Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (2) Muster für Modifizierung der Untersuchungs-/Rügepflichten des § 377 HGB bei Kaufverträgen (Einkauf-AGB)

Rz. 209 Muster 2.49: Modifizierung der Untersuchungs-/Rügepflichten des § 377 HGB bei Kaufverträgen (Einkauf-AGB) Muster 2.49: Modifizierung der Untersuchungs-/Rügepflichten des § 377 HGB bei Kaufverträgen (Einkauf-AGB) Der Auftraggeber wird unverzüglich nach Eingang von Produkten prüfen, ob sie der bestellten Menge und dem bestellten Typ entsprechen und ob äußerlich erkennba...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 181 Grundsätzlich finden auf den Ausschluss der Haftung die für Verbraucher geltenden Bestimmungen Anwendung (vgl. hierzu Rdn 78 ff.). Zwar wird § 309 Nr. 7 BGB über § 310 Abs. 1 BGB für Verträge zwischen Unternehmern ausgeschlossen; jedoch entfalten die Wertentscheidungen des § 309 Nr. 7 BGB auch insoweit eine Indizwirkung im Rahmen der Anwendung des § 307 BGB. Eine Fre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 166 Die Bestimmungen, die bei unerheblichen Pflichtverletzungen (unerheblichen Mängeln) das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz statt der ganzen Leistung ausschließen (§§ 437/634 i.V.m. §§ 281 Abs. 1 S. 3, 323 Abs. 5 S. 2 BGB), sind ausweislich der amtlichen Begr. kein zwingendes Recht.[270] Dies zeigt, dass eine Eröffnung der weiteren Rechtsbehelfe auch i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / cc) Muster: Zahlungsbedingungen und Nacherfüllungsvorbehalt (Verkauf-AGB)

Rz. 144 Muster 2.29: Zahlungsbedingungen und Nacherfüllungsvorbehalt (Verkauf-AGB) Muster 2.29: Zahlungsbedingungen und Nacherfüllungsvorbehalt (Verkauf-AGB) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe von _____ Prozent des Wertes der seitens des Auftragnehmers erbrachten Leistungen zu verlangen. Die restliche Vergütung ist mit _____ fällig, soweit nicht das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Verlängerung der Verjährungsfrist

Rz. 198 Bei der Verlängerung von Verjährungsfristen greift lediglich § 307 BGB als Kontrollmaßstab. Der BGH hat zu Einkaufs-AGB mit einer Sachmängelverjährungsfrist von drei Jahren ausgeführt, dass sich die Verlängerung der zweijährigen Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr nicht so weit von der gesetzlichen Regelung entferne, dass sie mit deren wesentlichen Grundgedanken ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Vermögensübersicht zum Insolvenzplan

Rz. 107 Muster 21.20: Vermögensübersicht zum Insolvenzplan Muster 21.20: Vermögensübersicht zum Insolvenzplanmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 136 Ein Selbstbelieferungsvorbehalt kommt in AGB nur bei Lieferverträgen (nicht bei Werkleistungen) in Betracht. Der durch den Selbstbelieferungsvorbehalt begünstigte Verkäufer kann sich von seiner Leistungspflicht jedoch nur freizeichnen, wenn er ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von dem Partner dieses Einkaufsgeschäfts im Stich gelassen wird. Es ka...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (2) Neubeginn der Verjährung bei Nacherfüllung

Rz. 199 Nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB beginnt die Verjährung im Falle eines Anerkenntnisses des Schuldners (Auftragnehmers) – soweit das Anerkenntnis reicht – von Neuem. Ein solches Anerkenntnis kann z.B. in der Nachlieferung oder Nachbesserung nach Mängelrüge des Auftraggebers liegen, betrifft dann aber nur dieselbe Mangelursache.[298] Allerdings hat es der Auftragnehmer etwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 201 Zur Zulässigkeit als solcher wird auf die Ausführungen zur Lagergeld-Klausel in B2C-AGB verwiesen (siehe Rdn 116 ff.). Zur Pauschalierung indes gelten auch im Rechtsverkehr zwischen Unternehmern keine Besonderheiten. Der Grundgedanke von § 309 Nr. 5 lit. a BGB ist gem. §§ 307, 310 Abs. 1 BGB auch im unternehmerischen Verkehr zu berücksichtigen[300] Der BGH lehnt es a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Muster: Ausschluss geringfügiger Mängel

