Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 1.2 Verlängerung des Abschreibungszeitraums

Praxis-Beispiel Dachgeschossausbau: Degressive AfA Sachverhalt wie im vorigen Beispiel Tz. 1.1, jedoch wird das Einfamilienhaus degressiv abgeschrieben.[1]mehr

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Beurteilung von Sachspenden (zu § 10 Abs. 4 UStG)

Kommentar Die unentgeltliche Abgabe von Gegenständen kann nach § 3 Abs. 1b UStG zu einem steuerbaren Umsatz führen, der dann mit den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Wiederbeschaffungskosten zu einer Umsatzsteuer führt. Dies kann insbesondere bei Sachspenden – insbesondere für karitative Zwecke – zu einer nicht eingeplanten Umsatzsteuerbelastung führen. Die Finanzverwaltung h...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.4 Einzelheiten zur Anfrage

Rz. 34 Die geschilderten - auf den ersten Blick einfach erscheinenden - Anforderungen einer Bestätigungsanfrage können in der Praxis eine ganze Reihe von Fragen aufwerfen, insbesondere wenn sich z. B. nachträglich herausstellt, dass der ausländische Leistungsempfänger an einem vermeintlichen Umsatzsteuerbetrug beteiligt war. Hier ist natürlich nach den Rechtsfolgen einer dur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Das Verfahren nach § 18e Nr. 2 UStG

Rz. 59 Mit dem StÄndG 2003 wurde die Regelung der Nr. 2 zum 1.1.2004 neu in § 18e UStG aufgenommen, der bisherige Inhalt wurde zur Nr. 1. Diese Erweiterung stand im Zusammenhang mit der Einführung einer Umsatzsteuerlagerregelung in Deutschland, die zeitgleich mit dem StÄndG 2003 eingeführt wurde. Lagerhalter kann dabei jeder Unternehmer sein, der die begünstigten Gegenstände...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Inhalt der Bestätigung

Rz. 45 Der Inhalt einer Bestätigung ist zunächst davon abhängig, ob es sich um eine einfache oder qualifizierte Bestätigungsanfrage handelt. Erfolgte nur eine einfache Bestätigungsanfrage, dann wird lediglich die Gültigkeit der ausländischen USt-IdNr. bestätigt oder nicht bestätigt. Bei der qualifizierten Bestätigungsanfrage werden zusätzlich zu der zu überprüfenden USt-IdNr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4.2 Rechtslage bis zum 31.12.2019

Rz. 51 Die Regelung des § 6a UStG hatte i. V. m. den §§ 17a-17c UStDV in den letzten Jahren in der Praxis erheblich an Bedeutung gewonnen. Insbesondere in der Rechtsprechung der Finanzgerichte traten die damit verbundenen Fragen häufig auf, was zwangsläufig zur Folge hatte, dass sich auch der BFH vermehrt mit diesen Vorschriften auseinanderzusetzen hatte. Im Hinblick auf § 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4.1 Allgemeines

Rz. 48 Die Rechtsnatur einer positiven oder negativen Bestätigung durch das BZSt war bereits vor der "Heraufstufung" der Bedeutung der USt-IdNr. als materielle Voraussetzung der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Rz. 9) umstritten. Nach der früher hier und teilweise im Schrifttum vertretenen Auffassung soll es sich bei beiden Formen der Bestätigung um e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 5 Durch die Schaffung des umsatzsteuerlichen Europäischen Binnenmarkts ab dem 1.1.1993 bedurfte es einer erheblichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten, denn die Zollgrenzen in der Europäischen Union waren vollständig weggefallen. Die Kontrolle der geltenden Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug war aufgrund der fehlenden Grenzkontroll...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4.3 Rechtslage seit dem 1.1.2020 und dem 1.7.2021

Rz. 55 Seit der Heraufstufung der Bedeutung der USt-IdNr. zur materiellen Voraussetzung der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zum 1.1.2020 (Rz. 9) kommt es m. E. auf die vorgenannten Erwägungen nicht mehr an. Fehlt es am Vorliegen einer USt-IdNr. oder ist diese unrichtig, dann ist die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung schlicht zu ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Das Verfahren nach § 18e Nr. 3 UStG

