Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bga) Privates Darlehen

Rn. 1373 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Eine private Darlehensforderung, die nach dem 31.12.2008 begründet wurde, wird von § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG erfasst (s BMF v 14.05.2025, BStBl I 2025, 1330 [Einzelfragen zur AbgSt] Tz 58). Die Teilrückzahlung, also die Nichtrückzahlung eines Teilbetrages (teilweiser Ausfall), ist als Rückzahlung iSv § 20 Abs 2 S 2 EStG einer Veräußerung gl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Kapitalersetzendes Darlehen

Rn. 216 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Vor der Einführung der AbgSt wurden grundsätzlich nur laufende Erträge besteuert. Mit der Gesetzesänderung sollte jedoch erreicht werden, dass nun alle Wertveränderungen steuerlich vollständig erfasst werden. Entsprechend sind auch Veräußerungsgewinne aus dem ab dem VZ 2009 erworbenen KapVerm grundsätzlich und unabhängig von der Haltedauer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Forderungsausfall aus einem privatem Darlehen/einer Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

bga) Privates Darlehen Rn. 1373 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Eine private Darlehensforderung, die nach dem 31.12.2008 begründet wurde, wird von § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG erfasst (s BMF v 14.05.2025, BStBl I 2025, 1330 [Einzelfragen zur AbgSt] Tz 58). Die Teilrückzahlung, also die Nichtrückzahlung eines Teilbetrages (teilweiser Ausfall), ist als Rückzahlung iSv § 20 Abs 2 S 2 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Forderungsverzicht aus einem privaten Darlehen/einer Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

bha) Privates Darlehen Rn. 1376 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der Verzicht auf eine nicht werthaltige Forderung steht einem Forderungsausfall gleich und führt nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG und S 2 sowie Abs 4 EStG zu einem steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust (BFH v 06.08.2019, VIII R 18/16, BStBl II 2020, 833). Der Anerkennung des Verlusts steht die Freiwilligkeit des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Gewinne aus Veräußerungen von stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen iSv § 20 Abs 1 Nr 4 EStG (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 1325 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von WG, die Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 4 EStG erzielen. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Einkünften aus stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen gem § 20 Abs 1 Nr 4 EStG auch Gewinne aus der Veräußerung von WG, die die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einzelfälle

Rn. 1675 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Ertraglosigkeit einer GmbH reicht für sich allein genommen zur Verneinung der Einkünfterzielungsabsicht nicht aus (BFH BFH/NV 1999, 1323). Rn. 1676 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Obgleich bei GmbH-Anteilen die Möglichkeit einer kurzfristigen Realisierung steuerfreier Kursgewinne aufgrund eines fehlenden funktionsfähigen Marktes eingeschränk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Keine Kapitalerträge aus der Rückabwicklung von Darlehens- und Lebensversicherungsverträgen

Rn. 704 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf begründet keinen steuerbaren KapErtr, da er nicht auf einer erwerbsgerichteten Tätigkeit beruht und folglich nicht innerhalb der steuerbaren Erwerbsphäre erzielt wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Rückabwicklung ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 120 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch Gewährung eines zinslosen Darlehens verzichtet der Darlehensgeber auf die Erzielung von Einnahmen. Trotzdem kann der Darlehensnehmer das unentgeltlich im Wege des Darlehens überlassene WG seinerseits zur Einkunftserzielung einsetzen. Derartige Gestaltungen sind daher auch zwischen nahen Angehörigen grds anzuerkennen, vgl BFH v 11.01.1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bgb) Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

Rn. 1374 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Verluste aus Finanzierungshilfen eines Gesellschafters zugunsten seiner Gesellschaft, zB durch ein Gesellschafterdarlehen, wurden bis zur Rspr-Änderung im Jahr 2017 (s BFH v 11.07.2017, IX R 36/15, BStBl II 2019, 208; BFH v 20.02.2024, IX R 12/23,BStBl II 2025, 13) als nachträgliche AK zu der Beteiligung nach § 17 EStG angesehen. Für die F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Zuordnung und Ermittlung der Einkünfte

Rn. 351 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Steuerrechtlich ohne Bedeutung für die Qualifikation der Einkünfte ist der Umstand, dass die Berufung in den Aufsichtsrat der Gesellschaft im Zusammenhang mit der hauptamtlichen Tätigkeit des Mitgliedes steht; hiernach gehören auch Aufsichtsratsvergütungen der ArbN-Vertreter nicht zu den Einkünften aus dem Arbeitsverhältnis (vgl BFH BStBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Schuldzinsen als nachträgliche WK