Rz. 164 Muster 2.33: Ausschluss geringfügiger Mängel Muster 2.33: Ausschluss geringfügiger Mängel Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Abtretungsverbot in Verkauf- und Einkauf-AGB

Rz. 212 Ein Abtretungsverbot ist meistens in Einkauf-AGB enthalten,[326] in Liefer-AGB kann es vor allem Ansprüche im Zusammenhang mit Mängeln, aber auch die Weiterveräußerungs-Kaufpreisansprüche betreffen. Das (umfassende oder eingeschränkte) Abtretungsverbot ist in Einkaufs- und Verkaufs-AGB nach § 307 grundsätzlich zulässig.[327] Ein eingeschränktes Abtretungsverbot liegt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Entkoppelung von Rücknahme und Rücktritt

Rz. 156 Gegenüber Unternehmern ist, anders als gegenüber Verbrauchern, eine Entkoppelung der Rücknahme der Ware von der vorherigen/gleichzeitigen Rücktrittserklärung nicht unangemessen. Dies setzt jedoch ein pflichtwidriges Verhalten des Auftraggebers voraus, z.B. Zahlungsverzug.[264] Eine Fristsetzung vor Rücknahme ist nicht erforderlich.[265]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Ausschluss einer bestimmten Art der Nacherfüllung; Anforderungen an Nacherfüllungsverlangen

Rz. 169 Gegenüber Verbrauchern sind Klauseln zur Begrenzung der Rechte auf bestimmte Arten der Nacherfüllung unwirksam, § 309 Nr. 8 lit. b bb BGB Gegenüber Unternehmern gibt es im Vergleich zu den gegenüber Verbrauchern geltenden Anforderungen kaum einen größeren Spielraum, da die Anforderungen des § 309 Nr. 8 lit. b bb BGB über § 307 BGB weitgehend anwendbar sein werden.[272]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / cc) Verzicht auf Fristsetzung nach § 323 Abs. 1 BGB

Rz. 157 Es wird mehrheitlich angenommen, dass § 309 Nr. 4 BGB im unternehmerischen Verkehr für die Länge der Fristsetzung vor einem Rücktritt nicht gilt. Die h.M. hält aber das Erfordernis einer Fristsetzung vor Rücktritt nicht für abdingbar.[266]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / cc) Muster: Mängelansprüche bei geringfügigen Mängeln (Einkauf-AGB)

Rz. 167 Muster 2.34: Mängelansprüche bei geringfügigen Mängeln (Einkauf-AGB) Muster 2.34: Mängelansprüche bei geringfügigen Mängeln (Einkauf-AGB) Dem Auftraggeber stehen auch bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz statt der (ganzen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (4) Beibehaltung der Pönalisierung bei Terminverschiebung

Rz. 221 Wird ein pönalisierter Termin aufgrund vom Gläubiger zu vertretender Umstände erheblich verschoben, so entfällt die Pönale i.d.R. nach § 242 BGB.[354] Soll der neue Termin ebenfalls durch die Vertragsstrafe bewehrt sein, erfordert dies einen "unmissverständlichen", vom Schuldner akzeptierten Hinweis.[355] Der BGH differenziert bei Terminverschiebungen in anderen Fäll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (2) Freigabeklausel

Rz. 155 Eine (nachträgliche) Übersicherung gefährdet auch einen AGB-Eigentumsvorbehalt nicht. Die Rechtsprechung, ursprünglich zu "revolvierenden Globalsicherheiten", hält auch bei formularmäßiger Sicherheitenbestellung Freigabeklauseln nicht mehr für erforderlich. Das Fehlen einer solchen Klausel führt nach überwiegender Ansicht auch im Bereich des Eigentumsvorbehalts nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (3) Vorbehalt der Pönale

Rz. 220 Nach § 341 Abs. 3 BGB verliert der Gläubiger einen Vertragsstrafenanspruch, wenn er sich diesen bei "Annahme" der Leistung nicht vorbehält. Ist ein entsprechender Vorbehalt im Abnahmeprotokoll nicht (formularmäßig)[352] vorhanden, riskiert der Auftraggeber den Verlust des Anspruchs. Um dies zu verhindern, ist aus Sicht des Auftraggebers ein "Hinausschieben" des Termi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (2) Verkauf gebrauchter Sachen