Rz. 64a MWv 1.7.2021 hat die Regelung des § 18e USG mit einer neuen Nr. 3 durch das Jahressteuergesetz 2020[1] eine weitere Erweiterung erfahren. Nunmehr kann auch "dem Betreiber i. S. d. § 25e Abs. 1 UStG" die Gültigkeit einer inländischen USt-IdNr. sowie den Namen und die Anschrift des liefernden Unternehmers i. S. d. § 25 e Abs. 2 S. 1 UStG auf Anfrage durch das BZSt best...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 18e UStG wurde durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf einem Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Der Grund zur Einfügung dieser Vorschrift bestand darin, dass durch die Schaffung des Umsatzsteuer-Binnenmarkts eine Auskun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Dokumentation

Rz. 65 In der Praxis ist die Dokumentation und Aufbewahrung der Bestätigungsmitteilungen des BZSt besonders wichtig, denn hier ist u. U. – z. B. im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung – Jahre später nachzuweisen, ob die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen; dazu gehört auch das Vorliegen einer gültigen USt-IdNr. des Abnehmers. Allgemein richt...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 5.2.4 Rechtsfolge der umsatzsteuerlichen Organschaft

Rz. 286 Rechtswirkung der umsatzsteuerlichen Organschaft ist, dass alle Umsätze, die die Organgesellschaft mit Dritten tätigt, dem Organträger zuzurechnen sind. Es findet bei der umsatzsteuerlichen Organschaft eine Zusammenfassung mehrerer unternehmerisch tätiger Gebilde zu einem einheitlichen Unternehmen statt. Der Organträger ist für den gesamten Organkreis, der sich aus d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4.4 Weitere Probleme der Bestätigungsmitteilung

Rz. 56 Selbst bei Beachtung aller Sorgfaltsanordnungen ist ein Problem der Wirkung von positiven Bestätigungsmitteilungen in der Praxis allerdings unvermeidbar: Falls die Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. vom BZSt bestätigt worden ist, die Finanzbehörde des anderen EU-Staates aber diese USt-IdNr. nachträglich löscht oder gar rückwirkend für ungültig erklärt, dann ist ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Die "Beantwortung"

Rz. 39 Die Beantwortung einer Anfrage ist das zentrale zweite Element des Bestätigungsverfahrens nach § 18e UStG, denn ohne Antwort durch das BZSt ist jede Anfrage nutzlos. Der anfragende Unternehmer muss über eine Mitteilung des BZSt verfügen, in der die von ihm übermittelten Daten seines Leistungsempfängers aus einem anderen Mitgliedstaat für übereinstimmend mit den beim B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Übersicht der Regelung

Rz. 14 § 18e UStG gibt dem Unternehmer und dem Lagerhalter die Möglichkeit, beim BZSt Informationen über ausländische Abnehmer oder inländische Auslagerer einzuholen. Dies bezieht sich in erster Linie auf die Gültigkeit der USt-IdNr., man spricht hier von einer einfachen Bestätigungsanfrage.[1] Darüber hinaus sieht die deutsche Regelung – die insoweit den unionsrechtlichen V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 12 § 18e UStG beruhte in seiner ersten Fassung (die deckungsgleich mit der heutigen Nr. 1 ist) nicht auf einer Vorgabe der 6. EG-Richtlinie, sondern auf Art. 6 Abs. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 des Rates v. 27.1.1992.[1] Diese Regelung sah vor, dass die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten gewährleisten mussten, solchen Personen, die an innergemeinschaftliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.3 Einfache und qualifizierte Bestätigungsanfrage

Rz. 29 Zu unterscheiden ist weiter zwischen der einfachen und der qualifizierten Bestätigungsanfrage. Die deutsche Regelung entspricht hier mit der Möglichkeit der qualifizierten Bestätigungsanfrage der in Art. 31 Abs. 2 der Zusammenarbeits-VO genannten erweiterten Anfrage von Namen und Anschrift des Inhabers einer USt-IdNr. Rz. 30 Die einfache Bestätigungsanfrage muss nach A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.2 Voraussetzungen und erfasste Umsätze

