafft hat. Rz. 20 Eine Werklieferung liegt bei Gesamtbetrachtung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Beistellung sonstiger Leistungen

Rz. 66 Bei der entgeltlichen Abgabe eigenen elektrischen Stroms durch ein Elektrizitätswerk, das einen Bauunternehmer mit der Errichtung eines Bauwerks beauftragt hatte, kam es nach früherer Auffassung des BFH darauf an, ob der Auftraggeber einen Leistungs- oder einen Beistellungswillen hat, ob er also an den Werkunternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung bewirken ode...mehr