Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3 Verbleib in der Intensivbetreuung (Tz. 3)

Rz. 89 3 Entscheidet sich das Institut trotz Erfüllung der Kriterien für den Übergang in die Sanierung bzw. Abwicklung und trotz wesentlicher Leistungsstörungen für einen Verbleib in der Intensivbetreuung, ist sicherzustellen, dass das Adressenausfallrisiko des Kredites verringert oder begrenzt werden kann. Das Vorgehen ist mit den auf die Sanierung bzw. Abwicklung spezialis... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Sicherheiten

Rz. 41 Bereits vor der Kreditvergabe sind die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten grundsätzlich zu überprüfen (→ BTO 1.2.1 Tz. 2). Das gilt insbesondere dann, wenn die Risikobeurteilung maßgeblich vom Wert der Sicherheiten abhängig gemacht wird, was typischerweise auf Objekt- und Projektfinanzierungen zutrifft (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Da Kreditverträge i.... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.3 Grenzen der Risikoadjustierung

Rz. 163 Mit Blick auf die heterogene Bankenlandschaft ist die Risikoadjustierung allerdings nicht durchgängig umsetzbar, weil z. B. die Konditionen im Fördergeschäft teilweise durch den Richtliniengeber fixiert werden, womit seitens der Förderbanken nur eingeschränkt Einflussmöglichkeiten bestehen. So werden z. B. die wohnwirtschaftlichen Programme der KfW Bankengruppe, wie ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6 Entscheidungskompetenzen und Eskalationsverfahren (Tz. 6)

Rz. 74 6 Das Institut hat eine klare und konsistente Kompetenzordnung für Entscheidungen im Kreditgeschäft festzulegen. Für den Fall voneinander abweichender Voten sind in der Kompetenzordnung Entscheidungsregeln zu treffen: Der Kredit ist in diesen Fällen abzulehnen oder zur Entscheidung auf eine höhere Kompetenzstufe zu verlagern (Eskalationsverfahren). 6.1 Kompetenzordnung... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3 Quantitative und qualitative Risikofaktoren (Tz. 3)

Rz. 34 3 Maßgebliche Indikatoren für die Bestimmung der Adressenausfallrisiken im Risikoklassifizierungsverfahren müssen neben quantitativen auch, soweit möglich, qualitative Kriterien sein. Es ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit der Kreditnehmer in der Lage ist, künftig Erträge zu erwirtschaften, um den ausgereichten Kredit zurückzuführen. 3.1 Quantitative Kriteri... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Nachhaltigkeit der Erträge des Kreditnehmers

Rz. 38 Das Institut hat insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit der Kreditnehmer in der Lage ist, künftig Erträge zu erwirtschaften, um den ausgereichten Kredit zurückzuführen. Im Vordergrund soll also die Überprüfung der gegenwärtigen und zukünftigen Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers stehen. Zur Definition und Bedeutung der Kapitaldienstfähigkeit werden bereits an... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.2 Vetorecht des Risikovorstandes

Rz. 151 Das Exklusivitätserfordernis stärkt die notwendige Unabhängigkeit der Risikocontrolling-Funktion (→ AT 4.4.1 Tz. 1). Der Leiter der Risikocontrolling-Funktion sollte in der Lage sein, von der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsorgan des Institutes getroffene Entscheidungen zu hinterfragen, wobei die Gründe für Einwände formal dokumentiert werden sollten. Die Institute... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11 Erleichterungen in Krisenzeiten

Rz. 19 Um krisenbedingte Personalengpässe abzufedern, hat die BaFin während der COVID-19-Pandemie in Ausnahmefällen eine Flexibilisierung des Mitarbeitereinsatzes im Sinne wechselnder Aufteilung der krediterfahrenen Mitarbeiter zwischen den Bereichen Markt und Marktfolge für vertretbar gehalten, um dadurch die Operationsfähigkeit der Institute zu erhalten. Mitarbeiter des Ma... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Verbriefungen