Rz. 190 Beim Verkauf gebrauchter Sachen greift § 309 Nr. 8 lit. b ff BGB von vornherein nicht, ebenso wenig § 476 Abs. 2 BGB. Maßstab ist bei gebrauchten Sachen nur § 307 BGB . Eine Verjährungsverkürzung im unternehmerischen Verkehr ist daher in angemessenem Maße zulässig. Dafür spricht auch die Gesetzesbegründung, die von einer Verkürzung bis hin auf 0 ausging.[289]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Muster: Gerichtsstand (Einkauf-/Verkauf-AGB)

Rz. 204 Muster 2.47: Gerichtsstand (Einkauf-/Verkauf-AGB) Muster 2.47: Gerichtsstand (Einkauf-/Verkauf-AGB) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist [, wenn der _____ (Vertragspartner des Verwenders) Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,] die Klage bei dem Gericht zu erheben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (3) Abhängigmachen der Nacherfüllungsansprüche von vollständiger Zahlung

Rz. 142 § 309 Nr. 8 lit. b dd BGB (Leistungsverweigerungsrecht des Verwenders als Auftragnehmer) ist über § 307 BGB auch gegenüber einem Unternehmer weitgehend anwendbar.[239] Insoweit stellen sich die Gestaltungsmöglichkeiten gegenüber einem Unternehmer also klar begrenzt dar.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Checkliste

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 206 § 447 BGB gilt im unternehmerischen Verkehr uneingeschränkt, so dass es keiner diesbezüglichen Regelung bedarf, wenn der Leistungsort nach § 269 Abs. 1, Abs. 3 BGB beim Verkäufer liegt. Eine entsprechende Klausel zum Leistungsort ist als Klarstellung unbedenklich. Zudem ist der Leistungsort im unternehmerischen Verkehr auch durch AGB regelbar, wobei die Regelung dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Generelle Kostentragung des Auftraggebers

Rz. 178 Die Anwendung des § 309 Nr. 8 lit. b cc BGB wird weitgehend auch gegenüber Unternehmern bejaht. Für die seit 1.1.2018 an geltende Neufassung hatte der Gesetzgeber erwogen, abweichend vom allgemeinen Konzept der §§ 309 f. BGB den § 309 Nr. 8 lit. b cc BGB unmittelbar gegenüber Unternehmern gelten zu lassen (wie bei § 308 Nr. 1a und § 308 Nr. 1b BGB, siehe § 310 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Muster: Haftungsausschluss in Verkauf-AGB (ohne Lieferverzögerung/Unmöglichkeit)

Rz. 182 Muster 2.39: Haftungsausschluss in Verkauf-AGB (ohne Lieferverzögerung/Unmöglichkeit) Muster 2.39: Haftungsausschluss in Verkauf-AGB (ohne Lieferverzögerung/Unmöglichkeit) (1) Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 133 Gem. § 434 Abs. 1 S. 2 BGB muss der Händler gegenüber seinem Käufer auch für Eigenschaften einstehen, die er mit dem Käufer nicht selber vereinbart hat. Er muss somit im Wege der Sachmangelhaftung auch für Aussagen beispielsweise seines Lieferanten einstehen. Dies gilt nach dem Gesetzeswortlaut u.a. nicht, wenn der Verkäufer die Äußerung nicht kannte oder diese die K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Erweiterung der Rügepflichten (Verkauf-AGB)

Rz. 210 Bei Kaufverträgen ist eine Verschärfung der Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB) in Verkauf-AGB nur ganz eingeschränkt zulässig. § 377 HGB stellt in aller Regel schon strengere Anforderungen auf, als nach § 309 Nr. 8 lit. b ee BGB zulässig wären. Eine Verschärfung gegenüber § 377 HGB bedarf daher eines herausgehobenen Beschleunigungsinteresses, das nur selten g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Anwendungsfall: Auftragnehmer und Auftraggeber

Rz. 130 Da die Wirksamkeit von AGB (nach überwiegender Ansicht) nicht nach der konkreten Verwendung überprüft wird, sondern ein überindividueller (generalisierender) Maßstab angelegt wird, ist zur Sicherung der Wirksamkeit ein entsprechender Anwendungshinweis auf die Verwendung und Geltung ausschließlich gegenüber Unternehmern zu empfehlen. Ohne diesen allgemeinen Hinweis wü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / cc) Checkliste

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / b) Muster: Insolvenzantrag einer GmbH

