Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.3.1 Einstufige Einzel-Eskalation

Rz. 105 Im einfachsten Fall ist nach der Votierung der Bereiche Markt und Marktfolge keine weitere Eskalation in den Organisationsrichtlinien vorgesehen und der für die marktunabhängige Votierung zuständige Mitarbeiter zugleich der für die Kreditentscheidung maßgebliche Kompetenzträger (sogenanntes "einstufiges Eskalationsverfahren"). In diesem Fall entspricht das positive M... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 1.4 Risikoklassifizierungsverfahren

Rz. 1 In jedem Institut sind aussagekräftige Risikoklassifizierungsverfahren für die erstmalige bzw. die turnusmäßige oder anlassbezogene Beurteilung der Adressenausfallrisiken sowie ggf. der Objekt-/Projektrisiken einzurichten. Es sind Kriterien festzulegen, die im Rahmen der Beurteilung der Risiken eine unverzügliche und nachvollziehbare Zuweisung in eine Risikoklasse gewä... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.1 Gap-Risiko

Rz. 22 Das "Gap-Risiko" ist das Risiko, das sich aus der Laufzeitstruktur zinssensitiver Instrumente aufgrund von zu unterschiedlichen Zeitpunkten eintretenden Änderungen ihrer Zinssätze ergibt, wobei sich die Zinsstrukturkurve gleichmäßig (paralleles Risiko) oder auch je nach Laufzeit unterschiedlich (nicht-paralleles Risiko) verschieben kann.[1] Es besteht bei steigenden M... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2 Zielsetzung der MaRisk (Tz. 1)

Rz. 15 1 Die Beachtung der Anforderungen des Rundschreibens durch die Institute soll dazu beitragen, Missständen im Kredit- und Finanzdienstleistungswesen entgegenzuwirken, welche die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden, die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2.2 Anforderungen für den Betrieb eines multilateralen Handelssystems (MaComp II)

Rz. 246 Im Dezember 2012 wurde von der BaFin das ergänzende Rundschreiben "Besondere Organisatorische Anforderungen für den Betrieb eines multilateralen Handelssystems nach §§ 31f und 31g WpHG" (MaComp II)[1] veröffentlicht. Den durch dieses Rundschreiben konkretisierten gesetzlichen Vorgaben liegen diverse supranationale Quellen und Abkommen zugrunde. Da auch Betreiber eine... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.1 Beurteilung des operativen Geschäftsumfeldes und der externen Bedingungen

Rz. 218 Zur Beurteilung des operativen Geschäftsumfeldes ist eine umfassende jährliche Selbsteinschätzung der tatsächlichen Situation vorzunehmen. Außerdem sind die externen Bedingungen und die Auswirkungen der Strategie für notleidende Risikopositionen auf das Kapital zu berücksichtigen (→ AT 4.2 Tz. 3, Erläuterung). Rz. 219 Die Selbsteinschätzung soll sich auf die Größenord... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.4 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 111 Da dieses Eskalationsverfahren letztlich sämtliche Hierarchiestufen einbezieht und für den Prozess der Kreditentscheidung vor allem dann aktiviert werden muss, wenn keine Einigkeit zwischen den beteiligten Einheiten über die Einschätzung der relevanten Risiken erzielt werden kann, sollte es unabhängig von der Art der jeweiligen Risiken seinen Zweck erfüllen. Vor dies... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinn aus der Veräußerung

Rn. 1329 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG regelt den Grundfall der Veräußerung von stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen. Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des –zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH v 03.12.2019, VIII R 34/16, BFH/NV 2020, 640 mwN). Einzelheiten s Rn 1215 ff. Der Veräußerungsg... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1334 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Auf Gewinne aus der Veräußerung von stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen wird keine KapSt erhoben. Veräußerungsgewinne nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG unterliegen dem Steuersatz von 25 % (§ 32d Abs 1 EStG). Die Erfassung erfolgt somit nach § 32d Abs 3 EStG im Wege der Veranlagung. Für Einkünfte aus stillen Beteiligungen und partia... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.3.3 Verhältnismäßigkeits- und Wesentlichkeitsschwellen