Rz. 13 Darüber hinaus hat die Aufsicht klargestellt, dass die Einstufung als Kreditgeschäft unabhängig davon gilt, ob die maßgeblichen Positionen Gegenstand von Verbriefungen sein sollen oder nicht (→ AT 2.3 Tz. 1, Erläuterung). Demzufolge gelten für diese Positionen auch dieselben organisatorischen Anforderungen an das Kreditgeschäft, die auf einen ordnungsgemäßen Prozess z... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BT 1 Besondere Anforderungen an das interne Kontrollsystem

Rz. 1 In diesem Modul werden besondere Anforderungen an die Ausgestaltung des internen Kontrollsystems dargestellt. Diese betreffen vor allem die Aufbau- und Ablauforganisation im Kredit-, Handels- und Immobiliengeschäft (BTO). Darüber hinaus werden Anforderungen an die Ausgestaltung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse für Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Besondere Anforderungen an das interne Kontrollsystem (Tz. 1)

Rz. 1 1 In diesem Modul werden besondere Anforderungen an die Ausgestaltung des internen Kontrollsystems gestellt. Die Anforderungen beziehen sich vor allem auf die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Kredit-, Handels- und Immobiliengeschäft (BTO). Darüber hinaus werden unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen und den Auswirkungen von ESG-Risiken Anfo... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3 Kreditvergabe an Unternehmen

Rz. 58 Wie bereits ausgeführt, sollten die Sicherheiten bei allen Kundengruppen grundsätzlich nicht als primäre Rückzahlungsquelle betrachtet werden. Bei Krediten an Unternehmen jeglicher Größenordnung sollten die Institute den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit des Kreditnehmers und etwaige für die Zwecke des Darlehensvertrages relevante Erträge aus der Veräußeru... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7.1 Institute mit hohem NPL-Bestand

Rz. 66 Die Anforderungen der EBA-Leitlinien zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen betreffen zum Teil lediglich Institute mit einer Quote notleidender Kredite ("non-performing loans", NPL) von mindestens 5 Prozent. Diese in den MaRisk als "Institute mit hohem NPL-Bestand" bezeichneten Institute haben erhöhte Anforderungen beim Management von notleidenden Risikoposi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.3 Offenlegungsanforderungen für die Kreditanalyse

Rz. 192 Aus dem Wegfall der detaillierten Auslegungsschreiben zu § 18 KWG konnte nur dann ein echter Nutzen gezogen werden, wenn im Einzelnen geprüft wurde, welche der bisherigen Vorgaben institutsindividuell überhaupt erforderlich sind. Insbesondere jene Regelungen, die nur aus formalen Gründen umgesetzt wurden, unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten jedoch wirtschaftlich kaum... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.1 Besonderheiten von Objekt- und Projektfinanzierungen

Rz. 70 Unter Objekt- bzw. Projektfinanzierungen werden von der deutschen Aufsicht Finanzierungen solcher Objekte bzw. Projekte verstanden, deren Rückzahlungen sich in erster Linie aus den durch die finanzierten Vermögenswerte generierten Einkünften und nicht aus der unabhängigen Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers speisen (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). In ähnlicher W... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Testphase bei Handelsgeschäften

4.1.1 Zweck und Umfang Rz. 49 Vor allem Industrieunternehmen aus dem Konsumgüterbereich bedienen sich häufig sogenannter Markttests, um die Erfolgschancen neuer Produkte besser einschätzen zu können. Der probeweise Verkauf von Erzeugnissen unter kontrollierten Bedingungen in einem begrenzten Markt unter Einsatz ausgewählter oder sämtlicher Marketinginstrumente dient dazu, "al... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.3 Integration von ESG-Risiken

Rz. 89 Die EBA hat zur Abbildung von ESG-Risiken in den Geschäftsstrategien und Geschäftsprozessen der Institute vier besonders relevante Aspekte identifiziert: die Überwachung des sich verändernden Geschäftsumfeldes und die Bewertung der langfristigen Belastbarkeit, die Festlegung von ESG-bezogenen strategischen Zielen oder Limiten, die Einbindung von Kunden und anderen rel... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2.1 Unterscheidung in den Instituten