Rn. 1700 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Schuldzinsen können auch als nachträgliche WK bei der Ermittlung der Einkünfte aus KapVerm zu berücksichtigen sein, wenn sie noch in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der bereits beendeten Einnahmeerzielung stehen (s BFH v 17.07.2024, VIII R 2/24, BFH/NV 2024, 1324). Das ist bei rückständigen Zinsen – Zinsen, für die die Zahlungsverpflicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1325 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von WG, die Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 4 EStG erzielen. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Einkünften aus stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen gem § 20 Abs 1 Nr 4 EStG auch Gewinne aus der Veräußerung von WG, die diese laufenden Erträ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 540 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zu den Einkünften aus KapVerm gehören gem § 20 Abs 1 Nr 5 EStG Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden sowie Renten aus Rentenschulden. Das EStG verweist hier auf die Grundpfandrechte der Hypothek (§§ 1113ff BGB), der Grundschuld (§§ 1191ff BGB) sowie der Rentenschuld (§§ 1199ff BGB). Besteuert werden hier die dinglichen Zinsen. Unter diese ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinn aus der Veräußerung

Rn. 1329 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG regelt den Grundfall der Veräußerung von stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen. Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des –zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH v 03.12.2019, VIII R 34/16, BFH/NV 2020, 640 mwN). Einzelheiten s Rn 1215 ff. Der Veräußerungsg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1334 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Auf Gewinne aus der Veräußerung von stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen wird keine KapSt erhoben. Veräußerungsgewinne nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG unterliegen dem Steuersatz von 25 % (§ 32d Abs 1 EStG). Die Erfassung erfolgt somit nach § 32d Abs 3 EStG im Wege der Veranlagung. Für Einkünfte aus stillen Beteiligungen und partia...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Grundsätzliches

Rn. 1670 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Schuldzinsen und andere Kreditkosten (Vermittlungsprovisionen, Kreditbearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen, Notargebühren) sind in vollem Umfang durch die Erzielung von Einkünften aus KapVerm veranlasst, wenn sie für eine Schuld geleistet werden, deren Gegenwert die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Kapital ermöglicht oder förder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bhb) Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

Rn. 1377 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der Forderungsverzicht eines Gesellschafters kann gem § 20 Abs 2 S 1 Nr 7, S 2 EStG zu negativen Einkünften führen. Ein durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasster, unbedingter Verzicht eines Gesellschafters auf einen Teil der ihm gegen die KapGes zustehenden (nicht mehr voll werthaltigen) Darlehensforderung führt zu einer Einlage iSd §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu anderen Einkunftsarten

Rn. 26 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Einkünfte aus KapVerm nach § 20 EStG sind wegen § 20 Abs 8 EStG gegenüber den anderen Einkunftsarten, zB Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus VuV (zB bei der sog Betriebsaufspaltung, s § 15 Rn 314 (Bitz), unechte Betriebsaufspaltung) subsidiär. Verhältnis zu Gewinneinkünften Für die Annahme eines Gewerbebetriebes bedarf es neben...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1610 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Für Kapitaleinkünfte, die dem Recht bis 2008 unterliegen (laufende Einnahmen mit Zufluss bis 2008) oder für die der AbgSt-Satz ab 2009 ausnahmsweise nicht gem § 32d Abs 2 EStG zur Anwendung kommt oder für die die vorrangige Zurechnung zu einer anderen Einkunftsart erfolgt, sind weiterhin die allg est-rechtliche Regelungen zum WK-Abzug zu beach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen (§ 20 Abs 1 Nr 8 EStG)

Rn. 710 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Diskonte sind Vergütungen, die auf eine noch nicht fällige Forderung demjenigen gewährt werden, der den Gegenwert auf die Forderung vor ihrer Fälligkeit dem Gläubiger zufließen lässt. Sie werden vom Nennbetrag der Forderung abgesetzt, sodass die Forderung am Fälligkeitstag den Nennbetrag wert ist. Rn. 711 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 20 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 37 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Sachlicher Anwendungsbereich des § 20 EStG sind Erträge aus der Nutzung privaten Geldvermögens in bestimmten Anlageformen. Darüber hinaus werden seit dem VZ 2009 auch die Einnahmen aus Stillhaltergeschäften, die realisierten Erlöse aus einer Veräußerung der Kapitalbeteiligung sowie sonstiger, verbriefter oder verbriefter Kapitalforderungen u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen

Rn. 110 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zwischen nahen Angehörigen besteht häufig die Bestrebung, die gemeinsame Steuerbelastung durch zivilrechtliche Vereinbarungen zu minimieren. Durch die Verlagerung der Einkunftserzielung auf Angehörige mit keinem oder nur einem geringen Einkommen wird die Ausnutzung von Individualfreibeträgen und/oder die Kappung der Steuerprogression beabsi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsfälle

Rn. 1411 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Zu den besonderen Entgelten oder Vorteilen iSd § 20 Abs 3 EStG iVm § 20 Abs 1 oder 2 EStG gehören zB Schadenersatz oder Kulanzerstattungen, die Anleger für Verluste, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Wertpapier-Kapitalanlage erhalten, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zu einer konkreten einzelnen Transaktion bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Abtretung

Rn. 1333 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Wird bei einem partiarischen Darlehen die Forderung entgeltlich abgetreten, so ist ein sich daraus ergebender Gewinn nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG iVm § 20 Abs 2 S 2 EStG der Besteuerung zu unterziehen. Die Ausführungen zu Veräußerungen an Dritte (dazu s Rn 1329) gelten hier entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Rückzahlung

Rn. 1332 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Rückzahlung der Darlehensvaluta bei Beendigung der Laufzeit des Darlehens stellt ein der Veräußerung gleichgestellter Vorgang dar. Übersteigt die zurückgezahlte Darlehensvaluta die historischen AK, so ist der Gewinn (dazu s § 20 Abs 4 EStG) der Besteuerung nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG iVm § 20 Abs 2 S 2 EStG zu unterziehen. Ein sich e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 1328 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 In sachlicher Hinsicht wird die Veräußerung von WG, die Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 4 EStG erzielen, erfasst. Es muss sich somit entweder um eine typische (echte) stille Gesellschaft (dazu s Rn 478) oder ein partiarisches Darlehen (dazu s Rn 481 ff) handeln. Die Veräußerung von Anteilen an einer atypisch stillen Gesellschaft unterliegt der B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Stille Beteiligung

Schrifttum: Worgulla, Stille Gesellschaft, partiarische Darlehen und Unterbeteiligungen, NWB 2010, 3182; Czisz/Kranc, Die Besteuerung von Einkünften aus typisch stillen Gesellschaften unter der AbgSt, DStR 2010, 2226; Korn, Der stille Gesellschafter in Handels- und Steuerbilanz, SteuK 2011, 428; Droscha/Holle, Zinsabzug aus typisch stillen Beteiligungen, FR 2019, 6. Rn. 475 Stand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verlustbeteiligung des typisch stillen Gesellschafters

Schrifttum: Kempermann, Verlustanteile des stillen Gesellschafters, FR 2008, 323; Wacker, Stille Beteiligung und Verlustverwertungsbeschränkungen gem § 15 Abs 4 S 6 ff EStG, DB 2012, 1403; Gosch, Abzugsbeschränkung für Verluste aus stillen Beteiligungen an KapGes, HFR 2012, 861; Peters, Abzugsbeschränkungen für Verluste aus (typisch) stillen Beteiligungen an KapGes, FR 2012, 718...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grundzüge der Abgeltungsteuer

Rn. 4 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zum 01.01.2009 wurde für private Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne ein einheitlicher ESt-Satz von 25 % eingeführt. Hinzu kommen SolZ und ggf KiSt. Der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus KapVerm im PV ist im zum 01.01.2009 neu eingefügten § 32d EStG geregelt. Die Regelungen zur AbgSt sind Bestandteil des UntStRG 2008 (UntStRG 2008...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Worgulla, Stille Gesellschaft, partiarische Darlehen und Unterbeteiligungen, NWB 2010, 3182; Czisz/Kranc, Die Besteuerung von Einkünften aus typisch stillen Gesellschaften unter der AbgSt, DStR 2010, 2226; Korn, Der stille Gesellschafter in Handels- und Steuerbilanz, SteuK 2011, 428; Droscha/Holle, Zinsabzug aus typisch stillen Beteiligungen, FR 2019, 6. Rn. 475 Stand: EL 189 – ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 525 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gem §§ 231, 232 HGB nimmt der stille Gesellschafter am Verlust der Gesellschaft teil, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Bei einem partiarischen Darlehen kann es nicht zu einer Verlustbeteiligung kommen, da nach dem Charakter eines Darlehensvertrages der Darlehensnehmer ein festes Entgelt schuldet und somit eine V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Berufsbildbedingte Einschränkungen

