Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Betroffene Grundstücksumsätze

Rz. 53 § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG gilt nur für stpfl. Grundstücksumsätze, die unter das GrEStG fallen. Zu den Umsätzen, die unter das GrEStG fallen (grunderwerbsteuerbare Umsätze), gehören insbes. die Umsätze von unbebauten und bebauten Grundstücken. Hierzu gehören aber auch[1] die Bestellung von Erbbaurechten und die Übertragung von Erbbaurechten gegen Einmalzahlung oder regelm...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5.1 Zinsverbilligtes Darlehen

Hamburg vergibt durch die IFB Hamburg besonders günstige, langfristige Darlehen für den Neubau, die Modernisierung oder Erweiterung von Sozialwohnungen. Der Anfangszinssatz beträgt meist 1 % fest für 30 Jahre. Diese vergünstigten Kredite reduzieren die finanzielle Belastung für Investoren und Bauherren und erleichtern die Realisierung bezahlbarer Projekte. Die Vergabe erfolg...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Wie erfolgt die Förderung

Grundbetrag, Zuschüsse, Zusatzdarlehen Die Fördermechanismen der FRL Öff Wohnen NRW 2025 knüpfen an klassische Förderinstrumente an: Darlehen (zinsverbilligt), Tilgungsnachlässe, ggf. Zuschüsse für Modernisierung, Kombination mit Standortaufbereitung etc. Grundbetrag des Darlehens je nach Lage, Größe und Bauweise der Wohnungen (z. B. 2.350 EUR pro Quadratmeter förderfähiger Wo...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Wie die Förderung erfolgt

Förderbausteine Die Förderung erfolgt modular, bestehend aus einem begründenden Grundmodul und wählbaren Ergänzungsmodulen. Finanzielle Unterstützung gibt es durch zinsverbilligte Darlehen mit Anfangszinssatz von 1,0 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 30 Jahre. Die laufenden Zuschüsse bemessen sich u. a. nach Grundstückswert und Größe des Bauvorhabens. 3.5.1 ...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5.4 Modulare Förderung und Ergänzungsbausteine

Darüber hinaus werden weitere Fördermodule angeboten: Zum Beispiel für Barrierefreiheit, besondere energetische Qualität oder innovative Baukonzepte. Auch Modernisierungen bestehender Gebäude oder Bindungsverlängerungen werden auf Antrag durch Zuschüsse oder Darlehen unterstützt. Durch diese gestaffelten und modularen Instrumente kann Hamburg jährlich mehrere tausend neue Soz...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5.2 Baukostenzuschüsse

Parallel zu den Darlehen können Investoren einen einmaligen Baukostenzuschuss für die Errichtung der geförderten Wohnungen beantragen. Die Höhe hängt von der geförderten Wohnfläche und vom jeweiligen Förderweg ab. Der Zuschuss reduziert die Baukosten direkt und ist ein wichtiger Bestandteil, um die Kalkulation bezahlbarer Anfangsmieten zu ermöglichen.mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.10 Wo sind die Anträge zu stellen

Die Antragstellung ist ein wesentlicher Teil der Förderprozesskette – hier entscheidet sich, ob Ihr Vorhaben gefördert wird. Die FRL Öff Wohnen NRW 2025 bietet hierfür klare Vorgaben. Der Antrag ist über die zuständige Bewilligungsbehörde zu stellen – in der Regel die Stadt oder Kreisverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich das geförderte Vorhaben liegt. Zusätzlich erfolgt...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.1 Förderweg 1 – Klassischer Sozialwohnungsbau:

Dieser Förderweg sichert den Bau klassischer Sozialwohnungen für Haushalte, deren Einkommen maximal 60 % über den im HmbWoFG festgelegten Einkommensgrenzen liegt. Etwa 36 % der Hamburger Haushalte können hiervon profitieren. Die maximale Anfangsmiete beträgt im Jahr 2025 7,25 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche. Der Senat stellt Fördermittel für mindestens 2.300 Wohneinheiten jäh...mehr

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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.3 Förderweg 3 – Mittleres bis gehobenes Einkommen:

Der 3. Förderweg richtet sich an Haushalte mit Einkommen bis maximal 140 % über den im Wohnraumförderungsgesetz definierten Grenzen, sodass bis zu 65 % der Hamburger Haushalte gefördert werden können. Die Anfangsmiete kann bis zu 12,25 EUR pro Quadratmeter betragen. Auch hier vergibt der Senat jährliche Fördermittel für rund 350 Wohneinheiten. Der Förderumfang umfasst ebenfal...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.8 Diese Belegungsbedingungen sind gefordert

Bis zu 30 Jahre Für den sozialen Wohnungsbau in Hamburg gelten folgende Belegungsbedingungen: Die geförderten Mietwohnungen mit Sozialbindungen unterliegen einer Belegungsbindung von in der Regel mindestens 30 Jahren, in denen die Wohnungen nur an Personen vermietet werden dürfen, die die Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzung für die Belegung ist der Wohnberechtigungsschein ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / c) Darlehensaufnahme zur Weiterreichung als Darlehen an andere Steuerpflichtige – Abgrenzung zur Zweckverwirklichungsmaßnahme

Anstatt die Mittel zur Finanzierung eines eigenen Investments zu verwenden, könnte die Stiftung die Mittel aus dem Darlehen auch an eine andere Organisation in Form eines Darlehens weiterreichen. Ist diese Organisation nicht ebenfalls gemeinnützig (dann handelt es sich um eine Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 AO), sondern steuerpflichtig, verwirklicht die Stiftung damit ni...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / 1. Darlehensvergabe zur Zweckverwirklichung

Beispiel: Eine gemeinnützige Stiftung fördert u.a. den Zweck "Denkmalschutz". Sie möchte ein zinsgünstiges Darlehen an eine steuerpflichtige GmbH vergeben, die Eigentümerin einer denkmalgeschützten Immobilie ist. Diese möchte besagte Immobilie denkmalgerecht sanieren. Das Gebäude wird von der GmbH vermietet. Die Vergabe von Darlehen ist kein steuerbegünstigter Zweck i.S.v. § ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnütziges Wohnen nach ... / 8. Fazit

Die Suche von geeignetem Wohnraum, der günstig angemietet werden kann, ist ein häufiges und großes Problem. In der Vergangenheit, als Wohnraum sehr knapp war, wurde dieses Problem durch direkte Förderung des Wohnungsbaus gefördert. Günstige Kredite beispielsweise, die den Wohnungsbau unterstützten, liefen mit der Zeit aus. Die seit dem 1.1.2025 eingeführte Regelung in § 52 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 5 Keine abzugsfähigen Werbungskosten

Entgegen der früheren Rechtsprechung ist es bei Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Beamtenversorgungen nicht mehr möglich, Zahlungen zur Wiederauffüllung einer gekürzten Versorgungsanwartschaft als Werbungskosten abzusetzen. Dies gilt auch für die Schuldzinsen eines Kredits, der zur Leistung der Ausgleichszahlungen aufgenommen worden ist. Mit § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / I. Rechtlicher Rahmen

Stiftungsrecht: Der rechtliche Rahmen, innerhalb dessen eine Stiftung agiert, wird grundsätzlich vom Stiftungsrecht vorgegeben. Dieses fordert von den Organen die Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers (§ 84a Abs. 2 S. 1 BGB). Der Stiftungsvorstand ist zu rechtmäßigem Handeln verpflichtet und muss die Stiftung sachgerecht leiten und das Geschehen, die Wir...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / 2. Darlehensvergabe zur Vermögensanlage

Beispielsfall: Die A-Stiftung fördert die gemeinnützigen Zwecke Wissenschaft und Forschung. Die gemeinnützige B-Stiftung hat als satzungsmäßigen Zweck die Förderung der Jugendhilfe durch den Betrieb eines Segelschulschiffes, auf dem den Jugendlichen die Hochseesegelei und das seemännische Brauchtum nähergebracht werden sollen. Durch das Erlernen traditioneller Seemannschaft ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / 3. Vermögensverwaltung