Rz. 96 Nach Art. 86 Abs. 5 CRD IV müssen die Institute zwischen belasteten und unbelasteten Vermögenswerten unterscheiden, die jederzeit – insbesondere in Krisensituationen – verfügbar sind. Dabei müssen sie berücksichtigen, bei welcher juristischen Person die Vermögenswerte verwahrt werden und in welchem Land sie mit rechtsbegründender Wirkung entweder in einem Register ein... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Zuständigkeit von BaFin und Deutscher Bundesbank im Single Supervisory Mechanism

Rz. 131 Die direkte Aufsicht über bedeutende Institute im SSM wird von gemeinsamen Aufsichtsteams ("Joint Supervisory Teams", JST) der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden durchgeführt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank (Bundesbank) sind somit unter der Federführung der EZB in die Beaufsichtigung der bedeutenden Insti... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bgb) Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

Rn. 1374 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Verluste aus Finanzierungshilfen eines Gesellschafters zugunsten seiner Gesellschaft, zB durch ein Gesellschafterdarlehen, wurden bis zur Rspr-Änderung im Jahr 2017 (s BFH v 11.07.2017, IX R 36/15, BStBl II 2019, 208; BFH v 20.02.2024, IX R 12/23,BStBl II 2025, 13) als nachträgliche AK zu der Beteiligung nach § 17 EStG angesehen. Für die F... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2.6 Projektfinanzierung

Rz. 115 Bei einer Projektfinanzierung sollten die Institute die primäre Rückzahlungsquelle für das Darlehen bewerten, also die aus den finanzierten Vermögenswerten erzielten Einkünfte.[1] Rz. 116 Sie sollten außerdem den Cashflow des Projektes, einschließlich der künftigen Fähigkeit, nach Abschluss des Projektes Einkünfte zu generieren, beurteilen und dabei anwendbare aufsich... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Zuordnung und Ermittlung der Einkünfte

Rn. 351 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Steuerrechtlich ohne Bedeutung für die Qualifikation der Einkünfte ist der Umstand, dass die Berufung in den Aufsichtsrat der Gesellschaft im Zusammenhang mit der hauptamtlichen Tätigkeit des Mitgliedes steht; hiernach gehören auch Aufsichtsratsvergütungen der ArbN-Vertreter nicht zu den Einkünften aus dem Arbeitsverhältnis (vgl BFH BStBl I... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6.2 Verwendung des neuen Standardansatzes ab Anfang 2025

Rz. 64 Für die regulatorische Eigenmittelunterlegung nach den Vorgaben der ersten Säule werden deshalb ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich die Vorgaben des BCBS vom Dezember 2017[1] maßgeblich sein. Die EU-Kommission hatte am 27. Oktober 2021 ihren Vorschlag zur Überarbeitung der CRR vorgelegt. Anschließend haben sich die EU-Institutionen damit beschäftigt. Die Veröffentlich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung

Rz. 22 Die Institute sollten ihre Bearbeitungsgrundsätze für die Prozesse im Kreditgeschäft, soweit erforderlich, in geeigneter Weise differenzieren, wie z. B. nach Kundengruppen und Kreditarten (→ BTO 1.2 Tz. 2). Das gilt auch für die Kreditwürdigkeitsprüfung, die unter besonderer Berücksichtigung der Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers zu erfolgen hat. So erfordert di... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Aufgaben der NPE-Abwicklungseinheiten

Rz. 39 Bei der Gestaltung der NPE-Abwicklungseinheiten sind die Besonderheiten der eigenen NPE-Portfolios zu berücksichtigen, also z. B. die Spezifikationen im Privat- oder Firmenkundengeschäft (→ BTO 1.2.5 Tz. 1, Erläuterung). Dabei sollte auch auf die verschiedenen Arten der jeweils hauptsächlich verwendeten Sicherheiten geachtet werden, die ggf. verwertet werden müssen. H... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Relevante Informationen für bestimmte Kundengruppen