Rz. 23 Mit Bezug auf die Anfrage ist zunächst entscheidend, für welche Umsätze der inländische Unternehmer eine solche Anfrage an das BZSt vornehmen muss. Einer solchen Anfrage bedarf es nun bei der Durchführung grenzüberschreitender "innergemeinschaftlicher Leistungsaustausche" das erklärt auch, warum grundsätzlich keine Abfrage inländischer USt-IdNrn. nach § 18 Nr. 1 UStG ...mehr

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Begriff der Werklieferung (zu § 3 Abs. 4 UStG)

Kommentar Zur Abgrenzung von Werklieferung und Lieferung hatte die Finanzverwaltung in einem Schreiben aus dem Oktober 2020[1] Abschn. 3.8 Abs. 1 UStAE geändert und an die Rechtsprechung des BFH[2] angepasst. Wesentlicher Gegenstand dieser Änderung war, dass der Begriff der Werklieferung immer voraussetzt, dass zusätzlich zur Verschaffung der Verfügungsmacht ein fremder Gege...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mini One Stop Shop (MOSS) / 7 Nutzung des OSS-Verfahrens ab 1.7.2021

Mit dem sog. EU-Digitalpaket [1] werden ab 1.7.2021 weitere Leistungsarten in das Verfahren einer einzigen Anlaufstelle einbezogen. Der MOSS wird zum One-Stop-Shop (OSS) ausgebaut. Die bisher nur für Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG mögliche Abgabe von Steuererklärungen über die einzige Anlaufstelle wird erweitert für alle sonstigen Leistungen an nichtsteuerpflichtige Leistun...mehr

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Mini One Stop Shop (MOSS) / Zusammenfassung

Begriff Bei dem sog. Mini One Stop Shop (MOSS) handelt es sich um die Umsetzung eines Vorhabens der EU-Kommission zur Schaffung von Erleichterungen für die im Binnenmarkt tätigen Unternehmer. Es geht um die Errichtung einer einzigen Anlaufstelle in einem kleinen Anwendungsbereich zur Durchsetzung des Bestimmungslandprinzips. Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen, R...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 7.2.1 Objektiver Tatbestand des § 26b UStG

Rz. 223 § 26b UStG stellt im Verhältnis zu § 26c UStG den Grundtatbestand dar, der immer dann eingreift, wenn die Qualifikationsmerkmale des § 26c UStG nicht erfüllt sind. § 26c UStG setzt hingegen das Vorliegen einer vollendeten Schädigung des USt-Aufkommens nach § 26b UStG voraus. Rz. 224 Nach § 26b UStG handelt ordnungswidrig, wer die in einer Rechnung i. S. v. § 14 UStG a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 5.2.1.2 Weitere Tathandlungen (§ 148 Abs. 1 Nr. 2, 3 StGB)

Rz. 187 Auch das Sichverschaffen falscher (d. h. nachgemachter oder verfälschter) Steuerzeichen ist tatbestandsmäßig. Sich verschaffen bedeutet, falsche Steuerzeichen bewusst zur eigenen Verfügung in seinen Besitz oder seine Verfügungsgewalt zu bringen.[1] Ob dies z. B. durch Übergabe, Unterschlagung, Fund oder Wegnahme geschieht, ist ohne Bedeutung. Der Erwerber muss jedoch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Gegenstand der Lieferung gelangt in anderen EU-Mitgliedstaat

Rz. 74 Wie bereits das im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung ergangene Schreiben des BMF[1] verlangt § 4 Nr. 7 S. 2 UStG, dass der Gegenstand der Lieferung in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats gelangt. Insofern gelten ähnliche Bedingungen wie für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen.[2] Die Bedingung, dass der Gegenstand der Lieferung in den ander...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Gegenstand der Lieferung gelangt in anderen EU-Mitgliedstaat