Aus dem Umstand, dass die Stiftung in der Lage sein muss, die Förderung des Stiftungszwecks fortwährend aus den Erträgen des vorhandenen Stiftungskapitals zu finanzieren, der Verpflichtung zum Kapitalerhalt und aus seiner treuhänderischen Stellung erwächst für den Vorstand als eine seiner Kernaufgaben die Pflicht zur ordnungsgemäßen Vermögensbewirtschaftung (Weitemeyer in Mü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / 1. Allgemeines

Für den rechtlichen Handlungsrahmen ist es essentiell, ob die Darlehensaufnahme oder -vergabe im Rahmen der Vermögensverwaltung erfolgt oder dem ideellen Bereich zuzuordnen ist. Hintergrund ist, dass die jeweilige Sphäre besondere Anforderungen an die Zulässigkeit der Maßnahme stellt. Sie bestimmt z.B. darüber, welche Mittel zur Tilgung der Darlehens- und Zinsforderung verwe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / [Ohne Titel]

RAin Dr. Birte Görmar[*] Die Möglichkeiten, die Darlehen bieten, sind nicht nur für privatnützige Akteure wichtig, sondern ebenso für Non-Profit-Organisationen. Das ist nicht weiter verwunderlich, agieren sie doch häufig in ähnlichen Dimensionen wie die wirtschaftlichen Akteure. Bei gemeinnützigen Organisationen stellen sich allerdings besondere Fragen zu den Voraussetzungen,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / a) Grundsätzliche Zulässigkeit

Die Finanzierung von Investitionen im Bereich der Vermögensverwaltung mit Hilfe von zusätzlichen Fremdmitteln ist grundsätzlich zulässig (vgl. Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 6. Aufl. 2025 Rz. 5.130). Dabei dürfen die laufenden Zinsen nur aus den Erträgen der Vermögensverwaltung finanziert werden. Die Zahlung von Zinsen ist als Vergütung für die Nutzungsüberl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / 1. Fremdkapitalfinanzierung von Zweckverwirklichungsmaßnahmen

Die Aufnahme von Fremdkapital durch gemeinnützige Stiftungen ist grundsätzlich unbedenklich, solange sie die wirtschaftliche Bestimmung des Stiftungskapitals und die Verwirklichung des Stiftungszwecks fördert (Hüttemann in Hüttemann/Richter/Weitemeyer, Landesstiftungsrecht, 2011, S. 446). Dies ist z.B. zur Erhaltung der Liquidität (Kontokorrentkredit) oder zur Immobilienfina...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse

Rn. 427 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Zweck der Angabepflicht von Vorschüssen, Krediten und Haftungsverhältnissen ist die Offenlegung der finanziellen Verflechtungen zwischen dem UN und seinen Organmitgliedern (vgl. MünchKomm. HGB (2024), § 285, Rn. 173). Anzugeben sind z. B. Vorschüsse auf Gehälter sowie Tantieme. Als Kredite kommen z. B. in Betracht: jede Form der Darlehensgew...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Gesamtbezüge der tätigen und früheren Organmitglieder, Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten von Organmitgliedern eingegangene Haftungsverhältnisse und gebildete Rückstellungen (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 1–4, b), c), 286 Abs. 4)

Rn. 391 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 9 sind im Anhang anzugeben „für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1)

Rn. 291 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 1 sind im Anhang anzugeben „zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten”. Mit dieser Ang...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Mezzanines Kapital / 8 Mezzaninekapital hat aber nicht nur Vorteile

Beim Mezzaninekapital dominieren stille Beteiligungen, Nachrangdarlehen und Genussscheine. In aller Regel wird eine Laufzeit zwischen 5 und 10 Jahren vereinbart. Diese lange Laufzeit ist naturgemäß für den Mezzaninegläubiger mit einem höheren Risiko behaftet als bei der reinen Finanzierung durch Kredite. Folglich ist die Vergütung von mezzaninem Kapital höher als die Vergütu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Befreiung von Angaben

Rn. 434 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Angaben über die Gesamtbezüge der aktiven und früheren Organmitglieder nicht börsennotierter Gesellschaften "können [...] unterbleiben, wenn sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen" (§ 286 Abs. 4). Damit wurde das Mitgliedstaatenwahlrecht des Art. 17 Abs. 1 lit. d) Unterabs. 2 der Bilanz-R i...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Mezzanines Kapital / 3 Die Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen ist im Umbruch