Rz. 7 Die grundsätzlichen Informationen, die für alle Kreditarten herangezogen werden, unterscheiden sich naturgemäß vor allem hinsichtlich der Kundengruppen.[1] So hängt die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers in erster Linie von seinem Einkommen und Vermögen sowie seinen Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen ab. Bei einer Kreditvergabe an Verbraucher können da... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1325 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von WG, die Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 4 EStG erzielen. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Einkünften aus stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen gem § 20 Abs 1 Nr 4 EStG auch Gewinne aus der Veräußerung von WG, die diese laufenden Erträ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 540 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zu den Einkünften aus KapVerm gehören gem § 20 Abs 1 Nr 5 EStG Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden sowie Renten aus Rentenschulden. Das EStG verweist hier auf die Grundpfandrechte der Hypothek (§§ 1113ff BGB), der Grundschuld (§§ 1191ff BGB) sowie der Rentenschuld (§§ 1199ff BGB). Besteuert werden hier die dinglichen Zinsen. Unter diese ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Allgemeine Vorgehensweise

Rz. 8 Ferner ist zu überprüfen, ob die ausgezahlten Mittel der vereinbarten Verwendung zukommen. Die sogenannten "Kreditverwendungskontrollen" sind allerdings nur bei der zweckgebundenen Vergabe von Krediten durchzuführen, wie z. B. bei einer Baufinanzierung oder einer Kfz-Finanzierung. Bei nicht-zweckgebundenen Engagements, wie z. B. Kontokorrentkrediten, sind derartige Kon... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.7 Europäisches Einlagensicherungssystem

Rz. 145 Die EU-Kommission möchte als dritte Säule der Bankenunion ein Europäisches Einlagensicherungssystem ("European Deposit Insurance Scheme", EDIS) errichten. EDIS soll für alle amtlich anerkannten Einlagensicherungssysteme ("Deposit Guarantee Schemes", DGS) sowie ihre angeschlossenen Banken gelten. Unter einem DGS werden insbesondere gesetzliche sowie amtlich anerkannte... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Begründete Abweichung von den Festlegungen

Rz. 90 Das Institut hat Kriterien festzulegen, nach denen die Abgabe eines Engagements an die auf die Sanierung bzw. Abwicklung spezialisierten Mitarbeiter oder Bereiche bzw. deren Einschaltung geregelt wird. Um bei der Festlegung und regelmäßigen Überprüfung dieser Kriterien keinen Interessenkonflikten ausgesetzt zu sein, muss die Verantwortung dafür außerhalb des Bereiches... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.3 Referenzmethoden für die Steuerung und Überwachung von ESG-Risiken

Rz. 51 Die Institute sollten die Wirkungsweise von ESG-Risiken als potenzielle Treiber aller traditionellen Risikokategorien (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung) bei deren Steuerung und Überwachung berücksichtigen. Explizit nennt die EBA Kredit-, Markt-, operationelle, Reputations-, Liquiditäts-, Geschäftsmodell- und Konzentrationsrisiken. Auf diese Weise sollen die ESG-Risiken in ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Rückgriff auf vorhandene Sicherheitenwerte

Rz. 54 Sofern keine Anhaltspunkte für Wertveränderungen vorliegen, kann bei der Überprüfung der Werthaltigkeit auf bereits vorhandene Sicherheitenwerte zurückgegriffen werden. Diese Erleichterung gilt formal betrachtet nur für die Kreditgewährung (→ BTO 1.2.1 Tz. 2). Gerade im Rahmen der Kreditweiterbearbeitung, wie z. B. bei der (jährlichen) internen Prolongation von exter... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Prozessschritte

Rz. 5 Für die Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten einschließlich neuer Vertriebswege ist vorab ein Konzept auszuarbeiten.[1] Dieses Konzept umfasst grundsätzlich zwei Prozessschritte, die gewisse Abstufungen zulassen: Liegt ein neues Produkt vor oder wird das Institut auf einem neuen Markt tätig, was unter Einbindung eines vom Markt bzw... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.6 Kapitalbedarf für Beteiligungsrisiken