Rz. 100 Die DK hatte in ihrer Stellungnahme die Granularität dieser Vorgaben beklagt und darum gebeten, eine proportionale Auslegung zu ermöglichen. Als eine Möglichkeit zur Orientierung an passenden Verhältnismäßigkeitskriterien hat die DK auf die Vorgehensweise mit den aufsichtlichen Zinsschockszenarien hingewiesen.[1] Danach sollen die Institute hinsichtlich der automatis... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4.2 Kreditvergabe an Verbraucher

Rz. 133 Zu den potenziellen negativen kreditbezogenen Ereignissen, die bei der Sensitivitätsanalyse zu beachten sind, können bei Verbrauchern z. B. eine Verringerung des Einkommens, eine Anhebung der Zinssätze im Fall von Darlehensverträgen mit variablem Zinssatz, eine negative Tilgung des Darlehens[1] und Ballonzahlungen[2] oder aufgeschobene Zahlungen der Tilgung oder der ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Grundsätzliches

Rn. 1670 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Schuldzinsen und andere Kreditkosten (Vermittlungsprovisionen, Kreditbearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen, Notargebühren) sind in vollem Umfang durch die Erzielung von Einkünften aus KapVerm veranlasst, wenn sie für eine Schuld geleistet werden, deren Gegenwert die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Kapital ermöglicht oder förder... mehr

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ZErb 08/2026, Zulässigkeit ... / 1 Gründe

I. Gegenstand des Verfahrens sind zwei gegenläufige Erbscheinsanträge der Beteiligten Ziffer 4 und des Beteiligten Ziffer 5. Die Erblasserin ist am … 2023 verstorben. Sie hinterließ keine letztwillige Verfügung. Die Erblasserin war mit J W verheiratet, der am … vorverstorben ist. Der Ehe entstammen die Beteiligten Ziffer 1 bis Ziffer 5 sowie G W. Weitere Abkömmlinge hatte die ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bhb) Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

Rn. 1377 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der Forderungsverzicht eines Gesellschafters kann gem § 20 Abs 2 S 1 Nr 7, S 2 EStG zu negativen Einkünften führen. Ein durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasster, unbedingter Verzicht eines Gesellschafters auf einen Teil der ihm gegen die KapGes zustehenden (nicht mehr voll werthaltigen) Darlehensforderung führt zu einer Einlage iSd §... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.4 Stresstests für Marktpreisrisiken des Handelsbuches

Rz. 137 Stresstests sind auch für die Marktpreisrisiken inklusive der Zinsänderungsrisiken im Handelsbuch erforderlich. Dabei geht es in erster Linie um jene Risiken, die sich aus nachteiligen Wertänderungen von Positionen wie Rohstoffen, Krediten, Aktien, Wechselkursen und Zinssätzen aufgrund von Marktpreisschwankungen ergeben. Die Institute sollten mit Blick auf die entspr... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Unmittelbare Pflichten der Geschäftsleitung

Rz. 22 In den MaRisk werden verschiedene Aspekte besonders betont, die den einzelnen Geschäftsleitern bzw. der Geschäftsleitung insgesamt im Zusammenhang mit ihrer Verantwortung für das Risikomanagement als unmittelbare Pflichten auferlegt werden. Dazu gehören insbesondere folgende Anforderungen: Die Geschäftsleitung hat sich zur Beurteilung der Wesentlichkeit regelmäßig und ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Allgemeine Anforderungen an die Überprüfung

Rz. 16 Die regelmäßige Überprüfung der Kreditnehmer dient den Ausführungen der EBA zufolge dem Zweck, etwaige Änderungen ihres Risikoprofils, ihrer Finanzlage oder ihrer Kreditwürdigkeit gegenüber dem Zeitpunkt der Kreditvergabe zu ermitteln und in diesem Zusammenhang die internen Bewertungen sowie Ratings zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.[1] Formal betrachtet würde d... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7.6 Berücksichtigung erwarteter und unerwarteter Verluste