Anstelle der klassischen Kreditfinanzierung werden dem Mittelstand mehr und mehr alternative Finanzierungsmöglichkeiten angeboten. Zunehmende Bedeutung gewinnen dabei immer mehr mezzanine Kredite (Mischform von Eigenkapitalfinanzierung und Fremdkapitalfinanzierung). Doch viele Mittelständler haben ihre Zurückhaltung gegenüber alternativen Finanzierungsformen noch nicht überw...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XX. Derivative Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 19)

Rn. 630 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 19 ist „für jede Kategorie nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteter derivativer Finanzinstrumente [anzugeben, d.Verf.] Art und Umfang der Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert, soweit sich dieser nach § 255 Abs. 4 verlässlich ermitteln lässt, unter Angabe der angewandten Bewertungsmethode, deren Buchwert und der Bila...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Mezzanines Kapital / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Für Mezzaninekredite steht Ihnen kein eige...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXII. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (§ 285 Nr. 21)

Rn. 667 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Gemäß § 285 Nr. 21 sind im Anhang zumindest die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahe stehenden UN und Personen, einschließlich Angaben zur Art der Beziehungen, zum Wert der Geschäfte sowie weiterer Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, anzugeben. Ausg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XI. Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 277 Abs. 3 Satz 1)

Rn. 82 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 und 6 sind jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben" (§ 277 Abs. 3 Satz 1). Rn. 83 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt grds. größenunabhängig für alle KapG und PersG i. S. d. § 264a, Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Wertpapier-, Zahlungs- und E-Geld-Institute (vgl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Rn. 437 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Das BMJ (derweil: BMJV) vertritt (vgl. Schreiben vom 06.03.1995, III A 3–3507/1–13 (D) – 1 II – 32–2014/94, DB 1995, S. 639) die Auffassung, dass eine Angabe der Gesamtbezüge unterbleiben kann, sofern die Größenordnung der Bezüge eines Organmitglieds dadurch festgestellt werden kann, dass der "Betrag der Gesamtbezüge durch die Zahl der Organ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVII. Anteile an Sondervermögen oder Anlageaktien an Investmentvermögen (§ 285 Nr. 26)

Rn. 761 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 26 sind im Anhang anzugeben "zu Anteilen an Sondervermögen im Sinn des § 1 Absatz 10 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder Anlageaktien an Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital im Sinn der §§ 108 bis 123 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder vergleichbaren EU-Investmentvermögen oder vergleichbaren ausländischen Inv...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gesamtbezüge des Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung

Rn. 421 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Es kommt nicht auf die Bezeichnung des Gremiums an, sondern auf seine Funktion. Grds. wird man davon ausgehen müssen, dass ein Beirat immer dann vorliegt, wenn sich die Zuständigkeit dieser Einrichtung auf den Gesamtbetrieb erstreckt. "Erstreckt sich die Zuständigkeit nur auf Teilbereiche, kann je nach Lage des Einzelfalls etwas anderes gelt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3)

Rn. 300 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3 ist im Anhang zu berichten über "Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist". Mit dieser Angabepflicht zu nicht in de...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Mezzanines Kapital / 11 Kontierungs-Praxis-Fazit

Die Eigenkapitalquote kleiner und mittlerer Unternehmen ist recht dünn. Deutschland liegt im Vergleich mit dem Ausland am unteren Ende. Mezzaninefinanzierungen sind für den kurzfristig dringenden Kapitalbedarf ungeeignet. Suchen Sie aber langfristig Finanzierungsmöglichkeiten für Ihren Betrieb, liegt hier eine Alternative zum Bankkredit. Es gibt verschiedene Arten von mezzanine...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Mezzanines Kapital / 5 Es gibt verschiedene Arten von mezzaninem Kapital

Mezzaninekapital ist – wie schon gesagt – ein sehr flexibles Finanzierungselement, das bilanziell zwischen dem Eigenkapital und dem Fremdkapital steht und nach Basel II als Eigenkapital anerkannt wird. Mezzanines Kapital kann in Form von stillen Beteiligungen, Genussscheinen, Wandel- und Optionsanleihen und Nachrangdarlehen gegeben werden. Gesetzliche Regelungen über mezzanine...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIV. Erläuterung der Nutzungsdauer eines Geschäfts- oder Firmenwerts (§ 285 Nr. 13)