Rz. 113 Älteren Umfragen der Aufsicht zufolge werden Beteiligungsrisiken von den Instituten teilweise beim Marktpreisrisiko berücksichtigt. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine gesonderte Modellierung, wobei der Kapitalbedarf häufig auf Basis von Marktwerten der Beteiligungen sowie deren Volatilitäten ermittelt und ein Kapitalfaktor festgelegt wird. Alternativ werden Beteili... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Berichterstattung über Kreditentscheidungen in Einzelkompetenz

Rz. 36 Das Erfordernis zur Berichterstattung über bestimmte Kreditentscheidungen ergibt sich grundsätzlich aus den Festlegungen zur Ausübung einer Krediteinzelkompetenz (→ BTO 1.1 Tz. 5). Dabei ist es allerdings ausreichend, wenn im Risikobericht nur über Entscheidungen berichtet wird, die das risikorelevante Kreditgeschäft betreffen. Rz. 37 Da über bemerkenswerte Engagement... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Sanierung

Rz. 4 Der Sanierungsprozess zielt auf die Wiedererlangung der Ertragskraft des Kreditnehmers ab, mit der im Idealfall auch die Verbesserung der Vermögenssituation durch Abbau der Ver- oder Überschuldung verbunden ist. In diesem Zusammenhang werden dem Kreditnehmer vom Institut umfangreiche Leistungen gewährt, wie z. B. Tilgungsaussetzungen, Verlängerungen oder Ausdehnungen v... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.6 Anforderungen an die Funktionstrennung

Rz. 53 Marktpreisrisiken können sich bei Instituten, die in großem Umfang Handelsgeschäfte (→ AT 2.3 Tz. 3) betreiben (sogenannte "handelsintensive Institute") besonders stark auswirken. Vor dem Hintergrund der erheblichen Bewertungsspielräume bei bestimmten Handelsgeschäften, die mit den maßgeblichen Rechnungslegungsnormen verbunden sind, wird die grundsätzlich gestattete A... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Sonstige Abweichungen vom Zwei-Voten-Prinzip

Rz. 9 Neben dieser grundlegenden Unterscheidung möglicher Erleichterungen und den bereits genannten Ausnahmen gibt es eine ganze Reihe von Spezialfällen, bei denen aus verschiedenen Gründen vom klassischen Zwei-Voten-Prinzip abgewichen werden kann.[1] Hierzu zählen Entscheidungen über Zinsanpassungen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist, die nicht als Kreditentscheidungen im Sin... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Überwachung der Einhaltung der kreditnehmerbezogenen Limite

Rz. 140 Im Rahmen der Limitüberwachung wird ab dem Zeitpunkt der Auszahlung des Kredites die jeweilige Inanspruchnahme eines Kreditengagements mit dem im Zeitverlauf gültigen, vertraglich vereinbarten Limit in angemessenen Abständen abgeglichen. Es besteht zwar kein Zwang zur täglichen Überwachung. Eine gängige Form der Überwachung der Einhaltung der kreditnehmerbezogenen Li... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTR 5 Kreditspreadrisiken im Anlagebuch

Rz. 1 Bei der Bestimmung der wesentlichen Kreditspreadrisiken im Anlagebuch sind die Auswirkungen von Kreditspreadänderungen sowohl auf das handelsrechtliche Ergebnis des Instituts, einschließlich kreditspreadinduzierter Marktwertveränderungen, als auch auf die Markt- bzw. Barwerte der betroffenen Positionen zu betrachten. Beide Perspektiven sind im Rahmen der Risikosteuerun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.2 Einsatz von Marktschwankungskonzepten bei Immobiliensicherheiten

Rz. 64 Die Institute können gemäß Art. 208 Abs. 3a CRR zur Überprüfung des Immobilienwertes und zur Ermittlung derjenigen Immobilien, die einer Neubewertung im o. g. Sinne bedürfen, fortgeschrittene statistische oder sonstige mathematische Methoden (Modelle) heranziehen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. In der Praxis bedienen sich die Institute hierzu teilweise sogen... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.2 Umgang mit Ausnahmen