Rz. 84 Im Rahmen der Risikoquantifizierung sind sowohl erwartete als auch unerwartete Verluste zu berücksichtigen. Der erwartete Verlust ("Expected Loss", EL) ist der statistische durchschnittliche Verlust, den ein Institut über einen bestimmten Zeitraum hinweg erwartet. Der unerwartete Verlust ("Unexpected Loss", UL) ist der darüberhinausgehende Gesamtverlust, der aus einem... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Definition und Arten von Adressenausfallrisiken

Rz. 4 Das Adressenausfallrisiko beschreibt die Gefahr, dass eine Gegenpartei (eine sogenannte "Adresse", wie z. B. ein Kreditnehmer) nicht bzw. nur eingeschränkt dazu in der Lage ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Institut nachzukommen. Es bezeichnet insofern den potenziellen Verlust, der aus der Nichterfüllung von Verträgen aufgrund der Verschlechterung ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu anderen Einkunftsarten

Rn. 26 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Einkünfte aus KapVerm nach § 20 EStG sind wegen § 20 Abs 8 EStG gegenüber den anderen Einkunftsarten, zB Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus VuV (zB bei der sog Betriebsaufspaltung, s § 15 Rn 314 (Bitz), unechte Betriebsaufspaltung) subsidiär. Verhältnis zu Gewinneinkünften Für die Annahme eines Gewerbebetriebes bedarf es neben... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 11.2.3 Bedeutende Inkongruenzen zwischen Fremdwährungsaktiva und -passiva

Rz. 313 Schließlich spielen aus Risikosicht auch die Währungs- und Laufzeitinkongruenzen zwischen den jeweiligen Fremdwährungsaktiva und -passiva eine entscheidende Rolle. Sofern z. B. bedeutende Verbindlichkeiten in Fremdwährungen bestehen, für diese aber gleichzeitig Vermögensgegenstände in derselben Währung mit vergleichbarer Laufzeit vorhanden sind, handelt es sich folgl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Zwei-Voten-Prinzip

Rz. 20 Insbesondere bei einer Neuordnung von Engagements werden auch Kreditentscheidungen getroffen, die per definitionem weit gefasst sind (→ AT 2.3 Tz. 2). Dafür gelten in der Intensivbetreuung grundsätzlich dieselben Vorgaben wie in der Normalbetreuung (→ BTO 1.1 Tz. 2, 4 und 5). Die Aufsicht sieht die Intensivbetreuung in Abgrenzung zur Problemkreditbearbeitung auch eher... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.2 Kapitalbedarf für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Rz. 96 Eine besondere Rolle spielen für viele (vor allem kleinere) Institute aufgrund ihres Schwerpunktes im Kredit- und Einlagengeschäft und der damit verbundenen volkswirtschaftlich wichtigen Fristentransformation die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch. Das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch umfasst Risiken, die aus Bewegungen des marktweiten Zinsniveaus für ein Institut re... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Zusammensetzung der Liquiditätspuffer

Rz. 18 Für den akuten Stressfall mit einer Dauer von mindestens einer Woche sollten die Liquiditätspuffer den Vorgaben von CEBS zufolge aus Bargeld und Vermögensgegenständen bestehen, die sowohl zentralbankfähig als auch hochliquide in privaten Märkten sind.[1] In ähnlicher Weise forderte zuvor bereits der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), zum Schutz gegen die stä... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.10 Absehbare Anforderungen der EBA

Rz. 73 Die EBA hat am 18. Januar 2024 gemäß Art. 87a Abs. 5 CRD VI Leitlinien zu Mindeststandards und Referenzmethoden für die Ermittlung, Messung, Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken durch die Institute für drei Monate zur Konsultation gestellt. Bis Ende 2024 sollen die endgültigen Leitlinien vorliegen, so dass dann mit neuen bzw. ergänzenden Vorgaben zu rechnen ist. ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Risikoanalyse