Rn. 442 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Unabhängig von dieser Entwicklung wird bei Angehörigen der freien Berufe auch bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich notwendiges und gewillkürtes BV nur eingeschränkt zugelassen (BFH BStBl II 1998, 152; BFH/NV 2011, 1311). Der Umfang ihres BV wird durch die Besonderheit der Einkunftsart, dh die Erfordernisse ihres Berufes, bestimm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Stille Beteiligung von Familienangehörigen

a) Zivilrechtliche Voraussetzungen Rn. 493 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Grds sind die bürgerlich-rechtlichen Gestaltungen einer stillen Beteiligung auch der Besteuerung zugrunde zu legen, da der Interessengegensatz der Vertragsparteien idR eine Ausgewogenheit von Beiträgen und Rechten gewährleistet. Bei Verträgen mit nahen Angehörigen kann jedoch aufgrund einer Interessengleich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Angemessenheit der Gewinnverteilung

ba) Schenkung der Einlage Rn. 497 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Gewinnbeteiligung wird steuerlich nur in der Höhe zugrunde gelegt, wie sie wirtschaftlich angemessen ist. Hinsichtlich der Angemessenheit der Gewinnbeteiligung einer durch Schenkung erworbenen Einlage s § 15 Rn 109–111 (Bitz). Rn. 498 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 vorläufig frei bb) Einlage aus eigenen Mitteln Rn. 49...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 20 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG

ba) Sinngemäße Anwendung des § 15 Abs 4 S 6–8 EStG Rn. 527 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die sinngemäße Anwendung von § 15 Abs 4 S 6–8 EStG durch § 20 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG betrifft die Beschränkung des Verlustabzugs, sofern einer KapGes als stiller Gesellschafter Verluste aus der Beteiligung zugerechnet werden. Eingeführt ab 2003 (S 6) und ergänzt ab 2004 (S 6–8) nach Abschaffung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Überlassung von Diensten, Kapital oder WG

Rn. 323 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nutzungsvorteile aus Dienstverträgen Insb die Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen steht wiederholt auf dem Prüfstand seitens der FinVerw. Für die Beurteilung der Angemessenheit ist auf die Gesamtausstattung der Vergütungen abzustellen. Diese umfasst im Allgemeinen Grundgehalt, Tantieme, Zusatzvergütungen, Pensionszusagen und Sachleistunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kempermann, Verlustanteile des stillen Gesellschafters, FR 2008, 323; Wacker, Stille Beteiligung und Verlustverwertungsbeschränkungen gem § 15 Abs 4 S 6 ff EStG, DB 2012, 1403; Gosch, Abzugsbeschränkung für Verluste aus stillen Beteiligungen an KapGes, HFR 2012, 861; Peters, Abzugsbeschränkungen für Verluste aus (typisch) stillen Beteiligungen an KapGes, FR 2012, 718; Hoffmann, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Wertpapierdarlehen

Rn. 71 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Beim Wertpapierdarlehen werden übertragbare Wertpapiere mit der Verpflichtung übereignet, dass am Ende der Laufzeit vom Darlehensnehmer Papiere gleicher Art, Güte und Menge zurückzugegeben sind (zivilrechtliches Sachdarlehen, § 607 BGB), auch s den früheren § 54 InvG (außer Kraft). Der Darlehensnehmer wird zeitweise Inhaber der darlehensweis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beherrschende Gesellschafter

Rn. 138 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gewinnausschüttungen sind dem Gesellschafter schon dann zugeflossen, wenn sie ihm zB auf einem Verrechnungskonto bei der leistungsfähigen KapGes gutgeschrieben worden sind, über das der Gesellschafter verfügen kann, oder wenn der Gesellschafter aus eigenem Interesse (zB bei einer Novation) seine Gewinnanteile in der Gesellschaft belässt (BF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nichtselbstständige Arbeit

Rn. 1581 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Das Verhältnis zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist nicht geregelt, so dass die Abgrenzung aus der Wesensart der Einkunftsart zu treffen ist. Demzufolge ist allg zu prüfen, ob die Einnahmen durch das Arbeitsverhältnis oder durch Kapitalüberlassung veranlasst sind. Eine Umqualifizierung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Sonstige Kapitalforderungen, die keine Finanzinnovationen sind