Rz. 141 Wie zu den Befreiungen nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b bis d UStG verlangt § 4 Nr. 7 S. 2 UStG auch für § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. f UStG, dass der Gegenstand der Lieferung in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats gelangt. Insofern gelten ähnliche Bedingungen wie für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen.[1] Die Bedingung, dass der Gegenstand der Liefer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Gegenstand der Lieferung gelangt in anderen EU-Mitgliedstaat

Rz. 120 Auch für die Fälle des § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG verlangt S. 2 der Vorschrift, dass der Gegenstand der Lieferung in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats gelangt.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 45 Die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen. Die Befreiung richtet sich in diesen Fällen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG i. V. m. § 6a UStG, weil der Erwerb neuer Fahrzeuge in anderen Mitgliedstaaten immer der Erwerbsbesteuerung unterliegt. Die Erwerbsbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Gegenstand der Lieferung gelangt in anderen EU-Mitgliedstaat

Rz. 103 Auch für die Fälle des § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. c UStG verlangt S. 2 der Vorschrift, dass der Gegenstand der Lieferung in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats gelangt. Praxis-Beispiel Ein Unternehmer liefert im Inland Waren für eine Konferenzausstattung (z. B. Tischbezüge, Fahnen) an die britische Botschaft in Frankreich, die diese für eine Tagung in Deutschland verw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 59 Ausgenommen von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. ba bis f UStG sind nach dem einleitenden Satzteil der Vorschrift die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG. In diesen Fällen bleibt es bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG, weil der Erwerb neuer Fahrzeuge in anderen Mitgli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 139 Ausgenommen von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a bis f UStG sind nach dem einleitenden Satzteil der Vorschrift die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG (Rz. 59).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 85 Ausgenommen von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. ba bis f UStG sind nach dem einleitenden Satzteil der Vorschrift die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG (Rz. 59).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 107 Ausgenommen von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a bis f UStG sind nach dem einleitenden Satzteil der Vorschrift die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG (Rz. 59).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Keine Lieferung neuer Fahrzeuge

Rz. 132 Ausgenommen von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a bis f UStG sind nach dem einleitenden Satzteil der Vorschrift die Lieferungen neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG (Rz. 59).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Art. 151 MwStSystRL

Rz. 23 § 4 Nr. 7 UStG beruht auf Art. 151 MwStSystRL .[1] Diese Vorschrift geht zurück auf Art. 15 Nr. 10 der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der USt (77/388/EWG) v. 17.5.1977[2] in der ab 1.1.1993 geltenden Fassung. Diese Fassung ergibt sich aus den Änderungen durch Art. 1 Nr. 15 und 16 der Richtlinie 91/680/EWG v. 16.12.1991 [3], Art. 1 Nr. 9 vierter und fünfter Spiegelstr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Anwendungsbereich der Befreiungsvorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 7 UStG sind bestimmte Umsätze an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen von der USt befreit. Begünstigt sind: Lieferungen (ausgenommen Lieferungen neuer Fahrzeuge) und sonstige Leistungen an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags, die nicht unter die in § 26 Abs. 5 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines – Anwendbarkeit des Verfahrens

Rz. 144 Erbringt ein Unternehmer im Inland Leistungen an die nach Art. 151 MwStSystRL begünstigten Einrichtungen und Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat (Gastmitgliedstaat) ansässig sind, kennt er regelmäßig nicht die im Gastmitgliedstaat geltenden Voraussetzungen und Beschränkungen, die für eine etwaige Steuerbefreiung seiner Leistungen im Inland maßgebend sind. In...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 42 Die Steuerbefreiung ist – abgesehen von der Bedingung, dass die Leistung steuerbar, also im Inland ausgeführt sein muss (Rz. 58) – von folgenden Voraussetzungen abhängig: Die Lieferung oder sonstige Leistung wird an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags bewirkt, die Lieferung oder sonstige Leistung fällt nicht bereits unter die in § 26 Abs. 5 UStG bezeichnete...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 137 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. f UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats stationierte (und im Rahmen des GSVP tätige) Streitkraft eines EU-Mitgliedstaats bewirkt, die Streitkraft ist ni...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Zwischenstaatliche Einrichtungen