Rz. 16 Hinweis: Eine allgemeine Prozessvollmacht berechtigt nicht zur Stellung eines Insolvenzantrags. Ggf. ist eine ergänzende Bevollmächtigung einzuholen. Muster 21.1: Insolvenzantrag einer GmbH Muster 21.1: Insolvenzantrag einer GmbH An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Frankfurt am Main Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Namens und mit Vollmacht der Fa. A-GmbH, e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Muster: Kosten unberechtigter Mängelrüge (Verkauf-AGB)

Rz. 180 Muster 2.38: Kosten unberechtigter Mängelrüge (Verkauf-AGB) Muster 2.38: Kosten unberechtigter Mängelrüge (Verkauf-AGB) Unbeschadet weitergehender Ansprüche des Auftragnehmers hat der Auftraggeber im Falle einer unberechtigten Mängelrüge dem Auftragnehmer die Aufwendungen zur Prüfung und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 215 Der BGH hat seit dem Urt. v. 23.1.2003 zahlreiche Anforderungen an Vertragsstrafen-Regelungen in AGB aufgestellt.[331] Es sind folgende Eckpunkte hervorzuheben: (1) Verschuldensabhängigkeit der Pönale Rz. 216 Eine Pönale darf in AGB in aller Regel nicht von einem Verschulden des Schuldners abgekoppelt sein, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Die Verschuldensunabhängigkeit darf ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 168 Der Auftragnehmer möchte – wenn er eine Nacherfüllungsart nicht ausschließen kann – zumindest das Wahlrecht zwischen den Nacherfüllungsarten haben.[271]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / cc) Checkliste

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (2) Nur eine Nachbesserungsmöglichkeit des Auftragnehmers

Rz. 175 Die §§ 440 S. 1, 636 BGB enthalten lediglich Vermutungsregeln und damit kein zwingendes Recht. Der Ausschluss von mehr als einem Nachbesserungsversuch dürfte den Auftragnehmer nicht unangemessen benachteiligen.[275] Zudem erfüllt dieser eine Nachbesserungsversuch die "Warnschussfunktion", weil der Auftragnehmer dann nicht mehr von der Geltendmachung weiterer Rechte ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (2) Wahlrecht

Rz. 170 Anstelle der Beschränkung auf eine Art der Nacherfüllung ist auch eine Regelung zur Person des Wahlberechtigten denkbar. Beim Kaufvertrag (§ 439 Abs. 1 BGB) steht das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neulieferung der Sache dem Auftraggeber zu. Der bloße Wechsel in der Wahlberechtigung ist als geringerer Eingriff gegenüber der Beschränkung auf nur eine Art der Nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 149 Der Auftragnehmer als Verkäufer[247] möchte in seinen Verkauf-AGB einen möglichst umfassenden Eigentumsvorbehalt vorsehen; zudem möchte er sicherstellen, dass er bei Zahlungsverzug des Auftraggebers die Sache schnell wieder zurückverlangen kann, ohne zum Rücktritt vom Vertrag gezwungen zu sein.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 49 Mandant M ist Geschäftsführer des Lieferantenbetriebes, der die Firma A-GmbH seit Jahren mit Ersatzteilen beliefert. Da die Lieferungen seit Monaten zunächst schleppend und nunmehr gar nicht bezahlt werden, möchte M wissen, welche Möglichkeiten er hat, um nicht länger durch den Geschäftsführer der A-GmbH vertröstet zu werden. Gerichtliche Hilfe wurde noch nicht in Ans...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Muster: Selbstbelieferungsvorbehalt (Verkauf-AGB für Kaufverträge)

Rz. 137 Muster 2.27: Selbstbelieferungsvorbehalt (Verkauf-AGB für Kaufverträge) Muster 2.27: Selbstbelieferungsvorbehalt (Verkauf-AGB für Kaufverträge) Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags seinerseits unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfalt den Liefergegenstand unverschul...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Kaufrecht / (2) Widerrufsfrist

Rz. 150 Nach § 355 Abs. 2 S. 1 BGB beträgt die Widerrufsfrist regelmäßig 14 Tage. Zur Fristwahrung genügt gem. § 355 Abs. 1 S. 5 BGB die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss, wenn nichts anderes bestimmt ist (§ 355 Abs. 2 S. 2 BGB). Für Verbrauchsgüterkäufe im Rahmen des Fernabsatzes gelten die Sonderbestimmungen in § 356 Abs. 2 und 3 BGB. N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Muster: Lagergeld zu üblichen Sätzen/nach Mehraufwand