Rn. 1366 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Weiterhin erfasst § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG auf der Vermögensebene realisierte Wertzuwächse (und Wertminderungen) bei Kapitalforderungen, die nach der Rechtlage bis VZ 2008 nur innerhalb der einjährigen Behaltefrist nach § 23 EStG aF (bis VZ 2008) besteuert wurden (zB Gewinne aus der Veräußerung festverzinslicher Wertpapiere). Rn. 1367 Stand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bhc) Forderungsverzicht gegen Besserungsschein

Rn. 1377a Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Unter einem "Forderungsverzicht gegen Besserungsschein" versteht man Konstellationen, in denen ein Gesellschafter auf eine Forderung gegenüber seiner Gesellschaft verzichtet, jedoch unter der Bedingung, dass die Forderung im Falle einer zukünftigen wirtschaftlichen Verbesserung der Gesellschaft wieder auflebt. Durch den Verzicht auf die D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Wertpapierpensionsgeschäfte unter nahen Angehörigen zur Verlagerung von Einkunftsquellen?, DB 1984, 159; Häuselmann/Wiesenbart, Die Bilanzierung und Besteuerung von Wertpapier-Leihgeschäften, DB 1990, 2129; Oho/Hülst, Steuerrechtliche Aspekte der Wertpapierleihe und des Repo-Geschäfts, DB 1992, 2582; Häuselmann, Wertpapier-Darlehen in der StB, DB 2000, 495; Häuselmann, R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Schenkung der Einlage

Rn. 497 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Gewinnbeteiligung wird steuerlich nur in der Höhe zugrunde gelegt, wie sie wirtschaftlich angemessen ist. Hinsichtlich der Angemessenheit der Gewinnbeteiligung einer durch Schenkung erworbenen Einlage s § 15 Rn 109–111 (Bitz). Rn. 498 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsfolgen

Rn. 501 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Werden die Vereinbarungen zwischen den nahen Angehörigen nicht anerkannt, so liegen beim Unternehmen in Höhe der gezahlten Vergütungen keine BA iSd § 4 Abs 4 EStG vor. Vielmehr handelt es sich um Zuwendungen iSd § 12 Nr 2 EStG. Sind die Vereinbarungen dem Grunde nach anzuerkennen, während die Angemessenheit der Gewinnverteilung zu verneinen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebsvermögen

Rn. 1572 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Zu den Gewinneinkunftsarten des § 2 Abs 2 Nr 1 EStG gehört der Gewinn aus der Erzielung von Einkünften aus KapVerm dann, wenn das KapVerm Bestandteil des notwendigen oder gewillkürten BV bzw des Sonder-BV ist. Das ist zB der Fall bei Dividenden auf Aktien, die zum BV gehören. Ebenso gehören Gewinnanteile, die ein gewerblicher Unternehmer d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsfolgen

Rn. 1541 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Verluste nach § 20 Abs 6 S 6 EStG aF (bis VZ 2023) können lediglich iHv 20 000 EUR berücksichtigt werden. Dabei zeigen sich die Auswirkungen der Beschränkung insb in der Dauer der Verlustnutzung. Sollte zB ein privates Darlehen iHv 1 Mio EUR ausfallen, wäre erst nach einem Zeitraum von 50 Jahren eine Verrechnung aller Verluste zu errei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einlage aus eigenen Mitteln

Rn. 499 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Stammt die Einlage dagegen nicht aus einer Schenkung, sondern aus eigenen Mitteln, ist eine Gewinnbeteiligung angemessen, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung eine durchschnittliche Rendite von bis zu 25 % der Einlage erwarten lässt, wenn der stille Gesellschafter nicht am Verlust beteiligt ist (H 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Typisch stille Beteiligung eines GmbH-Gesellschafters

Rn. 502 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die typische stille Beteiligung eines GmbH-Gesellschafters an dem Unternehmen der GmbH wird von der Rspr des BFH grds als zulässig angesehen (BFH v 06.02.1980, I R 50/76, BStBl II 1980, 477). Voraussetzung ist, dass das stille Gesellschaftsverhältnis klar und eindeutig vereinbart ist und die Vereinbarungen tatsächlich durchgeführt werden. De...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Zuwendungsnießbrauch

Rn. 78 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs wird das KapVerm, auf das sich der Nießbrauch bezieht, nicht übertragen. Beispiel: Der Eigentümer (Nießbrauchsbesteller) bestellt seinem Kind (Nießbraucher) unentgeltlich für 20 Jahre den Nießbrauch an Anteilen an einer KapGes (AG, GmbH) oder an einer verzinslichen Darlehensforderung. Fraglich ist, o...mehr