Rz. 9 Die EBA erwartet einen risikobasierten Ansatz beim Umgang mit etwaigen Abweichungen und Ausnahmen von den Standardrichtlinien, -verfahren und -kriterien für die Kreditvergabe. Für Ausnahmeentscheidungen sollen die Voraussetzungen, die Umstände bzw. Kriterien sowie die Anforderungen an deren Dokumentation und Überwachung festgelegt werden (→ BTO 1.2 Tz. 1, Erläuterung).... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Zentrale Begrifflichkeiten

Rz. 51 Für den Umgang mit Adressenausfallrisiken sind einige Begriffe von zentraler Bedeutung. Die "Ausfallwahrscheinlichkeit" ("Probability of Default", PD) bezeichnet gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 54 CRR die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls eines Schuldners oder ggf. einer Kreditfazilität über einen Zeitraum von einem Jahr und, im Zusammenhang mit dem Verwässerungsrisiko, die Wa... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Spätgeschäfte

Rz. 82 Handelsgeschäfte können rund um die Uhr abgeschlossen werden. Es kann sich dabei um Kontrahenten handeln, die ihren Sitz in unterschiedlichen Erdteilen haben und für deren Geschäfte dementsprechend unterschiedliche Zeitzonen maßgeblich sind. Häufig sind Institute jedoch nicht dazu in der Lage, die Abwicklung zeitlich parallel zum Handel zu organisieren. An den institu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Einrichtung angemessener Kreditprozesse

Rz. 2 Es ist selbstverständlich, dass ein Institut Prozesse einrichten muss, die der Bearbeitung der betriebenen Geschäfte angemessen sind. Für das Kreditgeschäft werden die folgenden Prozesse unterschieden und in den jeweiligen Modulen näher beschrieben: Kreditgewährung (→ BTO 1.2.1), Kreditweiterbearbeitung (→ BTO 1.2.2), Kreditbearbeitungskontrolle (→ BTO 1.2.3), Intensivbetr... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.1 Variante I: Prozesse und Federführung im marktunabhängigen Bereich

Rz. 32 Alle Sanierungs- und Abwicklungsprozesse inkl. der Federführung werden von einem marktunabhängigen Bereich wahrgenommen. Bei diesem Modell werden die Sanierungs- und Abwicklungsfälle vollständig aus dem Vertrieb ausgelagert. In vielen Instituten sind für diese Zwecke eigene Restrukturierungs- sowie "Workout"- bzw. Abwicklungseinheiten eingerichtet worden, die sich au... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Risikokonzentrationen bei Adressenausfallrisiken

Rz. 148 Risikokonzentrationen entstehen immer dann, wenn eine bedeutende Anzahl oder ein bedeutendes Volumen von Krediten ähnliche Risikoeigenschaften aufweisen. Bei Risikokonzentrationen im Zusammenhang mit Adressenausfallrisiken handelt es sich um Adressen- und Sektorkonzentrationen, regionale Konzentrationen und sonstige Konzentrationen im Kreditgeschäft, die relativ gese... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.4 Berichterstattung an die Geschäftsleitung

Rz. 24 Schließlich ist es erforderlich, dass die Geschäftsleitung über den Abschluss von Handelsgeschäften zu nicht marktgerechten Bedingungen unterrichtet wird. Diese Notwendigkeit ergibt sich jedoch nur bei Abschlüssen von entsprechender Bedeutung. Da die Umschreibung "von entsprechender Bedeutung" in den MaRisk nicht weiter erläutert wird, liegt es im Ermessen des Institu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Verfahren zur Steuerung der Adressenausfallrisiken

Rz. 60 Die Steuerung der Adressenausfallrisiken beginnt mit der Festlegung der Risikostrategie. Diese hat die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele zu umfassen, wobei auch der Begrenzung von Risikokonzentrationen angemessen Rechnung zu tragen ist. Denkbar ist auch eine separate Teilstrategie hinsichtl... mehr