Rz. 169 Die MaRisk enthalten im Hinblick auf die Risikoanalyse keine konkreten Vorgaben. Es gilt der Grundsatz der Proportionalität. Die Intensität der Analyse hängt von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse ab. Die MaRisk verlangen lediglich, dass die maßgeblichen Organisationseinheiten bei der Erstellung der Risikoanalyse einz... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.12.10 Stresstests aufgrund von Modellrisiken

Rz. 164 Im Rahmen des SREP werden die zuständigen Behörden auch das Modellrisiko bewerten, das sich aus der Verwendung interner Modelle in den wesentlichen Geschäftsbereichen und Geschäftstätigkeiten ergibt.[1] Dabei unterscheidet die EBA zwischen dem Risiko einer Unterschätzung der Eigenmittelanforderungen durch die genehmigungspflichtigen Modelle und dem Risiko von Verlust... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.2 Erhaltung des Marktzuganges

Rz. 109 Für ein effektives Liquiditätsrisikomanagement ist aus Sicht des BCBS in erster Linie die Erhaltung des Marktzuganges entscheidend, da er sich auf die Fähigkeit zur Mittelbeschaffung (passivische Liquiditätsgenerierung) und zur Liquidierung von Vermögensgegenständen (aktivische Liquiditätsgenerierung) gleichermaßen auswirkt. Die Geschäftsleitung sollte deshalb sicher... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Berücksichtigung verschiedener Währungen

Rz. 111 Die wesentlichen Zinsänderungsrisiken in verschiedenen Währungen sind von den Instituten zunächst separat zu ermitteln. Bei der Ermittlung von wesentlichen Zinsänderungsrisiken in verschiedenen Währungen sind die Anforderungen aus Tz. 91 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch zu beachten (→ BTR 2.3 Tz. 8, Erläuterung). In den... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Anforderungen an das Risikomanagement auf Gruppenebene

Rz. 22 Unter dem Eindruck der Finanzmarktkrise hat der Gesetzgeber im Rahmen des Trennbankengesetzes Regelungen in das Kreditwesengesetz aufgenommen, die es ermöglichen, zukünftig Pflichtverletzungen im Risikomanagement auch von Geschäftsleitern auf Gruppenebene strafrechtlich zu sanktionieren (§ 54a KWG). Die Anforderungen an die Geschäftsleiter des übergeordneten Unternehm... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1.1 Berücksichtigung von Strategie und Governance

Rz. 150 Die Geschäftsstrategie muss selbstverständlich bei der Konditionengestaltung berücksichtigt werden. Dabei spielen u. a. externe Einflussfaktoren, wie z. B. die Marktentwicklung und die Wettbewerbssituation, eine wesentliche Rolle. Letztlich müssen die Strategien und die daraus abgeleiteten operativen Geschäftsplanungen das vom Institut angestrebte Geschäftsmodell ums... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Risikosteuerungs- und -controllingprozesse

Rz. 2 Auf Basis ihres Gesamtrisikoprofils müssen die Institute sicherstellen, dass ihre wesentlichen Risiken – unter Berücksichtigung der Auswirkungen von ESG-Risiken – laufend durch das Risikodeckungspotenzial bzw. die Risikodeckungsmasse[1] abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist (→ AT 4.1 Tz. 1). Damit wird die Fortführung der Geschäftstätigkeit ermö... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Laufende Überprüfung der Werthaltigkeit

Rz. 83 Mindestens jährlich ist eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Sicherheiten durchzuführen, wobei erhebliche Schwankungen (des Marktes) und insbesondere ein erheblicher Rückgang des Sicherheitenwertes zu berücksichtigen sind. In diesen Fällen sollte die Überprüfung häufiger durchgeführt werden. Zur Überwachung der Immobiliensicherheiten werden von den Instituten i. d.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Zusammenhang mit den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen

Rz. 49 Ein wirksames Management der Adressenausfallrisiken ist eng mit einer angemessenen Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Kreditgeschäft verknüpft. Das wird besonders daran deutlich, dass die in Art. 79 CRD IV formulierten Anforderungen an Adressenausfallrisiken in den MaRisk vor allem durch organisatorische Vorgaben umgesetzt werden: Die Kreditvergabe mus... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Vollständige Erfassung der Aktivitäten und Prozesse

Rz. 5 Eine wesentliche Voraussetzung für ein risikoorientiertes Vorgehen der Internen Revision ist die Analyse aller Prozesse und Aktivitäten im Hinblick auf ihren jeweiligen Risikogehalt. Die konkrete Ausgestaltung dieser Analysetätigkeit bleibt dabei der Internen Revision überlassen. Allerdings benötigt sie dafür einen vollständigen Überblick über die Aktivitäten und Proze... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.2 Abgrenzung zwischen Liquiditäts- und Zinsmanagement

Rz. 131 Im Bankgeschäft werden den Kunden sowohl beim Liquiditätsverbrauch auf der Aktivseite (z. B. durch Kreditlinien) als auch bei der Liquiditätsbeschaffung auf der Passivseite (z. B. bei Spareinlagen) traditionell implizite "Liquiditätsoptionen" gewährt, wobei die völlig freie Verfügung durch entsprechende Kündigungsfristen oder Maximalbeträge formell eingeschränkt werd... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.4 Länderrisiken

Rz. 17 Der risikobezogene Anwendungsbereich der MaRisk wird dadurch präzisiert, dass die Länderrisiken ("Country Risks"), die sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben und nicht auf die Bonität der Gegenpartei zurückgeführt werden können, den Adressenausfallrisiken von der deutschen Aufsicht explizit zugerechne... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken

Rz. 75 Um den operationellen Risiken durch ein angemessenes Risikomanagement Rechnung tragen zu können, muss im Institut zunächst Klarheit darüber herrschen, was unter dieser Risikoart genau zu verstehen ist. Insofern beginnt das Management operationeller Risiken mit deren Definition. Grundsätzlich werden diesbezüglich von der deutschen Aufsicht keine Vorgaben gemacht. Alle... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1610 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Für Kapitaleinkünfte, die dem Recht bis 2008 unterliegen (laufende Einnahmen mit Zufluss bis 2008) oder für die der AbgSt-Satz ab 2009 ausnahmsweise nicht gem § 32d Abs 2 EStG zur Anwendung kommt oder für die die vorrangige Zurechnung zu einer anderen Einkunftsart erfolgt, sind weiterhin die allg est-rechtliche Regelungen zum WK-Abzug zu beach... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Grundmodell der Funktionstrennung

Rz. 3 Das Grundmodell der Funktionstrennung beinhaltet allerdings mehr als nur die bloße Separierung besagter Organisationseinheiten. Da es eng mit den Regelungen zur Votierung verknüpft ist, kommt ihm eine zentrale Bedeutung für die Entscheidungsfindung im Kreditgeschäft zu. Seine übergeordnete Bedeutung als "institutionalisiertes Vier-Augen-Prinzip" bzw. "Zwei-Voten-Prinz... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.2 Verkürzter Bearbeitungsprozess

Rz. 123 Wie bereits erwähnt wurde, kann es im Einzelfall von Bedeutung sein, einen schnellen Geschäftsabschluss herbeizuführen. Vor diesem Hintergrund ist es, abweichend vom regulären Bearbeitungsprozess, möglich, dass Emittentenlimite kurzfristig auf der Grundlage vereinfachter Regelungen, die allerdings klar vorgegeben sein müssen, festgesetzt werden (verkürzter Bearbeitun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Wesentliche Veränderungen

Rz. 2 Die Institute haben sich bei wesentlichen Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation mit deren Auswirkungen auf ihre internen Kontrollverfahren und -prozesse sorgfältig auseinanderzusetzen. Wegen der besonderen Bedeutung für nahezu sämtliche Risikomanagementprozesse erwartet die Aufsicht eine vergleichbare Analyse auch bei wesentlichen Veränderungen in den IT-... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Regelmäßige Berichterstattung über die Geschäftslage