Rz. 202 Muster 2.46: Lagergeld zu üblichen Sätzen/nach Mehraufwand Muster 2.46: Lagergeld zu üblichen Sätzen/nach Mehraufwand Führt der Annahmeverzug des Auftraggebers zu einer Verzögerung der Auslieferung, so hat der Auftraggeber dem Verkäufer für die Verzugsdauer die bei _____ [der Spedition] üblichen Lagerkosten zu erstatten. Der Verkäufer ist stattdessen aber auch berecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Wahlrecht des Auftraggebers

Rz. 174 Maßstab der Inhaltskontrolle ist § 307 BGB, da § 309 Nr. 8 lit. b bb BGB sich nur gegen Klauseln des Verkäufers/Auftragnehmers (also nur gegen Verkaufs-AGB) wendet. Wenn in Verkaufsbedingungen die Änderung des Wahlrechts zulässig ist,[274] so muss dies auch für Einkaufsbedingungen (bei Werkvertragsbestellungen) gelten. Dabei ist der ausdrückliche Vorbehalt hinsichtli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (2) Ausschluss des § 320 BGB

Rz. 141 Bei § 309 Nr. 2 lit. a BGB ist im unternehmerischen Verkehr eine weitgehende Modifizierung/Ausschließung der Rechte des § 320 BGB bis hin zur vollständigen Aufhebung des § 320 BGB zulässig.[236] Die Grenze ist eine grobe Vertragsverletzung des Verwenders.[237] Anders als gegenüber einem Verbraucher dürfte es zulässig sein, gegenüber einem Unternehmer die Zahlungsverw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 161 Der Auftragnehmer haftet im Falle von Mängeln auf Schadensersatz nach § 437 Abs. 1 Nr. 3 BGB/§ 634 Nr. 4 BGB i.V.m. § 280 Abs. 1 S. 2 BGB nur im Falle eines Verschuldens, wobei ihn die Beweislast für sein Nicht-Verschulden trifft. Ist der Auftragnehmer (Lieferant) selber der Hersteller, so ist es ein berechtigtes Anliegen des Auftraggebers (Einkäufers), dass der Auft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bankrecht / a) Muster: Abtretung einzelner Forderungen

Rz. 59 Muster 8.7: Abtretung einzelner Forderungen Muster 8.7: Abtretung einzelner Forderungen Zwischen _____ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sicherungsgeber tritt hiermit folgende Forderungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Bankrecht / c) Muster: Mantelzessionsvertrag

Rz. 61 Muster 8.8: Mantelzessionsvertrag Muster 8.8: Mantelzessionsvertrag Zwischen _____ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _____ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sicherungsgeber verpflichtet sich, an die Bank laufend Forderungen abzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Verschuldensabhängigkeit der Pönale

Rz. 216 Eine Pönale darf in AGB in aller Regel nicht von einem Verschulden des Schuldners abgekoppelt sein, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Die Verschuldensunabhängigkeit darf gegenüber Unternehmern bei der Vertragsstrafe nur abbedungen werden, wenn dies durch höhere Interessen des AGB-Verwenders gerechtfertigt ist oder durch Gewährung rechtlicher Vorteile ausgeglichen wird.[332] So...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) Muster: Umfassender Eigentumsvorbehalt (Verkauf-AGB)

Rz. 159 Muster 2.31: Umfassender Eigentumsvorbehalt (Verkauf-AGB) Muster 2.31: Umfassender Eigentumsvorbehalt (Verkauf-AGB) (1) Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. (2) Dem Auftraggeber ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubild...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Rechtliche Grundlagen

Rz. 208 Der für Veränderungen der Untersuchungs-/Rügepflichten nach § 377 HGB in Einkauf-AGB maßgebliche § 307 BGB verbietet ein umfassendes Abbedingen des § 377 HGB bei "offenen Mängeln". Dies soll jedenfalls mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung (Abwehrmöglichkeit des Lieferers aufgrund des § 377 HGB) nicht vereinbar sein.[317] In welchem Umfang jedoch e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 203 Nach § 38 Abs. 1 ZPO können Kaufleute Gerichtsstandsvereinbarungen auch mit ausschließlicher Zuständigkeit schließen.[305] Gegenüber Unternehmern muss die Klausel das Mahnverfahren (vgl. § 689 Abs. 2 ZPO) wohl nicht ausdrücklich ausnehmen.[306] Die Klausel ist trotz fehlender Differenzierung zwischen Unternehmern (Kaufleuten) und Verbrauchern beim Individualprozess g...mehr