Rz. 108 Nach dem Gesetzeswortlaut sind Lieferungen und sonstige Leistungen an die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässigen zwischenstaatlichen Einrichtungen (gemeint sind damit im Wesentlichen die sog. internationalen Organisationen, also Einrichtungen, die aufgrund eines zwischenstaatlichen Abkommens gegründet worden sind und deren Mitglieder Staaten und/oder wiede...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Leistung im Inland

Rz. 58 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG setzt zunächst voraus, dass die Leistung im Inland bewirkt wird und damit umsatzsteuerbar ist. Das ist nach den allgemeinen Bestimmungen [1] zu entscheiden und hängt nicht vom Umsatzsteuerrecht des Aufnahmemitgliedstaats ab, in dem der Leistungsempfänger ansässig ist. So kann z. B. auch die sog. Versandhandelsregel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entstehung der Vorschrift/Gesetzesänderungen

Rz. 9 Durch Art. 1 Nr. 7 Buchst. e des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes v. 25.8.1992 waren in § 4 Nr. 7 UStG, der bis dahin unbesetzt war, zwei neue Steuerbefreiungen eingeführt worden, und zwar mWv 1.1.1993 (Art. 12 Abs. 1 Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz). Die Vorschrift enthielt nunmehr Steuerbefreiungen für Lieferungen und sonstige Leistungen an andere NATO-Vertragsparteien...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 57 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats stationierte Streitkraft einer Vertragspartei des Nordatlantikvertrags bewirkt, die Streitkraft ist nicht die eig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 83 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. c UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird bewirkt an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässige diplomatische Mission, berufskonsularische Vertretung oder deren Mitglieder, der Gegenstand der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 130 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. e UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird bewirkt an Streitkräfte eines anderen EU-Mitgliedstaates (die im Rahmen des GSVP tätig sind), die Lieferung oder sonstige Leistung ist für den Gebrauch oder Verbr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Leistung an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags

Rz. 43 Nach der Gesetzesfassung sind Lieferungen und sonstige Leistungen an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags von der USt befreit. Demnach erstreckt sich die Steuerbefreiung nur auf Leistungen, die an einen NATO-Staat, also an einen Staat, der zu den Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags gehört, als Vertragspartner (Leistungsempfänger) des leistenden Unter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Leistung an Streitkräfte anderer EU-Mitgliedstaaten

Rz. 133 Nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. e sind Lieferungen und sonstige Leistungen an Streitkräfte eines anderen EU-Mitgliedstaates befreit, wenn Streitkräfte an einer Verteidigungsanstrengung teilnehmen, die zur Durchführung einer Tätigkeit der Union im Rahmen des GSVP unternommen wird. Demnach erstreckt sich die Steuerbefreiung nur auf Leistungen, die an Streitkräfte eines EU-...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Entlastung in Deutschland ansässiger Einrichtungen und Personen von deutscher USt

Rz. 152 Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen, sowie Bedienstete, Vertreter der Mitgliedsstaaten und Sachverständige bei Internationalen Organisationen sowie Mitglieder weiterer bevorrechtigter Personengruppen genießen bei ihrem (dienstlichen) Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bestimmte Vorrechte und Befreiungen. Die Grundlagen für di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Recht des anderen EU-Mitgliedstaats als Voraussetzung der Steuerbefreiung/Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 76 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG ist (wie bei den Befreiungen nach S. 1 Buchstaben c, d und f der Vorschrift) – abgesehen von den beleg- und buchmäßigen Nachweiserfordernissen – von den Voraussetzungen und Beschränkungen abhängig, die im Aufnahmemitgliedstaat gelten.[1] Der Unternehmer hat durch eine von der zuständigen Behörde des Gastmitgliedst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 105 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird bewirkt an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässigen zwischenstaatlichen Einrichtungen oder deren Mitglieder, für die Steuerbefreiung sind die in ...mehr