Rz. 7 Mit der siebten MaRisk-Novelle wurden Anpassungen im Hinblick auf die Geschäftsmodellanalyse vorgenommen, wobei es sich hierbei weitgehend um eine Klarstellung der Begriffe sowie bestehender Anforderungen handelt. Bezüglich der Berichterstattung wurde in den Modulen AT 4.3.2 und BT 3.1 konkretisiert, dass neben der Berichterstattung zur Risikosituation eines Institutes... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.4 Festlegung des Risikoappetits

Rz. 230 Mit der dritten MaRisk-Novelle wurde die Anforderung ergänzt, bei Festlegung der Risikostrategie für alle wesentlichen Risiken explizit Risikotoleranzen festzulegen und Risikokonzentrationen dabei zu berücksichtigen. Im Rahmen der vierten MaRisk-Novelle wurde klarstellend erläutert, dass die Geschäftsleitung mit der Festlegung der Risikotoleranzen eine bewusste Entsc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Bedeutung der Liquidität für die Kreditwirtschaft

Rz. 9 Die herausragende Bedeutung der Liquidität für die Kreditwirtschaft ist schon am Aufbau einer Bankbilanz gemäß der Verordnung über die Rechnungslegung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) erkennbar. Denn anders als bei den Bilanzen eines Industrieunternehmens nach § 266 HGB erfolgt die Gliederung der Bankbilanz unter dem Aspekt der Kenntlichmachun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.5 Umgang mit allgemeinen Zahlungsmoratorien in der Krise

Rz. 102 Im Hinblick auf die Identifizierung von ausgefallenen Risikopositionen spielen die jeweiligen Umstände eine wichtige Rolle. Im Zusammenhang mit COVID-19 hat die EBA darauf hingewiesen, dass öffentliche Moratorien den Zeitraum für das Kriterium der Überfälligkeit verlängern können. Aus Sicht der EBA sollten öffentliche und private Moratorien in dem Maße vergleichbar b... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Bedeutung der Risikoadjustierung

Rz. 161 Angesichts des verschärften Wettbewerbes zwischen den Instituten und auch im Hinblick auf neue Anbieter von Finanzdienstleistungen, der zunehmenden Mobilität der Kunden und der technischen Errungenschaften, die zu einer immer größeren Transparenz auf den Märkten führen, wird kaum noch ein Institut daran vorbeikommen, das jeweilige Risiko mit in die konkrete Preisgest... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.12 Kapitalbedarf für ESG-Risiken

Rz. 134 Bereits mit dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken hat die BaFin eine Orientierungshilfe zum Umgang mit dem immer wichtiger werdenden Thema der Nachhaltigkeitsrisiken gegeben. Dabei wird der Begriff "Nachhaltigkeit" im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) verwendet. In den MaRisk wurde deshalb de... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4 Verhältnis zu anderen Risikoarten

Rz. 33 Als entscheidend für die Liquiditätssituation eines Institutes galt lange Zeit ausschließlich seine eigene Bonität, die sich z. B. am externen Rating ablesen lässt. In Teilen der Fachliteratur wurde in diesem Zusammenhang die These vertreten, dass die Liquidität regelmäßig der Bonität folge: "Die Liquidität im Sinne der gesamten – auch unsichtbaren – liquiden Reserven... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.4 Anpassung der Konditionen im Bestandsgeschäft

Rz. 167 Eine Anpassung der Kreditkonditionen ist im Bestandsgeschäft nicht ohne Weiteres möglich. Die sogenannten "Zinsanpassungsklauseln" im Kreditgeschäft sind zum Teil sehr umstritten. Was im Passivgeschäft, wie z. B. bei Sparguthaben, zumindest bei korrekter Ausgestaltung eher Normalität ist, nämlich die Guthabenverzinsung an die Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes ... mehr