Rn. 542 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 In den Anhang ist "jeweils eine Erläuterung des Zeitraums, über den ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben wird" (§ 285 Nr. 13), aufzunehmen. § 285 Nr. 13 setzt Art. 12 Abs. 11 Unterabs. 2 Satz 3 der Bilanz-R in nationales Recht um. Rn. 543 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt größenunabhängig für alle Ka...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Zusammenfassung von Posten (§ 265 Abs. 7 Nr. 2)

Rn. 45 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Die mit arabischen Zahlen versehenen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung können [...] zusammengefasst ausgewiesen werden, wenn [...] dadurch die Klarheit der Darstellung vergrößert wird; in diesem Falle müssen die zusammengefassten Posten jedoch im Anhang gesondert ausgewiesen werden" (§ 265 Abs. 7). § 265 Abs. 7 Nr. 2 setz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz (§ 265 Abs. 3 Satz 1)

Rn. 38 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Fällt ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld unter mehrere Posten der Bilanz, so ist die Mitzugehörigkeit zu anderen Posten bei dem Posten, unter dem der Ausweis erfolgt ist, zu vermerken oder im Anhang anzugeben, wenn dies zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses erforderlich ist" (§ 265 Abs. 3 Satz 1). Grds. Aus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Faktische Beherrschungsmöglichkeit

Rn. 122 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Vergleichbar zu dem in der internationalen Bilanzierungspraxis vorherrschenden Verständnis sind auch die in § 290 Abs. 2 typisierend aufgeführten (Positiv-)Indikatoren keineswegs als abschließend zu begreifen; vielmehr ist § 290 Abs. 1 als eine Art Generalnorm zu verstehen, unter die auch über Abs. 2 hinausgehende – rein faktische – Beherrsc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Disagio (§ 268 Abs. 6)

Rn. 76 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 "Ein nach § 250 Abs. 3 in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommener Unterschiedsbetrag ist in der Bilanz gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben" (§ 268 Abs. 6). Es handelt sich also um eine sog. Wahlpflichtangabe. Rn. 77 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für (mittel-)große KapG und PersG i. S. d. § 264...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVI. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 (§ 285 Nr. 25)

Rn. 750 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang sind "im Fall der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden sowie die verrechneten Aufwendungen und Erträge [anzugeben, d.Verf.]; Nummer 20 Buchstabe a ist ents...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXX. Latente Steuern (§ 285 Nr. 29)

Rn. 782 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 29 ist im Anhang anzugeben, "auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist". § 285 Nr. 29 ist mit dem BilMoG – im Übrigen ohne entsprechendes Pendant in der Bilanz-R – in das HGB eingeführt worden. Rn. 783 Stand: EL 47 – ET: 12/2025...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 86 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 müssen im Anhang die auf die "Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden". Rn. 87 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt größenunabhängig für alle KapG und PersG i. S. d. § 264a, Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Wertpapier-, Zahlungs- u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVIII. Haftungsverhältnisse gemäß den §§ 251, 268 Abs. 7 (§ 285 Nr. 27)

Rn. 770 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang sind "für nach § 268 Abs. 7 im Anhang ausgewiesene Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse die Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme" anzugeben. § 285 Nr. 27 setzt Art. 16 Abs. 1 lit. d) der Bilanz-R in nationales Recht um. Rn. 770a Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für (mittel-)große KapG und PersG ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXIII. Beträge außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung (§ 285 Nr. 31)

Rn. 798 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 31 sind "jeweils der Betrag und die Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind", anzugeben. Die Anhangangabe ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 16 Abs. 1 lit. f) der Bila...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7)

Rn. 361 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 7 ist im Anhang anzugeben die "durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen". Mit § 285 Nr. 7 wurden Art. 16 Abs. 1 lit. h) und 17 Abs. 1 lit. e) der Bilanz-R in nationales Recht umgesetzt. Ziel der Angabe ist es, die Bedeutung des UN als Arbeitgeber offenzulegen. Außer...mehr